Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Landkreis Neu-Ulm
Kantstraße 8
Kontaktstelle(n): Landratsamt Neu-Ulm
Zu Händen von: Herrn Kreisbaumeister Hartberger
89231 Neu-Ulm
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 7317040-600
Fax: +49 7317040-667
Weitere Auskünfte erteilen: Meixner + Partner GmbH
Theodor-Heuss-Platz 8
Zu Händen von: Herrn Rieger
86150 Augsburg
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 501050
E-Mail: MTJnbGRtPmtjZ3ZsY3Arbl9wcmxjcCxiYw==
Fax: +49 5010510
Internet-Adresse: http://www.meixner-partner.de
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: Meixner + Partner GmbH
Theodor-Heuss-Platz 8
Zu Händen von: Herrn Rieger
86150 Augsburg
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 821501050
E-Mail: MThhZl5nOGVdYXBmXWolaFlqbGZdaiZcXQ==
Fax: +49 8215010510
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
I.3) Haupttätigkeit(en)
Bildung
I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Planungsleistungen für die Generalsanierung Realschule Weißenhorn:
Objektplanung für Gebäude nach § 33 HOAI, Leistungsphasen 1-9 HOAI
einschließlich Tragwerksplanung nach § 49 HOAI, Leistungsphasen 1-6 HOAI.
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und
Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung,
zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche
und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
Weißenhorn / Bayern.
NUTS-Code DE279
II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Gegenstand des Auftrages sind Architektenleistungen zur Objektplanung,
Objektüberwachung und Objektbetreuung und Tragwerkplanungsleistungen für
die Sanierung der Realschule Weißenhorn nach dem Leistungsbild des § 33
HOAI und Anlage 11 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 9, Leistungen bei Gebäuden
gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Teil 3, Abschnitt 1)
und dem Leistungsbild des § 49 HOAI und Anlage 13 HOAI (Leistungsphasen 1
bis 6, Leistungen bei Gebäuden gemäß Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure, Teil 4, Abschnitt 1) – „Generalplanung für die o. g.
Leistungsbilder“.
Der Landkreis Neu-Ulm plant die Generalsanierung der Realschule
Weißenhorn. Das Schulgebäude wurde in den 70-iger Jahren als 1- bis
3-geschossiges Stahlbetonskelettgebäude mit einer
Stahlbetonsandwichelementfassade errichtet.
Bei der geplanten Sanierung sind bei den u. a. folgende Kriterien zu
beachten:
— Erhaltung, Erneuerung und teilweise Ergänzung der vorhandenen
Bausubstanz,
— Funktionalität,
— Wirtschaftlichkeit,
— Kosten für Bauunterhalt,
— Brandschutz,
— energetische Sanierung unter Berücksichtigung innovativer Ansätze in
Verbindung mit ökologischen und nachhaltigen Kriterien,
— die Sanierung soll, wenn möglich im Passivhausstandard erfolgen,
mindestens ist jedoch die ENEV 2012 einzuhalten,
— Einbau einer kontrollierten Lüftungsanlage in den Klassenzimmern,
— Barrierefreiheit,
— Umbau im laufenden Betrieb.
Die Planungsleistungen sind so zu erbringen, dass der Förderantrag bei der
Regierung von Schwaben spätestens am 30.9.2012 eingereicht werden kann.
Die Bauarbeiten sollen im Frühjahr 2013 beginnen und im Dezember 2014
abgeschlossen sein.
Der BRI beträgt ca. 20 000 m³.
Nach derzeitigem Kenntnisstand betragen die Kosten (KG 300 + 400 DIN 276)
der ca. 4 500 000 EUR brutto.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71240000, 71327000
II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8) Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2) Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
Siehe Nr. II.1.5.
II.2.2) Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Leistungsphase 1-4 lt. HOAI § 33 und Leistungsphase 1-4 lt. HOAI
§ 49.
Stufe 2: Leistungsphase 5-9 lt. HOAI § 33 und Leistungsphase 5-6 lt. HOAI
§ 49.
Ein Rechtsanspruch auf die Gesamtbeauftragung besteht nicht.
