loading
  • DE-40213 Düsseldorf
  • 02.02.2015
  • Ausschreibung
  • (ID 2-190011)

RV 2 KSch- Projektierung Zwickau


 
  • Projektdaten

    maximieren

    Bewerbungsschluss 02.02.2015 Bewerbungsschluss
    Verfahren sonstige Verfahren
    Gebäudetyp Technische Infrastruktur
    Art der Leistung Bauleitung, Objektüberwachung / Dokumentation / sonstige
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Deutsche Telekom AG, Düsseldorf (DE)
    Aufgabe
    Allgemeines
    Mit diesem Vertrag sollen Planungs- /Projektierungs- /Baubegleitungs-
    und Dokumentationsleistungen für Baumaßnahmen zum ersatzlosen Abbruch,
    zur Auswechslung bzw. zum Neubau von Kabelschächten (Ing.-Bauwerke) der
    Bauwerkskategorie III (gemäß Definition nach IV-AG SchaKaL) erbracht
    werden.
    Der Geltungsbereich umfasst den Bereich der ON 375 Zwickau, 3772
    Schneeberg, 37296 Stollberg im Bereich des PTI 13, NL Ost.
    Vertragsgrundlage sind die als Anlage beigefügten strukturplanerischen
    Entscheidungen des/der örtlichen PTI. Im einzelnen sind folgende
    Maßnahmen zu bearbeiten:
    1.#Es sind 27 Kabelschächte auszuwechseln
    Die Bauwerke sind in 27 Einzelvorhaben zusammengefasst. Die Unterlagen
    dienen als Kalkulationsgrundlage und sind Anlagen dieser LB. Details der
    strukturplanerischen Entscheidungen können bei Bedarf durch den BvT
    erläutert werden.
    Das parallele Bearbeiten mehrerer Maßnahmen/Vorhaben ist zwingend
    erforderlich.

    Die Wegesicherung ist durch den Auftragnehmer vorzubereiten und
    durchzuführen#
    Die Wegesicherung ist durch den Auftragnehmer vorzubereiten
    Eine Wegesicherung ist nur bei reinen KSch-Neubaumaßnahmen erforderlich.
    Leistungen des Gewerkes Tiefbau sowie Leistungen von Statikern bzw.
    Gutachtern sind nicht Bestandteil dieses Vertrages. Die Beauftragung
    dieser Leistungen erfolgt durch den AG.
    Die Beauftragung erfolgt über die IV-AG WMS-TI

    Arbeiten mit den IV-Systemen der Telekom

    Bei der Universal-Schnittstelle gibt es die
    a) B2B-Schnittstelle und
    b) ZeLe (Zugangslösung für externe Leistungserbringer)

    a) B2B Schnittstelle
    Für den elektronischen Austausch von kaufmännischen Auftragsdaten
    (Abruf, Leistungserfassung) und Produktionstechnischen
    Auftragsdaten (WMS-TI Daten) mit externen Vergabepartnern wird die
    B2B-Schnittstelle bereitgestellt. Die B2B-Schnittstelle wird
    ausschließlich für Rahmenverträge genutzt.
    Der AN koppelt seine eigene IT an die B2B-Schnittstelle.
    Qualifizierung durch den AG erfolgt nicht.
    Die Nutzung der B2B-Schnittstelle für AN ist optional.

    b) ZeLe (Zugangslösung für externe Leistungserbringer)
    Der Zugang zu den IV-Systemen erfolgt über die Zugangslösung für
    externe Leistungserbringer (ZeLe).
    Dem AN werden durch den AG personenbezogene Kennungen für den
    Zugang ZeLe (internetbasierter Zugang)
    sowie allen erforderlichen IV-Systemen zur Verfügung gestellt.

