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  • DE-44137 Dortmund
  • 11.08.2013
  • Ausschreibung
  • (ID 2-146110)

Investorenauswahlverfahren mit städtebaulicher Konzeption Stadtquartier Viktoriastraße


 
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    Bewerbungsschluss 26.08.2013, 12:00 Bewerbungsschluss
    Achtung Annullierung am Aug 21, 2013
    Schlusstermin für Unterlagen 11.08.2013, 12:00
    Verfahren Offener Wettbewerb
    Berufsgruppen Architektur, Stadtplanung / Städtebau, Investor*in
    Gebäudetyp Groß- und Einzelhandel / Städtebauliche Projekte
    Art der Leistung Stadt-/ Gebietsplanung / Finanzierung
    Zulassungsbereich GPA/ GATT
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Stadt Bochum, Bochum (DE), Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, Düsseldorf (DE), Bielefeld (DE), Aachen (DE), Dortmund (DE), Düsseldorf (DE), Duisburg (DE), Köln (DE), Münster (DE) Büroprofil
    Betreuer Drees & Sommer AG, Stuttgart (DE), Munsbach (LU), Hamburg (DE), München (DE), Düsseldorf (DE), Leipzig (DE), Köln (DE), Nürnberg (DE), Frankfurt am Main (DE), Berlin (DE), Dresden (DE), Kiel (DE), Stuttgart (DE), Ulm (DE)
    Preisrichter Prof. Carl Fingerhuth, Prof. Petra Kahlfeldt, Dr. Ernst Kratzsch, Prof. Christoph Mäckler, Prof. Ursula Ringleben , Dr. Martin Chaumet, Wolfgang Cordes, Heinz-Dieter Fleskes, Evamaria Küppers-Ullrich, Helmut Heitkamp, Manuel Jahn, Eckart Kröck, Roland Mitschke, Heiner Sommer, Dr. Reginbert Taube --- [Stellvertreter] Heinz-Martin Dirks, Kerstin Böhnke-Obermann, Noemi David, Reinhard Daniel, Dieter Heldt, Dagmar Stallmann, Dr. Karoline Friemann, Dietmar Riecks, Holger Rübsamen --- [Sachverständige Berater/Innen] (ohne Stimmrecht): Andor Baltz, Stefan Kruse, Stefan Postert, (angefragt), Stefan Lenk
    Aufgabe
    In der Bochumer Innenstadt eröffnet sich an der Viktoriastraße zwischen Husemannplatz und Willy-Brandt-Platz mit dem anstehenden Umzug der Justiz zusammen mit dem weitestgehend leer stehenden Telekomgebäude eine Perspektive für eine großflächige Entwicklung. Hier soll das künftige „Stadtquartier Viktoriastraße“ mit Schwerpunkt auf Einzelhandel und Dienstleistung entstehen. Justizblock und Telekomgebäude sind heute - durch die Immobilien Dritter sowie durch die Junggesellenstraße - getrennte Flächen. Städtebauliches Ziel ist es, dass sich der gesamte Bereich an der Viktoriastraße als ein in die Innenstadt integriertes Stadtquartier entfaltet. Hierzu loben der Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) als Grundstücksveräußerer der Justizfläche für das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) und die Stadt Bochum als Eigentümerin der städtischen Flächen und als Trägerin der Planungshoheit gemeinsam ein „Investorenauswahlverfahren mit städtebaulicher Konzeption“ aus. Das Verfahren soll zum Ergebnis die Wahl eines Investors haben, der auf den veräußerten Grundstücken die Entwicklung und den Bau eines integrierten Stadtquartiers mit max. 20.000 m² Verkaufsfläche in der Bochumer Innenstadt sicher stellt. Hierbei sind max. 15.000 m² Verkaufsfläche auf dem Justizblock und weitere 5.000 m² Verkaufsfläche im übrigen Interventionsbereich vorgesehen. Der Investor wird mit seiner Konzeption sowohl nach dem städtebaulichen Entwurf als auch nach der Wirtschaftlichkeit ausgewählt. Konzeptionelle Aufgabe