Entscheidung |
16.04.2015
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Verfahren | Verhandlungsverfahren |
Teilnehmer | Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5 |
Gebäudetyp | Wohnungsbau |
Art der Leistung | Objektplanung Gebäude / Objektplanung Innenräume / Objektplanung Freianlagen |
Sprache | Deutsch |
Baukosten | 2.880.000 EUR zzgl. USt. |
Auslober/Bauherr | Kompetenzzentrum Dachtechnik Waldkirchen e. V., München (DE) |
Betreuer | SCHOBER ARCHITEKTEN Architektur + Stadtplanung, München (DE) |
Aufgabe |
Das Kompetenzzentrum Dachtechnik Waldkirchen e. V. plant den Neubau eines Wohnheims für Dachdeckerlehrlinge in Waldkirchen auf einem steil abfallenden Grundstück zwischen Freyunger Str. und Bahnhofstraße, neben dem bereits bestehenden Lehrlingsheim. Neben den Wohnräumen für die Auszubildenden sollen Gemeinschaftsräume und Büros für die Ausbildungsleiter entstehen.
Aus dem vorliegenden geotechnischen Bericht geht hervor, dass der Felshorizont im oberen Hangabschnitt bis knapp unter die Geländeoberkante reicht. Für das Lösen von Böden der Bodenklasse 6 und 7 muss mit einem deutlichen Mehraufwand gerechnet werden, eventuell sind Sprengungen nötig. Der Neubau des Wohnheims wird durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) gefördert, daher ist das vorgegebene Raumprogramm mit einer Nutzfläche von insgesamt 923 m² Fläche (BGF ca. 1 800 m²) präzise bei der Planung umzusetzen. Die zur Information als Download zur Verfügung gestellten Planunterlagen sind einer Voruntersuchung entnommen und entsprechen nicht exakt dem Raumprogramm. Die prognostizierten Kosten für den Neubau (KG 300 + 400) liegen bei 2 600 000 EUR netto Die prognostizierten Kosten für die Freianlagen bei ca. 280.000 EUR netto. |
Leistungsumfang | Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen Architektenleistungen gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung; Leistungsbild „Gebäude und Innenräume“ gemäß § 34 HOAI 2013 mit den Leistungsphasen 1-9 und Leistungsbild „Freianlagen“ gemäß § 39 HOAI 2013 mit den Leistungsphasen 1-9. |
Adresse des Bauherren | DE-80993 München |
TED Dokumenten-Nr. | 434278-2014 |
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Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Kompetenzzentrum Dachtechnik Waldkirchen e. V.
Ehrenbreitsteiner Straße 5
Zu Händen von: Herrn Th. Meyerhöfer
80993
München
DEUTSCHLAND
+49 891434090
MTdmXnJea2FoXl9eazlbWnJea2JsXGFebCZdWlxhXV5cZF5rYVpnXXBea2QnXV4=
+49 8914340919
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.kpz-dachtechnik.de
Weitere Auskünfte erteilen:
Schober Architekten, Architektur + Stadtplanung
Augustenstraße 73
Zu Händen von: Herrn Stefan Kraus
80333
München
DEUTSCHLAND
+49 899544742414
MjE1ZGVWV1JfH1xjUmZkMWRUWWBTVmMeZGVSVWVhXVJfZl9YH1VW
+49 899544742418
http://www.schober-stadtplanung.de
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
Schober Architekten, Architektur + Stadtplanung
Augustenstraße 73
Zu Händen von: Herrn Stefan Kraus
80333
München
DEUTSCHLAND
+49 899544742414
MTlqa1xdWGUlYmlYbGo3alpfZllcaSRqa1hba2djWGVsZV4lW1w=
+49 899544742418
http://www.schober-stadtplanung.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Schober Architekten
Augustenstraße 73
Zu Händen von: Herrn Stefan Kraus
80333
München
DEUTSCHLAND
+49 899544742414
MjE0ZWZXWFNgIF1kU2dlMmVVWmFUV2QfZWZTVmZiXlNgZ2BZIFZX
+49 899544742418
http://www.schober-stadtplanung.de
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Sonstige: Juristische Person des privaten Rechts unter Kontrolle der öffentlichen Hand
I.3) Haupttätigkeit(en)
Bildung
I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Neubau Wohnheim Waldkirchen.
