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  • DE-96450 Coburg
  • 22.12.2014
  • Ausschreibung
  • (ID 2-185286)

Neubau heilpädagogisches Wohnheim auf der Bertelsdorfer Höhe in Coburg – Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI


 
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    Bewerbungsschluss 22.12.2014, 12:00 Bewerbungsschluss
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Gebäudetyp Gesundheitswesen / Wohnungsbau
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude
    Sprache Deutsch
    Baukosten 6.400.000 EUR inkl. USt.
    Auslober/Bauherr Hilfe für das behinderte Kind Coburg e. V., Coburg (DE)
    Betreuer HITZLER INGENIEURE, München (DE), Berlin (DE), Bremen (DE), Düsseldorf (DE), Frankfurt a. Main (DE), Hamburg (DE), Homburg/Saar (DE), Ingolstadt (DE), Koblenz (DE), Wien (AT), Graz (AT), Kempten (DE), Köln (DE), Landshut (DE), Nürnberg (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Neubau heilpädagogisches Wohnheim auf der Bertelsdorfer Höhe in Coburg – Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI.
    Am neuen Standort in Coburg auf der Bertelsdorfer Höhe wird ein Neubau für insgesamt 32 neue Internatsplätze für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen entstehen.
    Es werden vier Wohnheimgruppen, davon 3 im 5-Tage-Bereich und eine im 7-Tage-Bereich, gebaut. Diese werden ergänzt durch gruppenübergreifende Funktionsräume, Räume für Leitung, Verwaltung und Personal, Hauswirtschaftsräume sowie Sanitärbereiche. Freizeitbereiche innen und außen runden das barrierefreie Gebäude ab.
    Für alle Wohnbereiche gilt, dass diese in ihrer Funktionalität und Ausgestaltung dem Hauptziel der Einrichtung, nämlich der Eingliederungshilfe in der Vielzahl ihrer Aspekte, dient. Dazu gehört neben der Förderung insbesondere der körperlich-motorischen und kognitiven Entwicklung die Ausrichtung an den Prinzipien der Inklusion und Normalisierung. Darüber hinaus sollen Teilhabemöglichkeiten eröffnet und Lebensqualität geboten werden.
    Folgende Kinder und Jugendliche werden im Internat gefördert und betreut:
    a) Kinder im Alter von 3-6 Jahren mit körperlicher und geistiger Behinderung unterschiedlichster Ausprägungen und damit verbundenen körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen,
    b) Kinder und Jugendliche bis zum Ende ihrer Schulpflicht, bei denen körperliche und/oder geistige Behinderungen unterschiedlichster Ausprägung und damit verbundenen Beeinträchtigungen vorliegen,
    c) Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, die zusätzlich fachpflegerische Hilfen benötigen,
    d) Kinder und Jugendliche im Alter von Beginn bis zum Ende ihrer Schulpflicht mit sogenannten Mehrfachbehinderungen, die zusätzlich zu ihrer körperlichen Behinderung auch erhebliche geistige Beeinträchtigungen haben,
    e) Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen, die in folgenden Fällen einer Betreuung bedürfen,
    — Entzug der elterlichen Sorge,
    — Tod eines oder beider Elternteile, wenn die Vollzeitbetreuung die einzige Alternative ist,
    — Eltern fallen als Versorgungspartner ihrer Kinder aufgrund eigener Pflegebedürftigkeit aus,
    — Gründe aus denen Jugendämter KJHG-Hilfen finanzieren.
    Geplante Fläche und Kubatur des Neubaus:
    BGF: 2 375 m²,
    HNF: 1 530 m²,
    BRI: 7 500 m³.
    Die derzeitige Kostenschätzung liegt bei ca. 6 400 000 EUR brutto (Kgr. 200-700, DIN 276).
    Terminvorschau:
    Planungsbeginn: Anfang Februar 2015. Mit den Leistungen ist umgehend nach Beauftragung zu beginnen.
    Leistungsumfang
    Neubau heilpädagogisches Wohnheim auf der Bertelsdorfer Höhe in Coburg – Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI.
    Die für diese Gesamtbaumaßnahme erforderlichen Leistungen im Rahmen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI werden mit vorliegender Ausschreibung vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Dabei sollen zunächst die Leistungsphasen 3-4 (Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) gemäß § 34 HOAI beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.
    Adresse des Bauherren DE-96450 Coburg
    TED Dokumenten-Nr. 402767-2014

