Entscheidung |
20.07.2015
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Verfahren | Verhandlungsverfahren |
Teilnehmer |
Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5 Tatsächliche Teilnehmer: 3 |
Gebäudetyp | Technische Infrastruktur |
Art der Leistung | Objektplanung Ingenieurbauwerke / Tragwerksplanung / Bauleitung, Objektüberwachung / Technische Ausrüstung / Vermessung |
Sprache | Deutsch |
Auslober/Bauherr | Wasserwirtschaftsamt Weilheim, Weilheim (DE) |
Betreuer | Drees & Sommer Infra Consult und Entwicklungsmanagement GmbH, Stuttgart (DE), Berlin (DE), Köln (DE), Frankfurt am Main (DE), München (DE) |
Aufgabe |
Der Sylvensteinspeicher ist eine staatliche Talsperre und dient dem Hochwasserschutz und der Niedrigwasseraufhöhung an der Isar. Die Ausbau- und Unterhaltungspflicht für den Sylvensteinspeicher und die zugehörigen Anlagen liegt gemäß der Wasserrechtsbescheide von 1958 bzw. 1966 beim Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Weilheim, Pütrichstraße 15, 82362 Weilheim i. Oberbayern.
Das Wasserwirtschaftsamt Weilheim plant die stahlwasserbaulichen Anlagen der beiden Betriebsauslässe des Sylvensteinspeichers nach fast 60-jähriger Betriebszeit und erheblichen Beschädigungen, insbesondere beim Hochwasser 2013, einer umfassenden Erneuerung zu unterziehen. Diese Erneuerungen umfassen u.a. die Verschlussorgane und Antriebe, sowie diverse dazugehörige Komponenten wie Stollen- und Nischenpanzerung, Laufflächen, Treppen und Podeste. Die geplante Erneuerung beinhaltet sowohl die Erarbeitung und Planung eines Gesamtkonzeptes, als auch die letztlich abschließende Ausführung der geplanten Maßnahmen. Die Ausführung der Maßnahmen erfordert die zeitweise Außerbetriebnahme der betroffenen Abgabeorgane. Um einen gleichzeitigen Ausfall beider Auslässe – den (n-2)-Fall – zu vermeiden, müssen die Maßnahmen zeitlich versetzt, zunächst am Grundablass und anschließend am Triebwasserstollen durchgeführt werden. Gegenstand des Auftrages sind die folgenden Leistungen: - Objektplanung stufenweise Beauftragung Lph. 1 bis 3 und 5 bis 7, optional Lph. 8 - Tragwerksplanung stufenweise Beauftragung Lph. 1 bis 3 und 6, optional Lph. 4 und 5 - Technische Ausrüstung stufenweise Beauftragung Lph. 1 bis 3 und 5 bis 7, optional Lph. 8 - Örtliche Bauüberwachung - Ingenieurvermessung Allgemein behält sich der Auftraggeber eine stufenweise Beauftragung vor. Der Auftragnehmer ist verpflichtet alle Leistungen gemäß HOAI für alle Projektstufen / Leistungsphasen zu übernehmen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung aller Leistungsstufen / Leistungsphasen besteht nicht. |
Leistungsumfang | Grundablass- und Triebwasserstollen sind die einzigen steuerbaren Abgabeorgane des Sylvensteinspeichers und somit von elementarer Bedeutung für dessen (Hochwasser-) Bewirtschaftung. Das Ziel der zu planenden und anschließend auszuführenden Maßnahmen muss es daher sein, die zuverlässige und uneingeschränkte Funktionsfähigkeit der Abgabeorgane Grundablass- und Triebwasserstollen wiederherzustellen und über die nächsten Dekaden zu gewährleisten. Es soll nicht nur eine kurzfristige Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit, sondern vielmehr ein langfristig zuverlässiger Anlagenbetrieb – insbesondere auch im Falle seltener Hochwasserereignisse – erreicht werden. Daher soll für die gesamte Verschlussanlage (Verschlusskörper, Antriebe, Verschlusskammer, Belüftung, etc.) ein zeitgemäßes Gesamtkonzept entwickelt und im Anschluss daran ausgeführt werden. Der Austausch und Neubau diverser Bauteile und Komponenten der bestehenden Anlage ist auf Grund der eingeschränkten Funktionstüchtigkeit unumgänglich. Die Einrichtungen des Stahlwasserbaues am Sylvensteinspeicher sind seit 1958 in Betrieb. Die Verschlüsse zur Abgabesteuerung bestehen aus je einem Ober- und einem Unterschütz, die in den Verschlusskammern am Fuße der beiden Schächte (Grundablass und Triebwasserstollen) angeordnet sind. Jedes Schütz wird über ein eigenes Windwerk bewegt, welches über mehrere Gestänge bzw. Triebstöcke mit dem Verschlusskörper verbunden ist. Die Windwerke befinden sich in den Windenkavernen im oberen Bereich der Vertikalschächte. Von hier aus wird auch der Zugang von außen ermöglicht. Das Eingangsportal des Grundablassstollens befindet sich direkt an der Bundesstraße B 307, der Zugang zur Windenkaverne des Triebwasserstollens befindet sich seitlich des asphaltierten Radweges Richtung Lenggries. Aus dem Triebwasserstollen zweigen Zuleitungen für zwei Kraftwerke ab. Das Kraftwerk 1 wird gespeist über eine Ableitung, die zwischen Ober- und Unterschütz beginnt. Der Abzweig für das Kraftwerk 2 liegt zwischen Einlaufbauwerk und Verschlusskammer. Die Schütztafeln des Grundablasses sind etwa 5,30 m hoch, 3,50 m breit und haben ein Gesamtgewicht (incl. Laufrollen etc.) von etwa 15 t. Die etwas kleineren Verschlusskörper des Triebwasserstollens (h x b ≈ 4,50 m x 2,80 m) haben ein Gewicht von etwa 9 t. Durch zwei Dammerhöhungen (die erste in der Bauzeit um 2 m und die zweite Ende der 90er Jahre um 3 m) liegt der heutige maximale Stau um 5 m höher, als in der Planungsphase der frühen 50er Jahre. Weder Verschlusskörper noch Antriebssystem sind auf den heute möglichen Höchststau ausgelegt. Seit den 60er Jahren sind am Gesamtsystem etwa alle 10 Jahre und nach jedem größeren Hochwasser Schäden aufgetreten. Diese und weitere Folgen der langen Betriebszeit konnten stets beseitigt und die Funktionsfähigkeit