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Stadt Waldkirchen.
NUTS-Code
II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Das Kompetenzzentrum Dachtechnik Waldkirchen e. V. plant den Neubau eines Wohnheims für Dachdeckerlehrlinge in Waldkirchen auf einem steil abfallenden Grundstück zwischen Freyunger Str. und Bahnhofstraße, neben dem bereits bestehenden Lehrlingsheim. Neben den Wohnräumen für die Auszubildenden sollen Gemeinschaftsräume und Büros für die Ausbildungsleiter entstehen.
Aus dem vorliegenden geotechnischen Bericht geht hervor, dass der Felshorizont im oberen Hangabschnitt bis knapp unter die Geländeoberkante reicht. Für das Lösen von Böden der Bodenklasse 6 und 7 muss mit einem deutlichen Mehraufwand gerechnet werden, eventuell sind Sprengungen nötig.
Der Neubau des Wohnheims wird durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) gefördert, daher ist das vorgegebene Raumprogramm mit einer Nutzfläche von insgesamt 923 m² Fläche (BGF ca. 1 800 m²) präzise bei der Planung umzusetzen.
Die zur Information als Download zur Verfügung gestellten Planunterlagen sind einer Voruntersuchung entnommen und entsprechen nicht exakt dem Raumprogramm.
Die prognostizierten Kosten für den Neubau (KG 300 + 400) liegen bei 2 600 000 EUR netto
Die prognostizierten Kosten für die Freianlagen bei ca. 280.000 EUR netto.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71221000
II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8) Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2) Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen Architektenleistungen gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung;
Leistungsbild „Gebäude und Innenräume“ gemäß § 34 HOAI 2013 mit den Leistungsphasen 1-9 und Leistungsbild „Freianlagen“ gemäß § 39 HOAI 2013 mit den Leistungsphasen 1-9.
II.2.2) Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Es ist eine stufenweise Beauftragung beider Leistungsbilder vorgesehen.
II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 1.4.2015. Abschluss 1.9.2016
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Bedingungen für den Auftrag
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Der Bewerber hat Nachweise gemäß § 5 (4) a VOF über die folgenden Haftpflichtdeckungssummen bzw. eine Erklärung des Versicherers über die mögliche Anpassung der Versicherungssummen im Auftragsfall zu erbringen: Haftpflicht Deckungssumme Personenschäden: 1 000 000 EUR; Haftpflicht Deckungssumme sonstige Schäden: 500 000 EUR. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als ein Jahr zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages sein.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu erbringen oder eine Erklärung der Versicherung im Auftragsfall für die Bewerbergemeinschaft eine solche abzuschließen.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI) in der Fassung 2013.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche zu bewerben.
Jedes Mitglied der Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaft muss für sich teilnahmeberechtigt sein.
Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter Verwendung des beim Auftraggeber für die Abgabe einer Bewerbung anzufordernden Bewerbungsbogens abzugeben,
(1) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
(2) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
(3) in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
(4) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit der Bewerbung eingereicht, wird die Bewerbung der Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
Die Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) muss von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnet sein und im Original (kein Fax, keine Kopie) vorgelegt werden. Der Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft gilt als nicht abgegeben, wenn die Erklärung keine ordnungsmäßige und eindeutige Bezeichnung aller Mitglieder enthält oder nicht von allen Mitgliedern im Original unterzeichnet wurde; eine Nachforderung ist für diesen Fall ausgeschlossen.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2) Teilnahmebedingungen
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit den Bewerbungsunterlagen ist der Teilnahmeantrag ausgefüllt einzureichen.
Diesen Antrag erhalten Sie zum Download unter: http://schober-stadtplanung.de/downloads/vof_2014_Waldkirchen_ddw/
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Erklärung, dass die verfahrensgegenständlichen Dienstleistungen gemäß § 2 Abs. 3 VOF unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbracht werden;
(2) Erklärung, ob und auf welche Art gemäß § 4 Abs. 2 VOF wirtschaftliche Verknüpfungen des Bewerbers mit anderen Unternehmen bestehen;
(3) Erklärung, ob und auf welche Art gemäß § 4 Abs. 2 VOF der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet;
(4) Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 lit. a) - g) und Abs. 9 lit. a) - e) VOF vorliegen; sowie
(5) Vorlage eines Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate), bei wirtschaftlicher Verknüpfung mit einem anderen Unternehmen.
