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  • DE-40822 Mettmann
  • 08.09.2014
  • Ausschreibung
  • (ID 2-177410)

Generalplanungsleistungen für das Projekt „Verlängerung S28 von Mettmann nach Wuppertal – BA2.a-BA4"


 
  • Projektdaten

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    Bewerbungsschluss 15.09.2014, 12:00 Bewerbungsschluss
    Schlusstermin für Unterlagen 08.09.2014
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Gebäudetyp Verkehr
    Art der Leistung Objektplanung Verkehrsanlagen / Objektplanung Ingenieurbauwerke / Tragwerksplanung / Objektplanung Gebäude / Objektplanung Innenräume / Objektplanung Freianlagen / Generalplanerleistung / Technische Ausrüstung
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Regiobahn GmbH, Mettmann (DE)
    Betreuer Schüßler-Plan, Düsseldorf (DE), Berlin (DE), Frankfurt am Main (DE), Warszawa (PL) Büroprofil
    Aufgabe
    Die Regiobahn bedient die S-Bahn Strecke S28, offizielle Bezeichnung der Regiobahn im VRR, von Mettmann über Erkrath, Düsseldorf, Neuss nach Kaarst. Hierbei durchquert die Regiobahn auf Ihrer Fahrt von Mettmann nach Kaarst sowohl das Bergische Land als auch die Niederrheinische Tiefebene.
    Insgesamt hat die Strecke der S 28 eine Länge von ca. 34 km, wobei davon nur ca. 18 km zum Eigentum der Regiobahn GmbH gehören. Der Rest gehört zum Infrastrukturbereich der DB AG. Zusätzlich befindet sich noch eine 3,7 km lange Güterstrecke von Mettmann Stadtwald nach Wuppertal Dornap-Hahnenfurth im Besitz der Regiobahn.
    Das Projekt „Verlängerung S28“ umfasst den Ausbau und Neubau eines knapp 6 km langen Streckenabschnitts zwischen Mettmann-Stadtwald und Wuppertal-Vohwinkel. In Wuppertal-Dornap soll die S28 in die S9 eingeschleift werden. Ca. 3 km zwischen Mettmann-Stadtwald und Wuppertal-Dornap-Hahnenfurth (BA 1.b) werden demnächst für die Verlängerung der S28 in die Richtung nach Wuppertal von eingleisig auf zweigleisig ausgebaut.
    Von Dornap-Hahnenfurth wird die Trasse dann weiterführend zweigleisig bis zum geplanten Haltepunkt „Hahnenfurth-Düssel“ weitergeführt, wobei eine nördliche Umfahrung der Grube Hahnenfurth nahe der Düsseldorfer Straße B 7n vorgesehen ist.
    Am Haltepunkt „Hahnenfurth-Düssel“ ist eine Verknüpfung des motorisierten Individualverkehrs mit der geplanten Schienenverbindung durch den Bau einer P+R-Anlage, Bike-and-ride-Möglichkeiten sowie eine Heranführung der Linienbusse vorgesehen. Die vorgenannte P+R und B+R-Anlage gehört jedoch nicht zum Leistungsumfang.
    Für die Verlängerung der S28 von Mettmann nach Wuppertal liegt der Planfeststellungsbeschluss vom 19.8.2009 vor.
    Für die Verlängerung der S28 von Mettmann nach Wuppertal gilt es die Generalplanerleistung für die Bauabschnitte 2.a, 2.b, 3 und 4 zu erbringen.
    Leistungsumfang
    Folgende Leistungen und Stufen umfassen die Generalplanerleistungen:
    1. Stufe:
    — Objektplanung: Leistungsbild Verkehrsanlagen, gemäß §§ 45 ff. HOAI – Leistungsphase 5 (Planung der Eisenbahnstrecke, Zufahrten und Wege),
    — Objektplanung: Leistungsbild Gebäude und Innenräume, gemäß §§ 33 ff. HOAI – Leistungsphase 3-5 (Planung der Überdachung des Haltestellenpunktes Hahnenfurth-Düssel),
    — Objektplanung: Leistungsbild Ingenieurbauwerke, gemäß §§ 43 ff. HOAI – Leistungsphase 1-5 (1 Straßenüberführung, 2 Eisenbahnüberführungen),
