Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Neubau Zweifachsporthalle Grenzweg Düsseldorf – Architektur/ HKLS/ ELT.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Düsseldorf.
NUTS-Code DEA11
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Aufgrund der gestiegenen Schülerzahl am Schulstandort Grenzweg 12 und des Mitgliederaufkommens des Turnvereins Kalkum-Wittlaer besteht der Bedarf einer neuen Zweifach-Sporthalle.
Die bestehende Einfachhalle am Schulstandort Grenzweg 12 ist für die Zukunft nicht mehr alleine ausreichend.
Eine standardisierte Zweifachsporthalle mit 22 m x 44 m und 7 m Höhe soll auf dem Schulgelände errichtet werden.
Hierfür besteht eine entsprechende Reservefläche auf dem Schulstandort.
Die zu planende Zweifachsporthalle muss folgenden Bedarf abdecken:
— Ausstattung für sämtliche Hallensportarten inklusive Ballsport (Fußball, Handball, Volleyball, Basketball, Hockey und Inlinehockey);
— als Versammlungsstätte bis max. 999 Personen nutzbar;
— Flächenbedarf für Möbellager ca. 30 m2.
Für die Umsetzung der zu planenden Zweifachhalle werden Folge-Maßnahmen notwendig:
— Herstellen einer ausreichend großen Schulhoffläche;
— Umsetzen der Außenspielgeräte;
— Umsetzen der Fahrradständeranlage.
Folgende Merkmale des Geländes sind zu berücksichtigen:
— Baulast auf dem angrenzenden Schützenplatz notwendig;
— Grundstück ist mit mehreren Baulasten und Grunddienstbarkeiten belastet;
— Emissions- und Verkehrsgutachten aufgrund angrenzender Wohnbebauung notwendig;
— Zulässigkeit der Bebauung gemäß § 34 BauGB;
— das Grundstück befindet sich innerhalb einer Wasserschutzzone.
Bei der Durchführung der Maßnahme ist Folgendes zu beachten:
— Es gelten die Baustandards der Landeshauptstadt Düsseldorf.
— Die Vorgaben für barrierefreies Bauen sind einzuhalten.
— Die Richtlinien für den Sportbau sind zu berücksichtigen.
Die Maßnahme soll im Sommer 2018 abgeschlossen sein.
Die nach Kostenannahme ermittelten Baukosten (KG 200 – 400) belaufen sich auf ca. 2.960.000 EUR.
Die in diesem Verfahren zu vergebende Leistung umfasst sämtliche Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 in den Leistungsbildern Objektplanung (hier auch Architektur) sowie der Technischen Gebäudeausrüstung (hier auch HKLS/ ELT). Die Technische Gebäudeausrüstung wird die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5 und 8 umfassen.
Zur Vermeidung von Schnittstellen und der Sicherstellung lediglich eines Ansprechpartners für den AG werden die Leistungen Objektplanung sowie der Technische Gebäudeausrüstung zusammen vergeben.
Der Bildung von Arbeitsgemeinschaft zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung wird ausdrücklich zugestimmt.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Die in diesem Verfahren zu vergebende Leistung umfasst sämtliche Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 in den Leistungsbildern Objektplanung (hier auch Architektur) sowie der Technische Gebäudeausrüstung (hier auch HKLS /ELT).
Die Technische Gebäudeausrüstung wird die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5 und 8 umfassen.
Nach der Leistungsphase 3 erfolgt eine politische Beschlussfassung zur Weiterführung des Projektes.
Von dem Ergebnis des Beschlusses ist der Abruf der weiteren Leistungsphasen abhängig.
Zur Vermeidung von Schnittstellen und der Sicherstellung lediglich eines Ansprechpartners für den AG werden die Leistungen Objektplanung sowie der Technische Gebäudeausrüstung zusammen vergeben.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Direkt beauftragt werden die Leistungsphasen 1-3.
Die weiteren Leistungsphasen werden optional stufenweise beauftragt.
Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche Beratungsleistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/ Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 1.4.2016. Abschluss 30.9.2018
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und müssen mit der Einreichung des Angebots einen bevollmächtigten alleinigen Vertreter für das Vergabeverfahren benennen. Die von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht ist im Auftragsfall im Original vorzulegen.
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: (1) Der Bieter verpflichtet sich, die geltenden Bestimmungen des Datenschutzgesetzes NW in der jeweils gültigen Fassung zu beachten und anzuwenden. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Daten aus dem Bereich der Sozial- und Daseinsvorsorge (Amt für soziale Sicherung und Integration, Jugend-, Gesundheitsamt u. ä.). Einzelheiten zu § 11 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) bleiben einer späteren Ausgestaltung vorbehalten und werden ggf. nachträglich Vertragsbestandteil. Der Bieter hat – auch nach Beendigung der Angebotsphase – über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten absolute Verschwiegenheit zu bewahren. Dazu hat er auch die bei der Erstellung des Angebotes beteiligten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu verpflichten. Im Auftragsfall ist die Erklärung zur Vertraulichkeit rechtsverbindlich unterzeichnet abzugeben. Dies gilt auch für beauftragte Subunternehmer, die der Bieter hierzu zu verpflichten hat.