Ein Teilnahmeantrag, der keine ordnungsmäßige und eindeutige Bezeichnung des Bewerbers enthält und / oder nicht im Original unterzeichnet und eingereicht wurde (z. B. per E-Mail, per Fax oder als Kopie), gilt als nicht abgegeben; eine Nachforderung ist für diesen Fall ausgeschlossen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die vorgenannten Eignungsnachweise jeweils von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Die Bewerbungsunterlagen sind mit entsprechender Kennzeichnung auf dem Postweg oder persönlich, in einem verschlossenen Umschlag bei Schober Architekten – Architektur + Stadtplanung, Augustenstraße 73, 80333 München, einzureichen. Für den rechtzeitigen Eingang sind die Bewerber verantwortlich.
Bewerber, die nicht alle geforderten Angaben und Nachweise zur Verfügung stellen, werden ausgeschlossen.
Übersteigt die Zahl der geeigneten Bewerber die der geplanten Höchstzahl an Bietern, dann entscheidet unter den Bewerbern, die gleichermaßen geeignet sind, das Los.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung oder Beauftragung mit weiteren Leistungen besteht nicht.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Erklärung des Bewerbers über das jährliche Mittel der in den letzten drei Jahren Beschäftigten und Führungskräfte des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 5 Abs. 5 lit. d VOF, Gewichtung 9 %.
Anzugeben ist das jährliche Mittel der gesamten ständig Beschäftigten (nur Architekten, Dipl. Ing. Architektur und technische Mitarbeiter) und der Führungskräfte der Jahre 2011, 2012, 2013. Beträgt die durchschnittliche Anzahl der Führungskräfte und Beschäftigten in den Jahren 2011, 2012 und 2013:
— weniger als 1 Beschäftigten werden je Jahr 0 Punkte vergeben,
—für 1 Beschäftigten bis ausschließlich 2 Beschäftigte werden je Jahr 1,00 Punkte vergeben,
—für 2 Beschäftigte bis ausschließlich 3 Beschäftigte werden je Jahr 2,00 Punkte vergeben und
—für 3 Beschäftigte und mehr werden je Jahr 3,00 Punkte vergeben.
Bei Bietergemeinschaften werden die Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter kumuliert bewertet.
Mit dieser Erklärung können maximal 9 von 100 Punkten erreicht werden.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Angaben zum Projektleiter (Gewichtung 4 %):
(1) Angaben gemäß § 5 Abs. 5 lit. c) VOF zu den für die technische Leitung vorgesehenen Personen (Projektleiter) einschließlich Nachweis gemäß § 5 Abs. 5 lit. a) VOF und deren fachlicher Qualifikation durch Vorlage der Berufszulassung; zudem sind folgende Angaben erforderlich, nämlich:
Berufserfahrung:
Anzugeben ist die projektspezifische Berufserfahrung als Projektleiter in Jahren.
Beträgt die projektspezifische Berufserfahrung des Projektleiters:
— weniger als 4 Jahre werden 0 Punkte vergeben,
— mehr als 4 Jahre und weniger als 8 Jahre werden 1,00 Punkt vergeben,
— mehr als 7 Jahre und weniger als 10 Jahre werden 2,00 Punkte vergeben,
— mehr als 10 Jahre, werden 3,00 Punkte vergeben.
Qualifikation:
Weiter anzugeben ist die berufliche Qualifikation des Projektleiters.
Ist die berufliche Qualifikation als:
— Architekt oder Bauingenieur nicht gegeben, werden 0 Punkte vergeben,
— Architekt oder Bauingenieur gegeben, werden 1,00 Punkte vergeben.
Darstellung von 3 Referenzen zum Projektleiter und einer zum stellvertretenden Projektleiter gemäß § 5 (5a) VOF 2009. (Gewichtung 62,25 %).
Referenzprojekte:
Weiter anzugeben sind Referenzprojekte des Projektleiters, maximal 3 werden bewertet.
