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  • DE-59555 Lippstadt
  • 10/2016
  • Ergebnis
  • (ID 2-190012)

Generalsanierung Stadttheater Lippstadt; Leistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 53 HOAI


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 04.10.2016 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Tatsächliche Teilnehmer: 2
    Gebäudetyp Kultur-, Veranstaltungsgebäude
    Art der Leistung Generalplanerleistung / Brandschutz / Technische Ausrüstung
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Stadt Lippstadt, Lippstadt (DE)
    Betreuer Ax • Schneider & Kollegen, Neckargemünd (DE)
    Aufgabe
    Das nunmehr seit 40 Jahren bestehende Stadttheater der Stadt Lippstadt soll in den Jahren 2016-2017 in baulichen- und theatertechnischen Bereichen saniert werden.
    Ein Sanierungsgutachten beurteilt das Gebäude, die Haustechnik und die brandschutztechnischen Einrichtungen. Es schließt die Beurteilung und Vorschläge zur Veranstaltungstechnik (Bühnentechnik, Bühnenbeleuchtung, Ton- und Medientechnik) mit ein. Ebenso werden die allgemeine Haustechnik (Technische Ausrüstung) und die Aspekte des vorbeugenden Brandschutzes beurteilt. Als Ergebnis wurden hierzu 3 finanziell gestaffelte Varianten entwickelt. Das Sanierungsgutachten ist anzufordern bei
    AX, Schneider & Kollegen GbR
    Zu Händen von:
    Herrn Dr. jur. Thomas Ax, Maîtrise en Droit International Public (Paris X-Nanterre)
    Rechtsanwalt
    Peter-Schnellbach-Str. 1
    69151 Neckargemünd
    Tel.:+49 1622893559
    Fax.:+49 622397290029
    MjE5YRtOZS1OZRpgUFVbUlZRUl8aWFxZWVJUUlsbUVI=
    Gemäß Ratsbeschluss soll die Variante 1 umgesetzt werden.
    Kurzgliederung Variante 1: Austausch der erneuerungsbedürftigen technischen Anlagen der Haustechnik und der Theatertechnik; Brandschutzmaßnahmen; Erfüllung der Vorschriften unter Würdigung des Bestandes; Beibehaltung der Gebäudekubatur; Beibehaltung der Funktionen.
    Maßnahmen:
    Technische Ausrüstung, allgemein:
    Die Haustechnik wird weitgehend erneuert.
    Die betrifft alle Gewerke Lüftung, Sanitär, Elektro, Feuerlöschtechnik.
    Im Bereich der Feuerlöscheinrichtungen wird die Wasserbevorratung, die derzeit nicht vorhanden ist, nachgerüstet in einem verfügbaren Raum der Ostendorfschule.
    Theatertechnik:
    Die Theatertechnik wird in der Bühnentechnik funktional ergänzt (Vorbühnenzüge, Anlieferung), ansonsten werden nur Mängel aus Sachverständigenberichten behoben und die Abnahmefähigkeit (EV als
    Schutzvorhang, Rauchhaube, Portalbrücke) hergestellt. Der Antrieb Orchesterpodium wird ausgetauscht.
    Die Bühnenbeleuchtung und Ton-/Medientechnik wir komplett erneuert, da diese keinen heutigen Standards entspricht.
    Zu den Maßnahmen gehört der Einbau eines Hubpodiums der Anlieferung.
    Gebäude:
    Brandschutztechnische Mängel laut brandschutztechnischem Konzept werden beseitigt.
    Das Gebäude wird energetisch im Bereich der Fenster durch isolierverglaste Glasscheiben mit wärmetechnisch getrennten Pfosten/Riegeln/Rahmen verbessert.
    Ebenfalls erfolgt eine Verbesserung bei den Dächern durch die Anwendung von Materialien mit besseren Wärmedämmungseigenschaften bei Beibehalt der Aufbauhöhen.
    Eine energetische Ertüchtigung der Stahlbetonfassaden mit den vorgehängten Elementen erfolgt nicht.
    Die Böden werden im Funktionstrakt erneuert.
    Die Künstler- und Mitwirkendenbereiche werden funktional verbessert.
    Der Zuschauerraum wird in seiner Gestaltung beibehalten, brandschutztechnische Auflagen werden erfüllt. Die Böden und die Bestuhlung werden belassen, die Mechanik der vorhandenen Bestuhlung wird lediglich repariert.
    Die Regiezone des Zuschauerraumes wird erneuert und schalltechnisch besser gegen den Saal abgetrennt.
    Die Foyereinrichtung (Theken, Möblierung) wird erneuert. Die Decke des Foyers unter dem Zuschauerraum wird erneuert, um Brandschutzauflagen zu erfüllen. Gleichzeitig werden raumakustische Verbesserungen, welche der Foyernutzung dienen (Reduzierung Nachhall, Lautstärke) eingebracht.
    Die Stahlbetonbrüstungen im Foyer werden abgebrochen und durch transparente Glasbrüstungen ersetzt.
    Das Foyer wird besser mit den seitlichen Erschließungstreppenhäusern verbunden, dies geschieht durch großflächig offenstehende Glastüren.
    Die Abendkasse wird umgebaut.
    Die Publikums-WCs werden erneuert.
    Für diese Maßnahmen sieht das Gutachten ein Kostenvolumen in Höhe von insgesamt 12 044 444 EUR einschließlich MwSt. vor.
    Die Baunebenkosten, KG 700, (22,5 %) werden mit 1 859 029 EUR beziffert.
    Planerische Grundlagen Sanierung Technische Ausrüstung
    Die Haustechnik ist in weiten Bereichen seit Errichtung des Gebäudes nicht erneuert worden. Die vorgesehenen Laufzeiten sind erreicht und überschritten. Der Stand heutiger Vorschriften und geänderte energetische Grundlagen muss berücksichtigt werden.
    Die vorgesehenen und in der Kostenermittlung erfassten Maßnahmen umfassen:
    (Gliederung nach DIN 276)
    KG 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
    411 Abwasseranlagen:
    Revision der Schmutzwasser-Grundleitungen mit Prüfbericht und Sanierungsvorschlag, Austausch von Leitungen nach Erfordernis, Erneuerung im Inliner-Verfahren, wenn möglich.
    Schadstoffbelastetes Eternit-Abflussrohr ersetzen, neue Anschlüsse nur unter Vorbehalt 412 Wasseranlagen:
    Bewertung Rohrleitungen, Erneuerung Sanitärobjekte, Gefährdungsanalyse Trinkwasserinstallation, Feuerlöschleitungen, Erneuerung Trinkwassernetz und Sanitär-Objekte wird empfohlen, Hygienische
    Notwendigkeit ist gegeben.
    413 Gasanlagen:
    Gasanschluss im Bereich Rampe muss verlegt werden.
    KG 420 Wärmeversorgungsanlagen
    421 Wärmeerzeugungsanlagen:
    Heizzentrale in 2002 erneuert, technisch nicht abgeschrieben, Technik entspricht dem Stand der Technik.
    422 Wärmeverteilnetze:
    Rohrleitungen für raumlufttechnische Anlagen anpassen, Erneuern, vorhandenes Rohrnetz auf Zustand prüfen, Undichtigkeiten im Heizungsnetz selten, keine Notwendigkeit der Erneuerung.
    423 Raumheizflächen:
    Deckenstrahlplatten im Bühnenbereich, Wärmeschleier zur Vermeidung von Zugluft KG 430 Lufttechnische Anlagen
    431 Lüftungsanlagen:
    Zu- und Abluftanlagen Saal 37.600/18.800 m3/h, Foyer 8.000 m3/h mit den Luftbehandlungsfunktionen Filtern, Heizen erneuern, Geräte nach VDI 6022, Hygiene in raumlufttechnischen Anlagen - keine Kühlung vorsehen - Maschinelle Entrauchung mit Brandgasventilatoren (2 x 12.000 m3/h) ist für den Saal vorzusehen, Zuluftkanäle auf Zustand prüfen, Revisionsklappen einbauen, Abklatschproben, hygienische Bewertung, Brandschutzklappen – Blätter asbesthaltig, werden erneuert, 432 Teilklimaanlagen:
    Kühlung Beleuchterraum, keine Kühlung Saal, Bühne
    434 Kälteanlagen:
    nicht vorgesehen
    Rauchabfuhr der durch Sprinkleranlage geschützte Lagerräume unter der Bühne muss möglich sein, der Zeitfaktor für die Rauchabfuhr spielt keine Rolle
    KG 440 Starkstromanlagen
    441 Hoch- und Mittelspannungsanlagen:
    442 Eigenstromversorgungsanlagen:
    Netzersatzaggregat für Sprinkler, Entrauchungen, etc.; Austausch der Sicherheitsbeleuchtung mit zugehöriger
    Verkabelung.
    443 Niederspannungsschaltanlagen:
    Austausch und Anpassung der NSHV an das Ersatznetz; Erneuerung der Kompensation gem. TÜV-Bericht;
    444 Niederspannungsinstallationsanlagen:
    Erweiterung der Anlage um die zus. RLT Anlagen; Verkabelung der MSR-Technik; wiederkehrende Prüfung durch
    Sachverständigen
    445 Beleuchtungsanlagen:
    In den Nebenbereichen sind Beleuchtungskörper mit Leuchtstofflampen (EVG) vorgesehen.
    Anmerkung: die Kosten für eine LED-Technik liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch deutlich höher
    446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen:
    Beseitigung der Mängel aus dem TÜV-Bericht; wiederkehrende Prüfung durch Sachverständigen
    449 Starkstromanlagen, Sonstiges
    KG 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
    451 Telekommunikationsanlagen
    452 Such- und Signalanlagen
    453 Zeitdienstanlagen
    454 Elektroakustische Anlagen:
    Erneuerung der ELA-Anlage gem. TÜV-Bericht; Prüfung durch Sachverständigen
    455 Fernseh- und Antennenanlagen
    456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen:
    Erweiterung der BMA; Prüfung durch Sachverständigen
    457 Übertragungsnetze
    459 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
    KG 460 Förderanlagen
    Die Förderanlagen sind, soweit neue Anlagen vorgesehen sind, in der Objektplanung beschrieben und
    dort kostenmäßig erfasst.
    An den vorhandenen Anlagen (Personen und Lastenaufzug Bestand) sind keine Maßnahmen vorgesehen.
    KG 470 Nutzungsspezifische Anlagen
    475 Feuerlöschanlagen:
    Sprinklerschutz in Lagerbereichen unter der Bühne, Sprühwasserlöschanlagen in 4 Bühnen-Abschnitten
    Wandhydranten neu für 100 bzw. 200 l/min, Löschwassernetz vom Trinkwassernetz trennen,
    Druckhaltestation für Löschwasser, Berieselung Eiserner Vorhang,
    Feuerlöschschränke müssen erneuert werden. Feuerlöschleitungen verbleiben.
    479 Nutzungsspezifische Anlagen:
    Bühnentechnik, siehe dort.
    KG 480 Gebäudeautomation
    481 Automationssysteme Automationsstation mit Bedien- und Beobachtungseinrichtung, Schnittstellen zu
    Feldgeräten und anderen Automationseinrichtungen
    482 Schaltschränke: Lüftungstechnik Foyer und Saal, Studiobühne/Bühne neu,
    483 Management- und Bedieneinrichtungen für übergeordnete Steuerung
    484 Raumautomationssysteme
    KG 490 Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen
    494 Abbruchmaßnahmen:
    Demontage von Anlagenteilen, Schadstoffentsorgung nach Schadstoffkataster
    494 Instandsetzungen
    Um eine erste Brandschutzgrundlage zu schaffen, die u. a. als Basis für eine Abstimmung mit Bauaufsicht und Feuerwehr dienen kann, wurde als Bestandteil des Sanierungsgutachtens eine Grobkonzeption Brandschutz ausgearbeitet, die eine Zusammenstellung wesentlicher Punkte der Brandschutzkonzeption für die sogenannte Basisvariante
    (Variante 1) umfasst.
    Für die planerische Leistung zur gesamten Umsetzung der Variante 1 des Sanierungsgutachtens soll nunmehr mittels eines EU-weit durchzuführenden VOF Vergabe¬verfahrens ein geeignetes Planungsbüro als Generalplaner ermittelt werden. Aufgrund der Komplexität der Maßnahmen werden die erforderlichen Planungsleistungen als Generalplanerleistungen vergeben.
    Der Generalplaner hat folgende Leistungen für die Sanierungsmaßnahme zu erbringen:
    Planungsleistungen
    Fachplanung Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 2-9 des Leistungsbildes § 55 HOAI
    als Besondere Leistungen die Brandschutzplanung
    Der Planungsbeginn ist für Mitte 2015, Baubeginn für Mitte 2016 und Fertigstellung für Mitte 2017 vorgesehen.
    Mit der Baumaßnahme sollte erst begonnen werden, wenn die Planungen aller Beteiligten einen so hohen Reifegrad (abgeschlossene Ausführungsplanung). Zur Erzeugung von Kostensicherheit muss die Ausschreibung der Kerngewerke zu Beginn erfolgen.
    Leistungsumfang
    Der Auftraggeber beabsichtigt die stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-9 der unter Abschnitt II.1.1) genannten Leistung gemäß HOAI. Dabei sind folgende Stufen vorgesehen: LP 2-3 Vorplanung und Entwurfsplanung für das Gesamtprojekt. LP 4-7, Genehmigungsplanung, Werkplanung und Vergabe für im Rahmen der Planung zu bildende Bauabschnitte, LP 8-9 Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation für im Rahmen der Planung zu bildende Bauabschnitte.
    Adresse des Bauherren DE-59555 Lippstadt
    TED Dokumenten-Nr. 32577-2015
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen

      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

      Stadt Lippstadt, Der Bürgermeister
      Geiststr. 16
      Kontaktstelle(n): Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen, Fachdienst Gebäudewirtschaft
      Zu Händen von: Herrn Michael Groß
      59555 Lippstadt
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: MTdmYlxhWl5lJ2BraGxsOWxtWl1tJmViaWlsbVpdbSddXg==
      Fax: +49 294198078480

      Weitere Auskünfte erteilen: AX, Schneider & Kollegen GbR
      Peter-Schnellbach-Straße 1
      Zu Händen von: Herrn Dr. jur. Thomas Ax, Maîtrise en Droit International Public (Paris X-Nanterre)
      69151 Neckargemünd
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 1622893559
      E-Mail: MTVvKVxzO1xzKG5eY2lgZF9gbShmamdnYGJgaSlfYA==
      Fax: +49 622397290029

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: AX, Schneider & Kollegen GbR
      Peter-Schnellbach-Straße 1
      Zu Händen von: Herrn Dr. jur. Thomas Ax, Maîtrise en Droit International Public (Paris X-Nanterre)
      69151 Neckargemünd
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 1622893559
      E-Mail: MTlrJVhvN1hvJGpaX2VcYFtcaSRiZmNjXF5cZSVbXA==
      Fax: +49 622397290029

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Ax, Grahlert Projects
      Hermann-Walker-Straße 16
      Zu Händen von: Herrn Dr. jur. Thomas Ax, Maîtrise en Droit International Public (Paris X-Nanterre)
      69151 Neckargemünd
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 1622893559
      E-Mail: MjE3Yx1QZy9QZxxiUlddVFhTVGEcWl5bW1RWVF0dU1Q=
      Fax: +49 622397290029

      I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde
      I.3)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
      I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1)Beschreibung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      Generalsanierung Stadttheater Lippstadt; Leistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 53 HOAI.
      II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Lippstadt.
      NUTS-Code 
      II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
      II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
      II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Das nunmehr seit 40 Jahren bestehende Stadttheater der Stadt Lippstadt soll in den Jahren 2016-2017 in baulichen- und theatertechnischen Bereichen saniert werden.
      Ein Sanierungsgutachten beurteilt das Gebäude, die Haustechnik und die brandschutztechnischen Einrichtungen. Es schließt die Beurteilung und Vorschläge zur Veranstaltungstechnik (Bühnentechnik, Bühnenbeleuchtung, Ton- und Medientechnik) mit ein. Ebenso werden die allgemeine Haustechnik (Technische Ausrüstung) und die Aspekte des vorbeugenden Brandschutzes beurteilt. Als Ergebnis wurden hierzu 3 finanziell gestaffelte Varianten entwickelt. Das Sanierungsgutachten ist anzufordern bei
      AX, Schneider & Kollegen GbR
      Zu Händen von:
      Herrn Dr. jur. Thomas Ax, Maîtrise en Droit International Public (Paris X-Nanterre)
      Rechtsanwalt
      Peter-Schnellbach-Str. 1
      69151 Neckargemünd
      Tel.:+49 1622893559
      Fax.:+49 622397290029

      MTFzLWB3P2B3LHJiZ21kaGNkcSxqbmtrZGZkbS1jZA==

      Gemäß Ratsbeschluss soll die Variante 1 umgesetzt werden.
      Kurzgliederung Variante 1: Austausch der erneuerungsbedürftigen technischen Anlagen der Haustechnik und der Theatertechnik; Brandschutzmaßnahmen; Erfüllung der Vorschriften unter Würdigung des Bestandes; Beibehaltung der Gebäudekubatur; Beibehaltung der Funktionen.
      Maßnahmen:
      Technische Ausrüstung, allgemein:
      Die Haustechnik wird weitgehend erneuert.
      Die betrifft alle Gewerke Lüftung, Sanitär, Elektro, Feuerlöschtechnik.
      Im Bereich der Feuerlöscheinrichtungen wird die Wasserbevorratung, die derzeit nicht vorhanden ist, nachgerüstet in einem verfügbaren Raum der Ostendorfschule.
      Theatertechnik:
      Die Theatertechnik wird in der Bühnentechnik funktional ergänzt (Vorbühnenzüge, Anlieferung), ansonsten werden nur Mängel aus Sachverständigenberichten behoben und die Abnahmefähigkeit (EV als
      Schutzvorhang, Rauchhaube, Portalbrücke) hergestellt. Der Antrieb Orchesterpodium wird ausgetauscht.
      Die Bühnenbeleuchtung und Ton-/Medientechnik wir komplett erneuert, da diese keinen heutigen Standards entspricht.
      Zu den Maßnahmen gehört der Einbau eines Hubpodiums der Anlieferung.
      Gebäude:
      Brandschutztechnische Mängel laut brandschutztechnischem Konzept werden beseitigt.
      Das Gebäude wird energetisch im Bereich der Fenster durch isolierverglaste Glasscheiben mit wärmetechnisch getrennten Pfosten/Riegeln/Rahmen verbessert.
      Ebenfalls erfolgt eine Verbesserung bei den Dächern durch die Anwendung von Materialien mit besseren Wärmedämmungseigenschaften bei Beibehalt der Aufbauhöhen.
      Eine energetische Ertüchtigung der Stahlbetonfassaden mit den vorgehängten Elementen erfolgt nicht.
      Die Böden werden im Funktionstrakt erneuert.
      Die Künstler- und Mitwirkendenbereiche werden funktional verbessert.
      Der Zuschauerraum wird in seiner Gestaltung beibehalten, brandschutztechnische Auflagen werden erfüllt. Die Böden und die Bestuhlung werden belassen, die Mechanik der vorhandenen Bestuhlung wird lediglich repariert.
      Die Regiezone des Zuschauerraumes wird erneuert und schalltechnisch besser gegen den Saal abgetrennt.
      Die Foyereinrichtung (Theken, Möblierung) wird erneuert. Die Decke des Foyers unter dem Zuschauerraum wird erneuert, um Brandschutzauflagen zu erfüllen. Gleichzeitig werden raumakustische Verbesserungen, welche der Foyernutzung dienen (Reduzierung Nachhall, Lautstärke) eingebracht.
      Die Stahlbetonbrüstungen im Foyer werden abgebrochen und durch transparente Glasbrüstungen ersetzt.
      Das Foyer wird besser mit den seitlichen Erschließungstreppenhäusern verbunden, dies geschieht durch großflächig offenstehende Glastüren.
      Die Abendkasse wird umgebaut.
      Die Publikums-WCs werden erneuert.
      Für diese Maßnahmen sieht das Gutachten ein Kostenvolumen in Höhe von insgesamt 12 044 444 EUR einschließlich MwSt. vor.
      Die Baunebenkosten, KG 700, (22,5 %) werden mit 1 859 029 EUR beziffert.
      Planerische Grundlagen Sanierung Technische Ausrüstung
      Die Haustechnik ist in weiten Bereichen seit Errichtung des Gebäudes nicht erneuert worden. Die vorgesehenen Laufzeiten sind erreicht und überschritten. Der Stand heutiger Vorschriften und geänderte energetische Grundlagen muss berücksichtigt werden.
      Die vorgesehenen und in der Kostenermittlung erfassten Maßnahmen umfassen:
      (Gliederung nach DIN 276)
      KG 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
      411 Abwasseranlagen:
      Revision der Schmutzwasser-Grundleitungen mit Prüfbericht und Sanierungsvorschlag, Austausch von Leitungen nach Erfordernis, Erneuerung im Inliner-Verfahren, wenn möglich.
      Schadstoffbelastetes Eternit-Abflussrohr ersetzen, neue Anschlüsse nur unter Vorbehalt 412 Wasseranlagen:
      Bewertung Rohrleitungen, Erneuerung Sanitärobjekte, Gefährdungsanalyse Trinkwasserinstallation, Feuerlöschleitungen, Erneuerung Trinkwassernetz und Sanitär-Objekte wird empfohlen, Hygienische
      Notwendigkeit ist gegeben.
      413 Gasanlagen:
      Gasanschluss im Bereich Rampe muss verlegt werden.
      KG 420 Wärmeversorgungsanlagen
      421 Wärmeerzeugungsanlagen:
      Heizzentrale in 2002 erneuert, technisch nicht abgeschrieben, Technik entspricht dem Stand der Technik.
      422 Wärmeverteilnetze:
      Rohrleitungen für raumlufttechnische Anlagen anpassen, Erneuern, vorhandenes Rohrnetz auf Zustand prüfen, Undichtigkeiten im Heizungsnetz selten, keine Notwendigkeit der Erneuerung.
      423 Raumheizflächen:
      Deckenstrahlplatten im Bühnenbereich, Wärmeschleier zur Vermeidung von Zugluft KG 430 Lufttechnische Anlagen
      431 Lüftungsanlagen:

