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  • DE-84028 Landsut
  • 30.11.2015
  • Ausschreibung
  • (ID 2-214625)

Sanierung der Eishalle 1 in Landshut – Objektplanungsleistungen nach § 34 HOAI, Tragwerksplanungsleistungen nach § 51, Leistungen der Technischen Ausrüstung – Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 nach § 53 HOAI (HLS) und Leistungen der Technischen Ausrüstung – Anlagengruppen 4, 5 und 6 nach § 53 HOAI (ELT)


 
  • Projektdaten

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    Bewerbungsschluss 30.11.2015, 14:00 Bewerbungsschluss
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Gebäudetyp Sport und Freizeit
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude / Technische Ausrüstung / Tragwerksplanung
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Stadt Landshut, Landshut (DE)
    Betreuer HITZLER INGENIEURE, München (DE), Berlin (DE), Bremen (DE), Düsseldorf (DE), Frankfurt a. Main (DE), Hamburg (DE), Homburg/Saar (DE), Ingolstadt (DE), Koblenz (DE), Wien (AT), Graz (AT), Kempten (DE), Köln (DE), Landshut (DE), Nürnberg (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Sanierung der Eishalle 1 in Landshut.
    Seitens der Stadt Landshut ist die Sanierung der Eishalle 1 in mehreren aufeinanderfolgenden Bauabschnitten unter Aufrechterhaltung des Trainings- und Spielbetriebs beabsichtigt. In diesem Zusammenhang wird derzeitig von 5 Bauabschnitten ausgegangen. Sämtliche Sanierungsmaßnahmen sind zeitlich so zu planen und zu koordinieren, dass sie weitestgehend außerhalb der Eissaison umgesetzt werden. Als Planungs- und Realisierungszeitraum wird derzeitig von ca. 6 bis 8 Jahren ausgegangen.
    Im Folgenden sind einige erforderliche Sanierungsmaßnahmen aufgezählt. Die Aufzählung ist nicht abschließend:
    — Sanierung bzw. Erneuerung der Dachkonstruktion aus Stahl-Fachwerkbindern,
    — Sanierung bzw. Erneuerung der Dachschale (Trapezblechdeckung auf Sandwichpaneelen),
    — brandschutztechnische Sanierung der Eishalle,
    — Sanierung der Umkleide- und Sanitärbereiche,
    — umfangreiche Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen an der technischen Ausrüstung.
    Die Eispiste ist nicht Gegenstand der Sanierungsmaßnahme.
    Mittels dieser Ausschreibung sollen folgende Leistungen vergeben werden:
    — Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-9,
    — Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-6,
    — Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1-8 gemäß §§ 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-9.
    Die zu vergebenden Leistungen sind auf der Grundlage einer vorliegenden Machbarkeitsstudie zu erbringen. Diese wird den präqualifizerten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
    Leistungsumfang
    Die für diese Gesamtbaumaßnahme erforderlichen Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 gemäß §§ 49 ff. HOAI sowie Leistungen der technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1-8, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI werden mit vorliegender Ausschreibung vergeben.
    Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Dabei soll zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) für alle Leistungsbereiche beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.
    Adresse des Bauherren DE-84028 Landsut
    TED Dokumenten-Nr. 385917-2015

  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen

      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

      Stadt Landshut, vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Hans Rampf
      Altstadt 315
      84028 Landsut
      DEUTSCHLAND

      Weitere Auskünfte erteilen: Hitzler Ingenieure
      Ehrenbreitsteiner Straße 28
      Zu Händen von: Herrn Baumgartner
      80993 München
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: MTVxYG1iXF1gbm9gZ2dgO2Nkb3VnYG0oZGliYGlkYHBtYClfYA==

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: Hitzler Ingenieure
      Ehrenbreitsteiner Straße 28
      Zu Händen von: Herrn Baumgartner
      80993 München
      DEUTSCHLAND
      Internet-Adresse: http://www.hitzler-ingenieure.de/ausschreibungen

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Hitzler Ingenieure
      Ehrenbreitsteiner Straße 28
      Zu Händen von: Herrn Baumgartner
      80993 München
      DEUTSCHLAND

      I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde
      I.3)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
      I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1)Beschreibung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      Sanierung der Eishalle 1 in Landshut – Objektplanungsleistungen nach § 34 HOAI, Tragwerksplanungsleistungen nach § 51, Leistungen der Technischen Ausrüstung – Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 nach § 53 HOAI (HLS) und Leistungen der Technischen Ausrüstung – Anlagengruppen 4, 5 und 6 nach § 53 HOAI (ELT).
      II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Landshut.

