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  • DE-82362 Weilheim
  • 06/2012
  • Ergebnis
  • (ID 2-100266)

Neubau Dreifachsporthalle Penzberg - Leistungen der Objektplanung für Gebäude und raumbildende Ausbauten gemäß § 33 HOAI, Leistungsphasen 2-9


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 06/2012 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Berufsgruppen Architektur
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Tatsächliche Teilnehmer: 12
    Gebäudetyp Sport und Freizeit
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude
    Zulassungsbereich GPA/ GATT
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Landkreis Weilheim-Schongau, Weilheim in Oberbayern (DE)
    Betreuer HITZLER INGENIEURE, München (DE), Berlin (DE), Bremen (DE), Düsseldorf (DE), Frankfurt a. Main (DE), Hamburg (DE), Homburg/Saar (DE), Ingolstadt (DE), Koblenz (DE), Wien (AT), Graz (AT), Kempten (DE), Köln (DE), Landshut (DE), Nürnberg (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Nach Kreistagbeschluss des Landkreises Weilheim-Schongau soll in Penzberg eine Dreifachsporthalle entstehen.
    Als Standort für die Dreifachsporthalle ist ein Grundstück (ca. 3 500 m²) an der Birkenstraße in Penzberg vorgesehen.
    Die Halle soll durch das Staatliche Gymnasium Penzberg sowie die Staatliche Realschule Penzberg genutzt werden.
    Eine Mehrzwecknutzung der Halle auch für größere Veranstaltungen (z.B.
    Abiturfeiern des Gymnasiums oder größere Veranstaltungen der beiden Schulen, d.h. Veranstaltungen > 300 Personen) ist gewünscht.
    Ebenso ist die außerschulische Nutzung der Halle durch Vereine denkbar.
    Eine Tribüne ist jedoch nicht erforderlich.
    Leistungen der Objektplanung für Gebäude und raumbildende Ausbauten gemäß § 33 HOAI, Leistungsphasen 2-9.
    Leistungsumfang
    Neubau Dreifachsporthalle Penzberg.
    Leistungen der Objektplanung für Gebäude und raumbildende Ausbauten gemäß § 33 HOAI, Leistungsphasen 2-9.
    Stufenweise Beauftragung: Zunächst werden die Leistungsphasen 2-4 (Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden nach Vorliegen der finanziellen Absicherung beauftragt.
    Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.
    Projektadresse DE-82362 Weilheim
    TED Dokumenten-Nr. 58255-2012
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Auftragsbekanntmachung
      Dienstleistungen
      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Landkreis Weilheim-Schongau
      Pütrichstraße 8
      Kontaktstelle(n): Landratsamt Weilheim-Schongau
      82362 Weilheim
      DEUTSCHLAND
      Weitere Auskünfte erteilen: Hitzler Ingenieure
      Ehrenbreitsteiner Straße 28
      Zu Händen von: Herrn Tobias Baumgartner
      80993 München
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 892555950
      E-Mail: MjE5Y1JfVE5PUmBhUllZUi1VVmFnWVJfGlZbVFJbVlJiX1IbUVI=
      Fax: +49 8925559511
      Internet-Adresse: http://www.hitzler-ingenieure.de
      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
      den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
      verschicken: Hitzler Ingenieure
      Ehrenbreitsteiner Straße 28
      Zu Händen von: Herrn Tobias Baumgartner
      80993 München
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 892555950
      E-Mail: MjE5Y1JfVE5PUmBhUllZUi1VVmFnWVJfGlZbVFJbVlJiX1IbUVI=
      Fax: +49 8925559511
      Internet-Adresse: http://www.hitzler-ingenieure.de
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Hitzler Ingenieure
      Ehrenbreitsteiner Straße 28
      Zu Händen von: Herrn Tobias Baumgartner
      80993 München
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 892555950
      E-Mail: MTltXGleWFlcamtcY2NcN19ga3FjXGkkYGVeXGVgXGxpXCVbXA==
      Fax: +49 8925559511
      Internet-Adresse: http://www.hitzler-ingenieure.de

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde

      I.3) Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
      Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      Neubau Dreifachsporthalle Penzberg - Leistungen der Objektplanung für
      Gebäude und raumbildende Ausbauten gemäß § 33 HOAI, Leistungsphasen 2-9.