    Der AN bekommt vom Auftragsverantwortlichen Telekom (PTI) die
    erforderlichen Auftragsformulare. Die Auftragsformulare müssen vom AN
    vollständig ausgefüllt und dem Auftragsverantwortlichen Telekom (PTI)
    übermittelt werden.
    Die erforderlichen Zugänge hierfür müssen vom Auftragsverantwortlichen
    Telekom (PTI) beauftragt werden. Diese Zugänge werden in der Regel
    innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der vollständig vom AN ausgefüllten
    Auftragsformulare bereit gestellt.
    Die eingesetzten Mitarbeiter des AN müssen Qualifizierungsnachweise der
    erforderlichen IV-Systeme Megaplan, SAP-Prompt,WMS-TI, Kontes-ORKA der
    Telekom vorlegen.
    Bei Beauftragung von Projektierungs-, Baubegleitungs- und/oder
    Dokumentationsleistungen sowie Leistungen zur Fehlerortung/-beseitung am
    TK-Netz muss der AN in der Lage sein alle notwendigen Daten die zur
    Ausführung der Leistungen benötigt werden aus folgenden IV-Systemen
    abrufen bzw. eingeben zu können.
    Hat der AN noch keine Kennungen und Qualifizierungen muss er dies
    umgehend in Absprache mit dem AG nachholen.

    Für die IV-Systeme Megaplan (Entstörclient), Kontes-ORKA, SAP-Prompt und
    WMS-TI erfolgt die Qualifizierung durch den AG.

    Die Qualifizierung für das IV-System Megaplan (Planen sowie
    Dokumentation) wird bei Telekom Training (TT) durchgeführt. Die
    detaillierte Absprache zum Qualifizierungsbedarf und die
    Angebotserstellung für die Qualifizierungsmaßnahme erfolgt zwischen TT
    und dem AN über den AG.

    Die jeweiligen Qualifizierungskosten muss der AN tragen.

    Der AN verpflichtet sich bereits jetzt, eine zusätzliche"Vereinbarung
    über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag (ADV)"
    abzuschließen.

    Im einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen:
    1.#Erstellung aller Planungen in der IV-AG MEGAPLAN gemäß ZTV TKNetz
    21 bzw. der Projektierungsvorgaben zur Erstellung der
    Ausbauplanung
    2.#Die Ausbauplanung erfolgt gemäß der in dieser LB
    festgeschriebenen Projektierungsvorgaben
    3.#Erstellung aller Ausführungsunterlagen sowie aller Unterlagen zur
    Durchführung einer eventuell erforderlicher Wegesicherung.
    4.#Durchführung der Wegesicherung Namens und im Auftrag der Telekom
    Deutschland GmbH
    5.#Erstellung aller erforderlicher Unterlagen zur Beauftragung
    anderer Gewerke
    6.#Bearbeitung der Unterlagen zum Thema „Umweltrelevanz“ von
    Baumaßnahmen
    7.#Erstellung eines Planungsaufmaßes (Ermittlung aller
    erforderlichen Leistungen sowie Aufstellung der erforderlichen
    Materialien). Die Unterlagen sind in Form und Umfang mit dem BvT
    abzustimmen.
    8.#Erstellung einer detaillierten Baubeschreibung als
    Kalkulationsgrundlage für den Tiefbau – AN
    9.#Wahrnehmung aller erforderlichen Ortstermine u.a. mit
    Statikern/Gutachtern, dem Träger der Strassenbaulast,
    Grundstückseigentümern, Anwohnern, Vertretern anderer
    Leitungsverwaltungen.
    10.#Erstellung aller erforderlicher Unterlagen zur ggf.
    erforderlichen Beauftragung Dritter (z.B. beim Umlegen anderer
    Leitungsverwaltungen u.ä.).
    11.#Durchführung der Baubegleitung gemäß ZTV TKNetz 22
    12.#Fotodokumentation der Baumaßnahme (Chronologie der
    Bauvorbereitung/Baudurchführung/signifikante Bauzustände).
    Details sind mit dem BvT abzustimmen.
    13.#Prüfung aller Rechnungsbegründenden Unterlagen aller Gewerke
    14.#Prüfung der Planberichtigungen (Rotberichtigung, Berichtigung der
    KSch-Karten u.ä) aller Gewerke
    15.#Durchführung der Dokumentation in der IV-AG MEGAPLAN gemäß ZTV
    TKNetz 24


