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  • DE-04155 Leipzig
  • 04/2009
  • Ergebnis
  • (ID 2-14835)

Neubau Erich-Kästner-Schule


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 04/2009 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Realisierungswettbewerb
    Berufsgruppen Architektur, TGA-Fachplanung, Tragwerksplanung, Landschaftsarchitektur
    Kategorie junge und/oder kleine Büros: Ja
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: max. 25
    Gebäudetyp Schulen
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 60.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Stadt Leipzig, Leipzig (DE)
    Betreuer IPM Ingenieurgesellschaft für Projektmanagement mbH, Leipzig (DE), Hamburg (DE), Berlin (DE), BRAUNSCHWEIG (DE)
    Aufgabe
    Begrenzt offener einstufiger Realisierungswettbewerb in Anlehnung an GRW 1995 (Fassung 2003) unter Beteiligung der Fachingenieure Haustechnik und Tragwerksplanung sowie des Landschaftsarchitekten zum Neubau einer Grundschule:

    Am Standort der ehemaligen Friedrich-List-Schule (Erfurter Str. 9) ist ein Ersatzneubau für die Erich-Kästner-Schule (Erfurter Str. 14) zu errichten. Der Altbau und eine der vorhandenen Sporthallen werden bis zur Fertigstellung weiter genutzt. Die Aufgabe umfasst das Schul- und Hortgebäude und eine Dreifeld-Sporthalle.

    1) Grundschule für ca. 450 Schüler, 4-zügig; Programmfläche ca. 3 200 m².
    2) Sporthalle als Dreifeldhalle, Sportfläche 27 m x 45 m.
    3) Außenanlagen mit Pausenhof, Schulgarten, Sportflächen, PKW-Stellplätze.

    Bei der Planung ist der Baumbestand zu berücksichtigen. Von den Teilnehmern wird ein Entwurfskonzept erwartet, dass für alle Gebäude eine energetische Optimierung in Richtung Passivhausstandard zulässt. Über die wirtschaftliche und funktionale Zweckmäßigkeit wird dann in der weiteren Entwurfsbearbeitung entschieden.
    Gesetzte Teilnehmer 1. atelier st, Leipzig.
    2. Sahlmann, S&P Gruppe, Leipzig.
    3. Haberland Architekten, Berlin.
    4. Weis und Volkmann Architekten, Leipzig.
    5. Eingartner Khorrami, Leipzig.
    Projektadresse Erfurter Straße 9
    DE-04155 Leipzig
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • D-Leipzig: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

      2008/S 243-323604

      WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG

      Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG

      ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER

      I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N):

      Stadt Leipzig, Dezernat VI Stadtentwicklung und Bau, Hochbauamt, 04092 Leipzig, Kontakt Hochbauamt der Stadt Leipzig, z. Hd. von Herrn Schmitz-Gielsdorf, D-04092 Leipzig. Tel.  (49-341) 308 54 90. Fax  (49-341) 30 85 49 29.

      Internet-Adresse(n):

      http://www.leipzig.de

      Weitere Auskünfte erteilen: IPM Ingenieurgesellschaft für Projektmanagement mbH Niederlassung Leipzig, Eilenburger Straße 3, Kontakt Herrn Uwe Jeckel, z. Hd. von Frau Veronika Stadler, D-04317 Leipzig. Tel.  (49-341) 308 54 90. E-Mail: MTJ0Y3BtbGdpXyxxcl9iamNwPmduayxgc3BjX3N0Y3Bncl9xLGFtaw==. Fax  (49-341) 30 85 49 29.

      Weitere Unterlagen sind erhältlich bei: IPM Ingenieurgesellschaft für Projektmanagement mbH Niederlassung Leipzig, Eilenburger Straße 3, Kontakt Herrn Uwe Jeckel, z. Hd. von Frau Veronika Stadler, D-04317 Leipzig. Tel.  (49-341) 308 54 90. E-Mail: MThuXWpnZmFjWSZrbFlcZF1qOGFoZSZabWpdWW1uXWphbFlrJltnZQ==. Fax  (49-341) 30 85 49 29.

