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  • DE-20355 Hamburg, DE-22303 Hamburg
  • 07/2015
  • Ergebnis
  • (ID 2-197072)

Ersatzneubau und Erweiterung der Heinrich-Hertz-Schule


 
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    Entscheidung 07/2015 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Gebäudetyp Schulen
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude
    Sprache Deutsch
    Baukosten 4.300.000 EUR inkl. USt.
    Auslober/Bauherr Freie und Hansestadt Hamburg | Finanzbehörde, Hamburg (DE)
    Aufgabe
    Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26(1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche beträgt 9 100 000 m2 und die Hauptnutzfläche etwa 3 100 000 m2 .
    In dieser Tätigkeit wurde SBH von der BSB mit dem Ersatzbau eines Pavillongebäudes sowie der Erstellung von Zubaubedarfsflächen am Schulstandort der Stadtteilschule Heinrich-Hertz-Schule, Grasweg 72-76 in Hamburg beauftragt.
    1968 wurde am Standort Grasweg die kooperative Gesamtschule Heinrich Hertz gegründet. Sie ist die erste und größte kooperative Gesamtschule Hamburgs mit ca. 1 500 Schülern.
    Der Gebäudekomplex umfasst 6 Gebäude, welche ab 1907 errichtet wurden.
    Die herausragenden Schulgebäude sind in den Jahren 1880 und 1925 von Fritz Schumacher errichtet worden.
    Die Gebäude befinden sich auf einem ca. 22 145 m2 großen Grundstück mit Sport- und Grünanlagen. Das Gelände grenzt unmittelbar an das Grundstück der staatlichen Handelsschule für Blinde und Sehbehinderte (H/Blin) an.
    Es besteht seit Jahren ein Kooperationsprojekt zwischen beiden Schulen, welches die Inklusion der Schüler der H/Blin im Bereich der Sekundarstufe II vorschlägt und somit Schülern und Schülerinnen mit Blindenstatus und Seheinschränkung die Möglichkeit gibt, in vertrauter Umgebung gemeinsam mit den Schülern der Gesamtschule die allgemeine Hochschulreife zu erwerben.
    Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich somit um ein Projekt mit besonderen Anforderungen an Inklusion, da in dem Schulgebäude und der Schulkantine beide Schulformen integriert werden sollen.
    Die Bauaufgabe besteht in dem Abriss eines Schulpavillons und der temporären Nutzungsauslagerung in geeignete Räumlichkeiten, welche ggf. durch die Errichtung von mobilen Klassenräumen geschaffen werden müssen.
    Der Pavillon soll mit einer NGF von 722 m2 durch einen Neubau ersetzt werden.
    Desweiteren besteht ein Zubaubedarf für die H/Blin von 784 m2 .
    Das vorhandene Kantinengebäude soll durch Umnutzung von Räumen auch Esseneinnahmeflächen für die H/Blin zur Verfügung stellen und die Esseneinnahmefläche für die Heinrich-Hertz-Schule soll vergrößert werden. Hierfür werden in der Summe 300 m2 Fläche umgebaut.
    Diese Fläche ist weiterer Ersatzbau im Zusammenhang mit dem zu errichtenden Neubau. Damit ergibt sich eine zu errichtende Gesamtfläche von 1 806 m2 NGF bestehend aus Unterrichts- und Verwaltungsflächen.
    Aufgrund der begrenzten Flächen auf dem Schulgelände wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, welche den Standort des neuen Gebäudes auf der Fläche des abgängigen Pavillons in unmittelbarer Nähe zu dem Kantinengebäude favorisiert. Die Machbarkeitsstudie wird (ggf. in Auszügen) allen Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Der Verfasser der Machbarkeitsstudie ist von der Teilnahme am Verhandlungsverfahren nicht ausgeschlossen.
    Die Umsetzung soll im laufenden Schulbetrieb erfolgen. Der Kantinenumbau kann erst nach Fertigstellung des Neubaus erfolgen.
    Maßgeblich muss die Baustelleneinrichtung und Verkehrsführung auf dem gesamten Schulgelände und Straßenumgebung berücksichtigt werden.
    Für die Umsetzung der Maßnahme inkl. Abbruch ist ein Budget von 4 300 000 EUR brutto (gem. DIN 276 Kostengruppe 200-700) vorgesehen. Der Betrag ist als Kostenobergrenze zu verstehen und wird Bestandteil des Vertrages. Die genannten Maßnahmen sind unter Einhaltung des Budgets sowie unter der Prämisse der standortspezifischen Anforderungen im Rahmen eines Gesamtkonzepts zu entwickeln.
    Baubeginn: 2. Quartal 2017, Baufertigstellung: 2. Quartal 2019 (inkl. Umbau), Planung und Ausführung werden in engem Kontakt mit den Schulleitungen der kooperativen Gesamtschule und H/Blin durch den AG SBH abgestimmt.
    Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
    — Leistungsphase 2 Objektplanung gem. § 34 HOAI;
    — Leistungsphasen 3-8 Objektplanung gemäß § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen;
    — Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gemäß § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen.
    Die Vergabestelle behält sich vor, von den ausgewählten Bietern gem. § 20 (3) VOF Lösungsvorschläge in Form einer Machbarkeitsstudie erstellen zu lassen.
    Die Schulleitungen nehmen in beratender Funktion an den Angebotsverhandlungen teil. Ggf. werden weitere Vertreter aus behördlichem Kontext in beratender Funktion teilnehmen (Denkmalschutz).
    Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VOF-Verfahrens durch D & K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
    Leistungsumfang
    Gemäß Schwellenwertberechnung wird das Honorarvolumen auf ca. 270 000 EUR netto inklusive Nebenkosten geschätzt.
    Geschätzter Wert ohne MwSt: 270 000 EUR
    Adresse des Bauherren DE-20355 Hamburg
    Projektadresse Grasweg 72-76
    DE-22303 Hamburg
    TED Dokumenten-Nr. 136462-2015
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen
      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Freie und Hansestadt Hamburg, FB SBH | Schulbau Hamburg
      U 40 Einkauf/Vergabe, An der Stadthausbrücke 1
      Zu Händen von: Kirsten Spann
      20355
      Hamburg
      DEUTSCHLAND
      +49 40428236268
      MTVxYG1iXF1gbm9gZ2dgbl1jO25dYylhXSljXGhdcG1iKV9g
      +49 40427310143

