Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Planungsleistung „Tragwerksplanung“ nach § 49 HOAI 2013 für das Projekt „Neubau Mensa, Ganztagesbetreuung und Sporthalle Schulzentrum Walldorf“.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: 69190 Walldorf.
NUTS-Code DE128
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Die Stadt Walldorf plant die Erweiterung des Schulzentrums Walldorf an der Schwetzinger Straße bestehend aus dem Gymnasium Walldorf und der Theodor-Heuss-Realschule Walldorf. Das Schulzentrum Walldorf soll um eine neue Mensa und flexibel nutzbare Räume für eine Ganztagesbetreuung erweitert werden, sowie zeitgemäße Räume für den Sport mit insgesamt 4 860 m2 erhalten. Zu diesem Zwecke erfolgt bis 10.12.2015 ein nicht offener architektonischer und landschaftsarchitektonischer Realisierungswettbewerb.
Bei den ausgelobten Leistungen handelt es sich um Leistungen der Tragwerksplanung nach HOAI 2013.
Terminvorschau:
Baugenehmigung – bis Februar 2017;
Ausschreibungen – bis Oktober 2017;
Bauausführung – bis Juli 2018.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Tragwerksplanung nach § 49 HOAI 2013, Leistungsphasen 1 bis 6.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 1.3.2016. Abschluss 31.12.2017
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Die Erklärung eines in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraums zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, dass der Versicherer mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 1 500 000 EUR bei Personenschäden und mindestens 500 000 EUR bei Sach- und Vergmögensschaden abzuschließen bereit ist oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist, ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Die Erklärung darf nicht älter als 1 Jahr sein. Der Auftragnehmer muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Der Auftragnehmer muss gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
—.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften (BG) müssen einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen und sich vertraglich zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichtet haben. BG, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen.
Mehrfachbewerbungen (für mehrere Bieter) werden ausgeschlossen. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbprinzips beide betroffenen Bieter ausgeschlossen werden.
Zur Teilnahme berechtigt sind BG aus Ingenieuren/Innen, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen und juristischen Personen als Teilnehmer gestellt werden.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG) vom 1.12.2010 (GVBl. 2010, 426), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.11.2013 (GVBl. 2013, 469). Zu beachten sind insbesondere die besonderen Bedingungen für Mindestentgelte (§ 3 LTTG) und für die Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Nachunternehmen (§ 5 LTTG). Ausdrücklich hingewiesen wird gem. § 6 LTTG auf die Verpflichtung des Auftragnehmers und der Nachunternehmen, dem Auftraggeber die Einhaltung der Mindestbedingungen auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen bzw. die Berechtigung des Auftraggebers, zu diesem Zweck in erforderlichem Umfang Einsicht in die Entgeltabrechnungen des Auftragnehmers und der Nachunternehmer, in die jeweils abgeschlossenen Werkverträge sowie in andere Geschäftsunterlagen zu nehmen, aus denen Umfang, Art, Dauer und tatsächliche Entlohnung von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen oder abgeleitet werden können.
