Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Fachgutachter Wasser für den Ersatzneubau der Schleuse Erlangen.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Aschaffenburg.
NUTS-Code DE261
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Die Leistung des Fachgutachters Wasser wird in vier Leistungsbereiche unterteilt:
Planungsphase:
— Prüfung und Einhaltung von wasserrechtlichen Auflagen;
— Prüfung der Ausführungspläne auf Einhaltung/Umsetzung der wasserrechtlichen Auflagen;
— Erstellung eines Beweissicherungs- und Monitoringkonzepts.
Ausführungsphase:
— Probennahmen und -analysen;
— Überwachung der Auftragnehmer der Bauleistung auf Einhaltung der Auflagen aus dem Bauvertrag;
— Dokumentation.
Nachsorgephase:
— Erstellen der Schlussberichte zur Wasserhaltung;
— Probennahmen und -analysen;
— Teilrückbau der bestehenden Schleuse.
Leistungen wiederum nach Planungs,- Ausführungs- und Nachsorgephase gegliedert.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71320000, 71313000, 71332000, 90733000
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Siehe II.1.5.
II.2.2)Angaben zu Optionen
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 1.1.2016. Abschluss 31.12.2026
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Siehe Vertragsentwurf.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Siehe Vertragsentwurf.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bewerber hat folgende Angaben mit dem Teilnahmeantrag zu machen:
— Eigenerklärung gem. § 4 (2) VOF;
— Eigenerklärung gem. § 4 (6), (9) VOF;
— Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes;
— Erklärung der Bewerber- /Bieter- /Arbeitsgemeinschaft zur gesamtschuldnerischen Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter (falls zutreffend, wobei vorstehende Eigenerklärungen/Auskünfte bei Bewerber-/ Bieter- / Arbeitsgemeinschaften für jedes Mitglied getrennt abzugeben sind) gem. § 4 (4) VOF.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bewerber hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Angaben mit dem Teilnahmeantrag zu machen:
— Zu § 5 (4) a) VOF: Nachweis (Bescheinigung der Versicherung) für eine Berufshaftpflichtversicherung;
— Zu § 5 (4) c) VOF: Eigenerklärung über Gesamtumsatz und Umsatz für entsprechende Dienstleistungen. Entsprechende Dienstleistungen sind wie folgt definiert:
• Umsatzanteil im Bereich Wasserwirtschaft/Hydrogeologie,
• Umsatzanteil im Bereich Geotechnik.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: — Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung von mind. 1 500 000 EUR für Personenschäden und mind. 1 500 000 EUR für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung für den Fall, dass bei dem Auftragnehmer mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten, mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen für jedes Mitglied bestehen.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben mit dem Teilnahmeantrag zu machen:
— Zu § 4 (3) VOF: Angabe und Nachweise (Fremderklärungen, Bescheinigungen über die berufliche Befähigung);
— Zu § 5 (5) a) VOF: Nachweise (Fremderklärungen, Bescheinigungen über die berufliche Befähigung) der Bewerber, der Führungskräfte und insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen mit Eigenerklärung zur jeweiligen Anzahl Jahre an Berufserfahrung (soweit Nachweise nicht bereits gem. § 4 (3) VOF erbracht);
— Zu § 5 (5) b) VOF:
1.) Je zwei wesentliche, in den letzten 3 Jahren erbrachte Leistungen von hinsichtlich Aufgabenstellung, Auftragssumme, Auftragsumfang und Komplexität möglichst vergleichbaren Projekten des Bewerbers in den Bereichen:
• Wasserwirtschaft,
• Hydrogeologie,
• Grundbau od. ggf. verwandte Gebiete,
• Planungs- und Gutachteraufträge der WSV und/oder ggf. anderer öffentlicher Auftraggeber,
• Projekte in Wasserschutzgebieten,
• Brunnenbauarbeiten (mit Angabe der Brunnenart) jeweils mit Angabe über:
• Projektbezeichnung,
• Projektbearbeiter bzw. -team,
• Leistungszeitraum,
• Vergütung/anrechenbare Kosten,
• ausgeführte Leistungen,
• Auftraggeber und Ansprechpartner,
• Bescheinigungen öffentlicher bzw. privater Auftraggeber.
2.) Angabe, ob und wenn ja, für welche Projekte bereits im Raum Nürnberg/Erlangen gearbeitet wurde
— Zu § 5 (5) d) VOF:
• Eigenerklärung über Beschäftigte,
• Eigenerklärung über Führungskräfte (Ingenieure im Bereich Hydrogeologie, Wasserwirtschaft und Geotechnik).
— Zu § 5 (5) e) VOF: Eigenerklärung/Zusammenstellung zur Softwareausstattung;
• Bürokommunikation, Projektmanagement, Ausschreibung, Planerstellung, Zeichenprogramme (insb. Microstation), hydraulische Berechnungen, etc.
— Zu § 5 (5) f) VOF: Eigenerklärung/Beschreibung der Maßnahmen zur Sicherung der Qualität:
• falls vorhanden Bezeichnung der Zertifiierung im Bereich Qualitätssicherung,
• falls vorhanden Bezeichnung der Zertifizierung im Bereich Wasser- /Umweltmanagement,
• falls vorhanden Angaben über Mitgliedschaften in fachbezogenen Ausschüssen.
Der Bewerber/Bieter hat darüber hinaus auf gesondertes Verlangen folgende Angaben zu machen:
— Bestätigung von Eigenerklärungen durch dafür zuständige Stellen;
— Nennung von Art und Umfang der durch andere Unternehmen auszuführenden Leistungen sowie deren Namen und Anschrift;
— Vorlage von Verpflichtungserklärungen der anderen Unternehmen.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die für die Bewertung vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind III.2.2) und III.2.3) zu entnehmen.
Finanzielle und wirtschaftliche Eignung nach § 5 (4) c) VOF:
— Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren, Gewichtung: 8 %;
— Umsatz mit vergleichbaren Leistungen im Bereich Wasserwirtschaft/Hydrogeologie, Gewichtung: 4 %;
— Umsatz mit vergleichbaren Leistungen im Bereich Geotechnik, Gewichtung: 4 %.
Fachliche Eignung nach § 5 (5) a) VOF i. V. mit § 4 (3) VOF:
— Nachweis der beruflichen Qualifikation der Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen, Gewichtung: 7 %;
— Anzahl der vorgesehenen Projektmitarbeiter, Gewichtung: 5 %.
Fachliche Eignung nach § 5 (5) b) VOF:
— mind. 2 Referenzen des Büros im Bereich Wasserwirtschaft (Grundwassermanagement), Gewichtung: 8 %;
— mind. 2 Referenzen des Büros im Bereich Hydrogeologie, Gewichtung: 8 %;
— mind. 2 Referenzen des Büros im Bereich Grundbau od. verwandte Gebiete, Gewichtung: 7 %;
— mind. 2 Referenzen des Büros für Planungs- und Gutachteraufträge für die WSV od. ggf. anderer öffentlicher Auftraggeber, Gewichtung: 5 %;
— mind. 2 Referenzen des Büros für Projekte in Wasserschutzgebieten, Gewichtung: 7 %;
— mind. 2 Referenzen des Büros für Brunnenbauarbeiten, Gewichtung: 7 %;
— mind. 1 Referenz des Büros für Projekte im Raum Nürnberg/Erlangen, Gewichtung: 6 %.
Fachliche Eignung nach § 5 (5) d) VOF:
— Anzahl Beschäftigte inkl. Führungskräfte, Gewichtung: 6 %;
— Anzahl Ingenieure in den Bereichen Hydrogeologie, Wasserwirtschaft, Grundbau, Gewichtung: 6 %.
Fachliche Eignung nach § 5 (5) e) VOF:
— Software für hydrauliche Berechnungen, Zeichenprogramm, Gewichtung: 3 %;
Fachliche Eignung nach § 5 (5) f) VOF:
— Angaben zur Gewährleistung der Qualität und ggf. Zertifizierung, Gewichtung: 3 %;
— Angabe zu Zertifizierung im Bereich Wasser- / Umweltmanagement und/oder Mitgliedschaft in fachbezogenen Ausschüssen, Gewichtung: 6 %.
Bewertungsschema:
Die Angaben eines jeden Bewerbers zu den benannten Eignungskriterien werden mit einer Punktzahl von 0 bis 5 bewertet. Dabei werden die Punkte nach folgender Systematik vergeben:
— 5 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt;
— 4 Punkte: Kriterium überdurchschnittlich erfüllt;
— 3 Punkte: Kriterium durchschnittlich erfüllt;
— 2 Punkte: Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt;
— 1 Punkt: Kriterium noch erfüllt;
— 0 Punkte: Kriterium (Mindestanforderung) nicht erfüllt.
Zusätzliche Hinweise:
— Da keine Mindestanforderungen definiert sind, werden 0 Punkte nicht vergeben;
— Bei der fachlichen Eignung zu § 5 (5) e) und 5 (5) f) VOF sind nur die Punktwerte 1, 3, 5 definiert.
Für die Bewertung der fachlichen Eignung nach § 5 (5) a)-f) VOF gilt folgendes:
Die Vorlage von für die Bewertung der Unterkriterien erforderlichen Erklärungen und Nachweise ist fakultativ, d. h. es können auch Bewerber am Verfahren teilnehmen, die nicht in allen Fachbereichen (Unterkriterien zu § 5 (5) b) VOF) über entsprechende Erklärungen und Nachweise verfügen. Es muss jedoch in der Summe im Kriterium fachliche Eignung nach § 5 (5) b) VOF eine Mindestpunktzahl von 100 erreicht werden, um im weiteren Verfahren berücksichtigt werden zu können. Werden zu einem Unterkriterium keine wertbaren Erklärungen und Nachweise vorgelegt erhält der Bewerber für dieses Unterkriterium keine Punkte. Die Vorlage von Erklärungen und Nachweisen zu den Unterkriterien nach § 5 (5) b) VOF hat zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erfolgen. Werden mit dem Teilnahmeantrag zu einzelnen Unterkriterien keine wertbaren Erklärungen und Nachweise vorgelegt erhält der Bewerber keine Möglichkeit nach § 11 (3) VOF, diese zu einem späteren Zeitpunkt nachzureichen.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
2015/631/006
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
30.6.2015 - 10:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
20.8.2015
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
Sonstige:
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
bis: 20.11.2015
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 15.10.2015 - 10:00
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Zur Vereinheitlichung der geforderten Angaben hat das Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg eine Teilnahmeunterlage erstellt. Teilnahmeanträge können nur mit dieser Unterlage und den darin geforderten Nachweisen, Angaben und Erklärungen in Papierform eingereicht werden. Die Versendung der Unterlagen erfolgt nur in Papierform. Die Dauer des Postversandes ist hinsichtlich der Abgabefrist vom Bewerber zu berücksichtigen. Ein elektronischer Bezug der Teilnahmeunterlagen bzw. eine elektronische Abgabe der Teilnahmeanträge ist derzeit nicht möglich.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 2289499421
Fax: +49 2289499163
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Vergabenachprüfungsantrag wegen einer Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung beim Bieter/Bewerber zulässig.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22.5.2015