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  • DE-40200 Düsseldorf
  • 29.09.2014
  • Ausschreibung
  • (ID 2-178441)

Planung, Ausschreibung und Bauleitung zur Sanierung der Eindicker des Klärwerkes Düsseldorf Nord


 
  • Projektdaten

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    Bewerbungsschluss 06.10.2014, 10:00 Bewerbungsschluss
    Schlusstermin für Unterlagen 29.09.2014, 16:00
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: max. 4
    Gebäudetyp Technische Infrastruktur
    Art der Leistung Tragwerksplanung / Objektplanung Ver-/ Entsorgung / Ausschreibung, Vergabe / Bauleitung, Objektüberwachung
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Landeshauptstadt Düsseldorf, Düsseldorf (DE)
    Aufgabe
    Die Schlammentwässerung 02 (SE02) des Klärwerkes Nord ist seit 1965 in Betrieb und durch Korrosion, Verschleiß, Alter, Witterung usw. stark geschädigt. Es besteht daher Optimierungs-, Sanierungs-, bzw. Erneuerungsbedarf.
    Bestandsdarstellung:
    Die Schlammentwässerung 02 (SE02) des Klärwerkes Nord besteht im Wesentlichen aus:
    4 St statischen Eindickern (ED 01 bis ED04) ausgeführt als Spannbetonbehälter mit je 2000 cbm Inhalt.
    Der Zentralstütze und den Brücken aus Beton, den verfahrenstechnischen Einbauten in den Eindickern (Stahl), den angebundenen Rohrleitungen (Stahl) mit Armaturen, Messtechnik und Pumpen.
    Der Zugangstreppe (Stahlkonstruktion). Die dazugehörigen Rohrleitungen sind teilweise erdverlegt, in Schächten und im Schlammpumpenhaus mit den angrenzenden Kanälen installiert.
    Ein Eindicker (ED03) dient als Voreindicker und ist mit einem Krählwerk ausgerüstet. Der Trübwasserabzug/ Notüberlauf erfolgt manuell über 12 (je Seite 6) in verschiedenen Höhenlagen angebrachte Schieber.
    Zwei Eindicker (ED01, ED04) dienen als Nacheindicker. In ED04 ist ein Inline-Mischer zur Homogenisierung installiert. Der Trübwasserabzug erfolgt manuell über 3 in verschiedenen Höhenlagen angebrachte Öffnungen.
    In ED04 ist keine Umwälzeinrichtung installiert. Der Trübwasserabzug/ Notüberlauf ist nicht funktionsfähig.
    Ein Eindicker (ED02) ist z. Z. nicht in Betrieb. Er dient als Nacheindicker und ist mit einem z. Z. defekten Krählwerk ausgerüstet. Der Trübwasserabzug/ Notüberlauf erfolgt über den Notüberlauf.
    ED 04 kann mit Einschränkungen und hohem manuellen Aufwand auch als Voreindicker genutzt werden. Die vorhandenen Rohrleitungen lassen diese Option zu.
    Der Innenraum aller Eindicker ist als Ex-Zone 1 festgelegt.
    Weitere Nutzung:
    Die weitere Nutzung der Eindicker soll wie folgt erfolgen:
    Ein Behälter als Voreindicker, Zwei Behälter als Nacheindicker mindestens ein Behälter nutzbar sowohl als Voreindicker als auch als Nacheindicker.
    Damit werden Revisionen möglich und bei Kapazitätsengpässen sind Reserven vorhanden. (Redundanz, erhöhte Betriebssicherheit)
    Verfahrenstechnische Überprüfung:
    Verfahrenstechnische Überprüfung zur Optimierung und weiteren Nutzung der Eindicker:
    Überprüfung der technischen Ausrüstung der Eindicker hinsichtlich der weiteren Nutzung der Behälter. Folgende Fragestellungen sind dabei zu berücksichtigen:
    Ist für eine Nutzung als Voreindicker ein Krählwerk erforderlich? Sind andere statische Verfahren zur Schlamm-Wasser-Trennung umsetzbar?
    Ist für eine Nutzung als Nacheindicker der eingesetzte Inline-Mischer optimal? welchen Einfluss hat die Behältergeometrie? Sind hier ggfl. Anpassungen (Profilierungen, Schrägen) erforderlich?
    Technische Ausrüstung der Behälter:
    Überplanung der Trübwasserabzüge (Voreindicker) hinsichtlich „Automatisierung mit integriertem automatisch anpassbarem höhenverstellbarem Schiebeelement“.
    Berücksichtigung eines Notüberlaufs (feste Höhe).
    Nacheindicker mit Notüberlauf (feste Höhe) und nachrüstbarem „Blind“ - Anschluss. (z.B. für Trübwasser)
    Überprüfung und Optimierung der Messtechnik
    Technische Ausrüstung Brücke und Zugänge:
    Es soll ein Kran (800kg Nutzlast) zum Lastentransport auf die Betonbrücke errichtet werden.
    Erneuerung der vorhandenen Zugangstreppe. Die vorhandene Treppe entspricht nicht mehr den gültigen Unfall-Verhütungs-Vorschriften.
    Berücksichtigung und Erstellung aller statischen Nachweise und der Anschlüsse an das vorhandene Bauwerk.
    Überprüfung sämtlicher Geländer und -Befestigungen, Übergänge, Bühnen und Leitern hinsichtlich Stand der Technik und gültiger Unfall-Verhütungs-Vorschriften.