      II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
      Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und
      Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung,
      zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche
      und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
      Penzberg.
      NUTS-Code DE21N

      II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
      dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Nach Kreistagbeschluss des Landkreises Weilheim-Schongau soll in Penzberg
      eine Dreifachsporthalle entstehen.
      Als Standort für die Dreifachsporthalle ist ein Grundstück (ca. 3 500 m²)
      an der Birkenstraße in Penzberg vorgesehen.
      Die Halle soll durch das Staatliche Gymnasium Penzberg sowie die
      Staatliche Realschule Penzberg genutzt werden.
      Eine Mehrzwecknutzung der Halle auch für größere Veranstaltungen (z.B.
      Abiturfeiern des Gymnasiums oder größere Veranstaltungen der beiden
      Schulen, d.h. Veranstaltungen > 300 Personen) ist gewünscht.
      Ebenso ist die außerschulische Nutzung der Halle durch Vereine denkbar.
      Eine Tribüne ist jedoch nicht erforderlich.
      Leistungen der Objektplanung für Gebäude und raumbildende Ausbauten gemäß
      § 33 HOAI, Leistungsphasen 2-9.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71200000

      II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

      II.1.8) Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

      II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

      II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
      Neubau Dreifachsporthalle Penzberg.
      Leistungen der Objektplanung für Gebäude und raumbildende Ausbauten gemäß
      § 33 HOAI, Leistungsphasen 2-9.
      Stufenweise Beauftragung:
      Zunächst werden die Leistungsphasen 2-4 (Vorplanung, Entwurfsplanung und
      Genehmigungsplanung) beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden nach
      Vorliegen der finanziellen Absicherung beauftragt.
      Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie
      Gesamtbeauftragung besteht nicht.

      II.2.2) Angaben zu Optionen
      Optionen: nein

      II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
      Angaben

      III.1) Bedingungen für den Auftrag

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
      Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung:
      — für Personenschäden: 1 500 000,00 EUR,
      — für sonstige Schäden: 1 500 000,00 EUR,
      bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherer oder
      Kreditinstitut.
      Ein Nachweis der Versicherung über die geforderte
      Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine schriftliche Erklärung des
      Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im
      Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
      Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      HOAI (gültige Fassung).

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
      wird:
      Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende
      Arbeitsgemeinschaft auftreten und einen bevollmächtigten Vertreter
      benennen.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein

      III.2) Teilnahmebedingungen

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
      hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen: a) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber
      wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist (gemäß § 4 Abs. 2 VOF);
      b) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in
      relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet (gemäß § 4 Abs. 2 VOF);
      c) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF
      nicht vorliegen.
      Sämtlich oben geforderten Erklärungen und Angaben sind durch eine
      rechtsverbindliche Unterschrift mittels des vorgegebenen Bewerbungsbogens
      zu bestätigen.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen: Ein Nachweis der entsprechenden
      Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (gemäß § 5 Abs. 4a VOF).
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Geforderte Deckungssumme der
      Berufshaftpflichtversicherung:
      — für Personenschäden: 1 500 000,00 EUR,
      — für sonstige Schäden: 1 500 000,00 EUR.

