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  • DE-84478 Waldkraiburg
  • 12/2015
  • Ergebnis
  • (ID 2-206440)

Erstellung eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für die Stadt Waldkraiburg im Rahmen der Städtebauförderung „Stadtumbau West“ – Planungsleistungen Stadt- und Ortsplanung, Landschafts- und Freianlagenplanung, Wirtschafts- und Sozialgeographie und Moderation


 
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    Entscheidung 16.12.2015 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 4
    Tatsächliche Teilnehmer: 7
    Gebäudetyp Städtebauliche Projekte
    Art der Leistung sonstige / Objektplanung Freianlagen / Landschaftsplanung / Stadt-/ Gebietsplanung
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Stadt Waldkraiburg, Waldkraiburg (DE)
    Betreuer Landherr und Partner Architekten und Stadtplaner mbB, München (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Waldkraiburg ist die größte Stadt im oberbayerischen Landkreis Mühldorf am Inn. Mit über 22 500 Einwohnern ist Waldkraiburg nach Rosenheim die zweitgrößte Stadt in der Planungsregion Südostoberbayern.
    Waldkraiburg ist eine sog. Vertriebenenstadt, die nach 1945 entstand. Nach dem Zweiten Weltkrieg siedelten sich Heimatvertriebene aus Ost- und Südosteuropa im Bereich der heutigen Stadt Waldkraiburg an, besonders aber aus dem Sudetenland. 1950 entstand die selbstständige Gemeinde Waldkraiburg mit 1 912 Einwohnern. 1960 lebten bereits weit über 8 000 Menschen in Waldkraiburg, was zur Verleihung des Stadtrechts führte. Bis in die 1980er Jahre erfuhr die Stadt ein stetiges Bevölkerungswachstum. Erst seit Mitte der 1990er Jahre stagniert die Bevölkerungszahl bei einer leichten Tendenz zur Abnahme. Heute sind rund 80 Nationalitäten im Stadtgebiet vertretenden bzw. Bürgern mit entsprechendem Migrationshintergrund unterschiedlicher Nationalität.
    Seit Beginn der 90er Jahre wurden verschiedene Vorbereitende Untersuchungen (VU) erstellt und fortgeschrieben. 2013 wurde die Stadt in das Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“ aufgenommen.
    Der festgestellte demographische Wandel und die städtebaulichen, strukturellen und funktionalen Probleme wie Sanierungsstau, Wohnungs- und Gewerbeleerstand, Brachflächen,etc. ergeben verschiedene Handlungsfelder. Bei dem gesamtstädtischen Untersuchungsgebiet handelt es sich um ein sehr heterogenes Gebiet mit unterschiedlich strukturierten Teilräumen und daraus resultierenden unterschiedlichen Aufgabenbereichen, für die ein Gesamtkonzept zu entwickeln ist.
    Die Stadt Waldkraiburg beabsichtigt nun, für die weitere Entwicklung der Stadt ein gesamtstädtisches Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erstellen zu lassen. Die Leistungen der Stadt- und Ortsplanung, der Landschafts- und Freianlagenplanung, der Wirtschafts- und Sozialgeographie und der Moderation sollen im Zuge eines Verhandlungsverfahrens nach VOF vergeben werden.
    Der Auftrag umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen:
    — Bestandsaufnahme mit Stärken-Schwächen-Analyse,
    — Moderation von Teilhabeprozessen,
    — Ausarbeiten von Entwicklungszielen für unterschiedliche Handlungsfelder in Zusammenarbeit mit Fachgutachtern und Arbeitsgruppen,
    — Entwicklung des Integrierten Handlungsprogramms und Ausarbeiten von Maßnahmenvorschlägen mit Finanzierungsübersicht,
    — Ausarbeiten des Integrierten Entwicklungskonzeptes,
    — Unterstützung bei der Umsetzung des Integrierten Entwicklungskonzeptes.
    Die Auftragsleistungen werden stufenweise beauftragt. Leistungsbausteine und Verfahrensstufen werden, in Abhängigkeit des Ergebnisses, für Teilbereiche oder auch für die Gesamtmaßnahme im Ganzen, ebenfalls stufenweise beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden.
    Die Stadt Waldkraiburg beabsichtigt, ggf. weitere städtebauliche und landschaftsplanerische Planungs- und Beratungsleistungen sowie Planungsleistungen im Bereich öffentlicher Freiflächen zu beauftragen, die sich im Zuge der Entwicklung der Planungsziele ergeben können. Der Umfang der Leistungen ist im Vorfeld nicht genau definierbar, sondern vom Ergebnis des Gutachtens abhängig. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der weiteren Planungs- oder Beratungsleistungen besteht nicht.
    Leistungsumfang
    Siehe II.1.5) dieser Bekanntmachung.
    Adresse des Bauherren DE-84478 Waldkraiburg
    TED Dokumenten-Nr. 266334-2015
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen

      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

      Stadt Waldkraiburg
      Stadtplatz 26
      Zu Händen von: Frau Amann
      84478 Waldkraiburg
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 8638959273
      E-Mail: MjE4YVdaZFdPHE9bT1xcLmVPWlJZYE9XUGNgVRxSUw==
      Fax: +49 8638959171

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.waldkraiburg.de

      Weitere Auskünfte erteilen: Landherr Architekten
      Karlstraße 55
      Zu Händen von: Ralf Wehrhahn
      80333 München
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 89189396716
      E-Mail: MjEyZlVgWmtZXGZcVVxiNGtVYGhZZmBVYlhcWWZmIlhZ
      Fax: +49 89189396729
      Internet-Adresse: http://www.walterlandherr.de

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: Landherr Architekten
      Karlstraße 55
      Zu Händen von: Ralf Wehrhahn
      80333 München
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 89189396716
      E-Mail: MTdrWmVfcF5ha2FaYWc5cFplbV5rZVpnXWFea2snXV4=
      Fax: +49 89189396729
      Internet-Adresse: http://www.walterlandherr.de/vergabeverfahren

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen

      I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde
      I.3)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
      I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1)Beschreibung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      Erstellung eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für die Stadt Waldkraiburg im Rahmen der Städtebauförderung „Stadtumbau West“ – Planungsleistungen Stadt- und Ortsplanung, Landschafts- und Freianlagenplanung, Wirtschafts- und Sozialgeographie und Moderation.
      II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist der Sitz des Auftraggebers.

      NUTS-Code DE21G

      II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
      II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
      II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Waldkraiburg ist die größte Stadt im oberbayerischen Landkreis Mühldorf am Inn. Mit über 22 500 Einwohnern ist Waldkraiburg nach Rosenheim die zweitgrößte Stadt in der Planungsregion Südostoberbayern.
      Waldkraiburg ist eine sog. Vertriebenenstadt, die nach 1945 entstand. Nach dem Zweiten Weltkrieg siedelten sich Heimatvertriebene aus Ost- und Südosteuropa im Bereich der heutigen Stadt Waldkraiburg an, besonders aber aus dem Sudetenland. 1950 entstand die selbstständige Gemeinde Waldkraiburg mit 1 912 Einwohnern. 1960 lebten bereits weit über 8 000 Menschen in Waldkraiburg, was zur Verleihung des Stadtrechts führte. Bis in die 1980er Jahre erfuhr die Stadt ein stetiges Bevölkerungswachstum. Erst seit Mitte der 1990er Jahre stagniert die Bevölkerungszahl bei einer leichten Tendenz zur Abnahme. Heute sind rund 80 Nationalitäten im Stadtgebiet vertretenden bzw. Bürgern mit entsprechendem Migrationshintergrund unterschiedlicher Nationalität.
      Seit Beginn der 90er Jahre wurden verschiedene Vorbereitende Untersuchungen (VU) erstellt und fortgeschrieben. 2013 wurde die Stadt in das Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“ aufgenommen.
      Der festgestellte demographische Wandel und die städtebaulichen, strukturellen und funktionalen Probleme wie Sanierungsstau, Wohnungs- und Gewerbeleerstand, Brachflächen,etc. ergeben verschiedene Handlungsfelder. Bei dem gesamtstädtischen Untersuchungsgebiet handelt es sich um ein sehr heterogenes Gebiet mit unterschiedlich strukturierten Teilräumen und daraus resultierenden unterschiedlichen Aufgabenbereichen, für die ein Gesamtkonzept zu entwickeln ist.
      Die Stadt Waldkraiburg beabsichtigt nun, für die weitere Entwicklung der Stadt ein gesamtstädtisches Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erstellen zu lassen. Die Leistungen der Stadt- und Ortsplanung, der Landschafts- und Freianlagenplanung, der Wirtschafts- und Sozialgeographie und der Moderation sollen im Zuge eines Verhandlungsverfahrens nach VOF vergeben werden.
      Der Auftrag umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen:
      — Bestandsaufnahme mit Stärken-Schwächen-Analyse,
      — Moderation von Teilhabeprozessen,
      — Ausarbeiten von Entwicklungszielen für unterschiedliche Handlungsfelder in Zusammenarbeit mit Fachgutachtern und Arbeitsgruppen,
      — Entwicklung des Integrierten Handlungsprogramms und Ausarbeiten von Maßnahmenvorschlägen mit Finanzierungsübersicht,
      — Ausarbeiten des Integrierten Entwicklungskonzeptes,
      — Unterstützung bei der Umsetzung des Integrierten Entwicklungskonzeptes.
      Die Auftragsleistungen werden stufenweise beauftragt. Leistungsbausteine und Verfahrensstufen werden, in Abhängigkeit des Ergebnisses, für Teilbereiche oder auch für die Gesamtmaßnahme im Ganzen, ebenfalls stufenweise beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden.
      Die Stadt Waldkraiburg beabsichtigt, ggf. weitere städtebauliche und landschaftsplanerische Planungs- und Beratungsleistungen sowie Planungsleistungen im Bereich öffentlicher Freiflächen zu beauftragen, die sich im Zuge der Entwicklung der Planungsziele ergeben können. Der Umfang der Leistungen ist im Vorfeld nicht genau definierbar, sondern vom Ergebnis des Gutachtens abhängig. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der weiteren Planungs- oder Beratungsleistungen besteht nicht.
      II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

      7140000071200000

      II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
      II.1.8)Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
      II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
      Siehe II.1.5) dieser Bekanntmachung.
      II.2.2)Angaben zu Optionen
      Optionen: nein
      II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Bedingungen für den Auftrag
      III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
      Im Auftragsfall ist eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 1 000 000 EUR für Personenschäden und über 500 000 EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens nachzuweisen. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
      Der Nachweis der o. g. Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung für die Auftragsvergabe. Arbeitsgemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis für die Arbeitsgemeinschaft oder für jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft vorlegen.
      III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      Keine.
      III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
      Der Auftrag kann an Einzelbüros oder an Bewerbergemeinschaften vergeben werden. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage „Erklärung Bewerbergemeinschaft“) abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.
      Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
      III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
      III.2)Teilnahmebedingungen
      III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 6 sowie Abs. 9 VOF;
      b) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen;
      c) Nachweis über die berufliche Befähigung der für die Bereiche Stadt- und Ortsplanung zuständigen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, bei juristischen Personen der für die Dienstleistung verantwortlichen Person(en) (Projektverantwortlicher), durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Stadtplaner“ gemäß dem Baukammergesetz (BauKaG) vom 9.5.2007.
      Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung einer der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und im Auftragsfall die Vorgaben der Art. 2BauKaG erfüllt sind.
      III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese zu benennen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen.
      III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
      a) Präsentation von Referenzprojekten des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Die Referenzprojekte des Bewerbers sind auf insgesamt max. 12 Seiten DIN-A4 (einseitig) darzustellen. Es soll aus jedem Teilbereich (Stadt- und Ortsplanung, Landschafts-und Freianlagenplanung, Wirtschafts- und Sozialgeographie und Moderation) mindestens ein Referenzprojekt vorgestellt werden. In der Präsentation soll neben der Aufgabe insbesondere die Leistung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft so dargestellt werden (u. a. in Form von Texten, Fotos, Zeichnungen, Diagrammen, Schemata), dass die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die zu vergebenden Auftragsteile, die Aufgabe und die angegebenen Auswahlkriterien für das bewertende Auswahlgremium erkennbar ist.
      b) Referenzliste: Für die Auflistung der Referenzprojekte sind die den Bewerbungsunterlagen beiliegenden Formblätter zu verwenden. In der Referenzliste sind Angaben zu Auftraggeber, beauftragten Leistungen, Kosten, erbrachte Leistungen und Leistungsphasen sowie Leistungszeitraum und weitere Erläuterungen zum Projekt einzutragen.
      c) Die Referenzprojekte sollen mit der gestellten Aufgabe vergleichbar sein. Es werden nur solche Referenzprojekte gewertet, deren Projektbearbeitung im Jahr 2007 oder später erfolgt ist. Bei Referenzprojekten, deren Urheberschaft bei anderen liegt, sind die Urheber und der Anteil der eigenen Leistung anzugeben. Arbeitsgemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat.
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
      Siehe Teilnahmeantrag.
      III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
      III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
      III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Siehe III.2.1) dieser Bekanntmachung.
      III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Verfahrensart
      IV.1.1)Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
      IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 4