      Projekte oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: IPM Ingenieurgesellschaft für Projektmanagement mbH Niederlassung Leipzig, Eilenburger Straße 3, Kontakt Herrn Uwe Jeckel, z. Hd. von Frau Veronika Stadler, D-04317 Leipzig. Tel.  (49-341) 308 54 90. E-Mail: MTltXGlmZWBiWCVqa1hbY1xpN2BnZCVZbGlcWGxtXGlga1hqJVpmZA==. Fax  (49-341) 30 85 49 29.

      I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):

      Regional- oder Lokalbehörde.
      Bildung.

      I.3) HAUPTTÄTIGKEIT(EN) DES AUFTRAGGEBERS:

      ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS

      II.1) BESCHREIBUNG

      II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber:

      Architektenwettbewerb Neubau Erich-Kästner-Schule mit nachgeschaltetem VOF-Verfahren zur Vergabe einer Generalplanerleistung.

      II.1.2) Kurze Beschreibung:

      Begrenzt offener einstufiger Realisierungswettbewerb in Anlehnung an GRW 1995 (Fassung 2003) unter Beteiligung der Fachingenieure Haustechnik und Tragwerksplanung sowie des Landschaftsarchitekten zum Neubau einer Grundschule: Am Standort der ehemaligen Friedrich-List-Schule (Erfurter Str. 9) ist ein Ersatzneubau für die Erich-Kästner-Schule (Erfurter Str. 14) zu errichten. Der Altbau und eine der vorhandenen Sporthallen werden bis zur Fertigstellung weiter genutzt. Die Aufgabe umfasst das Schul- und Hortgebäude und eine Dreifeld-Sporthalle. 1) Grundschule für ca. 450 Schüler, 4-zügig; Programmfläche ca. 3 200 m². 2) Sporthalle als Dreifeldhalle, Sportfläche 27 m x 45 m. 3) Außenanlagen mit Pausenhof, Schulgarten, Sportflächen, PKW-Stellplätze. Bei der Planung ist der Baumbestand zu berücksichtigen. Von den Teilnehmern wird ein Entwurfskonzept erwartet, dass für alle Gebäude eine energetische Optimierung in Richtung Passivhausstandard zulässt. Über die wirtschaftliche und funktionale Zweckmäßigkeit wird dann in der weiteren Entwurfsbearbeitung entschieden.

      II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):

      71240000.

      ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN

      III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER:

