Öffentliche Ausschreibung:
Objekt : Dienstleistungen
Auftraggeber: Stadt Hamm, Stadtplanungsamt
zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle:
Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale
Submissionsstelle
Frau Straub, Zimmer A1UG. 023
Gustav-Heinemann-Str. 10
59065 Hamm
Tel.: 02381 / 17-9851, Fax: 02381 / 17-2852
Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung Nr. 039/14/Ö
Art und Umfang des Auftrages:
Erstellung einer städtischen Rahmenplanung „Hammer-Westen 2020“
Ausführungsort: innerhalb des Stadtgebietes Hamm
(Einzelheiten s. Vergabeunterlagen)
Teilung in Lose: nein
Liefer- / Ausführungsfrist: Ab Beauftragung für ca. 7 Monate
(voraussichtlicher Beginn schnellstmöglich nach Auftragsvergabe; Abschluss bis spätestens 31.07.2015)
Anforderung / Bewerbung:
Beim Auftraggeber bis 17.11.2014
Anforderung der Angebotsunterlagen beim
Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle, Frau
Straub, Zimmer A1UG. 023, Postfach 2449, 59061 Hamm
oder per Fax an 02381-172852 oder per E-mail an
MjEwQ19oX1djJElqaFdrWDZpaldaaiReV2NjJFpb
Gebühr: Keine
Angebotsabgabe:
Beim Auftraggeber bis 17.11.2014 schriftlich und in verschlossenem Umschlag an die o.a. Adresse per Post oder im Zimmer A1UG. 023
Angebotssprache: Deutsch
Sicherheiten: Keine
Rechtsform / Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften haben eine Erklärung über die Gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder abzugeben.
Der bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen.
Zahlungsbedingungen: Siehe Vergabeunterlagen
Nachweise:
Mit dem Angebot vorzulegende Erklärungen/Nachweise etc.:
1.1 unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Vordruck)
1.2 unterschriebene Eigenerklärungen nach TVgG (Vordruck)
1.3 Angaben zum Einsatz eines Nachunternehmers / Kooperationspartners (Angaben unter Ziffer A.9 der Leistungsbeschreibung (LB)
1.4 ggf. Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck im Internet unter www.hamm.de/ausschreibungen/vol.html)
Diese Erklärung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu unterschreiben.
1.5 Die unter Ziffer 1.1 und 1.2 angeführten Eigenerklärungen sind von jedem Nachunternehmer / Kooperationspartner sowie bei Bildung von Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
1.6 Auflistung der Referenzen über vergleichbare Projekte in den letzten 5 Jahren mit Angaben zum Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefon-Nr. (s. Ziffer A.6 und A.15 LB –Vordruck). Vertiefend sind drei Referenzen anhand von Arbeitsproben mit jeweils maximal 3 A4- Grobkonzept über die Methode der Aufgabenbearbeitung mit
• einzeln preislich bewerteten Bausteinen
• einer Darstellung der zeitlichen Abwicklung
• dem erwarteten Bearbeitungsaufwand für jeden Baustein und
• Darstellung des Aufgabenverständnisses und der Vorgehensweise für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung (s. Ziffer A.14 LB)
1.8 Kurzdarstellung des Unternehmens, u.a. mit der Darlegung der Mitarbeiterkapazität und der technischen Ausstattung des Büros (s. Ziffer A.6 und A.16 LB)
1.9 Eine Aufschlüsselung der Kalkulation (mit Zeitaufwand in Personentagen/Manntagen) s. Ziffer A.10 LB und das Preisblatt im Teil D LB
1.10 Terminplan, aus dem der zeitliche Ablauf des Gesamtprojektes sowie alle wichtigen Zwischentermine ersichtlich sind (s. Ziffer A.5 LB)
1.11 Namentliche Benennung des eingesetzten Projektleiters und des Vertreters (Angaben unter Ziffer A.7 LB) sowie stichwortartige Angaben zu deren Qualifikation (Aus-, Fortbildung, beruflicher Werdegang / Erfahrungen)
Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 16 Abs. 2 VOL/A vor.
Diese sind ggf. spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Aufforderung nachzureichen.
Die unter Ziffer 1.7 und 1.9 genannten Unterlagen werden nicht nachgefordert.
Nach gesonderter Aufforderung sind die in Eigenerklärungen gemachten Angaben nachzuweisen.
Bindefrist: 23.12.2014
Kriterien der Auftragserteilung: Pauschalpreis (40 %), im Grobkonzept dargestellte inhaltliche und methodische Vorgehensweise (40 %)
Präsentation (20 %)
Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Sonstiges: Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bewerber den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. § 19 VOL/A. An der Angebotseröffnung sind gemäß § 14 Abs. 2 VOL/A keine Bieter zugelassen.