der Teilnehmer am Verfahren ist die Entwicklung eines städtebaulichen Gesamtkonzepts sowie eines städtebaulichen Entwurfs für den oben dargestellten Interventionsbereich mit heutigem Justizareal, dem Telekomblock sowie den angrenzenden öffentlichen Flächen. Darüber hinaus ist der Teilnehmer zur Abgabe eines Kaufpreisangebotes für das heutige Justizareal des BLB NRW sowie für ggf. einzubeziehende öffentliche Flächen der Stadt Bochum aufgefordert. Der sogenannte Telekomblock ist nicht Gegenstand des Kaufgrundstückes, ist aber in das städtebauliche Konzept einzubeziehen.
    Wettbewerbsvoraussetzung ist, dass der Teilnehmer ein Gebot für den Justizblock und für ggf. in Anspruch genommene städtische Flächen abgibt, das in der Höhe mindestens dem folgenden Mindestgebot entspricht und der Teilnehmer bereit und wirtschaftlich in der Lage ist, dieses Gebot nach Zuschlag zu zahlen. Das Unterschreiten des Mindestgebots führt zum Ausschluss vom Wettbewerb nach der Vorprüfung.
    Die Mindestgebote an die beiden Grundstücksveräußerer BLB NRW und Stadt Bochum müssen aus öffentlich-rechtlichen Gründen für deren Grundstücke jeweils getrennt voneinander erreicht werden und sind unabhängig von den Entschädigungen an etwaige Dritte abzugeben. In einem Gebot müssen diese beiden Positionen entsprechend getrennt dargestellt werden.
    Das Mindestgebot für den Kauf des Justizblocks des BLB NRW beträgt 12 Mio. EUR.
    Das Mindestgebot für den Kauf von Flächen der Stadt Bochum beträgt
    — in den Zonen 1 und 2: 500,00 EUR je m² und
    — in der Zone 3: 1.750,00 EUR je m².
    Die Jury mit Vertretern der Stadt Bochum und des BLB NRW sowie mit externen Fach- und Sachpreisrichtern und fachlichen Beratern beurteilen die städtebaulichen Konzeptionen der für die Jurysitzung zugelassenen Beiträge. Ziel der Jury ist es, mindestens zwei Entwürfe mit gleichwertigem ersten Preis auszuzeichnen, die im Anschluss vom Rat der Stadt Bochum zur weiteren Planung frei gegeben werden. Der BLB NRW tritt danach mit den Investoren der prämierten und vom Rat beschlossenen Entwürfe in die Kaufvertragsverhandlungen ein. Der BLB NRW wählt dann nach dem Höchstgebotsverfahren den Investor aus, an den das Grundstück der Justiz veräußert wird. Sollten öffentliche Fläche betroffen sein, schließt sich die Stadt Bochum der wirtschaftlichen Auswahl an. Der Auslober behält sich vor, dass der BLB NRW in Kaufvertragsverhandlungen mit nur einem Investor treten wird, wenn die Juryentscheidung oder der Ratsbeschluss nur einen Entwurf prämieren bzw. zur weiteren Planung frei gibt, da dieser so deutlich in seiner Qualität von allen anderen Entwürfen abweicht. Spätestens zum Zeitpunkt des Eintritts in die Kaufvertragsverhandlungen hat der Investor eine Finanzierungsbestätigung eines oder mehrerer Geldinstitute mit Sitz im Zulassungsbereich nach 2.5. vorzulegen, die das zu erwartenden Gesamtinvestitionsvolumen (Gebotspreis(e), Entschädigung für Rechte und geschätzte Baukosten) umfasst. Die Finanzierungsbestätigung kann unter dem Vorbehalt eines Vertragsabschlusses und dem Eintritt der Fälligkeitsvoraussetzungen abgegeben werden.
    Informationen
    Adresse des Bauherren DE-44137 Dortmund
    TED Dokumenten-Nr. 250959-2013

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    • Deutschland-Dortmund: Verkauf von Grundstücken
      2013/S 161-281126

