loading
  • DE-68161 Mannheim
  • 01.07.2014
  • Ausschreibung
  • (ID 2-170177)

Grundstücksverkauf mit Bauverpflichtung


 
  • Projektdaten

    maximieren

    Bewerbungsschluss 01.07.2014, 12:00 Bewerbungsschluss
    Achtung Änderung am Jul 17, 2014
    Verfahren Öffentliche Baukonzession
    Gebäudetyp Wohnungsbau
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude / Bauleistung / Finanzierung
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Stadt Mannheim, Mannheim (DE)
    Betreuer Diederichs Projektmanagement AG & Co. KG, Berlin (DE), Wuppertal (DE), München (DE), Hamburg (DE), Bonn (DE), Frankfurt (DE), Leipzig (DE), Düssedorf (DE), Stuttgart (DE), Dortmund (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Gegenstand dieser Bekanntmachung ist eine Investorenausschreibung zwecks Planung und Errichtung von fünf hochwertigen Wohnhäusern im neu entwickelten Glückstein-Quartier in Mannheim-Lindenhof.
    Die Stadt Mannheim beabsichtigt den Verkauf eines überbaubaren Baugrundstücks von ca. 8 000 m² am Rande des Hanns-Glückstein-Parks zum Zweck der Projektentwicklung/Planung und Bebauung auf eigene Rechnung an einen Investor, im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens.
    Auf über 30 ha entwickelt die Stadt Mannheim eines der bedeutendsten städtebaulichen Projekte der Region. In mehreren Abschnitten entsteht ein neues Quartier mit knapp 170 000 m² BGF zur Nutzung als Büroraum und weiteren 90 000 m² BGF für Wohnzwecke. Vier (Teil-)Projekte und die Verlegung der Südtangente – einer wichtigen Zufahrtsstraße – sind bereits abgeschlossen. Bis Ende 2019 sind weitere Bauprojekte – zur privaten Eigennutzung, zur öffentlichen Nutzung sowie zur Weitervermarktung – geplant. Zentraler Punkt des neu geschaffenen Areals soll der Hanns-Glückstein-Park werden, an dessen Rand fünf hochwertige Wohnhäuser (Stadtvillen) geplant sind.
    Diese sind auf 2 Baufelder – ca. 3 200 m², 2 Stadtvillen und ca. 4 800 m², drei Stadtvillen – aufgeteilt. Zur Verdeutlichung der Grundstücksgrenzen wird zusammen mit den Bewerbungsformularen ein Lageplan zur Verfügung gestellt. Der Mindestkaufpreis beträgt 620 EUR/m² Grundstücksfläche. Die Erschließung der Grundstücke über die Glücksteinallee wird bis Mitte 2015 hergestellt. Es fallen keine Erschließungsbeiträge an. Die Kosten für die jeweiligen Hausanschlüsse trägt der Investor.
    Es liegt ein Gutachten über Schadstoffe im Boden sowie eine Kostenschätzung über den Entsorgungsmehraufwand i. H. v. ca. 626 000 EUR netto vor. Die Kosten sind vom Investor zu tragen.
    Zwischen den beiden o. g. Baufeldern der Stadtvillen soll ein öffentlicher Übergang („Tor zum Park“) vom Park zur Glücksteinallee entstehen. Dieser Bereich wird oberhalb der Tiefgaragendecke durch die Stadt Mannheim hergestellt, die Kosten für den Bau und die Unterhaltung trägt die Stadt. Um der Allgemeinheit den Zugang für diesen Übergang zu sichern, wird dieser Bereich mit einem entsprechenden Geh- und Fahrrecht und einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der Stadt belastet.
    Dieser Bereich wird mit verkauft und ist Teil der privaten Grundstücke. Im Untergeschoss kann dieser Bereich mit einer durchgängigen Tiefgarage unterbaut werden.
    Die Außenanlagen der privaten Freiflächen zwischen den Wohnhäusern soll dem angrenzenden Park angepasst werden. Eine Einfriedung ist nicht gewünscht. Durch die vorgegebene Wege- und Straßenführung entlang der fünf Gebäude, wurde im Rahmen des Wettbewerbs für den Park von einer trapezförmigen Grundfläche der fünf Wohngebäude ausgegangen. Diese Grundform wird nicht Teil der Vorgabe im Architektenwettbewerb werden. Zur Veranschaulichung wird eine 3D-Visualisierung über die Gestaltung des Parks mitgeschickt. Die Wohnhäuser sollen mit einer Tiefgarage unterbaut werden und damit mindestens 1,5 Stellplätze je Wohnung zur Verfügung gestellt werden.
    Leistungsumfang
    Es wird ein Grundstück von insgesamt 8 000 m² Fläche zum Verkauf ausgeschrieben. Gemäß des Wettbewerbsergebnisses für den angrenzenden Hanns-Glückstein-Park, bei dem auch mögliche Baukörper für die Stadtvillen vorgeschlagen worden sind, lassen sich auf der zu veräußernden Grundstücksfläche ca. 12 000 m² BGF in fünf Stadtvillen mit je fünf Geschoßen realisieren. Darüber hinaus sind die mindestens erforderlichen 1,5 Stellplätze je Wohneinheit in einer Tiefgarage herzustellen.
    Adresse des Bauherren DE-68161 Mannheim
    TED Dokumenten-Nr. 176042-2014