    — Objektplanung: Leistungsbild Ingenieurbauwerke, gemäß §§ 43 ff. HOAI – Leistungsphase 3-5 (Zugangsbauwerk und Aufzugschacht, 7 Stützbauwerke),
    — Objektplanung: Freianlagen, gemäß §§ 38 ff. HOAI – Leistungsphase 5 (Halde und Haltepunktbereich),
    — Fachplanung: Tragwerksplanung, gemäß §§ 49 ff. HOAI – Leistungsphase 1-5 (1 Straßenüberführung, 2 Eisenbahnüberführung),
    — Fachplanung: Tragwerksplanung, gemäß §§ 49 ff. HOAI – Leistungsphase 3-5 (Zugangsbauwerk und Aufzugschacht, 7 Stützbauwerke),
    — Fachplanung: Technische Ausrüstung, gemäß §§ 53 ff. HOAI – Leistungsphase 1-5 (Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen; Starkstromanlagen; Fernmelde und informationstechnische Anlagen; Förderanlagen),
    — Fachplanung: Technische Ausrüstung, gemäß §§ 53 ff. HOAI – Leistungsphase 3-4 (LST).
    — Besondere Leistung: Die vorhandene planfestgestellte Planung ist auf Machbarkeit unter der Berücksichtigung der aktuellen technischen Vorschriften und Regelungen zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten. Der AN hat bei ggf. erforderlichen Genehmigungsprozessen mitzuwirken.
    2. Stufe, optional:
    — Objektplanung: Leistungsbild Verkehrsanlagen, gemäß §§ 45 ff. HOAI – Leistungsphase 6-7 (Planung der Eisenbahnstrecke, Zufahrten und Wege),
    — Objektplanung: Leistungsbild Gebäude und Innenräume, gemäß §§ 33 ff. HOAI – Leistungsphase 6-7 (Planung der Überdachung des Haltestellenpunktes Hahnenfurth-Düssel),
    — Objektplanung: Leistungsbild Ingenieurbauwerke, gemäß §§ 43 ff. HOAI – Leistungsphase 6-7 (1 Straßenüberführung, 2 Eisenbahnüberführung, 1 Zugangsbauwerk und Aufzugschacht, 7 Stützbauwerke),
    — Objektplanung: Freianlagen, gemäß §§ 38 ff. HOAI – Leistungsphase 6-7 (Halde und Haltepunktbereich),
    — Fachplanung: Tragwerksplanung, gemäß §§ 49 ff. HOAI – Leistungsphase 6 (1 Straßenüberführung, 2 Eisenbahnüberführungen, 1 Zugangsbauwerk und Aufzugschacht, 7 Stützbauwerke),
    — Fachplanung: Technische Ausrüstung, gemäß §§ 53 ff. HOAI – Leistungsphase 6-7 (Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen; Starkstromanlagen; Fernmelde und informationstechnische Anlagen; Förderanlagen; LST).
    3. Stufe, optional:
    — Objektplanung: Leistungsbild Verkehrsanlagen, gemäß §§ 45 ff. HOAI – Leistungsphase 8-9 (Planung der Eisenbahnstrecke, Zufahrten und Wege),
    — Objektplanung: Leistungsbild Gebäude und Innenräume, gemäß §§ 33 ff. HOAI – Leistungsphase 8-9 (Planung der Überdachung des Haltestellenpunktes Hahnenfurth-Düssel),
    — Objektplanung: Leistungsbild Ingenieurbauwerke, gemäß §§ 43 ff. HOAI – Leistungsphase 8-9 (1 Straßenüberführung, 2 Eisenbahnüberführungen, Zugangsbauwerk und Aufzugschacht, 7 Stützbauwerke),
    — Objektplanung: Freianlagen, gemäß §§ 38 ff. HOAI – Leistungsphase 8-9 (Halde und Haltepunktbereich),
    — Fachplanung: Technische Ausrüstung, gemäß §§ 53 ff. HOAI – Leistungsphase 8-9 (Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen; Starkstromanlagen; Fernmelde und informationstechnische Anlagen; Förderanlagen; LST).
    Es ist beabsichtigt die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Die Stufe 2 und 3 sieht nur eine optionale Beauftragung vor.
    Adresse des Bauherren DE-40822 Mettmann
    TED Dokumenten-Nr. 283491-2014

