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  • DE-54294 Trier, DE-54290 Trier
  • 06/2016
  • Ergebnis
  • (ID 2-214150)

Umnutzung der Jägerkaserne und des Busdepots der Stadtwerke Trier


 
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    Entscheidung 28.06.2016 Entscheidung
    Achtung Änderung am Dec 10, 2015
    Verfahren Offener Wettbewerb
    Berufsgruppen Landschaftsarchitektur, Stadtplanung / Städtebau
    Teilnehmer Bewerber: 15
    Tatsächliche Teilnehmer: 15 (= 100% der Bewerber)
    Gebäudetyp Landschaft und Freiraum / Städtebauliche Projekte
    Art der Leistung Objektplanung Freianlagen / Stadt-/ Gebietsplanung
    Zulassungsbereich GPA/ GATT
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 80.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Stadt Trier, Trier (DE), SWT Stadtwerke Trier GmbH, Trier (DE)
    Betreuer FALTIN+SATTLER FSW Düsseldorf GmbH, Düsseldorf (DE) Büroprofil
    Preisrichter Prof. Ulrike Böhm, Prof. Carl Fingerhuth, Prof. Christa Reicher [Vorsitz] , Andreas Ludwig, Christian Reinert, Roswitha Sinz,Bruno Beer
    Aufgabe
    Die zentrale Aufgabe des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs ist die Konversion/Neuordnung der ehemaligen Jägerkaserne in Trier West und dem benachbarten ehemaligen Busbetriebshof der Stadtwerke Trier (SWT). Das Wettbewerbsgebiet liegt inmitten einer heterogenen städtebaulichen Situation und besitzt über die Lage an der „grünen Silhouette“ des Markusberges eine besondere Standortbegabung für das Wohnen. Die aktuellen Trierer Initiativen zur Verbesserung des Wohnungsangebots zielen auf eine neue Qualität des kostengünstigen und Ressourcen schonenden Wohnens innerhalb der wachsenden Stadt. Die städtebaulich freiraumplanerische Konzeption für das integriert liegende Wettbewerbsgebiet soll in diesem Zusammenhang Vorbildfunktion übernehmen und vor allem das Wohnen für unterschiedlichste Segmente und typologische Mischungen vorbereiten. Die Ergebnisse des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs sollen für die weiteren planerischen Aktivitäten eine geeignete Basis herstellen. Das Wettbewerbsgebiet ist eingebunden in zahlreiche übergeordnete Planungsaktivitäten der letzten Jahre. Die zukünftigen Freiräume der zentralen Flächen (engeres Wettbewerbsgebiet/Realisierungsteil) der Jägerkaserne und des ehemaligen Busdepots (SWT-Fläche) sind als bedeutender Bestandteil eines übergeordneten Grünzuges „Vom Lenus- Mars-Tempel zur Mosel“ zu verstehen. Als besonders spannungsvolle Aufgabe gilt dabei innerhalb dieses weiteren Wettbewerbsgebietes/Ideenteils, den für das gesamte Stadtgebiet Trier-West bedeutenden Grünzug „Vom Lenus-Mars-Tempel zur Mosel“ freiraumplanerisch zu bearbeiten und somit seine spätere Realisierung unter einem „Gestaltleitbild“ vorzubereiten.
    Ausstellung Alle Beiträge werden ab dem 03.05.2016 - 21.05.2016 jeweils von Dienstag bis Samstag 16:00 - 19:00 Uhr auf dem Gelände der Jägerkaserne ausgestellt (Gebäude 11, Eingang zum Gelände in der Eurener Str. / Ecke Blücherstr.).
    Projektadresse DE-54294 Trier
    Adresse des Bauherren DE-54290 Trier
    TED Dokumenten-Nr. 383673-2015
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  • Anzeigentext Änderungen

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    • Liegt nicht vor.
  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Wettbewerbsbekanntmachung

      Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

      I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

      Stadt Trier (gemeinsam mit SWT GmbH, s. VI.2))
      Am Augustinerhof
      Kontaktstelle(n): Stadtplanungsamt
      54290 Trier
      DEUTSCHLAND

