Wettbewerbsbekanntmachung
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vertreten durch die
Oberfinanzdirektion Karlsruhe, Abteilung Bundesbau - Betriebsleitung diese
vertreten durch das Staatliche Hochbauamt Heidelberg
Bergheimer Straße 147, Postfach 11 02 55
Kontaktstelle(n): Staatliches Hochbauamt Heidelberg
Zu Händen von: Bernd Becherer
69115 Heidelberg
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 62215303-0
E-Mail: MjE0YmFlZmVmV15eVyBaVFNaVjJoVGggVGleIFZX
Fax: +49 62215303-53
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
http://www.hba-heidelberg.de
Weitere Auskünfte erteilen: Kohler Grohe Architekten
Julius-Hölder-Straße 26
Kontaktstelle(n): Kohler Grohe Architekten
Zu Händen von: Dipl.-Ing. Gerd Grohe Freier Architekt BDA
70597 Stuttgart
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 711769639-30
E-Mail: MjE5VFJfURtUX1xVUi1YXFVZUl9UX1xVUhtRUg==
Fax: +49 711769639-31
Internet-Adresse: http://www.kohlergrohe.de
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: Kohler Grohe Architekten
Julius-Hölder-Straße 26
Kontaktstelle(n): Kohler Grohe Architekten
Zu Händen von: Dipl.-Ing. Gerd Grohe Freier Architekt BDA
70597 Stuttgart
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 711769639-30
E-Mail: MjE3VlRhUx1WYV5XVC9aXldbVGFWYV5XVB1TVA==
Fax: +49 711769639-31
Internet-Adresse: http://www.kohlergrohe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Kohler Grohe
Architekten
Julius-Hölder-Straße 26
Kontaktstelle(n): Kohler Grohe Architekten
Zu Händen von: Dipl.-Ing. Gerd Grohe Freier Architekt BDA
70597 Stuttgart
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 711769639-30
E-Mail: MjE2V1ViVB5XYl9YVTBbX1hcVWJXYl9YVR5UVQ==
Fax: +49 711769639-31
Internet-Adresse: http://www.kohlergrohe.de
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
1.3) Haupttätigkeit(en)
Sonstige: Bauwesen
1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer
öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
Auftraggeber / den Auftraggeber:
Neubau eines Büro- und Laborgebäudes für das Julius Kühn-Institut in
Dossenheim.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Das Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
(JKI) wurde auf der Grundlage des Gesetzes zur Neuordnung der
Ressortforschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) zum 1.1.2008 gegründet. Im
Rahmen dieser Neuordnung und Reorganisation der Ressortforschung des BMELV
werden verschiedene Institute an den Standorten neu strukturiert bzw.
zusammengefasst. Am Standort des JKI in Dossenheim werden zukünftig das
bestehende Institut für Pflanzenschutz in Obst- und Weinbau (OW) und das
Institut für biologischen Pflanzenschutz (BI) (bisheriger Standort:
Darmstadt) zusammengelegt.
Aufgaben des Julius Kühn-Instituts.
Das JKI ist für das Schutzziel Kulturpflanze in seiner Gesamtheit
zuständig. Diese Zuständigkeit umfasst die Bereiche Pflanzengenetik,
Pflanzenbau, Pflanzenernährung und Bodenkunde sowie Pflanzenschutz und
Pflanzengesundheit. Als Bundesoberbehörde sind die Aufgaben des JKI
gesetzlich festgelegt. Das Julius Kühn-Institut berät die Bundesregierung
zu allen Fragen mit Bezug zu Kulturpflanzen. Eine weitere Hauptaufgabe ist
die Wahrnehmung der ihm per Gesetz zugewiesenen hoheitlichen Aufgaben.
Siehe Internet Link: http://www.jki.bund.de/de/startseite/institute.html.
Institut für Pflanzenschutz in Obst- und Weinbau (OW).
Das Institut für Pflanzenschutz in Obst- und Weinbau hat seinen Sitz in
Dossenheim (Bereich Obstbau) und in Siebeldingen (Bereich Weinbau). Die
Aufgaben des Instituts leiten sich aus dem Pflanzenschutzgesetz und hierzu
erlassenen Rechtsverordnungen ab. Das Institut berät die Bundesregierung,
insbesondere das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (BMELV), in Fragen des Pflanzenschutzes und der
Pflanzengesundheit im Obst- und Weinbau und führt Forschungen im Rahmen
des Zwecks des Pflanzenschutzgesetzes und der im Forschungsplan des BMELV
festgeschriebenen Forschungsaufgaben durch. Das Institut wirkt an der
wissenschaftlichen Bewertung von Pflanzenschutzmitteln und
Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen im Rahmen des nationalen
Zulassungsverfahrens und der EU-Wirkstoffprüfung mit.