      Zu- und Abluftanlagen Saal 37.600/18.800 m3/h, Foyer 8.000 m3/h mit den Luftbehandlungsfunktionen Filtern, Heizen erneuern, Geräte nach VDI 6022, Hygiene in raumlufttechnischen Anlagen - keine Kühlung vorsehen - Maschinelle Entrauchung mit Brandgasventilatoren (2 x 12.000 m3/h) ist für den Saal vorzusehen, Zuluftkanäle auf Zustand prüfen, Revisionsklappen einbauen, Abklatschproben, hygienische Bewertung, Brandschutzklappen – Blätter asbesthaltig, werden erneuert, 432 Teilklimaanlagen:

      Kühlung Beleuchterraum, keine Kühlung Saal, Bühne
      434 Kälteanlagen:
      nicht vorgesehen
      Rauchabfuhr der durch Sprinkleranlage geschützte Lagerräume unter der Bühne muss möglich sein, der Zeitfaktor für die Rauchabfuhr spielt keine Rolle
      KG 440 Starkstromanlagen
      441 Hoch- und Mittelspannungsanlagen:
      442 Eigenstromversorgungsanlagen:
      Netzersatzaggregat für Sprinkler, Entrauchungen, etc.; Austausch der Sicherheitsbeleuchtung mit zugehöriger
      Verkabelung.
      443 Niederspannungsschaltanlagen:
      Austausch und Anpassung der NSHV an das Ersatznetz; Erneuerung der Kompensation gem. TÜV-Bericht;
      444 Niederspannungsinstallationsanlagen:
      Erweiterung der Anlage um die zus. RLT Anlagen; Verkabelung der MSR-Technik; wiederkehrende Prüfung durch
      Sachverständigen
      445 Beleuchtungsanlagen:
      In den Nebenbereichen sind Beleuchtungskörper mit Leuchtstofflampen (EVG) vorgesehen.
      Anmerkung: die Kosten für eine LED-Technik liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch deutlich höher
      446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen:
      Beseitigung der Mängel aus dem TÜV-Bericht; wiederkehrende Prüfung durch Sachverständigen
      449 Starkstromanlagen, Sonstiges
      KG 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
      451 Telekommunikationsanlagen
      452 Such- und Signalanlagen
      453 Zeitdienstanlagen
      454 Elektroakustische Anlagen:
      Erneuerung der ELA-Anlage gem. TÜV-Bericht; Prüfung durch Sachverständigen
      455 Fernseh- und Antennenanlagen
      456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen:
      Erweiterung der BMA; Prüfung durch Sachverständigen
      457 Übertragungsnetze
      459 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
      KG 460 Förderanlagen
      Die Förderanlagen sind, soweit neue Anlagen vorgesehen sind, in der Objektplanung beschrieben und
      dort kostenmäßig erfasst.
      An den vorhandenen Anlagen (Personen und Lastenaufzug Bestand) sind keine Maßnahmen vorgesehen.
      KG 470 Nutzungsspezifische Anlagen
      475 Feuerlöschanlagen:
      Sprinklerschutz in Lagerbereichen unter der Bühne, Sprühwasserlöschanlagen in 4 Bühnen-Abschnitten
      Wandhydranten neu für 100 bzw. 200 l/min, Löschwassernetz vom Trinkwassernetz trennen,
      Druckhaltestation für Löschwasser, Berieselung Eiserner Vorhang,
      Feuerlöschschränke müssen erneuert werden. Feuerlöschleitungen verbleiben.
      479 Nutzungsspezifische Anlagen:
      Bühnentechnik, siehe dort.
      KG 480 Gebäudeautomation
      481 Automationssysteme Automationsstation mit Bedien- und Beobachtungseinrichtung, Schnittstellen zu
      Feldgeräten und anderen Automationseinrichtungen
      482 Schaltschränke: Lüftungstechnik Foyer und Saal, Studiobühne/Bühne neu,
      483 Management- und Bedieneinrichtungen für übergeordnete Steuerung
      484 Raumautomationssysteme
      KG 490 Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen
      494 Abbruchmaßnahmen:
      Demontage von Anlagenteilen, Schadstoffentsorgung nach Schadstoffkataster
      494 Instandsetzungen
      Um eine erste Brandschutzgrundlage zu schaffen, die u. a. als Basis für eine Abstimmung mit Bauaufsicht und Feuerwehr dienen kann, wurde als Bestandteil des Sanierungsgutachtens eine Grobkonzeption Brandschutz ausgearbeitet, die eine Zusammenstellung wesentlicher Punkte der Brandschutzkonzeption für die sogenannte Basisvariante
      (Variante 1) umfasst.
      Für die planerische Leistung zur gesamten Umsetzung der Variante 1 des Sanierungsgutachtens soll nunmehr mittels eines EU-weit durchzuführenden VOF Vergabe¬verfahrens ein geeignetes Planungsbüro als Generalplaner ermittelt werden. Aufgrund der Komplexität der Maßnahmen werden die erforderlichen Planungsleistungen als Generalplanerleistungen vergeben.
      Der Generalplaner hat folgende Leistungen für die Sanierungsmaßnahme zu erbringen:
      Planungsleistungen
      Fachplanung Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 2-9 des Leistungsbildes § 55 HOAI
      als Besondere Leistungen die Brandschutzplanung
      Der Planungsbeginn ist für Mitte 2015, Baubeginn für Mitte 2016 und Fertigstellung für Mitte 2017 vorgesehen.
      Mit der Baumaßnahme sollte erst begonnen werden, wenn die Planungen aller Beteiligten einen so hohen Reifegrad (abgeschlossene Ausführungsplanung). Zur Erzeugung von Kostensicherheit muss die Ausschreibung der Kerngewerke zu Beginn erfolgen.
      II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

