Wettbewerbsbekanntmachung
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Stadt Überlingen, vertr. durch Frau Oberbürgermeisterin Sabine Becker und
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg,
vertr. durch Herrn Minister Alexander Bonde
Bahnhofstr. 4
Kontaktstelle(n): Stadt Überlingen
Zu Händen von: Hr. Leitner, Abteilungsleiter Grünflächen, Umwelt und
Forst, Stadt Überlingen
88662 Überlingen
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 7551991350
E-Mail: MjExYVxoIiclJyU1alpXWmdhXmNcWmMjWVo=
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
http://www.ueberlingen.de
Elektronischer Zugang zu Informationen:
http://www.ueberlingen.de/landesgartenschau.de
Weitere Auskünfte erteilen: Planstatt für Landschaftsarchitektur und
Umweltplanung Johann Senner, BDLA, SRL
Breitlestr. 21
Kontaktstelle(n): Planstatt für Landschaftsarchitektur und Umweltplanung
Johann Senner, BDLA, SRL
Zu Händen von: Frau Volz
88662 Überlingen
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 755191990
E-Mail: MjE5VltTXC1dWU5bYGFOYWEaYFJbW1JfG1FS
Internet-Adresse: http://www.planstatt-senner.de
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
1.3) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer
öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
Auftraggeber / den Auftraggeber:
Offener, landschaftsarchitektonischer Realisierungswettbewerb mit
Ideenteil zur Landesgartenschau Überlingen 2020.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Der Gegenstand des Wettbewerbs ist die Entwicklung eines
landschaftsarchitektonischen Gesamtkonzepts für das Gelände der
Landesgartenschau Überlingen 2020. Die Daueranlagen im Realisierungsteil
bestehen aus 2 räumlich getrennten Bereichen die beide unweit der Altstadt
und direkt am Bodenseeufer liegen: dem „Stadteingang West“ mit ca. 6 ha
Fläche sowie dem östlich der Altstadt gelegenen "Mantelhafen" mit ca. 1,7
ha Fläche. Am "Stadteingang West" ist die Gestaltung eines modernen
Bürgerparks mit hoher Aufenthaltsqualität und Nutzungsvielfalt unter
Herstellung des Bezugs zum Bodensee die zentrale Wettbewerbsaufgabe. Für
den "Mantelhafen" wird ein städtisches Konzept unter Berücksichtigung des
Bestandes, der größtenteils denkmalgeschützt ist, erwartet.
Im Ideenteil sollen Gestaltungsvorschläge für die Aufwertung der
vorhandenen Verbindungen der Realisierungsteile über die bestehenden,
historischen Grünflächen und die Uferpromenade in Richtung Altstadt
unterbreitet werden. Für das Gartenschaujahr 2020, welches gleichzeitig
auch das 1250-jährige Stadtjubiläum ist, ist ein Ausstellungskonzept zu
den Besonderheiten der Stadt Überlingen zu entwickeln. Der Auslober
erwartet sowohl für die Daueranlagen als auch für das Ausstellungskonzept
innovative und zukunftsweisende Gestaltungsvorschläge, welche die
vorhandenen Freiräume um weitere Bausteine ergänzen und zum
Gesamtcharakter Überlingens passen.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71400000
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die
geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen
sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift
ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die
Berufsbezeichnung Landschaftsarchitektin oder Architektin oder
Stadtplanerin zu führen.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich
geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als
Landschaftsarchitektin oder Architektin oder Stadtplanerin, wer über ein
Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen
Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom
7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entspricht.
Bei der Teilnahme von Architektinnen und / oder Stadtplanerinnen ist eine
Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsarchitektinnen gefordert, die
Federführung liegt bei den Landschaftsarchitektinnen.
Die Hinzuziehung von Fachplanern aus den Bereichen Verkehrsplanung oder
Wasserbau wird empfohlen.
Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn die fachlichen
Anforderungen erfüllt sind: wenn zu ihrem satzungsmäßigen Geschäftszweck
Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, und
wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der
Verfasser der Wettbewerbsaufgabe die fachlichen Anforderungen erfüllt, die
an natürliche Personen gestellt werden.
Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht
teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die
der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend auf ihrem
Fachgebiet tätig sind.
Mehrfachbewerbungen oder Mehrfachteilnahmen natürlicher oder juristischer
Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft führen zum
Ausschluss aller Beteiligten.
Befähigungsnachweise zur Führung der Berufsbezeichnung sind der
Verfassererklärung beizufügen.
Teilnahmehindernisse sind in § 4 Abs. 2 RPW und in § 4 VOF beschrieben.
Die Verfasserinnen / Verfasser bleiben bis zum Abschluss der
Preisgerichtssitzung anonym.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Art des Wettbewerbs
Offen
IV.3) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
— Landschaftsarchitektonische und städtebauliche Leitidee,
— Freiräumliche Qualität der Daueranlagen,
— Verknüpfung der Daueranlagen mit der Altstadt und den bestehenden, z.T.
historischen Freianlagen,
— Umgang mit dem Bodenseeufer,
— Ökologische Anforderungen und Umweltverträglichkeit,
— Vielseitige Erlebbarkeit und Nutzungsmöglichkeiten,
— Erschließung von Stellplätzen und Gebäuden, und Anordnung der
unterschiedlichen Flächennutzungen,
— Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit, Folgekosten.
Die Reihenfolge der Beurteilungskriterien stellt keine Gewichtung dar.
IV.4) Verwaltungsangaben
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden
Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:
28.6.2012 - 16:00
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 12.9.2012 - 12:00
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.5) Preise und Preisgericht
IV.5.1) Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Grundsätzlich ist angedacht,
für das gesamte Gebiet 5 Preise und ggf. Anerkennungen zu vergeben. Das
Preisgericht behält sich vor, für den begründeten Fall und bei
einstimmigem Beschluss, für die beiden Teilbereiche „Stadteingang West“
und „Mantelhafen“ unterschiedliche Rangfolgen zu bilden und
unterschiedliche Preise zu vergeben.
1. Preis: 25 000 EUR
2. Preis: 20 000 EUR
3. Preis: 15 000 EUR
4. Preis: 10 000 EUR
5. Preis: 7 000 EUR
Für Anerkennungen: 15 000 EUR insgesamt.
Gesamt (netto): 92 000 EUR.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen
Beschluss anders zu verteilen.
Sofern mit Preisen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer MwSt. abführen,
wird diese zusätzlich vergütet.
IV.5.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an
einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.5.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber /
den Auftraggeber bindend: nein
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
1. S. VI.2 sonstige Informationen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2) Zusätzliche Angaben:
Der Auslober hat das Preisgericht wie folgt bestimmt und hat es vor
Abfassung der endgültigen Auslobung gehört.
Das Preisgericht tagt in nichtöffentlicher Sitzung.
Preisrichter mit der beruflichen Qualifikation der Teilnehmer
(Fachpreisrichter):
1. Hr. Ralf Brettin, Baubürgermeister der Stadt Überlingen;
2. Fr. Prof. Cornelia Bott, Freie Landschaftsarchitektin, Korntal;
3. Fr. Prof. Maria Auböck, Freie Landschaftsarchitektin, Wien;
4. Fr. Prof. Donata Valentien, Freie Landschaftsarchitektin, Weßling;
5. Fr. Andrea Gebhard, Freie Landschaftsarchitektin, München;
6. Hr. Prof. Hubert Möhrle, Freier Landschaftsarchitekt, Stuttgart;
7. Hr. Prof. Hellmut Raff, Freier Architekt und Stadtplaner, Stuttgart.
Stellvertretende ständig anwesende Preisrichter mit der beruflichen
Qualifikation der Teilnehmer (Fachpreisrichter).