II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 36 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Bedingungen für den Auftrag
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Berufshaftpflichtversicherung über 2 000 000,- EUR für Personenschäden und
über 1 000 000,- EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem
Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die
Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt
erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung
des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss
der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im
Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsschäden mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung
nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des
Versicherungsnehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im
Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen
abgesichert sind.
Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate, gerechnet vom Tag der
Bekanntmachung an sein. Bei Bietergemeinschaften muss für jedes Mitglied
ein diesbezüglicher Nachweis vorgelegt werden.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Verordnung über Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure
(HOAI) in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung (derzeit Fassung vom
11.8.2009) für Bieter mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, soweit
die auftragsgegenständlichen Leistungen vom Inland aus erbracht werden.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bewerbergemeinschaften haben mit Ihrem Teilnahmeantrag eine von allen
Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder
aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die
Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind
unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen
Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2) Teilnahmebedingungen
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 6 sowie Abs. 9 lit. a – d VOF;
b) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche
Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen, und ob und auf welche Art
auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammengearbeitet
werden soll;
c) ist der inländische Bewerber eine juristische Person, zu deren
satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden
Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn
durch Erklärung des Bewerbers zu III.3.2 nachgewiesen wird, dass der
verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten
Anforderungen erfüllt;
d) besonderer Berufsstand lt. III.3 dieser Bekanntmachung für die
Objektplanung nach §
33 HOAI: bei natürlichen Personen sind die fachlichen
Anforderungen erfüllt, wenn sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung
„Architekt“ im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des
Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die
Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt sein sollte, sind
vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also
Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie
2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist;
e) besonderer Berufsstand lt. III.3 dieser Bekanntmachung für die
Tragwerksplanung nach §
49 HOAI: bei natürlichen Personen sind die
fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Baukammergesetz (BauKaG)
vom 9.5.2007 berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die
Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „Beratender Ingenieur“ zu führen. Ist
in dem Herkunftsland des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht
geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom,
Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen
Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie
– gewährleistet ist.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: a) Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz
des Bewerbers und seinen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den
letzten 3 Geschäftsjahren;
b) Erklärung über die Anzahl der Mitarbeiter;
c) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen
anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Eine entsprechende
Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist mit der Bewerbung
vorzulegen.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
a) 2 Referenzen für die Objektplanung nach § 33 HOAI der in den Jahren
2007-2011 erbrachten vergleichbaren Leistungen (Umbauten, Modernisierungen
/ öffentlicher Auftraggeber / Kosten- und Termineinhaltung, und Kriterien
laut Aufgabenbeschreibung in II.1.5 dieser Veröffentlichung).
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Leistungsphase 4
abgeschlossen ist.
Bei den Referenzen müssen folgende Angabe benannt werden:
Auftraggeber.
Name und Telefonnummer des Ansprechpartners des Auftraggebers.
Bauzeit.
Beauftragte Leistungsphasen mit Ausführungszeitraum.
Angabe von BGF / BRI.
Angabe der Kosten KG 300 und KG 400.
Erläuterung zum Projekt.
b) 2 Referenzen für die Tragwerksplanung nach § 49 HOAI der in den Jahren
2007-2011 erbrachten vergleichbaren Leistungen (Umbauten, Modernisierungen
/ öffentlicher Auftraggeber / Kosten- und Termineinhaltung, und Kriterien
laut Aufgabenbeschreibung in II.1.5 dieser Veröffentlichung).
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Leistungsphase 4
abgeschlossen ist.
Bei den Referenzen müssen folgende Angabe benannt werden:
Auftraggeber.
Name und Telefonnummer des Ansprechpartners des Auftraggebers.
Bauzeit.
Beauftragte Leistungsphasen mit Ausführungszeitraum.
Angabe von BGF / BRI.
Angabe der Kosten KG 300 und KG 400.