      45453100

      II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
      II.1.8)Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
      II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
      Der Auftraggeber beabsichtigt die stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-9 der unter Abschnitt II.1.1) genannten Leistung gemäß HOAI. Dabei sind folgende Stufen vorgesehen: LP 2-3 Vorplanung und Entwurfsplanung für das Gesamtprojekt. LP 4-7, Genehmigungsplanung, Werkplanung und Vergabe für im Rahmen der Planung zu bildende Bauabschnitte, LP 8-9 Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation für im Rahmen der Planung zu bildende Bauabschnitte.
      II.2.2)Angaben zu Optionen
      Optionen: nein
      II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Bedingungen für den Auftrag
      III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
      Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen nachzuweisen:
      Sach- und Vermögensschäden: 5 000 000 EUR
      Personenschäden: 5 000 000 EUR
      Im Falle der Beauftragung einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft ist diese Versicherung von jedem Mitglied
      nachzuweisen. Jedes Mitglied haftet gesamtschuldnerisch.
      III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.
      III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
      III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
      III.2)Teilnahmebedingungen
      III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der eingereichten Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Die Bewerbungsunterlagen inklusive der vorzulegenden Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen. Werden die nachfolgend aufgeführten Nachweise 1 bis 7 nicht oder nicht vollständig vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluss. Die Vergabestelle macht von § 5 (3) VOF (Nachforderungsmöglichkeit) keinen Gebrauch.
      1. Angaben zu Name, Rechtsform, Anschrift und Kontaktdaten des Bewerbers
      2. Nachweis der Unterschriftsberechtigung
      2.1 bei Personengesellschaften durch Nachweis der Vertretungsmacht.
      2.2 bei juristischen Personen durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs.
      2.3 bei Arbeits-/ Bietergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter der Arbeits-/Bietergemeinschaft zu benennen, der die Gemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Hierfür ist die Vorlage einer Vollmachtserklärung für den verantwortlichen Vertreter, die von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnet ist, erforderlich.
      3. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt gem. III.3.1).
      Der Nachweis ist für den für die Leistung verantwortlichen Vertreter des sich bewerbenden Büros oder der juristischen Person vorzulegen.
      Bei Arbeits-/Bietergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied der Gemeinschaft zu führen.
      4. Erklärung des Bewerbers, dass die freiberufliche Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt gemäß § 2 (3) VOF.
      5. Auskunft zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmern gemäß § 4 (2).
      6. Verbindliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 (6) und § 4 (9) VOF vorliegen.
      7. Wird von § 5 (6) VOF Gebrauch gemacht, sind für die Leistungserbringer die Nachweise nach 1 bis 6 vorzulegen sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers.
      Bei Arbeits-/Bietergemeinschaften müssen die unter III.2.1) genannten Nachweise von jedem Mitglied erbracht werden.
      Die Eignungskriterien, die unter III.2.2) und III.2.3) aufgeführt sind, werden nach dem angegebenen Punktesystem bewertet. Der Auftraggeber stellt zunächst grundsätzlich Eignung fest. Aus dem Kreis der geeigneten Bewerber wählt der Auftraggeber die aufzufordernden Bewerber aus. Ein Bewerber ist grundsätzlich geeignet, wenn er die Mindestpunktzahl von mindestens 100 Punkten oder mehr erreicht hat. Es werden aus dem Kreis der grundsätzlich geeigneten Bewerber bis zu 5 Bewerber zur Teilnahme an Verhandlungen aufgefordert. Sollten mehr als 5 Bewerber geeignet sein, werden die 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen aufgefordert. Bei Punktgleichheit von Bewerbern auf dem 5 und 6 bzw. folgenden Platz entscheidet das Los, wenn und soweit nicht mehr sachgerecht zwischen den betreffenden Bewerbern differenziert werden kann.
      III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Erklärung zum Honorarumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre für Leistungen Fachplanung Gebäude. Der Bewerber hat eine Erklärung über seinen Umsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre (2011/2012/2013) abzugeben. Bei Arbeits-/Bietergemeinschaften sind diese Angaben getrennt zu machen und werden für die Bewertung addiert.
      Ein durchschnittlicher Gesamtumsatz von 1 000 000 EUR (netto) erreicht die volle Punktzahl.
      Wichtung: 10 %. Es können maximal 3 Punkte erreicht werden:
      Durchschnittlicher Honorarumsatz >/= 1 000 000 EUR netto 3 Punkte
      Durchschnittlicher Honorarumsatz >/= 950 000 EUR netto 2 Punkte
      Durchschnittlicher Honorarumsatz >/= 900 000 EUR netto 1 Punkt
      2. Angaben zur Bürostruktur
      Kurzdarstellung der Bürostruktur mit Angabe der aktuellen Zahl und Qualifikation (Angabe des Berufsabschlusses mit Nachweis) von fest angestellten Mitarbeitern, Angabe mit namentlicher Zuordnung. Diese Angaben sind von Arbeits-/Bietergemeinschaften getrennt aufzuführen.
      Eine Bürostruktur mit mindestens einer Führungskraft (Inhaber oder Partner oder Projektleiter), die die Voraussetzungen zur Teilnahmeberechtigung erfüllt, einer weiteren technischen Führungskraft und 2 technischen Mitarbeitern (Festanstellung, Vollzeit) oder eine Arbeitsgemeinschaft mit mindestens je einer Führungskraft je Mitglied der Arbeitsgemeinschaft, die die Voraussetzungen zur Teilnahmeberechtigung erfüllt, und 2 technischen Mitarbeitern (Festanstellung,Vollzeit) insgesamt erreicht die volle Punktzahl.
      Bei einem Büro mit mehreren Niederlassungen sind die Angaben für die Niederlassung zu machen, die die Leistung erbringt.
      Wichtung: 5 %. Es können maximal 3 Punkte erreicht werden, wenn die Anforderung erfüllt ist und alle Angaben vollständig sind.
