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  • DE-60325 Frankfurt am Main
  • 05/2015
  • Ergebnis
  • (ID 2-187397)

TSV Wasser Lateinamerika


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 11.05.2015 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 3
    Gebäudetyp Technische Infrastruktur
    Art der Leistung allgemeine Beratungsleistungen / Objektplanung Ver-/ Entsorgung / Kontrolle, Monitoring
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr KfW Bankengruppe, Frankfurt am Main (DE), Bonn (DE)
    Aufgabe
    Die KfW Entwicklungsbank finanziert im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit Vorhaben im Sektor Siedlungswasserwirtschaft in der Region Lateinamerika. In diesem Sektor benötigt die KfW fachliche Beratung von einem entsprechenden Experten.
    Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen ist die Beratung und Unterstützung der Mitarbeiter der KfW Entwicklungsbank in fachlichen Fragen im Sektor Siedlungswasserwirtschaft sowie den zugehörigen Aspekten des Umwelt- und Klimaschutzes. Der technische Sachverständige (TSV) soll die technischen, institutionellen, ökonomischen, ökologischen und sozialen Einflussfaktoren und Risiken von Vorhaben der Finanziellen Zusammenarbeit erkennen, analysieren und beurteilen, geeignete Maßnahmen zur Vermeidung/Verringerung von Risiken bei diesen Vorhaben aufzeigen und an deren Gestaltung mitwirken. Darüber hinaus soll sie/er fachliche Unterstützung bei projektübergeordneten Themen in der KfW Entwicklungsbank leisten. Die Aufgaben des TSV umfassen die fachlich-technische Beratung und Unterstützung von Vorhaben der Siedlungswasserwirtschaft in der Region Lateinamerika sowie in allgemeinen Bereichen der Vorbereitung und Durchführung von Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.
    Die Aufgaben erfordern zum Teil ein eigenstäneigenständige Vorbereitung, Bearbeitung und Durchführung von Projektmissionen (Prüfreisen, Fortschrittskontrollen, Abschlusskontrollen).
    Arbeitssprachen sind Deutsch und Spanisch.
    Adresse des Bauherren DE-60325 Frankfurt am Main
    TED Dokumenten-Nr. 434514-2014
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen
      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      KfW
      Palmengartenstraße 5-9
      Zu Händen von: Sarah Nelson
      60325
      Frankfurt am Main
      DEUTSCHLAND
      +49 6974310
      MTVxYG1iXF1gbm9gZ2dgO2ZhcilfYA==
      +49 6974312944

      Internet-Adresse(n):


      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://vergabe.kfw.de
      Elektronischer Zugang zu Informationen: http://vergabe.kfw.de
      Weitere Auskünfte erteilen:
      die oben genannten Kontaktstellen

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
      die oben genannten Kontaktstellen

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
      die oben genannten Kontaktstellen

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Einrichtung des öffentlichen Rechts

      I.3) Haupttätigkeit(en)
      Wirtschaft und Finanzen

      I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      TSV Wasser Lateinamerika.

      II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: KfW, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland.
      NUTS-Code DE712

      II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung

      II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung
      Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
      Laufzeit der RahmenvereinbarungLaufzeit in Jahren: 2