  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen
      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Hilfe für das behinderte Kind Coburg e. V.
      Elsässer Straße 9
      96450
      Coburg
      DEUTSCHLAND

      Weitere Auskünfte erteilen:
      Hitzler Ingenieure
      Ehrenbreitsteiner Straße 28
      Zu Händen von: Herrn Baumgartner
      80993
      München
      DEUTSCHLAND
      MjE5Y1JfVE5PUmBhUllZUi1VVmFnWVJfGlZbVFJbVlJiX1IbUVI=
      http://www.hitzler-ingenieure.de

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
      Hitzler Ingenieure
      Ehrenbreitsteiner Straße 28
      Zu Händen von: Herrn Baumgartner
      80993
      München
      DEUTSCHLAND
      MjIwYlFeU01OUV9gUVhYUSxUVWBmWFFeGVVaU1FaVVFhXlEaUFE=
      http://www.hitzler-ingenieure.de

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
      Hitzler Ingenieure
      Ehrenbreitsteiner Straße 28
      Zu Händen von: Herrn Baumgartner
      80993
      München
      DEUTSCHLAND
      MjExa1pnXFZXWmhpWmFhWjVdXmlvYVpnIl5jXFpjXlpqZ1ojWVo=
      http://www.hitzler-ingenieure.de

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Sonstige: Eingetragener Verein e. V.

      I.3) Haupttätigkeit(en)
      Sozialwesen
      Bildung

      I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      Neubau heilpädagogisches Wohnheim auf der Bertelsdorfer Höhe in Coburg – Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI.

      II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Coburg.
      NUTS-Code DE243

      II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

      II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Neubau heilpädagogisches Wohnheim auf der Bertelsdorfer Höhe in Coburg – Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI.
      Am neuen Standort in Coburg auf der Bertelsdorfer Höhe wird ein Neubau für insgesamt 32 neue Internatsplätze für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen entstehen.
      Es werden vier Wohnheimgruppen, davon 3 im 5-Tage-Bereich und eine im 7-Tage-Bereich, gebaut. Diese werden ergänzt durch gruppenübergreifende Funktionsräume, Räume für Leitung, Verwaltung und Personal, Hauswirtschaftsräume sowie Sanitärbereiche. Freizeitbereiche innen und außen runden das barrierefreie Gebäude ab.
      Für alle Wohnbereiche gilt, dass diese in ihrer Funktionalität und Ausgestaltung dem Hauptziel der Einrichtung, nämlich der Eingliederungshilfe in der Vielzahl ihrer Aspekte, dient. Dazu gehört neben der Förderung insbesondere der körperlich-motorischen und kognitiven Entwicklung die Ausrichtung an den Prinzipien der Inklusion und Normalisierung. Darüber hinaus sollen Teilhabemöglichkeiten eröffnet und Lebensqualität geboten werden.
      Folgende Kinder und Jugendliche werden im Internat gefördert und betreut:
      a) Kinder im Alter von 3-6 Jahren mit körperlicher und geistiger Behinderung unterschiedlichster Ausprägungen und damit verbundenen körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen,
      b) Kinder und Jugendliche bis zum Ende ihrer Schulpflicht, bei denen körperliche und/oder geistige Behinderungen unterschiedlichster Ausprägung und damit verbundenen Beeinträchtigungen vorliegen,
      c) Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, die zusätzlich fachpflegerische Hilfen benötigen,
      d) Kinder und Jugendliche im Alter von Beginn bis zum Ende ihrer Schulpflicht mit sogenannten Mehrfachbehinderungen, die zusätzlich zu ihrer körperlichen Behinderung auch erhebliche geistige Beeinträchtigungen haben,
      e) Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen, die in folgenden Fällen einer Betreuung bedürfen,
      — Entzug der elterlichen Sorge,
      — Tod eines oder beider Elternteile, wenn die Vollzeitbetreuung die einzige Alternative ist,
      — Eltern fallen als Versorgungspartner ihrer Kinder aufgrund eigener Pflegebedürftigkeit aus,
      — Gründe aus denen Jugendämter KJHG-Hilfen finanzieren.
      Geplante Fläche und Kubatur des Neubaus:
      BGF: 2 375 m²,
      HNF: 1 530 m²,
      BRI: 7 500 m³.
      Die derzeitige Kostenschätzung liegt bei ca. 6 400 000 EUR brutto (Kgr. 200-700, DIN 276).
      Terminvorschau:
      Planungsbeginn: Anfang Februar 2015. Mit den Leistungen ist umgehend nach Beauftragung zu beginnen.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71200000

