Die Teilnahme ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten: Ja.
Bewerbungen sind nur von Planungsgemeinschaften,
bestehend aus einem Bauingenieurbüro, einem Architekturbüro und einem
Landschaftsarchitekten zulässig und zwingend vorgeschrieben.
Teilnahmeberechtigt sind in der Europäischen Gemeinschaft
oder in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Staat der Vertragsparteien des
WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA)
ansässige:
- natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres
Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur, Architekt oder
Landschaftsarchitekt befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen
Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen
Anforderungen als Ingenieur, Architekt oder Landschaftsarchitekt wer über
ein Diplom, Prüfzeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt,
dessen Anerkennung nach den Richtlinien der EG gewährleistet ist,
- juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer
Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der
Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Der gesetzliche Vertreter der juristischen
Person und der/die verantwortliche(n) Verfasser der Wettbewerbsarbeit
müssen die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen.
Zur Teilnahme sind Arbeitsgemeinschaften, bestehend aus
einem Ingenieur / in der Fachrichtung Bauingenieur/in, Architekt/in und
Landschaftsarchitekt/in zwingend zu bilden. Jedes Mitglied der
Arbeitsgemeinschaft muss die an die natürlichen oder juristischen Personen
gestellten Anforderungen erfüllen. Die Arbeitsgemeinschaften haben in der
Verfassererklärung einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Die
Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der
Bekanntmachung erfüllt sein.
Ausgewählte Teilnehmer dürfen am Wettbewerb keine
weiteren Entwurfsverfasser oder freien Mitarbeiter derselben Fachrichtung,
außer den in der Bewerbung genannten, beteiligen. Allgemein gehaltene
Broschüren oder sonstiges Informationsmaterial erfüllen die
Ausschreibungskriterien nicht. Die Ausschreibungsunterlagen werden nicht
zurückgesandt.
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