Öffentliche Ausschreibung
Die Stadt Iserlohn beabsichtigt, folgende Arbeiten nach den Vergabegrundsätzen der VOL/A zu vergeben:
194/15 - Überprüfung der Zwischenzeiten an Knotenpunkten im Stadtgebiet
Arbeitsumfang: Überprüfung der Zwischenzeiten an ausgewählten Knotenpunkten gemäß RiLSA 2010 und dem Einführungserlass zur RiLSA 2010 vom 14.08.2012 auf Grundlage der neuen StVO
Ausführungstermin: sofort nach Auftragserteilung
Ausführungszeitraum: 4 Wochen
Ende der Zuschlagsfrist: 23. Oktober 2015
Vervielfältigungskosten: 27,00 € (nur Verrechnungsscheck)
Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Die Angebotsunterlagen sind ab sofort bei der Stadt Iserlohn, Rathaus II, Zentrale Verdingungsstelle, Werner-Jacobi-Platz 12, in 58636 Iserlohn, erhältlich. Sie sind dort im Zimmer U 204 bis zum
Donnerstag, 24. September 2015 - 11.00 Uhr
ausgefüllt zurückzugeben. Das Risiko der Postzustellung trägt der Bewerber.
Anschließend ist Öffnung der fristgerecht eingegangenen Angebote. Bieter oder ihre Bevollmächtigten sind gem. § 14 Abs. 2 Satz 2 VOL/A nicht zugelassen.
Für die Vergabe kommen nur Bieter in Frage, die nachweisen können, dass sie bereits vergleichbare Arbeiten ähnlichen Umfangs ausgeführt haben. Der Auftraggeber behält sich daher vor, die in ' 6 Abs. 3 VOL/A genannten Angaben sowie Referenzen, auch noch nach dem Eröffnungstermin und bis zur Zuschlagserteilung innerhalb von 6 Kalendertagen anzufordern.
Folgende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren unter Angabe von Auftraggeber und Ansprechpartner
- Für die Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung
- Für die Leistung und Aufsicht vorgesehenes Personal
- Eintragung in Handwerksrolle, Berufsregister oder Register der Industrie- und Handelskammer
- Verzeichnis der vorgesehenen Nachunternehmer (Eignung der NU)
- Nachweis über eine allgemeine Betriebshaftpflichtversicherung von mind. 3 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Nachweis über die vollständige Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des ' 5 Nr. 3 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
Die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben bei Angebotsabgabe für die Beurteilung der Eignung eine Verpflichtungserklärung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW abzugeben.
Werkstätten für behinderte Menschen und Blindenwerkstätten, die als bevorzugte Bieter berücksichtigt werden wollen, müssen den Nachweis, dass sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen, spätestens bei der Angebotsabgabe führen. Wird der Nachweis nicht rechtzeitig geführt, so wird das Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bieter behandelt.
Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabeordnung kann sich der Bieter an den Landrat des Märkischen Kreises, Rechts- u. Ordnungsamt, Postfach 20 80, 58505 Lüdenscheid, wenden.
Iserlohn, 24.08.2015
- Der Bürgermeister -
Im Auftrage
Smarza