    Durchführung der Wegesicherung (wenn vertraglich vereinbart)
    Ist die Durchführung der Wegesicherung Bestandteil dieses Vertrages,
    werden alle zur Durchführung erforderlichen Vorschriften, Vollmachten
    und Handlungsanweisungen durch den AG zur Verfügung gestellt.

    Projektierungsvorgaben zur Erstellung der Ausbauplanung
    Allgemeines
    Mit der technischen Planung werden die Trasse und die benötigten
    Bauwerke nach Standorten, Größen und Bauweisen unter Beachtung der
    nachfolgend beschriebenen Planungsgrundsätze soweit fest-gelegt und
    gesichert, dass die Bauausführung insgesamt möglich ist.
    Der Bestand, als Basis für jede Planung, ist in MEGAPLAN dokumentiert.
    Die technischen Planungen sind in MEGAPLAN zu erstellen und zu
    dokumentieren.
    Die Ergebnisse der technischen Planung sind hinsichtlich der
    Vorhabendaten zusätzlich in der eBA zu dokumentieren bzw. zu
    aktualisieren.
    Die in WMS-TI angelegte elektronische Bauakte (eBa) ist entsprechend der
    Vorgaben zu befüllen.

    Baubeschreibung, Leistungsbeschreibung
    Für jede geplante Baumaßnahme sind alle erforderlichen Einzelheiten zu
    beschreiben, die zur Durch-führung der Maßnahme bekannt sein müssen. Sie
    dient als Grundlage zur Kalkulation bei der Aus-schreibung und als
    Anleitung bei der Bauausführung.
    Dazu zählen:
    - Art und Ort der Maßnahme, Ausbaupläne
    - zeitlicher und räumlicher Ablauf
    - ggf. im Rahmen der Gesamtmaßnahme beteiligte Firmen,
    - die Baubeschreibung
    • ggf. vorliegende Forderungen des Trägers der Straßenbaulast
    • ggf. vorhandene Auflagen der Kommune hinsichtlich des Umganges mit
    Aushub und Baustellenabfall
    • Absprachen mit dem Träger der Straßenbaulast hinsichtlich der
    Verdichtungskontrolle
    • Absprachen zur Beistellung von Oberbaumaterialien durch den Träger der
    Straßenbaulast
    • Angaben zu örtlichen Besonderheiten in der
    Oberflächenwiederherstellung
    • Angaben zu Bodenarten
    • alle dem AG bekannten Angaben, die für eine ordnungsgemäße Ausführung
    einer Baumaßnahme erforderlich sind
    • ggf. Standsicherheitsnachweise, Gutachten/Bauvorlagen aller Art
    • bautechnische Unterlagen für Ortbeton-KSch
    • Unterlagen zu bereits durchgeführten oder für noch durchzuführende
    Beweissicherungsverfahren
    • sonstige Vorgaben und Hinweise
    - ggf. die Antwortschreiben aus dem Zustimmungsverfahren
    - die Informationen aus den Abstimmungsverfahren mit anderen
    Leitungsträgern
    - das LV
    - die Ansprechpartner zur Durchführung der Maßnahme


    Projektierung von Baumaßnahmen, Statiken, bauliche Voraussetzungen

    Bau von KSch
    Die Größe des zu wählenden KSch berechnet sich mittels Berechnungstool
    KSch nach der
    - Anzahl der aus der Versorgungsrichtung ankommenden KK-Züge,
    - Zahl der einzuführenden Kabel, MR 4 und
    - der im KSch zu lagernden Kabelgarnituren und Kabel-Vorratsringe.
    Details sind der strukturplanerischen Entscheidung des AG zu entnehmen.