      Für eine Struktur mit einer Führungskraft und 2 technischen Mitarbeitern werden 2 Punkte erteilt, eine Struktur mit einer Führungskraft und 1 technischen Mitarbeiter erhält 1 Punkt.
      3. Organigramm
      Die Bürostruktur des Bewerbers ist mit einem Organigramm mit Angabe der Tätigkeitsbereiche der Mitarbeiter nachvollziehbar darzustellen. Bei Arbeitsgemeinschaften ist das Organigramm für die für die Leistungserbringung vorgesehene Gesamtstruktur darzustellen.
      Bei einem Büro mit mehreren Niederlassungen sind die Angaben für die Niederlassung zu machen, die die Leistung erbringt.
      Wichtung: 5 %. Es können maximal 3 Punkte erreicht werden:
      Für eine vollständige, nachvollziehbare Darstellung werden 3 Punkte erteilt. Bei unvollständigen Angaben werden 1,5 Punkte erteilt, bei fehlenden Angaben werden 0 Punkte erteilt.
      III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
      Die Vergabestelle fordert 3 Referenzen und bewertet diese wie nachfolgend dargestellt. Die Zuordnung der vorgelegten Referenzen entsprechend der nachfolgenden Aufzählung ist eindeutig zu benennen.
      1. Referenzprojekt 1 - Projekt mit identischer Nutzung.
      1.1 Quantitative Beurteilung.
      Darstellung eines ausgewählten Projektes mit identischer Nutzung, das von dem Bewerber geplant wurde und dessen Ausführung er überwacht hat. Es müssen die Leistungsphasen 2-8 zum Erreichen der vollen Punktzahl erbracht worden sein.
      Das Objekt muss innerhalb der letzten 5 Jahre fertig gestellt worden sein (nach dem 1.12.2009).
      Als identische Nutzung werden gewertet: Theater. Gebäude sonstiger Nutzungen erhalten keine Punkte.
      Es muss sich um eine Sanierungs- und Umbaumaßnahme im Bestand handeln, bei einem Neubauprojekt werden die erzielten Punkte um 50 % abgemindert.
      Ein Volumen von mind. 6 000 000 Euro brutto in KG 300 + 400 wird als identisch gewertet.
      Es sind folgende Angaben zum Objekt zu machen:
      Projektbezeichnung mit Adresse, Bauzeit mit Datum der Fertigstellung, Bauherr mit Anschrift und Ansprechpartner, Baukosten KG 300 + 400 brutto, BGF und NF, erbrachte Leistungsphasen, Kurzbeschreibung der ausgeführten Arbeiten und der vom Bewerber erbrachten Leistungen.
      Falls es sich bei dem Referenzprojekt um einen Erweiterungsbau als Neubau in Kombination mit einer Sanierung und/oder Umbau eines Bestandsbaus handelt, sind die Angaben zu Baukosten und BGF und NF sowohl für die Gesamtmaßnahme wie auch gesondert für den Teilbereich Sanierung (Modernisierung, Instandhaltung oder Instandsetzung) oder Umbau zu machen. Dies ist ausdrücklich anzugeben.
      Das Projekt ist als weiterer Beleg für die Größenordnung und Art des Projekts auf einem Referenzblatt DIN A 3 mit mindestens folgenden Angaben darzustellen: Grundriss EG mit Maßstabsangabe, Fotos des fertiggestellten Gebäudes von außen und innen, Fotos vor der Sanierung. Eine gestalterische Bewertung erfolgt nicht. Unvollständige Angaben führen zu Punktabzügen. Darüber hinausgehende Unterlagen werden von der Beurteilung ausgeschlossen.
      Wichtung: 20 %. Es können maximal 3 Punkte erreicht werden:
      Bauwerkskosten (brutto) >/= 6 000 000 EUR erhält 3 Punkte;
      Bauwerkskosten (brutto) >/= 5 000 000 EUR erhält 2 Punkte;
      Bauwerkskosten (brutto) >/= 4 000 000 EUR erhält 1 Punkt.
      Wurden nicht alle Leistungsphasen erbracht, so werden die erbrachten Leistungen abgemindert wie folgt: Bei Teilleistung LP 2 -4 werden die erreichten Punkte um 70 % abgemindert, bei Teilleistung LP 2-5 werden die erreichten Punkte um 60 % abgemindert, bei Teilleistung LP 2-6 werden die erreichten Punkte um 50 % abgemindert. Bei Teilleistung LP 8 werden die erreichten Punkte um 50 % abgemindert. Bei Leistungen ausschließlich LP 2-3 werden keine Punkte erteilt.
      1.2 Referenzschreiben des Auftraggebers zum vorgestellten Projekt.
      Das Referenzschreiben muss die Tätigkeit des Bewerbers beim Referenzprojekt eindeutig benennen und muss Aussagen zur Termin- und Kostensicherheit des Bewerbers bei der Ausführung und eine Wertung der Leistungen des Bewerbers enthalten und vom Auftraggeber unterzeichnet sein.
      Wichtung: 10 %. Es können maximal 3 Punkte erreicht werden.
      Für ein gemäß der genannten Inhalte vollständiges Referenzschreiben mit positiver Beurteilung wird die volle Punktzahl erteilt, bei fehlenden Aussagen oder nicht optimaler Beurteilung wird die Punktzahl entsprechend abgemindert.
      2. Referenzprojekt 2 - Projekt mit ähnlicher Nutzung.
      2.1 Quantitative Beurteilung.
      Darstellung eines ausgewählten Projektes mit ähnlicher Nutzung und identischem Volumen, das von dem Bewerber geplant wurde und dessen Ausführung er überwacht hat. Es müssen die Leistungsphasen 2-8 zum Erreichen der vollen Punktzahl erbracht worden sein.
      Das Objekt muss innerhalb der letzten 5 Jahre fertig gestellt worden sein (nach dem 1.12.2009).
      Als ähnliche Nutzung werden gewertet: Spielstätten. Gebäude sonstiger Nutzungen erhalten keine Punkte.
      Es muss sich um eine Sanierungs- und Umbaumaßnahme im Bestand handeln, bei einem Neubauprojekt werden die erzielten Punkte um 50 % abgemindert.
      Ein Volumen von mind. 6 000 000 EUR brutto in KG 300 + 400 wird als identisch gewertet.
      Im Bewerberbogen oder auf einem A4-Blatt sind folgende Angaben zum Objekt zu machen:
      Projektbezeichnung mit Adresse, Bauzeit mit Datum der Fertigstellung, Bauherr mit Anschrift und Ansprechpartner, Baukosten KG 300 + 400 brutto, BGF und NF, erbrachte Leistungsphasen, Kurzbeschreibung der ausgeführten Arbeiten und der vom Bewerber erbrachten Leistungen.
      Falls es sich bei dem Referenzprojekt um einen Erweiterungsbau als Neubau in Kombination mit einer Sanierung und/oder Umbau eines Bestandsbaus handelt, sind die Angaben zu Baukosten und BGF und NF sowohl für die Gesamtmaßnahme wie auch gesondert für den Teilbereich Sanierung (Modernisierung, Instandhaltung oder Instandsetzung) oder Umbau zu machen. Dies ist ausdrücklich anzugeben.
      Das Projekt ist als weiterer Beleg für die Größenordnung und Art des Projekts auf einem Referenzblatt DIN A 3 mit mindestens folgenden Angaben darzustellen: Grundriss EG mit Maßstabsangabe, Fotos des fertiggestellten Gebäudes von außen und innen, Fotos vor der Sanierung. Eine gestalterische Bewertung erfolgt nicht. Unvollständige Angaben führen zu Punktabzügen. Darüber hinausgehende Unterlagen werden von der Beurteilung ausgeschlossen.
