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  • DE-88662 Überlingen
  • 10/2012
  • Ergebnis
  • (ID 2-108845)

Landesgartenschau Überlingen 2020


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 11.10.2012 Entscheidung
    Verfahren Offener Ideen- und Realisierungswettbewerb nach RPW
    Berufsgruppen Landschaftsarchitektur, Architektur, Stadtplanung / Städtebau
    Teilnehmer Tatsächliche Teilnehmer: 27
    Federführung Landschaftsarchitekten
    Gebäudetyp Landschaft und Freiraum
    Art der Leistung Objektplanung Freianlagen
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 92.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Stadt Überlingen, Überlingen (DE)
    Betreuer Planstatt Senner, Überlingen (DE), Stuttgart (DE), München (DE), Berlin (DE) Büroprofil
    Preisrichter Prof. Cornelia Bott, János Kárász, Pit Müller, Dieter Pfrommer, Prof. Bü Prechter, Prof. Donata Valentien [Vorsitz] , Ralf Brettin
    Kammer Architektenkammer Baden-Württemberg Büroprofil (Reg.-Nr.: 2012-2-04)
    Aufgabe
    Offener, landschaftsarchitektonischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil

    Der Gegenstand des Wettbewerbs ist die Entwicklung eines landschaftsarchitektonischen Gesamtkonzepts für das Gelände der Landesgartenschau Überlingen 2020. Die Daueranlagen im Realisierungsteil bestehen aus zwei räumlich getrennten Bereichen die beide unweit der Altstadt und direkt am Bodenseeufer liegen: dem „Stadteingang West“ mit ca. 6 ha Fläche sowie dem östlich der Altstadt gelegenen "Mantelhafen" mit ca. 1,7 ha Fläche. Am "Stadteingang West" ist die Gestaltung eines modernen Bürgerparks mit hoher Aufenthaltsqualität und Nutzungsvielfalt unter Herstellung des Bezugs zum Bodensee die zentrale Wettbewerbsaufgabe. Für den "Mantelhafen" wird ein städtisches Konzept unter Berücksichtigung des Bestandes, der größtenteils denkmalgeschützt ist, erwartet.
    Im Ideenteil sollen Gestaltungsvorschläge für die Aufwertung der vorhandenen Verbindungen der Realisierungsteile über die bestehenden, historischen Grünflächen und die Uferpromenade in Richtung Altstadt unterbreitet werden. Für das Gartenschaujahr 2020, welches gleichzeitig auch das 1250-jährige Stadtjubiläum ist, ist ein Ausstellungskonzept zu den Besonderheiten der Stadt Überlingen zu entwickeln. Der Auslober erwartet sowohl für die Daueranlagen als auch für das Ausstellungskonzept innovative und zukunftsweisende Gestaltungsvorschläge, welche die vorhandenen Freiräume um weitere Bausteine ergänzen und zum Gesamtcharakter Überlingens passen.
    Downloads 108845_Bekanntmachung.pdf
    Projektadresse DE-88662 Überlingen
    TED Dokumenten-Nr. 168372-2012
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Wettbewerbsbekanntmachung
      Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Stadt Überlingen, vertr. durch Frau Oberbürgermeisterin Sabine Becker und
      Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg,
      vertr. durch Herrn Minister Alexander Bonde
      Bahnhofstr. 4
      Kontaktstelle(n): Stadt Überlingen
      Zu Händen von: Hr. Leitner, Abteilungsleiter Grünflächen, Umwelt und
      Forst, Stadt Überlingen
      88662 Überlingen
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 7551991350
      E-Mail: MjExYVxoIiclJyU1alpXWmdhXmNcWmMjWVo=
      Internet-Adresse(n): 
      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
      http://www.ueberlingen.de
      Elektronischer Zugang zu Informationen:
      http://www.ueberlingen.de/landesgartenschau.de
      Weitere Auskünfte erteilen: Planstatt für Landschaftsarchitektur und
      Umweltplanung Johann Senner, BDLA, SRL
      Breitlestr. 21
      Kontaktstelle(n): Planstatt für Landschaftsarchitektur und Umweltplanung
      Johann Senner, BDLA, SRL
      Zu Händen von: Frau Volz
      88662 Überlingen
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 755191990
      E-Mail: MjE5VltTXC1dWU5bYGFOYWEaYFJbW1JfG1FS
      Internet-Adresse: http://www.planstatt-senner.de
      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
      den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
      verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
      Kontaktstellen

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
      einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
      1.3) Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
      1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
      anderer Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer
      öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
      Auftraggeber / den Auftraggeber:
      Offener, landschaftsarchitektonischer Realisierungswettbewerb mit
      Ideenteil zur Landesgartenschau Überlingen 2020.