  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Auftragsbekanntmachung – Versorgungssektoren

      Dienstleistungen
      Richtlinie 2004/17/EG

      Abschnitt I: Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Regiobahn GmbH
      An der Regiobahn 15
      Schüßler-Pan Ingenieurgesellschaft mbH
      Zu Händen von: Frau Christina Uhe
      40822
      Mettmann
      DEUTSCHLAND
      +49 2116102201
      MjE1VGZZVjFkVFlmVmRkXVZjHmFdUl8fVVY=
      +49 2116102299

      Internet-Adresse(n):


      Hauptadresse des Auftraggebers: http://www.regio-bahn.de
      Weitere Auskünfte erteilen:
      die oben genannten Kontaktstellen

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken
      : die oben genannten Kontaktstellen

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an
      : die oben genannten Kontaktstellen

      I.2) Haupttätigkeit(en)
      Eisenbahndienste

      I.3) Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber
      Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
      Generalplanungsleistungen für das Projekt „Verlängerung S28 von Mettmann nach Wuppertal – BA2.a-BA4".

      II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Mettmann.
      NUTS-Code DEA1C

      II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

      II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
      Die Regiobahn bedient die S-Bahn Strecke S28, offizielle Bezeichnung der Regiobahn im VRR, von Mettmann über Erkrath, Düsseldorf, Neuss nach Kaarst. Hierbei durchquert die Regiobahn auf Ihrer Fahrt von Mettmann nach Kaarst sowohl das Bergische Land als auch die Niederrheinische Tiefebene.
      Insgesamt hat die Strecke der S 28 eine Länge von ca. 34 km, wobei davon nur ca. 18 km zum Eigentum der Regiobahn GmbH gehören. Der Rest gehört zum Infrastrukturbereich der DB AG. Zusätzlich befindet sich noch eine 3,7 km lange Güterstrecke von Mettmann Stadtwald nach Wuppertal Dornap-Hahnenfurth im Besitz der Regiobahn.
      Das Projekt „Verlängerung S28“ umfasst den Ausbau und Neubau eines knapp 6 km langen Streckenabschnitts zwischen Mettmann-Stadtwald und Wuppertal-Vohwinkel. In Wuppertal-Dornap soll die S28 in die S9 eingeschleift werden. Ca. 3 km zwischen Mettmann-Stadtwald und Wuppertal-Dornap-Hahnenfurth (BA 1.b) werden demnächst für die Verlängerung der S28 in die Richtung nach Wuppertal von eingleisig auf zweigleisig ausgebaut.
      Von Dornap-Hahnenfurth wird die Trasse dann weiterführend zweigleisig bis zum geplanten Haltepunkt „Hahnenfurth-Düssel“ weitergeführt, wobei eine nördliche Umfahrung der Grube Hahnenfurth nahe der Düsseldorfer Straße B 7n vorgesehen ist.
      Am Haltepunkt „Hahnenfurth-Düssel“ ist eine Verknüpfung des motorisierten Individualverkehrs mit der geplanten Schienenverbindung durch den Bau einer P+R-Anlage, Bike-and-ride-Möglichkeiten sowie eine Heranführung der Linienbusse vorgesehen. Die vorgenannte P+R und B+R-Anlage gehört jedoch nicht zum Leistungsumfang.
      Für die Verlängerung der S28 von Mettmann nach Wuppertal liegt der Planfeststellungsbeschluss vom 19.8.2009 vor.
      Für die Verlängerung der S28 von Mettmann nach Wuppertal gilt es die Generalplanerleistung für die Bauabschnitte 2.a, 2.b, 3 und 4 zu erbringen.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71300000, 71322500, 71327000, 71322300, 71311230