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Die KfW Entwicklungsbank finanziert im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit Vorhaben im Sektor Siedlungswasserwirtschaft in der Region Lateinamerika. In diesem Sektor benötigt die KfW fachliche Beratung von einem entsprechenden Experten.
      Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen ist die Beratung und Unterstützung der Mitarbeiter der KfW Entwicklungsbank in fachlichen Fragen im Sektor Siedlungswasserwirtschaft sowie den zugehörigen Aspekten des Umwelt- und Klimaschutzes. Der technische Sachverständige (TSV) soll die technischen, institutionellen, ökonomischen, ökologischen und sozialen Einflussfaktoren und Risiken von Vorhaben der Finanziellen Zusammenarbeit erkennen, analysieren und beurteilen, geeignete Maßnahmen zur Vermeidung/Verringerung von Risiken bei diesen Vorhaben aufzeigen und an deren Gestaltung mitwirken. Darüber hinaus soll sie/er fachliche Unterstützung bei projektübergeordneten Themen in der KfW Entwicklungsbank leisten. Die Aufgaben des TSV umfassen die fachlich-technische Beratung und Unterstützung von Vorhaben der Siedlungswasserwirtschaft in der Region Lateinamerika sowie in allgemeinen Bereichen der Vorbereitung und Durchführung von Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.
      Die Aufgaben erfordern zum Teil ein eigenstäneigenständige Vorbereitung, Bearbeitung und Durchführung von Projektmissionen (Prüfreisen, Fortschrittskontrollen, Abschlusskontrollen).
      Arbeitssprachen sind Deutsch und Spanisch.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71000000, 71300000, 90713100

      II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

      II.1.8) Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

      II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

      II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:

      II.2.2) Angaben zu Optionen
      Optionen: nein

      II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
      Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
      Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen:
      in Monaten: 12 (ab Auftragsvergabe)

      II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
      Laufzeit in Monaten: 24 (ab Auftragsvergabe)

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1) Bedingungen für den Auftrag

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      Siehe Teil C der Vergabeunterlagen.

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
      Gesamtschuldnerisch haftend.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein

      III.2) Teilnahmebedingungen

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bewerber/der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft erklärt mit Abgabe des Teilnahmeantrags, dass:
      — er alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen, die gemäß den Rechts-vorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, erfüllt, soweit dies für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich ist,
      — er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befindet,
      — er nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
      — er nicht im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat,
      — er seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben erfüllt hat,
      — er sich bei der Erteilung von Auskünften, die nach den §§ 4, 5 und 10 VOF eingeholt werden können, nicht in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig gemacht oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt hat,
      — ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 4 Abs. 6 VOF vorliegt,
      — er Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
      — er bei Abgabe dieses Teilnahmeantrages keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z. B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bewerbergemeinschaft als günstigster Bewerber und
      — er den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat:
      § 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
      (1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert EUR belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
      Und, dass die dort den genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen,
      — er in seinem Einflussbereich und soweit die nachfolgenden Vorgaben in dem jeweiligen Staat in nationales Recht umgesetzt wurden,
      a) den Schutz der international anerkannten Menschenrechte,
      b) die Standards der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (ILO-Übereinkommen 138, 182) und
      c) die Übereinkommen der ILO zum Verbot der Zwangsarbeit (ILO-Übereinkommen 29, 105)
      unterstützt und achtet.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: ./.

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
      1. Eigenerklärung zur beruflichen Qualifikation,
      2. Eigenerklärung zu den Sprachkenntnissen gemäß der Beschreibung der Stufen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (lt. ALTE = Association of Language Testers in Europe),
      3. Eigenerklärung zu den Länderkenntnissen,
      4. Eigenerklärung zu den Referenzprojekten (Projekterfahrung).
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
      Folgende Anforderungen sind zwingend zu erfüllen:
      zu 1.:
      — Hochschulabschluss als Bauingenieur (Schwerpunkt Siedlungswasserwirtschaft) oder vergleichbarer Studienabschluss und
      — mindestens 7 Jahre fachliche Erfahrung in der Vorbereitung, Planung, Koordination und Überwachung komplexer siedlungswasserwirtschaftlicher Investitionsprojekte,
      zu 2.:
      — Level C1 Deutschkenntnisse und
      — Level C1 Spanischkenntnisse,
      zu 3.:
      — Erfahrung mit vergleichbaren Vorhaben in Lateinamerika,
      — mit insgesamt mind. 4 Jahre Projektdauer, die sich kumulativ aus unterschiedlichen Projekten ergeben können,
      zu 4.:
      — Mindestens 6 Referenzprojekte des Experten/angebotenen TSV,
      — über Consultingleistungen im Sektor Siedlungswasserwirtschaft,
      — die in den letzten 10 Jahren (d. h. ab 1.1.2005) bearbeitet wurden.
      — Die Projekte müssen in Lateinamerika stattgefunden haben.