      Wichtung: 20 %. Es können maximal 3 Punkte erreicht werden:
      Bauwerkskosten (brutto) >/= 6 000 000 EUR erhält 3 Punkte;
      Bauwerkskosten (brutto) >/= 5 000 000 EUR erhält 2 Punkte;
      Bauwerkskosten (brutto) >/= 4 000 000 EUR erhält 1 Punkt.
      Wurden nicht alle Leistungsphasen erbracht, so werden die erbrachten Leistungen abgemindert wie folgt: Bei Teilleistung LP 2 -4 werden die erreichten Punkte um 70 % abgemindert, bei Teilleistung LP 2-5 werden die erreichten Punkte um 60 % abgemindert, bei Teilleistung LP 2-6 werden die erreichten Punkte um 50 % abgemindert. Bei Teilleistung LP 8 werden die erreichten Punkte um 50 % abgemindert. Bei Leistungen ausschließlich LP 2-3 werden keine Punkte erteilt.
      2.2 Referenzschreiben des Auftraggebers zum vorgestellten Projekt.
      Das Referenzschreiben muss die Tätigkeit des Bewerbers beim Referenzprojekt eindeutig benennen und muss Aussagen zur Termin- und Kostensicherheit des Bewerbers bei der Ausführung und eine Wertung der Leistungen des Bewerbers enthalten und vom Auftraggeber unterzeichnet sein.
      Wichtung: 10 %. Es können maximal 3 Punkte erreicht werden.
      Für ein gemäß der genannten Inhalte vollständiges Referenzschreiben mit positiver Beurteilung wird die volle Punktzahl erteilt, bei fehlenden Aussagen oder nicht optimaler Beurteilung wird die Punktzahl entsprechend abgemindert.
      3. Referenzprojekt 3 - Projekt mit ähnlicher Nutzung.
      3.1 Quantitative Beurteilung.
      Darstellung eines ausgewählten Projektes mit ähnlicher Nutzung und identischem Volumen, das von dem Bewerber geplant wurde und dessen Ausführung er überwacht hat. Es müssen die Leistungsphasen 2-8 zum Erreichen der vollen Punktzahl erbracht worden sein.
      Das Objekt muss innerhalb der letzten 5 Jahre fertig gestellt worden sein (nach dem 1.12.2004).
      Als ähnliche Nutzung werden gewertet: Versammlungsstätten. Gebäude sonstiger Nutzungen erhalten keine Punkte.
      Es muss sich um eine Sanierungs- und Umbaumaßnahme im Bestand handeln, bei einem Neubauprojekt werden die erzielten Punkte um 50 % abgemindert.
      Ein Volumen von mind. 6 000 000 EUR brutto in KG 300 + 400 wird als identisch gewertet.
      Im Bewerberbogen oder auf einem A4-Blatt sind folgende Angaben zum Objekt zu machen:
      Projektbezeichnung mit Adresse, Bauzeit mit Datum der Fertigstellung, Bauherr mit Anschrift und Ansprechpartner, Baukosten KG 300 + 400 brutto, BGF und NF, erbrachte Leistungsphasen, Kurzbeschreibung der ausgeführten Arbeiten und der vom Bewerber erbrachten Leistungen.
      Falls es sich bei dem Referenzprojekt um einen Erweiterungsbau als Neubau in Kombination mit einer Sanierung und/oder Umbau eines Bestandsbaus handelt, sind die Angaben zu Baukosten und BGF und NF sowohl für die Gesamtmaßnahme wie auch gesondert für den Teilbereich Sanierung (Modernisierung, Instandhaltung oder Instandsetzung) oder Umbau zu machen. Dies ist ausdrücklich anzugeben.
      Das Projekt ist als weiterer Beleg für die Größenordnung und Art des Projekts auf einem Referenzblatt DIN A 3 mit mindestens folgenden Angaben darzustellen: Grundriss EG mit Maßstabsangabe, Fotos des fertiggestellten Gebäudes von außen und innen, Fotos vor der Sanierung. Eine gestalterische Bewertung erfolgt nicht. Unvollständige Angaben führen zu Punktabzügen. Darüber hinausgehende Unterlagen werden von der Beurteilung ausgeschlossen.
      Wichtung: 20 %. Es können maximal 3 Punkte erreicht werden:
      Bauwerkskosten (brutto) >/= 6 000 000 EUR erhält 3 Punkte;
      Bauwerkskosten (brutto) >/= 5 000 000 EUR erhält 2 Punkte;
      Bauwerkskosten (brutto) >/= 4 000 000 EUR erhält 1 Punkt.
      Wurden nicht alle Leistungsphasen erbracht, so werden die erbrachten Leistungen abgemindert wie folgt: Bei Teilleistung LP 2 -4 werden die erreichten Punkte um 70 % abgemindert, bei Teilleistung LP 2-5 werden die erreichten Punkte um 60 % abgemindert, bei Teilleistung LP 2-6 werden die erreichten Punkte um 50 % abgemindert. Bei Teilleistung LP 8 werden die erreichten Punkte um 50 % abgemindert. Bei Leistungen ausschließlich LP 2-3 werden keine Punkte erteilt.
      3.2 Referenzschreiben des Auftraggebers zum vorgestellten Projekt.
      Das Referenzschreiben muss die Tätigkeit des Bewerbers beim Referenzprojekt eindeutig benennen und muss Aussagen zur Termin- und Kostensicherheit des Bewerbers bei der Ausführung und eine Wertung der Leistungen des Bewerbers enthalten und vom Auftraggeber unterzeichnet sein.
      Wichtung: 10 %. Es können maximal 3 Punkte erreicht werden.
      Für ein gemäß der genannten Inhalte vollständiges Referenzschreiben mit positiver Beurteilung wird die volle Punktzahl erteilt, bei fehlenden Aussagen oder nicht optimaler Beurteilung wird die Punktzahl entsprechend abgemindert.
      III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
      III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
      III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Zur Teilnahme zugelassen sind im Zulassungsbereich EWR und der Schweiz ansässige natürliche Personen, die am Tag der Bekanntmachung gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt gem. § 19 Abs. 1 VOF berechtigt sind und über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügen, dessen Anerkennung nach der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36 EG in der Fassung vom 20.11.2013 (2013/55) gewährleistet ist. Zur Teilnahmeberechtigung für juristische Personen und Personengesellschaften gilt, dass der verantwortliche Verfasser die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen muss. Bei Arbeitsgemeinschaften natürlicher und/oder juristischer Personen und/oder Personengesellschaften muss jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft benannt sein und die vorgenannten Anforderungen erfüllen.
      III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Verfahrensart
      IV.1.1)Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
      IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
      IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
      IV.2)Zuschlagskriterien
      IV.2.1)Zuschlagskriterien