      NUTS-Code DE221

      II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
      II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
      II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Sanierung der Eishalle 1 in Landshut.
      Seitens der Stadt Landshut ist die Sanierung der Eishalle 1 in mehreren aufeinanderfolgenden Bauabschnitten unter Aufrechterhaltung des Trainings- und Spielbetriebs beabsichtigt. In diesem Zusammenhang wird derzeitig von 5 Bauabschnitten ausgegangen. Sämtliche Sanierungsmaßnahmen sind zeitlich so zu planen und zu koordinieren, dass sie weitestgehend außerhalb der Eissaison umgesetzt werden. Als Planungs- und Realisierungszeitraum wird derzeitig von ca. 6 bis 8 Jahren ausgegangen.
      Im Folgenden sind einige erforderliche Sanierungsmaßnahmen aufgezählt. Die Aufzählung ist nicht abschließend:
      — Sanierung bzw. Erneuerung der Dachkonstruktion aus Stahl-Fachwerkbindern,
      — Sanierung bzw. Erneuerung der Dachschale (Trapezblechdeckung auf Sandwichpaneelen),
      — brandschutztechnische Sanierung der Eishalle,
      — Sanierung der Umkleide- und Sanitärbereiche,
      — umfangreiche Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen an der technischen Ausrüstung.
      Die Eispiste ist nicht Gegenstand der Sanierungsmaßnahme.
      Mittels dieser Ausschreibung sollen folgende Leistungen vergeben werden:
      — Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-9,
      — Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-6,
      — Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1-8 gemäß §§ 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-9.
      Die zu vergebenden Leistungen sind auf der Grundlage einer vorliegenden Machbarkeitsstudie zu erbringen. Diese wird den präqualifizerten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
      II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

