Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber:
Grundstück der ehemaligen Griechischen Weinstube, einstufiger offener Planungs – und Investorenwettbewerb analog RPW 2013.
II.1.2)Kurze Beschreibung:
Gegenstand des offenen Planungs- und Investorenwettbewerbs ist der Vorentwurf der Bauwerksplanung für das Grundstück der ehemaligen Griechischen Weinstube „Zur Stadt Athen“ / Gasthaus „Goldenes Lamm“ unter Erhalt der denkmalgeschützten Bestandsbauten und die Abgabe eines Kaufangebotes für die zu erwerbenden Grundstücksflächen mit Bestandsbauten.
Die Gesamtfläche des Planungsgebiets des vorliegenden Wettbewerbs auf dem Grundstück der ehemaligen Griechischen Weinstube „Zur Stadt Athen“ / ehemaliges Gasthaus „Goldenes Lamm“ beträgt 662 qm. Für diese Fläche soll unter Erhalt der beiden denkmalgeschützten Gebäude ein Investor gefunden werden, der das Grundstück erwirbt und eine für diese besondere Lage in der Altstadtsilhouette der Stadt Neckargemünd verträgliche Bebauung entwickelt und verwirklicht. Ebenso soll für den benachbarten, ebenfalls in städtischem Besitz befindlichen Knappenkeller eine Außengastronomiefläche geschaffen werden.
II.1.3)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
III.2)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Teilnahmeberechtigt sind Investoren, Bauträger, Wohnungsbauunternehmen in Verbindung mit Architekten, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen (auf die Architekten bezogen) sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt zu führen.
Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten. Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW beschrieben. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
Als Zulassungsvoraussetzung zum Verfahren wird eine formlose, auf das Projekt bezogene Bonitätsauskunft von der jeweiligen Hausbank oder einem geeigneten Bewertungsinstitut abgefragt. Die objektbezogene Bonitätsauskunft muss erst mit den Wettbewerbsunterlagen eingereicht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Art des Wettbewerbs
Offen
IV.2)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
IV.3)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten die folgenden Kriterien anwenden (die Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar):
städtebauliche und freiräumliche Qualität
architektonische und gestalterische Qualität
Die Platzierung in den Preisrängen geht mit 40 von insgesamt maximal 60 Punkten in die Bewertung für den Zuschlag ein (der 1. Preis mit 40 Punkten, der 2. Preis mit 30 Punkten, der 3. Preis mit 20 Punkten und der 4. Preis mit 10 Punkten).
Das Kaufpreisangebot mit Finanzierung und Nutzungskonzept wird erst nach der städtebaulich architektonischen Bewertung geöffnet und geht mit 20 von insgesamt maximal 60 Punkten in die Bewertung ein. Das höchste Kaufpreisangebot geht mit 20 Punkten von insgesamt maximal 60 Punkten in die Bewertung für den Zuschlag ein (das 2-höchste Kaufpreisangebot mit 15 Punkten, das 3-höchstes Kaufpreisangebot mit 10 Punkten, und das 4-höchstes Kaufpreisangebot mit 5 Punkten).
IV.4)Verwaltungsangaben
IV.4.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
IV.4.2)Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 31.7.2015 - 12:00
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.4.3)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 31.7.2015 - 17:00
IV.4.4)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.4.5)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
Sonstige Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. Alle Beschreibungen sowie die Vermaßung der Pläne werden in deutscher Sprache und deutschen Maßeinheiten gefordert. Die deutschen DIN-Normen und Bauordnungen sind den Planungen zugrunde zu legen.
IV.5)Preise und Preisgericht
IV.5.1)Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Für Preise und Anerkennungen stellt der/die Auslober/in als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von netto 22.000,- EUR (HOAI §34 Gebäude) zur Verfügung. Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Die Wettbewerbssumme ist ermittelt auf Basis der HOAI und verteilt sich wie folgt:
1. Preis 9.000,- EUR (Wertung 40 von 40 Punkten)
2. Preis 7.000,- EUR (Wertung 30 von 40 Punkten)
3. Preis 4.000,- EUR (Wertung 20 von 40 Punkten)
4. Preis 2.000,- EUR (Wertung 10 von 40 Punkten)
Die Umsatzsteuer von 19 % ist in den genannten Beträgen nicht enthalten.
Die Platzierung in den Preisrängen geht mit 40 von insgesamt maximal 60 Punkten in die Bewertung für den Zuschlag ein.
IV.5.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger/innen wird die Mehrwertsteuer von 19 % vom Auslober/ von der Ausloberin in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland tätigen Preisträger/innen wird die Mehrwertsteuer zusätzlich ausgezahlt.
IV.5.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.5.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: ja
IV.5.5)Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Prof. Carl Fingerhuth, Architekt, Zürich
2. Prof. Susanne Dürr, Architektin, Karlsruhe
3. Thomas Thiele, Architekt , Freiburg
4. Horst Althoff, Bürgermeister von Neckargemünd
5. Karl-Albert Schubert, Fraktionsvorsitzender SPD
6. Desiree Endler, Mitglied des Gemeinderats (GRÜNE)
7. Brigitte Oppelt, Mitglied des Gemeinderats (CDU)
8. Frank Volk, Mitglied des Gemeinderats (Freie Wähler)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
Ausführliche Unterlagen unter www.kaupp-franck-wettbewerb.de
Die Ausloberin, die Stadt Neckargemünd, plant unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts das Grundstück der ehemaligen Griechischen Weinstube „Zur Stadt Athen“ / Gasthaus „Goldenes Lamm“ mit den zum Teil denkmalgeschützten Bestandsbauten an den Bieter mit der höchsten Punktzahl, vorbehaltlich der Zustimmung der entscheidenden Gremien, zur Realisierung des Bauvorhabens zu veräußern. Die Ausloberin behält sich vor mit den Preisträgern bezüglich des Kaufpreises zu verhandeln. Die zur Ausführung vorgesehene preisgekrönte Wettbewerbsarbeit wird unter vollständiger Wahrung des dem Verfasser zustehenden Urheberrechts realisiert. Zur Absicherung der Ausloberziele werden im Grundstücksüberlassungsvertrag Rücktrittsrechte vorgesehen für den Fall, dass der prämierte Entwurf nach Grundstücksüberlassung nicht zur Ausführung gelangt.
Ist ein Investor entgegen der abgegebenen Erklärung nicht in der Lage, die zur Ausführung empfohlene Wettbewerbsarbeit nach Überlassung des Grundstücks zu realisieren, so ist der Urheber berechtigt, auch nach Abschluss des Verfahrens einen Investor zu benennen, der in die Verpflichtungen des Investors entsprechend den Festsetzungen des Verfahrens eintritt. Macht er von diesem Recht innerhalb einer angemessenen Frist nicht Gebrauch oder scheitert die Grundstücksüberlassung an den Investor, so scheidet der Verfasser der Wettbewerbsarbeit aus dem Verfahren aus.
Verpflichtung der Wettbewerbsteilnehmer:
Die Preisträger verpflichten sich im Falle der Überlassung des Grundstücks, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen.
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30.6.2015