      II.1.2) Kurze Beschreibung:
      Der Gegenstand des Wettbewerbs ist die Entwicklung eines
      landschaftsarchitektonischen Gesamtkonzepts für das Gelände der
      Landesgartenschau Überlingen 2020. Die Daueranlagen im Realisierungsteil
      bestehen aus 2 räumlich getrennten Bereichen die beide unweit der Altstadt
      und direkt am Bodenseeufer liegen: dem „Stadteingang West“ mit ca. 6 ha
      Fläche sowie dem östlich der Altstadt gelegenen "Mantelhafen" mit ca. 1,7
      ha Fläche. Am "Stadteingang West" ist die Gestaltung eines modernen
      Bürgerparks mit hoher Aufenthaltsqualität und Nutzungsvielfalt unter
      Herstellung des Bezugs zum Bodensee die zentrale Wettbewerbsaufgabe. Für
      den "Mantelhafen" wird ein städtisches Konzept unter Berücksichtigung des
      Bestandes, der größtenteils denkmalgeschützt ist, erwartet.
      Im Ideenteil sollen Gestaltungsvorschläge für die Aufwertung der
      vorhandenen Verbindungen der Realisierungsteile über die bestehenden,
      historischen Grünflächen und die Uferpromenade in Richtung Altstadt
      unterbreitet werden. Für das Gartenschaujahr 2020, welches gleichzeitig
      auch das 1250-jährige Stadtjubiläum ist, ist ein Ausstellungskonzept zu
      den Besonderheiten der Stadt Überlingen zu entwickeln. Der Auslober
      erwartet sowohl für die Daueranlagen als auch für das Ausstellungskonzept
      innovative und zukunftsweisende Gestaltungsvorschläge, welche die
      vorhandenen Freiräume um weitere Bausteine ergänzen und zum
      Gesamtcharakter Überlingens passen.

      II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71400000

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
      Angaben

      III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die
      geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen
      sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift
      ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die
      Berufsbezeichnung Landschaftsarchitektin oder Architektin oder
      Stadtplanerin zu führen.
      Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich
      geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als
      Landschaftsarchitektin oder Architektin oder Stadtplanerin, wer über ein
      Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen
      Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom
      7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entspricht.
      Bei der Teilnahme von Architektinnen und / oder Stadtplanerinnen ist eine
      Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsarchitektinnen gefordert, die
      Federführung liegt bei den Landschaftsarchitektinnen.
      Die Hinzuziehung von Fachplanern aus den Bereichen Verkehrsplanung oder
      Wasserbau wird empfohlen.
      Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn die fachlichen
      Anforderungen erfüllt sind: wenn zu ihrem satzungsmäßigen Geschäftszweck
      Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, und
      wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der
      Verfasser der Wettbewerbsaufgabe die fachlichen Anforderungen erfüllt, die
      an natürliche Personen gestellt werden.
      Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht
      teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die
      der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend auf ihrem
      Fachgebiet tätig sind.
      Mehrfachbewerbungen oder Mehrfachteilnahmen natürlicher oder juristischer
      Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft führen zum
      Ausschluss aller Beteiligten.
      Befähigungsnachweise zur Führung der Berufsbezeichnung sind der
      Verfassererklärung beizufügen.
      Teilnahmehindernisse sind in § 4 Abs. 2 RPW und in § 4 VOF beschrieben.
      Die Verfasserinnen / Verfasser bleiben bis zum Abschluss der
      Preisgerichtssitzung anonym.

