Aufgabe |
Der Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) am Hauptbahnhof in Gelsenkirchen entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an einen betrieblich und funktional sicheren und barrierefreien ZOB. Insbesondere die Verkehrsflächen und Fugen im ungedämmten Teil der Busplattform müssen neu abgedichtet und saniert werden. Hieraus ergibt sich ein dringender Handlungsbedarf. Weiterhin sollte die Umgestaltung der Platzfläche im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen grundlegenden Abdichtungsmaßnahmen der Platte erfolgen. Eine Vorplanung zur Verbesserung und Umgestaltung des ZOB's sieht eine barrierefreie Neuaufteilung und Neuanlage der Bahnsteige in Sägezahnform und einen großen Bussteig in Mittellage vor. Die Bussteige werden neu überdacht. Ziel der Planungen soll es sein, die beiden Maßnahmen möglichst weit zu verzahnen um eine gemeinsame Vergabe aller Gewerke (Ingenieurbau, Verkehrsplanung, Architektur) zu erreichen. Planungsleistungen (Verkehrsanlagen Lph 1-3 , Lph 5, Ingenieurbauwerke Lph 1-7, Bauleitung, städtebauliche Integration,) für die Umgestaltung des ZOB in Gelsenkirchen-Hauptbahnhof. Optionale Planungsleistungen (Verkehrsanlagen Lph 6-8, örtliche Bauüberwachung) für die Umgestaltung des ZOB in Gelsenkirchen-Hauptbahnhof.
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Leistungsumfang |
1. Grundleistungen (Verkehrsanlagen) gem. § 47 HOAI (2013): Honorarzone III Von-Satz, Leistungsphasen: 1.1. Grundlagenermittlung (Lph1), 2 % 1.2. Vorplanung (Lph2), 20 % 1.3. Entwurfsplanung (Lph3), 25 % 1.4. Ausführungsplanung (Lph 5), 15 % 2. Besondere Leistungen (Verkehrsanlagen) 2.1. Zusätzliche Teilnahme an 5 Terminen im Rahmen von Bürgerbeteiligungen bzw. der Präsentation in politischen Gremien. Stellung der Räumlichkeit durch die Stadt. Vorbereitung, fachliche Präsentation, Moderation und Dokumentation durch den Auftragnehmer. (Lph 2) 2.2. Der ZOB Gelsenkirchen-Hbf stellt in Lage und Ausdehnung ein starkes städtebauliches Merkmal im Zentrum Gelsenkirchen dar. In der Planung zur Neugestaltung der Anlage müssen daher städtebauliche und architektonische Aspekte bei der Einpassung ins Umfeld berücksichtigt werden. Daher ist in den Planungsprozess zwingend ein Architekt bzw. Stadtplaner oder Freiraumplaner mit einzubeziehen. Der Fachplaner ist zu benennen und die fachliche Qualifikation ist beizufügen. 3. Optionale besondere Leistungen (Verkehrsanlagen) 3.1. Örtliche Bauüberwachung in Lph 8 4. Optionale Grundleistungen (Verkehrsanlagen) gem. § 47 HOAI (2013): Honorarzone III Von-Satz, Leistungsphasen: 4.1. Vorbereitung der Vergabe (Lph 6), 10 % 4.2. Mitwirkung bei der Vergabe (Lph 7), 4 % 4.3. Bauoberleitung (Lph 8), 15 % 5. Grundleistungen (Ingenieurbauwerke) gem. § 43 HOAI (2013): Honorarzone III Von-Satz,Leistungsphasen: 5.1. Grundlagenermittlung (Lph 1), 2 % 5.2. Vorplanung (Lph 2), 18 % 5.3. Entwurfsplanung (Lph 3), 22,5 % 5.4. Genehmigungsplanung,(Lph 4), 4,75 % 5.5. Ausführungsplanung (Lph 5), 15 % 6. Optionale Grundleistungen (Ingenieurbauwerke) gem. § 43 HOAI (2013): Honorarzone III Von-Satz, Leistungsphasen: 6.1. Vorbereitung der Vergabe (Lph 6), 13 % 6.2. Mitwirkung bei der Vergabe (Lph 7), 3,25 % Beginn: 01.11.2014 Abschluss Planungsleistungen: 01.07.2015 Vergabe Bauauftrag bis 31.12.2015 Baubeginn: 03/2016 Bauzeit: 1,5 bis 2 Jahre
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