      Stadt Bochum und Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW vertreten durch Drees & Sommer, Harenberg City Center Königswall 21, Zu Händen von: Frau Britta Voß, Dortmund44137, DEUTSCHLAND. Telefon: +49 23191256979514. Fax: +49 23191256979511. E-Mail: MThaamFsbFkmbmdrazhcal1rZyZbZ2U=

      (Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 26.7.2013, 2013/S 144-250959)

      Betr.:
      CPV:70122100, 70121100, 71220000Verkauf von Grundstücken
      Verkauf von Gebäuden
      Architekturentwurf

      Nichtabgeschlossenes Verfahren
      Der Auftrag wurde nicht vergeben
      Der Auftrag wird möglicherweise Gegenstand einer neuen Veröffentlichung sein
      Weitere zusätzliche Informationen

      Wir bitten um Kenntnisnahme, dass die Bekanntmachung 250959-2013-DE [mit der Referenznummer 2013-099159] storniert und aktualisiert unter 2013/S 157-274815
      mit dem Titel „Deutschland-Bochum: Verkauf von Grundstücken“ veröffentlicht wurde [274815-2013-DE].

      Der Verkaufsgegenstand und Anforderungen an die Investoren ändern sich nicht.

      Ausschließlich Titel und Termine werden aktualisiert eingestellt.

      Die Terminschiene ändert sich wie folgt:

      IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen:

      30.8.2013 (bisheriger Termin 11.8.2013).

      IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge:

      13.9.2013 (bisheriger Termin 26.8.2013).

      IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:

      23.9.2013 (bisheriger Termin 9.9.2013).

      Die Projektkommunikation läuft nach wie vor über das PKM: www.pkmserver.de/Stadtquartier-Viktoriastrasse

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    • Wettbewerbsbekanntmachung
      Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Stadt Bochum und Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW vertreten durch Drees & Sommer
      Harenberg City Center Königswall 21
      Drees & Sommer
      Zu Händen von: Frau Britta Voß
      44137
      Dortmund
      DEUTSCHLAND
      +49 2319125697-9514
      MjEyVmZdaGhVImpjZ2c0WGZZZ2MiV2Nh
      +49 2319125697-9511

      Internet-Adresse(n):


      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.bochum.de_bzw._www.blb.nrw.de_bzw._www.dreso.com
      Weitere Auskünfte erteilen:
      die oben genannten Kontaktstellen

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
      die oben genannten Kontaktstellen

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an
      : die oben genannten Kontaktstellen

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Sonstige: Stadt Bochum: Regional- oder Lokalbehörde; BLB NRW: Teilrechtsfähiges Sondervermögen des Landes NRW

      1.3) Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber:
      Investorenauswahlverfahren mit städtebaulicher Konzeption Stadtquartier Viktoriastraße.