Institut für Biologischen Pflanzenschutz (BI).
Das Institut für Biologischen Pflanzenschutz (derzeit noch mit Sitz in
Darmstadt) ist das einzige Fachinstitut in Deutschland, in dem das gesamte
Spektrum des biologischen und biotechnologischen Pflanzenschutzes
bearbeitet wird. Damit nimmt es eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung
und Bewertung von Pflanzenschutzverfahren ein, die auf der Nutzung
natürlicher Antagonisten von Pflanzenkrankheiten und Schädlingen
(insbesondere Schadinsekten und Milben) basieren. Als Gegenspieler kommen
natürlich vorkommende Mikroorganismen, Viren, Insekten, Milben und
Nematoden in Betracht. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt des Instituts ist
die Entwicklung und Evaluierung von Naturstoffen zur Bekämpfung von
Schaderregern, sowie die Erforschung von Pflanzenstärkungsmitteln, welche
die natürlichen Abwehrkräfte der Pflanzen stärken.
Wesentlich für die Wahl des Standortes der beiden Institute ist die
klimatisch günstige Lage des Institutes in Dossenheim, insbesondere für
Obstanbaugebiete.
Zur Umsetzung der Beschlusslage und Deckung des genehmigten Raumbedarfs
ist der Neubau eines Büro- und Laborgebäudes für das JKI am Standort in
Dossenheim erforderlich.
Der vom Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz anerkannte Raumbedarf
beträgt 3 339 m² NF (gemäß DIN 277). Die vom Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung baufachlich genehmigte sowie vom
Bundesministerium der Finanzen haushaltsmäßig anerkannte
Entscheidungsunterlage-Bau setzt die Bauwerkskosten (Kostengruppe 300 und
400 nach DIN 276) in Höhe von ca. 18 000 000 EUR (brutto, inkl. Mwst.)
fest, die als Kosten- und Abrechnungsobergrenze für das Projekt zwingend
einzuhalten und bereits im Wettbewerbsentwurf als wesentliche Vorgabe zu
betrachten ist.
Bei der Planung sind insbesondere auch Aspekte des nachhaltigen und
energieeffizienten Bauens in Anlehnung an den Leitfaden Nachhaltiges Bauen
2011 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu
berücksichtigen. Es wird ein Gesamterfüllungsgrad größer 65 %
(Qualitätsniveau nach BNB Standard: Silber) angestrebt.
Der Wettbewerb ist gemäß VOF 2009 und RPW 2008 als nicht offener,
interdisziplinärer Realisierungswettbewerb für 25 Arbeitsgemeinschaften
ausgeschrieben. Dem Wettbewerb wird ein Bewerbungs- und Auswahlverfahren
vorgeschaltet. Der Wettbewerb wird anonym durchgeführt. Die
Wettbewerbssprache ist deutsch. Die Arbeitsgemeinschaften müssen sich aus
Architekten und Beratenden Ingenieuren der Fachrichtungen Technische
Gebäudeausrüstung / Gebäudeenergetik zusammensetzen, wobei der Architekt
federführend als verantwortlicher und bevollmächtigter Vertreter zu
benennen ist.
Gegenstand des Planungswettbewerbs ist die interdisziplinäre
Vorentwurfskonzeption des Hochbaus einschließlich der gebäudetechnischen
Konzeption für den Neubau des Büro- und Laborgebäudes. Gemäß
Grundsatzerlass des BMVBS vom 3.3.2011 sind der Jahres-Primärenergiebedarf
um -20 % und der mittlere Wärmedurchgangskoeffizient der
wärmeübertragenden Umfassungsfläche um -30 % gegenüber den Anforderungen
EnEV 2009 zu unterschreiten.