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Art des Wettbewerbs
      Offen

      IV.3) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
      — Landschaftsarchitektonische und städtebauliche Leitidee,
      — Freiräumliche Qualität der Daueranlagen,
      — Verknüpfung der Daueranlagen mit der Altstadt und den bestehenden, z.T.
      historischen Freianlagen,
      — Umgang mit dem Bodenseeufer,
      — Ökologische Anforderungen und Umweltverträglichkeit,
      — Vielseitige Erlebbarkeit und Nutzungsmöglichkeiten,
      — Erschließung von Stellplätzen und Gebäuden, und Anordnung der
      unterschiedlichen Flächennutzungen,
      — Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit, Folgekosten.
      Die Reihenfolge der Beurteilungskriterien stellt keine Gewichtung dar.

      IV.4) Verwaltungsangaben

      IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden
      Unterlagen
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:
      28.6.2012 - 16:00
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein

      IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 12.9.2012 - 12:00

      IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
      Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.

      IV.5) Preise und Preisgericht

      IV.5.1) Angaben zu Preisen:
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Grundsätzlich ist angedacht,
      für das gesamte Gebiet 5 Preise und ggf. Anerkennungen zu vergeben. Das
      Preisgericht behält sich vor, für den begründeten Fall und bei
      einstimmigem Beschluss, für die beiden Teilbereiche „Stadteingang West“
      und „Mantelhafen“ unterschiedliche Rangfolgen zu bilden und
      unterschiedliche Preise zu vergeben.
      1. Preis: 25 000 EUR
      2. Preis: 20 000 EUR
      3. Preis: 15 000 EUR
      4. Preis: 10 000 EUR
      5. Preis: 7 000 EUR
      Für Anerkennungen: 15 000 EUR insgesamt.
      Gesamt (netto): 92 000 EUR.
      Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen
      Beschluss anders zu verteilen.
      Sofern mit Preisen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer MwSt. abführen,
      wird diese zusätzlich vergütet.

      IV.5.3) Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an
      einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

      IV.5.4) Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber /
      den Auftraggeber bindend: nein

      IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
      1. S. VI.2 sonstige Informationen