der Verschlüsse wieder hergestellt werden, die jeweiligen Sanierungsmaßnahmen waren jedoch sehr aufwändig und mit mehrmonatigen Ausfallzeiten verbunden. Seit den 60er Jahren sind am Gesamtsystem etwa alle 10 Jahre und nach jedem größeren Hochwasser Schäden aufgetreten. Diese und weitere Folgen der langen Betriebszeit konnten stets beseitigt und die Funktionsfähigkeit der Verschlüsse wieder hergestellt werden, die jeweiligen Sanierungsmaßnahmen waren jedoch sehr aufwändig und mit mehrmonatigen Ausfallzeiten verbunden. Durch die extreme Beanspruchung des im Juni 2013 erreichten Höchststaus (der Wasserstand im Sylvensteinspeichers stieg auf eine bis dato nicht erreichte Höhe von 762,95 m ü. NN) wurden die verschiedenen Bestandteile der stahlwasserbaulichen Anlage derart beansprucht, dass eine zeitnahe und umfangreiche Sanierung nun unausweichlich ist. Die Funktionsfähigkeit der Anlage im Hochwasserfall kann anderenfalls nicht durchgehend gewährleistet werden. Zur Realisierung der komplexen Sanierungsmaßnahme soll zunächst mittels eines VOF-Verfahrens ein geeigneter Ingenieurdienstleister ermittelt werden. Dieser soll in enger Zusammenarbeit mit dem WWA Weilheim ein umfassendes Sanierungskonzept entwickeln und bis einschließlich Leistungsphase 7 (HOAI) ausplanen. Die Durchführung des VOF-Verfahrens soll im ersten Halbjahr 2015 erfolgen, so dass ab Mitte 2015 mit der Planung begonnen werden kann. In Anschluss daran sollen frühestens ab Herbst 2016 die geplanten Sanierungsmaßnahmen zunächst am Grundablass- und schließlich am Triebwasserstollen durchgeführt werden. Die Maßnahmen sollen bestenfalls bis Ende 2018 abgeschlossen sein. Die zu planenden und auszuführenden Maßnahmen umfassen neben den möglichen Umgestaltungen, die sich durch die Erfordernisse des Gesamtkonzepts ergeben (z.B. Umgestaltung der Nass- zu Trocken-Schächten durch Einbau einer Dichtebene), die Instandsetzung des Innenausbaus der Schächte (Treppen, Podeste etc.), die Sanierung der Stollenpanzerung (in bis jetzt noch nicht abschätzbarem Umfang), den Neubau und Austausch der Verschlussorgane mit sämtlichen dazugehörigen Komponenten, sowie den Einbau eines neuen, zeitgemäßen Antriebssystems. Weitere Bestandteile der Anlage müssen erneuert bzw. an das neue System angepasst werden. Hierzu gehören unter anderem Umbauarbeiten in und an den Windwerkskavernen, den Belüftungsleitungen sowie den Rechenkonstruktionen im Einlaufbereich der Kraftwerke. Die derzeitigen Überlegungen des WWA Weilheim, die bereits mit dem Referat 510 des StMUV, dem Referat 62 des LfU sowie dem Sachgebiet Wasserwirtschaft der Regierung von Oberbayern diskutiert wurden, sehen folgendes vor: Die Vertikalschächte der beiden Betriebsauslässe sollen nach Möglichkeit zu Trockenschächten umgerüstet werden. Durch die Form der derzeitigen Ausführung steht im Betriebszustand in beiden Schächten Wasser bis auf die Höhe des Seewasserspiegels an. Dies wirkt sich nachteilig auf die Dauerhaftigkeit von Leitern, Geländern, Stiegen usw. aus, die permanent unter Wasser oder gar im Bereich der Wasserwechselzone liegen. Zudem werden durch die auftretenden Verunreinigungen (rutschige Sedimentablagerungen) und die Feuchtigkeit im Schacht „Arbeitskomfort“ und -sicherheit negativ beeinflusst. Die Trockenlegung der Vertikalschächte erfordert den Einbau einer Dichtebene oberhalb der Verschlusskammer. Die Verschlussebene muss ausreichend dimensioniert und verankert sein, um die auftretenden Belastungen aus dem anstehenden Wasserdruck aufnehmen zu können. Außerdem müssen die Hubmittel des Antriebs durch diese Ebene geführt werden. Ein Mannloch zum Einstieg in den Stollen vom Vertikalschacht aus erscheint überdies sinnvoll. Eine ähnliche Lösung mit Trockenkammer/-Schacht und Mannloch wurde bereits an der TWT Frauenau ausgeführt. In den Windenkavernen, am Kopfende der Vertikalschächte, soll je eine Industriekrananlage installiert werden. Diese ist v.a. während der Bauphase notwendig, soll aber auch für spätere Revisionsarbeiten eingesetzt werden können. Für die Demontage der bestehenden Anlage sowie für den Einbau der neuen Anlagenteile ist die Industriekrananlage von entscheidender Bedeutung. Die engen Platzverhältnisse und der beschränkte Zugang von außen erfordern eine derartige Hilfskonstruktion, um die schweren und unhandlichen Bauteile aus- bzw. einbauen zu können. Zur Steuerung der Verschlusskörper sollen hydraulische Antriebe eingesetzt werden. Die derzeit bestehenden Windwerke sind zurückzubauen. Die Verschlusskörper incl. aller Ausrüstungsteile (Laufrollen, Dichtungen, Klemmleisten etc.) beider Betriebsauslässe (jeweils Oberschütz und Unterschütz) sollen durch neue Bauteile ersetzt werden, die auf die entsprechenden Bemessungswasserstände dimensioniert sind. Falls sinnvoll sollen bevorzugt Edelstahlkonstruktionen eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Sanierung der Schütznischen und Laufflächen. Um zukünftige Wartungsarbeiten zu vereinfachen sollen Verschleißteile (z.B. Dichtungen) und regelmäßig zu wartende Komponenten (z.B. Laufrollen) so angeordnet werden, dass ein unkomplizierter Austausch bzw. ein guter Zugang gewährleistet ist. Die Stollenpanzerung im Bereich der Verschlusskammer ist sorgfältig zu inspizieren. Hierzu scheint die Ermittlung der Restdicke der Stahlpanzerung sinnvoll. In jedem Falle sind die bestehenden Beschädigungen (Kavitation, Rost, etc.) auszubessern, der alte Anstrich ist – soweit noch vorhanden – zu entfernen, die