      II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

      II.1.8) Angaben zu den Losen
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

      II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

      II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
      Folgende Leistungen und Stufen umfassen die Generalplanerleistungen:
      1. Stufe:
      — Objektplanung: Leistungsbild Verkehrsanlagen, gemäß §§ 45 ff. HOAI – Leistungsphase 5 (Planung der Eisenbahnstrecke, Zufahrten und Wege),
      — Objektplanung: Leistungsbild Gebäude und Innenräume, gemäß §§ 33 ff. HOAI – Leistungsphase 3-5 (Planung der Überdachung des Haltestellenpunktes Hahnenfurth-Düssel),
      — Objektplanung: Leistungsbild Ingenieurbauwerke, gemäß §§ 43 ff. HOAI – Leistungsphase 1-5 (1 Straßenüberführung, 2 Eisenbahnüberführungen),
      — Objektplanung: Leistungsbild Ingenieurbauwerke, gemäß §§ 43 ff. HOAI – Leistungsphase 3-5 (Zugangsbauwerk und Aufzugschacht, 7 Stützbauwerke),
      — Objektplanung: Freianlagen, gemäß §§ 38 ff. HOAI – Leistungsphase 5 (Halde und Haltepunktbereich),
      — Fachplanung: Tragwerksplanung, gemäß §§ 49 ff. HOAI – Leistungsphase 1-5 (1 Straßenüberführung, 2 Eisenbahnüberführung),
      — Fachplanung: Tragwerksplanung, gemäß §§ 49 ff. HOAI – Leistungsphase 3-5 (Zugangsbauwerk und Aufzugschacht, 7 Stützbauwerke),
      — Fachplanung: Technische Ausrüstung, gemäß §§ 53 ff. HOAI – Leistungsphase 1-5 (Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen; Starkstromanlagen; Fernmelde und informationstechnische Anlagen; Förderanlagen),
      — Fachplanung: Technische Ausrüstung, gemäß §§ 53 ff. HOAI – Leistungsphase 3-4 (LST).
      — Besondere Leistung: Die vorhandene planfestgestellte Planung ist auf Machbarkeit unter der Berücksichtigung der aktuellen technischen Vorschriften und Regelungen zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten. Der AN hat bei ggf. erforderlichen Genehmigungsprozessen mitzuwirken.
      2. Stufe, optional:
      — Objektplanung: Leistungsbild Verkehrsanlagen, gemäß §§ 45 ff. HOAI – Leistungsphase 6-7 (Planung der Eisenbahnstrecke, Zufahrten und Wege),
      — Objektplanung: Leistungsbild Gebäude und Innenräume, gemäß §§ 33 ff. HOAI – Leistungsphase 6-7 (Planung der Überdachung des Haltestellenpunktes Hahnenfurth-Düssel),
      — Objektplanung: Leistungsbild Ingenieurbauwerke, gemäß §§ 43 ff. HOAI – Leistungsphase 6-7 (1 Straßenüberführung, 2 Eisenbahnüberführung, 1 Zugangsbauwerk und Aufzugschacht, 7 Stützbauwerke),
      — Objektplanung: Freianlagen, gemäß §§ 38 ff. HOAI – Leistungsphase 6-7 (Halde und Haltepunktbereich),
      — Fachplanung: Tragwerksplanung, gemäß §§ 49 ff. HOAI – Leistungsphase 6 (1 Straßenüberführung, 2 Eisenbahnüberführungen, 1 Zugangsbauwerk und Aufzugschacht, 7 Stützbauwerke),
      — Fachplanung: Technische Ausrüstung, gemäß §§ 53 ff. HOAI – Leistungsphase 6-7 (Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen; Starkstromanlagen; Fernmelde und informationstechnische Anlagen; Förderanlagen; LST).
      3. Stufe, optional:
      — Objektplanung: Leistungsbild Verkehrsanlagen, gemäß §§ 45 ff. HOAI – Leistungsphase 8-9 (Planung der Eisenbahnstrecke, Zufahrten und Wege),
      — Objektplanung: Leistungsbild Gebäude und Innenräume, gemäß §§ 33 ff. HOAI – Leistungsphase 8-9 (Planung der Überdachung des Haltestellenpunktes Hahnenfurth-Düssel),
      — Objektplanung: Leistungsbild Ingenieurbauwerke, gemäß §§ 43 ff. HOAI – Leistungsphase 8-9 (1 Straßenüberführung, 2 Eisenbahnüberführungen, Zugangsbauwerk und Aufzugschacht, 7 Stützbauwerke),
      — Objektplanung: Freianlagen, gemäß §§ 38 ff. HOAI – Leistungsphase 8-9 (Halde und Haltepunktbereich),
      — Fachplanung: Technische Ausrüstung, gemäß §§ 53 ff. HOAI – Leistungsphase 8-9 (Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen; Starkstromanlagen; Fernmelde und informationstechnische Anlagen; Förderanlagen; LST).
      Es ist beabsichtigt die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Die Stufe 2 und 3 sieht nur eine optionale Beauftragung vor.