    Teile die nicht in Edelstahl ausgeführt sind werden erneuert.
    Technische Ausrüstung Rohrleitungen mit Armaturen, Messtechnik und Pumpen:
    Bereich: vom Schlammpumpenhaus mit den angrenzenden Kanälen bis ins Innere der Behälter.
    Erneuerung sämtlicher Leitungen einschließlich aller Wand-Durchführungen (auch in die Behälter).
    Für unzugängliche Leitungsteile (z.B. zentraler Zulauf von unten in die Behälter) ist ein Sanierungskonzept einschließlich der Anbindung an die erneuerten Leitungen und den Betonbehälter zu erstellen.
    Überplanung der gesamten Leitungsführung unter Berücksichtigung der weiteren Nutzung der Behälter.
    Die Anbindung der vorhandenen Leitungen an das Schlammpumpenhaus und die vorhandenen Rohrkanäle ist ebenfalls zu überplanen.
    Die Rohrleitungen sollen soweit wie möglich zugänglich bleiben.
    Es sollen „zentrale“ Orte geschaffen werden, wo die einzelnen Leitungen hinsichtlich der Behälternutzung umgeschiebert werden können.
    Die zentrale „Verteilungspumpe ED1 bis ED 4“ (SM1 PG04 PU01) ist mit einzubinden.
    Weiterhin soll untersucht werden, ob die Möglichkeit gegeben ist, weitere Pumpen, Armaturen und Abzweige der vorhandenen Rohrleitungen aus dem Bereich Schlammpumpenhaus mit den angrenzenden Kanälen sinnvoll „auszulagern“ und ebenfalls „zentral“ unterzubringen.
    Armaturen und Rohrleitungen sind in V4A und HPDE in dickwandiger Ausführung und mit Flanschen mindestens PN 10 vorzusehen.
    Eine denkbare Möglichkeit hierzu besteht in der Errichtung eines neuen Kellers oder Rohrkanals zwischen den Behältern ED01, ED03 und dem Schlammpumpenhaus.
    In Teilen dieses Baufeldes befinden sich diverse erdverlegte Leitungen und Kabeltrassen sowie die vorhandenen Leitungen.
    Diese Leitungen und Kabeltrassen müssen teilweise in Betrieb bleiben, um die Schlammbehandlung aufrecht zu erhalten.
    Die dazu erforderlichen Provisorien sind zu planen und in enger Abstimmung mit dem Klärwerksbetrieb zu errichten und zu betreiben.
    Entsprechende Bauabschnitte und Bauablaufpläne sind zu planen und aufzustellen.
    Eine Berücksichtigung anderer zeitgleich auf dem Klärwerk umzusetzender „Groß“-Maßnahmen (z. B. Bau von zusätzlichen Belebungsbecken) muss dabei ebenfalls erfolgen.
    Betonsanierung:
    Planen und Durchführen der Baubegleitung der notwendigen Maßnahmen zur kompletten Betonsanierung an den vorhandenen Behältern, innen und außen, Treppenturm und Brücken.
    Durchführung von Betonuntersuchungen, Erstellen von Analysen, Gutachten, Sanierungskonzepten usw. erforderliche Gerüste, Steiger sowie alle weiteren erforderlichen „Nebengewerke“ sind bei der Durchführung mit zu berücksichtigen und komplett zu planen und auszuschreiben. Die mögliche Demontage von Geländern, Bühnen etc. ist zu berücksichtigen. Für alle Gewerke ist ein Leistungskatalog zu erstellen.
    Sonstiges:
    Darüber hinaus sind die notwendigen Maßnahmen zur Anpassung der Betriebsmittel an die Anforderungen aus Arbeitssicherheit und Explosionsschutz zu prüfen bzw. zu planen.
    Explosionschutzdokumente sind unter Einbezug der (jeweiligen) Lieferfirma zu aktualisieren bzw. neu zu erstellen.
    Die Betriebsanweisungen sind unter Einbezug der (jeweiligen) Lieferfirma zu aktualisieren bzw. neu zu erstellen.
    Die Gefährdungsbeurteilung ist unter Einbezug der (jeweiligen) Lieferfirma zu aktualisieren bzw. neu zu erstellen.
    Die Installation der notwendigen Beleuchtung, der Beheizung und der Betriebswasserversorgung sind planerisch zu berücksichtigen.
    Anpassung und Ergänzung der elektrischen und MSR-technischen Anlagen bestehend aus Steuerung, Regelung, Messtechnik, Energiezuführung, Schaltschränke, Kabeltrassen und -wege. Hierzu sind die Standards des Klärwerkes Nord (KWN) anzuwenden.
    Zur Sicherstellung eines automatischen Betriebs ist die Anbindung an das vorhandene Prozessleitsystem mit entsprechender Prozessbilderstellung etc. vorzusehen.
    Außerdem ist innerhalb der Planung eine Variantenbetrachtung mit Folgekostenermittlung durchzuführen.
    Weitere Untersuchungen:
    Für eventuell weitere erforderliche Untersuchungen sind Empfehlungen über Art und Umfang der Untersuchungen und entsprechende Gutachter vorzuschlagen. (z.B. Baugrund)
    Für alle Gewerke ist ein Leistungskatalog zu erstellen.
    Adresse des Bauherren DE-40200 Düsseldorf
    TED Dokumenten-Nr. 297968-2014