      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien

      1. Organisatorische Projektumsetzung Qualität der zu erwartenden organisatorischen Projektumsetzung in Bezug auf das konkrete Projekt anhand der Darstellung der büroorganisatorischen Abläufe in der Planungs- und Ausführungsphase. Es werden vollständige Angaben zur Bearbeitung der einzelnen Leistungsphasen unter Einbeziehung der an der Planung und Ausführungsüberwachung fachlich Beteiligten für das geplante Projekt erwartet. Die besonderen Abläufe bei Projekten für öffentliche Auftraggeber sind darzustellen, sowie Maßnahmen zur Optimierung der Planungs- und Bauabläufe. Es können für ein qualitätsvolles Konzept und eine schlüssige Darstellung maximal 3 Punkte erreicht werden.. Gewichtung 25

      2. Bauen im Bestand - Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung unter den Aspekten Bauen im Bestand und Sanierung. Es sind Lösungen bei vergleichbaren Projekten vorzustellen, die bei der konkreten Bauaufgabe als Erfahrungen herangezogen werden können, um ein zeitgemäßes Funktionskonzept unter den Aspekten Brandschutz, Barrierefreiheit und Instandsetzung zu erzielen. Es können für ein qualitätsvolles Konzept und eine schlüssige Darstellung maximal 3 Punkte erreicht werden.. Gewichtung 25

      3. Terminplanung und Terminkontrolle - Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung in Bezug auf Terminplanung und Terminkontrolle. Die Beurteilung erfolgt anhand der Darstellung des Bewerbers über die Terminkontrolle eines abgewickelten vergleichbaren Projektes in der Planungs- und Ausführungsphase mit Bezug auf das konkrete Projekt, insbesondere die terminlichen Randbedingungen sind zu berücksichtigen. Steuerungsinstrumente und Methoden zur Sicherstellung von Terminen sind vorzustellen. Es können für ein qualitätsvolles Konzept und eine schlüssige Darstellung maximal 3 Punkte erreicht werden.. Gewichtung 20

      4. Kostenkontrolle - Qualität der zu erwartenden wirtschaftlichen Projektumsetzung in Bezug auf das konkrete Projekt anhand der Darstellung der Kostenkontrolle eines vergleichbaren abgewickelten Projekts in der Planungs- und Ausführungsphase. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl sind Steuerungsinstrumente und Methoden zur Sicherstellung von Kosten darzustellen sowie Erfahrungen in der besonderen Situation der Kostensteuerung und -darstellung bei geförderten Baumaßnahmen. Es können für ein qualitätsvolles Konzept und eine schlüssige Darstellung maximal 3 Punkte erreicht werden.. Gewichtung 20

      5. Honorar - Für Bieter oder Bietergemeinschaften, für die im Falle der Auftragserteilung gemäß § 1 HOAI deren gesetzliches Preisrecht zwingend anzuwenden ist, geht die Vergabestelle von einer Einordnung für die Planungsmaßnahme wie folgt aus: Honorar für Technische Ausrüstung gem. § 53 ff. (Zone 1-3 möglich) sowie Objektplanung gem. §33 ff. (Honorarzone 1-5 möglich). Es könnte dann in der Endlösung auch zu einem rechnerischen Gesamtansatz von z. B. 3,75 kommen. Der Schwerpunkt der durchzuführenden Arbeiten betrifft mit 80 % die Technische Ausrüstung. Hier sollen die Anbieter getrennte Angaben machen. Die Umbauzuschläge sollen mit: 20 % bis 50 % bei Gebäuden und Innenräumen sowie 0 % bis 50 % bei Technischer Ausrüstung angesetzt, bzw. von den Anbietern beziffert werden. Es sind bezifferte Honorarangebote vorzulegen. Es können maximal 3 Punkte erreicht werden.. Gewichtung 10

       

      IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
      IV.3)Verwaltungsangaben
      IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
      IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      nein
      IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 21.2.2015
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein
      IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      26.2.2015 - 12:00
      IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.
      IV.3.7)Bindefrist des Angebots
      IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
      VI.3)Zusätzliche Angaben
      Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift "Nicht öffnen. Teilnahmeantrag Vergabe Generalplanung Sanierung Stadttheater Lippstadt“ bis zu dem unter Ziff. IV.3.4) genannten Termin bei
      Ax, Grahlert Projects
      Zu Händen von:
      Herrn Dr. jur. Thomas Ax, Maîtrise en Droit International Public (Paris X-Nanterre)
      Rechtsanwalt
      Hermann-Walker-Straße 16
      69151 Neckargemünd
      Tel.: +49 1622893559
      Fax.: +49 622397290029

      MjEwaiRXbjZXbiNpWV5kW19aW2gjYWViYltdW2QkWls=

      einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht in verschlossenem Umschlag) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
      Teilnahmeinteressenten werden gebeten, ihr Teilnahmeinteresse bei
      AX, Schneider & Kollegen GbR
      Zu Händen von:
      Herrn Dr. jur. Thomas Ax, Maîtrise en Droit International Public (Paris X-Nanterre)
      Rechtsanwalt
      Peter-Schnellbach-Str. 1
      69151 Neckargemünd
      Tel.: +49 1622893559
      Fax.: +49 622397290029

      MjE5YRtOZS1OZRpgUFVbUlZRUl8aWFxZWVJUUlsbUVI=

      per E-Mail bekannt zu geben und einen Ansprechpartner mit Mailadresse anzugeben, so dass etwaige Fragen zum Vergabeverfahren gegenüber allen potentiellen Bewerbern beantwortet werden können. Fragen zum Vergabeverfahren sind per E-Mail an
      AX, Schneider & Kollegen GbR
      Zu Händen von:
      Herrn Dr. jur. Thomas Ax, Maîtrise en Droit International Public (Paris X-Nanterre)
      Rechtsanwalt
      Peter-Schnellbach-Str. 1
      69151 Neckargemünd
      Tel.: +49 1622893559
      Fax.: +49 622397290029

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      bis spätestens zum 19.2.2015 einzureichen.
      Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
      Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue-und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen:
      a) zur Mindestentlohnung gem. § 4 Abs. 3 TVgG-NRW;
      b) zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss gem. § 13 Abs. 1 TVgG-NRW (Erklärungi.S.d. § 16 Abs. 5 Satz 1 TVgG-NRW) abzugeben.
      Weiter haben die Bieter mit dem Angebot die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen
      c) zur Beachtung des geltenden Gleichbehandlungsrechts i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW sowie
      d) zur Durchführung oder Einleitung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW, abzugeben.
      Entsprechende Erklärungsvordrucke sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

      Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg
      Seibertzstraße 1
      59821 Arnsberg
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: MTNzYm9kXl9iaF5qamJvPV9vXitrb3QrYWI=
      Telefon: +49 2931822197
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      VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
      Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
      Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen die Informationspflicht verstoßen hat und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
      VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

      Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg
      Seibertzstraße 1
      59821 Arnsberg
      DEUTSCHLAND
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      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      26.1.2015
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 29.01.2015
Ergebnis veröffentlicht 14.10.2016
Zuletzt aktualisiert 14.10.2016
Wettbewerbs-ID 2-190012 Status Kostenpflichtig
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