      II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

      II.1.8) Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

      II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

      II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
      Neubau heilpädagogisches Wohnheim auf der Bertelsdorfer Höhe in Coburg – Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI.
      Die für diese Gesamtbaumaßnahme erforderlichen Leistungen im Rahmen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI werden mit vorliegender Ausschreibung vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Dabei sollen zunächst die Leistungsphasen 3-4 (Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) gemäß § 34 HOAI beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.

      II.2.2) Angaben zu Optionen
      Optionen: ja
      Beschreibung der Optionen: — Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß § 34 HOAI. Die optionalen Leistungen werden ebenfalls stufenweise abgerufen.
      — Ggf. besondere Leistungen gemäß Anlage 10 HOAI.

      II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

      II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1) Bedingungen für den Auftrag

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
      Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung:
      — für Personenschäden: 500 000 EUR,
      — für sonstige Schäden: 500 000 EUR
      bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut.
      Ein Nachweis der Versicherung über die geforderte Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      HOAI (in der zum Vertragsschluss gültige Fassung).

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
      Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft auftreten und einen bevollmächtigten Vertreter benennen.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein

      III.2) Teilnahmebedingungen

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: A) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist (gemäß § 4 Abs. 2 VOF),
      b) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet (gemäß § 4 Abs. 2 VOF),
      c) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF nicht vorliegen.
      Sämtlich oben geforderten Erklärungen und Angaben sind durch eine rechtsverbindliche Unterschrift mittels des vorgegebenen Bewerbungsbogens zu bestätigen.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Ein Nachweis der entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (gemäß § 5 Abs. 4a VOF).
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Geforderte Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung:
      — für Personenschäden: 500 000 EUR,
      — für sonstige Schäden: 500 000 EUR.

