Referat 63 (Bauordnung und Bauverwaltung, Zentrale Vergabestelle)
Öffentliche Ausschreibung gem. VOL/A - Abschnitt 1
Vergabenummer: 15-0062-00
Die Stadt Gelsenkirchen (63/4.1 Zentrale Vergabestelle) führt für das Referat 60 - Umwelt folgende Öffentliche Ausschreibung gemäß VOL/A - Abschnitt 1 und dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) durch:
Erarbeitung eines Ernergiekonzeptes für den Projektraum "Energielabor Ruhr" mit dem Schwerpunkt: Nicht leitungsgebunden versorgte Gebäude.
Art und Umfang der auszuführenden Leistung:
Grundlagenauswertung des Projektgebietes Hassel.Westerholt.Bertlich auf die vorhandenen Gebäude- und Leitungsstrukturen im Hinblick auf die Wärmeversorgung. Erstellung der Energie- und CO2-Bilanz des Projektraumes. Für die nicht an ein Leitungsnetz angebundenen Teilgebiete sollen Möglichkeiten zur Wärmeversorgung dargestellt, für nicht leitungsversorgte Einzelgebäude Lösungen vorgeschlagen werden, die mit einem hohen Detaillierungsgrad der Umsetzungsplanung für die einzelnen Haustypen einhergehen. Durch die Lage nebem dem stillgelegten Bergwerk Westerholt sollen die Potenziale zur Nutzung von Grubenwasser als Nahwärmeangebot ermittelt werden.
Frist für die Ausführung: Anfang Mai bis 31.07.2015
Die spätere Auftragsvergabe erfolgt durch das Referat 60 – Umwelt
(Auftraggeber).
Eignungskriterien / Bewerbungskriterien:
Für die Vergabe kommen nur Bieter in Frage, die nachweisen können, dass sie bereits vergleichbare Leistungen ähnlichen Umfangs ausgeführt haben. Bieter müssen auf Verlangen des Auftraggebers ihre Eignung durch entsprechende Erklärungen, Nachweise, Bescheinigungen und Referenzen (unter Angabe der ausgeführten Aufträge und Auftraggeber) nachweisen.
Mit Abgabe des Angebotes sind die folgenden Verpflichtungserklärungen für Auftragnehmer und deren Nachunternehmer sowie Verleiher von Arbeitskräften gemäß dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) abzugeben:
[x] Verpflichtungserklärung zu Tariftreue- und Mindestentlohnung
[x] Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen
[ ] Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Weitere geforderte Erklärungen, Nachweise, Bescheinigungen und Referenzen, die mit dem Angebot abzugeben sind:
[x] Detailliertes Konzept/Angebot unter Berücksichtigung der vorgegebenen Bausteine mit Aufschlüsselung der angebotenen Honorarsumme
[x] Angaben zur eigenen Bürostruktur (Größe, Mitarbeiter, Arbeitsbereiche)
[x] Referenzen über mindestens zwei vergleichbare Projekttätigkeiten
[x] Zeitplan für die Erarbeitung der einzelnen Bausteine des Konzeptes
[x] Benennung der für die Projekttätigkeit vorgesehenen Personen und deren berufliche Qualifikation
Fehlende Unterlagen sind gem. § 16 Abs. 2 VOL/A spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.
Nebenangebote sind zugelassen.
Zuschlagskriterien / Wertungskriterien (Gewichtung):
Zweistufiges Verfahren
1. Stufe
[x] Honorar und Kosten (40 %)
[x] Qualität des Konzeptes (40 %)
[x] Fachliche und personelle Qualifikation des Büros (10 %)
[x] Referenzen (10 %)
2. Stufe (mit den ersten drei Bietern nach der Rangfolge des Bewertungsrasters der 1. Stufe)
[x] Vorstellung des Konzeptes (50 %)
[x] Weiterführende Ansätze (25 %)
[x] Erfahrung und Ausstrahlung der für die Durchführung vorgesehenen Personen (25 %)
Die Vergabeunterlagen werden unter Angabe der Vergabenummer 15-0062-00 ab dem 30.03.2015 und nur bis zum 09.04.2015 (Ausschlussfrist) bei der Stadt Gelsenkirchen, Referat 63 - Bauordnung und Bauverwaltung, 63/4.1 Zentrale Vergabestelle, Rathaus Buer, Zimmer 56, Goldbergstraße 12, 45894 Gelsenkirchen, Tel.: 0209 169-4833, Telefax: 0209 169-4821, E-Mail: MjEzbVhhZ2VUX1ghaVhlWlRVWGZnWF9fWDNaWF9mWGFeXGVWW1hhIVdY, während der Öffnungszeiten ausgegeben oder auf schriftliche Anforderung auf dem Postweg zugesandt. An der v.g. Stelle können die Vergabeunterlagen zuvor auch eingesehen werden.
Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen und im verschlossenen Umschlag einzureichen.
Der den Vergabeunterlagen beigefügte orangefarbene Umschlagaufkleber ist zu verwenden.
Digitale Angebote sind nicht zugelassen. Eine Übermittlung der Angebote auf elektronischem Wege (z.B. per E-Mail, CD oder per Telefax) ist nicht gestattet.
Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote / Einreichungstermin: 16.04.2015, 24:00 Uhr.
Anschrift für die Einreichung der Angebote:
Stadt Gelsenkirchen, Referat 63 - Bauordnung und Bauverwaltung, 63/4.1 Zentrale Vergabestelle, Rathaus Buer, Zimmer 60, Goldbergstraße 12, 45894 Gelsenkirchen.
Bei Postbeförderung trägt der Bieter das Risiko der rechtzeitigen Zustellung.
Ablauf der Bindefrist: 16.05.2015, 24:00 Uhr.
Das Angebot ist nicht berücksichtigt, wenn dem Bieter bis zum Ablauf der Bindefrist ein Auftrag nicht erteilt wird. Eine besondere Mitteilung ergeht nur unter den Voraussetzungen des § 27 VOL/A.
Die Bewerber bzw. Bieter können sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen an folgende Nachprüfungsstelle wenden:
Bezirksregierung Münster, Dezernat 63, Domplatz 36, 48143 Münster.
Gelsenkirchen, 18.03.2015
I. A. Schlüter