      Das Wettbewerbsverfahren ist auf insgesamt 25 Teilnehmer begrenzt, davon werden 5 Teilnehmer vom Auslober zugeladen. Die Auswahl der restlichen 20 Teilnehmer erfolgt aus den die Teilnahmekriterien erfüllenden Büros durch ein Auswahlgremium bzw. durch Losverfahren. Die Bewerbung erfolgt in 2 Kategorien: 1) Kategorie A: erfahrene Büros – 16 Teilnehmer und 5 Nachrücker; 2) Kategorie B: junge Büros – 4 Teilnehmer und 3 Nachrücker. Die Bewerber müssen sich für eine Kategorie entscheiden und bei der Bewerbung angeben, welcher Kategorie sie zugeordnet werden sollen. Zwingend ist zur Bewerbung ein Formblatt, erhältlich durch Sendung einer Mail an MjIwYlFeW1pVV00aX2BNUFhRXixVXFkaTmFeUU1hYlFeVWBNXxpPW1k=, auszufüllen und einzureichen. Teilnahmebedingungen für Kategorie A, erfahrene Büros: Die Bewerber müssen Erfahrungen in der Realisierung von Bauvorhaben nachweisen, es sind mindestens zwei Referenzprojekte mit Gesamtkosten KG 100-700 von mindestens 3 000 000 EUR brutto, fertiggestellt nach dem 1.1.2003, zu benennen. Für eines dieser Projekte muss die Kosteneinhaltung durch ein Referenzschreiben des Auftraggebers bestätigt sein. Weitere Teilnahmebedingungen und notwendige Nachweise: siehe unter III.2). Der Auslober bildet ein Auswahlgremium zur Bestimmung der Teilnehmer aus Kategorie A, bestehend aus: 1.) Herrn Schmitz-Gielsdorf, Amtsarchitekt des Hochbauamtes der Stadt Leipzig; 2.) Herrn Naumann, Hochbauamt der Stadt Leipzig, 3.) Herrn Lenke, Stadtplanungsamt der Stadt Leipzig, 4.) Herrn Dr. Crimmann, freier Architekt Leipzig, Architektenkammer Sachsen, 5.) Herr Kuppardt, freier Architekt, 6.) Vertreter: Herr Prengel, Hochbauamt der Stadt Leipzig Das Auswahlgremium wird in einem stufenweisen Auswahlprozess 1. anhand der gestalterischen Qualität und Funktionalität der eingereichten Referenzprojekte die Teilnehmer bestimmen. Sollten sich keine hinreichenden Differenzierungsmerkmale ergeben, wird 2. zusätzlich die Erfahrung im Passivhausbau bewertet. Sollten sich auch dann keine hinreichenden Differenzierungsmerkmale ergeben, wird 3. unter den gleichwertigen Bewerbern gelost. Kategorie B: Junge Büros Teilnahmeberechtigt sind Berufsanfänger/Berufseinsteiger, die die Voraussetzungen nach III.2) erfüllen, ihr Diplom nach dem 30.9.2003 erhalten haben (Datum der Diplomurkunde bzw. des Befähigungsnachweises) und die nach dem 30.9.1973 geboren wurden (Kopie Personalausweis/Reisepass). Unter den Büros, die die Teilnahmebedingungen erfüllen, wird gelost. Einzureichende Unterlagen für Kategorie A und B: 1.) ausgefülltes Formblatt; 2.) Nachweis der beruflichen Qualifikation; 3.) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden (Kopie der Police); Wenn eine bestehende Versicherung mit geringerer Deckungssumme vorliegt oder bei Berufsanfängern noch keine Versicherung abgeschlossen wurde, muss eine Erklärung beigefügt werden, dass im Auftragsfall die Erhöhung der Versicherungssumme vorgenommen bzw. eine Versicherung in dieser Höhe abgeschlossen wird. 4.) Bereitschaftserklärung, dass im Auftragsfall eine objektbezogenen Haftpflichtversicherung in o. g. Höhe abgeschlossen wird. 5.) Rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung des Bewerbers, dass die Ausschlusskriterien des § 11 VOF nicht zutreffen. 6.) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist eine Bietergemeinschaftserklärung beizufügen. Zusätzlich einzureichende Unterlagen für Kategorie A erfahrene Bewerber: 7.) Arbeitsmappe mit Referenzprojekten, Format bis maximal A3 mit maximal 10 Blättern einseitig bedruckt, in denen der Bewerber die gestalterische Qualität seiner realisierten Bauvorhaben, Fertigstellung nach dem 1.1.2003 oder seiner Wettbewerbserfolge, Preisgerichtssitzung nach dem 1.1.2003, darstellt. Das mit Referenzschreiben zur Kosteneinhaltung angegebene Projekt muss beschrieben sein. Der Bewerber benennt sein Hauptreferenzprojekt und stellt es in der Arbeitsmappe an erster Stelle dar. Dieses erste dargestellte Projekt wird von der Auswahlkommission insbesondere zur Entscheidungsfindung herangezogen. Auf zwei zusätzlichen Seiten kann der Bewerber – so vorhanden - auf seine Erfahrungen mit realisierten bzw. im Bau befindlichen Projekten im Passivhausstandard verweisen. Diese müssen nicht identisch sein mit den oben benannten Projekten. Weitere notwendige Angaben: siehe Formblatt; Bewerbungen ohne Formblatt werden nicht zur Auswahl zugelassen. Werden mehr als die verlangten Unterlagen eingereicht, behält sich das Auswahlgremium des Auslobers vor, diese Bewerber nicht zuzulassen, mindestens werden die über das verlangte Maß hinaus eingereichten Unterlagen aus der Bewerbungsmappe entfernt. Zusätzlich einzureichende Unterlagen für Kategorie B junge Büros 8.) Kopie Personalausweis bzw. Reisepass.