Der Inhalt der Bekanntmachung wurde mit der Architektenkammer und der
Ingenieurkammer Baden-Württemberg abgestimmt.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71240000
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Zur Überprüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und
Zuverlässigkeit der Bewerber, insbesondere ihrer Eignung und Kompetenz für
die Wettbewerbsaufgabe, werden eindeutige und nicht diskriminierende
Kriterien festgelegt. Dabei wird differenziert zwischen formalen Kriterien
für die Zulassung zum Auswahlverfahren und inhaltlichen Kriterien zur
Beurteilung der Eignung im Auswahlverfahren. Zur Gewährleistung von
Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit wird das
Auswahlverfahren dokumentiert.
Zum Teilnahmewettbewerb wird nur zugelassen, wer das Formular der
Bewerbererklärung fristgerecht eingereicht hat. Bewerbungsunterlagen, die
über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die
Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf
Kostenerstattung besteht nicht.
Der Bewerbungsbogen (inkl. Anlagen) kann auf folgenden Homepages
heruntergeladen werden:
http://www.hba-heidelberg.de und http://www. competitionline.de.
Die Unterlagen müssen bis zum 19.12.2012 um 16.00 Uhr bei der folgenden
Adresse in einem verschlossenen Umschlag eingereicht werden:
Kohler Grohe Architekten, Julius-Hölder-Straße 26, 70597 Stuttgart.
Der Umschlag ist deutlich mit der Aufschrift „Wettbewerb Neubau JKI
Dossenheim“ zu kennzeichnen. Ein entsprechender Vordruck wird als Anlage
zum Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Bewerbungen per Fax oder
E-Mail sind nicht zugelassen.
Zulassung.
Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen den formalen
Kriterien – Ausschlusskriterien – ausnahmslos genügen. Sie belegen dies
auf der vom Auslober vorgegebenen Bewerbererklärung und mit weiteren
Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind.
Zwingende Zulassungskriterien:
Formalien.
— fristgerechter Eingang der Bewerbung,
— Bewerber-/Teilnahmeerklärung mit eigenhändiger rechtsverbindlicher
Unterschrift aller Teilnahmeberechtigten Nachweise,
— Berufliche Qualifikation nach § 4 (3) VOF und § 19 (1) (2) VOF
Qualifikation (z.B. durch Kopie der Eintragungsurkunde),
— Berufshaftpflichtversicherung nach § 5 (4) a) VOF 500.000 Euro
Personenschäden und 1.000.000 Euro sonstige Schäden.
Erklärungen.
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien nach § 4 VOF vorliegen,
— Eigenerklärung zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen (§ 4 (2) VOF),
— Verpflichtungserklärung nach §§ 5 (6) VOF Beteiligung von
Subunternehmern.
Bewerber qualifizieren sich durch die Erfüllung der formalen Kriterien –
Zulassungskriterien – für die qualitative Auswahl. Den Nachweis der
fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber anhand von
Nachweisen, Erklärungen und Referenzen in Form von Projektblättern, in
denen sie darlegen, inwieweit sie den Auswahlkriterien genügen. Die
Vorprüfung ermittelt anhand der eingereichten Referenzen die erreichte
Punktzahl. In den Bereichen C und D muss jeweils eine Referenz eingereicht
werden. Alle Arbeiten ab einer Mindestpunktzahl von 18 Punkten werden zur
weiteren Bewertung durch das Auswahlgremium zugelassen. Das Auswahlgremium
bewertet anhand der Projektblätter die fachliche Qualität hinsichtlich der
folgenden Aspekte: städtebauliche und architektonische Qualität,
Wirtschaftlichkeit der Planung, Baukonstruktion und Gebäudetechnik,
Energieeffizienz und Nachhaltigkeit und wählt insgesamt 25 Arbeitsgruppen
plus Nachrücker als Teilnehmer für das Verfahren aus. Der Auslober behält
sich vor, die Mindestpunktzahl von 18 Punkten nach unten anzupassen.
Auswahlkriterien.
A-Nachweis eines oder mehrerer Erfolge (Preis, Ankauf, Anerkennung) in
einem Wettbewerb, z.B. durch eine „Wettbewerbe Aktuell“ Dokumentation,
oder Nachweis einer Beauftragung aus anderen konkurrierenden
Vegabeverfahren mit Erarbeitung einer Entwurfslösung (z.B.
Mehrfachbeauftragung).
— Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz (Bezeichnung, Auslober, Art der
Auszeichnung, Jahr der Entscheidung),
— Darstellung auf max. 1 DIN A3 Seite mit Zeichnungen, Abbildungen,
Erläuterungen.