      Internet-Adresse(n):


      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.hamburg.de/schulbau/
      Weitere Auskünfte erteilen:
      die oben genannten Kontaktstellen

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
      die oben genannten Kontaktstellen

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
      die oben genannten Kontaktstellen

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde

      I.3) Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      Ersatzneubau und Erweiterung der Heinrich-Hertz-Schule am Standort Grasweg 72-76 in Hamburg, Objektplanung gem. § 34 HOAI.

      II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Hamburg.
      NUTS-Code DE600

      II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

      II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26(1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche beträgt 9 100 000 m2 und die Hauptnutzfläche etwa 3 100 000 m2.
      In dieser Tätigkeit wurde SBH von der BSB mit dem Ersatzbau eines Pavillongebäudes sowie der Erstellung von Zubaubedarfsflächen am Schulstandort der Stadtteilschule Heinrich-Hertz-Schule, Grasweg 72-76 in Hamburg beauftragt.
      1968 wurde am Standort Grasweg die kooperative Gesamtschule Heinrich Hertz gegründet. Sie ist die erste und größte kooperative Gesamtschule Hamburgs mit ca. 1 500 Schülern.
      Der Gebäudekomplex umfasst 6 Gebäude, welche ab 1907 errichtet wurden.
      Die herausragenden Schulgebäude sind in den Jahren 1880 und 1925 von Fritz Schumacher errichtet worden.
      Die Gebäude befinden sich auf einem ca. 22 145 m2 großen Grundstück mit Sport- und Grünanlagen. Das Gelände grenzt unmittelbar an das Grundstück der staatlichen Handelsschule für Blinde und Sehbehinderte (H/Blin) an.
      Es besteht seit Jahren ein Kooperationsprojekt zwischen beiden Schulen, welches die Inklusion der Schüler der H/Blin im Bereich der Sekundarstufe II vorschlägt und somit Schülern und Schülerinnen mit Blindenstatus und Seheinschränkung die Möglichkeit gibt, in vertrauter Umgebung gemeinsam mit den Schülern der Gesamtschule die allgemeine Hochschulreife zu erwerben.
      Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich somit um ein Projekt mit besonderen Anforderungen an Inklusion, da in dem Schulgebäude und der Schulkantine beide Schulformen integriert werden sollen.
      Die Bauaufgabe besteht in dem Abriss eines Schulpavillons und der temporären Nutzungsauslagerung in geeignete Räumlichkeiten, welche ggf. durch die Errichtung von mobilen Klassenräumen geschaffen werden müssen.
      Der Pavillon soll mit einer NGF von 722 m2 durch einen Neubau ersetzt werden.
      Desweiteren besteht ein Zubaubedarf für die H/Blin von 784 m2.
      Das vorhandene Kantinengebäude soll durch Umnutzung von Räumen auch Esseneinnahmeflächen für die H/Blin zur Verfügung stellen und die Esseneinnahmefläche für die Heinrich-Hertz-Schule soll vergrößert werden. Hierfür werden in der Summe 300 m2 Fläche umgebaut.
      Diese Fläche ist weiterer Ersatzbau im Zusammenhang mit dem zu errichtenden Neubau. Damit ergibt sich eine zu errichtende Gesamtfläche von 1 806 m2 NGF bestehend aus Unterrichts- und Verwaltungsflächen.
      Aufgrund der begrenzten Flächen auf dem Schulgelände wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, welche den Standort des neuen Gebäudes auf der Fläche des abgängigen Pavillons in unmittelbarer Nähe zu dem Kantinengebäude favorisiert. Die Machbarkeitsstudie wird (ggf. in Auszügen) allen Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Der Verfasser der Machbarkeitsstudie ist von der Teilnahme am Verhandlungsverfahren nicht ausgeschlossen.
