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  • DE-53179 Bonn
  • 14.11.2014
  • Ausschreibung
  • (ID 2-182542)

F+E-Vor­ha­ben Vor­be­rei­tung von mög­li­chen deut­schen An­trä­gen zur Auf­nah­me von Pflan­zen­ar­ten in die CI­TES-An­hän­ge auf der 17. CI­TES-VSK


 
  • Projektdaten

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    Bewerbungsschluss 14.11.2014, 12:00 Bewerbungsschluss
    Verfahren Offenes Verfahren
    Gebäudetyp Landschaft und Freiraum
    Art der Leistung Forschung, Entwicklung
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Bundesamt für Naturschutz, Bonn (DE)
    Aufgabe
    Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) regelt den Handel mit gefährdeten Pflanzen- und Tierarten. In seinem Anhang II enthält es Arten, die durch Übernutzung bedroht sind und für deren internationalen Handel festgelegte Bestimmungen gelten. Die 17. Vertragsstaatenkonferenz findet Ende 2016 in Südafrika statt. Sie wird u.a. über neue Aufnahmeanträge beraten. Anträge, Arten in die CITES-Anhänge aufzunehmen, müssen die Kriterien der Resolution 9.24 erfüllen.
    Das BfN prüft derzeit die Eignung einer Reihe von Pflanzenarten, die möglicherweise für Appendix II in Frage kommen. Ziel des geplanten Vorhabens ist es, die fachliche und politische Eignung dieser Pflanzenarten zu überprüfen und sie mit Faktendaten zu hinterlegen.
    Um die innerhalb der EU und international bestehenden Fristen einhalten zu können, müssen die Ergebnisse Mitte 2015 vorliegen.
    Die Liste der ausgewählten Pflanzen enthält 10 Taxa. Sie stammen aus folgenden Verbreitungs- und Herkunftsgebieten: Ostafrika, südliches Afrika, Süd- und Ostasien sowie Europa. Um welche Taxa es sich handelt, kann der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
    In der Leistungsbeschreibung ist ebenfalls genau festgelegt, welche Daten erhoben und bewertet werden sollen. Dies umfasst u.a. biologische Daten (u.a. Verbreitung, Populationsstatus, Reproduktion, Gefährdungsstatus und Gefährdungsursachen), aussagekräftige Handelszahlen aus verschiedenen staatlichen und nichtstaatlichen Quellen der Ursprungsländer, einschl. einer Abschätzung des illegalen Handels, aber auch bestehende Managementmaß-nahmen in den Ausfuhrländern und deren Effizienz. Darüber hinaus beinhalten die Leistungen eine Bewertung der Umsetzung von CITES in den Hauptausfuhrländern, eine Beschreibung der zuständigen nationalen Strukturen und Akteure und eine aussagekräftige Einschätzung, welche Haltung diese Länder gegenüber einer möglichen Unterschutzstellung einnehmen werden.
    Da die Mehrzahl dieser Daten und Informationen in den Herkunftsländern der Taxa erhoben werden müssen, bzw. eine erfolgreiche Bearbeitung sehr gute Kenntnisse dieser Regionen und der betrachteten Taxa voraussetzt, wird erwartet, dass der Vertragsnehmer die entsprechenden Vorkenntnisse besitzt und nachweisen kann. Für den Fall, dass er einzelne Taxa/Regionen nicht selbst abdecken kann, hat er eine koordinierende Rolle inne und erbringt die geforderten Leistungen durch Unterverträge mit Experten für diese Regionen bzw. Taxa. Die Verantwortung für die Richtigkeit und für die Qualitätskontrolle liegt in diesem Fall beim Auftragnehmer. Die schriftlich vorzulegenden Leistungen sind fast ausschließlich in englischer Sprache zu erbringen.
    Adresse des Bauherren DE-53179 Bonn

  • Anzeigentext Ausschreibung

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    •  
      Bekanntmachung
      Öffentliche Ausschreibung


      F+E-Vorhaben „Vorbereitung von möglichen deutschen Anträgen zur Aufnahme von Pflanzenarten in die CITES-Anhänge auf der 17. CITES-VSK"


      FKZ: 3514 86 0300
      (Aktenzeichen: Z 1.3 – 544 01 - 45/14)


      1. Bezeichnung der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle, der den Zuschlag erteilenden Stelle sowie der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind:
      Bundesamt für Naturschutz (BfN)
      Referat Z 1.3
      Konstantinstraße 110
      53179 Bonn
      Mail: MjE2Y2RVWV5SVWJXYzBSVl4eVFU= im Vertretungsfall: MTNoZm9wYGVfXnJqYD1fY2srYWI=
      Telefax: 0228 / 8491-1189