(2) Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen.
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Folgende Nachweise/ Selbsterklärungen sind unter Verwendung der Bewerberunterlage mit der Bewerbung auszufüllen (weitere Details siehe Bewerberunterlage):
— Nachweis über die Eintragung in das einschlägige Handelsregister durch Vorlage eines Auszugs dieses Registers (nicht älter als 3 Monate) oder einer gleichwertigen Bescheinigung des Herkunftslandes (nicht älter als 3 Monate).
— Erklärung zu zwingenden Ausschlusskriterien, § 4 (6) VOF, s. Anlage der Bewerberunterlage.
— Erklärung zu Ausschlusskriterien, § 4 (9) VOF, s. Anlage der Bewerberunterlage.
— Nachunternehmererklärung, s. Anlage der Bewerberunterlage.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Folgende Nachweise/ Selbsterklärungen sind unter Verwendung der Bewerberunterlage mit der Bewerbung auszufüllen (weitere Details siehe Bewerberunterlage):
Der Bewerber hat den Nachweis der Deckungszusage der Betriebshaftpflichtversicherung zu führen, dass er über eine Versicherungsdeckung bei Schäden (Betriebshaftpflicht) über eine Mindestsumme von 2,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie über 2,5 Mio. EUR für Vermögensschäden verfügt, s. Anlage der Bewerberunterlage. (Mit Abgabe des Angebotes weist der Bieter eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mittels Erklärung der Versicherung oder vergleichbarer Urkunde nach. Mindestanforderung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über die Deckungssummen abgeschlossen wird.
Der endgültige Nachweis einer Versicherung mit den vorgenannten Versicherungssummen ist auf Anforderung durch den Auftraggeber mittels einer Beitragszahlungsbestätigung des Versicherungsgebers für den aktuellen Versicherungszeitraum zu erbringen.).
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Folgende Nachweise/ Selbsterklärungen sind unter Verwendung der Bewerberunterlage mit der Bewerbung auszufüllen (weitere Details siehe Bewerberunterlage):
— Nachweis der Befähigung der Projektleitungen und Verantwortlichen, s. Anlage der Bewerberunterlage.
— Nachweis Projektreferenzen, s. Anlage der Bewerberunterlage:
Gewertet werden drei vergleichbare Projekte hinsichtlich der Objektplanung und der technischen Gebäudeausrüstung, die in den letzten fünf Jahren (Oktober 2010 bis Ende September 2015) fertiggestellt worden sind.
Voraussetzung zur Bewertung der Referenzprojekte ist:
— Nachweis mindestens eines Neubaus einer Sporthalle (mindestens Zweifach-Sporthalle);
— Vorliegen eines Referenzschreibens pro Referenzprojekt, Eigenauskünfte gelten nicht als Referenzschreiben;
— Nutzfläche mind. 1.000 m2 bei Neubauten;
— Kosten KG 300 > 0,75 Mio. EUR brutto (je Projekt);
— Kosten KG 400 > 0,25 Mio. EUR brutto (je Projekt);
— Mindestens bearbeitete Leistungsphasen: 2 – 8 HOAI;
— Projektstand: fertiggestellt (LP 8 abgeschlossen).
— Erklärung zu beschäftigten und vorgesehenen Ingenieuren und Architekten, s. Anlage der Bewerberunterlage:
Erklärung über die Anzahl der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren beschäftigten Ingenieure und Architekten. Ausschließlich fest angestellte Mitarbeiter werden gewertet.
— Erklärung zur technischen Ausstattung, s. Anlage der Bewerberunterlage:
Es sind Angaben zum Technologieeinsatz und den zu verwendenden EDV-Software zu machen.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden.
Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufserfahrung verfügen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/ Ingenieur benennen.
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: (1) Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: – Vorhandene/ vorgesehene Deckungssummen je Personen- und Sachschadensfall: 3 %; – Vorhandene/ vorgesehene Deckungssummen je sonstigem Schadensfall (Vermögensschäden): 3 %.(2) Fachliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens:- mittlere Anzahl beschäftigter Ingenieure/ Architekten der letzten 3 Jahre: 3 %; – Anzahl für das Projekt vorgesehenen Architekten bzw. Ingenieure: 3 %.(3) Fachliche Eignung des Bewerbers:- Projektleiter, Berufserfahrung in Jahren: 3 %; – Projektleiter, Erfahrung in vergleichbaren Projekten: 3 %; – Verantwortlicher Objektplanung, Berufserfahrung in Jahren: 3 %; – Verantwortlicher Objektplanung, Erfahrung in vergleichbaren Projekten: 3 %; – Verantwortlicher Planer HKLS, Berufserfahrung in Jahren: 3 %; – Verantwortlicher Planer HKLS, Erfahrung in vergleichbaren Projekten: 3 %; – Verantwortlicher Planer ELT, Berufserfahrung in Jahren: 3 %; – Verantwortlicher Planer ELT, Erfahrung in vergleichbaren Projekten: 3 %; – Bauleiter Objekt, Berufserfahrung in Jahren: 1 %; – Bauleiter Objekt, Erfahrung in vergleichbaren Projekten: 1 %; – Bauleiter TGA, Berufserfahrung in Jahren: 1 %; – Bauleiter TGA, Erfahrung in vergleichbaren Projekten: 1 %.(4) Unternehmen Projektreferenzen:- Art des Auftraggebers: 8 %; – Auftragsart: 6 %; – erbrachte Leistung: 6 %; – Gegenstand des Auftrags: 10 %; – Projektgegenstand: 18 %; – Nutzfläche in m²: 4 %; – Baukosten KG 300 nach DIN 276 in EUR brutto: 4 %; – Baukosten KG 400 nach DIN 276 in EUR brutto: 4 %.Die Bewertungsmatrix liegt den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb bei. Innerhalb der gewichteten Kriterien werden, entsprechend den mit den eingereichten Unterlagen gemachten Angaben, jeweils bis zu 6 Punkte vergeben. Die Punktezahl wird mit der jeweiligen Gewichtung des Kriteriums multipliziert. Die Gesamtzahl der Punkte wird durch Addition aller gewichteten Punktzahlen der Kriterien ermittelt. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 600.Nach Auswertung der Bewerbungen unter Anwendung dieser Matrix wird die o. g. Zahl der Bewerber aufgefordert ein Angebot einzureichen und zum Verhandlungstermin eingeladen. Das Angebot und die Präsentation des Bieters werden u. a. unter den folgend genannten Kriterien beurteilt:- Eindruck zum Projektteam hinsichtlich Erreichung der Projektziele; – Eindruck zu vorzustellendem Referenzprojektes bezüglich:(1) Projektabwicklung, insbesondere unter laufendem Betrieb; (2) Nachhaltigkeit und Energieeffizienz; – Eindruck zur Konzeptvorstellung zur Projektabwicklung der geplanten Baumaßnahme; – Eindruck zur vorzustellenden Kosten- und Terminsteuerung; – Eindruck zur vorgesehenen Organisation und zur örtlichen Präsenz; – Eindruck zur vorgesehenen Qualitätssicherung der einzelnen Leistungsphasen; – Grundleistungen gem. HOAI und Nebenkosten; – Gesamteindruck der Präsentation (nur bei Patt-Situationen).
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote ja
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 23.11.2015 - 16:00
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
30.11.2015 - 11:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
(1) Fehlende Erklärungen oder Nachweise sind nach schriftlicher Anforderung der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
(2) Fragen sind während des Bewerbungsverfahrens bis spätetestens vier Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist schriftlich per E-Mail oder per Fax an die Submissionsstelle des Bauverwaltungsamtes (s. Anhang A II) ) zu richten.
(3) Sofern der Bieter die geforderte Leistung nicht selbst erbringt und/ oder Subunternehmer einsetzen will, hat er den Teil der Leistung zu beschreiben, den er durch Subunternehmer erbringen lassen will. Sofern der Subunternehmer bereits bekannt ist, so hat er auch vom Subunternehmer die entsprechenden Eignungsnachweise zu erbringen.
(4) Bieter, sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit sie bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, sind verpflichtet, die gem. §§ 4 und 18 des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW vom 10.01.2012 geforderten Verpflichtungserklärungen abzugeben. Zudem ist die Verpflichtungserklärung gemäß § 19 TVgG-NRW vom Bieter abzugeben. Diese Verpflichtungserklärungen werden im Rahmen des Angebotsverfahrens von den ausgewählten Bietern angefordert.
(5) Die Bewerber haben zur Abgabe ihrer Bewerbung zwingend eine Teilnahmeantragsunterlage zu verwenden, diese ist bei der Submissionsstelle des Bauverwaltungsamtes (s. Anhang A II) ) per E-Mail, Fax oder schriftlich anzufordern.
(6) Die Abgabe des Teilnahmeantrages muss schriftlich innerhalb der gesetzten Frist unter Verwendung des beigefügten Rückumschlages ei der Submissionsstelle des Bauverwaltungsamtes (s. Anhang A II) ) erfolgen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem
Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der
zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder
im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig,
soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht (unverzüglich) gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29.10.2015