      II.1.2) Kurze Beschreibung:
      In der Bochumer Innenstadt eröffnet sich an der Viktoriastraße zwischen Husemannplatz und Willy-Brandt-Platz mit dem anstehenden Umzug der Justiz zusammen mit dem weitestgehend leer stehenden Telekomgebäude eine Perspektive für eine großflächige Entwicklung. Hier soll das künftige „Stadtquartier Viktoriastraße“ mit Schwerpunkt auf Einzelhandel und Dienstleistung entstehen. Justizblock und Telekomgebäude sind heute - durch die Immobilien Dritter sowie durch die Junggesellenstraße - getrennte Flächen. Städtebauliches Ziel ist es, dass sich der gesamte Bereich an der Viktoriastraße als ein in die Innenstadt integriertes Stadtquartier entfaltet. Hierzu loben der Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) als Grundstücksveräußerer der Justizfläche für das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) und die Stadt Bochum als Eigentümerin der städtischen Flächen und als Trägerin der Planungshoheit gemeinsam ein „Investorenauswahlverfahren mit städtebaulicher Konzeption“ aus. Das Verfahren soll zum Ergebnis die Wahl eines Investors haben, der auf den veräußerten Grundstücken die Entwicklung und den Bau eines integrierten Stadtquartiers mit max. 20.000 m² Verkaufsfläche in der Bochumer Innenstadt sicher stellt. Hierbei sind max. 15.000 m² Verkaufsfläche auf dem Justizblock und weitere 5.000 m² Verkaufsfläche im übrigen Interventionsbereich vorgesehen. Der Investor wird mit seiner Konzeption sowohl nach dem städtebaulichen Entwurf als auch nach der Wirtschaftlichkeit ausgewählt. Konzeptionelle Aufgabe der Teilnehmer am Verfahren ist die Entwicklung eines städtebaulichen Gesamtkonzepts sowie eines städtebaulichen Entwurfs für den oben dargestellten Interventionsbereich mit heutigem Justizareal, dem Telekomblock sowie den angrenzenden öffentlichen Flächen. Darüber hinaus ist der Teilnehmer zur Abgabe eines Kaufpreisangebotes für das heutige Justizareal des BLB NRW sowie für ggf. einzubeziehende öffentliche Flächen der Stadt Bochum aufgefordert. Der sogenannte Telekomblock ist nicht Gegenstand des Kaufgrundstückes, ist aber in das städtebauliche Konzept einzubeziehen.
      Wettbewerbsvoraussetzung ist, dass der Teilnehmer ein Gebot für den Justizblock und für ggf. in Anspruch genommene städtische Flächen abgibt, das in der Höhe mindestens dem folgenden Mindestgebot entspricht und der Teilnehmer bereit und wirtschaftlich in der Lage ist, dieses Gebot nach Zuschlag zu zahlen. Das Unterschreiten des Mindestgebots führt zum Ausschluss vom Wettbewerb nach der Vorprüfung.
      Die Mindestgebote an die beiden Grundstücksveräußerer BLB NRW und Stadt Bochum müssen aus öffentlich-rechtlichen Gründen für deren Grundstücke jeweils getrennt voneinander erreicht werden und sind unabhängig von den Entschädigungen an etwaige Dritte abzugeben. In einem Gebot müssen diese beiden Positionen entsprechend getrennt dargestellt werden.
      Das Mindestgebot für den Kauf des Justizblocks des BLB NRW beträgt 12 Mio. EUR.
      Das Mindestgebot für den Kauf von Flächen der Stadt Bochum beträgt
      — in den Zonen 1 und 2: 500,00 EUR je m² und
      — in der Zone 3: 1.750,00 EUR je m².
      Die Jury mit Vertretern der Stadt Bochum und des BLB NRW sowie mit externen Fach- und Sachpreisrichtern und fachlichen Beratern beurteilen die städtebaulichen Konzeptionen der für die Jurysitzung zugelassenen Beiträge. Ziel der Jury ist es, mindestens zwei Entwürfe mit gleichwertigem ersten Preis auszuzeichnen, die im Anschluss vom Rat der Stadt Bochum zur weiteren Planung frei gegeben werden. Der BLB NRW tritt danach mit den Investoren der prämierten und vom Rat beschlossenen Entwürfe in die Kaufvertragsverhandlungen ein. Der BLB NRW wählt dann nach dem Höchstgebotsverfahren den Investor aus, an den das Grundstück der Justiz veräußert wird. Sollten öffentliche Fläche betroffen sein, schließt sich die Stadt Bochum der wirtschaftlichen Auswahl an. Der Auslober behält sich vor, dass der BLB NRW in Kaufvertragsverhandlungen mit nur einem Investor treten wird, wenn die Juryentscheidung oder der Ratsbeschluss nur einen Entwurf prämieren bzw. zur weiteren Planung frei gibt, da dieser so deutlich in seiner Qualität von allen anderen Entwürfen abweicht. Spätestens zum Zeitpunkt des Eintritts in die Kaufvertragsverhandlungen hat der Investor eine Finanzierungsbestätigung eines oder mehrerer Geldinstitute mit Sitz im Zulassungsbereich nach 2.5. vorzulegen, die das zu erwartenden Gesamtinvestitionsvolumen (Gebotspreis(e), Entschädigung für Rechte und geschätzte Baukosten) umfasst. Die Finanzierungsbestätigung kann unter dem Vorbehalt eines Vertragsabschlusses und dem Eintritt der Fälligkeitsvoraussetzungen abgegeben werden.

