Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Generalplanerleistungen für das Bauvorhaben „Sanierung und Erweiterung der Grundschule Pattensen“.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Pattensen.
NUTS-Code DE
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Der Rat der Stadt Pattensen hat in seiner Sitzung vom 26.2.2015 die Umsetzung der Sanierung und Erweiterung inkl. Mensa der Grundschule in Pattensen beschlossen. Die gesamte Baumaßnahme soll bei laufendem Schulbetrieb in drei Bauabschnitten erfolgen. Die Grundschule besteht derzeit aus drei Gebäudeteilen: Dem „Neubau“ aus den 1960er Jahren sowie der Sporthalle und dem Altbau aus den 1950er Jahren. Der Altbau wurde im Jahr 2010 bereits modernisiert. Der „Neubau“ sowie die Sporthalle der Grundschule sind jedoch stark sanierungsbedürftig und erfordern darüber hinaus aufgrund steigender Schülerzahlen, veränderter Unterrichtsmethoden, der Umsetzung der Anforderungen an die inklusive Beschulung/Barrierefreiheit und der Einführung des Ganztagsbetriebs eine Erweiterung der Grundschule um ca. 980 m² Nutzfläche. Nach Sanierung und Erweiterung verfügt die Grundschule voraussichtlich über eine Nutzfläche von ca. 3 900 m². Die Sanierungs- und Baukosten werden ca. 5 000 000 EUR betragen (KG 200-600). Es liegt bereits ein Raumprogramm (vom 20.4.2015), eine Vorplanung, ein Schadensbericht (vom 22.10.2014), ein Soll-Ist-Vergleich mit Erläuterungsblatt und Flächennachweis Raumprogramm (vom 10.3.2015) sowie eine Kostenschätzung (vom 14.1.2015) vor.
Die Stadt Pattensen sucht in diesem VOF-Verfahren einen Generalplaner für die Leistungsphasen 3 bis 9 des Leistungsbildes Objektplanung, die Leistungsphasen 1 bis 6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung und die Leistungsphasen 1 bis 9 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung. Die Generalplanerleistungen umfassen mind. die Bereiche Architektur, Fachplanungen (TGA, Tragwerk, Brandschutz, Schallschutz/Akustik), SiGeKo, Projektsteuerung, Projektcontrolling (insbesondere hinsichtlich der Kosten) und Objektüberwachung.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 1.9.2015. Abschluss 1.6.2020
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) Eigenerklärung über die unabhängige Durchführung freiberuflicher Leistungen (§ 2 Abs. 3 VOF).
b) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit dem Unternehmen verknüpft ist (§ 4 Abs. 2 VOF).
c) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet (§ 4 Abs. 2 VOF).
d) Erklärungen, dass Auschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF nicht vorliegen.
Beabsichtigt der Bewerber, die Dienstleistung in Zusammenarbeit mit Dritten (in Bietergemeinschaft oder mit Nachunternehmern) zu erbringen, müssen die Erklärungen unter a) und d) auch für die Dritten erbracht werden.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall in Höhe von mindestens 3 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden (jeweils zweifach) durch Beifügung einer Kopie der Berufshaftpflichtversicherungspolice bzw. schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Deckungssumme im Auftragsfall.
b) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren.
c) Erklärung über den spezifischen Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren, und zwar mit Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen in den Leistungsphasen 1 bis 9 oder 3 bis 9 bzw. 3 bis 6 (bei Tragswerksplanung) der betreffenden Leistungsbilder der HOAI vergleichbar sind, und zwar für ein vergleichbares Bauvorhaben.
Beabsichtigt der Bewerber, die Dienstleistung in Zusammenarbeit mit Dritten (in Bietergemeinschaft oder mit Nachunternehmern) zu erbringen, müssen die Angaben/Nachweise auch für die Dritten erbracht werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Nachweis der unter a) genannten Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssummen pro Jahr betragen.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Darstellung von Referenzprojekten für vergleichbare Leistungen (Leistungsphasen 1 bis 9 oder 3 bis 9 bzw. 1 bis 6 bei Tragwerksplanung).
2. Vorlage von Referenzschreiben der jeweiligen Auftraggeber zur qualitätsvollen und termingetreuen Abwicklung der vom Bewerber genannten Referenzprojekte.
3. Fachlicher Lebenslauf des vorgesehenen Projektleiters mit Referenzliste (§ 5 Abs. 5 a, 5 b VOF) für vergleichbare Leistungen (Leistungsphasen 1 bis 9 oder 3 bis 9 bzw. 1 bis 6 bei Tragwerksplanung).
