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  • DE-83646 Bad Tölz
  • 13.01.2014
  • Ausschreibung
  • (ID 2-157402)

Neubau eines Erweiterungsanbaus und Heizwerkes, sowie Sanierung der Gebäudehülle der Realschule/des Förderzentrums in Bad Tölz; Leistungen zur Objektplanung § 33 HOAI, LPH 5-9 bzw. LPH 1-9


 
  • Projektdaten

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    Bewerbungsschluss 20.01.2014, 12:00 Bewerbungsschluss
    Schlusstermin für Unterlagen 13.01.2014, 12:00
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: max. 5
    Gebäudetyp Schulen
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude
    Sprache Deutsch
    Baukosten 13.010.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen, Bad Tölz (DE)
    Betreuer Meixner + Partner Projektentwicklung Projektsteuerung GmbH, Augsburg (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Im Rahmen des Schulentwicklungskonzeptes zur Energiewende 2035 plant das Landratsamt Bad Tölz – Wolfratshausen folgende Teilprojekte:
    1) Erweiterungsanbau der Realschule.
    2) Neubau eines Heizwerkes zur Versorgung des gesamten Schulkomplexes (auch für umliegende Schulgebäude).
    3) Sanierung der Gebäudehülle des Bestandsgebäudes der Realschule/des Förderzentrums.
    Vorplanungen bis zu Leistungsphase 4 wurden für den Erweiterungsbau und das Heizwerk bereits durch ein Architekturbüro erbracht und gelten als Grundlage für die weitere Planung.
    Die Sanierung der Gebäudehülle des Bestandsgebäudes wurde noch nicht geplant, es liegt jedoch ein Energieberatungsbericht vor.
    Gebäudebeschreibung:
    Das Bestandsgebäude der Realschule und des Förderzentrums wurde 1972 errichtet und befindet sich im Zentrum von Bad Tölz am Bahnhofsplatz im Ensemble mit weiteren Schulen und einem Sportplatz.
    Der Höhenunterschied zwischen höherliegendem Straßenlevel auf der Ostseite und dem Schulhof auf der Westseite beträgt ca. 15 m.
    Das Gebäude nimmt den Höhenunterschied in Form von abgetreppten Geschossen auf und ist in 2 Baukörper untergliedert, zwischen die eine offene Treppenanlage zwischengestellt ist.
    Das Gebäude wurde im Laufe der Jahre bereits wärmetechnisch teilsaniert.
    Der geplante Neubau beinhaltet die Erweiterung der Realschule sowie das Heizwerk und befindet sich auf der Südseite des Bestandsgebäudes. Die Verbindung zum Bestandsgebäude erfolgt über zwei Brücken.
    Bauweise Neubau.
    Tragende Bauteile: Stahlbeton;
    Fassade: Mauerwerk mit Vormauerziegel und Dämmung;
    Dach: Gründach;
    BRI Heizwerk und Realschulanbau: ca. 9 500 m³;
    BGF Heizwerk und Realschulanbau: ca. 1 960 m²;
    Baukosten KG 200-700:
    Realschulanbau und Heizwerk: ca. 8,96 Mio. EUR brutto;
    Sanierung Gebäudehülle: ca. 4,05 Mio. EUR brutto;
    Energiestandard für alle Bauteile:
    KfW 70 auf Grundlage der EnEV 2009;
    Die Genehmigungsplanung sowie der Förderantrag wurden bereits gestellt bzw. werden in Kürze gestellt.
    Die Planung des Erweiterungsanbaus der Realschule sowie der Neubau des Heizwerkes soll unmittelbar nach Genehmigung fortgesetzt werden. Das Gebäude soll 9.2015 fertiggestellt werden.
    Die Planung der Sanierung der Gebäudehülle des Bestandsgebäudes soll voraussichtlich Ende 2014 bzw. Anfang 2015 beginnen. Die Bauausführung ist für Anfang 2016 geplant.
    Leistungsumfang
    Siehe Nr. II.1.5.
    Adresse des Bauherren DE-83646 Bad Tölz
    TED Dokumenten-Nr. 433016-2013

  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen
      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Landratsamt Bad Tölz – Wolfratshausen
      Sachgebiet 13 – Hauptamt, Prof. Max-Lange-Platz 1
      83646
      Bad Tölz
      DEUTSCHLAND