      II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      70122100, 70121100, 71220000
      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
      Die Teilnahme am Verfahren ist beschränkt.
      Allen interessierten Investoren wird im Rahmen der europaweiten Veröffentlichung ein Internetlink zu einer Projekt-Kommunikations-Managementplattform (PKM) zur Verfügung gestellt. Potenzielle Bewerber können sich auf dieser Plattform registrieren und sich um die Teilnahme am Wettbewerb bewerben:
      https://www.pkmserver.de/Stadtquartier-Viktoriastrasse Der Registrierungsschlüssel lautet 2013.
      Für die Zulassung zu Investorenauswahlverfahren mit städtebaulicher Konzeption bedarf es einer erfolgreichen Präqualifikation im Rahmen eines Teilnahmeantrages.
      Den interessierten und registrierten Investoren über den PKM Server die Auslobungsunterlage samt der ersten drei Anlagen (Teilnahmeantrag, Formblätter zum Teilnahmeantrag und Teilnahmevoraussetzungen) zur Verfügung gestellt. Alle weiteren Anlagen zur Auslobung werden erst nach erfolgreicher Präqualifikation freigeschaltet.
      Teilnahmevoraussetzung für den Wettbewerb ist eine erfolgreiche Präqualifikation des Bewerbers zu folgenden drei Punkten:
      1. Nachweis der Eignung des Bewerbers
      Vollständiger Teilnahmeantrag:
      Die Unterlagen zum Teilnahmeantrag sind vollständig auszufüllen und Auskünfte zu Umsatz, Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, Handelsregister, Insolvenz, Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern / Abgaben / Beiträgen zu geben.
      2. Referenznachweise des Bewerbers
      Der Bewerber hat nachzuweisen, dass und durch wen er die geforderten Planungsleistungen erbringen wird. Hierzu hat er jeweils die entsprechenden Formblätter auszufüllen. Darüber hinaus erfolgt die fachliche Eignung des Investors auf Seiten des Bewerbers über die beigefügten Formblätter in Form der Angaben zu Referenzobjekten
      3. Erklärung Mindestgebot
      Wettbewerbsvoraussetzung ist, dass der Teilnehmer Gebote für den Justizblock und für ggf. in Anspruch genommene städtische Flächen abgibt, welcher in der Höhe mindestens den im Folgenden genannten Mindestgebote entsprechen und der Teilnehmer bereit und wirtschaftlich in der Lage ist, diese Gebote nach Zuschlag zu zahlen.
      Das Mindestgebot für den Kauf des Justizblocks des BLB NRW beträgt 12 Mio. EUR.
      Das Mindestgebot für den Kauf von Flächen der Stadt Bochum beträgt
      Junggesellenstraße und Viktoriastraße I: 500,00 EUR je m² und
      Viktoriastraße II (Stadt Bochum): 1.750,00 EUR je m².

      III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Die Planungsleistungen sind von einem in die Architektenkammer oder vergleichbaren ausländischen Berufskammern eingetragenen Architekten oder Stadtplaner zu erbringen.
      Teilnahmeberechtigt sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie den Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GATT) ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in, bzw. Stadtplaner berechtigt sind.
      Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllen die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Beschäftigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG (Architektenrichtlinie) bzw. 89/48/EWG (Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist.
      Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistungen verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der (die) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Art des Wettbewerbs
      Offen

      IV.2) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer

      IV.3) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
      Die Kriterien für die Beurteilung der städtebaulichen Konzeption sind:
      — Quantitative Erweiterung des Einzelhandels;
      — Qualitative Erweiterung des Einzelhandels;
      — Architektur;
      — Städtebau;
      — Integration und Öffnung;
      — Stadtgerechter Nutzungsmix;
      — Umgang mit den städtebaulichen Restriktionen.