      Die Umsetzung soll im laufenden Schulbetrieb erfolgen. Der Kantinenumbau kann erst nach Fertigstellung des Neubaus erfolgen.
      Maßgeblich muss die Baustelleneinrichtung und Verkehrsführung auf dem gesamten Schulgelände und Straßenumgebung berücksichtigt werden.
      Für die Umsetzung der Maßnahme inkl. Abbruch ist ein Budget von 4 300 000 EUR brutto (gem. DIN 276 Kostengruppe 200-700) vorgesehen. Der Betrag ist als Kostenobergrenze zu verstehen und wird Bestandteil des Vertrages. Die genannten Maßnahmen sind unter Einhaltung des Budgets sowie unter der Prämisse der standortspezifischen Anforderungen im Rahmen eines Gesamtkonzepts zu entwickeln.
      Baubeginn: 2. Quartal 2017, Baufertigstellung: 2. Quartal 2019 (inkl. Umbau), Planung und Ausführung werden in engem Kontakt mit den Schulleitungen der kooperativen Gesamtschule und H/Blin durch den AG SBH abgestimmt.
      Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
      — Leistungsphase 2 Objektplanung gem. § 34 HOAI;
      — Leistungsphasen 3-8 Objektplanung gemäß § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen;
      — Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gemäß § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen.
      Die Vergabestelle behält sich vor, von den ausgewählten Bietern gem. § 20 (3) VOF Lösungsvorschläge in Form einer Machbarkeitsstudie erstellen zu lassen.
      Die Schulleitungen nehmen in beratender Funktion an den Angebotsverhandlungen teil. Ggf. werden weitere Vertreter aus behördlichem Kontext in beratender Funktion teilnehmen (Denkmalschutz).
      Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VOF-Verfahrens durch D & K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71240000

      II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

      II.1.8) Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

      II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote

      II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
      Gemäß Schwellenwertberechnung wird das Honorarvolumen auf ca. 270 000 EUR netto inklusive Nebenkosten geschätzt.
      Geschätzter Wert ohne MwSt: 270 000 EUR

      II.2.2) Angaben zu Optionen
      Optionen: ja
      Beschreibung der Optionen: — Leistungsphasen 3-8 Objektplanung gemäß § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen,
      — Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gemäß § 34 HOAI als optionale Be-auftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen.

      II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

      II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
      Laufzeit in Monaten: 44 (ab Auftragsvergabe)

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1) Bedingungen für den Auftrag

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
      Deckungssummen der Berufshaftpflicht: Deckungssummen für Personenschäden von mindestens 1 500 000 EURO (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden von mindestens 500.000 EURO (pro Schadensfall) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei der Bewerberin bzw. dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus anderen Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
      Die Auftraggeberin behält sich vor, die Höhe der oben geforderten Mindestdeckungssummen im weiteren Verfahren zum Gegenstand der Verhandlungen zu erklären. In diesem Zusammenhang erklärt der Bewerber/in insofern seine bzw. ihre Bereitschaft sowohl zur Anpassung auf die oben geforderten Mindestdeckungssummen als auch im Bedarfsfall zur Erhöhung der oben geforderten Mindestdeckungssummen. (Die schriftliche Bestätigung der Versicherung der Bewerber/innen, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend.).