Erläuterung zum Projekt.
d) Erläuterung der projektspezifischen Aufbauorganisation (max. 1 Seite
DIN A4) sowie Erläuterung der zur Qualitäts-sicherung und zur Einhaltung
der wesentlichen Projektziele (Kosten, Termine, Qualitäten und
Quantitäten) vorgesehenen Methodik (max. 1 Seite DIN A4);
e) Angabe der techn. Ausstattung des Unternehmens;
f) der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage von Bescheinigungen
öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen
Referenzprojekte nachzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der
Referenzüberprüfung festgestellt wird, dass die unter
III.2.3) a) und b)
gemachten Angaben nicht korrekt sind oder die keine Referenzen im
eigentlichen Sinne vorgelegt haben, können von der weiteren Wertung
ausgeschlossen werden. Unter Referenzen sind Belege dafür zu verstehen,
dass ein Bieter dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbare Leistungen
schon erfolgreich erbracht hat und damit die Gewähr dafür bietet, auch den
zu vergebenden Auftrag zufriedenstellend zu erledigen.
III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: , es sind
die Nachweise nach Pkt. III.2.1.d) bzw. Pkt. III.2.1.e) dieser
Bekanntmachung vorzulegen.
III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen
der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung
verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Verfahrensart
IV.1.1) Verfahrensart
Beschleunigtes Verhandlungsverfahren
Brandschutzauflagen in der Realschule Weißenhorn müssen umgehend umgesetzt
werden. Auf Grundlage einer sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung von
Haushaltsmitteln wurde beschlossen, dass die Brandschutzertüchtigung in
einem Zuge mit einer Generalsanierung durchzuführen ist. Damit der
Baubeginn im Frühjahr 2013 erfolgen kann, müssen die Förderanträge
spätestens bis zum 30.09.12 bei der Regierung von Schwaben eingereicht
werden. Die Vergabe der Planungsleistungen muss daher umgehend erfolgen.
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die
eingegangenen Bewerbungen werden nach folgenden Kriterien geprüft und
bewertet: Finanzielle und Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Die mögliche
Punktzahl der unter III.2.2 (Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit) genannten Angaben und Nachweise (Wertungskriterien)
bilden 20 % der im Rahmen der Eignungsprüfung erzielbaren Punkte. Die
mögliche Punktzahl der unter III.2.3 (fachliche Eignung) genannten Angaben
und Nachweise (Wertungskriterien) bilden 70 % der im Rahmen der
Eignungsprüfung erzielbaren Punkte. Die mögliche Punktzahl der sonstigen
Wertungskriterien (Reaktionszeit, Übersichtlichkeit der Bewerbung) bilden
10 % der im Rahmen der Eignungsprüfung erzielbaren Punkte.
IV.2) Zuschlagskriterien
IV.2.1) Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in
den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur
Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3) Verwaltungsangaben
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
25.5.2012 - 12:00
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3) Zusätzliche Angaben
a) mit den Bewerbungsunterlagen ist der „Teilnahmeantrag“ ausgefüllt
einzureichen. Dieser Antrag, in dem die gewünschten Informationen und
Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind, können bei der
Kontaktstelle nach Nr. I.1 angefordert werden.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist nur ein Teilnahmeantrag mit
rechtsverbindlichen Unterschriften aller Partner einzureichen;
b) die Anträge auf Teilnahme sind unterschrieben im verschlossenen
Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung beim Auftraggeber auf dem
Postweg oder direkt einzureichen.
Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte
Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht
berücksichtigt.
c) eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und
werden nicht zurückgegeben;
d) der Auftraggeber wird zur Bewertung ein gewichtetes Punktesystem
anwenden. Für die einzelnen Kriterien werden 0 bis 5 Punkte vergeben. Die
Gesamtpunktzahl errechnet sich aus den erreichten Punkten, multipliziert
mit der festgesetzten Gewichtung;
f) während der Bauzeit (Lph. 8) muss die tägliche Präsenz vor Ort
gewährleistet sein. Dies wird vertraglich vereinbart werden;
g) die unter
III.2.3.) aufgeführte Darstellung der Referenzen darf die im
Teilnahmeantrag genannte Anzahl von Referenzen nicht übersteigen.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 39
80534 München
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 8921760
Fax: +49 8921762847
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße im Sinne von § 101 b Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages)
sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab
Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 101 b Abs. 2
GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist nur bei Einhaltung nachfolgender
Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der
Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber
innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabebekanntmachung erkennbar
sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der
Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag
ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 107 Abs. 3 GWB).
VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Landratsamt Neu-Ulm
Neu-Ulm
DEUTSCHLAND
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
9.5.2012