      II.2.2) Angaben zu Optionen
      Optionen: ja
      Beschreibung der Optionen: Die Leistungen der Stufe 2 und 3 sollen optional vergeben werden.

      II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

      II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
      Beginn 16.11.2014 Abschluss 31.12.2016

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1) Bedingungen für den Auftrag

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
      Gemäß Vergabeunterlagen.

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      Gemäß Vergabeunterlagen.

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
      Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
      Bietergemeinschaften (Bewerbergemeinschaften), die sich im Auftragsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen wollen, haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben,
      — in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
      — nach der der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber – auch schon im Vergabeverfahren – rechtsverbindlich vertritt, alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften sowie der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen.
      — Bewerbergemeinschaften haben außerdem mit dem Teilnahmeantrag ein Organigramm einzureichen, aus dem sich ergibt, für welche Teilbereiche die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zuständig sein sollen.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen:
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
      Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Regiobahn hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen
      a) zum Mindestlohn gemäß § 4 Abs. 3 TVgG-NRW,
      b) zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Abschluss gemäß § 13 Abs. 1 TVgG-NRW (Erklärung i.S.d. § 16 Abs. 5 Satz 1 TVgG-NRW), abzugeben.
      Weiter haben die Bieter mit dem Angebot die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen;
      c) zur Beachtung des geltenden Gleichbehandlungsrechts i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW sowie
      d) zur Ausführung oder Einleitung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW, abzugeben.
      Entsprechende Erklärungsvordrucke sind in den Vergabeunterlagen enthalten.