  • Anzeigentext Änderungen

    maximieren

    • VI.3.4) In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Daten
      Stelle der zu berichtigenden Daten:
      IV.2.2) Schlusstermin für die
      Einreichung der Anträge:
      Anstatt:
      24/06/2014 Uhrzeit: 12:00
      (TT/MM/JJJJ)
      muss es heißen:
      01/07/2014 Uhrzeit: 12:00
      (TT/MM/JJJJ)
  • Anzeigentext Ausschreibung

    maximieren

    • Baukonzession

      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

      Stadt Mannheim, Dezernat IV – Planung, Bauen, Verkehr, Sport
      Collinistraße 1
      Kontaktstelle(n): DU Diederichs Projektmanagement AG & Co. KG
      Zu Händen von: Herrn Nicolas Heiming
      68161 Mannheim
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 69257585974
      E-Mail: MjEzYVxWYl9UZiFbWFxgXGFaM1doIFdcWFdYZVxWW2YhV1g=
      Fax: +49 69257585999

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.glueckstein-quartier.de

      Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen

      I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde
      1.3)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
      1.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Gegenstand der Baukonzession

      II.1)Beschreibung der Baukonzession
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      Grundstücksverkauf mit Bauverpflichtung.
      II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung
      Planung und Ausführung

      NUTS-Code DE126

      Hauptausführungsort Mannheim.
      II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags:
      Gegenstand dieser Bekanntmachung ist eine Investorenausschreibung zwecks Planung und Errichtung von fünf hochwertigen Wohnhäusern im neu entwickelten Glückstein-Quartier in Mannheim-Lindenhof.
      Die Stadt Mannheim beabsichtigt den Verkauf eines überbaubaren Baugrundstücks von ca. 8 000 m² am Rande des Hanns-Glückstein-Parks zum Zweck der Projektentwicklung/Planung und Bebauung auf eigene Rechnung an einen Investor, im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens.
      Auf über 30 ha entwickelt die Stadt Mannheim eines der bedeutendsten städtebaulichen Projekte der Region. In mehreren Abschnitten entsteht ein neues Quartier mit knapp 170 000 m² BGF zur Nutzung als Büroraum und weiteren 90 000 m² BGF für Wohnzwecke. Vier (Teil-)Projekte und die Verlegung der Südtangente – einer wichtigen Zufahrtsstraße – sind bereits abgeschlossen. Bis Ende 2019 sind weitere Bauprojekte – zur privaten Eigennutzung, zur öffentlichen Nutzung sowie zur Weitervermarktung – geplant. Zentraler Punkt des neu geschaffenen Areals soll der Hanns-Glückstein-Park werden, an dessen Rand fünf hochwertige Wohnhäuser (Stadtvillen) geplant sind.
      Diese sind auf 2 Baufelder – ca. 3 200 m², 2 Stadtvillen und ca. 4 800 m², drei Stadtvillen – aufgeteilt. Zur Verdeutlichung der Grundstücksgrenzen wird zusammen mit den Bewerbungsformularen ein Lageplan zur Verfügung gestellt. Der Mindestkaufpreis beträgt 620 EUR/m² Grundstücksfläche. Die Erschließung der Grundstücke über die Glücksteinallee wird bis Mitte 2015 hergestellt. Es fallen keine Erschließungsbeiträge an. Die Kosten für die jeweiligen Hausanschlüsse trägt der Investor.
      Es liegt ein Gutachten über Schadstoffe im Boden sowie eine Kostenschätzung über den Entsorgungsmehraufwand i. H. v. ca. 626 000 EUR netto vor. Die Kosten sind vom Investor zu tragen.
      Zwischen den beiden o. g. Baufeldern der Stadtvillen soll ein öffentlicher Übergang („Tor zum Park“) vom Park zur Glücksteinallee entstehen. Dieser Bereich wird oberhalb der Tiefgaragendecke durch die Stadt Mannheim hergestellt, die Kosten für den Bau und die Unterhaltung trägt die Stadt. Um der Allgemeinheit den Zugang für diesen Übergang zu sichern, wird dieser Bereich mit einem entsprechenden Geh- und Fahrrecht und einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der Stadt belastet.
      Dieser Bereich wird mit verkauft und ist Teil der privaten Grundstücke. Im Untergeschoss kann dieser Bereich mit einer durchgängigen Tiefgarage unterbaut werden.