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
      Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied als Projektleiter und Ansprechpartner dem Auftraggeber gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
      Darlegung der besonderen Bedingungen: Der jeweilige Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet.

      III.2) Teilnahmebedingungen

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Angaben der Bewerber gemäß VOF § 4 (2),(3); § 4 (6) a) bis g), (9) a) bis e); § 5 (1). Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 2 (3) unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen und Erklärungen abzugeben:
      — ausgefüllter Bewerberbogen, anzufordern bei der genannten Kontaktstelle;
      — Anlage 1A: Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (in Kopie);
      — Anlage 1B: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Vordruck);
      — Anlage 1C: Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Antrag bezogen in rele-vanter Weise mit anderen zusammenarbeitet (Vordruck);
      — Anlage 1D: Bereitschaft zur Verpflichtung gem. Verpflichtungsgesetz (Vordruck);
      — Anlage 1E: Bevollmächtigung des Vertreters bei Bietergemeinschaften (Vordruck);
      — Anlage 1F: Angaben zu Auftragsteilen in einer Bietergemeinschaft (Vordruck);
      — Anlage 1G: Erklärung über die Leistungsbereitstellung bei Unterauftragsnehmern (Vordruck);
      — Anlage 1H: Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (Vordruck);
      — Anlage 2A: Bescheinigung über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung mit den unter III.1.1) genannten Deckungssummen (in Kopie) oder den Nachweis über die Anhebung gemäß Ziffer III.1.1). Bei Bietergemeinschaften siehe Ziffer III.1.1);
      — Anlage 3A: Nachweis über die Berufszulassung oder Bescheinigung über die berufliche Be-fähigung des Bewerbers (in Kopie);
      — Anlage 3B: Darstellung von zwei vergleichbaren Referenzprojekten (siehe III.2.3) sowie IV.1.2).
      Die aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden und Referenzschreiben) nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein.
      Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten.
      Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Bei Bewerbungen mit Unterauftragnehmern sind die geforderten Unterlagen für den Bewerber sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen.
      Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvor-schriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
      Das Format der Unterlagen darf DIN A3 nicht überschreiten. Die einzureichenden Unterlagen bitte deutlich sichtbar mit Ziffern und Buchstaben in der im Bewerbungsbogen vorgegebenen Reihenfolge kennzeichnen. Die Seiten bitte durchgehend nummerieren.
      Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Die Bewerbung ist in einem als Teilnahmeantrag (mit Angabe der Vergabenummer) gekennzeichneten, verschlosse-nen Umschlag einzureichen.
      Für die geforderten Angaben sind die Vordrucke sowie der Bewerbungsbogen auszufüllen. Diese sind schriftlich oder unter der E-Mail MTRyYW5jXV5hb3BhaGhhb15kPG9eZCpiXipkXWlecW5jKmBh anzufordern.
      Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und unterschriebenem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen. Der Bewerberbogen und die Vordrucke sind in den Originalen an den gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben. Gescannte oder kopierte Unterschriften werden nicht zugelassen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Angaben zu fordern.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: (A) Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) der Berufshaftpflichtversicherung oder eine entsprechende, umfassende Bankerklärung (mind. 1 500 000 EUR für Personenschäden, mind. 500 000 EUR für sonstige Schäden).
      (B) Erklärung über den Teilumsatz des Bewerbers für den Leistungsbereich Objektplanung gem. §34 HOAI in den letzten drei Geschäftsjahren (je Jahr; 2012, 2013; 2014). Der durchschnittliche Jahresteilumsatz muss mindestens 250 000 EUR (netto) erreichen. Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
      Um auch Berufsanfängern die Möglichkeit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu eröffnen, sieht § 5 Abs. 4 VOF aus berechtigten Gründen (z. B. erst vor Kurzem erfolgte Unternehmensgründung) vor, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignet erachtete Belege nachgewiesen werden kann (z. B. über die Höhe des Haftungskapitals, Bürgschaftserklärungen Dritter o. ä.).

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
      (A) Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter und Führungskräfte der letzten drei Jahre (je Jahr 2012, 2013, 2014).
      Hiervon sind im Leistungsbereich Objektplanung gem. § 34 HOAI mind. 3 Mitarbeiter/innen im Durchschnitt der letzten drei Jahre nachzuweisen. Bietergemeinschaften und Bewerber mit Unterauftragnehmern können diese Anforderung gemeinsam erfüllen;
      (B) Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers, der für die Leistung vorgesehenen Personen:
      — Architekt/in für die Leistung Objektplanung gem. § 34 HOAI;
      (C) Nachweis der erbrachten Leistungen für zwei Projekte für den Leistungsbereich Objektplanung gem. § 34 HOAI.
      Die Projekte müssen innerhalb der vergangenen 8 Jahre (Stichtag 01.01.2007) mit dem Abschluss der Leistungsphase 8 und einer Übergabe an die Nutzer realisiert worden sein.
      Entsprechende Referenzen sind unter der Angabe der Projektbeschreibung, Angabe der er-brachten Leistungen gem. HOAI (Leistungsbild und Leistungsphasen), Angabe des Leistungszeitraums von Beginn bis Abschluss Leistungsphase 8 und Übergabe an den Nutzer, Angabe der Baukosten (KG 300+400 gem. DIN 276), der Nennung der maßgeblich beteiligten Projektleiter/in und ggf. beteiligte Unterauftragnehmer/ARGE-Partner, der Nennung des Bauherren mit Ansprechpartner und Telefonnummer und Referenzschreiben oder Referenz-bestätigung des Bauherren einzureichen.
      Die zwei vergleichbaren Referenzprojekte sind auf maximal je einem Blatt DIN A3 detailliert vorzustellen.
      (D) Aus den Referenzen soll die Qualifikation des Bewerbers hinsichtlich Erfahrung mit vergleichbaren Projekten ersichtlich werden. Mit den Referenzen ist zwingend eine Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern nachzuweisen.

      III.2.4) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

      III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

      III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Geforderte Berufsqualifikation gem. § 19 VOF.
      Als Berufsqualifikation wird der Beruf Architekt/in für die Leistungen gem. § 34 HOAI gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.

      III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Verfahrensart

      IV.1.1) Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert.Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Objektplanung gem. § 34 HOAI eingereichten zwei Referenzprojekte jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-2 Punkt), vergleichbare Bauaufgabe (0-3 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-2 Punkte), Qualität (0-3 Punkte) und die Vorlage eines Referenzschreibens oder Referenzbestätigung vom Bauherren (0-1 Punkt). Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 22 Punkte erreicht werden. Näheres hierzu siehe Abschnitt 3 des Auswahlbogens. Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird mit dem Bewerbungsbogen versandt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. § 10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein

      IV.2) Zuschlagskriterien

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien1. Fachlicher Wert. Gewichtung 15
      2. Lösungsskizze. Gewichtung 20
      3. Qualität. Gewichtung 20
      4. Kundendienst. Gewichtung 5
      5. Ausführungszeitraum. Gewichtung 10
      6. Preis/Honorar. Gewichtung 30

      IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

      IV.3) Verwaltungsangaben

      IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
      SBH VOF 008/2015

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      nein

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 22.5.2015 - 14:00
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      26.5.2015 - 14:00

      IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.

      IV.3.7) Bindefrist des Angebots

      IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

      VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.3) Zusätzliche Angaben
      Anfragen von Bewerbern werden in anonymisierter Form nebst Beantwortung auf der folgenden Homepage veröffentlicht:
      http://www.hamburg.de/fb/sbh-ausschreibungen/
      Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
      Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens: Versendung der Angebotsaufforderung 25. KW 2015; Einreichung der Honorarangebote 28. KW 2015; Verhandlungsgespräche 29. KW 2015.

      VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg
      Neuenfelder Straße 19
      21109
      Hamburg
      DEUTSCHLAND
      +49 40428402039

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß §107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß §107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
      Des Weiteren ist gemäß §107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      SBH | Schulbau Hamburg, Rechtsabteilung U 1
      An der Stadthausbrücke 1
      20355
      Hamburg
      MTdvXmtgWltebG1eZWVebFthOWxbYSdfWydhWmZbbmtgJ11e
      +49 40427310143

      VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      16.4.2015
       

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 21.04.2015
Ergebnis veröffentlicht 19.08.2015
Zuletzt aktualisiert 06.09.2019
Wettbewerbs-ID 2-197072 Status Kostenpflichtig
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