      III.2) Teilnahmebedingungen

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Zur Prüfung der Eignung fordert die Vergabestelle zur Abgabe der nachstehend näher beschriebenen Nachweise und Unterlagen auf. Es wird darauf hingewiesen, dass die geforderten Unterlagen mit der Bewerbung einzureichen sind. Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Beizubringende Nachweise / Bescheinigungen müssen gültig sein. Soweit sie keine bestimmte Gültigkeitsdauer aufweisen, dürfen sie, gerechnet vom Ablauf der Angebotsfrist, nicht älter als 6 Monate sein. Enthält die Bescheinigung kein Datum, ist sie als Nachweis ungeeignet.
      Alle geforderten Nachweise/Erklärungen sind von den Bewerbern zwingend zu unterschreiben und bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb können der bei I.1) genannten Kontaktstelle angefordert werden.
      Beruft sich der Bewerber auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit eines Nachunternehmers, so sind die jeweiligen Nachweise für den Nachunternehmer zu erbringen. In diesem Fall ist die Eigenerklärung auch durch den Nachunternehmer zu erbringen. Des Weiteren hat der Bewerber die Verpflichtungserklärung abzugeben, dass im Falle eines Auftrags der AN auf das Vermögen des sich auf des im Teilnahmewettbewerbs berufenen Nachunternehmers zurückgreifen kann.
      Zum Nachweis der Zuverlässigkeit sind zudem folgende Nachweise einzureichen:
      — Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 Abs. 1 und Abs. 4 SektVO,
      — Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung.
      Die Vergabestelle weist darauf hin, dass mit Abgabe der Angebote von den ausgeählten Bewerbern auch noch Verpflichtungserklärungen im Sinne von § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW abzugeben sind (vgl. § 8 TVgG). Vgl. hierzu auch die Angaben unter III 1.4).
      Des Weiteren sind einzureichen, soweit einschlägig:
      — Nachunternehmererklärung, soweit sich der Bewerber auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft (vgl. auch § 20 Abs. 3 SektVO).
      — Bietergemeinschaften haben zudem eine Bevollmächtigung ihres Vertreters abzugeben.
      Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die o. g. Nachweise von jedem Unternehmen einzureichen. Bewerbungen müssen zudem die unter Ziffer III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Nachweise der Eignung enthalten. Der Auftraggeber behält sich vor, etwaig fehlende Unterlagen nachzufordern. Dabei werden alle Bewerber gleich behandelt. Die Teilnahmeanträge werden nicht zurückgesandt. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Mehrfachbewerbungen einzeln und/oder als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig. Die Auswahl der Bewerber erfolgt gemäß § 20 SektVO anhand der Angaben zu wirtschaftlichen, finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Folgende Angaben sind zu treffen:
      — Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
      — Umsatz für entsprechende Dienstleistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit/fachliche Eignung mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
      1. Referenzprojekte:
      a) min. 3 Referenzprojekte für Objektplanung Verkehrsanlage Schiene,
      b) min. 3 Referenzprojekte für Objektplanung Verkehrsanlage Straße,
      c) min. 3 Referenzprojekte für Objektplanung Ingenieurbauwerke,
      d) min. 3 Referenzprojekte für Fachplanung Technische Ausrüstung.
      Folgende Anforderungen werden an die Referenzprojekte gestellt:
      — Die Referenzprojekte dürfen nicht älter als 5 Jahre (ab 09/2009) sein.
      — Die Leistungsphase 5 muss mindestens in Gänze erbracht sein.
      — Die erbrachten Leistungen müssen vergleichbarer Art sein, d.h. mindestens 2-gleisiger Neubau mit einer Länge von ca. 3 km.
      Die Darstellung der Referenzen sollte möglichst folgende konkrete Angaben enthalten:
      — Beschreibung des jeweiligen Projektes,
      — Auftragssumme,
      — Leistungszeitraum,
      — Angaben der Unternehmer erbrachten Leistungen des jeweiligen Projekt mit konkretem Bezug auf die Paragraphen der HOAI und der jeweiligen Leistungsphase,
      — und Ansprechpartner des Auftraggebers nebst Kontaktdaten.
      2) Benennung der Mitglieder des Projektteams (Personen, welche die Leistungen tatsächlich erbringen) und deren berufliche Qualifikation sowie deren persönlicher Referenzen im Bereich der Planung von Verkehrswegen oder vergleichbaren Infrastruktureinrichtungen und im Bereich der Planung von Ingenieurbauwerken.
      3) Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und des Führungspersonals in den letzten 3 Jahren.
      4) Jeweils durchschnittliche Zahl der Beschäftigten für Planungen im Bereich Verkehrsplanung und im Bereich Ingenieurbau in den letzten 3 Jahren.

