Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Sanierungsberatung in den Bereichen Städtebau und Hochbau in Waldkraiburg.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist der Sitz des Auftraggebers.
NUTS-Code DE21G
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Waldkraiburg ist die größte Stadt im oberbayerischen Landkreis Mühldorf am Inn. Mit über 22 500 Einwohnern ist Waldkraiburg nach Rosenheim die zweitgrößte Stadt in der Planungsregion Südostoberbayern.
Waldkraiburg ist eine sog. Vertriebenenstadt, die nach 1945 entstand. Nach dem Zweiten Weltkrieg siedelten sich Heimatvertriebene aus Ost- und Südosteuropa im Bereich der heutigen Stadt Waldkraiburg an, besonders aber aus dem Sudetenland. 1950 entstand die selbstständige Gemeinde Waldkraiburg mit 1 912 Einwohnern. 1960 lebten bereits weit über 8 000 Menschen in Waldkraiburg, was zur Verleihung des Stadtrechts führte. Bis in die 1980er Jahre erfuhr die Stadt ein stetiges Bevölkerungswachstum. Erst seit Mitte der 1990er Jahre stagniert die Bevölkerungszahl bei einer leichten Tendenz zur Abnahme. Heute sind rund 80 Nationalitäten im Stadtgebiet vertretenden bzw. Bürgern mit entsprechendem Migrationshintergrund unterschiedlicher Nationalität.
Seit Beginn der 90er Jahre wurden verschiedene Vorbereitende Untersuchungen (VU) erstellt und fortgeschrieben. 2013 wurde die Stadt in das Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“ aufgenommen.
Neben dem festgestellten demographischen Wandel sind die städtebaulichen, strukturellen und funktionalen Probleme u. a. der Sanierungsstau, Wohnungs- und Gewerbeleerstand, Brachflächen, Platzgestaltung, Straßenraumgestaltung, fehlende Raumkanten und baulich ungeordnete Bereiche.
2014 wurde aufgrund des zunehmenden Leerstandes der Gewerbeflächen im Erdgeschossbereich in der Innenstadt dieser erhoben und 2015 ein Leerstandsmanagement durch die Stadtmarketing GmbH für einen befristeten Zeitraum beauftragt, wofür Städtebaufördermittel eingesetzt werden sollen.
Parallel zu dieser zu dieser Auftragsbekanntmachung wird die Erstellung eines gesamtstädtischen Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) ausgeschrieben.
Die Stadt Waldkraiburg beabsichtigt für die Beratung der Stadt und andere Bauherrn bei der Planung von Bauvorhaben einen Architekten zu beauftragen. Die Beratungsleitung des Architekten bezieht sich auf die Umsetzung der Ziele der aktuellen Stadtsanierung wie die Zeichnerische und schriftliche Stellungnahme zu Bauvoranfragen und Bauaufträgen; Gestalterische Beratung, z. B. bei Ingenieurleistungen und bei der Planung von Fachstellen; Pläne und Stellungnahmen zu Förderanträgen von der Stadt; Stellungnahmen zu Förderanträgen an die Stadt; Sonstige gutachterliche Tätigkeit, z. B. beim Kauf von Grundstücken; Städtebauliche Stellungnahmen allgemein; Öffentlichkeitsarbeit, die in den Grundleistungen nicht enthalten sind, z. B. Einzelberatung, Ausarbeitung von Informationsschriften, öffentliche Diskussionen; Organisatorische Unterstützung der Stadt in der Durchführung der Stadtsanierung, Teilnahme an Ortsterminen, Besprechungen mit Fachstellen etc.; Sonderaufgaben wie Mitwirkung an Wettbewerben; Mitwirkung beim ISEK-Prozess im Rahmen des bestehenden Sanierungsgebietes.
Der Zeitraum der Leistung wird mit 2 Jahren festgelegt. Bei gegenseitigem Einverständnis kann die Leistung optional jeweils ein Jahr verlängert werden. Ein Rechtsanspruch auf die Verlängerung der Beratungsleistung besteht nicht.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Siehe II.1.5) dieser Bekanntmachung.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Im Auftragsfall ist eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 1 000 000 EUR für Personenschäden und über 500 000 EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens nachzuweisen. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Der Nachweis der o. g. Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung für die Auftragsvergabe. Arbeitsgemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis für die Arbeitsgemeinschaft oder für jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft vorlegen.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Der Auftrag kann an Einzelbüros oder an Bewerbergemeinschaften vergeben werden. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage „Erklärung Bewerbergemeinschaft“) abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 6 sowie Abs. 9 VOF.
b) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.
c) Nachweis über die berufliche Befähigung des Bewerbers, bei juristischen Personen und Bewerbergemeinschaften der für die Dienstleistung verantwortlichen Person(en) (Projektverantwortlicher), durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ gemäß dem Baukammergesetz (BauKaG) vom 9.5.2007.