      2. Art der Vergabe:
      Öffentliche Ausschreibung
      Vergabenummer: Z 1.3 - 544 01 - 45/14


      3. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistung:
      a. Art und Umfang der Leistung:
      Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) regelt den Handel mit gefährdeten Pflanzen- und Tierarten. In seinem Anhang II enthält es Arten, die durch Übernutzung bedroht sind und für deren internationalen Handel festgelegte Bestimmungen gelten. Die 17. Vertragsstaatenkonferenz findet Ende 2016 in Südafrika statt. Sie wird u.a. über neue Aufnahmeanträge beraten. Anträge, Arten in die CITES-Anhänge aufzunehmen, müssen die Kriterien der Resolution 9.24 erfüllen.
      Das BfN prüft derzeit die Eignung einer Reihe von Pflanzenarten, die möglicherweise für Appendix II in Frage kommen. Ziel des geplanten Vorhabens ist es, die fachliche und politische Eignung dieser Pflanzenarten zu überprüfen und sie mit Faktendaten zu hinterlegen.
      Um die innerhalb der EU und international bestehenden Fristen einhalten zu können, müssen die Ergebnisse Mitte 2015 vorliegen.
      Die Liste der ausgewählten Pflanzen enthält 10 Taxa. Sie stammen aus folgenden Verbreitungs- und Herkunftsgebieten: Ostafrika, südliches Afrika, Süd- und Ostasien sowie Europa. Um welche Taxa es sich handelt, kann der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
      In der Leistungsbeschreibung ist ebenfalls genau festgelegt, welche Daten erhoben und bewertet werden sollen. Dies umfasst u.a. biologische Daten (u.a. Verbreitung, Populationsstatus, Reproduktion, Gefährdungsstatus und Gefährdungsursachen), aussagekräftige Handelszahlen aus verschiedenen staatlichen und nichtstaatlichen Quellen der Ursprungsländer, einschl. einer Abschätzung des illegalen Handels, aber auch bestehende Managementmaß-nahmen in den Ausfuhrländern und deren Effizienz. Darüber hinaus beinhalten die Leistungen eine Bewertung der Umsetzung von CITES in den Hauptausfuhrländern, eine Beschreibung der zuständigen nationalen Strukturen und Akteure und eine aussagekräftige Einschätzung, welche
       
      Haltung diese Länder gegenüber einer möglichen Unterschutzstellung einnehmen werden.
      Da die Mehrzahl dieser Daten und Informationen in den Herkunftsländern der Taxa erhoben werden müssen, bzw. eine erfolgreiche Bearbeitung sehr gute Kenntnisse dieser Regionen und der betrachteten Taxa voraussetzt, wird erwartet, dass der Vertragsnehmer die entsprechenden Vorkenntnisse besitzt und nachweisen kann. Für den Fall, dass er einzelne Taxa/Regionen nicht selbst abdecken kann, hat er eine koordinierende Rolle inne und erbringt die geforderten Leistungen durch Unterverträge mit Experten für diese Regionen bzw. Taxa. Die Verantwortung für die Richtigkeit und für die Qualitätskontrolle liegt in diesem Fall beim Auftragnehmer. Die schriftlich vorzulegenden Leistungen sind fast ausschließlich in englischer Sprache zu erbringen.
      b. Ort der Leistung:
      Bundesamt für Naturschutz
      Konstantinstraße 110
      53179 Bonn
      c. Form der Einreichung der Angebote:
      Die Angebote sind verschlossen in einem doppelten Umschlag bei der unter Nr. 1 bezeichneten Stelle einzureichen. Der innere Umschlag ist wie folgt zu kennzeichnen:
      Vergabenummer: Z 1.3 - 544 01 – 45/14
      Angebotsfrist: 14.11.2014, 12.00
      Umschlag bitte verschlossen an Z 1.3 weiterleiten.
      Sprache: Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)


      4. Teilung in Lose / Bietergemeinschaften:
      Die Leistung ist als Gesamtleistung anzubieten.
      Im Rahmen der Ausschreibung können nur Angebote über die Gesamtheit der geforderten Leistungen abgegeben werden.
      Zugelassen sind auch Zusammenschlüsse kompetenter Bieter, die von einem Generalunternehmer vertreten werden.


      5. Bestimmungen über die Ausführungsfrist:
      Mit der Ausführung der Leistung ist umgehend nach Erteilung des Zuschlags zu beginnen. Die Leistung ist bis zum 30.06.2015 zu erbringen.