    KSch-Nummer
    Jeder KSch ist mit einer KSch-Nummer. zu versehen.
    Die KSch-Nummer. wird als laufende Nr. je ON vergeben. Die
    Nummernvergabe wird durch MEGAPLAN dadurch unterstützt, dass vom System
    ein Vorschlag zur Nummerierung gemacht wird, der bedarfsweise von Hand
    geändert werden kann. Details bzw. örtl. Besonderheiten bei der
    Festlegung der KSch-Nummer sind durch den BvT bekanntzugeben.

    Rohrverband
    Müssen Rohrverbände in verschiedenen Richtungen verzweigt werden, sind
    die Rohrzüge lagenweise so anzuordnen, dass in den KSch eine
    kreuzungsfreie Kabellagerung erfolgen kann.
    Bei einer Änderung des Rohrprofils zwischen 2 KSch sind die Rohre in
    MEGAPLAN durchzunummerieren, so dass ein Rohrzug eindeutig zu
    identifizieren ist.
    Der druckdichte KK-Flexbogen kann ohne Einschränkungen in KKA eingebaut
    werden.
    Der feinsanddichte Flexbogen ist nur bei VzK- oder KR-Anlagen zu
    verwenden.
    KK-GB dürfen keinesfalls in KK-Längstrassen verwendet werden. Der Einbau
    ist nur zulässig bei:
    - Anschluss von Hauseinführungen
    - Anschluss von KVz, MFG gemäß ZTV-TKNetz 20
    - in Vzk-KKA
    Einzelheiten siehe ZTV-TKNetz 12 Abschnitt „Bauen von Kabelkanälen aus
    Rohren“.
    Die Rohrverbandsanordnung entspricht oft nicht dem
    Muffenlagerungskonzept im KSch. In diesen Fällen ist bei Neubau der
    Rohrverband ab einem angemessenen Abstand vor dem KSch in eine für die
    Muffenlagerung im KSch geeignete Rohrzuganordnung umzuwandeln.
    Das in den KSch einzuführende Rohrverbandsprofil ist in MEGAPLAN und in
    der KSchK darzustellen. Die Darstellung der Rohrzüge in der KSchK muss
    dem tatsächlichen Einlauf in der KSch-EP entsprechen. Zur Kennzeichnung
    der Zielrichtung der Rohrzüge in der KSchK sind die vorgeschriebenen
    Symbole zu verwenden.

    Bestandsschutz von Bauwerken
    Grundsätzlich ist der Bestand des legal errichteten Bauwerks geschützt
    vor späteren Änderungen der materiellen Rechtslage. Diese Schutzwirkung
    gilt jedoch nicht uneingeschränkt.
    Wird ein Bauwerk z.B. baufällig, so kann sich der Eigentümer nicht auf
    die früher erteilte Baugenehmigung berufen. Der Eigentümer ist also
    verpflichtet, die bauliche Anlage so zu unterhalten, dass die
    öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet wird.
    Das heißt konkret:
    Solange ein KSch/AzK trotz hohen Alters verkehrssicher und in sich
    stabil ist und deshalb keine Gefahrenquelle für die öffentliche
    Sicherheit und Ordnung begründet, besteht kein Anlass, lediglich
    aufgrund des Alters und der im Vergleich zu heute andersartigen
    Bauweise, Veränderungen vorzunehmen.
    Anders verhält es sich erst dann, wenn die öffentliche Sicherheit und
    Ordnung aufgrund von ermittelten Schäden an dem inspizierten Bauwerk
    durch Baufälligkeit, Instabilität o.ä. gefährdet ist. Dann nämlich
    besteht die Pflicht des Eigentümers, das Bauwerk auszubessern und für
    eine entsprechende Sicherheit des Bauwerks nach heutigem Stand der
    Technik zu sorgen. Das bedeutet eine statische Berechnung des
    Gesamtbauwerks mit den aktuellen Lastannahmen für seinen derzeitigen
    Einbauort. Diese Aussage gilt nur dann, wenn zur Instandsetzung des
    Bauwerks Veränderungen an seiner Grundsubstanz (Körper/Decke)
    vorgenommen werden müssen. Die Instandsetzung von Bauteilen des
    Einstiegs (Hals/Zwischenrahmen/Abdeckung) ist ohne generelle Anpassung
    des Gesamtbauwerks an den anerkannten Stand der Technik möglich.