      Internet-Adresse(n):


      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: www.lra-toelz.de
      Weitere Auskünfte erteilen:
      Meixner + Partner GmbH
      Zu Händen von: Frau Poppe
      86150
      DEUTSCHLAND
      +49 821501050
      MTltZl03ZFxgb2VcaSRnWGlrZVxpJVtc

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
      Meixner + Partner GmbH
      Theodor-Heuss-Platz 8
      Zu Händen von: Frau Poppe
      86150
      Augsburg
      DEUTSCHLAND
      +49 821501050

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
      die oben genannten Kontaktstellen

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde

      I.3) Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      Neubau eines Erweiterungsanbaus und Heizwerkes, sowie Sanierung der Gebäudehülle der Realschule/des Förderzentrums in Bad Tölz; Leistungen zur Objektplanung § 33 HOAI, LPH 5-9 bzw. LPH 1-9.

      II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Bad Tölz.
      NUTS-Code DE216

      II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

      II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Im Rahmen des Schulentwicklungskonzeptes zur Energiewende 2035 plant das Landratsamt Bad Tölz – Wolfratshausen folgende Teilprojekte:
      1) Erweiterungsanbau der Realschule.
      2) Neubau eines Heizwerkes zur Versorgung des gesamten Schulkomplexes (auch für umliegende Schulgebäude).
      3) Sanierung der Gebäudehülle des Bestandsgebäudes der Realschule/des Förderzentrums.
      Vorplanungen bis zu Leistungsphase 4 wurden für den Erweiterungsbau und das Heizwerk bereits durch ein Architekturbüro erbracht und gelten als Grundlage für die weitere Planung.
      Die Sanierung der Gebäudehülle des Bestandsgebäudes wurde noch nicht geplant, es liegt jedoch ein Energieberatungsbericht vor.
      Gebäudebeschreibung:
      Das Bestandsgebäude der Realschule und des Förderzentrums wurde 1972 errichtet und befindet sich im Zentrum von Bad Tölz am Bahnhofsplatz im Ensemble mit weiteren Schulen und einem Sportplatz.
      Der Höhenunterschied zwischen höherliegendem Straßenlevel auf der Ostseite und dem Schulhof auf der Westseite beträgt ca. 15 m.
      Das Gebäude nimmt den Höhenunterschied in Form von abgetreppten Geschossen auf und ist in 2 Baukörper untergliedert, zwischen die eine offene Treppenanlage zwischengestellt ist.
      Das Gebäude wurde im Laufe der Jahre bereits wärmetechnisch teilsaniert.
      Der geplante Neubau beinhaltet die Erweiterung der Realschule sowie das Heizwerk und befindet sich auf der Südseite des Bestandsgebäudes. Die Verbindung zum Bestandsgebäude erfolgt über zwei Brücken.
      Bauweise Neubau.
      Tragende Bauteile: Stahlbeton;
      Fassade: Mauerwerk mit Vormauerziegel und Dämmung;
      Dach: Gründach;
      BRI Heizwerk und Realschulanbau: ca. 9 500 m³;
      BGF Heizwerk und Realschulanbau: ca. 1 960 m²;
      Baukosten KG 200-700:
      Realschulanbau und Heizwerk: ca. 8,96 Mio. EUR brutto;
      Sanierung Gebäudehülle: ca. 4,05 Mio. EUR brutto;
      Energiestandard für alle Bauteile:
      KfW 70 auf Grundlage der EnEV 2009;
      Die Genehmigungsplanung sowie der Förderantrag wurden bereits gestellt bzw. werden in Kürze gestellt.
      Die Planung des Erweiterungsanbaus der Realschule sowie der Neubau des Heizwerkes soll unmittelbar nach Genehmigung fortgesetzt werden. Das Gebäude soll 9.2015 fertiggestellt werden.
      Die Planung der Sanierung der Gebäudehülle des Bestandsgebäudes soll voraussichtlich Ende 2014 bzw. Anfang 2015 beginnen. Die Bauausführung ist für Anfang 2016 geplant.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71240000

      II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

      II.1.8) Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

      II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

      II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
      Siehe Nr. II.1.5.