      Internet-Adresse(n):

      Adresse des Beschafferprofils: http://fsw-info.de

      Elektronischer Zugang zu Informationen: http://fsw-info.de

      Weitere Auskünfte erteilen: FSW Düsseldorf GmbH, Faltin + Sattler
      Rathausufer 14
      40213 Düsseldorf
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 2118368980
      E-Mail: MTZxXFlubGNfbDpgbXEnY2hgaSheXw==
      Fax: +49 2118368981
      Internet-Adresse: http://www.fsw-info.de

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: FSW Düsseldorf GmbH, Faltin + Sattler
      Rathausufer 14
      40213 Düsseldorf
      DEUTSCHLAND
      Internet-Adresse: www.fsw-info.de

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: FSW Düsseldorf GmbH, Faltin + Sattler
      Rathausufer 14
      40213 Düsseldorf
      DEUTSCHLAND
      Internet-Adresse: http://www.fsw-info.de

      I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
      1.3)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
      1.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts

      II.1)Beschreibung
      II.1.1)Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber:
      Jägerkaserne Trier – Wettbewerb für Arbeitsgemeinschaften aus Stadtplanern mit Landschaftsarchitekten.
      II.1.2)Kurze Beschreibung:
      Die zentrale Aufgabe des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs ist die Konversion/Neuordnung der ehemaligen Jägerkaserne in Trier West und dem benachbarten ehemaligen Busbetriebshof der Stadtwerke Trier (SWT). Das Wettbewerbsgebiet liegt inmitten einer heterogenen städtebaulichen Situation und besitzt über die Lage an der „grünen Silhouette“ des Markusberges eine besondere Standort-begabung für das Wohnen. Die aktuellen Trierer Initiativen zur Verbesserung des Wohnungsangebots zielen auf eine neue Qualität des kostengünstigen und Ressourcen schonenden Wohnens innerhalb der wachsenden Stadt. Die städtebaulich-freiraumplanerische Konzeption für das integriert liegende Wettbewerbsgebiet soll in diesem Zusammenhang Vorbildfunktion übernehmen und vor allem das Wohnen für unterschiedlichste Segmente und typologische Mischungen vorbereiten. Die Ergebnisse des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs sollen für die weiteren planerischen Aktivitäten eine geeignete Basis herstellen. Das Wettbewerbsgebiet ist eingebunden in zahlreiche übergeordnete Planungsaktivitäten der letzten Jahre. Die zukünftigen Freiräume der zentralen Flächen (engeres Wettbewerbsgebiet/Realisierungsteil) der Jägerkaserne und des ehemaligen Busdepots (SWT-Fläche) sind als bedeutender Bestandteil eines übergeordneten Grünzuges „Vom Lenus-Mars-Tempel zur Mosel“ zu verstehen. Als besonders spannungsvolle Aufgabe gilt dabei innerhalb dieses weiteren Wettbewerbsgebietes/Ideenteils, den für das gesamte Stadtgebiet Trier-West bedeutenden Grünzug „Vom Lenus-Mars-Tempel zur Mosel“ freiraumplanerisch zu bearbeiten und somit seine spätere Realisierung unter einem „Gestaltleitbild“ vorzubereiten.
      Der Durchführung des Wettbewerbs liegt die Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013), in der Fassung vom 31.1.2013 zugrunde, soweit in einzelnen Punkten dieser Auslobung nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist (§ 2 Abs. 4 RPW). An der Vorbereitung der Auslobung hat die Architektenkammer Rheinland-Pfalz beratend mitgewirkt (§ 2 Abs. 4 RPW). Die Auslobung wurde dort unter der Nr. 2/13/15 registriert. Es gilt der Text der Auslobung.
      II.1.3)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