    KSch auswechseln
    Um einen KSch auszuwechseln stehen die nachfolgend genannten
    Möglichkeiten zur Verfügung:
    - Ersatz durch Einbau eines genormten KSch Typ II der bisherigen
    Baureihe, wenn der erforderliche
    Einbauraum vorhanden ist und die entstehenden Lagerungsräume benötigt
    werden Ersatz durch Einbau eines Ortbetonschachtes mit Einzelstatik,
    wenn eine Verwendung von Fertigteil-
    KSch aufgrund sehr beengter Örtlichkeit nicht möglich ist (teuerste
    Alternative). Anwendung nur in begründeten Ausnahmefällen.
    - Ersatz durch Einbau eines KSch Typ III, zur Aufrechterhaltung des
    betrieblichen Zustandes der vorhandenen KKA bei seitlichen
    Rohreinführungen.
    - Ersatz durch Einbau eines KSch aus Stahlbeton-Fertigteilen, welcher
    als Einzelanfertigung passend zu den örtlichen Gegebenheiten
    hergestellt wird.

    Die Größe des neu einzubauenden KSch wird mit dem Berechnungstool KSch
    ermittelt.
    Wenn die Größe gleich bleibt oder kleiner sein kann, ist ein passender
    Ersatztyp auszuwählen.
    Wenn das Volumen des KSch größer werden muss, aber wegen Fremdanlagen
    kein breiterer KSch eingebaut werden kann, ist ein längerer KSch zu
    wählen. Dazu bieten sich die entsprechend benötigten Größen der KSch-
    Typen II bzw. III, die KSch Verlängerung des bestehenden KSch bzw. der
    Einbau eines Sonder-KSch an.
    Details sind der strukturplanerischen Entscheidung des AG zu entnehmen.

    Einführen von KK-Zügen in AzK, KSch und in Gebäude

    KSch Typ I
    KKR können beim KSch Typ I (KKSch) sowohl an den Längs- als auch an den
    Stirnseiten unter Verwendung entsprechender KK- EP eingeführt werden.

    KSch Typ II
    KKR werden beim KSch Typ II (Norm-KSch) unter Verwendung von PUR-Platten
    ausschließlich an den Stirnseiten eingeführt. Diese sind in Abhängigkeit
    der jeweiligen KSch-Größe dimensioniert.

    KSch Typ III
    Abweichend von der bestehenden betrieblichen Regelung der ausschließlich
    stirnseitigen Rohr- bzw. Kabeleinführung wird bei Verwendung des
    Modularen KSch Typ III der vorgefundenen betrieblichen Situation
    Rechnung getragen, d.h. seitlich ankommende Kabel oder Rohranlagen
    können auch in seitlichen (ggf. höhenvariablen) Einführungsfenster mit
    bis zu 9 Rohröffnungen 110 mm angebunden werden. Die stirnseitige
    Einführung erfolgt unter der Verwendung der PUR-Platte Typ 5 M.
    Das Weglassen von fest einbetonierten Kabelhalterschienen ermöglicht die
    Anpassung an vorgefundene Muffenlagerungskonzepte (Muffenfeld 700 mm
    oder 1100 mm). Die Anordnung der KH-Schienen ist durch den Planer
    aufgrund der vorgefundenen örtlichen Verhältnisse festzulegen.