      7100000071200000713000007132700071315000

      II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
      II.1.8)Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
      II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
      Die für diese Gesamtbaumaßnahme erforderlichen Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 gemäß §§ 49 ff. HOAI sowie Leistungen der technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1-8, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI werden mit vorliegender Ausschreibung vergeben.
      Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Dabei soll zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) für alle Leistungsbereiche beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.
      II.2.2)Angaben zu Optionen
      Optionen: ja
      Beschreibung der Optionen: — Leistungsphase 3-6 für Leistungen der Tragwerksplanung bzw. Leistungsphasen 3-9 für Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie Leistungen der Technischen Ausrüstung (ebenfalls jeweils stufenweise abrufbar),
      — Besondere Leistungen gemäß Anlagen 10, 14 und 15 HOAI.
      II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Bedingungen für den Auftrag
      III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
      Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung:
      für Personenschäden: 3 000 000 EUR,
      für sonstige Schäden: 1 000 000 EUR,
      bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut.
      Ein Nachweis der Versicherung über die geforderte Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall sollte den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
      III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      Gemäß HOAI (in der zum Vertragsschluss gültige Fassung).
      III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
      Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft auftreten und einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
      III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
      III.2)Teilnahmebedingungen
      III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist (gemäß § 4 Abs. 2 VOF),
      b) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet (gemäß § 4 Abs. 2 VOF),
      c) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF nicht vorliegen.
      Die oben geforderten Erklärungen und Angaben sind durch eine rechtsverbindliche Unterschrift mittels des vorgegebenen Bewerbungsbogens zu bestätigen bzw. durch entsprechende Kopien der Unterlagen zu belegen.
      III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Ein Nachweis der entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (gemäß § 5 Abs. 4a VOF).
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Geforderte Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung:
      für Personenschäden: 3 000 000 EUR,
      für sonstige Schäden: 1 000 000 EUR.
      III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
      III.2.3.1) – Eignungsprüfung gemäß § 5 Abs. 5 VOF.
      In einem ersten Wertungsschritt wird anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen.
      Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der selbst zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
      III.2.3.2) – Für die Auswahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (vgl. § 10 Abs. 2 VOF), wird wie folgt vorgegangen:
      A – Fachliche Qualifikation:
      1 – Darstellung von maximal 2 Referenzprojekten für die Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff. HOAI aus den letzten 10 Geschäftsjahren (ab 2006 bis zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung). Referenzprojekte die vor 2006 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Maßgeblich für die Wertbarkeit des Referenzprojektes ist die Inbetriebnahme. Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
      — Das Referenzprojekt ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der allgemeinen Projektanforderung vergleichbar (hier: Sanierung Hochbaumaßnahme unter laufendem Betrieb),
      — das Referenzprojekt ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der Nutzung vergleichbar (hier: Sportstätte),
      — das Referenzprojekt wird als Versammlungsstätte gemäß VStättVO genutzt,
      — das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Projektkosten mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (≥ 10 000 000 EUR brutto, Kgr. 200-700, DIN 276),
      — das Referenzprojekt wurde im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers gem. § 98 GWB abgewickelt,
      — dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-8 der Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) beauftragt,
      — das Referenzprojekt befindet sich mindestens in der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung/Bauüberwachung) oder ist abgeschlossen.
      2 – Darstellung von maximal 2 Referenzprojekten für die Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI aus den letzten 10 Geschäftsjahren (ab 2006 bis zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung). Referenzprojekte die vor 2006 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Maßgeblich für die Wertbarkeit des Referenzprojektes ist die Inbetriebnahme. Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
      — Das Referenzprojekt ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der allgemeinen Projektanforderung vergleichbar (hier: Sanierung Hochbaumaßnahme),
      — das Referenzprojekt ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der projektspezifischen Anforderung vergleichbar (hier: weitgespanntes Hallentragwerk mit einer stützenfreien Spannweite ≥ 30,0 m),
      — dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-6 der Tragwerkplanung (§ 51 HOAI) beauftragt,
      — das Referenzprojekt befindet sich mindestens in der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung/Bauüberwachung) oder ist abgeschlossen.
      3 – Darstellung von maximal 2 Referenzprojekten für die Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 gem. §§ 53 ff. HOAI aus den letzten 10 Geschäftsjahren (ab 2006 bis zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung). Referenzprojekte die vor 2006 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Maßgeblich für die Wertbarkeit des Referenzprojektes ist die Inbetriebnahme. Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