      6. Bezeichnung der Stelle, die die Vergabeunterlagen und das Anschreiben abgibt, sowie des Tages, bis zu dem sie bei ihr spätestens angefordert werden können:
      Bundesamt für Naturschutz
      Referat Z 1.3
      Konstantinstraße 110
      53179 Bonn
      Fax: 0228 / 8491 - 1189
      E-Mail: MjExaGlaXmNXWmdcaDVXW2MjWVo= (im Vertretungsfall: “MThjYWprW2BaWW1lWzhaXmYmXF0ealxpbWcz)
       
      Letzter Termin für die Anforderung der Vergabeunterlagen: 07.11.2014
      Letzter Termin für Fragen: 10.11.2014


      7. Bezeichnung der Stelle, bei der die Verdingungsunterlagen und das Anschreiben eingesehen werden können:
      s. Nr. 1


      8. Höhe etwaiger Vervielfältigungskosten und die Zahlungsweise:
      entfällt


      9. Ablauf der Angebotsfrist:
      14.11.2014, 12 Uhr


      10.Sicherheitsleistungen:
      entfällt


      11.Die wesentlichen Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind:
      Allgemeine Bedingungen für Forschungs- und Entwicklungsverträge des BMU (ABFE-BMU), Stand Januar 2003, Vertragsentwurf.


      12.Angebot:
      a. Eignungsnachweise:
      Zur Beurteilung der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
      I. Darstellung des Bieters, des Unternehmens oder der Einrichtung:
      a) Standort und Struktur des Bieters, des Unternehmens oder der Einrichtung
      b) Unternehmensschwerpunkte, Dienstleistungs- und Forschungsspektrum
      c) Unternehmensgröße (Personalbestand über 5 Jahreszeitraum)
      d) Entwicklung der bisherigen Forschungsarbeiten / einschlägige Vorerfahrungen
      e) Anzahl und Qualifikation der MitarbeiterInnen sowie Art des Beschäftigungsverhältnisses (festangestellt, freiberuflich), die zur Leistungserbringung eingesetzt werden.
      II. Nachzuweisende projektspezifische Anforderungen:
      a) spezifische Erfahrungen bei der Recherche und Auswertung von internationalen Handelsdaten der in CITES geschützten Pflanzenarten;
      b) detaillierte Kenntnisse zur Funktionsweise und gesetzlichen Hintergründen von CITES und seiner Umsetzung;
      c) Kenntnisse des Marktes und Handels mit Wirkstoffpflanzen und ihrer internationalen Handelswege und Produktionsketten vom Rohmaterial über Halbfertigwaren bis zu Endprodukten, insbesondere der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Taxa und deren Herkunftsregionen;
      d) gute fachliche Kontakte zu nationalen und internationalen Experten, Universitäten und Fachbehörden mit Bezug auf den internationalen Handel mit pflanzlichen Rohstoffen, insbesondere der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Taxa und deren Herkunftsregionen;
       
      e) gute biologische und ökologische Kenntnisse von höheren Pflanzen, möglichst von den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Taxa;
      f) Befähigung zur Durchführung eines größeren Forschungsprojektes (Erfahrung im Projektmanagement, verfügbare Projektbearbeiter und Ausstattung);
      g) hohe Flexibilität und Termintreue in der Projektumsetzung;
      h) sehr gute englische Sprachkenntnisse.
      III. Referenzprojekte mit folgenden Angaben:
      a) Organisation, AnsprechpartnerIn
      b) Projektdauer (Initialisierung - Projektabschluss), Aufwand in Personentagen
      c) Eingesetzte Methoden, Werkzeuge
      d) Besonderheiten (innovative Lösungsansätze, etc.)
      IV. Sonstige Erfahrungen / Kompetenzen, die zur Bewältigung des Projektes notwendig sein könnten.
      b. Angabe der Zuschlagskriterien:
      a) die Vollständigkeit und Kohärenz des Angebotes,
      b) Qualität der angebotenen Leistungen,
      c) Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung genannten Leistungskriterien,
      d) das dokumentierte geforderte Fachwissen, die Erfahrung und die Leistungsfähigkeit des Anbieters,
      e) die realistische Kostenkalkulation der einzelnen Leistungen,
      f) die Wirtschaftlichkeit des Angebotes.
      Die Konkretisierung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.


      13.Zuschlags- und Bindefrist:
      Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 12.12.2014.
      Hinweis:
      Falls bis zum Ablauf dieser Frist kein Auftrag erteilt ist, können die BieterInnen davon ausgehen, dass ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde.


      14.Informationen an nicht berücksichtigte Bieter/ Bewerber ergehen nach Eingang eines entsprechenden Antrages nach § 19 VOL/A.
      Nichtberücksichtigten Bietern/innen werden auf Antrag die nach § 19 Abs. 1 VOL/A vorgesehene Information übermittelt.


      15.Es gilt deutsches Recht.


      16.Sonstige Informationen
      Nebenangebote sind nicht zugelassen.
      Die Abgabe des Angebotes in elektronischer Form ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes.
      Für die Erstellung der Angebote werden keine Kosten erstattet.

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 24.10.2014
Zuletzt aktualisiert 24.10.2014
Wettbewerbs-ID 2-182542 Status Kostenpflichtig
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