      II.2.2) Angaben zu Optionen
      Optionen: ja
      Beschreibung der Optionen: Es ist eine stufenweise Beauftragung geplant.
      Stufe A1: Neubau Erweiterungsanbau und Heizwerk, Leistungsphase 5-7 lt. HOAI § 33,
      Stufe A2: Neubau Erweiterungsanbau und Heizwerk, Leistungsphase 8-9 lt. HOAI § 33,
      Stufe B1: Sanierung Gebäudehülle, 1-4 lt. HOAI § 33,
      Stufe B2: Sanierung Gebäudehülle, 5-7 lt. HOAI § 33,
      Stufe B3: Sanierung Gebäudehülle, 8-9 lt. HOAI § 33.
      Als erstes wird die Stufe A1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Stufen und Leistungsphasen besteht nicht.
      Evtl. wird die Erstellung eines EnEV-Nachweises beauftragt. Dies gilt als Option.
      voraussichtlich 20 Monate (ab Auftragsvergabe, ohne LPH 9; ohne Stufen B1, B2, B3 „Sanierung Gebäudehülle“)

      II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung

      II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1) Bedingungen für den Auftrag

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      Es gilt § 15 HOAI (in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung) in Verbindung mit den Vertragsmustern der HAV-KOM.

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
      Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
      Bietergemeinschaften haben mit Ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
      Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein

      III.2) Teilnahmebedingungen

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 6 sowie Abs. 9 lit. a-e VOF
      b) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen, und ob und auf welche Art auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammengearbeitet werden soll.
      c) Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.3.2 nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
      d) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Der Bewerber hat zu benennen, welche Teile des Auftrages er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben (siehe Formblatt Teilnahmeantrag).
      e) Der Bewerber muss eine Scientology-Schutzerklärung (siehe Formblatt Teilnahmeantrag) abgeben.
      f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) Im Auftragsfall ist eine Versicherung mit den nachfolgend aufgeführten Bedingungen abzuschließen:
      Berufshaftpflichtversicherung über 2 500 000 EUR für Personenschäden und über 2 000 000 EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Auf die Möglichkeit des Abschlusses einer objektbezogenen Versicherung oder einer exzedenten Versicherung wird hingewiesen.
      Bei Versicherungsschäden mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsnehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
      Die geforderte Sicherheit kann auch durch die Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
      Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate (muss aus Nachweis ersichtlich sein), gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an sein und muss der Bewerbung beiliegen. Bei Bietergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein diesbezüglicher Nachweis vorgelegt werden.
      b) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bietergemeinschaft (auch des Unterauftragnehmers) und seinen Umsatz im Sinne von § 5 Abs. 4 c) VOF.
      Darstellung (s. Bewerbungsformular) des Umsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2010, 2011, 2012).

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
      a) Nachweise der Berufszulassung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters nach Pkt. III.3.1. dieser Bekanntmachung sind vorzulegen.
      b) Die Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
      c) Erklärung des Bewerbers, dass der für das Projekt vorgesehene Projektleiter mit der erforderlichen Entscheidungsbefugnis ausgestattet ist bzw. dass die bürointernen Informations- und Entscheidungsabläufe so organisiert sind, dass kurzfristig fundierte Entscheidungen getroffen werden können.
      d) Erklärung über die Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers bzw. der Bietergemeinschaft (auch des Unterauftragnehmers). Darstellung (s. Bewerbungsformular) der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2010, 2011, 2012) jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Architekten/Ingenieuren (einschließlich Geschäftsleitung).
      e) Referenzen.
      1. Referenzen des tatsächlichen Leistungserbringers (Projektleiters)
      der erbrachten Projekte mit ähnlicher Aufgabenstellung (z. B. Energetische Fassadensanierung, Heizwerk, Neubau oder Generalsanierung Bildungsbau), die in den Jahren 2004-2013 abgewickelt wurden. Es werden nur Referenzen gewertet, die bereits abgeschlossen sind bzw. bei denen die LPH 8 abgeschlossen ist.
      Die Referenzliste muss die folgenden Angaben enthalten (siehe Formular im Teilnahmeantrag):
      — Auftraggeber,
      — Name und Telefonnummer des Ansprechpartners des Auftraggebers,
      — Bauzeit,
      — Kosten,
      — Beauftragte LPH mit Ausführungszeitraum,
      — Erläuterung zum Projekt.
      Es sollen 2 Referenzen für den Projektleiter angegeben werden. Bei Angabe mehrerer Referenzen sind 2 Referenzen zu kennzeichnen, für die der Bewerber eine Bewertung wünscht.
      Bei Angabe von weniger als 2 Referenzprojekten werden die fehlenden mit 0 Punkten bewertet. Referenzen aus einem vergangenen Beschäftigungsverhältnis sind zugelassen.
      2. Referenzen des stellvertretenden Leistungserbringers (stellvertretender Projektleiter)
      Es gelten dieselben Anforderungen wie bei den Projektleiter-Referenzen (siehe III 2.3 f)1).
      Es sollen 2 Referenzen für den stellvertretenden Projektleiter angegeben werden. Bei Angabe mehrerer Referenzen sind 2 Referenzen zu kennzeichnen, für die der Bewerber eine Bewertung wünscht.
      Bei Angabe von weniger als 2 Referenzprojekten werden die fehlenden mit 0 Punkten bewertet. Referenzen aus einem vergangenen Beschäftigungsverhältnis sind zugelassen.
      3. Referenzen der Büroorganisation
      Es gelten dieselben Anforderungen wie bei den Projektleiter-Referenzen (siehe III 2.3 f)1).
      Es sind 2 Referenzen für die Büroorganisation anzugeben. Bei Angabe mehrerer Referenzen sind die zu kennzeichnen, für die der Bewerber eine Bewertung wünscht. Bei Angabe von weniger als 2 Referenzprojekten werden die fehlenden mit 0 Punkten bewertet.
      Im Falle einer ARGE ist eine zusätzliche Referenz für die Büroorganisation anzugeben. Wird vom ARGE-Partner keine Referenz abgegeben, wird diese fehlende mit 0 Punkten bewertet.
      Hinweise zu den Referenzen:
      Für den Projektleiter, den stellvertretenden Projektleiter und das Büro sind jeweils 2 Referenzen anzugeben. Insgesamt sind also 6 Referenzen (bzw. 7 Referenzen im Falle einer ARGE) anzugeben.
      Die Referenzen dürfen jedoch mehrfach genannt werden, z. B. darf eine Referenz des Projektleiters auch für die Büroorganisation genannt werden.
      Referenzen des Projektleiters aus einem vergangenen Beschäftigungsverhältnis sind zugelassen.
      Unter allen abgegebenen Referenzen ist mindestens:
      — eine Referenz aus dem Bereich Heizwerk mit Holzhackschnitzel befeuertem Kessel (oder vergleichbar)
      — eine Referenz aus dem Bereich Bildungsbau
      — eine Referenz aus dem Bereich energetische Sanierung/Neubau unter Einhaltung eines Kfw-Standards
      vorzulegen.
      Werden für nicht alle drei Bereiche Referenzen vorgelegt, führt dies nicht zum Ausschluss, jedoch zu einem Punktabzug.
      Alle Referenzen sind neben dem Formblatt im Teilnahmebogen durch Fotos, Grundrisse zu belegen (max. 2 DIN A3- bzw. 4 DIN A4-Seiten).
      f) Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte nachzufordern. Bewerber bei denen im Zuge der Referenzüberprüfung festgestellt wird, dass die unter III.2.3. a-f gemachten Angaben nicht korrekt sind, können von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.

      III.2.4) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

      III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

      III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Baukammergesetz (BauKaG) vom 9.5.2007 berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung „Architekt“ zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.

      III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Verfahrensart

      IV.1.1) Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer: 5
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer: 5
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
      Die eingegangenen Bewerbungen werden nach folgenden Kriterien geprüft und bewertet:
      Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Die mögliche Punktzahl der unter III.2.2 (finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) genannten Angaben und Nachweise (Wertungskriterien) bilden 10 % der im Rahmen der Eignungsprüfung erzielbaren Punkte.
      Die mögliche Punktzahl der unter III.2.3 (fachliche Eignung) genannten Angaben und Nachweise (Wertungskriterien) bilden 90 % der im Rahmen der Eignungsprüfung erzielbaren Punkte.
      Die vollständige Bewertungsmatrix des Bewerbungsverfahrens kann unter MTRya2I8aWFldGphbilsXW5wamFuKmBh angefordert werden.
      Falls die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, wird die Rangfolge in diesem Bereich im Losverfahren bestimmt. Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 5. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.
      Da für Berufsanfänger und kleinere Büroorganisationen eine eigenständige Bewertung gefahren wird (siehe VI.3 e) wird bei Punktegleichstand auch hier ein Losverfahren angewendet.