      — Das Referenzprojekt ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der allgemeinen Projektanforderung vergleichbar (hier: Sanierung Hochbaumaßnahme unter laufendem Betrieb),
      — das Referenzprojekt ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der Nutzung vergleichbar (hier: Sportstätte),
      — das Referenzprojekt wird als Versammlungsstätte gemäß VStättVO genutzt,
      — das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Projektkosten mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (≥ 10 000 000 EUR brutto, Kgr. 200-700, DIN 276),
      — das Referenzprojekt wurde im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers gem. § 98 GWB abgewickelt,
      — durch den Bewerber wurden die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 (§ 53 HOAI) erbracht,
      — dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-8 der Technischen Ausrüstung (§ 55 HOAI) beauftragt,
      — das Referenzprojekt befindet sich mindestens in der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung/Bauüberwachung) oder ist abgeschlossen.
      4 – Darstellung von maximal 2 Referenzprojekten für die Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 gem. §§ 53 ff. HOAI aus den letzten 10 Geschäftsjahren (ab 2006 bis zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung). Referenzprojekte die vor 2006 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Maßgeblich für die Wertbarkeit des Referenzprojektes ist die Inbetriebnahme. Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
      — Das Referenzprojekt ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der allgemeinen Projektanforderung vergleichbar (hier: Sanierung Hochbaumaßnahme unter laufendem Betrieb),
      — das Referenzprojekt ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der Nutzung vergleichbar (hier: Sportstätte),
      — das Referenzprojekt wird als Versammlungsstätte gemäß VStättVO genutzt,
      — das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Projektkosten mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (≥ 10 000 000 EUR brutto, Kgr. 200-700, DIN 276),
      — das Referenzprojekt wurde im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers gem. § 98 GWB abgewickelt,
      — durch den Bewerber wurden die Anlagengruppen 4, 5 und 6 (§ 53 HOAI) erbracht,
      — dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-8 der Technischen Ausrüstung (§ 55 HOAI) beauftragt,
      — das Referenzprojekt befindet sich mindestens in der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung/Bauüberwachung) oder ist abgeschlossen.
      Die erfolgreiche Abwicklung/Bearbeitung der Referenzprojekte ist jeweils mittels Referenzbescheinigung des öffentlichen bzw. privaten Auftraggebers zu belegen.
      Bei Bietergemeinschaften dürfen in Summe maximal 2 Referenzprojekte für die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, 2 Referenzprojekte für die Leistungen der Tragwerksplanung, 2 Referenzprojekte für die Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 sowie 2 Referenzprojekte für die Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 benannt werden. Darüber hinausgehende Referenzen werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
      B – Personelle Besetzung:
      Angabe der technischen Leitung. Benennung des vorgesehenen Projektleiters sowie dessen Stellvertreter unter Angabe dessen/deren Referenzen. Es kann für den Projektleiter sowie für den stellvertretenden Projektleiter bis zu 2 Referenzen angegeben werden.
      Eine zeitliche Beschränkung der Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters besteht nicht. Es sollte dargestellt werden, dass seitens des Projektleiters sowie dessen Stellvertreter Erfahrung bei der Planung und Abwicklung von vergleichbaren Projekten vorherrscht. Für die maximale Bewertung sollte bzgl. der Referenzprojekte des Projektleiters bzw. dessen Stellvertreter folgende Anforderungen erfüllt sein:
      — Das Referenzprojekt ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der allgemeinen Projektanforderung vergleichbar (hier: Sanierung Hochbaumaßnahme unter laufendem Betrieb),
      — das Referenzprojekt ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der Nutzung vergleichbar (hier: Sportstätte),
      — das Referenzprojekt wird als Versammlungsstätte gemäß VStättVO genutzt,
      — das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Projektkosten mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (≥ 10 000 000 EUR brutto, Kgr. 200-700, DIN 276),
      — das Referenzprojekt wurde im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers gem. § 98 GWB abgewickelt,
      — durch den Projektleiter bzw. stellvertretender Projektleiter wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 der Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) erbracht.
      Bei Bietergemeinschaften sind seitens der Gemeinschaft ein Projektleiter sowie ein stellvertretender Projektleiter zu benennen.
      Die Benennung von jeweils 2 Personen je Bietergemeinschaftspartner ist unerwünscht. Die Berufszulassung des Projektleiters und dessen Stellvertreters ist durch Vorlage von Studiennachweisen/Ausbildungsnachweisen o. ä. nachzuweisen.
      Zusätzliche Abgabeleistungen/Benennungen:
      — Benennung der vorgesehenen Mitarbeiter für das Projekt sowie Vorlage von entsprechenden Studiennachweisen/Ausbildungsnachweisen o. ä.,
      — Abgabe eines Organigramms des Projektteams (bei Bietergemeinschaften unter Einbeziehung des ARGE-Partners).
      III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
      III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
      III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
      Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ und/ oder „Architekt“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
      Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 19 Abs. 2 VOF.
      III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Verfahrensart
      IV.1.1)Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
      IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5