      Die Außenanlagen der privaten Freiflächen zwischen den Wohnhäusern soll dem angrenzenden Park angepasst werden. Eine Einfriedung ist nicht gewünscht. Durch die vorgegebene Wege- und Straßenführung entlang der fünf Gebäude, wurde im Rahmen des Wettbewerbs für den Park von einer trapezförmigen Grundfläche der fünf Wohngebäude ausgegangen. Diese Grundform wird nicht Teil der Vorgabe im Architektenwettbewerb werden. Zur Veranschaulichung wird eine 3D-Visualisierung über die Gestaltung des Parks mitgeschickt. Die Wohnhäuser sollen mit einer Tiefgarage unterbaut werden und damit mindestens 1,5 Stellplätze je Wohnung zur Verfügung gestellt werden.
      II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

      70122110, 45211300, 45211340

      II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
      II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
      Es wird ein Grundstück von insgesamt 8 000 m² Fläche zum Verkauf ausgeschrieben. Gemäß des Wettbewerbsergebnisses für den angrenzenden Hanns-Glückstein-Park, bei dem auch mögliche Baukörper für die Stadtvillen vorgeschlagen worden sind, lassen sich auf der zu veräußernden Grundstücksfläche ca. 12 000 m² BGF in fünf Stadtvillen mit je fünf Geschoßen realisieren. Darüber hinaus sind die mindestens erforderlichen 1,5 Stellplätze je Wohneinheit in einer Tiefgarage herzustellen.
      II.2.2)Mindestprozentsatz der Arbeiten, die an Dritte vergeben werden:

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen Zur Beurteilung der persönlichen Lage hat der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
      Eigenerklärung des Bewerbers, dass:
      a. über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde;
      b. sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
      c. er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat;
      d. Angehörige der Geschäftsleitung in den letzten 2 Jahren nicht wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten, oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt, oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind;
      e. er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt;
      f. er Amtsträgern oder für den Öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat;
      g. er bei Abgabe dieses Angebots keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat.
      Der Investor muss dabei als ARGE-Führer auftreten.
      III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
      1. Eigenerklärung zum Nettoumsatz in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren differenziert nach:
      a. Projektentwicklungen im hochwertigen Wohnungsbau und
      b. Gesamtinvestition mit Eigen- und Fremdkapitalquote.
      2. Eigenerklärung zur Anzahl der im Jahresdurchschnitt der letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre:
      a. im Bestand befindlichen Immobilien insgesamt und/oder,
      b. fertig entwickelten Projekte gesamt sowie,
      c. mit diesem Projekt vergleichbarer fertig entwickelten Projekte,
      mit Angabe der jeweiligen Wohnfläche und des Segmentes sowie nach Eigen- und Fremdkapitalinvestition.
      III.1.3)Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen Zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
      1. Referenzen: Angabe von maximal fünf Referenzen laufender oder realisierter Projektentwicklungen vergleichbarer Projekte in Größe und Nutzung, deren Abschluss nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und die in Art, Umfang und Gestaltungsanspruch mit der Aufgabenstellung vergleichbar sind.
      Zu den vorgelegten Referenzprojekten sollen – sofern es sich um Auftragsarbeiten handelt/e – Referenzschreiben des Auftraggebers bzw. Bauherrn mit Angabe eines Ansprechpartners auf Seiten des Referenzgebers vorgelegt werden.
      Außerdem sind bei den Referenzen die folgenden Angaben zu machen:
      — realisiertes Segment im Wohnungsbau einschließlich Angabe zur Lage/Umgebung, Flächenverhältniswert BGF/Wohnfläche und des durchschnittlichen Verkaufspreises EUR/m² Wohnfläche;
      — Realisierungszeitraum und Vermarktungszeitraum;
      — Angabe der Eigenkapitalquote.
      Bei Bietergemeinschaften ist es, sofern mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft mindestens zwei Referenzen nachweisen kann, ausnahmsweise ausreichend, wenn jedes weitere Mitglied der Bietergemeinschaft mindestens eine Referenz nachweisen kann.
      2. Darstellung der Zahl, der in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeitern.