1. Fr. Prof. Bü Prechter, Freie Landschaftsarchitektin, Nürtingen;
2. Hr. Pit Müller, Freier Landschaftsarchitekt, Freiburg.
Preisrichter als Vertreter der Auslober (Sachpreisrichter):
1. Fr. Sabine Becker, Oberbürgermeisterin der Stadt Überlingen;
2. Hr. Erich Herrmann, Gartenbaudirektor im Ministerium für Ländlichen
Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg;
3. Fr. Bernadette Siemensmeyer, Stadträtin der Stadt Überlingen;
4. Hr. Ulrich Krezdorn, Stadtrat der Stadt Überlingen;
5. Hr. Lothar Thum, Stadtrat der Stadt Überlingen;
6. Hr. Ingo Wörner, Stadtrat der Stadt Überlingen.
Stellvertretende ständig anwesende als Vertreter der Auslober
(Sachpreisrichter):
1. Hr. Oswald Burger, Stadtrat der Stadt Überlingen;
2. Hr. Robert Dreher, Stadtrat der Stadt Überlingen.
Sachverständige (ohne Stimmrecht):
1. Hr. Norbert Schültke, Stadtplaner, Dezernent für Umwelt und Technik,
Landratsamt Bodneseekreis;
2. Hr. Klaus Kersting, Regierungspräsidium Tübingen, Landesbetrieb
Gewässer, Ravensburg;
3. Hr. Martin Richter, Geschäftsführer der Förderungsgesellschaft für die
baden-württembergischen Landesgartenschauen mbH, Ostfildern;
4. Hr. Roland Leitner, Abteilungsleiter Grünflächen, Umwelt und Forst,
Stadt Überlingen;
5. Hr. Jürgen Jankowiak, Geschäftsführer der Kur und Touristik GmbH,
Überlingen;
6. Hr. Volkmar Eidloth, Landesamt für Denkmalpflege, Esslingen am Neckar;
7. N.N., Verkehrsplaner (wird noch bestimmt);
8. Hr. Hannes Ingerfurth, Bürger der Stadt Überlingen;
9. Hr. Rainer Glatt, Bürger der Stadt Überlingen;
10. Hr. Norbert Calmbach, Bürger der Stadt Überlingen.
Auf Grundlage des Preisgerichtsprotokolls wird den Preisträgern in einem
VOF-Verhandlungsverfahren am 5.11.2012 die Möglichkeit gegeben, auf die
Kritikpunkte des Wettbewerbsbeitrags mündlich einzugehen.
Im Anschluss an das VOF-Verfahren wird die Stadt Überlingen eine
Bürgerinformation mit Diskussion des Ergebnisses durchführen.
Die Stadt Überlingen wird in Würdigung der Empfehlung des Preisgerichtes
mit einem oder mehreren Preisträgern in Verhandlung treten mit dem Ziel,
ihm die weitere Bearbeitung der Leistungen der Außenanlagen mindestens bis
Leistungsphase 5 gemäß § 39 der HOAI zu übertragen.
Für Maßnahmen, die nicht unmittelbar der Landesgartenschau zuzuordnen
sind, wie Gebäude (Pflanzenhaus und ggf. Parkierungsgebäude), Straßen und
Ingenieurbaumaßnahmen (auch im Gelände der Landesgartenschau) oder die
Durchführung von Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden und im öffentlichen Raum
wird der Auslober entsprechende Planungsleistungen an spezielle
Fachingenieure und Architekten vergeben oder separate Wettbewerbe
durchführen.
Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung
durch die Stadt Überlingen, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und
durchzuführen.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits
erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe der
Preissumme nicht erneut vergütet.
Terminplan:
Bereitstellung der digitalen Wettbewerbsunterlagen zum download: 31.5.2012
- 28.6.2012 (16:00 Uhr).
Schriftliche Rückfragen: bis 19.6.2012.
Pflichtkolloquium: 29.6.2012 (10:00 Uhr).
Einreichung der Wettbewerbsunterlagen: 12.9.2012 (12:00 Uhr).
Preisgerichtssitzung: 11./12.10.2012.
Ausstellungseröffnung: 13.10.2012.
VOF-Verhandlungsverfahren: 5.11.2012.
Bekanntgabe des Ergebnisses des VOF-Verhandlunsgverfahrens: 9.11.2012.
VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Karl-Friedrich-Straße 17
76133 Karlsruhe
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 7219264049
VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Karl-Friedrich-Straße 17
76133 Karlsruhe
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 7219264049
VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25.5.2012