    Nicht normgerechte KSch
    In älteren, nicht genormten Bauwerken aus Ortbeton, Mauerwerk oder
    Betondielen werden die KKR unter Verwendung von WDM direkt in die
    vorgesehenen Fenster stirnseitig oder seitlich eingeführt und mit Mörtel
    abgedichtet.

    Abbrechen von Bauwerken
    Einzelheiten dazu siehe ZTV-TKNetz 13, Abschnitt „Abbrechen von KSch,
    AzK und Mft“
    Hier sind die unterschiedlichen Vorgaben der Straßenbaulastträger mit zu
    beachten. Details hierzu werden ggf. durch den BvT bekanntgegeben.

    Technische Beschreibung von KSch
    Die technischen Beschreibungen, Detaildarstellungen der KSch,
    Funktionsmaße sowie Lastannahmen und Einbauszenarien sind der ZTV TKNetz
    13 zu entnehmen.

    Dimensionierung von Bauwerken

    Allgemeines
    Die Dimensionierung von KSch-Bauwerken erfolgt je nach Anwendungsfall
    auf unterschiedliche Weise. Im Gegensatz zur bisher ausschließlichen
    Berücksichtigung symmetrischer Kabel und Kabelgarnituren wird jetzt
    erstmals für KSch Typ II zusätzlich bei MR- Ausnützung der Rohrzüge eine
    KSch- Größenermittlung mit dem Berechnungstool KSch durchgeführt (Das
    Berechnungstool KSch wird durch den AG zur Verfügung gestellt). Der
    Bedarf an Lagervolumen dient als Grundlage. Vermietete Rohrzüge sind zu
    berücksichtigen. Details sind der strukturplanerischen Entscheidung des
    AG zu entnehmen.

    Neubau von KKA (Kabelkanalanlage)
    Beim Neubau von KKA ist ausschließlich KSch Typ II einzusetzen. Die
    Dimensionierung erfolgt mittels Berechnungstool KSch. Details sind der
    strukturplanerischen Entscheidung des AG zu entnehmen.


    Ersatz von KKA
    Beim Ersatz von KKA sind als Bauwerke vorrangig KSch Typ I oder Typ II
    einzusetzen. Bei KSch mit seitlicher Einführung ist eine Versetzung des
    BW entlang der KK-Trasse anzustreben, um die seitlich ankommenden KK-
    Züge mittels Rohrbögen auf einer Stirnseite eines normgerechten KSch
    einführen zu können. Die Dimensionierung der KSch erfolgt mittels
    Berechnungstool KSch. Details sind der strukturplanerischen Entscheidung
    des AG zu entnehmen.


    Ersatz von KSch <= 3,4m lichte Länge
    Beim punktuellen Ersatz eines nicht normgerechten KSch ist bis zu einer
    KSch-Größe von 3,0 m lichter Länge der entsprechende KSch (Typ III 0, 1,
    2, 3, 4) einzusetzen.
    Hierbei ist immer eine Einzelfallentscheidung zu treffen. Details sind
    der strukturplanerischen Entscheidung des AG zu entnehmen. Durch die
    Wahl eines gleich großen bzw. des nächst größeren KSch-Typs muss die
    vorgefundene betriebliche Situation mind. beibehalten, darf aber in
    keinem Fall verschlechtert werden.
    KSch mit seitlicher Rohreinführung
    KSch Typ I oder Typ III. einsetzen.
    KSch ohne seitliche Rohreinführung
    KSch Typ I, Typ II oder Typ III einsetzen. Die erforderliche KSch-Größe
    ist mit dem Berechnungstool KSch zu ermitteln. Details sind der
    strukturplanerischen Entscheidung des AG zu entnehmen.