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
      III.2.3.1) – Eignungsprüfung gemäß § 5 Abs. 5 VOF.
      In einem ersten Wertungsschritt wird anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen.
      Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der selbst zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
      III.2.3.2) – Für die Auswahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (vgl. § 10 Abs. 2 VOF), wird wie folgt vorgegangen:
      A – Fachliche Qualifikation:
      Darstellung von maximal 4 Referenzprojekten für die ausgeschriebenen Leistungen (Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. §§ 34 ff. HOAI) aus den letzten 3 Geschäftsjahren (ab 2011 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.3.4) dieser Bekanntmachung). Referenzprojekte die vor 2011 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
      Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
      — Das Referenzprojekt ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Neubaumaßnahme für Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung bzw. Einschränkung oder Neubau Pflegeeinrichtung oder Neubau Wohnheim oder ähnliches),
      — das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Gesamtkosten (Kgr. 200-700) > 6 000 000 EUR brutto),
      — dem Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 3-8 (gem. § 34 HOAI) beauftragt,
      — das Referenzprojekt befindet sich in Leistungsphase 8 oder ist abgeschlossen.
      Die erfolgreiche Abwicklung/Bearbeitung der Referenzprojekte ist jeweils mittels Referenzbescheinigung des öffentlichen bzw. privaten Auftraggebers zu belegen.
      Bei Bietergemeinschaften fließen in Summe maximal 4 Referenzprojekte in die Wertung ein.
      B – Personelle Besetzung:
      Angabe der technischen Leitung. Benennung des vorgesehenen Projektleiters sowie dessen Stellvertreter unter Angabe dessen/deren Referenzen. Es kann für den Projektleiter sowie für den stellvertretenden Projektleiter bis zu 2 Referenzen angegeben werden. Eine zeitliche Beschränkung der Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters besteht nicht. Es sollte dargestellt werden, dass seitens des Projektleiters sowie dessen Stellvertreter Erfahrung bei der Planung und Abwicklung von vergleichbaren Projekten vorherrscht. Für die maximale Bewertung sollte bzgl. der Referenzprojekte des Projektleiters bzw. dessen Stellvertreter folgende Anforderungen erfüllt sein:
      — Das Referenzprojekt ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Neubaumaßnahme für Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung bzw. Einschränkung oder Neubau Pflegeeinrichtung oder Neubau Wohnheim oder ähnliches),
      — das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Gesamtkosten (Kgr. 200-700) > 6 000 000 EUR brutto),
      — durch den Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter wurden die Leistungsphasen 3-8 (gem. § 34 HOAI) erbracht.
      Bei Bietergemeinschaften sind seitens der Gemeinschaft ein Projektleiter sowie ein stellvertretender Projektleiter zu benennen. Die Benennung von jeweils 2 Personen je Bietergemeinschaftspartner ist unerwünscht. Die Berufszulassung des Projektleiters und dessen Stellvertreters ist durch Vorlage von Studiennachweisen/Ausbildungsnachweisen o. ä. nachzuweisen.
      Zusätzliche Abgabeleistungen/Benennungen:
      Benennung der vorgesehenen Mitarbeiter für das Projekt sowie Vorlage von entsprechenden Studiennachweisen/Ausbildungsnachweisen o. ä.
      Abgabe eines Organigramms des Projektteams (bei Planungsgemeinschaften unter Einbeziehung des ARGE-Partners).

      III.2.4) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

      III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

      III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
      Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ und/oder „Architekt“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
      Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 19 Abs. 1 und 2 VOF.