  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen
      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Stadtentwässerungsbetrieb
      Zu Händen von: Ernst Scheffen
      40200
      Düsseldorf
      DEUTSCHLAND
      +49 2118926740
      MTJjcGxxcixxYWZjZGRjbD5ic2NxcWNqYm1wZCxiYw==
      +49 2118929282

      Internet-Adresse(n):


      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: www.duesseldorf.de
      Weitere Auskünfte erteilen:
      die oben genannten Kontaktstellen

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
      Landeshauptstadt Düsseldorf, Bauverwaltungsamt, Submissionsstelle
      Brinckmannstraße 5
      40225
      Düsseldorf
      DEUTSCHLAND
      +49 2118993902
      MTRdcW9vX2RuYWVecWpjYWo8YHFhb29haGBrbmIqYGE=
      +49 2118929080
      http://www.duesseldorf.de/ausschreibung

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
      Landeshauptstadt Düsseldorf, Bauverwaltungsamt, Submissionsstelle
      Brinckmannstraße 5
      40225
      Düsseldorf
      DEUTSCHLAND
      +49 2118993902
      MTdabmxsXGFrXmJbbmdgXmc5XW5ebGxeZV1oa18nXV4=
      +49 2118929080
      http://www.duesseldorf.de/ausschreibung

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde

      I.3) Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      Planung, Ausschreibung und Bauleitung zur Sanierung der Eindicker des Klärwerkes Düsseldorf Nord

      II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Düsseldorf
      NUTS-Code DEA11