    Ersatz von KSch > 3,4m lichter Länge
    KSch mit seitlicher Rohreinführung
    Beim punktuellen Ersatz eines nicht handbuchkonformen KSch ist ab einer
    KSch-Größe von 3.4 m lichter Länge ein Sonderbauwerk mit entsprechenden
    Maßen zu dimensionieren. Hierbei ist immer eine Einzelfallentscheidung
    zu treffen. Details sind der strukturplanerischen Entscheidung des AG zu
    entnehmen. Durch die Wahl eines gleich großen bzw. größeren KSch die
    vorgefundene betriebliche Situation mind. beibehalten aber in keinem
    Fall verschlechtert werden darf.
    KSch ohne seitliche Rohreinführung
    Beim punktuellen Ersatz eines nicht handbuchkonformen KSch ist ab einer
    KSch-Größe von 3.4 m lichter Länge ein KSch Typ II einzusetzen. Die
    Dimensionierung erfolgt mittels Berechnungstool KSch. Details sind der
    strukturplanerischen Entscheidung des AG zu entnehmen.

    KSch in Sonderbauform aus Ortbeton bzw. Stahlfertigteilen
    Diese besondere Bauweise ist nur anzuwenden, wenn nachweislich keine
    Einsatzmöglichkeiten zum Einbau von Regelbauteilen gemäß ZTV-TKNetz 13
    realisiert werden können oder der sonst notwendige Umbau von KK-Trassen
    nicht wirtschaftlich ist.
    Grundsätzlich ist das Herstellen dieser KSch über einen Ingenieurvertrag
    abzuwickeln. Die Vorschriften der DIN 1045 (gültige Unterlagen) sind zu
    beachten. Für das Bw ist eine Prüfstatik erforderlich.
    Die KSch dürfen nur nach eigens angefertigten oder bereits vorhandenen
    anerkannten bautechnischen Unterlagen hergestellt werden.
    Die beim Einbauen oder Herstellen dieser KSch zu beachtenden Einbau-
    bzw. Herstellungsvorschriften sind in der Leistungsbeschreibung zu
    dokumentieren.

    Technische Planung abschließen
    Aufgrund der Auskundung und Wegesicherung sich ergebende
    Planungsänderungen sind in den Pla-nungsentwurf innerhalb von MEGAPLAN
    einzuarbeiten. Der Planungsentwurf wird damit zum Ausführungsplan. Er
    wird ggf. durch weitere, für das Vorhaben wichtige und erforderliche
    Unterlagen wie
    - Erläuterung zum zeitlichen Ablauf des Vorhabens
    - Pläne mit Längs- und Querschnittsprofilen
    - Unterlagen über gekoppelte Baumaßnahmen und Pläne anderer Bauträger
    und Versorgungsträger ergänzt.

    Die Anlagen werden den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
    Informationen

    Bezug der Unterlagen und Einreichung der Bewerbung: www.evergabe.telekom.de

    Adresse des Bauherren DE-40213 Düsseldorf

  • Anzeigentext Ausschreibung

    maximieren

    • Liegt nicht vor.
  • Protected by Copyscape
  • Gewährleistung

    competitionline übernimmt keine Verantwortung für Fehler, Auslassungen, Unterbrechungen, Löschungen, Mängel oder Verzögerungen im Betrieb oder bei Übertragung von Inhalten. competitionline übernimmt keine Verantwortung für Einbußen oder Schäden, die aus der Verwendung der Internetseiten, aus der Verwendung von Nutzerinhalten oder von Inhalten Dritter, die aus den Internetseiten oder über den Service gepostet oder an Nutzer übertragen werden, oder aus Interaktionen zwischen Nutzer und Internetseiten (online oder offline) resultieren. Bitte lesen Sie hierzu unsere Nutzungsbedingungen.


INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 29.01.2015
Zuletzt aktualisiert 29.01.2015
Wettbewerbs-ID 2-190011 Status Kostenpflichtig
Seitenaufrufe 252