      III.2.4) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

      III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

      III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein

      III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Verfahrensart

      IV.1.1) Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer: 3

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein

      IV.2) Zuschlagskriterien

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind

      IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

      IV.3) Verwaltungsangaben

      IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
      KfW_FZ-2014-0060

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      nein

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 27.1.2015
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      27.1.2015 - 12:00

      IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.

      IV.3.7) Bindefrist des Angebots
      bis: 31.7.2015

      IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
      Ort: Entfällt.
      Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

      VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.3) Zusätzliche Angaben
      1. Formblätter für Teilnahmeantrag:
      Die erforderlichen Formblätter für die Abgabe eines Teilnahmeantrages sind bei der im Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordern. Für die Abgabe eines Teilnahmeantrages haben die Bewerber/Bewerbergemeinschaft zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Die Formblätter sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und entsprechend zu unterzeichnen. Die Teilnahmeantragsunterlagen sollen alle geforderten Nachweise, Erklärungen und Bescheinigungen enthalten. Der Teilnahmeantrag soll in dreifacher Ausfertigung (ein Original und zwei Kopien) eingereicht werden.
      2. AI Bietercockpit:
      Für die Abgabe der Teilnahmeanträge und der Angebote müssen Bewerber bzw. Bieter zwingend die von der KfW vorbereiteten Vorlagen verwenden. Die Vorlagen sind Bestandteil der Teilnahme- bzw. der Vergabeunterlagen. Die KfW stellt die Teilnahme- bzw. die Vergabeunterlagen ausschließlich elektronisch zur Verfügung. Unter http://vergabe.kfw.de befindet sich die Vergabeplattform der KfW. Dort sind weitergehende Informationen zum Verfahren enthalten und können die Teilnahme- bzw. Vergabeunterlagen heruntergeladen werden. Im ersten Schritt müssen sich interessierte Unternehmen als Bewerber bzw. Bieter registrieren. Hierzu muss im Login-Feld der Link - Neuregistrieren bedient und die Anmeldung durchgeführt werden. Mit einer persönlichen Benutzerkennung und einem Passwort können sich Bewerber bzw. Bieter auf der Plattform anmelden, nach Verfahren recherchieren und die Teilnahme- bzw. Vergabeunterlagen als Dateien oder als ZIP-Archiv downloaden.
      Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfiehlt die KfW darüber hinaus das AI Bietercockpit (Download über Vergabeplattform) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der die Bewerber und Bieter ihre Ausschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können. Fragen zur Handhabung des AI Bietercockpits sind an den Plattformbetreiber, die Administration Intelligence AG (Hotline +49 9318806144) zu richten.
      3. Mögliche Nachforderung von Teilnahmeunterlagen:
      Werden geforderte Erklärungen und Nachweise nicht vollständig bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt, können diese gemäß § 5 Abs. 3 VOF bis zum Ablauf einer bestimmten Nachfrist von der KfW nachgefordert werden. Die Entscheidung über die Nachforderung steht im Ermessen der KfW und erfolgt ggf. unter kurzer Fristsetzung.

      VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
      Villemomblerstraße 76
      53123
      Bonn
      DEUTSCHLAND
      +49 22894990
      www.bundeskartellamt.de
      +49 2289499400

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die folgenden Fristen müssen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs beachtet werden: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber und/oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
      Nach § 107 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
      „ 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
      2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
      3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
      4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind".

      VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

      VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      17.12.2014

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 22.12.2014
Ergebnis veröffentlicht 22.05.2015
Zuletzt aktualisiert 22.05.2015
Wettbewerbs-ID 2-187397 Status Kostenpflichtig
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