      II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

      II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Die Schlammentwässerung 02 (SE02) des Klärwerkes Nord ist seit 1965 in Betrieb und durch Korrosion, Verschleiß, Alter, Witterung usw. stark geschädigt. Es besteht daher Optimierungs-, Sanierungs-, bzw. Erneuerungsbedarf.
      Bestandsdarstellung:
      Die Schlammentwässerung 02 (SE02) des Klärwerkes Nord besteht im Wesentlichen aus:
      4 St statischen Eindickern (ED 01 bis ED04) ausgeführt als Spannbetonbehälter mit je 2000 cbm Inhalt.
      Der Zentralstütze und den Brücken aus Beton, den verfahrenstechnischen Einbauten in den Eindickern (Stahl), den angebundenen Rohrleitungen (Stahl) mit Armaturen, Messtechnik und Pumpen.
      Der Zugangstreppe (Stahlkonstruktion). Die dazugehörigen Rohrleitungen sind teilweise erdverlegt, in Schächten und im Schlammpumpenhaus mit den angrenzenden Kanälen installiert.
      Ein Eindicker (ED03) dient als Voreindicker und ist mit einem Krählwerk ausgerüstet. Der Trübwasserabzug/ Notüberlauf erfolgt manuell über 12 (je Seite 6) in verschiedenen Höhenlagen angebrachte Schieber.
      Zwei Eindicker (ED01, ED04) dienen als Nacheindicker. In ED04 ist ein Inline-Mischer zur Homogenisierung installiert. Der Trübwasserabzug erfolgt manuell über 3 in verschiedenen Höhenlagen angebrachte Öffnungen.
      In ED04 ist keine Umwälzeinrichtung installiert. Der Trübwasserabzug/ Notüberlauf ist nicht funktionsfähig.
      Ein Eindicker (ED02) ist z. Z. nicht in Betrieb. Er dient als Nacheindicker und ist mit einem z. Z. defekten Krählwerk ausgerüstet. Der Trübwasserabzug/ Notüberlauf erfolgt über den Notüberlauf.
      ED 04 kann mit Einschränkungen und hohem manuellen Aufwand auch als Voreindicker genutzt werden. Die vorhandenen Rohrleitungen lassen diese Option zu.
      Der Innenraum aller Eindicker ist als Ex-Zone 1 festgelegt.
      Weitere Nutzung:
      Die weitere Nutzung der Eindicker soll wie folgt erfolgen:
      Ein Behälter als Voreindicker, Zwei Behälter als Nacheindicker mindestens ein Behälter nutzbar sowohl als Voreindicker als auch als Nacheindicker.
      Damit werden Revisionen möglich und bei Kapazitätsengpässen sind Reserven vorhanden. (Redundanz, erhöhte Betriebssicherheit)
      Verfahrenstechnische Überprüfung:
      Verfahrenstechnische Überprüfung zur Optimierung und weiteren Nutzung der Eindicker:
      Überprüfung der technischen Ausrüstung der Eindicker hinsichtlich der weiteren Nutzung der Behälter. Folgende Fragestellungen sind dabei zu berücksichtigen:
      Ist für eine Nutzung als Voreindicker ein Krählwerk erforderlich? Sind andere statische Verfahren zur Schlamm-Wasser-Trennung umsetzbar?
      Ist für eine Nutzung als Nacheindicker der eingesetzte Inline-Mischer optimal? welchen Einfluss hat die Behältergeometrie? Sind hier ggfl. Anpassungen (Profilierungen, Schrägen) erforderlich?
      Technische Ausrüstung der Behälter:
      Überplanung der Trübwasserabzüge (Voreindicker) hinsichtlich „Automatisierung mit integriertem automatisch anpassbarem höhenverstellbarem Schiebeelement“.
      Berücksichtigung eines Notüberlaufs (feste Höhe).
      Nacheindicker mit Notüberlauf (feste Höhe) und nachrüstbarem „Blind“ - Anschluss. (z.B. für Trübwasser)
      Überprüfung und Optimierung der Messtechnik
      Technische Ausrüstung Brücke und Zugänge:
      Es soll ein Kran (800kg Nutzlast) zum Lastentransport auf die Betonbrücke errichtet werden.
      Erneuerung der vorhandenen Zugangstreppe. Die vorhandene Treppe entspricht nicht mehr den gültigen Unfall-Verhütungs-Vorschriften.
      Berücksichtigung und Erstellung aller statischen Nachweise und der Anschlüsse an das vorhandene Bauwerk.
      Überprüfung sämtlicher Geländer und -Befestigungen, Übergänge, Bühnen und Leitern hinsichtlich Stand der Technik und gültiger Unfall-Verhütungs-Vorschriften.
      Teile die nicht in Edelstahl ausgeführt sind werden erneuert.
      Technische Ausrüstung Rohrleitungen mit Armaturen, Messtechnik und Pumpen:
      Bereich: vom Schlammpumpenhaus mit den angrenzenden Kanälen bis ins Innere der Behälter.
      Erneuerung sämtlicher Leitungen einschließlich aller Wand-Durchführungen (auch in die Behälter).
      Für unzugängliche Leitungsteile (z.B. zentraler Zulauf von unten in die Behälter) ist ein Sanierungskonzept einschließlich der Anbindung an die erneuerten Leitungen und den Betonbehälter zu erstellen.
      Überplanung der gesamten Leitungsführung unter Berücksichtigung der weiteren Nutzung der Behälter.
      Die Anbindung der vorhandenen Leitungen an das Schlammpumpenhaus und die vorhandenen Rohrkanäle ist ebenfalls zu überplanen.
      Die Rohrleitungen sollen soweit wie möglich zugänglich bleiben.
      Es sollen „zentrale“ Orte geschaffen werden, wo die einzelnen Leitungen hinsichtlich der Behälternutzung umgeschiebert werden können.
      Die zentrale „Verteilungspumpe ED1 bis ED 4“ (SM1 PG04 PU01) ist mit einzubinden.
      Weiterhin soll untersucht werden, ob die Möglichkeit gegeben ist, weitere Pumpen, Armaturen und Abzweige der vorhandenen Rohrleitungen aus dem Bereich Schlammpumpenhaus mit den angrenzenden Kanälen sinnvoll „auszulagern“ und ebenfalls „zentral“ unterzubringen.
      Armaturen und Rohrleitungen sind in V4A und HPDE in dickwandiger Ausführung und mit Flanschen mindestens PN 10 vorzusehen.
      Eine denkbare Möglichkeit hierzu besteht in der Errichtung eines neuen Kellers oder Rohrkanals zwischen den Behältern ED01, ED03 und dem Schlammpumpenhaus.
      In Teilen dieses Baufeldes befinden sich diverse erdverlegte Leitungen und Kabeltrassen sowie die vorhandenen Leitungen.
      Diese Leitungen und Kabeltrassen müssen teilweise in Betrieb bleiben, um die Schlammbehandlung aufrecht zu erhalten.
      Die dazu erforderlichen Provisorien sind zu planen und in enger Abstimmung mit dem Klärwerksbetrieb zu errichten und zu betreiben.
      Entsprechende Bauabschnitte und Bauablaufpläne sind zu planen und aufzustellen.
      Eine Berücksichtigung anderer zeitgleich auf dem Klärwerk umzusetzender „Groß“-Maßnahmen (z. B. Bau von zusätzlichen Belebungsbecken) muss dabei ebenfalls erfolgen.
      Betonsanierung:
      Planen und Durchführen der Baubegleitung der notwendigen Maßnahmen zur kompletten Betonsanierung an den vorhandenen Behältern, innen und außen, Treppenturm und Brücken.
      Durchführung von Betonuntersuchungen, Erstellen von Analysen, Gutachten, Sanierungskonzepten usw. erforderliche Gerüste, Steiger sowie alle weiteren erforderlichen „Nebengewerke“ sind bei der Durchführung mit zu berücksichtigen und komplett zu planen und auszuschreiben. Die mögliche Demontage von Geländern, Bühnen etc. ist zu berücksichtigen. Für alle Gewerke ist ein Leistungskatalog zu erstellen.
      Sonstiges:
      Darüber hinaus sind die notwendigen Maßnahmen zur Anpassung der Betriebsmittel an die Anforderungen aus Arbeitssicherheit und Explosionsschutz zu prüfen bzw. zu planen.
      Explosionschutzdokumente sind unter Einbezug der (jeweiligen) Lieferfirma zu aktualisieren bzw. neu zu erstellen.
      Die Betriebsanweisungen sind unter Einbezug der (jeweiligen) Lieferfirma zu aktualisieren bzw. neu zu erstellen.
      Die Gefährdungsbeurteilung ist unter Einbezug der (jeweiligen) Lieferfirma zu aktualisieren bzw. neu zu erstellen.
      Die Installation der notwendigen Beleuchtung, der Beheizung und der Betriebswasserversorgung sind planerisch zu berücksichtigen.
      Anpassung und Ergänzung der elektrischen und MSR-technischen Anlagen bestehend aus Steuerung, Regelung, Messtechnik, Energiezuführung, Schaltschränke, Kabeltrassen und -wege. Hierzu sind die Standards des Klärwerkes Nord (KWN) anzuwenden.
      Zur Sicherstellung eines automatischen Betriebs ist die Anbindung an das vorhandene Prozessleitsystem mit entsprechender Prozessbilderstellung etc. vorzusehen.
      Außerdem ist innerhalb der Planung eine Variantenbetrachtung mit Folgekostenermittlung durchzuführen.
      Weitere Untersuchungen:
      Für eventuell weitere erforderliche Untersuchungen sind Empfehlungen über Art und Umfang der Untersuchungen und entsprechende Gutachter vorzuschlagen. (z.B. Baugrund)
      Für alle Gewerke ist ein Leistungskatalog zu erstellen.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71310000, 71311000, 71322000, 71328000

