Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Technische Universität München Neubau Fakultät der Sport-und Gesundheitswissenschaften – Campus im Olympiapark Kap. 15 12 Tit. 71267 Maßnahmenummer 15023 E 0003 Planungsleistungen: Technische Ausrüstung Elektrotechnik für den 2. Bauabschnitt nach HOAI 2013 Teil 4, Abschnitt 2, nach §§ 53-56 HOAI 2013, Leistungsphasen 1 bis 4 § 55 HOAI 2013. Der Auslober beabsichtigt soweit entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden, die Planungsleistungen der Leistungsphasen 5-8 gem. § 55 HOAI 2013 für den 2. Bauabschnitt sowie die gleichen Leistungsstufen für den 3. Bauabschnitt an den Auftragnehmer zu vergeben. Zum Umfang der Leistungsbeschreibung siehe II.2.1).
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Technische Universität München – Campus im Olympiapark, Connollystraße 32, 80809 München.
NUTS-Code DE212
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Der Freistaat Bayern hat einen Wettbewerb für den Neubau der Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften der Technischen Universität München ausgelobt. Zielsetzung des Wettbewerbs war eine Bauwerksplanung zu erhalten unter Bewahrung und Fortschreibung der ursprünglichen Komposition von Landschaft und Architektur des nördlichen Bereichs des denkmalgeschützten Olympiaparks. Im Rahmen des Wettbewerbs sollte für das Gesamtgebiet von 34,9 ha ein städtebauliches und landschaftsplanerisches Konzept entwickelt werden, das den funktionalen Anforderungen der Nutzungen entspricht und die Bauabschnitte zu einer inhaltlichen Einheit formt. Der Wettbewerb ist bereits abgeschlossen.
Die TUM möchte am Standort Olympiapark mit den geplanten Neubauten eine neue aussagekräftige Adresse schaffen. Das Motto der Fakultät „Integration von Forschung und Lehre in einer Einheit“ soll am Ende der Realisierung der Bauabschnitte auch am baulichen Ensemble im Einklang mit dem denkmalgeschützten Olympiapark ablesbar sein. Die Sportfakultät soll in Zukunft verstärkt auf die Gesundheitswissenschaften mit dem Schwerpunkt Prävention ausgerichtet werden. Dabei müssen alle Aufgaben der Fakultät mit ca. 2 000 Studierenden für Sport- und Gesundheitswissenschaften abgedeckt werden, wie Forschung, Lehre und Sportlehrerausbildung. Im Rahmen des Zentralen Hochschulsports betreten wöchentlich rund 9 000 Teilnehmer/innen aus allen Münchner Hochschuleinrichtungen den Campus im Olympiapark und nutzen die Sporthallen und Außenanlagen. Zudem hat die Fakultät zahlreiche externe Kooperationspartner mit Publikumsverkehr.
Die Baumaßnahme ist Teil des Gesamtvorhabens Neubau Sport- und Gesundheitswissenschaften Campus im Olympiapark (TUM CiO), unterteilt in 3 Bauabschnitte (BA):
Als 1. BA wurden 2013 Sicherungsmaßnahmen am Gebäudebestand sowie der Teilabriss der Verwaltungsgebäude durchgeführt. Der 1. BA ist abgeschlossen und nicht Teil der Maßnahme.
Im 2. BA sollen die Gebäude und die angrenzenden Freiflächen des Hochschulsports (Sporthallen) sowie die Studentischen Bereiche (Bibliotheken, Cafeteria/Mensa, Hörsaalgebäude mit Seminargebäude und Foyer, Werkstätten und Lagerbereiche) mit einer NF der Gebäude von ca. 11 000 m2 realisiert werden (ca. 20 000 m2 BGF).
In einem 3. BA sollen die Institutsgebäude für die Forschung und Lehre (Institutsbereiche und Medizinische Bereiche) mit einer NF von ca. 7 000 m2 (ca. 14 000 m2 BGF) sowie die Sportaußenflächen (ca. 175 000 m2) realisiert werden. Eine Auflistung zum Raumprogramm ist in Anlage 1 und das Schema zu den Bauabläufen in Anlage 2 dargestellt.
Statisch stellt sich im jetzigen Planungsstand das Gebäude als Mischkonstruktion dar. Die Sporthallen mit den hohen Spannweiten sind mit Holzträgern auf Stahlstützen und die Institute im 3. BA sind mit Stahlbetondecken auf Stahlstützen vorgesehen. Die geschlossenen Fassaden sind als Holzkonstruktion geplant. Die mittlere Erschließungsachse „Foyer“ dagegen ist als massives Rückgrat gedacht.