4. Fachlicher Lebenslauf des vorgesehenen Stellvertreters des Projektleiters/der maßgeblichen Mitarbeiter mit Referenzliste (§ 5 Abs. 5 a, 5 b VOF) für vergleichbare Leistungen (Leistungsphasen 1 bis 9 oder 3 bis 9 bzw. 1 bis 6 bei Tragwerksplanung).
5. Beschreibung der Projektorganisation mit Angaben über die technische Leitung (§ 5 ABs. 5 c VOF).
6. Erklärung über die Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren mit Angabe der Führungskräfte (§ 5 Abs. 5 d VOF).
7. Erklärung über die Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung (§ 5 Abs. 5 e VOF).
8. Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung (§ 5 Abs. 5 f VOF).
9. Erklärung zur Erreichbarkeit bezogen auf die Baumaßnahme.
Beabsichtigt der Bewerber, die Dienstleistung in Zusammenarbeit mit Dritten (in Bietergemeinschaft oder mit Nachunternehmern) zu erbringen, müssen die Angaben/Nachweise auch für die Dritten erbracht werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 1.1: Mindestens 3 Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen (Leistungsphasen 1 bis 9 oder 3 bis 9 bzw. 1 bis 6 bei Tragwerksplanung), die in den letzten 5 Jahren (2010-2014) begonnen und abgeschlossen wurden.
Zu 1.3: Referenzliste enthält Leistungen, die mit der Projektgröße vergleichbar sind und in vergleichbarer Funktion (Generalplaner) begleitet wurden.
Zu 1.4: Referenzliste enthält Leistungen, die mit der Projektgröße vergleichbar sind und in vergleichbarer Funktion (Stellvertretender Projektleiter/maßgeblicher Mitarbeiter) begleitet wurden.
zu 1.5: Aus der Darstellung muss auch die interne Aufgabenverteilung aller Beteiligten und Fachplaner und etwaiger Subunternehmer/Subplaner hervorgehen. Ferner ist darzustellen, welche Teile der Leistung an Subunternehmer/Subplaner weitergegeben werden soll (inkl. Nennung des prozentualen Anteils der Subunternehmer/Subplanerleistung am Gesamtauftrag).
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Zugelassen sind alle Bewerberinnen und Bewerber, die nach § 19 VOF berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 19 Abs. 3 VOF. Der Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens erfüllen die fachlichen Voraussetzungen für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der o. a. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Es wird auf die Anforderungen in den Ziffern III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung hingewiesen. Mit den Bewerbungsunterlagen wird eine Bewerbungsmatrix zur Verfügung gestellt.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
30.6.2015 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Die Bewerber haben sich per E-Mail bei der o. g. Kontaktstelle Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantragsformular) anzufordern und diese für die Bewerbung zu verwenden. Mit der Anforderung der Bewerbungsunterlagen haben die Bewerber einen Ansprechpartner nebst eMail-Adresse für das Verfahren zu benennen; die E-Mail-Adresse soll für etwaige Bewerberrundschreiben verwendet werden.
Bei Bewerbergemeinschaften ist für sämtliche Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ein Formblatt einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist bereits als Bewerbergemeinschaft abzugeben. Es sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu benennen und es ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer späteren Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Die in der Bekanntmachung vorgesehenen Erklärungen und Nachweise zur Eignung (Teilnahmebedingungen) sind für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Dies gilt auch für die Berufshaftpflichtversicherung. Der Teilnahmeantrag ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben.
Will der Bewerber Teile der Leistung an Sub-/Nachunternehmer weitergeben, muss das Teilnahmeantragsformular auch für den Sub-/Nachunternehmer ausgefüllt und mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden. Das Wort „Bewerber“ in diesem Formular kann zu dem Zweck handschriftlich oder mit Schreibmaschine durch das Wort „Nachunternehmer“ ersetzt werden. Einer Unterschrift durch den Nachunternehmer bedarf es in dem Formular dann nicht. Dem Teilnahmeantrag muss allerdings eine von dem Nachunternehmer unterschriebene Verpflichtungserklärung beigefügt werden.
Die zeitlichen Angaben des Auftraggebers in Abschnitt II Ziff. 3) (Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung) basieren auf dem derzeitigen Planungsstand. Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass es aufgrund von Verzögerungen im Vergabeverfahren oder im späteren Planungs-/Bauablauf zu Abweichungen/Verschiebungen kommen kann.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag nicht zulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22.5.2015