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein

      IV.2) Zuschlagskriterien

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind

      IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion

      IV.3) Verwaltungsangaben

      IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      nein

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 13.1.2014 - 12:00
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      20.1.2014 - 12:00

      IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.

      IV.3.7) Bindefrist des Angebots

      IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
      Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

      VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.3) Zusätzliche Angaben
      a) Mit den Bewerbungsunterlagen ist der „Teilnahmeantrag“ ausgefüllt einzureichen. Dieser Antrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind können bei der Kontaktstelle nach Nr. I.1 angefordert werden.
      b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form an die Kontaktstelle zu richten.
      c) Die Anträge auf Teilnahme sind unterschrieben im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung beim Auftraggeber auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
      d) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
      e) Der Auftraggeber wird zur Bewertung ein gewichtetes Punktesystem anwenden. Für die einzelnen Kriterien werden 0 bis 5 Punkte vergeben. Die Gesamtpunktzahl errechnet sich aus den erreichten Punkten, multipliziert mit der festgesetzten Gewichtung.
      f) Während der Bauzeit (L.-ph. 8) muss die tägliche Präsenz vor Ort gewährleistet sein. Dies wird vertraglich vereinbart werden.
      g) Wie in II.1.5. erwähnt wurden beim ausgeschriebenen Projekt bereits Leistungen bis zur Genehmigungsplanung durch ein Architekturbüro erbracht. Dieses Architekturbüro wird sich voraussichtlich ebenfalls bei der Ausschreibung beteiligen und gilt somit als vorbefasster Teilnehmer. Den Teilnehmern, die zur Vergabeverhandlung eingeladen werden, werden die Planungsunterlagen dieses Architekturbüros zur Verfügung gestellt. Sollte das vorbefasste Büro zur Vergabeverhandlung geladen werden, wird somit derselbe Kenntnisstand für alle Teilnehmer der Vergabeverhandlung hergestellt.
      h) Bei Bewerbergemeinschaften ist von jedem Mitglied jeweils ein Teilnahmeantrag auszufüllen (siehe Hinweis im Bewerbungsbogen). Mit dem Teilnahmeantrag ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro – und Arbeitsgemeinschaften. Mehrfachbewerbungen sind auch auf Subunternehmerebene nicht zulässig.
      i) Bewerber, deren Unternehmen/Büros nach dem 1.1.2010 gegründet wurden oder deren Nettoumsatz sich in den Jahren 2011 und 2012 unter 700 000 EUR bewegt hat, fahren eine eigenständige Bewertung, da sie als Berufsanfänger bzw. kleinere Büroorganisationen im Sinne des § 2 Abs. 4 VOF gelten. Im Falle von Bewerbergemeinschaften wird der Nettoumsatz aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft summiert. Diejenigen Bewerber, die in dieser eigenständigen Bewertung unter Berücksichtigung aller Wertungskriterien (siehe IV.1.2) dieser Bekanntmachung als die zwei am besten geeignetsten Bewerber ermittelt werden, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
      Der Auftraggeber behält sich vor, geeignete Nachweise über die Bürogründung oder den Umsatz in den Jahren 2011 und 2012 nachzufordern.

      VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
      Maximilianstraße 39
      80534
      München
      DEUTSCHLAND
      MjIwYlFeU01OUVdNWVlRXhpfYVFQTk1lUV5aLF5RUxlbThpOTWVRXloaUFE=
      +49 8921760
      www.regierung.oberbayern.bayern.de
      +49 8921762847

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße im Sinne von § 101 b Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 101 b Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabebekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 107 Abs. 3 GWB).

      VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Siehe Ziffer VI.4.1)
      DEUTSCHLAND

      VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      18.12.2013

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 23.12.2013
Zuletzt aktualisiert 15.01.2019
Wettbewerbs-ID 2-157402 Status Kostenpflichtig
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