      IV.4) Verwaltungsangaben

      IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
      -

      IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 11.8.2013 - 12:00
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein

      IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 26.8.2013 - 12:00

      IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      Tag: 9.9.2013

      IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.
      Sonstige keine

      IV.5) Preise und Preisgericht

      IV.5.1) Angaben zu Preisen:
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: nein

      IV.5.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer

      IV.5.3) Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein

      IV.5.4) Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: nein

      IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
      1. Vorraussichtliche Besetzung des Preisgerichtes siehe VI.2)

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.2) Zusätzliche Angaben:
      Es handelt sich um eine freiwillige Bekanntmachung.
      Der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, dieses Verfahren europaweit bekannt zu machen, um ein Höchstmaß an Transparenz und Wettbewerb zu erzielen.
      Die Bekanntmachung fällt insofern auch nicht unter eine Richtlinie EG (hier: Richtlinie 2004/18/EG - siehe Seite 1 der Bekanntmachung. Die Angabe wurde ausschließlich deswegen gemacht, da das Formular eine Auswahl aus technischen Gründen zwingend erfordert hat).
      Preisgericht:
      Preisrichter/lnnen:
      — Dr. Martin Chaumet, Geschäftsführer des BLB NRW; Düsseldorf;
      — Wolfgang Cordes, Mitglied des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung (Die Grünen), Bochum;
      — Prof. Carl Fingerhuth, Zürich/ Basel;
      — Heinz-Dieter Fleskes, Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung (SPD), Bochum;
      — Evamaria Küppers-Ullrich, Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW, Düsseldorf;
      — Helmut Heitkamp, Leiter der Niederlassung Dortmund des BLB NRW, Dortmund;
      — Manuel Jahn, GfK GeoMarketing GmbH, Hamburg;
      — Prof. Petra Kahlfeldt, Berlin;
      — Dr. Ernst Kratzsch, Stadtbaurat der Stadt Bochum, Bochum;
      — Eckart Kröck, Amtsleiter Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Bochum, Bochum;
      — Prof. Christoph Mäckler, Frankfurt am Main/ Dortmund;
      — Roland Mitschke, stellv. Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung (CDU), Bochum;
      — Prof. Ursula Ringleben, Wuppertal/ Düsseldorf;
      — Heiner Sommer, Geschäftsbereichsleiter Planen und Bauen des BLB NRW, Düsseldorf;
      — Dr. Reginbert Taube, Geschäftsbereichsleiter Eigentumsmanagement des BLB NRW, Düsseldorf.
      Stellvertretende Preisrichter/innen
      — Heinz-Martin Dirks, Leiter der Wirtschaftsförderung der Stadt Bochum, Bochum;
      — Kerstin Böhnke-Obermann, Geschäftsbereich Eigentumsmanagement des BLB NRW, Düsseldorf;
      — Noemi David, Geschäftsbereich Eigentumsmanagement des BLB NRW, Düsseldorf;
      — Reinhard Daniel, Niederlassung Dortmund des BLB NRW, Dortmund;
      — Dieter Heldt, Bezirksbürgermeister Bochum-Mitte, Bochum;
      — Dagmar Stallmann, Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Bochum, Bochum;
      — Dr. Karoline Friemann, Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW, Düsseldorf;
      — Dietmar Riecks, Bochum;
      — Holger Rübsamen, Bochum.
      Sachverständige Berater/Innen (ohne Stimmrecht):
      — Andor Baltz, Cityforum Bochum;
      — Stefan Kruse, Junker + Kruse Stadtforschung und Planung, Dortmund;
      — Stefan Postert, Geschäftsbereichsleiter Handel/ Demografie/ Gesundheit der Industrie- und Handelskammer mittleres Ruhrgebiet (angefragt);
      — Stefan Lenk, Einzelhandelsverband Ruhr-Lippe e. V.
      Die Auslober behalten sich bis zur Freigabe der vollständigen Unterlagen Änderungen oder Erweiterungen des Preisgerichtes vor.

      VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Entfällt, da kein Beschaffungsvorgang

      Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


      Entfällt, da kein Beschaffungsvorgang

      VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Entfällt, da kein Beschaffungsvorgang.

      VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

      VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      22.7.2013

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 26.07.2013
Zuletzt aktualisiert 14.07.2021
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