      II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

      II.1.8) Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

      II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja

      II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:

      II.2.2) Angaben zu Optionen
      Optionen: ja
      Beschreibung der Optionen: Die Gesamtleistung wird als Einheit abgefragt, fixiert und in differenzierten Abrufen bestellt:
      1. Grundlagenplanung bis Genehmigungsentwurf;
      2. Ausführungsplanung bis Vorbereiten der Vergabe;
      3. Mitwirken bei der Vergabe bis Bauüberwachung.

      II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

      II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
      Beginn 15.12.2014. Abschluss 1.6.2019

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1) Bedingungen für den Auftrag

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      Grundlage des Vertrages sind das BGB, die HOAI und die Vertragsbedingungen des Stadtentwässerungsbetriebes (SEBD). Weiterhin gelten die Bedingungen und Zahlungsbedingungen im Standardmustervertrag des SEBD.

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
      Jede Bietergemeinschaft ist gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter. Für jedes Mitglied der Gemeinschaft sind die geforderten Nachweise vorzulegen.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
      Darlegung der besonderen Bedingungen: Der Auftrageber legt die HOAI in der jeweils gültigen Fassung für die Auftragsvergabe zugrunde.
      Sämtliche Besprechungen, Schriftverkehr, Absprachen oder Vertragsdefinitionen erfolgen in deutscher Sprache.
      Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber erbracht:
      — Bodengutachten
      — Vermessung
      — Prüfstatik inklusive Bewehrungsabnahme
      — Gestellung eines SiGeKo
      — weitere notwendige Gutachten hat der zukünftige Auftragnehmer nach Vertragsabschluss im Rahmen der Grundlagenermittlung zu benennen. Weiterhin sind mögliche Gutachter zu empfehlen und eine Leistungsbeschreibung zur Angebotsabfrage beim Gutachter ist zu erstellen.
      Der Auftragnehmer hat die notwendigen Unterlagen zur Einholung sämtlicher nach deutschem Recht erforderlicher Genehmigungen zu erstellen. Hierbei sind die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen durch den Auftragnehmer im Rahmen der Grundlagenplanung zusammenzustellen. Nach jetzigem Kenntnisstand ist keine Landschaftsplanung erforderlich, da die Sanierung bzw. der Ausbau auf bereits versiegeltem Boden erfolgen soll.
      Der Bewerber erkennt mit seiner Bewerbung für den Auftrag die hier vom SEBD festgelegten Grundlagen an.
      Anforderungen für alle Leistungsbereiche:
      Zu allen Leistungsphasen ist jeweils ein Erläuterungsbericht zu erstellen. Dieser muss entsprechend gegliedert sein und zu den Gliederungspunkten geeignete Beschreibungen enthalten.
      Die Bearbeitung der Unterlagen durch den Auftragnehmer wird im erforderlichen Umfang und mit der gebotenen Qualität nach den einschlägigen Normen für die Erstellung der jeweiligen Unterlagen gefordert. Der Auftragnehmer hat die von ihm gefertigten Unterlagen als “Verfasser” mit Angabe des Datums zu unterschreiben. Weiterhin gilt die Fachnorm Dokumentation, die beim SEBD eingesehen werden kann. Planungsgrundlage bildet neben den Erläuterungsberichten ein R&I-Fließbild nach ISO Standard. Im Mustervertrag werden die hierfür zu berücksichtigenden DIN-Normen genannt.
      Die vorgesehene Auftragserteilung beinhaltet folgende, nicht im Leistungsbild der HOAI genannte besondere Leistungen:
      — Zusammenführung aller von den Bau- und Ausrüstungsfirmen erstellten Dokumentationen zu einer Gesamtdokumentation gemäß Fachnorm Dokumentation. Alle im Rahmen der Baumaßnahme erstellten Dokumentationen sind zu prüfen und in eine einzige Dokumentation fachübergreifend zusammenzuführen. Notwendige Planneuerstellung ist somit in dieser Leistung enthalten. Insofern soll nach Abschluss der Tätigkeit eine gemeinsame Dokumentation von z.B. Bautechnik und Maschinenaufstellungsplan übergeben werden. Die Ursprungsdokumente müssen zur Gewährleistungsprüfung in ihrer Abgabeform erhalten bleiben. Alle mit EPlan erstellten Dokumente bleiben hiervon unberührt. Die Bestandspläne werden zur Verfügung gestellt. Sämtliche Pläne sind inhaltlich zu prüfen.Die Pläne liegen in „tiff“- oder anderen „Pixel“-Formaten vor, Einzelpläne im „CAD-dwg“-Format. Die „Pixel“-Pläne sind zu digitalisieren und als „CAD-dwg“-Format fortzuschreiben.Diese Pläne sind auch hinsichtlich der Konvertierung zu prüfen.
      — Statistische Prüfung der Schaltpläne auf "as built". Die Einzel- und Gesamtprüfung der Funktion und deren Übereinstimmung mit den Stromlauf- und Funktionsplänen erfolgt im Rahmen der Objektüberwachung nach Montageabschluss im Rahmen einer Funktionsprüfung.
      — Erarbeiten der Wartungsplanung und –organisation
      — Erstellung einer Leistungsbeschreibung für den Bodengutachter mit Auswahl der Untersuchungsdichte und -qualitäten. Angaben zur Gründung und Grundwasserhaltung sind ebenfalls abzufragen. Die bestehenden Gutachten der letzten Ausbaumaßnahmen sind in die Betrachtung mit einzubeziehen. Es ist ein geeigneter Gutachter vorzuschlagen.