Referenzschreiben des Auftraggebers:
Enthält ein beiliegendes Referenzschreiben des Auftraggebers positive Aussagen zur
— Termineinhaltung erhält der Bewerber 0,50 Punkte,
— Kosteneinhaltung erhält der Bewerber 0,50 Punkte,
— Qualität der erbrachten Leistung erhält der Bewerber 0,50 Punkte.
Fertigstellung:
Die Angaben zur Fertigstellung des Referenzobjekts werden bei einem Fertigstellungszeitpunkt:
— vor dem 1.1.2009 mit 0 Punkten bewertet,
— zwischen dem 1.1.2009 und dem 31.12.2010 mit 0,50 Punkten bewertet,
— zwischen dem 1.1.2011 und dem 31.12.2012 mit 0,75 Punkten bewertet und
— nach dem 1.1.2013 mit 1,00 Punkten bewertet.
Bruttogrundfläche:
Beträgt die Bruttogrundfläche (BGF) beim Referenzobjekt des Projektleiters"
— weniger als 800 m² werden 0 Punkte vergeben,
— mehr als 800 m² und weniger als 1 300 m² werden 1,00 Punkte vergeben,
— mehr als 1 300 m² und weniger als 1 800 m² werden 1,50 Punkte vergeben,
— mehr als 1 800 m² werden 2,00 Punkte vergeben.
Leistungsphasen:
Für durch den Bewerber selbst erbrachte Leistungsphasen erhält der Bewerber je erbrachter Leistungsphase folgende Punkte:
— Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung 0,25 Punkte,
— Leistungsphase 2 Vorplanung 0,75 Punkte,
— Leistungsphase 3 Entwurfsplanung 1,25 Punkte,
— Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung 0,25 Punkte,
— Leistungsphase 5 Ausführungsplanung 1,25 Punkte,
— Leistungsphase 6 Vorbereitung der Vergabe 1,0 Punkte,
— Leistungsphase 7 Mitwirkung bei der Vergabe 0,25 Punkte,
— Leistungsphase 8 Objektüberwachung 1,25 Punkte,
— Leistungsphase 9 Objektbetreuung 0,25 Punkte.
Vergleichbarkeit der Aufgabenstellung:
Die Vergleichbarkeit der Referenz wird wie folgt bewertet:
Hat die Aufgabenstellung des Referenzobjekts
— eine Versammlungsstätte beinhaltet, so erhält der Bewerber 1,00 Punkte,
— ein Wohnheim beinhaltet, so erhält der Bewerber 1,00 Punkte.
Gestalterische Qualität:
Der ästhetische Eindruck des Referenzprojektes wird anhand der vom Bewerber selbst erstellten Angaben zum Projekt von einem Auswahlgremium beurteilt werden. Der Bewerber kann hier maximal 7,75 Punkte erreichen.
Mit den Angaben zum Projektleiter und dessen Referenzen können maximal 66,25 Punkte erreicht werden.
Die Referenzleistungen sind durch die Angaben im Formular des Teilnahmeantrags und mit einer selbst erstellten Beschreibung (Bild- und Textmaterial) übersichtlich und prüfbar darzustellen. Aus den Angaben müssen folgende Informationen hervorgehen:
1. Projektbezeichnung;
2. Name und Anschrift des Auftraggebers;
3. Ansprechpartner mit aktueller Telefonnummer;
4. Umfang der selbst erbrachten Leistungen;
5. Referenzschreiben des Auftraggebers;
6. Datum der Fertigstellung;
7. BGF (Bruttogrundfläche);
8. Vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erbrachte Leistungsphasen.
Den Referenzen sind Anlagen mit aussagekräftigen Informationen (z.B. Grafiken, Grundrisse, Ansichten, Fotos, wesentliche Gebäudekenndaten) in Papierform auf jeweils maximal 2 DIN A4 Seiten oder einer DIN A3 Seite, jeweils einseitig bedruckt, beizufügen. Der selbst erbrachte fachliche Leistungsumfang ist analog den Leistungsphasen nach HOAI zu beschreiben. Durch die selbst erstellten Informationen soll auch die Fertigstellung (Inbetriebnahme) des Projektes nachgewiesen werden. Wettbewerbsbeiträge werden nicht als Referenzprojekt gewertet. Die Zuordnung der selbst erstellten Präsentationsunterlagen zu den genannten Projekten muss eindeutig sein, bitte beschriften Sie deshalb all Ihre Blätter eindeutig.