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Zuschlagskriterien:
      Bei diesem Verfahren handelt es sich um einen „Zweistufigen Investorenwettbewerb“. Unkosten und Aufwendungen, die durch die Teilnahme an dem Wettbewerb entstehen, werden den Bewerbern in der ersten Stufe (Teilnehmerverfahren) nicht erstattet, insbesondere sind keine Preisgelder vorgesehen. Für die von den Investoren zu erbringenden Leistungen erfolgt durch die Ausloberin keine Vergütung.
      IV.1.1) Teilnahmeverfahren (Stufe 1):
      In der Stufe 1 (Teilnahmewettbewerb/Interessenbekundungsverfahren) haben Investoren ihr Interesse an einer Verfahrensteilnahme bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle zu bekunden. Damit erfolgt die Versendung der Formulare für die Bewerbung sowie eines Lageplans mit Grundstückzuschnitt und einer Schrägluftperspektive des Entwurfs.
      Mit der Bewerbung sind die unter Ziffer III.1.1)-1.3) aufgeführten Eignungskriterien durch das Einreichen der vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen (anzufordern bei der Kontaktstelle) sowie weiteren Angaben/Unterlagen zu belegen.
      Weiter sind die im Folgenden aufgeführten einzuhaltenden Kriterien verbindlich anzuerkennen:
      — Die städtebaulichen Vorgaben werden als Projektgrundlage anerkannt. Hierzu verpflichtet sich der Investor zur verbindlichen Umsetzung des im Wettbewerb präsentierten Entwurfes bezogen auf die herzustellende Wohnraumqualität und die städtebauliche Anordnung.
      — Als Nachweis der Kompetenz und qualitativen Sicherung der architektonischen Leistungsfähigkeit wird erwartet, dass die für das Projekt in Frage kommenden Planer/innen als beabsichtigte Projektbeteiligte seitens des Investors verbindlich benannt werden. Diese wiederum haben ihre Bereitschaft zur Projektteilnahme schriftlich zu bestätigten. Der Investor muss dabei die Führung dieser ARGE übernehmen.
      — Der, von der Stadt Mannheim, geforderte Mindestkaufpreis von 620 EUR/m² wird vom Bewerber als wirtschaftliche Einstiegsgröße (Mindestgebot) für das weitere Verfahren schriftlich anerkannt, unabhängig von der im Rahmen des weiteren Verfahrens von ihm noch zu nennenden Angebotssumme (≥ Mindestkaufpreis).
      Die Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer erfolgt in einem mehrstufigen Bewertungsprozess:
      (1) Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nachzureichen.
      (2) Es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft anhand der von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet erscheint, die Leistung auszuführen.
      (3) Bei einer Vielzahl geeigneter Bewerber behält sich die Ausloberin vor, die Zahl der Verhandlungspartner einzuschränken. Es werden dann nur diejenigen Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, die im Vergleich zu ihren Mitbewerbern besonders geeignet erscheinen, die zum Verkauf stehenden Flächen entsprechend der Anforderungen der Ausloberin zu entwickeln.
      IV.1.2.) Realisierungswettbewerb (Stufe 2):
      Die am weiteren Verfahren beteiligten Kaufinteressenten stellen ihr Bau- und Investitionskonzept in seiner architektonischen und städtebaulichen Gestaltung und Auswirkung sowie hinsichtlich der Nachhaltigkeit und Nutzung dar. Die Planungstiefe muss der Leistungsphase 02 der HOAI entsprechen. Wirtschaftliche Eckdaten (Bau- und Kostenkennwerte) sind entsprechend dem Entwurfsstand durch den Bewerber vorzulegen. Der Investitionsbewerber hat mit der Abgabe seines Wettbewerbsbeitrages die Beibehaltung seiner Teams zwischen Investor und Architektenschaft für die Weiterführung der Projektplanung und -realisierung zu erklären. Die Erklärung hat durch den Investor (Bieter/Bietergemeinschaft) und die Architektenschaft gleichermaßen zu erfolgen. Eine Freistellung hiervon kann im weiteren Verfahren nur unter Zustimmung des unter der Ziff. I.1) genannten Auftraggebers erfolgen.
      Auswahl und Vergabezuschlag:
      Für die Bewertung der Investorenangebote wurden folgende Kriterien festgelegt: städtebauliche und architektonische Qualität i. S. des gewünschten hochwertigen Wohnungsbaus (Stadtvillencharakter); Höhe des Kaufpreises.
      Eine Gewichtung der Zuschlagskriterien wird den geeigneten Bietern mit Beginn der Stufe 2 mitgeteilt.
      Mit den bestplatzierten Wettbewerbsteilnehmern werden abschließenden Kaufverhandlungen geführt. Die Zuschlagserteilung erfolgt nach Abgabe eines letzten Angebots und durch Beschluss des Gemeinderats.
      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
      IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Anträge
      Tag: 24.6.2014 - 12:00
      IV.2.3)Sprache(n), in der (denen) die Anträge abgefasst sein können
      Deutsch.