Der Neubau beinhaltet folgende Funktionsbereiche:
— Großküche,
— Versammlungsstätte,
— Labore,
— Sportstätten und Sporthallen,
— Verwaltungsbau,
— Hörsäle.
Folgende Schwerpunktaufgaben sind im Neubau vorgesehen:
— Planung der Mittelspannungsversorgung,
— Planung der Niederspannungs- und Ersatzstromversorgung,
— Konzeption und Planung von Anlagen der regenerativen elektrischen Energieerzeugung,
— Blitzschutz,
— Planung der Verteilerstruktur und Elektroinstallation,
— Planung der Gefahrenmeldeanlagen,
— Planung IT-Infrastruktur,
— Planung Fördertechnik,
— Planung Medientechnik.
Die Kostenobergrenze für den Campus im Olympiapark liegt bei 106 000 000 EUR brutto. Diese Gesamtkosten umfassen die Kostengruppe 200 bis 600 nach DIN 276 und gliedern sich in den beiden Bauabschnitten 2. BA mit 51 000 000 EUR brutto und 3. BA mit 55 000 000 EUR brutto Gesamtbaukosten. Die Leistung beginnt mit der Planung und Erstellung einer Haushaltsunterlage-Bau (HU-Bau) für den Neubau 2. BA. Die zum Planungszeitpunkt geltende EnEV ist zwingend zu beachten. Die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) ist ebenfalls zu beachten.
Die Baukosten für die Technische Ausrüstung Elektrotechnik dürfen im 2.BA den Betrag von 5 926 200 EUR brutto nicht überschreiten. Die genannten Kosten umfassen die Kostengruppen 440, 450, 460 nach DIN 276-1: 2008-12 (jeweils einschließlich Umsatzsteuer).
KGR 440: 3 435 720 EUR (brutto),
KGR 450: 2 290 480 EUR (brutto),
KGR 460: 200 000 EUR (brutto).
Die Baukosten für die Technische Ausrüstung Elektrotechnik dürfen im 3.BA den Betrag von 4 685 880 EUR brutto nicht überschreiten. Die genannten Kosten umfassen die Kostengruppen 440, 450, 460 nach DIN 276-1: 2008-12 (jeweils einschließlich Umsatzsteuer).
KGR 440: 2 691 528 EUR (brutto),
KGR 450: 1 794 352 EUR (brutto),
KGR 460: 200 000 EUR (brutto).
Termine:
— Fertigstellung HU-Bau: August 2016.
Unmittelbar nach Beendigung des VOF-Verfahrens beginnt die Leistungserbringung.
Diese beginnt mit der Planung und Erstellung einer Haushaltsunterlage-Bau (HU-Bau) für den Neubau.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Fachplanung Technische Ausrüstung Elektrotechniknach HOAI 2013 Teil 4, Abschnitt 2, nach §§ 53 bis 56 HOAI 2013.
Der Auftraggeber beabsichtigt, einen Bewerber mit folgenden Leistungen gemäß der Fachplanung Technische Ausrüstung Elektrotechnik § 53-56 HOAI Leistungsphase 1-8 stufenweise zu beauftragen:
— Stufe 1: Leistungsphase 1-4,
— Stufe 2: Leistungsphase 5,
— Stufe 3: Leistungsphase 6-7,
— Stufe 4: Leistungsphase 8.
Der Auslober beabsichtigt soweit entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden, die Planungsleistungen der Leistungsphasen 5-8 gem. § 55 HOAI 2013 für den 2. Bauabschnitt sowie die gleichen Leistungsstufen für den 3. Bauabschnitt an den Auftragnehmer zu vergeben.
sowie die nachstehend aufgeführten besonderen Leistungen:
— Leerrohrplanung
Der Auftrag wird in die Honorarzone III für KGR 441-443 sowie 456 und 457 Anteil Gefahrenmeldeanlage (GMA) und Honorarzone II für Photovoltaik-Anlagen und die restlichen Kostengruppen als „Mindestsatz“ nach § 55 HOAI eingestuft.
Ein Rechtsanspruch für die Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 8 besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung (siehe Nr. II.2.1)).
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 1.8.2016. Abschluss 2.5.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR für Personenschäden und über 5 000 000 EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch die Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der es den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Der Nachweis bzw. die Erklärung, aus dem die Versicherungssummen und die Deckung pro Versicherungsjahr hervorgehen müssen, dürfen nicht älter als 12 Monate sein und müssen der Bewerbung beiliegen.
Der Nachweis der o. g. Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung für die Auftragsvergabe.
Bewerbergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. Erklärung für die Bewerbergemeinschaft insgesamt oder für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft getrennt vorlegen.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Der Auftrag kann an Einzelbüros oder an Bewerbergemeinschaften vergeben werden. Für Bewerbergemeinschaften gilt: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: Vertragsgrundlage werden die Vertragsmuster sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) und Anlagen des Auftraggebers (siehe VHF Bayern).
Honorare und Vergütungen ermitteln sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 2.1.1. Unzuverlässigkeit nach § 4 Abs. 6 a-g VOF:
Es wird eine Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 6 VOF a-g gefordert.
2.1.2 Sonstige Gründe nach §4 Abs. 9 a-d VOF:
Es wird eine Erklärung des Bewerbers über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 9 a-d VOF gefordert.
2.1.3 Juristische Personen § 19 Abs. 3 VOF
Hinweis: Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nach § 19 Abs. 1 VOF bei Architekten und nach § 19 Abs. 2 VOF bei „Beratenden Ingenieuren“ oder „Ingenieuren“ benennen.
Eine Erklärungen über den/die Name/n und die berufliche Qualifikation der Person/en (Gesellschafter, bevollmächtigte/r Vertreter, der/die verantwortliche/n Projektbearbeiter etc.), die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein soll/en, und die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen werden gefordert.
2.1.4 Berufliche Befähigung:
Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Studiennachweise und/oder Bescheinigungen.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.3.2) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben des Art 2 BauKaG erfüllt sind.
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO und der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der:
— Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (Ingenieur, beratender Ingenieur) gemäß dem Baukammergesetz (BauKaG) vom 9. Mai 2007.
Die für die Dienstleistung verantwortlichen Personen des Unternehmens müssen grundsätzlich den Nachweis einer akademischen Ausbildung, die zur Führung der Berufsbezeichnung (Dipl.-Ing. Technische Hochschule, Fachhochschule, Bachelor/Master, Ing. grad.) einer Hochschule berechtigt erbringen und über eine angemessene Praxis – in der Regel von mindestens drei Jahren, verfügen.
Der Nachweis über die Zertifizierung nach DIN 14675 oder auf sonstige Weise (z. B. EU Zulassungen, die in Deutschland anerkannt sind) für die Planung von Brandmeldeanlagen ist zu erbringen.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 2.2.1 Erklärung über den Umsatz für die entsprechenden Dienstleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nach § 5 Abs. 4c VOF:
Eine Erklärung des Bewerbers über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren ist abzugeben. Entsprechende Dienstleistungen sind Grundleistungen und besondere Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung Elektrotechnik nach § 55 HOAI, Leistungsphasen 1-8.
Firmensitz des Bewerbers und seiner Niederlassungen.
Sofern die Ausführung durch eine Niederlassung erfolgen soll, sind die vorstehend abgefragten Daten sowohl für das Gesamtunternehmen (Hauptsitz), als auch die fragliche Niederlassung zu erstellen.
2.2.2. Wirtschaftliche Verknüpfung nach § 4 Abs. 2 VOF:
Eine Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art er wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist, ist vorzulegen.
2.2.3. Unterbeauftragung (= „Nachunternehmer“) nach § 5 Abs. 5h VOF:
Sollen unter Umständen Teile der Leistung als Unteraufträge vergeben werden, sind eine entsprechende Erklärung des Bewerbers (oder auch der Bewerbergemeinschaft) erforderlich.
Der Anteil der Leistungen am Gesamtleistungsumfang, sowie die einzelnen Leistungen, die als Unteraufträge vergeben werden sollen, sind dabei zu benennen.
2.2.4. Bedienung Kapazitäten anderer Unternehmen nach § 5 Abs. 6 VOF:
Will sich der Bewerber (oder auch die Bewerbergemeinschaft) bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, hat er/sie diese vor Vertragsabschluss zu benennen. Er/sie muss in diesem Fall der Vergabestelle nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Eine entsprechende Erklärung des Bewerbers (oder auch der Bewerbergemeinschaft) und eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unterauftragnehmers sind erforderlich.
Der Anteil der Leistungen am Gesamtleistungsumfang, sowie die einzelnen Leistungen, die durch Kapazitäten anderer Unternehmen ausgeführt werden sollen, sind dabei zu benennen.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
2.3.1. Beschäftigte/Führungskräfte, jährliches Mittel nach § 5 Abs. 5d VOF:
Eine Erklärung des Bewerbers über das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren Beschäftigten (Ingenieure, Techniker, technische Zeichner, sonstige Mitarbeiter) und die Anzahl der Führungskräfte des/r Bewerbers/Bewerbergemeinschaft gegliedert nach Berufsgruppen, analog zu den Angaben in III.2.1)) (berufliche Befähigung) wird gefordert.