      7140000071420000

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
      III.2)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Arbeitsgemeinschaften aus Stadtplanern mit Landschaftsarchitekten gem. § 19 Abs. 1 VOF 2009 oder der nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigten Personen. Die Arbeitsgemeinschaften können aus Landschaftsarchitekten/innen und Stadtplanern/innen oder aus Landschaftsarchitekten/innen ,Architekten/innen und Stadtplaner/innen bestehen. Werden die Leistungen aus Landschaftsarchitektur und Stadtplanung in einem Büro erbracht, entfällt unter Voraussetzung der jeweiligen Teilnahmeberechtigung die Notwendigkeit zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft. Zur Teilnahme am Wettbewerb zugelassen sind in den EWR/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Stadtplaner/Architekt, Landschaftsarchitekt zu führen und gemäß den EU-Richtlinien in der Bundesrepublik Deutschland tätig werden dürfen. Juristische Personen und Personengesellschaften sind teilnahmeberechtigt, sofern ihr satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der gestellten Aufgabe entsprechen. Mindestens einer der Gesellschafter oder einer der bevollmächtigten Vertreter und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit muss die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Die Teilnahmeberechtigung ist durch die Teilnehmer eigenverantwortlich zu prüfen. Die erforderlichen Nachweise werden mit der Verfassererklärung erbracht. Ausgeschlossen von der Teilnahme am Wettbewerb sind Personen, die unmittelbar an der Ausarbeitung der Wettbewerbsaufgabe und der Auslobung des Wettbewerbes beteiligt waren oder auf die Entscheidung des Preisgerichtes Einfluss nehmen können. Gleiches gilt für Personen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen einen entsprechenden Vorteil oder Einfluss verschaffen können. Jeder Wettbewerbsteilnehmer darf nur einen Entwurf einreichen. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten. Zusätzliche Berater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Wettbewerbsbekanntmachung erfüllt sein. Die Zusammensetzung der Bewerber darf im Verlauf des Verfahrens nicht verändert werden.

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Art des Wettbewerbs
      Offen
      IV.2)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
      IV.3)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
      Zur Beurteilung der zugelassenen Wettbewerbsarbeiten werden dem Preisgericht folgende Kriterien dienen:
      — Leistungs- und Programmerfüllung;
      — Leitidee(n), Städtebauliche Struktur und Gestalt;
      — Erschließung;
      — Freiraumplanung;
      — Wirtschaftlichkeit.
      IV.4)Verwaltungsangaben
      IV.4.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
      IV.4.2)Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 15.12.2015 - 12:00
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein
      IV.4.3)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 22.12.2015 - 16:00
      IV.4.4)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.4.5)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.
      IV.5)Preise und Preisgericht
      IV.5.1)Angaben zu Preisen:
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Für den Wettbewerb steht insgesamt eine Wettbewerbssumme (Preisgelder) von 80 000 EUR netto (95 200 EUR inkl. 19 % Umsatzsteuer (USt.)) zur Verfügung. Im Einzelnen sind dies (Summen jew. ohne USt.): 
      1. Preis: 32.000 EUR; 
      2. Preis: 20 000 EUR; 
      3. Preis: 12 000 EUR; 
      2 Anerkennungen á 8 000 EUR. 
      Die Umsatzsteuer (USt.) von derzeit 19 % wird lediglich den inländischen Teilnehmern zusätzlich ausgezahlt.
      Die Entscheidungen des Preisgerichtes werden mehrheitlich gefasst. Das Preisgericht behält sich vor, durch einstimmigen Beschluss eine Veränderung der vorgesehenen Verteilung vorzunehmen. Die Wettbewerbssumme kommt dabei immer zur Ausschüttung.
      IV.5.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
      Ein Anspruch auf Kostenerstattung (insbes. Bearbeitungshonorare) besteht – abseits der genannten Preisgelder – nicht.
      IV.5.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
      IV.5.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: nein
      IV.5.5)Namen der ausgewählten Preisrichter
      1. Siehe IV.2)

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
      VI.2)Zusätzliche Angaben:
      VI.2.1) Auftraggeber:
      Stadt Trier, Am Augustinerhof, 54290 Trier gemeinsam mit:
      SWT GmbH Liegenschaften+Planung, Ostallee 7-21, 54290 Trier.
      VI.2.2) Registrierung zum Verfahren:

      Alle erforderlichen Unterlagen (Auslobungstext inkl. Anlagen) sind unter folgendem Link erhältlich: https://www.fsw-info.de

      Teilnehmer (Teilnehmer entspricht Arbeitsgemeinschaft) registrieren sich auf derselben Website und erhalten daraufhin ein Passwort, mit dem sie Zugang zum Teilnehmerbereich erhalten. Der Auslobungstext in druckbarer Auflösung, sowie die erforderlichen Formblätter stehen dort zum Download bereit. Dort müssen interessierte Teilnehmer die Auslobung und die zwingend zu nutzenden Formblätter 1 und 2 herunterladen. Alle interessierten Teilnehmer müssen bis zum spätest möglichen Registrierungstermins die ausgefüllten und unterschriebenen Formblätter an das Betreuungsbüro per Fax oder E-Mail senden. Erst nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Teilnehmer per E-Mail eine Bestätigung der Teilnahme und den Zugangslink zu den Planunterlagen. Die Kommunikation mit den Teilnehmern erfolgt ausschließlich über den Teilnehmerbereich.
      VI.2.3) Weitere Beauftragung im Anschluss an den Wettbewerb:
      Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die weitere Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe.
      VI.2.3.1 Freiraum:
      Der Auslober wird – in Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes – unter den in § 8 Abs. 2 RPW 2013 genannten Voraussetzungen einem der Preisträger die für die Umsetzung und weitere Bearbeitung des Wettbewerbsentwurfes notwendigen weiteren Planungsleistungen gem. § 39 HOAI 2013 Leistungsbild Freianlagen für das engere Wettbewerbsgebiet bzw. den Realisierungsteil (in Bauabschnitten / Baulosen) bis Leistungsphase 5 übertragen sowie gem. § 24 HOAI 2013 Leistungsbild Grünordnungsplan für das weitere Wettbewerbsgebiet bzw. den Ideenteil (möglicherweise in Teilabschnitten/Teilplänen) bis Leistungsphase 4 übertragen, sofern die Aufstellung entsprechender Bebauungspläne in diesem Bereich erforderlich wird. Darüber hinaus stellt der Auslober in Aussicht, weitere Leistungsphasen zu beauftragen.
      Darüber hinaus beabsichtigt der Auslober, die Wettbewerbsergebnisse als Gestaltungs-Masterplan bei der Beurteilung weiterer Vorhaben zu verwenden. Die Beauftragung erfolgt,
      — sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, insbesondere;
      — soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll;
      — soweit mindestens einer der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer, dessen Arbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.
      VI.2.3.2 Städtebau:
      Der Auslober beabsichtigt, die Wettbewerbsergebnisse als Gestaltungs-Masterplan sowie für die Bebauungsplanung zu verwenden. Der Auslober wird – in Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes – einem der Preisträger die für die Umsetzung und weitere Bearbeitung des Wettbewerbsentwurfes notwendigen weiteren Planungsleistungen gem. HOAI bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (möglicherweise in Teilabschnitten/Teilplänen) übertragen. Die Beauftragung erfolgt,
      — sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, insbesondere;
      — soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll;
      — soweit mindestens einer der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer, dessen Arbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.
      VI.2.3.3 VOF Verhandlungsverfahren:
      Der Auslober wird nach § 3 Abs. 4 b VOF mit allen Preisträgern im Nachgang des Wettbewerbs über den Auftrag verhandeln. Die dabei anzuwendenden Auftragskriterien und ihre Gewichtung werden nach Abschluss des Wettbewerbs festgelegt und den zum VOF Verhandlungsverfahren aufgeforderten Teilnehmern mitgeteilt. Das Wettbewerbsergebnis geht dabei zu 45 % in die Gewichtung ein. Die Preisträger verpflichten sich im Falle einer Beauftragung, die weitere Bearbeitung zu übernehmen. Im Falle einer Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der Wettbewerbsteilnehmer bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