'
Für alle Referenzen sollten Bescheinigungen des Auftraggebers vorliegen (VOF §5 Abs. 5 lit. b).
Die Bescheinigungen sollen den Namen und die Anschrift des jeweiligen Auftraggebers der Referenzleistung, eine Beschreibung der erbrachten Leistung nach Art, Umfang und Wert sowie den Leistungszeitraum enthalten.
Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als 3 Referenzen im Bewerbungsformular angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen am besten entsprechen.
Anteil der selbst erbrachten Leistung:
Falls die Leistung nicht vollständig durch den Bewerber erbracht wurde, ist dies im Teilnahmeantrag und in der Anlage zur Referenz zu beschreiben. Referenzen die zu weniger als 20 % vom Bewerber selbst erbracht wurden, werden nicht gewertet.
Wurde die Referenz nicht zu 100 % vom Bewerber erbracht, erhält der Bewerber von den maximal erreichbaren 20,75 Punkten nur den von ihm erbrachten prozentualen Anteil. Beispiel: Hat der Bewerber die Referenz nur zu 50 % selbst erbracht, erhält er maximal 10,38 Punkte.
III.2.4) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige,
Natürliche Personen, die nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind.
Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Aufgabe entsprechen und für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden.
Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, Landschafts- oder Innenarchitekt, Stadtplaner, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungs-Nachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L255 S. 22) entspricht.
III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Verfahrensart
IV.1.1) Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die entsprechende Anzahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an Verhandlungsgesprächen aufgefordert wird, wird in Rangfolge absteigend, ausgehend von der insgesamt höchsten Punktzahl, ermittelt. Dabei ergibt sich die Gewichtung der Kriterien und Unterkriterien aus den in Punkt III beschriebenen Bewertungen.
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
IV.2) Zuschlagskriterien
IV.2.1) Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3) Verwaltungsangaben
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
29.1.2015 - 16:00
IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7) Bindefrist des Angebots
IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3) Zusätzliche Angaben
Die unter II.3) gemachten Angaben zu Beginn und Ende der Auftragsausführung sind vorläufig und nicht verbindlich.
Fehlende Nachweise, Angaben oder Erklärungen können – soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt – von der Vergabestelle nachgefordert werden, wenn deren Fehlen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen würde oder sie zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers erforderlich sind. Dies gilt auch für solche Nachweise, Angaben oder Erklärungen, die nicht schon mit dem Teilnahmeantrag, sondern erst mit dem Angebot oder auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind. Eine Nachforderung kann insbesondere unterbleiben, wenn sich aus den vorliegenden Nachweisen, Angaben oder Erklärungen die Unzuverlässigkeit oder eine unzureichende Eignung des Bewerbers/Bieters ergibt. Eine Nachforderung kann weiterhin auch unterbleiben, wenn der Bewerber/Bieter nach den mitgeteilten Auswahlkriterien offensichtlich keine Chance auf den Erhalt des Zuschlags hat. Nachgeforderte Nachweise, Angaben oder Erklärungen sind binnen der in der Nachforderung bestimmten Frist (i. d. R. 6 Kalendertage) vollständig nachzureichen, andernfalls wird der Teilnahmeantrag oder das Angebot ausgeschlossen.
Aus Gründen der Gleichbehandlung kann die Bewertung der Eignungskriterien durch nachgereichte Unterlagen nicht verbessert werden. Nachgereichte Unterlagen können nur dazu dienen den mit dem Teilnahmeantrag bereits eingereichten Unterlagen und Eignungskriterien zur Wertbarkeit zu verhelfen.
Die Vergabestelle behält sich vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein,
— Unterlagen, Erklärungen und Angaben der Bewerber/Bieter eigenständig zu überprüfen und hierzu Informationen, Erkundigungen sowie Bescheinigungen einzuholen;
— von den Bietern während des Vergabeverfahrens weitere Unterlagen oder Nachweise (z. B. Bestätigungen, Bescheinigungen, Registerauszüge) zur Überprüfung der geforderten Erklärungen und Angaben anzufordern.
Bieter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten können, wenn sie über einen geforderten Nachweis nicht verfügen, gleichwertige Nachweise aus ihrem Heimatstaat vorlegen. Amtliche Nachweise (Bescheinigungen, Beglaubigungen, Zeugnisse) gelten nur dann als gleichwertig, wenn sie von der in diesem Staat zuständigen Stelle unter Einhaltung der dafür einschlägigen Vorschriften ausgestellt wurden und den Anforderungen gegebenenfalls bestehender und einschlägiger zwischen- oder überstaatlicher Regelungen, Vereinbarungen und Richtlinien zur gegenseitigen Anerkennung entsprechen.
Nachweis für Leistungserbringung durch andere Unternehmen:
Beabsichtigt der Bewerber sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen nach Maßgabe des § 5 Abs. 6 Satz 1 VOF zu bedienen, so muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche an der entsprechenden Stelle im Bewerbungsformular bezeichnen.
Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) der anderen Unternehmen zu Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers zu dem von diesem bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und Verpflichtungserklärungen im Sinne des § 5 Abs. 6 Satz 2 VOF vorzulegen.
Ohne ein solches gesondertes Verlangen hat der Bewerber einen solchen Nachweis nach Maßgabe des § 5 Abs. 6 Satz 2 VOF jedenfalls vor dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung gegenüber dem Auftraggeber zu erbringen.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die in Ziffern III.1.1), III.2.1), III.2.2) und III.2.3) genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch für den Nachunternehmer vorzulegen.
Für die Bewerbung ist ausschließlich das vom Auftraggeber vorgefertigte Bewerbungsformular zu verwenden, dem die geforderten Anlagen und Nachweise beizufügen sind.
Änderungen und Erweiterungen in den vorgegebenen Texten sind nicht zulässig.
Für den Fall, dass die Anzahl der vorhandenen Zellen oder deren Größe im Teilnahmeantrag nicht ausreicht, kann die Information auf einem separaten Blatt, mit einem eindeutigen Verweis auf den beschriebenen Punkt, beigelegt werden.
Enthalten die Bewerbungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten oder Unstimmigkeiten, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich vor der Einreichung der Bewerbung in Textform darauf hinzuweisen. Fragen des Bewerbers zum Vergabeverfahren sind ausschließlich schriftlich (E-Mail/Telefax) an die Verfahrensbetreuung (Schober Architekten) zu richten.
Die Bewerbung ist rechtsverbindlich unterschrieben im Original in Papierform einzureichen.
Die Bewerbung muss in einem verschlossenen Umschlag, der mit dem vorgefertigten Adressetikett versehen ist, bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Verfahrensbetreuung, Schober Architekten, Architektur + Stadtplanung, Augustenstraße 73, 80333 München eingereicht werden. Eine Angebotsabgabe per Telefon, Telefax oder als E-Mail ist nicht zulässig und führt daher zum Ausschluss vom weiteren Verlauf des Ausschreibungsverfahrens.
Eine Kostenerstattung für die Teilnahme am Vergabeverfahren und die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen durch den Auftraggeber findet nicht statt.
Die Bewerbung nebst den dazugehörigen Unterlagen verbleibt auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens beim Auftraggeber und wird nicht an die Bewerber zurückgegeben.
Bitte geben Sie Ihren Antrag ohne Bindung (Spiralbindung, Hefter, etc.) als lose Blätter ab.
Ergeben sich bei der Bewertung der Bewerbung Punktesummen mit Nachkommastellen, so werden diese mathematisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 39
80534
München
DEUTSCHLAND
MTF1ZHFmYGFkamBsbGRxLXJ0ZGNhYHhkcW0/cWRmbmEtYWB4ZHFtLWNk
+49 8921762411
http://www.regierung.oberbayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
+49 8921762847
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller (a) den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und nicht gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich (7 Tage) gerügt hat oder (b) Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung bei der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB gerügt hat. Der Nachprüfungsantrag ist außerdem gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 39
80534
München
DEUTSCHLAND
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+49 8921762411
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VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15.12.2014
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Ausschreibung veröffentlicht | 22.12.2014 | ||
Ergebnis veröffentlicht | 23.04.2015 | ||
Zuletzt aktualisiert | 26.08.2019 | ||
Wettbewerbs-ID | 2-187338 | Status | Kostenpflichtig |
Seitenaufrufe | 999 |
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