2.3.2. Eignungskriterium, Planungserfahrung Leistungsbild Technische Ausrüstung Elektrotechnik in den Leistungsphasen 1 bis 8 § 55 HOAI nach § 5 Abs. 5 b VOF:
Eine tabellarische Auflistung* der wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Dienstleistungen, Projekte oder Wettbewerbserfolge mit Angabe des Auftraggebers und dessen Ansprechpartner, der Objektbezeichnung, der Herstellungskosten, des Leistungszeitraumes, des Leistungsbildes, der Leistungsphasen mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad, z. B. große Spannweiten oder hoher Installationsanteil bei der Technischen Gebäudeausrüstung ist beizulegen.
* Die Liste selbst kommt nicht in die Wertung.
Weitere Wertungskriterien:
2.3.2.1 Fachtechnische Qualität der Referenzen
Erfahrung bei Planung und Durchführung von Bauaufgaben (Neubauten)
mit vergleichbarer Komplexität und vergleichbarem Schwierigkeitsgrad,
mit einer vergleichbaren (Honorarzone) der erbrachten Leistungen (Leistungsphasen und besondere Leistungen) und einer vergleichbarer Größe (Baukosten).
Hinweis:
Als vergleichbar sieht die Vergabestelle Baukosten in Höhe von 3 500 000 EUR Brutto an.
Referenzbögen:
Davon unabhängig sind Referenzen der wesentlichen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen vergleichbarer Projekte wie unter Punkt II.1.5) der Bekanntmachung beschrieben (max. vier Referenzprojekte für die Leistungsphasen 1 bis 8 § 55 HOAI 2013) gefordert.
In diesen Referenzbögen sind folgende Angaben angefragt:
— Kurze Beschreibung des Projektes mit Angabe des Ortes und der Gebäudekenndaten
— Angabe der durchgeführten Leistungsphasen nach § 55 HOAI
— Angabe der Honorarzone und des Honorarsatzes
— Angabe der Baukosten in KGR 440 bis 460 nach DIN 276 einschl. MwSt. (Kostenschätzung/-berechnung und Kostenfeststellung)
— Leistungszeitraum der erbrachten Leistungen, aufgegliedert nach Leistungsphasen
— Anzahl der durchschnittlich eingesetzten Mitarbeiter unter Angabe des Anteils von Subunternehmern
— sowie ggfs. dem Anteil von Eigen- und Nachunternehmerleistung
— Öffentlicher oder privater Auftraggeber mit Nennung eines Ansprechpartners des Auftraggebers mit aktueller Telefonnummer und E-Mail Adresse
— Vertragsverhältnis zum genannten Auftraggeber (alleiniger Auftraggeber, ARGE-Partner, Angestellter usw.)
Dazu wird ein zweiseitiges Formblatt (Referenzbogen) zur Verfügung gestellt.
Pro Referenzprojekt ist ein, wie vor beschrieben, ausgefüllter Referenzbogen ergänzt mit zusätzlichen individuellen näheren Angaben abzugeben.
Die zusätzlichen individuellen näheren Angaben sind gesondert, auf insgesamt maximal zwei Seiten DIN A4 (einseitig), in Form von Texten, Fotos, Zeichnungen zu erstellen und dem jeweiligen Referenzbogen beizufügen.
Bei Referenzen deren Urheberrecht bei anderen liegt, sind die Urheber und deren Anteil der eigenen Leistung anzugeben. Arbeitsgemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistung erbracht hat.
Hinweis:
Bereits eine sehr gut vergleichbare vorgelegte Referenz aus allen Funktionsbereichen, reicht aus, um die höchste Punktzahl zu erreichen. Sollte solch eine Referenz nicht gegeben sein, ist es auch möglich mit mehreren Referenzen aus den verschiedenen notwendigen Funktionsbereichen (siehe II 1.5)) die höchste Punktzahl zu erreichen.
2.3.3. Eignungskriterium, Projektteam:
Für die Fachkräfte/Projektteam (2.3.3.1 bis 2.3.3.3) benannten Personen, die definitiv für den Auftrag zur Verfügung gestellt werden, wird für jede Person der Nachweis der Berufszulassung/Befähigung beruflicher Qualifikation, geführt.