      III.2) Teilnahmebedingungen

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er als beratender Ingenieur eigenverantwortlich und unabhängig arbeitet und dass er in der Liste der Ingenieurkammer eingetragen ist.
      Es wird die Berufsqualifikation des „Beratenden Ingenieurs“ gefordert. Nach § 19 Abs (2) VOF wird jeder zugelassen, der nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ zu tragen oder nach der EG- Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome in der Bundesrepublik Deutschland als „Beratender Ingenieur“ tätig werden könnte.
      Bewerben können sich einzelne Unternehmen oder Bietergemeinschaften. Bietergemeinschaften sind mit allen Teilnehmern zu benennen. Sofern Auftragsanteile an Unterauftragsnehmer vergeben werden sollen, ist dies im Auswahlverfahren anzugeben. Andernfalls ist eine Erklärung beizufügen, dass keine Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden.
      Es sind bei geplanten Unteraufträgen folgende Punkte bereits im Bewerbungsverfahren anzugeben:
      HOAI Teil 3 Abschnitt 3: Es ist keine Subunternehmervergabe zulässig
      HOAI Teil 4 Abschnitt 1: Erklärung, ob ein Subunterauftragnehmer eingeschaltet werden soll und wenn ja zusätzlich den Namen des Subunternehmers
      HOAI Teil 4 Abschnitt 2: Erklärung, ob ein Subunterauftragnehmer eingeschaltet werden soll und wenn ja zusätzlich den Namen des Subunternehmers
      Der SEBD wird den Umfang der an Nachunternehmer vergebenen Leistungen bei der Bewertung der fachlichen Eignung nach § 5 VOF berücksichtigen.
      Für den Bewerber (bei Bietergemeinschaften für jedes Einzelunternehmen) und für jeden namentlich benannten Nachunternehmer sind die im Folgenden angeführten Nachweise und Unterlagen im Bewerbungsverfahren vollständig und in der dargestellten Reihenfolge beizufügen:
      — § 4 Abs. (2) VOF - Darstellung der Verknüpfung zu anderen Unternehmen und der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
      — § 4 Abs. (3) VOF - Name des Bieters mit vollständiger Anschrift, Bürobeschreibung, ggf. Büroprospekt
      — § 4 Abs. (4) VOF - Beschreibung der Bietergemeinschaft, Beschreibung der Mitglieder, Beschreibung der Haftungsverteilung inklusive Bietererklärung
      — § 4 Abs. (7) VOF - Auszug aus dem Bundeszentralregister oder gleichwertige Urkunde einer zuständigen Behörde des Herkunftslands mit Nachweis darüber, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. (6) VOF vorliegen
      — § 4 Abs. (9) VOF - Erklärung, dass keine Ausschlussgründe aufgrund von Insolvenz, Liquidation, rechtskräftiger Verurteilung zur berufsmäßigen Zuverlässigkeit, schwerer Verfehlung, nicht erfüllter Verpflichtung zur Zahlung von Steuern oder Abgabe falscher Erklärungen vorliegen
      — § 5 Abs. (1) VOF - Nachweis Sozialversicherung über Krankenkasse oder vergleichbar nicht älter als 12 Monate, Erklärung Finanzamt, Steuerberater oder gleichwertig nicht älter als 12 Monate, Auszug aus dem Bundeszentralregister nicht älter als 6 Monate
      — § 5 Abs. (4) a) VOF - Bankerklärung oder Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung nicht älter als 12 Monate. Der Auftragnehmer muss mindestens über eine ständig aufrecht zu erhaltende Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 22 Abs. 2 Ziff. 5 BauKaG NRW verfügen. Die Mindestdeckungssummen sind nach § 19 Abs. 2 DVO BauKG NRW für jeden Versicherungsfall anzusetzen. Sollte zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keine ausreichende Deckungssumme vorliegen, so ist durch die Versicherung zu bestätigen, dass im Auftragsfall die Deckungssumme erhöht wird.
      — § 5 Abs. (4) b) + c) VOF - Vorlage von Bilanzen oder einer Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren, aufgeteilt auf das Gesamtunternehmen und den Arbeitsbereich, der die Anfrage tatsächlich bearbeitet
      — § 5 Abs. (5) a), b), c), d), f) VOF - aktuelle Angaben zur technischen Leitung beispielsweise durch Vorlage eines Organigramms, Nennung der Geschäftsführer mit Aufgabenbeschreibung, Nennung der Geschäftsfelder, Beschäftigtenzahl der letzten drei Jahre, Nachweis der Qualität durch detaillierte Darstellung der Qualitätssicherung des Anbieters, möglich über Auszug aus QM-Handbuch und ggf. ergänzt um QM-Zertifikat, Nachweis der Mitgliedschaft in der Ing.