Bewertung mit max. 4,5 Punkten (bewertet wird die Anzahl der Preise, bzw.
Anerkennungen):
1 Preis, Ankauf, Anerkennung = 1,5 Punkte / 2 Preise, Ankäufe,
Anerkennungen = 3,0 Punkte / 3 Preise, Ankäufe, Anerkennungen = 4,5 Punkte
B-Nachweis eines oder mehrerer ausgezeichneter realisierter Projekte (z.B.
durch Auszeichnung beispielhaftes Bauen, Hugo-Häring-Preis,
Architekturpreis NRW, etc).
— Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz (Bezeichnung, Auftraggeber, Jahr
der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen nach § 15 HOAI 1996 oder §
3 HOAI 2009 (mindestens wesentliche Teile der Leistungsphasen 3-8),
Baukosten, u.a.),
— Darstellung auf max. 1 DIN A3 Seite mit Zeichnungen, Abbildungen,
Erläuterungen.
Bewertung mit max. 4,5 Punkten (bewertet wird die Anzahl der
Auszeichnungen):
1 Auszeichnung = 1,5 Punkte / 2 Auszeichnungen = 3,0 Punkte / 3
Auszeichnungen = 4,5 Punkte
C-Nachweis eines oder mehrerer der Wettbewerbsaufgabe vergleichbarer
realisierter Projekte (Nutzungstypen: Laborgebäude und Institutsgebäude
mit Laboranteil oder Krankenhaus mit Laboranteil).
— Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz: Bezeichnung, Auftraggeber, Jahr
der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen nach § 15 HOAI 1996 oder §
3 HOAI 2009 (mindestens wesentliche Teile der Leistungsphasen 3-8),
Baukosten, Adresse u.a,
— Darstellung auf max. 1 DIN A3 Seite mit Zeichnungen, Abbildungen,
Erläuterungen.
Bewertung mit max. 12 Punkten (bewertet wird die Anzahl der realisierten
Projekte):
1 vergleichbares realisiertes Projekt = 4 Punkte / 2 vergleichbare
realisierte Projekte = 8 Punkte / 3 vergleichbare realisierte Projekte =
12 Punkte
D-Nachweis (durch Beratenden Ingenieur der Fachrichtungen Technische
Gebäudeausrüstung / Gebäudeenergetik) eines oder mehrerer der
Wettbewerbsaufgabe vergleichbarer realisierter Projekte (Nutzungstypen:
Laborgebäude und Institutsgebäude mit Laboranteil oder Krankenhaus mit
Laboranteil).
— Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz: Bezeichnung, Auftraggeber, Jahr
der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen (mindestens wesentliche
Teile der Leistungsphasen 3-8), Baukosten, Adresse u.a,
— Darstellung auf max. 1 DIN A3 Seite mit Zeichnungen, Abbildungen,
Erläuterungen.
Bewertung mit max. 9 Punkten (bewertet wird die Anzahl der realisierten
Projekte):
1 vergleichbares realisiertes Projekt = 3 Punkte / 2 vergleichbare
realisierte Projekte = 6 Punkte / 3 vergleichbare realisierte Projekte = 9
Punkte
Alle Unterlagen müssen auch als PDF-Dateien eingereicht werden!
III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich interdisziplinäre
Arbeitsgemeinschaften aus natürlichen, bzw. juristischen Personen, die
gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur
Führung der Berufsbezeichnung.
— Architekt,
— Beratender Ingenieur der Fachrichtungen Technische Gebäudeausrüstung /
Gebäudeenergetik berechtigt sind.
Der Nachweis der interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft gilt auch als
erfüllt, wenn die geforderten Fachrichtungen gleichzeitig durch eine
juristische oder durch eine natürliche Person nachgewiesen werden.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht
geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt,
Beratender Ingenieur der Fachrichtungen Technische Gebäudeausrüstung /
Gebäudeenergetik, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen
sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der
Richtlinie 2005/36/EG (EU-Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet
ist, bzw. bei Beratenden Ingenieuren der Fachrichtungen Technische
Gebäudeausrüstung / Gebäudeenergetik, wenn die Anerkennung einer deutschen
Ingenieurkammer nachgewiesen werden kann.
Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen,
der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte
Vertreter sowie der (die) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die
Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt
werden. Die Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu
benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Jedes
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft muss teilnahmeberechtigt sein. Eine
Mehrfachbewerbung bzw. –teilnahme führt zum Ausschluss.