      VI.2.4 Prüfung der Teilnahmeberechtigung:
      Der Auslober prüft, ob eine einwandfreie Ausführung der Planungsleistung für den Bereich § 39 HOAI 2013 Leistungsbild Freianlagen und § 19 HOAI 2013 Leistungsbild Bauleitplanung für das engere Wettbewerbsgebiet bzw. den Realisierungsteil durch die Preisträger zu erwarten ist. Fehlen geforderte Unterlagen ganz oder teilweise oder sind diese unvollständig oder entgegen den Vorgaben ausgefüllt, erfolgt eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung. Werden die fehlenden Angaben nicht fristgemäß nachgereicht, erfolgt der Ausschluss des Teilnahmeantrages. Teilnehmer müssen dazu das vollständig ausgefüllte Formblatt 1 inklusive jeweiliger Anlagen und geforderter Erklärungen im Sinne VOF § 4 Abs. 7, § 4 Abs. 6 und § 9, ohne Querverweise auf etwaige Anlagen des Bewerbers, und das Formblatt 2 „Erklärung für Arbeitsgemeinschaften“ (mit Unterschrift und Firmenstempel) vorlegen. Entsprechende Nachweise sind unter Verwendung des anzufordernden Formblatts einzureichen. Hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit werden folgende Mindestanforderungen gestellt:
      a. Erklärungen zur Zuverlässigkeit im Sinne VOF § 4 Abs. 7, § 4 Abs. 6 und § 9.
      b. Nachweis der Berufsqualifikation entsprechend Ziffer III.3.1) durch Bestätigung der Architektenkammer über die Mitgliedschaft (oder vergleichbarer Nachweis). Bei Arbeitsgemeinschaften hat jedes Mitglied mit der Bewerbung die gemäß den Vorgaben geforderten Erklärungen und Nachweise für sich vorzulegen.
      c. Erklärungen des Teilnehmers über den Gesamtumsatz (in EUR netto, mindestens 150 000 EUR netto). Die Erklärung bezieht sich jeweils auf den Umsatz im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre.
      d. Erklärung des Teilnehmers über die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter einschließlich Büroinhaber/n und freie/n Mitarbeiter/n (ohne Praktikanten und Hilfskräfte) in den letzten 3 Geschäftsjahren und heute gemäß § 5 (5) d) VOF (Mindestgröße 3 Mitarbeiter).
      e. Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung (Mindestdeckung 1 500 000 EUR) vorliegt.
      VI.2.5) Voraussichtliche Termine im Wettbewerb:
      27.10. – 15.12.2015 – Veröffentlichung des Wettbewerbs/Registrierungszeitraum;
      20.11.2015 – Preisrichtervorbesprechung/Kolloquium;
      22.12.2015 – Abgabe;
      23.– 24.02.2016 – Preisgericht.
      Die in der Auslobung benannten Termine sind verbindlich.
      VI.2.6) Rückfragen:
      Fragen zum Wettbewerb sind ausschließlich schriftlich per Email an die unter I.1 genannte Kontaktadresse zu richten.
      VI.2.7) Preisrichter:
      u. a. Prof. Ulrike Böhm (Berlin), Prof. Jörg Aldinger (Stuttgart), Prof. Christa Reicher (Aachen), Andreas Ludwig, Baudezernent der Stadt Trier, Arndt Müller, Vorstand der SWT, Roswitha Sinz, Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e. V. (Düsseldorf).
      VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

      Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
      Postfach 3269
      55022 Mainz
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 6131162234

      VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
      VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

      Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
      55022 Mainz
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 6131162234

      VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      27.10.2015
    © European Union, http://ted.europa.eu
  • Protected by Copyscape
  • Gewährleistung

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 28.10.2015
Ergebnis veröffentlicht 03.05.2016
Zuletzt aktualisiert 23.03.2018
Wettbewerbs-ID 2-214150 Status
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