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und im Auftragsfall die Vorgaben der Art. 2 BauKaG erfüllt sind.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese zu benennen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Präsentation von Referenzprojekten: Es sollen 4 Referenzprojekte auf insgesamt max. 8 Seiten DINA4 (einseitig) vorgestellt werden. In der Präsentation soll neben der Aufgabe insbesondere die Leistung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft so dargestellt werden (u. a. in Form von Texten, Fotos, Zeichnungen, Diagrammen, Schemata), dass die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die Aufgabe und die angegebenen Auswahlkriterien für das bewertende Auswahlgremium erkennbar ist.
b) Referenzliste: Für die Auflistung der Referenzprojekte sind die den Bewerbungsunterlagen beiliegenden Formblätter zu verwenden. In der Referenzliste sind Angaben zu Auftraggeber, beauftragten Leistungen, Kosten, erbrachte Leistungen und Leistungsphasen sowie Leistungszeitraum und weitere Erläuterungen zum Projekt einzutragen.
c) Die Referenzprojekte sollen mit der gestellten Aufgabe vergleichbar sein. Es werden nur solche Referenzprojekte gewertet, deren Projektbearbeitung im Jahr 2007 oder später erfolgt ist. Bei Referenzprojekten, deren Urheberschaft bei anderen liegt, sind die Urheber und der Anteil der eigenen Leistung anzugeben. Arbeitsgemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Siehe Teilnahmeantrag.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Siehe III.2.1) dieser Bekanntmachung.
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: 3-fach: Erfahrung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bei vergleichbaren Aufgaben, Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzprojekte hinsichtlich Aufgabenstellung und Anforderungen – u. a. Beratung öffentlicher und privater Auftraggeber im Bereich der Stadtsanierung, Umgang mit Förderstellen und Förderabläufen, Öffentlichkeitsarbeit, Stellungsnahmen zu gestalterischen und planungsrechtlichen Fragestellungen; 2-fach: Fachkunde des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bei der Planung und Durchführung vergleichbarer Aufgaben – Bebauungsplanung, Stadtplanung, Objektplanung, Umnutzungsplanung; 1-fach: Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft – Anzahl der Mitarbeiter. Bei der Bewertung wird der Auftraggeber ein gewichtetes Punktesystemanwenden. In den einzelnen Kriterien werden jeweils 0-10 Punkte vergeben. Die erreichten Punkte werden mit der angegebenen Gewichtung multipliziert, die Summe ergibt die Gesamtbewertung. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter diesen Bewerbern die Auswahl per Los getroffen (§ 10 Abs. 3 VOF).
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 28.8.2015
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
31.8.2015 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
a) Bewerbungsunterlagen sind online unter http://www.walterlandherr.de/vergabeverfahren abrufbar. Als Bewerbungsunterlage ist der „Teilnahmeantrag“ mit allen erforderlichen Anlagen ausgefüllt einzureichen. Mit dem Einreichen erklärt der Bewerber die Angaben für vollständig und verbindlich. Es werden keine weiteren Bewerbungsunterlagen versandt. Der Katalog „Fragen und Antworten“, der bis zum Schlusstermin für Rückfragen ständig fortgeschrieben wird, kann ebenfalls hier abgerufen werden.
b) Die Anträge auf Teilnahme sind unterschrieben im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung bei der angegebenen Stelle auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Als Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbung gilt der Zeitpunkt des Eingangs bei der Einreichungsstelle. Formlose Bewerbungen und nicht rechtskräftig unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge führen zum Ausschluss der Bewerbung. Fehlende Nachweise der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ für den Projektverantwortlichen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft führen ebenfalls zum Ausschluss der Bewerbung. Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
c) Bewerbergemeinschaften füllen einen gemeinsamen Teilnahmeantrag aus und legen eine gemeinsame Referenzliste vor.
d) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht.
e) Bewerbungen sind in Papierform, möglichst als lose Blätter einzureichen. Bewerbungen, die auf elektronischem Weg übermittelt werden, werden nicht berücksichtigt.
f) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigung öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte, sowie weitere Nachweise zu den Erklärungen im Teilnahmeantrag.
g) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
h) Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
i) Arbeitsgemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Vergabe von Teilleistungen an einen Subunternehmer sind – falls im Einzelfall erforderlich – nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich.
k) Die Bewerbungsunterlagen müssen deutlich mit einem Hinweis (Aufkleber auf dem Umschlag) auf das betreffende VOF-Verfahren gekennzeichnet werden.
l) Rückfragen zum Verfahren können bis zum 24.8.2015 per E-Mail an MjEyZlVgWmtZXGZcVVxiNGtVYGhZZmBVYlhcWWZmIlhZ gestellt werden. Die Antworten zu den gestellten Rückfragen werden bis zum 25.8.2015 im Internet unter der angegebenen Adresse eingestellt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Eine Rüge ist unverzüglich nach Kenntnis des Umstands, der gerügt werden soll, einzureichen. Nach Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Tage (§ 107, Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24.7.2015