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
      VI.2)Zusätzliche Angaben:
      Unternehmen, welche am Erwerb und der Entwicklung der zum Verkauf stehenden Fläche interessiert sind, müssen sich förmlich um die Teilnahme am Investorenauswahlverfahren bewerben. Die Bewerbung hat anhand eines Formblatts "Bewerbungsbogen" zu erfolgen, das bei der unter Ziffer I, 1.2) genannten Kontaktstelle per E-Mail angefordert werden kann. Die unter Ziffer III. 1) und Ziffer IV.1.1) geforderten Erklärungen und Angaben sind ausschließlich auf dem zu verwendenden Formblatt abzugeben und nicht separat zu erklären. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich, in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Investorenauswahlverfahren Glückstein-Quartier Mannheim“ bis zum 24.6.2014 bei der unter Ziffer I.1.2) genannten Stelle einzureichen. Bewerbungen, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
      Diese öffentliche europaweite Bekanntmachung wird von der Ausloberin auf freiwilliger Basis durchgeführt, um ein transparentes Verfahren für alle Beteiligten sicherzustellen. Es handelt sich trotz des verwendeten Formblattes gerade nicht um eine ausschreibungspflichtige Baukonzession. Kommunale Grundstücksverkäufe in Verbindung mit einer Bauverpflichtung sind nur dann als öffentlicher Bauauftrag auszuschreiben, wenn die Bauleistung dem Auftraggeber unmittelbar wirtschaftlich zugutekommt (vgl. EugH Urt. v. 25.03.2010 – C -451/08), was vorliegend nicht beabsichtigt ist.
      VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
      VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      22.5.2014
    © European Union, http://ted.europa.eu
  • Protected by Copyscape
  • Gewährleistung

    competitionline übernimmt keine Verantwortung für Fehler, Auslassungen, Unterbrechungen, Löschungen, Mängel oder Verzögerungen im Betrieb oder bei Übertragung von Inhalten. competitionline übernimmt keine Verantwortung für Einbußen oder Schäden, die aus der Verwendung der Internetseiten, aus der Verwendung von Nutzerinhalten oder von Inhalten Dritter, die aus den Internetseiten oder über den Service gepostet oder an Nutzer übertragen werden, oder aus Interaktionen zwischen Nutzer und Internetseiten (online oder offline) resultieren. Bitte lesen Sie hierzu unsere Nutzungsbedingungen.


INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 27.05.2014
Zuletzt aktualisiert 19.08.2021
Wettbewerbs-ID 2-170177 Status Kostenpflichtig
Seitenaufrufe 512