-Kammer für Projektleiter oder (Mehrheit) der Geschäftsführer, Berufliche Qualität (technisch/fachlich) des Projektteams und Organisationsbeschreibung. Für jedes Mitglied des für die Maßnahme vorgesehenen Projektteams sind folgende Angaben vorzulegen: Name, berufliche Qualifikation, Aufgabe im Projektteam, persönliche Referenzen für die Jahre 2007 bis 2013 mit Detailangaben zur Bezeichnung des Projektes, dem Auftraggeber (mit Ansprechpartner und Telefonnummer) und dem bearbeiteten Leistungsumfang (Leistungsphasen gemäß HOAI). Für den Projektleiter sind die entsprechenden Referenzen besonders zu kennzeichnen. Darstellung des Projektleiters und seines Vertreters: berufliche Qualität mit persönlicher Projektleitungserfahrung, persönliche Referenzen der Jahre 2007 bis 2013 über vergleichbare Bauvorhaben, Erfahrung bei Projekten in kommunalen Klärwerken, Nachweis der Erfahrung im Zusammenwirken mit Genehmigungsbehörden in der Funktion als Projektleiter, Bestätigung zur Verfügbarkeit des eingesetzten Personals des gesamten Projektteams, Büroreferenzen: Es sind für das Büro Referenzen über vergleichbare, in den Jahren 2007 bis 2013 ausgeführte Projekte in einer tabellarischen Unterlage mit Angaben zur Bezeichnung des Projektes, dem Auftraggeber (mit Ansprechpartner und Telefonnummer), dem Leistungsbild (Leistungsphasen gemäß HOAI) und dem Honorarumfang (getrennt nach Leistungsbildern) einzureichen. Ergänzend sind Projektbeschreibungen, Listen der Projektbearbeiter mit Kennzeichnung des Projektleiters und Auftraggeberbescheinigungen mit qualitativer Bewertung beizufügen. Die Nachweise sind bei Leistungen für öffentlichen Auftraggeber durch eine von der zuständigen Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung und bei Leistungen für private Auftraggeber durch eine vom Auftraggeber ausgestellte Bescheinigung oder eine einfache Erklärung des Bewerbers zu ergänzen.
      — § 5 Abs. (5) e) VOF - Angaben zur generellen Ausstattung, Geräteausstattung und Datensicherung sowie zu Office- und GAEB-Schnittstellen. Ergänzend ist darzustellen, wie die Erstellung und Nutzung des R&I als Hauptplanungsunterlage in der EDV umgesetzt wird.
      — § 5 Abs. (5) h) VOF - Angaben über Art und Umfang der Vergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer und die Namen der Nachunternehmer. Für die Nachunternehmer sind die gleichen Nachweise wie für den Bewerber selbst einzureichen.
      — § 5 Abs. (6) VOF - Verpflichtungserklärungen für alle unter § 4 Abs. (4) VOF oder § 5 Abs. (5) h) VOF genannten Erfüllungsgehilfen
      Die Referenzen sind in einer Unterlage zusammenzustellen (Tabelle, ggf. mit ergänzenden Einzelnachweisen und Bescheinigungen der Auftraggeber). Es sind nur Projekte aufzuführen, für die in den Jahren 2007 bis 2013 Aufträge erteilt oder Leistungen erbracht wurden. Neben der Bezeichnung des Projektes muss die Tabelle eine Kurzbeschreibung, Angaben zum Leistungsbild, zum Honorarumfang und zum Auftraggeber enthalten. Hierbei ist notwendigerweise zu unterteilen in die Bereiche Bautechnik, Maschinentechnik und Elektrotechnik sowie in Fachplanung und Bauleitung (Oberbauleitung und örtliche Bauleitung). Die Projekte sind ggf. dahingehend zu kennzeichnen, ob sie durch die sich bewerbende Niederlassung betreut wurden. Es werden bei der Beurteilung der fachlichen Eignung nur Projekte berücksichtigt, die in der Tabelle enthalten sind.
      Bei Bewerbung durch eine Bietergemeinschaft sind die entsprechenden Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
      Bei der Nutzung von Subunternehmervergaben sind die entsprechenden Nachweise und Erklärungen für alle namentlich genannten Subunternehmer vorzulegen.
      Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit der Bewerbung vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise innerhalb einer von ihm gesetzten Frist nachzufordern.
      Ausgeschlossen werden Bewerbungen, welche die oben aufgelisteten Angaben nicht erbringen.
      Weiterhin erfolgt ein Ausschluss, wenn die Bedingungen der § 4 Absätze (6) und (9) VOF erfüllt sind.
      Im Rahmen des nachfolgenden Angebotsverfahrens sollen vier Bewerber um ein Angebot gebeten werden. Mit Einladung zum Auftragsverfahren werden ergänzende Unterlagen übergeben.
      Bieter, sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit sie bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, sind verpflichtet, die gemäß §§ 4 und 18 des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW vom 10.01.2012 geforderten Verpflichtungserklärungen abzugeben. Zudem ist die Verpflichtungserklärung gemäß § 19 TVgG-NRW vom Bieter abzugeben. Erfolgt dies nicht, wird der Bieter von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen. Es wird empfohlen, die Formblätter (Verpflichtungserklärungen) bereits im Rahmen des Bewerbungsverfahrens ausgefüllt beizufügen
      Bieter, sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit sie bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, sind ebenfalls verpflichtet, die gemäß § 1 Verpflichtungsgesetz geforderte Verpflichtungserklärung abzugeben.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: vgl. III.2.1