Mehrfachbewerbungen bzw. –teilnahmen von Mitgliedern einer
Arbeitsgemeinschaft haben das Ausscheiden aller Mitglieder zur Folge.
Fachberater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
Zur Teilnahme am Wettbewerb sind vorab keine Planungsteams ausgewählt.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Geplante Teilnehmerzahl: 25
IV.3) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
— Städtebauliches und architektonisches Konzept,
— Raumprogramm und Funktionale Zusammenhänge,
— Wirtschaftlichkeit,
— Baukonstruktion und Gebäudetechnik,
— Energieeffizienz und Nachhaltigkeit.
Die dargestellte Reihenfolge ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu
betrachten.
IV.4) Verwaltungsangaben
IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
H2-33DO.SS212B/003
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden
Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:
19.12.2012
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 19.12.2012 - 16:00
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte
Bewerber
Tag: 18.1.2013
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.5) Preise und Preisgericht
IV.5.1) Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Die Wettbewerbssumme für Preise
und Anerkennungen ist auf der Basis der RPW ermittelt und beträgt 111 000
EUR (netto). Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis 39 000 EUR
2. Preis 28 000 EUR
3. Preis 20 000 EUR
4. Preis 13 000 EUR
Anerkennungen (2) insgesamt à 11 000 EUR.
Die Umsatzsteuer ist in den genannten Beträgen nicht enthalten.
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Aufteilung
der Wettbewerbssumme vorbehalten. Die Wettbewerbssumme ist mit der
Architektenkammer Baden-Württemberg abgestimmt.
IV.5.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
Siehe oben, Punkt IV 5.1.
IV.5.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an
einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.5.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber /
den Auftraggeber bindend: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2) Zusätzliche Angaben:
Die Auswahl der 25 Arbeitsgemeinschaften erfolgt durch ein vom Auslober
berufenes Auswahlgremium, in dem mindestens die Hälfte der Vertreter die
von den Arbeitsgemeinschaften abverlangte Berufsqualifikation erfüllen.
Die Preisrichter sind noch nicht abschließend benannt und werden
spätestens mit den Auslobungsunterlagen bekannt gegeben.
Voraussichtlich geforderte Leistungen:
Gestaltungslageplan M 1 : 500.
Grundrisspläne M 1: 200.
Ansichten und Schnitte M 1: 200.
Planausschnitte M 1:50, M 1:20.
Berechnungen der Planungswerte zur Gebäudegeometrie.
Nachhaltigkeitskonzept / Energiekonzept.
Gebäudetechnisches Konzept.
Statisch-konstruktives Konzept.
Flächen- und Funktionsnachweise.
Massenmodell M 1: 500.
Erläuterungen.
Prüfpläne.
Digitale Unterlagen.
Verfassererklärung.
Verpflichtungserklärung zur Nutzung digitaler Daten.
Liste der eingereichten Unterlagen.
Termine:
Versendung der Auslobung an die ausgewählten Teilnehmer: 31.1.2013,
Einreichung der Rückfragen bis 21.2.2013,
Beantwortung der Rückfragen bis 1.3.2013,
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 17.4.2013,
Abgabe der Modelle 2.5.2013.
Alle mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten werden gemäß RPW Eigentum des
Auslobers. Die Nutzung der Wettbewerbsarbeit ist durch die RPW geregelt.
Der Auslober ist zur Erstveröffentlichung der Wettbewerbsarbeiten unter
Namensangabe der Wettbewerbsteilnehmer, bei juristischen Personen auch der
Verfasser und ihrer Mitarbeiter innerhalb einer angemessenen Frist
berechtigt.
Weitere Bearbeitung und Nutzung.
Der Auslober beabsichtigt, mit den Preisträgern Verhandlungen aufzunehmen
und einen der Preisträger mit den Leistungen nach Leistungsphase 2-5 unter
der Empfehlung des Preisgerichtes zu beauftragen, sofern kein wichtiger
Grund der Beauftragung entgegensteht. Das Wettbewerbsergebnis und das
Entwicklungspotential des Wettbewerbsentwurfes fliessen zu 70 % in die
Wertung des Verhandlungsverfahrens ein.
Im Falle der weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits
erbrachte Leistungen der Wettbewerbsteilnehmer bis zur Höhe der Preissumme
nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen
Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Bonn
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13.11.2012