Sonstige informationen: I.2) Nähere
Auskünfte sind bei folgender Anschrift erhältlich: Stadt Neuburg a. d.
Donau, Bauamt, Frau Pirngruber Dipl.-Ing., Amalienstraße A 54, D-86633
Neuburg a. d. Donau, T +49(0)8431-55348, F +49(0)8431-328, e-mail: MjE4OGNaV08cPldgXFVgY1BTYC5cU2NQY2BVG1JdXE9jHFJT.
I.3) Unterlagen sind bei folgender Anschrift erhältlich:
Siehe I.2) und VI.3) (I.2).
I.4) Teilnahmeanträge / Vorhaben sind an folgende
Anschrift zu schicken: Siehe I.2) und VI.3) (I.2), Kennwort Neubau
Stadtwerke.
I.5) Art des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke
Neuburg/Donau.
IV.1) Art des Wettbewerbs: Der Wettbewerb wird als
einstufiger, begrenzt offener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem
Losverfahren ausgelobt.
Das Verfahren ist anonym. Die Wettbewerbssprache ist
Deutsch. Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des Europäischen
Wirtschaftsraums (EWR) sowie die Staaten des WTO-Übereinkommens über das
öffentliche Beschaffungswesens (GTA).
IV.1.1) Voraussichtliche Teilnehmerzahl oder Marge:
Mindestens 31 Teilnehmer.
24 Teilnehmer werden aus den eingegangenen Bewerbungen
nach den unter III.1) genannten Kriterien unter Aufsicht einer von der
auslobenden Behörde unabhängigen Dienststelle oder eines Notars
ausgelost.
IV.3.4) Versendung der Aufforderungen zur Teilnahme an
die ausgewählten Bewerber: voraussichtlicher Zeitpunkt: KW 30.
IV.4.3) Muss der im Anschluss an diesen Wettbewerb
vergebene Dienstleistungsauftrag dem Gewinner oder den Gewinnern des
Wettbewerbes erteilt werden: Ja. Der Auslober wird für den
Realisierungsteil, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende
Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des
Preisgerichts einen oder mehrere Preisträger mit den Architektenleistungen
und der Freianlagenplanung beauftragen. Dabei wird die Planungsbearbeitung
stufenweise nach § 15 (1) 2-5 HOAI beauftragt. Der Auslober wird darüber
hinaus gemäß 7.1 GRW durch angemessene weitere Beauftragung sicherstellen,
dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs realisiert wird.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den
Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur
Höhe des zuerkannten Preises und Bearbeitungshonorars nicht erneut
vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen
Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Der Auslober wünscht eine wirtschaftliche Lösung. Zur
Realisierung dessen erwägt er die Vereinbarung eines Erfolgshonorars nach
§ 24 HOAI zur Senkung der Baukosten.
IV.4.4) Ist die Entscheidung des Preisgerichts für den
Auftraggeber verbindlich? Ja siehe IV.4.2).
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