      III.2.4) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

      III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

      III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

      III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Verfahrensart

      IV.1.1) Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren): nein

      IV.2) Zuschlagskriterien

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung aufgeführt sind

      IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion

      IV.3) Verwaltungsangaben

      IV.3.1) Aktenzeichen beim Auftraggeber:

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      nein

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 8.9.2014
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      15.9.2014 - 12:00

      IV.3.5) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.

      IV.3.6) Bindefrist des Angebots

      IV.3.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

      VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.3) Zusätzliche Angaben:
      1) Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegeben Bewerbungsbogen um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen kann bei der unter Ziff. I.1) für Auskünfte benannte Kontaktstelle (Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH) per E-Mail (MTNgcmViPXBgZXJicHBpYm8qbWleaythYjg= Betreff: Regiobahn – Vergabe Generalplanung Verlängerung S28 BA 2.a – BA 4) angefordert werden. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Vergabe Generalplanung Verlängerung S28 BA 2.a – BA 4“ bis zu dem unter Ziff. IV.3.4) genannten Termin bei der unter Ziff. I.1) genannten Stelle (Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, Sankt-Franziskus-Straße 148, 40470 Düsseldorf) einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d.h. nicht im verschlossenem Umschlag) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
      2) Teilnahmeinteressenten werden gebeten, ihr Teilnahmeinteresse bei der unter Ziff. I.1 genannten Stelle für die Einreichung der Teilnahmeanträge per E-Mail (MTVecGNgO25eY3Bgbm5nYG0oa2dcaSlfYA==, Betreff: Regiobahn - Vergabe Generalplanung Verlängerung S28 BA 2.a – BA 4) bekannt zu geben und einen Ansprechpartner mit Mailadresse anzugeben, sodass Fragen zum Vergabeverfahren gegenüber allen potentiellen Bewerbern beantwortet werden können. Fragen zum Vergabeverfahren sind per E-Mail an die unter Ziff. I.1) genannte Stelle (MTJhc2ZjPnFhZnNjcXFqY3ArbmpfbCxiYw==, Betreff: Regiobahn – Vergabe Generalplanung Verlängerung S28 BA 2.a – BA 4) bis zum 4.9.2014 einzureichen.
      3) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig.
      4) Die Angaben zur Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft sind grds. bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Ein Wechsel in der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft während des Vergabeverfahrens erfordert ggf. eine erneute Eignungsprüfung und kann u. U. zum (nachträglichen) Ausschluss vom weiteren Verfahren führen. Entsprechendes gilt beim Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich der Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
      5) Der Auftraggeber wird nach Maßgabe von § 20 SektVO die Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf mind. 3, max. 5 beschränken. Objektive Kriterien für die Auswahl sind die Fachkunde,Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf Grundlage der unter III.2) geforderten Unterlagen.
      6) Die Regiobahn GmbH behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als drei geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
      7) Die unter Ziff. II.3) genannte Vertragslaufzeit bezieht sich auf alle 3 Beauftragungsstufen.

      VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
      Cecilienallee 2
      40474
      Düsseldorf
      DEUTSCHLAND
      MjEyallmW1VWWV9VYWFZZjRWZlgiYmZrIlhZ
      +49 2114753637
      http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
      +49 2114753989

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 107 ff. GWB. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind in Konkretisierung zu § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 3 Tagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen.

      VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
      Cecilienallee 2
      40474
      Düsseldorf
      DEUTSCHLAND
      MTNzYm9kXl9iaF5qamJvPV9vYStrb3QrYWI=
      +49 2114753637
      http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
      +49 2114753989

      VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      14.8.2014

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 19.08.2014
Zuletzt aktualisiert 19.03.2021
Wettbewerbs-ID 2-177410 Status Kostenpflichtig
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