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
      Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.2) Zusätzliche Angaben:
      Der Auslober hat das Preisgericht wie folgt bestimmt und hat es vor
      Abfassung der endgültigen Auslobung gehört.
      Das Preisgericht tagt in nichtöffentlicher Sitzung.
      Preisrichter mit der beruflichen Qualifikation der Teilnehmer
      (Fachpreisrichter):
      1. Hr. Ralf Brettin, Baubürgermeister der Stadt Überlingen;
      2. Fr. Prof. Cornelia Bott, Freie Landschaftsarchitektin, Korntal;
      3. Fr. Prof. Maria Auböck, Freie Landschaftsarchitektin, Wien;
      4. Fr. Prof. Donata Valentien, Freie Landschaftsarchitektin, Weßling;
      5. Fr. Andrea Gebhard, Freie Landschaftsarchitektin, München;
      6. Hr. Prof. Hubert Möhrle, Freier Landschaftsarchitekt, Stuttgart;
      7. Hr. Prof. Hellmut Raff, Freier Architekt und Stadtplaner, Stuttgart.
      Stellvertretende ständig anwesende Preisrichter mit der beruflichen
      Qualifikation der Teilnehmer (Fachpreisrichter).
      1. Fr. Prof. Bü Prechter, Freie Landschaftsarchitektin, Nürtingen;
      2. Hr. Pit Müller, Freier Landschaftsarchitekt, Freiburg.
      Preisrichter als Vertreter der Auslober (Sachpreisrichter):
      1. Fr. Sabine Becker, Oberbürgermeisterin der Stadt Überlingen;
      2. Hr. Erich Herrmann, Gartenbaudirektor im Ministerium für Ländlichen
      Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg;
      3. Fr. Bernadette Siemensmeyer, Stadträtin der Stadt Überlingen;
      4. Hr. Ulrich Krezdorn, Stadtrat der Stadt Überlingen;
      5. Hr. Lothar Thum, Stadtrat der Stadt Überlingen;
      6. Hr. Ingo Wörner, Stadtrat der Stadt Überlingen.
      Stellvertretende ständig anwesende als Vertreter der Auslober
      (Sachpreisrichter):
      1. Hr. Oswald Burger, Stadtrat der Stadt Überlingen;
      2. Hr. Robert Dreher, Stadtrat der Stadt Überlingen.
      Sachverständige (ohne Stimmrecht):
      1. Hr. Norbert Schültke, Stadtplaner, Dezernent für Umwelt und Technik,
      Landratsamt Bodneseekreis;
      2. Hr. Klaus Kersting, Regierungspräsidium Tübingen, Landesbetrieb
      Gewässer, Ravensburg;
      3. Hr. Martin Richter, Geschäftsführer der Förderungsgesellschaft für die
      baden-württembergischen Landesgartenschauen mbH, Ostfildern;
      4. Hr. Roland Leitner, Abteilungsleiter Grünflächen, Umwelt und Forst,
      Stadt Überlingen;
      5. Hr. Jürgen Jankowiak, Geschäftsführer der Kur und Touristik GmbH,
      Überlingen;
      6. Hr. Volkmar Eidloth, Landesamt für Denkmalpflege, Esslingen am Neckar;
      7. N.N., Verkehrsplaner (wird noch bestimmt);
      8. Hr. Hannes Ingerfurth, Bürger der Stadt Überlingen;
      9. Hr. Rainer Glatt, Bürger der Stadt Überlingen;
      10. Hr. Norbert Calmbach, Bürger der Stadt Überlingen.
      Auf Grundlage des Preisgerichtsprotokolls wird den Preisträgern in einem
      VOF-Verhandlungsverfahren am 5.11.2012 die Möglichkeit gegeben, auf die
      Kritikpunkte des Wettbewerbsbeitrags mündlich einzugehen.
      Im Anschluss an das VOF-Verfahren wird die Stadt Überlingen eine
      Bürgerinformation mit Diskussion des Ergebnisses durchführen.
      Die Stadt Überlingen wird in Würdigung der Empfehlung des Preisgerichtes
      mit einem oder mehreren Preisträgern in Verhandlung treten mit dem Ziel,
      ihm die weitere Bearbeitung der Leistungen der Außenanlagen mindestens bis
      Leistungsphase 5 gemäß § 39 der HOAI zu übertragen.
      Für Maßnahmen, die nicht unmittelbar der Landesgartenschau zuzuordnen
      sind, wie Gebäude (Pflanzenhaus und ggf. Parkierungsgebäude), Straßen und
      Ingenieurbaumaßnahmen (auch im Gelände der Landesgartenschau) oder die
      Durchführung von Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden und im öffentlichen Raum
      wird der Auslober entsprechende Planungsleistungen an spezielle
      Fachingenieure und Architekten vergeben oder separate Wettbewerbe
      durchführen.
      Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung
      durch die Stadt Überlingen, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und
      durchzuführen.
      Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits
      erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe der
      Preissumme nicht erneut vergütet.
      Terminplan:
      Bereitstellung der digitalen Wettbewerbsunterlagen zum download: 31.5.2012
      - 28.6.2012 (16:00 Uhr).
      Schriftliche Rückfragen: bis 19.6.2012.
      Pflichtkolloquium: 29.6.2012 (10:00 Uhr).
      Einreichung der Wettbewerbsunterlagen: 12.9.2012 (12:00 Uhr).
      Preisgerichtssitzung: 11./12.10.2012.
      Ausstellungseröffnung: 13.10.2012.
      VOF-Verhandlungsverfahren: 5.11.2012.
      Bekanntgabe des Ergebnisses des VOF-Verhandlunsgverfahrens: 9.11.2012.

      VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
      Karl-Friedrich-Straße 17
      76133 Karlsruhe
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 7219264049

      VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
      erteilt
      Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
      Karl-Friedrich-Straße 17
      76133 Karlsruhe
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 7219264049

      VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      25.5.2012

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 29.05.2012
Ergebnis veröffentlicht 19.10.2012
Zuletzt aktualisiert 15.02.2022
Wettbewerbs-ID 2-108845 Status
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