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
      vgl. III.2.1

      III.2.4) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

      III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

      III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Teilnehmer muss beratender Ingenieur gemäß Baukammergesetz NRW sein und von der Ingenieurkammer zugelassen sein.
      Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er als beratender Ingenieur eigenverantwortlich und unabhängig arbeitet und dass er in der Liste der Ingenieurkammer eingetragen ist.
      Es wird die Berufsqualifikation des „Beratenden Ingenieurs“ gefordert. Nach § 19 Abs (2) VOF wird jeder zugelassen, der nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ zu tragen oder nach der EG- Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome in der Bundesrepublik Deutschland als „Beratender Ingenieur“ tätig werden könnte.

      III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Verfahrensart

      IV.1.1) Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer: 4
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Zulässigkeit der Bewerbung - Umfang und Qualität der vom Bewerber angegebenen vergleichbaren Leistungen - Umfang und Qualität der vom Bewerber angegebenen technischen Ausrüstung - Anzahl und Qualifikation des vom Bewerber angegebenen Personals - Art und Zuverlässigkeit der Qualitätssicherung

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein

      IV.2) Zuschlagskriterien

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien1. Qualität/ Strukturierung Lösungskonzept. Gewichtung 35
      2. Wirtschaftlichkeit Lösungskonzept. Gewichtung 10
      3. Nachweis Kostensicherheit. Gewichtung 10
      4. Nachweis Terminsicherheit. Gewichtung 10
      5. Präsentation. Gewichtung 10
      6. Kosten für besondere Leistungen nach HOAI. Gewichtung 5
      7. Kosten für Nebenkosten. Gewichtung 5
      8. Gesamthonorar. Gewichtung 15

      IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

      IV.3) Verwaltungsangaben

      IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      nein

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 29.9.2014 - 16:00
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      6.10.2014 - 10:00

      IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.

      IV.3.7) Bindefrist des Angebots

      IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

      VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.3) Zusätzliche Angaben
      Interessierte Bewerber sind verpflichtet ein Teilnahmeantragsformular bei der Submissionsstelle der Landeshauptstadt Düsseldorf anzufordern, siehe Anhang A II.

      VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer der Bezirksregierung Düsseldorf
      Am Bonneshof 35
      40474
      Düsseldorf
      DEUTSCHLAND
      MjE1Z1ZjWFJTVlxSXl5WYzFTY1UfX2NoH1VW
      +49 2114753131
      http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
      +49 2114753989

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

      VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      29.8.2014

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 02.09.2014
Zuletzt aktualisiert 04.06.2019
Wettbewerbs-ID 2-178441 Status Kostenpflichtig
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