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen:
      III.2.3.1 - Fachliche Qualifikation:
      Darstellung von maximal 5 Referenzprojekten für die ausgeschriebenen
      Leistungen (Objektplanung für Gebäude und raumbildende Ausbauten gem. § 33
      HOAI) aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2007 bis zum Zeitpunkt dieser
      Bekanntmachung). Referenzprojekte die vor 2007 in Betrieb genommen wurden,
      werden bei der Wertung nicht berücksichtigt:
      Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende
      Anforderungen erfüllt sein:
      — Referenzprojekt ist aus dem Bereich Schulsporthallenbau,
      — Referenzprojekt vergleichbarer Größenordnung (Gesamtkosten (Kgr. 200-700
      > 4 500 000 EUR brutto),
      — mindestens Leistungsphasen 2-8 (gem. § 33 HOAI) beauftragt,
      — derzeitiger Projektstand mindestens Leistungsphase 8 oder abgeschlossen.
      Die erfolgreiche Abwicklung/Bearbeitung der Referenzprojekte ist jeweils
      mittels Referenzbescheinigung des öffentlichen bzw. privaten Auftraggebers
      zu belegen.
      Bei Bietergemeinschaften dürfen in Summe maximal 5 Referenzprojekte
      benannt werden. Darüber hinausgehende Referenzen werden bei der Wertung
      nicht berücksichtigt.
      III.2.3.2 - Personelle Besetzung:
      Angabe der technischen Leitung.
      Benennung des vorgesehenen Projektleiters sowie dessen Stellvertreter
      unter Angabe dessen/deren Referenzen. Es kann für den Projektleiter sowie
      für den stellvertretenden Projektleiter bis zu 4 Referenzen angegeben
      werden. Eine zeitliche Beschränkung der Referenzprojekte des
      Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters besteht nicht.
      Es sollte dargestellt werden, dass seitens des Projektleiters sowie dessen
      Stellvertreter Erfahrung bei der Planung von vergleichbaren Projekten
      vorherrscht.
      Für die maximale Bewertung sollte bzgl. der Referenzprojekte des
      Projektleiters bzw. dessen Stellvertreter folgende Anforderungen erfüllt
      sein:
      — Referenzprojekt ist aus dem Bereich Schulsporthallenbau,
      — Referenzprojekt vergleichbarer Größenordnung (Gesamtkosten (Kgr. 200-700
      > 4 500 000 EUR brutto),
      — Durch den Projektleiter bzw. den stellvertretenden Projektleiter wurden
      mindestens die Leistungsphasen 2-5 bzw. 6-8 (gem. § 33 HOAI) erbracht.
      Bei Bietergemeinschaften sind seitens der Gemeinschaft ein Projektleiter
      sowie ein stellvertretender Projektleiter zu benennen. Die Benennung von
      jeweils 2 Personen je Bietergemeinschaftspartner ist unerwünscht.
      Die Berufszulassung des Projektleiters und dessen Stellvertreters ist
      durch Vorlage von Studiennachweisen/Ausbildungsnachweisen o.ä.
      nachzuweisen.
      Zusätzliche Abgabeleistungen/Benennungen:
      Benennung der vorgesehenen Mitarbeiter für das Projekt sowie Vorlage von
      entsprechenden Studiennachweisen/Ausbildungsnachweisen o.ä.
      Abgabe eines Organigramms des Projektteams (bei Planungsgemeinschaften
      unter Einbeziehung des ARGE-Partners).

      III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

      III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
      vorbehalten: ja
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Die
      Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen
      Wirtschaftsraumes vorbehalten:
      Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur
      Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" und/ oder "Architekt" berechtigt
      sind.
      Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht
      geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom,
      Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen
      Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische
      Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen
      ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der
      verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der
      juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten
      Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied
      die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen
      Personen gestellt werden.
      Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 19 Abs. 2 VOF.

      III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen
      der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung
      verantwortlich sind: ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Verfahrensart

      IV.1.1) Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten
      Verhandlungsverfahren) nein

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
      Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die
      Bieter mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
      Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens: - Fachliche
      Qualifikation 60 % (siehe
      III.2.3.1), hieraus: Referenzprojekte 60 Punkte.
      Je angegebenes Referenzprojekt können maximal 12 Punkte erreicht werden.
      D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 5 Projekten können
      insgesamt 60 Punkte erzielt werden. (5 Referenzprojekte x max. 12 Punkte =
      max. 60 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes wird wie folgt
      vorgegangen: - Ist das angegebene Referenzprojekt aus dem Bereich
      Schulsporthallenbau? Wenn ja, werden 3,0 Punkte vergeben. Wenn nein,
      werden 0,0 Punkte vergeben. Wenn das Referenzprojekt nur bedingt dem
      Bereich Schulsporthallenbau zuzuordnen ist (z.B. Hallenbau nicht für
      Schulsportnutzung) werden 1,5 Punkte vergeben. - Ist das angegebene
      Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung
      (Gesamtkosten > 4 500 000 EUR brutto (Kgr. 200-700))? Wenn das
      Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (4
      500 000 EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 3,0 Punkte vergeben.
      Bei geringeren Gesamtkosten als 4 500 000 EUR brutto (Kgr. 200-700) wird
      die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem
      Referenzprojekt mit Gesamtkosten in Höhe von 2 500 000 EUR werden 1,67
      Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 2 500 000 EUR/4 500 000 EUR x 3,0
      Punkte) - Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die
      Leistungsphasen 2-8 (gem. § 33 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen
      2-8 beauftragt wurden, werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringerem,
      beauftragtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-8) werden die
      tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen
      (LPH 2-8 = 94 % nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung
      ermittelt. (Bsp.: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-5 beauftragt.
      Hier werden 1,56 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 49 %/94 % x 3,0
      Punkte). - Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der
      Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 3,0
      Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. - Personelle
      Besetzung 40 % (siehe
      III.2.3.2), hieraus: Technische Leitung
      (Projektleiter+ Stellv. Projektleiter) 40 Punkte. Je angegebenes
      Referenzprojekt des Projektleiters sowie des stellvertretenden
      Projektleiters können maximal 5 Punkte erreicht werden. D.h. bei der
      maximalen Referenzprojektanzahl von 4 Projekten für den Projektleiter und
      4 Projekten für den stellvertretenden Projektleiter können insgesamt 40
      Punkte erzielt werden. (2 x 4 Referenzprojekte x max. 5 Punkte = max. 40
      Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes des Projektleiters bzw.
      stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt vorgegangen: - Ist das
      angegebene Referenzprojekt aus dem Bereich Schulsporthallenbau? Wenn ja,
      werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Wenn
      das Referenzprojekt nur bedingt dem Bereich Schulsporthallenbau (z.B.
      Hallenbau nicht für Schulsportnutzung) werden 1,0 Punkte vergeben. - Ist
      das angegebene Referenzprojekt des Projektleiters bzw. des
      stellvertretenden Projektleiters vergleichbarer oder übersteigender
      Größenordnung (Gesamtkosten > 4 500 000 EUR brutto (Kgr. 200-700))? Wenn
      das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist
      (4 500 000 EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 1,5 Punkte
      vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 4 500 000 EUR brutto (Kgr.
      200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei
      einem Referenzprojekt mit Gesamtkosten in Höhe von 2 500 000 EUR werden
      0,83 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 2 500 000 EUR/4 500 000 EUR x
      1,5 Punkte) - Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die
      Leistungsphasen 2-5 bzw. 6-8 durch den Projektleiter bzw.
      stellvertretenden Projektleiter (gem. § 33 HOAI) erbracht? Wenn die
      Leistungsphasen 2-5 bzw. 6-8 erbracht wurden, werden 1,5 Punkte vergeben.
      Bei geringerem, erbrachtem Leistungsumfang werden die tatsächlich
      erbrachten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-5 = 49 %
      bzw. LPH 6-8 = 45 % nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung
      ermittelt. (Bsp.: Durch den Projektleiter wurden die Leistungsphasen 2-3
      erbracht. Hier werden 0,55 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 18 %/49 %
      x 1,5 Punkte) Der zur Wertung herangezogene Beurteilungskatalog (hierin
      dargestellt: Bepunktung innerhalb der o.g. Kriterien sowie mögliche
      Abzüge) wird beim Versand des Bewerbungsformulars beigefügt.

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
      Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
      schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
      verhandelnden Angebote ja

      IV.2) Zuschlagskriterien

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in
      den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur
      Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
      aufgeführt sind

      IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

      IV.3) Verwaltungsangaben

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
      Unterlagen bzw. der Beschreibung
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:
      19.3.2012 - 12:00
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      19.3.2012 - 12:00

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
      verfasst werden können
      Deutsch.

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

      VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
      Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.3) Zusätzliche Angaben
      Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen
      zum Ausschluss vom Verfahren.
      Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen
      innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
      Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es
      gilt keine Poststempel-Abgabe.
      Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem
      Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben,
      Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen.
      Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden
      nicht berücksichtigt.
      Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die
      Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen.
      Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind
      zwingend mittels der anzufordernden Formblätter ("Bewerbungsbogen") zu
      erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von
      der Teilnahme ausgeschlossen. Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail oder Fax
      bei Hitzler Ingenieure, E-Mail-Adresse:
      MjE3ZVRhVlBRVGJjVFtbVC9XWGNpW1RhHFhdVlRdWFRkYVQdU1Q=, Fax: +49 8925559511 angefordert
      werden.
      Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der
      Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
      Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag
      gekennzeichnet abzugeben.
      Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß
      § 5 Abs. 3 VOF nachzufordern.
      Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft
      bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen
      Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist
      verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den
      Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach
      Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen
      zu rügen.
      Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als
      15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
      nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

      VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      ´Vergabekammer der Regierung von Oberbayern
      Maximilianstraße 39
      80538 München
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: MTRyYW5jXV5hZ11paWFuKm9xYWBeXXVhbmo8bmFjKWteKl5ddWFuaipgYQ==
      Telefon: +49 8921762411
      Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
      Fax: +49 8921762847

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
      Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15
      Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
      nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

      VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
      erteilt
      Landkreis Weilheim-Schongau
      Pütrichstraße 8
      82362 Weilheim
      DEUTSCHLAND

      VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      17.2.2012

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 22.02.2012
Ergebnis veröffentlicht 21.06.2012
Zuletzt aktualisiert 11.11.2020
Wettbewerbs-ID 2-100266 Status Kostenpflichtig
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