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen für Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich ansässig sind und die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaats zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur der Fachrichtung Tragwerksplanung“ berechtigt sind. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind auch juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Planungsaufgabe entsprechen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter/in zu benennen, die für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter/in und die Verfasser/innen der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
Jede/r Teilnehmer/in hat seine/ihre Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. In den EWR-Mitgliedsstaaten sowie in der Schweiz ansässige natürliche Personen sind teilnahmeberechtigt, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur der Fachrichtung Tragwerksplanung berechtigt sind. Sofern in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die o. g. Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1.) fristgerechter Eingang der Bewerbung;
2.) Bewerbererklärung mit eigenhändiger Unterschrift aller Teilnahmeberechtigten;
3.) Erklärung mit Nennung des bevollmächtigten Vertreters bei Arbeitsgemeinschaften;
4.) Nachweis der Berufszulassung bzw. der beruflichen Befähigung (soweit nicht durch die Berufszulassung bereits erbracht) des zuständigen Inhabers/Geschäftsführers des Bewerbers;
5.) Ggf. aktueller Auszug Handelsregister (< 3 Monate) bei juristischen Personen;
6.) Eigenerklärung des Bewerbers nach § 4 Abs. 2 VOF (im Original unterschrieben einzureichen) (bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung nach § 5 Abs. 6 VOF);
7.) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keiner der Ausschlussgründe des § 4 ABs. 6 und Abs. 9 VOF und keine Interessen gem. § 2 Abs. 3 VOF bestehen (im Original unterschrieben einzureichen). Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der Eigenerklärung des Bewerbers durch Einholung einer Bescheinigung gem. § 4 Abs. 7 VOF zu überprüfen;
8.) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden mind. 1 500 000 EUR sowie Sach-und Vermögensschäden mind. 500 000 EUR (Kopie der Police oder vergleichbarer Nachweis);
9.) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers der letzten 3 Geschäftsjahre.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: 1.) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden mindestens 1 500 000 EUR sowie Sach- und Vermögensschäden mindestens 500 000 EUR (Kopie der Police oder vergleichbarer Nachweis);
2.) Es muss ein Mindestumsatz von 500 000 EUR netto als durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten 3 Jahren nachgewiesen werden.
Für Angaben zum Umsatz können maximal 15 Punkte erreicht werden:
15 P. = ab 1 000 000 EUR netto;
10 P. = ab 500 000 EUR netto;
Ausschluss wegen Nichterreichen der Mindesteignung = ab < 500 000 EUR netto.
Zwischen 500 000-1 000 000 EUR netto wird linear interpoliert.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Qualifizieren sich mehr als 5 Bewerber, entscheidet das Los. Folgende 5 Referenznachweise müssen erbracht werden:
Allgemeines:
Nachweis der realisierten Referenzprojekte mit Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI 2013. Die erbrachte Leistung Tragwerksplanung muss ab dem 01.01.2010 abgeschlossen worden sein. Für die Referenzprojekte A1, A2 und A3 soll jeweils ein separates Projekt benannt werden. Der Nachweis des Referenzprojektes PL-1 darf über ein Projekt, welches auch als Referenz A1 oder A2 oder A3 benannt wurde, erfolgen.
1.) Referenz A1 = 25 Punkte,
Nachweis eines realisierten Projektes mit anrechenbaren Kosten der KG 300-400 für die Leistungen der Tragwerksplanung i. H. v. mindestens 4 000 000 EUR netto;
2.) Referenz A2 = 20 Punkte,
Nachweis eines realisierten Projektes – Neubau einer Sporthalle mit einer Größe von mindestens 2 000 m2 BGF;
3.) Referenz A3 = 20 Punkte,
Nachweis eines realisierten Projektes für den öffentlichen Auftraggeber;
4.) Referenz PL-1 = 10 Punkte,
Nachweis eines realisierten Projektes des Projektleiters mit anrechenbaren Kosten der KG 300-400 für die Leistungen der Tragwerksplanung i. H. v. mindestens 4 000 000 EUR netto;
5.) Nachweis PL-2 = maximal 10 Punkte,
Nachweis der Berufserfahrung des Projektleiters – Lebenslauf des Projektleiters mit Daten und Nachweisen über Qualifikation und abgeschlossenen Projekten. Der Projektleiter muss eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) nachweisen.
Berufserfahrung ab 5 Jahre = 5 Punkte;
Berufserfahrung ab 10 Jahre = 10 Punkte;
Zwischen 5 und 10 Jahre wird linear interpoliert.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Siehe Beschreibung Referenzen.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 19 Abs. 1 und Abs. 2 VOF.
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Auswahl der Teilnehmer durch Bewertung der vorgelegten Unterlagen gemäß III.2.1) bis III.2.3). Bei Punktgleichheit von mehr als 5 Bewerbern entscheidet das Los über die Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
564.11.25
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 13.11.2015 - 13:00
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
16.11.2015
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
18.12.2015
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Nachprüfung von der Vergabekammer ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12.10.2015