In diesen Personalbögen sind folgende Angaben angefragt:
— Kurze Beschreibung des Projektes mit Angabe des Ortes und der Gebäudekenndaten,
— Zuständigkeit im Projektteam,
— berufliche Qualifikation,
— Berufserfahrung,
— Unternehmenszugehörigkeit des Mitarbeiters seit,
— Referenzobjekt,
— Art der Baumaßnahme,
— Öffentlicher oder privater Auftraggeber mit Nennung eines Ansprechpartners des Auftraggebers mit aktueller Telefonnummer und E-Mail Adresse,
— Honorarzone und Honorarsatz,
— erbrachte Leistungsphasen und besondere Leistungen bei der Durchführung des Referenzprojekts inkl. Ausführungszeitraum,
— Angabe der Baukosten in KGR 440 bis 460 nach DIN 276 einschl. MwSt. (Kostenschätzung/-berechnung und Kostenfeststellung).
Dazu wird ein einseitiges Formblatt (Personalbogen) zur Verfügung gestellt.
Projektteam:
Die Anzahl der Fachkräfte, die für den Auftrag zur Verfügung gestellt werden können wird benannt.
2.3.3.1. vorgesehener Projektverantwortlicher/e:
Der/die Projektverantwortliche/r wird/werden benannt.
2.3.3.2. vorgesehene/r Planer/in:
Der/die vorgesehene/r Planer/in am Projekt wird benannt.
2.3.3.3. vorgesehene/r Bauleiter/in:
Der/die vorgesehene/r Bauleiter/in am Projekt wird benannt.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ bzw. „beratender Ingenieur“ berechtigt sind. (BauKaG, siehe auch Nr. III.2.1) dieser Bekanntmachung)
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachlichen Voraussetzungen für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben des Art. 2 BauKaG erfüllt sind.
Entsprechende Nachweise sind beizubringen.
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Ausschlussgründe gemäß § 4 VOF (Persönliche Lage des Bewerbers). Finanzielle und wirtschaftliche, sowie technische Leistungsfähigkeit, fachliche Eignung und besondere Erfahrungen zu den Leistungen nach II.1.5).
Die objektiven Kriterien an Hand derer die Auswahl getroffen werden soll (Eignungskriterien) sind unter III.2.2) und unter III.2.3) benannt. Die Auswahl der Bewerber wird mit Hilfe einer Bewertungsmatrix ermittelt.
2.2.1 Erklärung des Bewerbers über den Umsatz für die entsprechende Dienstleistung (5 %).
2.3.1 Beschäftigte und Führungskräfte, jährliches Mittel (5 %).
2.3.2 Technische Leistungsfähigkeit des Büros: Fachtechnische Qualitäten der Referenzen und Erfahrung bei Planung und Durchführung von Bauaufgaben (Neubauten) mit vergleichbarer Komplexität und vergleichbarem Schwierigkeitsgrad, mit einer vergleichbaren (Honorarzone) der erbrachten Leistungen (Leistungsphasen und besondere Leistungen) und einer vergleichbarer Größe (Nutzfläche und Baukosten) (20 %).
2.3.3.1 vorgesehener Projektverantwortlicher, fachbezogene Berufserfahrung, Bürozugehörigkeit und Erfahrung mit vergleichbaren Objekten (10 %).
2.3.3.1a vorgesehener Projektverantwortlicher, Zufriedenheit der Auftraggeber des Referenzprojekts (13 %).
2.3.3.2 vorgesehene/r Planer/in am Projekt, fachbezogene Berufserfahrung wie im Referenzprojekt beschrieben (10 %).
2.3.3.2a vorgesehene/r Planer/in, Zufriedenheit der Auftraggeber des Referenzprojekts (12 %).
2.3.3.3 vorgesehene/r Bauleiter/in am Projekt, fachbezogene Berufserfahrung wie im Referenzprojekt beschrieben (10 %).
2.3.3.3a vorgesehene/r Bauleiter/in, Zufriedenheit der Auftraggeber des Referenzprojekts (15 %).
Bei der Bewertung wird der Auftraggeber ein gewichtetes Punktesystem angewenden. Für die einzelnen Kriterien werden jeweils 0-5 Punkte vergeben. Die erreichten Punkte werden mit der angegebenen Gewichtung multipliziert, die Summe ergibt die Gesamtbewertung.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach objektiver Auswahl der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen (§ 10 Abs. 3 VOF).
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote ja
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
Rück- und Neubau der Institusgebäude und Sporthallen für die Fakultät Sport- und Gesundheitswissenschaften und den allgemeinen Hochschulsport, 2. Bauabschnitt Maßnahmennummer: 15023 E 0003 Technische Ausrüstung Elektrotechnik
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
1.9.2015 - 14:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote