Aufgabe |
Das Diakoniekrankenhaus Friederikenstift gGmbH ist ein freigemeinnütziges Krankenhaus in Trägerschaft der Diakonischen Dienste Hannover gGmbH (DDH). Die Unternehmensgruppe besteht unter anderem aus den Diakoniekrankenhäusern Annastift, Friederikenstift und Henriettenstiftung und hat sich dem Diakonischen Werk der Ev.-luth. Landeskirche Hannover als Dachverband angeschlossen. Das Friederikenstift hat enge Bindungen zu den Berufsgenossenschaften und behandelt u. a. auch Patienten mit Berufsunfällen. Im Friederikenstift sind die folgenden Kliniken vertreten: Allgemein-, Visceral- und Gefäßchirurgie, Anästhesie und Intensivmedizin, Geburtshilfe und Gynäkologie, HNO-Belegabteilung, Plastische-, Hand- und Mikrochirurgie, Innere Medizin, Neurochirurgie, Neurologie, Radiologie, Strahlentherapie, Unfall- und Wiederherstellungschirurgie, Urologie. In Kooperation mit einer im Haus angesiedelten Röntgenpraxis werden darüber hinaus die Bereiche Nuklearmedizin, MRT, Strahlentherapie und Angiographie abgedeckt. Um auch zukünftig eine optimale Versorgung der Patienten des Friederikenstifts unter medizinischen, funktionalen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten garantieren zu können, soll der Standort Marienstraße an den Standort Humboldtstraße verlagert werden – Stichwort Einhäusigkeit. Zusätzlich soll die Frauenklinik des Diakoniekrankenhauses Henriettenstiftung – ein Haus aus der Unternehmensgruppe – vom Standort in Hannover-Kirchrode in den Standort Humboldtstraße integriert werden. In diesem Zusammenhang sollen auch die Leistungsbereiche der Radiologie des Diakoniekrankenhauses Henriettenstiftung, die für das Brustzentrum der DDH erbracht werden, an den Standort Humboldtstraße verlagert werden. Das Projekt ist in zwei Strukturmaßnahmen aufgeteilt. Im Bauabschnitt 1.1 der Strukturmaßnahme 1 soll ein neuer Baukörper mit einer BGF von ca. 6 000 m² entstehen, der die Liegendkrankenvorfahrt, sechs neue OPs, drei Bettenstationen mit insgesamt ca. 78 Betten und einen Hubschrauberlandeplatz enthält. Im Bestand sollen zusätzlich ca. 2 000 m² BGF umgebaut sowie die Ver- und Entsorgung mit Wirtschaftsgütern neu strukturiert werden. Zur Schaffung eines entsprechenden Baufelds muss interimsmäßig ein Teil der Verwaltung aus einem abzubrechenden, technisch abhängigen Bestandsbaukörper ausziehen sowie einige technische Anlagen endgültig verlegt werden. Nach Realisierung des neuen Baukörpers soll der gesamte Standort „Marienstraße“ mit 66 Betten und drei OPs an den Standort Humboldstraße verlagert werden. Im Bauabschnitt 1.2 der Strukturmaßnahme 1 soll ein weiteres Gebäude mit ca. 2 400 m² BGF erstellt werden, das Kapazitäten für die Bereiche IMC und Stroke Unit enthält und wirtschaftlich zu betreibende Stationsgrößen generiert. Umbauten im Bestand erfolgen zum einen beim Anschließen des Gebäudes an den Bestandsbaukörper sowie durch die darauf folgende Eingliederung von Bestandsstationen. Flächenmäßig werden dabei ca. 3 000 m² BGF hergerichtet. Die zweite Strukturmaßnahme umfasst die Zentralisierung der geburtshilflichen, perinatologischen und gynäkologischen Bereiche der DDH-Frauenklinik am Standort Diakoniekrankenhaus Friederikenstift incl. der Verlagerung der Planbetten und Kreißsäle sowie die Sanierung der Bestands-OPs. Alle Maßnahmen erfolgen bei laufendem Krankenhausbetrieb. Für die Strukturmaßnahme 1 ist eine Kostenobergrenze von ca. 38,6 Mio. EUR inkl. USt. vorgegeben. Für die optionale Strukturmaßnahme 2 ist eine Kostenobergrenze von ca. 35,8 Mio. EUR inkl. USt. vorgegeben. Die Fertigstellung der baulichen Maßnahme der Strukturmaßnahme 1 ist für Ende 2019 geplant. Die zu vergebenden Leistungen für die Strukturmaßnahme 1 bestehen aus:
- Leistungsphasen 1 bis 3 gem. §53 HOAI, Technische Ausrüstung in Verbindung mit Anlage 14 HOAI, alle Anlagegruppen gem. §51 (2) HOAI ausgenommen Medizintechnik.
- Leistungsphasen 4 bis 9 gem. §53 HOAI, Technische Ausrüstung in Verbindung mit Anlage 14 HOAI, alle Anlagegruppen gem. §51 (2) HOAI ausgenommen Medizintechnik als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
- Optionale Beauftragung der Technischen Gebäudeausrüstung gem. §53 HOAI für die Strukturmaßnahme 2.
|