      III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN:

      Ja.
      Teilnahmeberichtigt sind im Zulassungsbereich ansässige 1) natürliche Personen, die nach den für ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung geltenden Rechtsvorschriften zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung am Wohnsitz oder am Ort der Niederlassung des Teilnehmers nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36 EG gewährleistet ist; 2) juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Personen und der verantwortliche Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen; 3) Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Teilnahmeanforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden. Beteiligt sich ein Büro, dürfen sich Niederlassungen, auch wenn sie juristisch selbständig sind, nicht beteiligen. Die Teilnehmer dürfen keine anderen als in der Bewerbung genannten Personen als Mitverfasser am Wettbewerb beteiligen. Das gilt nur für die Architektenleistung "Objektplanung Gebäude". Die Teilnahmevoraussetzungen müssen am 1.11.2008 erfüllt sein. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Er gibt eine "Verfassererklärung" gemäß GRW 5.2 bei Einreichung seiner Wettbewerbsarbeit ab.

      ABSCHNITT IV: VERFAHREN

      IV.1) ART DES WETTBEWERBS:

      Nichtoffen.
      Gewünschte Teilnehmerzahl: 25.

      IV.2) NAMEN DER BEREITS AUSGEWÄHLTEN TEILNEHMER:

      1. atelier st, Leipzig.
      2. Sahlmann, S&P Gruppe, Leipzig.
      3. Haberland Architekten, Berlin.
      4. Weis und Volkmann Architekten, Leipzig.
      5. Eingartner Khorrami, Leipzig.

      IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE:

      Die Bewertungskriterien des Preisgerichtes werden den ausgewählten Teilnehmern in der Auslobung mitgeteilt.

      IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN

      IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:

      IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen

      Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 9.1.2009 - 14:00.
      Die Unterlagen sind kostenpflichtig: Nein.

      IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf Teilnahme:

      13.1.2009 - 14:00.

      IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber:

      29.1.2009.

      IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können:

      Deutsch.

      IV.5) PREISE UND PREISGERICHT

      IV.5.1) Es werden Preise vergeben:

      Ja.
      Zahl und Wert der zu vergebenden Preise: 1) 1.Preis: 22 000 EUR; 2) 2.Preis: 14 000 EUR; 3) 3.Preis: 10 000 EUR; 4) Ankäufe insgesamt: 14 000 EUR; Summe netto: 60 000 EUR. Gemäß GRW 4.2 ist das Preisgericht berechtigt, die Wettbewerbssumme anders zu verteilen. Im Auftragsfall wird das Preisgeld auf das Honorar angerechnet.

      IV.5.2) Angaben zu den Zahlungen an alle Teilnehmer:

      IV.5.3) Folgeaufträge:

      Nein.

      IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend:

      Nein.

      IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:

      1. Herrn Prof. Carlo Weber, Stuttgart.
      2. Herrn zur Nedden, Bürgermeister für Stadtentwicklung und Bau, Leipzig.
      3. Herrn Sziegoleit, freier Architekt, Leipzig.
      4. Herrn Prof. Kokenge, Dresden.
      5. ständig anwesender stellvertretender Fachpreisrichter: Herr Kunz, Amtsleiter Stadtplanungsamt, Leipzig.
      6. Herrn Prof. Fabian, Bürgermeister für Jugend, Soziales, Gesundheit u. Schule, Leipzig.
      7. Herrn Krell, Amtsleiter Hochbauamt.
      8. Frau Annemarie Opitz, Stadträtin, Leipzig.
      9. Vertreter: Frau Köhler-Siegel.
      10. Vertreter: Herrn Bärthel, Amtsleiter SVA.

      ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

      VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD:

      Nein.

      VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN:

      Geplanter Bearbeitungszeitraum für den Wettbewerb: Februar/März 2009. Es erfolgt keine Benachrichtigung der nicht berücksichtigten Bewerber. Die Teilnahmeanträge werden nicht zurückgesandt. Die Ausloberin beabsichtigt, einen Generalplanervertrag mit einem Architekten abzuschließen. Die ausgewählten 25 Architekten müssen innerhalb von 2 Wochen nach Versand der Auslobungsunterlagen ihr Planungsteam, bestehend aus: I.) Landschaftsarchitekt für Leistungen der Freianlagenplanung Teil II HOAI II.) Fachingenieur für Leistungen bei der Tragwerksplanung, Teil VIII HOAI III.) Fachingenieur für Leistungen bei der Technischen Ausrüstung, Teil IX HOAI (auch Aufteilung der Leistungen in Anlagengruppen möglich) benennen und die Eignungsnachweise gemäß VOF beibringen: 1.) Nachweis des besonderen Berufsstandes Landschaftsarchitekt bzw. Ingenieur: Teilnahmeberichtigt sind im Zulassungsbereich ansässige a.) natürliche Personen, die nach den für ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung geltenden Rechtsvorschriften zur Führung der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt" für die Leistungen der Freianlagenplanung nach Teil II HOAI bzw. „Ingenieur“ für die übrigen zu vergebenden Leistungen befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung am Wohnsitz oder am Ort der Niederlassung des Teilnehmers nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt bzw. Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36 EG gewährleistet ist; b.) juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Personen und der verantwortliche Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen; c.) Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Teilnahmeanforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden. 2.) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden; 3.) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 11 VOF vorliegen. 4.) Nur für Kategorie A erfahrene Büros und gesetzte Teilnehmer: Benennung von mindestens einem Referenzprojekt mit Gesamtkosten KG 100-700 von mindestens 3 000 000 EUR brutto, das gemeinsam mit dem Architekten bearbeitet wurde. Das Projekt muss nicht im Rahmen einer Generalplanerleistung bearbeitet worden sein. Es muss nicht identisch sein mit den Referenzprojekten, die der Architekt im Rahmen seines Teilnahmeantrages benannt hat. Wenn das Planungsteam noch nicht gemeinsam ein Projekt bearbeitet hat, sind Referenzprojekte zu benennen, in denen der Architekt jeweils mit den einzelnen Mitgliedern zusammengearbeitet hat. Sofern der Architekt darauf eingerichtet ist, können die vorgenannten Leistungen ganz oder teilweise auch im eigenen Büro erbracht werden. In dem Fall muss der Architekt die Nachweise für die drei Leistungsbereiche ebenfalls einreichen. Für die Leistungen der Freiraumplanung ist es ausreichend, wenn er mindestens zwei Referenzprojekte mit Gesamtkosten KG 100-700 von mindestens 3 000 000 EUR brutto benennt, bei denen er die Leistungen der Freiraumplanung selbst erbracht hat. Die KG 500 muss dabei mindestens 5 % der Gesamtkosten ausgemacht haben. Das ist durch eine vom Architekten unterzeichnete Erklärung zu dokumentieren. Die Bewerber müssen sicherstellen, dass sich jeder Fachingenieur/Landschaftsarchitekt nur mit einem Planungsteam bewirbt, das gilt auch für juristisch selbständige Niederlassungen eines Büros. 5. Beauftragung im Anschluss an den Wettbewerb Der ausgelobte Wettbewerb ist Teil eines Verfahrens, das mehrere Stufen beinhaltet. Die Stufen 1 und 2 werden in jedem Fall durchgeführt. Das „ob“ und das „wie“ der Realisierung von Stufe 3 hängt hingegen insbesondere vom Ergebnis einer noch durchzuführenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sowie Entscheidungen der zuständigen kommunalen Gremien und der Gewährung entsprechender Fördermittel ab. Ein Anspruch auf Beauftragung mit Leistungen nach Stufe 3 besteht weder auf Grund der Teilnahme am Wettbewerb und des Gewinns eines Preises (Stufe 1) noch einer Auftragserteilung mit Vorplanungsleistungen (Stufe 2). Das Verfahren ist näher wie folgt strukturiert: Stufe 1: Durchführung des Wettbewerbs mit dem Inhalt Neubau Erich-Kästner-Schule Leipzig Stufe 2: Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit den Preisträgern des Wettbewerbs zur Beauftragung von Generalplanungsleistungen (Objektplanung, Freianlagenplanung, Tragwerksplanung sowie Technische Ausrüstung), begrenzt auf die Leistungsphase 2 (Vorplanung). Zwischenstufe: Auf Grundlage der in Stufe 2 erbrachten Leistungen (Vorplanung) wird die Ausloberin/Auftraggeberin eine abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erstellen. Gegenstand dieser Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist insbesondere, ob eine Durchführung des Projekts in öffentlich-privater Partnerschaft (ÖPP/PPP) für die Ausloberin/Auftraggeberin wirtschaftlicher ist, als eine Realisierung allein durch die Ausloberin/Auftraggeberin ohne private Beteiligung. Nach Maßgabe des Ergebnisses der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung kommen für eine etwaige weitere Beauftragung mit Planungsleistungen folgende Möglichkeiten in Betracht: Stufe 3: Variante 1: Ergibt die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, dass eine Durchführung des Projekts in öffentlich-privater Partnerschaft (ÖPP/PPP) für die Ausloberin/Auftraggeberin nicht wirtschaftlicher ist, als eine Realisierung allein durch die Ausloberin/Auftraggeberin ohne private Beteiligung, ist zunächst die Weiterbeauftragung von Generalplanungsleistungen (Objektplanung, Freianlagenplanung, Tragwerksplanung sowie Technische Ausrüstung)begrenzt auf die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) beabsichtigt. Die Entwurfsplanung bildet die Grundlage für die Entscheidungen der kommunalen Gremien zum Baubeschluss sowie für den Fördermittelantrag. Wird ein entsprechender Baubeschluss getroffen und werden die beantragten Fördermittel bewilligt, besteht die Absicht, Generalplanungsleistungen auch für die weiteren Leistungsphasen 4 bis 8 zu beauftragen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung noch nicht abgesehen werden kann, ob und wann die einzelnen Projektstufen realisiert werden können. Denn die Beauftragung der Planung (auch Leistungsphase 3) und die Durchführung hängt insbesondere von der Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel ab. Variante 2: Ergibt die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, dass eine Durchführung des Projekts in öffentlich-privater Partnerschaft (ÖPP/PPP) für die Ausloberin/Auftraggeberin wirtschaftlicher ist, als eine Realisierung allein durch die Ausloberin/Auftraggeberin ohne private Beteiligung und stimmt sowohl der Stadtrat als auch die Landesdirektion Leipzig der Durchführung des Projekts in öffentlich-privater Partnerschaft (ÖPP/PPP) zu, wird das Projekt in dieser Form weitergeführt. In diesem Fall werden weitere Planungsleistungen nicht durch die Ausloberin/Auftraggeberin selbst, sondern durch deren privaten Projektpartner beauftragt. Diesbezüglich kommen folgende beiden Unter-Varianten in Betracht: (Unter)Variante 2 a: Der private Projektpartner schließt mit dem bereits mit den Leistungsphasen 2 beauftragten Generalplaner auch für die Leistungsphasen 3-8 einen Planungsvertrag. (Unter)Variante 2 b: Der private Projektpartner schließt mit dem bereits mit der Leistungsphase 2 beauftragten Generalplaner für die weiteren Leistungsphasen keinen Planungsvertrag oder einen Vertrag, der für die Objektplanung nicht mindestens die Leistungsphasen 3-4 umfasst, sondern beauftragt einen oder mehrere andere Planer. Der private Projektpartner wird dann durch die Stadt verpflichtet, für die Nutzung urheberrechtlich und wettbewerbsrechtlich geschützter Pläne und Entwürfe zum Zwecke der Projektrealisierung eine angemessene Vergütung in Höhe von 35 000 EUR an den/die Urheber zu zahlen. Der/die Urheber räumt/räumen dem privaten Projektpartner und der Ausloberin/Auftraggeberin ihrerseits auch in diesem Falle das Nutzungsrecht an ihren Plänen und Entwürfen zum Zweck der Projektrealisierung und eines etwaigen Wiederaufbaus ein. Ein vom privaten Projektpartner nicht mindestens mit den Leistungsphasen 3-5 und 8 der Objektplanung beauftragter Generalplaner wird von der Ausloberin/Auftraggeberin durch gesonderten schriftlichen Vertrag mit der künstlerischen Oberleitung nach einem noch zu erstellenden Leistungs- und Kompetenzkatalog beauftragt und erhält hierfür eine angemessene Vergütung. 6.) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren (betrifft das im Anschluss an den Wettbewerb durchzuführende VOF-Verfahren): 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Tel. (49-341) 977 10 40; Fax (49-341) 977 10 49, Email MjE4ZFNgVU9QU1lPW1tTYC5aUlocYU9RVmFTXBxSUw==.

      VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN

      VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:

      VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen:

      VI.3.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind:

      VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:

      11.12.2008.

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Ergebnis veröffentlicht 11.05.2009
Zuletzt aktualisiert 27.01.2020
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