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: 2-fach: Fachliche Eignung des Bewerbers – Bereich Stadt- und Ortsplanung; 1-fach: Fachliche Eignung des Bewerbers – Bereich Landschaftsplanung und Planung öffentlicher Freiflächen; 2-fach: Fachliche Eignung des Bewerbers – Bereich Wirtschafts- und Sozialgeographie; 2-fach: Fachliche Eignung des Bewerbers – Bereich Moderation; Bei der Bewertung wird der Auftraggeber ein gewichtetes Punktesystem anwenden. In den einzelnen Kriterien werden jeweils 0-10 Punkte vergeben. Die erreichten Punkte werden mit der angegebenen Gewichtung multipliziert, die Summe ergibt die Gesamtbewertung. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter diesen Bewerbern die Auswahl per Los getroffen (§ 10 Abs. 3 VOF).
      IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote ja
      IV.2)Zuschlagskriterien
      IV.2.1)Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
      IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
      IV.3)Verwaltungsangaben
      IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
      IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      nein
      IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 28.8.2015
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein
      IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      31.8.2015 - 12:00
      IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.
      IV.3.7)Bindefrist des Angebots
      IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
      VI.3)Zusätzliche Angaben
      a) Mit den Bewerbungsunterlagen ist der „Teilnahmeantrag“ ausgefüllt einzureichen.
      b) Die Anträge auf Teilnahme sind unterschrieben im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung bei der angegebenen Stelle auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Als Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbung gilt der Zeitpunkt des Eingangs bei der Einreichungsstelle. Formlose Bewerbungen und nicht rechtskräftig unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge führen zum Ausschluss der Bewerbung. Fehlende Nachweise der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Stadtplaner“ führen ebenfalls zum Ausschluss der Bewerbung. Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
      c) Bewerbergemeinschaften füllen einen gemeinsamen Teilnahmeantrag aus und legen eine gemeinsame Referenzliste vor.
      d) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht.
      e) Bewerbungen sind in Papierform, möglichst als lose Blätter einzureichen. Bewerbungen, die auf elektronischem Weg übermittelt werden, werden nicht berücksichtigt.
      f) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigung öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte, sowie weitere Nachweise zu den Erklärungen im Teilnahmeantrag.
      g) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
      h) Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
      i) Arbeitsgemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Vergabe von Teilleistungen an einen Subunternehmer sind – falls im Einzelfall erforderlich – nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich.
      k) Die Bewerbungsunterlagen müssen deutlich mit einem Hinweis (Aufkleber auf dem Umschlag) auf das betreffende VOF-Verfahren gekennzeichnet werden.

      l) Rückfragen zum Verfahren können bis zum 24.8.2015 per E-Mail an MTNvXmljdGJlb2VeZWs9dF5pcWJvaV5rYWVib28rYWI= gestellt werden. Die Antworten zu den gestellten Rückfragen werden bis zum 25.8.2015 im Internet unter der angegebenen Adresse eingestellt.

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

      Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
      Maximilianstraße 39
      80538 München
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: MjE0aFdkWVNUV11TX19XZCBlZ1dWVFNrV2RgMmRXWR9hVCBUU2tXZGAgVlc=
      Telefon: +49 8921762411
      Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
      Fax: +49 8921762847

      VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Eine Rüge ist unverzüglich nach Kenntnis des Umstands, der gerügt werden soll, einzureichen. Nach Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Tage (§ 107, Abs. 3 Nr. 4 GWB).
      VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

      Stadt Waldkraiburg
      Stadtplatz 26
      84478 Waldkraiburg
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: MjE5YFZZY1ZOG05aTltbLWROWVFYX05WT2JfVBtRUg==
      Telefon: +49 8638959273
      Internet-Adresse: http://www.waldkraiburg.de
      Fax: +49 8638959171

      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      24.7.2015
    © European Union, http://ted.europa.eu
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 29.07.2015
Ergebnis veröffentlicht 28.12.2015
Zuletzt aktualisiert 10.08.2016
Wettbewerbs-ID 2-206440 Status Kostenpflichtig
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