Oberfläche zu reinigen und ein neuer Anstrich vorzunehmen. Die notwendigen Maßnahmen umfassen auch mögliche Umbauten in Vertikalschacht und Windenkaverne (Treppen, Podeste, Verankerungen, Abbruch bestehender Bauteile, etc.) die durch die Umgestaltung erforderlich werden. Technisch unabhängig von der dringend erforderlichen Sanierung der nicht mehr voll funktionstüchtigen Komponenten der Anlage, sollen im Zuge des Bauablaufs weitere Bestandteile erneuert, verbessert oder umgestaltet werden. Dadurch soll der Zeitraum der Außerbetriebnahme – der (n-1)-Fall – bestmöglich ausgenutzt werden. Zu diesen Maßnahmen gehören Umbauten an den Zuleitungen der Belüftung (innerhalb der Windenkaverne, sowie im Anströmungsbereich an der Fassade der Windenkaverne) und die Umgestaltung der Rechenkonstruktion im Einlaufbereich des Kraftwerks 1. Bei allen zu planenden und auszuführenden Maßnahmen sollen auch die Erkenntnisse und Erfahrungswerte, die während der langjährigen Betriebszeit gewonnen wurden Berücksichtigung finden. Die Möglichkeiten und Notwendigkeiten der konstruktiven Gestaltung müssen im Rahmen der Planung des Gesamtkonzepts und der Detailplanung der einzelnen Komponenten erarbeitet werden. Hierzu wird das Einholen verschiedener Gutachten und Voruntersuchungen (z.B. geotechnisches Gutachten anstehender Fels, Vermessung, etc.) notwendig sein. Ebenfalls Teil der Planung des Gesamtkonzeptes ist es, die grundsätzliche Realisierbarkeit der Vorzugsvariante zu prüfen. Die Steuer- und Betriebseinrichtungen der bestehenden Anlage sind, ebenso wie die Automatik- und Notfall-Schaltungen, auf die neue Antriebstechnik abzustimmen. Ggf. sind Anlagensteile neu zu konzipieren und auszutauschen. Bei der Ausführung ist auf eine einwandfrei funktionierende und übersichtlich zu bedienende Steuerung zu achten. Zur regulären Steuerung der Verschlusskörper sollen Hydraulikzylinder eingesetzt werden. Da Hydraulikzylinder nur begrenzte Hub- bzw. Senkwege aufweisen (im Vergleich zu einer Industriekrananlage jedoch erheblich höhere Kräfte aufbringen können), sollen diese nur zur Steuerung der Schütztafeln zwischen den Betriebszuständen „geschlossen“ (Schütz ist komplett abgesenkt) und „geöffnet“ (Schütz ist über die komplette Höhe der Verschlusskammer geöffnet) dienen. Die Industriekrananlage soll nicht nur als Montagehilfe dienen, sondern auch als Revisionsantrieb genutzt werden, um den Verschlusskörper im Falle größerer Inspektionen oder Reparaturen auf die Höhe der Arbeitsebene zu heben. Durch dieses System sollen sich einfachere bzw. effizientere und sicherere (hinsichtlich Arbeitssicherheit) Wartungs- und Inspektionsabläufe ergeben. Steuer- und Monitoring-Systeme sind, ebenso wie die Automatik- und Notfall-Schaltungen, entsprechend der neuen Antriebstechnik anzupassen bzw. neu zu konzipieren. Messein-richtungen zur Erfassung der Hub- und Senkkräfte könnten frühzeitig mögliche Probleme durch Blockierungen oder Abnutzung anzeigen und dadurch dazu beitragen, einem kurzfristigen Ausfall wie z.B. beim Hochwasser 2013 vorzubeugen. Gegenstand des Auftrages sind die folgenden Leistungen: - Objektplanung stufenweise Beauftragung Lph. 1 bis 3 und 5 bis 7, optional Lph. 8 - Tragwerksplanung stufenweise Beauftragung Lph. 1 bis 3 und 6, optional Lph. 4 und 5 - Technische Ausrüstung stufenweise Beauftragung Lph. 1 bis 3 und 5 bis 7, optional Lph. 8 - Örtliche Bauüberwachung - Ingenieurvermessung Allgemein behält sich der Auftraggeber eine stufenweise Beauftragung vor. Der Auftragnehmer ist verpflichtet alle Leistungen gemäß HOAI für alle Projektstufen / Leistungsphasen zu übernehmen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung aller Leistungsstufen / Leistungsphasen besteht nicht. |
Adresse des Bauherren | DE-82362 Weilheim |
TED Dokumenten-Nr. | 143764-2015 |
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Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Wasserwirtschaftsamt Weilheim
Pütrichstraße 15
Wasserwirtschaftsamt Weilheim, Fachbereich T
82362
Weilheim
DEUTSCHLAND
+49 8811820
MjE3X15iY2JjVFtbVC9mZlAcZlwdUVBoVGFdHVNU
+49 881182222
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.wwa-wm.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.pkmserver.de/sylvensteinspeicher
Elektronischer Zugang zu Informationen: https://www.pkmserver.de/sylvensteinspeicher
Weitere Auskünfte erteilen:
Drees & Sommer Infra Consult & Entwicklungsmanagement GmbH
Geisenhausenerstraße 17
Drees & Sommer Infra Consult & Entwicklungsmanagement GmbH
Zu Händen von: Herrn Dominik Franke
81379
München
DEUTSCHLAND
+49 891498164876
MjIwUFtZVVpVVxpSXk1aV1EsUF5RX1saT1tZ
+49 89149816404876
https://www.pkmserver.de/sylvensteinspeicher
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
Drees & Sommer Infra Consult & Entwicklungsmanagement GmbH
Geisenhausenerstraße 17
Zu Händen von: Herrn Dominik Franke
81379
München
DEUTSCHLAND
+49 891498164876
MjE1VWBeWl9aXB9XY1JfXFYxVWNWZGAfVGBe
+49 89149816404876
https://www.pkmserver.de/sylvensteinspeicher
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
I.3) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Umwelt
I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Sylvensteinspeicher - Sanierung Stahlwasserbau Grundablass und Triebwasserstollen - Objektplanung Lph. 1 - 3 und 5 - 7 (optional 8), Tragwerksplanung Lph. 1 - 3 und 6 (optional 4 und 5), Technische Ausrüstung Lph. 1 - 3 und 5 - 7 (optional 8), örtliche Bauüberwachung und Ingenieurvermessung.
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Gemeinde Lenggries im Landkreis Bad Tölz-Wofratshausen im Isartal.
NUTS-Code DE216
II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Der Sylvensteinspeicher ist eine staatliche Talsperre und dient dem Hochwasserschutz und der Niedrigwasseraufhöhung an der Isar. Die Ausbau- und Unterhaltungspflicht für den Sylvensteinspeicher und die zugehörigen Anlagen liegt gemäß der Wasserrechtsbescheide von 1958 bzw. 1966 beim Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Weilheim, Pütrichstraße 15, 82362 Weilheim i. Oberbayern.
Das Wasserwirtschaftsamt Weilheim plant die stahlwasserbaulichen Anlagen der beiden Betriebsauslässe des Sylvensteinspeichers nach fast 60-jähriger Betriebszeit und erheblichen Beschädigungen, insbesondere beim Hochwasser 2013, einer umfassenden Erneuerung zu unterziehen. Diese Erneuerungen umfassen u.a. die Verschlussorgane und Antriebe, sowie diverse dazugehörige Komponenten wie Stollen- und Nischenpanzerung, Laufflächen, Treppen und Podeste.
Die geplante Erneuerung beinhaltet sowohl die Erarbeitung und Planung eines Gesamtkonzeptes, als auch die letztlich abschließende Ausführung der geplanten Maßnahmen.
Die Ausführung der Maßnahmen erfordert die zeitweise Außerbetriebnahme der betroffenen Abgabeorgane. Um einen gleichzeitigen Ausfall beider Auslässe – den (n-2)-Fall – zu vermeiden, müssen die Maßnahmen zeitlich versetzt, zunächst am Grundablass und anschließend am Triebwasserstollen durchgeführt werden.
Gegenstand des Auftrages sind die folgenden Leistungen:
- Objektplanung stufenweise Beauftragung Lph. 1 bis 3 und 5 bis 7, optional Lph. 8
- Tragwerksplanung stufenweise Beauftragung Lph. 1 bis 3 und 6, optional Lph. 4 und 5
- Technische Ausrüstung stufenweise Beauftragung Lph. 1 bis 3 und 5 bis 7, optional Lph. 8
- Örtliche Bauüberwachung
- Ingenieurvermessung
Allgemein behält sich der Auftraggeber eine stufenweise Beauftragung vor.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet alle Leistungen gemäß HOAI
für alle Projektstufen / Leistungsphasen zu übernehmen. Ein
Rechtsanspruch auf Übertragung aller Leistungsstufen / Leistungsphasen besteht nicht.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71000000
II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.1.8) Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2) Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
Grundablass- und Triebwasserstollen sind die einzigen steuerbaren Abgabeorgane des Sylvensteinspeichers und somit von elementarer Bedeutung für dessen (Hochwasser-) Bewirtschaftung.
Das Ziel der zu planenden und anschließend auszuführenden Maßnahmen muss es daher sein, die zuverlässige und uneingeschränkte Funktionsfähigkeit der Abgabeorgane Grundablass- und Triebwasserstollen wiederherzustellen und über die nächsten Dekaden zu gewährleisten.
Es soll nicht nur eine kurzfristige Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit, sondern vielmehr ein langfristig zuverlässiger Anlagenbetrieb – insbesondere auch im Falle seltener Hochwasserereignisse – erreicht werden. Daher soll für die gesamte Verschlussanlage (Verschlusskörper, Antriebe, Verschlusskammer, Belüftung, etc.) ein zeitgemäßes Gesamtkonzept entwickelt und im Anschluss daran ausgeführt werden. Der Austausch und Neubau diverser Bauteile und Komponenten der bestehenden Anlage ist auf Grund der eingeschränkten Funktionstüchtigkeit unumgänglich.
Die Einrichtungen des Stahlwasserbaues am Sylvensteinspeicher sind seit 1958 in Betrieb. Die Verschlüsse zur Abgabesteuerung bestehen aus je einem Ober- und einem Unterschütz, die in den Verschlusskammern am Fuße der beiden Schächte (Grundablass und Triebwasserstollen) angeordnet sind. Jedes Schütz wird über ein eigenes Windwerk bewegt, welches über mehrere Gestänge bzw. Triebstöcke mit dem Verschlusskörper verbunden ist. Die Windwerke befinden sich in den Windenkavernen im oberen Bereich der Vertikalschächte. Von hier aus wird auch der Zugang von außen ermöglicht. Das Eingangsportal des Grundablassstollens befindet sich direkt an der Bundesstraße B 307, der Zugang zur Windenkaverne des Triebwasserstollens befindet sich seitlich des asphaltierten Radweges Richtung Lenggries.
Aus dem Triebwasserstollen zweigen Zuleitungen für zwei Kraftwerke ab. Das Kraftwerk 1 wird gespeist über eine Ableitung, die zwischen Ober- und Unterschütz beginnt. Der Abzweig für das Kraftwerk 2 liegt zwischen Einlaufbauwerk und Verschlusskammer.
Die Schütztafeln des Grundablasses sind etwa 5,30 m hoch, 3,50 m breit und haben ein Gesamtgewicht (incl. Laufrollen etc.) von etwa 15 t. Die etwas kleineren Verschlusskörper des Triebwasserstollens (h x b ≈ 4,50 m x 2,80 m) haben ein Gewicht von etwa 9 t.
Durch zwei Dammerhöhungen (die erste in der Bauzeit um 2 m und die zweite Ende der 90er Jahre um 3 m) liegt der heutige maximale Stau um 5 m höher, als in der Planungsphase der frühen 50er Jahre. Weder Verschlusskörper noch Antriebssystem sind auf den heute möglichen Höchststau ausgelegt.
Seit den 60er Jahren sind am Gesamtsystem etwa alle 10 Jahre und nach jedem größeren Hochwasser Schäden aufgetreten. Diese und weitere Folgen der langen Betriebszeit konnten stets beseitigt und die Funktionsfähigkeit der Verschlüsse wieder hergestellt werden, die jeweiligen Sanierungsmaßnahmen waren jedoch sehr aufwändig und mit mehrmonatigen Ausfallzeiten verbunden.
Seit den 60er Jahren sind am Gesamtsystem etwa alle 10 Jahre und nach jedem größeren Hochwasser Schäden aufgetreten. Diese und weitere Folgen der langen Betriebszeit konnten stets beseitigt und die Funktionsfähigkeit der Verschlüsse wieder hergestellt werden, die jeweiligen Sanierungsmaßnahmen waren jedoch sehr aufwändig und mit mehrmonatigen Ausfallzeiten verbunden.
Durch die extreme Beanspruchung des im Juni 2013 erreichten Höchststaus (der Wasserstand im Sylvensteinspeichers stieg auf eine bis dato nicht erreichte Höhe von 762,95 m ü. NN) wurden die verschiedenen Bestandteile der stahlwasserbaulichen Anlage derart beansprucht, dass eine zeitnahe und umfangreiche Sanierung nun unausweichlich ist. Die Funktionsfähigkeit der Anlage im Hochwasserfall kann anderenfalls nicht durchgehend gewährleistet werden.
Zur Realisierung der komplexen Sanierungsmaßnahme soll zunächst mittels eines VOF-Verfahrens ein geeigneter Ingenieurdienstleister ermittelt werden. Dieser soll in enger Zusammenarbeit mit dem WWA Weilheim ein umfassendes Sanierungskonzept entwickeln und bis einschließlich Leistungsphase 7 (HOAI) ausplanen.
Die Durchführung des VOF-Verfahrens soll im ersten Halbjahr 2015 erfolgen, so dass ab Mitte 2015 mit der Planung begonnen werden kann.
In Anschluss daran sollen frühestens ab Herbst 2016 die geplanten Sanierungsmaßnahmen zunächst am Grundablass- und schließlich am Triebwasserstollen durchgeführt werden. Die Maßnahmen sollen bestenfalls bis Ende 2018 abgeschlossen sein.
Die zu planenden und auszuführenden Maßnahmen umfassen neben den möglichen Umgestaltungen, die sich durch die Erfordernisse des Gesamtkonzepts ergeben (z.B. Umgestaltung der Nass- zu Trocken-Schächten durch Einbau einer Dichtebene), die Instandsetzung des Innenausbaus der Schächte (Treppen, Podeste etc.), die Sanierung der Stollenpanzerung (in bis jetzt noch nicht abschätzbarem Umfang), den Neubau und Austausch der Verschlussorgane mit sämtlichen dazugehörigen Komponenten, sowie den Einbau eines neuen, zeitgemäßen Antriebssystems. Weitere Bestandteile der Anlage müssen erneuert bzw. an das neue System angepasst werden. Hierzu gehören unter anderem Umbauarbeiten in und an den Windwerkskavernen, den Belüftungsleitungen sowie den Rechenkonstruktionen im Einlaufbereich der Kraftwerke.
Die derzeitigen Überlegungen des WWA Weilheim, die bereits mit dem Referat 510 des StMUV, dem Referat 62 des LfU sowie dem Sachgebiet Wasserwirtschaft der Regierung von Oberbayern diskutiert wurden, sehen folgendes vor:
Die Vertikalschächte der beiden Betriebsauslässe sollen nach Möglichkeit zu Trockenschächten umgerüstet werden. Durch die Form der derzeitigen Ausführung steht im Betriebszustand in beiden Schächten Wasser bis auf die Höhe des Seewasserspiegels an. Dies wirkt sich nachteilig auf die Dauerhaftigkeit von Leitern, Geländern, Stiegen usw. aus, die permanent unter Wasser oder gar im Bereich der Wasserwechselzone liegen. Zudem werden durch die auftretenden Verunreinigungen (rutschige Sedimentablagerungen) und die Feuchtigkeit im Schacht „Arbeitskomfort“ und -sicherheit negativ beeinflusst. Die Trockenlegung der Vertikalschächte erfordert den Einbau einer Dichtebene oberhalb der Verschlusskammer. Die Verschlussebene muss ausreichend dimensioniert und verankert sein, um die auftretenden Belastungen aus dem anstehenden Wasserdruck aufnehmen zu können. Außerdem müssen die Hubmittel des Antriebs durch diese Ebene geführt werden. Ein Mannloch zum Einstieg in den Stollen vom Vertikalschacht aus erscheint überdies sinnvoll.
Eine ähnliche Lösung mit Trockenkammer/-Schacht und Mannloch wurde bereits an der TWT Frauenau ausgeführt.
In den Windenkavernen, am Kopfende der Vertikalschächte, soll je eine Industriekrananlage installiert werden. Diese ist v.a. während der Bauphase notwendig, soll aber auch für spätere Revisionsarbeiten eingesetzt werden können.
Für die Demontage der bestehenden Anlage sowie für den Einbau der neuen Anlagenteile ist die Industriekrananlage von entscheidender Bedeutung. Die engen Platzverhältnisse und der beschränkte Zugang von außen erfordern eine derartige Hilfskonstruktion, um die schweren und unhandlichen Bauteile aus- bzw. einbauen zu können.
Zur Steuerung der Verschlusskörper sollen hydraulische Antriebe eingesetzt werden. Die derzeit bestehenden Windwerke sind zurückzubauen.
Die Verschlusskörper incl. aller Ausrüstungsteile (Laufrollen, Dichtungen, Klemmleisten etc.) beider Betriebsauslässe (jeweils Oberschütz und Unterschütz) sollen durch neue Bauteile ersetzt werden, die auf die entsprechenden Bemessungswasserstände dimensioniert sind. Falls sinnvoll sollen bevorzugt Edelstahlkonstruktionen eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Sanierung der Schütznischen und Laufflächen.
Um zukünftige Wartungsarbeiten zu vereinfachen sollen Verschleißteile (z.B. Dichtungen) und regelmäßig zu wartende Komponenten (z.B. Laufrollen) so angeordnet werden, dass ein unkomplizierter Austausch bzw. ein guter Zugang gewährleistet ist.
Die Stollenpanzerung im Bereich der Verschlusskammer ist sorgfältig zu inspizieren. Hierzu scheint die Ermittlung der Restdicke der Stahlpanzerung sinnvoll. In jedem Falle sind die bestehenden Beschädigungen (Kavitation, Rost, etc.) auszubessern, der alte Anstrich ist – soweit noch vorhanden – zu entfernen, die Oberfläche zu reinigen und ein neuer Anstrich vorzunehmen.
Die notwendigen Maßnahmen umfassen auch mögliche Umbauten in Vertikalschacht und Windenkaverne (Treppen, Podeste, Verankerungen, Abbruch bestehender Bauteile, etc.) die durch die Umgestaltung erforderlich werden.
Technisch unabhängig von der dringend erforderlichen Sanierung der nicht mehr voll funktionstüchtigen Komponenten der Anlage, sollen im Zuge des Bauablaufs weitere Bestandteile erneuert, verbessert oder umgestaltet werden. Dadurch soll der Zeitraum der Außerbetriebnahme – der (n-1)-Fall – bestmöglich ausgenutzt werden.
Zu diesen Maßnahmen gehören Umbauten an den Zuleitungen der Belüftung (innerhalb der Windenkaverne, sowie im Anströmungsbereich an der Fassade der Windenkaverne) und die Umgestaltung der Rechenkonstruktion im Einlaufbereich des Kraftwerks 1.
Bei allen zu planenden und auszuführenden Maßnahmen sollen auch die Erkenntnisse und Erfahrungswerte, die während der langjährigen Betriebszeit gewonnen wurden Berücksichtigung finden.
Die Möglichkeiten und Notwendigkeiten der konstruktiven Gestaltung müssen im Rahmen der Planung des Gesamtkonzepts und der Detailplanung der einzelnen Komponenten erarbeitet werden. Hierzu wird das Einholen verschiedener Gutachten und Voruntersuchungen (z.B. geotechnisches Gutachten anstehender Fels, Vermessung, etc.) notwendig sein. Ebenfalls Teil der Planung des Gesamtkonzeptes ist es, die grundsätzliche Realisierbarkeit der Vorzugsvariante zu prüfen.
Die Steuer- und Betriebseinrichtungen der bestehenden Anlage sind, ebenso wie die Automatik- und Notfall-Schaltungen, auf die neue Antriebstechnik abzustimmen. Ggf. sind Anlagensteile neu zu konzipieren und auszutauschen. Bei der Ausführung ist auf eine einwandfrei funktionierende und übersichtlich zu bedienende Steuerung zu achten.
Zur regulären Steuerung der Verschlusskörper sollen Hydraulikzylinder eingesetzt werden. Da Hydraulikzylinder nur begrenzte Hub- bzw. Senkwege aufweisen (im Vergleich zu einer Industriekrananlage jedoch erheblich höhere Kräfte aufbringen können), sollen diese nur zur Steuerung der Schütztafeln zwischen den Betriebszuständen „geschlossen“ (Schütz ist komplett abgesenkt) und „geöffnet“ (Schütz ist über die komplette Höhe der Verschlusskammer geöffnet) dienen.
Die Industriekrananlage soll nicht nur als Montagehilfe dienen, sondern auch als Revisionsantrieb genutzt werden, um den Verschlusskörper im Falle größerer Inspektionen oder Reparaturen auf die Höhe der Arbeitsebene zu heben. Durch dieses System sollen sich einfachere bzw. effizientere und sicherere (hinsichtlich Arbeitssicherheit) Wartungs- und Inspektionsabläufe ergeben.
Steuer- und Monitoring-Systeme sind, ebenso wie die Automatik- und Notfall-Schaltungen, entsprechend der neuen Antriebstechnik anzupassen bzw. neu zu konzipieren. Messein-richtungen zur Erfassung der Hub- und Senkkräfte könnten frühzeitig mögliche Probleme durch Blockierungen oder Abnutzung anzeigen und dadurch dazu beitragen, einem kurzfristigen Ausfall wie z.B. beim Hochwasser 2013 vorzubeugen.
Gegenstand des Auftrages sind die folgenden Leistungen:
- Objektplanung stufenweise Beauftragung Lph. 1 bis 3 und 5 bis 7, optional Lph. 8
- Tragwerksplanung stufenweise Beauftragung Lph. 1 bis 3 und 6, optional Lph. 4 und 5
- Technische Ausrüstung stufenweise Beauftragung Lph. 1 bis 3 und 5 bis 7, optional Lph. 8
- Örtliche Bauüberwachung
- Ingenieurvermessung
Allgemein behält sich der Auftraggeber eine stufenweise Beauftragung vor.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet alle Leistungen gemäß HOAI für alle Projektstufen / Leistungsphasen zu übernehmen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung aller Leistungsstufen / Leistungsphasen besteht nicht.