      III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Verfahrensart

      IV.1.1) Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Bieter mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens:
      — Fachliche Qualifikation 60 % (siehe III.2.3.2),
      A), hieraus: Referenzprojekte 60 Punkte. Je angegebenes Referenzprojekt können maximal 15 Punkte erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 4 Projekten, die in die Wertung fließen, können insgesamt 60 Punkte erzielt werden (4 Referenzprojekte x max. 15 Punkte = max. 60 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes wird wie folgt vorgegangen:
      – Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Neubaumaßnahme für Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung bzw. Einschränkung oder Neubau Pflegeeinrichtung oder Neubau Wohnheim oder ähnliches)?
      Wenn ja, werden 4 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. Ist das angegebene Referenzprojekt nur bedingt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (z. B. Sanierungsmaßnahme für Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung bzw. Einschränkung, Neubau Wohnanlage, o. ä.) werden 2 Punkte vergeben.
      – Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Gesamtkosten > 6 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700))?
      Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (6 000 000 EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 4 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 6 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Gesamtkosten in Höhe von 3 000 000 EUR werden 2 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 3 000 000 EUR/6 000 000 EUR x 4 Punkte).
      – Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 3-8 (gem. § 34 HOAI) beauftragt?
      Wenn die Leistungsphasen 3-8 beauftragt wurden, werden 4 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragten Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 3-8) werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 3-8 = 89 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, beauftragten Leistungsphasen (Leistungsphasen 1, 2 bzw. 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. (Bsp.: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-5 beauftragt. Hier werden 1,93 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 43 v. H./89 v. H. x 4,0 Punkte).
      – Befindet sich das Referenzprojekt in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen?
      Wenn ja, werden 3 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0 Punkte vergeben.
      — Personelle Besetzung 40 % (siehe III.2.3.2)),
      B), hieraus: Technische Leitung (Projektleiter + Stellv. Projektleiter) 40 Punkte. Je angegebenes Referenzprojekt des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters können maximal 10 Punkte erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 2 Projekten für den Projektleiter und 2 Projekten für den stellvertretenden Projektleiter können insgesamt 40 Punkte erzielt werden (2 x 2 Referenzprojekte x max. 10 Punkte = max. 40 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt vorgegangen:
      – Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Neubaumaßnahme für Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung bzw. Einschränkung oder Neubau Pflegeeinrichtung oder Neubau Wohnheim oder ähnliches)?
      Wenn ja, werden 4 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. Ist das angegebene Referenzprojekt nur bedingt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (z. B. Sanierungsmaßnahme für Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung bzw. Einschränkung oder Neubau Wohnanlage, o. ä.) werden 2 Punkte vergeben.
      – Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Gesamtkosten > 6 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (6 000 000 EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 3 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 6 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Gesamtkosten in Höhe von 3 000 000 EUR werden 1,5 Punkte vergeben.Berechnungsmethode: 3 000 000 EUR/6 000 000 EUR x 3 Punkte).
      – Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt die Leistungsphasen 3-8 (gem. § 34 HOAI) durch den Projektleiter bzw. den stellvertretenden Projektleiter erbracht?
      Wenn die Leistungsphasen 3-8 erbracht wurden, werden 3 Punkte vergeben. Bei geringerem, erbrachtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 3-8) werden die tatsächlich erbrachten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 3-8 = 89 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, erbrachte Leistungsphasen (Leistungsphasen 1, 2 bzw. 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. (Bsp.: Durch den Projektleiter wurden die Leistungsphasen 2-5 erbracht. Hier werden 1,45 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 43 v. H./89 v. H. x 3 Punkte). Der zur Wertung herangezogene Beurteilungskatalog (hierin dargestellt: Bepunktung innerhalb der o. g. Kriterien sowie mögliche Abzüge) wird beim Versand des Bewerbungsformulars beigefügt.

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote ja

      IV.2) Zuschlagskriterien

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind

      IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

      IV.3) Verwaltungsangaben

      IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
      COB Internat

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      nein

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 22.12.2014 - 12:00

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      22.12.2014 - 12:00

      IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.

      IV.3.7) Bindefrist des Angebots

      IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

      VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.3) Zusätzliche Angaben
      Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren.
      Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
      Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe.Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen.
      Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt.
      Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen.
      Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der anzufordernden Formblätter („Bewerbungsbogen“) zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen.
      Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail bei Hitzler Ingenieure, E-Mail-Adresse: MThuXWpfWVpda2xdZGRdOGBhbHJkXWolYWZfXWZhXW1qXSZcXQ== angefordert werden.
      Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
      Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag gekennzeichnet abzugeben.
      Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 5 Abs. 3 VOF nachzufordern. Ein Rechtsanspruch des Bewerbers auf Nachforderung von fehlenden Erklärungen und Nachweisen besteht nicht.
      Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
      Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

      VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer Nordbayern
      Promenade 27
      91522
      Ansbach
      DEUTSCHLAND
      +49 981531277
      +49 981531837

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

      VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Hilfe für das behinderte Kind Coburg e. V.
      Elsässer Straße 9
      96450
      Coburg
      DEUTSCHLAND

      VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      21.11.2014

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 26.11.2014
Zuletzt aktualisiert 11.11.2020
Wettbewerbs-ID 2-185286 Status Kostenpflichtig
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