II.2.2) Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Optionale Leistungen sind:
- Objektplanung Lph. 8
- Tragwerksplanung Lph. 4 und 5
- technische Ausrüstung Lph. 8.
II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 16.8.2015. Abschluss 31.5.2018
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Bedingungen für den Auftrag
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von 1 500 000 EUR und für sonstige Schäden von 1 500 000 EUR (im Versicherungsjahr 2-fach maximiert). Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Abschlagszahlungen nach nachgewiesenen Leistungen und Leistungsfortschritt (§ 15 HOAI).
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in den Bewerbungen die Mitglieder zu benennen und eines ihrer Mitglieder als uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter zu bezeichnen.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2) Teilnahmebedingungen
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die erforderlichen Nachweise und Erklärungen sind unter Verwendung der Formblätter zu erbringen, die bei dem unter I.1) genannten Elektronischen Zugang zu Informationen abgerufen und ordnungsgemäß ausgefüllt werden müssen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen des Bewerbers durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen bzw. nach Rücksprache bei den zuständigen Stellen bestätigen zu lassen. Bei fremdsprachlichen Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die erforderlichen Nachweise und Erklärungen sind unter Verwendung der Formblätter zu erbringen, die bei dem unter I.1) genannten Elektronischen Zugang zu Informationen abgerufen und ordnungsgemäß ausgefüllt werden müssen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen des Bewerbers durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen bzw. nach Rücksprache bei den zuständigen Stellen bestätigen zu lassen. Bei fremdsprachlichen Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Die nachstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen sind für den Bieter bzw. für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen:
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gem. § 5 (4a) VOF. Sofern aktuell keine Versicherungsdeckung in den unter Ziffer III.1.1) geforderten Höhen besteht, hat der Bewerber eine Erklärung eines Versicherers vorzulegen, in der seine Versicherungsfähigkeit in den geforderten Höhen bestätigt wird.
Die nachstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen sind für den Bieter bzw. für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie die eingesetzten Subunternehmer im Bereich
Objektplanung, Tragwerksplanung, Maschinentechnik, örtliche Bauüberwachung und Ingenieurvermessung zu erbringen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und seinen Umsatz von Planungstätigkeiten im Bereich Stahlwasserbau in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
— Eine aktuelle Bilanz / ein aktueller Bilanzauszug
Kann ein Bewerber aus wichtigem Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht beibringen, kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auch durch Vorlage anderer vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen (§ 5 Abs. 4 VOF).
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die erforderlichen Nachweise und Erklärungen sind unter Verwendung der Formblätter zu erbringen, die bei dem unter I.1) genannten Elektronischen Zugang zu Informationen abgerufen und ordnungsgemäß ausgefüllt werden müssen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen des Bewerbers durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen bzw. nach Rücksprache bei den zuständigen Stellen bestätigen zu lassen. Bei fremdsprachlichen Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Bei Bewerbungen durch eine Bewerbergemeinschaft sind die nachstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen für die Bewerbergemeinschaft beizubringen:
Die Eignung ist nach § 5 (5) VOF u.a. durch folgende Nachweise zu erbringen (genaue Angabe in den auszufüllenden Formularen):
— Liste von jeweils 3 gemäß den in Ziffer II.2.1) beschriebenen Projektanforderungen ganz oder teilweise vergleichbaren Projekten der Sanierung Stahlwasserbau Grundablass und Triebwasserstollen bei denen maßgebliche Objektplanungsleistungen erbracht worden sind. Es werden Projekte gewertet, bei denen die Leistungserbringung der Leistungsphasen 2 bis
6 zwischen 2005 und 2015 erfolgte. Es sind der Auftraggeber (mit Ansprechpartner und Kontaktdaten), der Zeitraum der Leistungserbringung, die vom Bewerber erbrachten Leistungen, die eingesetzten Projektbearbeiter des Bewerbers, die anteiligen Baukosten (Netto) und der Honorarwert (Netto) des Bewerbers für den jeweiligen Auftrag anzugeben. Die Referenz soll möglichst durch ein Referenzschreiben des jeweiligen Auftraggebers belegt werden,
— Liste von jeweils 3 gemäß den in Ziffer II.2.1) beschriebenen Projektanforderungen ganz oder teilweise vergleichbaren Projekten der Sanierung Stahlwasserbau Grundablass und Triebwasserstollen bei denen maßgebliche Tragwerksplanungsleistungen erbracht worden sind. Es werden Projekte gewertet, bei denen die Leistungserbringung der Leistungsphasen 2 bis 5 zwischen 2005 und 2015 erfolgte. Es sind der Auftraggeber (mit Ansprechpartner und Kontaktdaten), der Zeitraum der Leistungserbringung, die vom Bewerber erbrachten Leistungen, die eingesetzten Projektbearbeiter des Bewerbers, die anteiligen Baukosten (Netto) und der Honorarwert (Netto) des Bewerbers für den jeweiligen Auftrag anzugeben. Die Referenz soll möglichst durch ein Referenzschreiben des jeweiligen Auftraggebers belegt werden,
— Liste von jeweils 3 gemäß den in Ziffer II.2.1) beschriebenen Projektanforderungen ganz oder teilweise vergleichbaren Projekten der Sanierung Stahlwasserbau Grundablass und Triebwasserstollen bei denen maßgebliche Planungsleistungen die Technische Ausrüstung betreffend erbracht worden sind. Es werden Projekte gewertet, bei denen die Leistungserbringung der Leistungsphasen 2 bis 8 zwischen 2005 und 2015 erfolgte. Es sind der Auftraggeber (mit Ansprechpartner und Kontaktdaten), der Zeitraum der Leistungserbringung, die vom Bewerber erbrachten Leistungen, die eingesetzten Projektbearbeiter des Bewerbers, die anteiligen Baukosten (Netto) und der Honorarwert (Netto) des Bewerbers für den jeweiligen Auftrag anzugeben. Die Referenz soll möglichst durch ein Referenzschreiben des jeweiligen Auftraggebers belegt werden,
— Liste von jeweils 4 gemäß den in Ziffer II.2.1) beschriebenen Projektanforderungen ganz oder teilweise vergleichbaren Projekten der Sanierung Stahlwasserbau Grundablass und Triebwasserstollen bei denen maßgebliche Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung erbracht worden sind. Es werden Projekte gewertet, bei denen die Leistungserbringung zwischen 2005 und 2015 erfolgte. Es sind der Auftraggeber (mit Ansprechpartner und Kontaktdaten), der Zeitraum der Leistungserbringung, die vom Bewerber erbrachten Leistungen, die eingesetzten Projektbearbeiter des Bewerbers, die Baukosten (Netto) und der Honorarwert (Netto) des Bewerbers für den jeweiligen Auftrag anzugeben. Die Referenz soll möglichst durch ein Referenzschreiben des jeweiligen Auftraggebers belegt werden,
— Liste des vorgesehenen Personals mit Angabe der Funktion im Unternehmen des Bewerbers oder bei einem beauftragten Subunternehmen und der vorgesehenen Funktion im Projekt, der beruflichen Qualifikation, der Berufspraxis in Jahren sowie des projektrelevanten Erfahrungsspektrums mit den entsprechenden Nachweisen (Lebenslauf sowie Berufszulassung oder Studienabschluss),
— Angabe des Auftragsanteils sowie des Nachunternehmers (soweit bekannt), für den der Bewerber möglicherweise einen Unterauftrag zu erteilen beabsichtigt.
— Eigenerklärung der Subunternehmer (sofern diese eingesetzt werden), das diese im Auftragsfall für die Leistung zur Verfügung stehen
Die nachstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen sind für den Bieter bzw. für die Bietergemeinschaft zu erbringen:
— Ein Projektorganigramm,
— Angaben zur örtlichen Verfügbarkeit der vorgesehenen Projektleitung im Bedarfsfall.
Die nachstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen sind für den Bieter bzw. für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie die eingesetzten Subunternehmer im Bereich Objektplanung, Tragwerksplanung, Maschinentechnik, örtliche Bauüberwachung und Ingenieurvermessung zu erbringen:
— Nachweis der Berufszulassung und Berufsausübungsberechtigung durch Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. - bei ausländischen Bewerbern - eine entsprechende Bescheinigung des Herkunftslandes (nicht älter als 6 Monate),
— Eigenerklärung gemäß § 4 (2) VOF über wirtschaftliche Verknüpfungen mit Unternehmen bzw. die Zusammenarbeit mit Anderen,
— Erklärung gem. § 4 (3) VOF über die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen, die für die Leistungserbringung vorgesehen sind,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien nach VOF § 4 (6) und VOF § 4 (9 a-d) vorliegen,
— Eigenerklärung, dass keine Abhängigkeit von Ausführungs- und/oder Lieferleistungen (VOF § 2 (3)) vorliegt,
— Angaben zur Mitarbeiterstruktur für das gesamte Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren.
III.2.4) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein
III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Verfahrensart
IV.1.1) Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Auswahl erfolgt unter Berücksichtigung der nachfolgend dargestellten Kriterien, sofern keine Ausschlusskriterien vorliegen:1. Erfahrungen des Bewerbers bei Projekten vergleichbarer Größe und Aufgabenstellung. Darstellung und Erläuterung des Grades der Mitwirkung,2. Kapazitative und fachliche Befähigung des Bewerbers und des für die Bearbeitung der Aufgabenstellung vorgesehenen Projektteams sowie Vor-Ort-Verfügbarkeit der Projektleitung im Bedarfsfall 3. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers (Umsätze in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren) Alle Kriterien inkl. Unterkriterien können auch der Kriterienliste entnommen werden. Die Kriterienliste wird zusammen mit den Formblättern auf dem unter I.1) genannten elektronischen Zugang zu Informationen bereit gestellt.
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote ja
IV.2) Zuschlagskriterien
IV.2.1) Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3) Verwaltungsangaben
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 18.5.2015 - 12:00
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
20.5.2015 - 11:00
IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7) Bindefrist des Angebots
IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3) Zusätzliche Angaben
Es sind die unter I.1) anzufordernden Formblätter zu verwenden. Unter der Internetadresse
https://www.pkmserver.de/sylvensteinspeicher
mit dem Freischaltcode:
sylvenstein
hat sich der Bieter zunächst selbst zu registrieren. Er erhält daraufhin eine E-Mail mit einer erneuten Internetadresse, einem Benutzernamen und einem Passwort. Unter dieser Adresse kann der Bieter die Teilnahmeunterlagen kostenfrei herunterladen.
Das Fehlen von Unterlagen und Missachten der Formvorgaben kann zum Verfahrensausschluss führen.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist nach Ziffer IV.3.4) werden keine Bewerbungen mehr entgegen genommen. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden mindestens die 3 und maximal die 5 bestplatzierten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Südbayern an der Regierung von Oberbayern
Maximilianstr. 39
80538
München
DEUTSCHLAND
MTltXGleWFlcYlhkZFxpJWpsXFtZWHBcaWU3aVxeJGZZJVtc
+49 8921762411
http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
+49 8921762847
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Wasserwirtschaftsamt Weilheim – Vergabestelle
Pütrichstraße 15
82362
Weilheim
DEUTSCHLAND
MjIwYlFeU01OUV9gUVhYUSxjY00ZY1kaTk1lUV5aGlBR
+49 8811820
http://www.wwa-wm.bayern.de
+49 881182222
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21.4.2015
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Ausschreibung veröffentlicht | 27.04.2015 | ||
Ergebnis veröffentlicht | 26.11.2015 | ||
Zuletzt aktualisiert | 14.07.2021 | ||
Wettbewerbs-ID | 2-197567 | Status | Kostenpflichtig |
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