      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Bieter mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens: A – Fachliche Qualifikation 60 % (siehe III.2.3.2 – A)), hieraus: Referenzprojekte 60 Punkte. 1 – Objekplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI: Je angegebenes Referenzprojekt für die Objektplanung Gebäude und Innenräume können maximal 10 Punkte (vgl. III.2.3 der Bekanntmachung) erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 2 Projekten für die Objektplanung Gebäude und Innenräume können insgesamt 20 Punkte erzielt werden (2 Referenzprojekte x max. 10 Punkte = max. 20 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes für die Objektplanung Gebäude und Innenräume wird wie folgt vorgegangen: – Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der allgemeinen Projektanforderung vergleichbar (hier: Sanierung Hochbaumaßnahme unter laufendem Betrieb)?Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Wenn das Referenzprojekt nur bedingt hinsichtlich der Anforderungen vergleichbar ist (z. B. Sanierung Hochbaumaßnahme nicht unter laufenden Betrieb) werden 1,0 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der Nutzung vergleichbar (hier: Sportstätte)? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben.– Wird das Referenzprojekt als Versammlungsstätte gemäß VStättVO (Versammlungsstättenverordnung) genutzt? Wenn ja, werden 1,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Kosten ≥ 10 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700, DIN 276))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (10 000 000 EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Kosten als 10,0 Mio. EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. Beispiel: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten (Kgr. 200-700) in Höhe von 5 Mio. EUR werden 1,0 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 5 000 000 EUR/10 000 000 EUR x 2,0 Punkte. – Wurde das angegebene Referenzprojekt im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers gem. § 98 GWB abgewickelt? Wenn ja, werden 1,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 34 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 2-8 beauftragt wurden, werden 1,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-8) werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 96 v. H. nach HOAI 2013) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, beauftragte Leistungsphasen (hier: Leistungsphasen 1 und 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Beispiel: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 1-5 beauftragt. Hier werden 0,52 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 50 v. H./96 v. H. x 1,0 Punkte. – Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 1,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. 2 – Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI: Je angegebenes Referenzprojekt für die Tragwerksplanung können maximal 10 Punkte (vgl. III.2.3 der Bekanntmachung) erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 2 Projekten für die Tragwerksplanung können insgesamt 20 Punkte erzielt werden (2 Referenzprojekte x max. 10 Punkte = max. 20 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes für die Tragwerksplanung wird wie folgt vorgegangen:– Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der allgemeinen Projektanforderung vergleichbar (hier: Sanierung Hochbaumaßnahme)? Wenn ja, werden 3,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Wenn das Referenzprojekt nur bedingt hinsichtlich der Anforderungen vergleichbar ist (z. B. Neubau Hochbaumaßnahme) werden 1,5 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der projektspezifischen Anforderung vergleichbar (hier: weitgespanntes Hallentragwerk mit einer stützenfreien Spannweite ≥ 30,0 m)?Wenn ja, d. h. wenn die stützenfreie Spannweite ≥ 30,0 m ist, werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringeren stützenweiten Spannweite als 30,0 m wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. Beispiel: Bei einem Referenzprojekt mit einer stützenfreien Spannweite von 15,0 m werden 1,5 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 15,0 m/30,0 m x 3,0 Punkte.– Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 2-6 (gem. § 51 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 2-6 beauftragt wurden, werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-6) werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-6 = 97 v. H. nach HOAI 2013) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, beauftragte Leistungsphasen (hier: Leistungsphase 1) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Beispiel: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 1-5 beauftragt. Hier werden 1,96 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 95 v. H./97 v. H. x 2,0 Punkte. – Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. 3 – Technische Ausrüstung, Analgengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 gemäß §§ 53 ff. HOAI: Je angegebenes Referenzprojekt für die Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 können maximal 5 Punkte (vgl. III.2.3 der Bekanntmachung) erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 2 Projekten für die Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 können insgesamt 10 Punkte erzielt werden (2 Referenzprojekte x max. 5 Punkte = max. 10 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes für die Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 wird wie folgt vorgegangen: – Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der allgemeinen Projektanforderung vergleichbar (hier: Sanierung Hochbaumaßnahme unter laufendem Betrieb)?Wenn ja, werden 1,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Wenn das Referenzprojekt nur bedingt hinsichtlich der Anforderungen vergleichbar ist (z. B. Sanierung Hochbaumaßnahme nicht unter laufenden Betrieb) werden 0,5 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der Nutzung vergleichbar (hier: Sportstätte)? Wenn ja, werden 1,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben.– Wird das Referenzprojekt als Versammlungsstätte gemäß VStättVO (Versammlungsstättenverordnung) genutzt? Wenn ja, werden 0,5 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Kosten ≥ 10 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700, DIN 276))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (10 000 000 EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 0,5 Punkte vergeben. Bei geringeren Kosten als 10 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. Beispiel: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten (Kgr. 200-700) in Höhe von 5 000 000 EUR werden 0,25 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 5 000 000 EUR/10 000 000 EUR x 0,5 Punkte. – Wurde das angegebene Referenzprojekt im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers gem. § 98 GWB abgewickelt? Wenn ja, werden 0,5 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 (gem. § 53 HOAI) erbracht? Wenn die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 erbracht wurden, werden 0,5 Punkte vergeben. Bei geringeren, erbrachten Anlagengruppen (weniger als Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8) werden die tatsächlich erbrachten Anlagengruppen den geforderten Anlagengruppen gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Für die angegebenen Referenzprojekte werden über das geforderte Maß hinausgehende, erbrachte Anlagengruppen (hier: Anlagengruppen 4, 5 und 6) bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Beispiel: Durch den Bewerber wurden die Anlagengruppen 1, 2 und 3 erbracht. Hier werden 0,3 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 3 AG/5 AG x 0,5 Punkte. – Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 55 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 2-8 beauftragt wurden, werden 0,5 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-8) werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 96 v. H. nach HOAI 2013) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, beauftragte Leistungsphasen (hier: Leistungsphasen 1 und 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Beispiel: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 1-5 beauftragt. Hier werden 0,26 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 50 v. H./97 v. H. x 0,5 Punkte. – Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 0,5 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. 4 – Technische Ausrüstung, Analgengruppen 4, 5 und 6 gemäß §§ 53 ff. HOAI: Je angegebenes Referenzprojekt für die Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 können maximal 5 Punkte (vgl. III.2.3) der Bekanntmachung) erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 2 Projekten für die Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 können insgesamt 10 Punkte erzielt werden (2 Referenzprojekte x max. 5 Punkte = max. 10 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes für die Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 wird wie folgt vorgegangen: – Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der allgemeinen Projektanforderung vergleichbar (hier: Sanierung Hochbaumaßnahme unter laufendem Betrieb)?Wenn ja, werden 1,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Wenn das Referenzprojekt nur bedingt hinsichtlich der Anforderungen vergleichbar ist (z. B. Sanierung Hochbaumaßnahme nicht unter laufenden Betrieb) werden 0,5 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der Nutzung vergleichbar (hier: Sportstätte)? Wenn ja, werden 1,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben.– Wird das Referenzprojekt als Versammlungsstätte gemäß VStättVO (Versammlungsstättenverordnung) genutzt? Wenn ja, werden 0,5 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Kosten ≥ 10 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700, DIN 276))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (10 000 000 EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 0,5 Punkte vergeben. Bei geringeren Kosten als 10 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. Beispiel: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten (Kgr. 200-700) in Höhe von 5 000 000 EUR werden 0,25 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 5 000 000 EUR/10 000 000 EUR x 0,5 Punkte. – Wurde das angegebene Referenzprojekt im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers gem. § 98 GWB abgewickelt? Wenn ja, werden 0,5 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt die Anlagengruppen 4, 5 und 6 (gem. § 53 HOAI) erbracht? Wenn die Anlagengruppen 4, 5 und 6 erbracht wurden, werden 0,5 Punkte vergeben. Bei geringeren, erbrachten Anlagengruppen (weniger als Anlagengruppen 4, 5 und 6) werden die tatsächlich erbrachten Anlagengruppen den geforderten Anlagengruppen gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Für die angegebenen Referenzprojekte werden über das geforderte Maß hinausgehende, erbrachte Anlagengruppen (hier: Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8) bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Beispiel: Durch den Bewerber wurden die Anlagengruppen 4 und 5 erbracht. Hier werden 0,33 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 2 AG/3 AG x 0,5 Punkte. – Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 55 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 2-8 beauftragt wurden, werden 0,5 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-8) werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 96 v. H. nach HOAI 2013) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, beauftragte Leistungsphasen (hier: Leistungsphasen 1 und 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Beispiel: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 1-5 beauftragt. Hier werden 0,26 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 50 v. H./97 v. H. x 0,5 Punkte. – Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 0,5 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Die für die einzelnen Leistungsbereiche (d. h. Objektplanung Gebäude und Innenrämue, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung) abverlangten Referenzprojekte können identisch sein, dürfen also mehrfach für die einzelnen Leistungsbereiche genannt werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Referenzprojekte nicht identisch sein müssen.B – Personelle Besetzung 40 % (siehe III.2.3.2 – B), hieraus: Technische Leitung (Projektleiter+ Stellv. Projektleiter) 40 Punkte. Je angegebenes Referenzprojekt des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters können maximal 10 Punkte erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 2 Projekten für den Projektleiter und 2 Projekten für den stellvertretenden Projektleiter können insgesamt 40 Punkte erzielt werden (2 x 2 Referenzprojekte x max. 10 Punkte = max. 40 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt vorgegangen: – Ist das angegebene Referenzprojekt des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der allgemeinen Projektanforderung vergleichbar (hier: Sanierung Hochbaumaßnahme unter laufendem Betrieb)?Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Wenn das Referenzprojekt des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters nur bedingt hinsichtlich der Anforderungen vergleichbar ist (z. B. Sanierung Hochbaumaßnahme nicht unter laufenden Betrieb) werden 1,0 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der Nutzung vergleichbar (hier: Sportstätte)? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben.– Wird das Referenzprojekt des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters als Versammlungsstätte gemäß VStättVO (Versammlungsstättenverordnung) genutzt? Wenn ja, werden 1,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Kosten ≥ 10 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700, DIN 276))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (10 000 000 EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Kosten als 10 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. Beispiel: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten (Kgr. 200-700) in Höhe von 5 000 000 EUR werden 1,0 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 5 000 000 EUR/10 000 000 EUR x 2,0 Punkte. – Wurde das angegebene Referenzprojekt des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleitersim Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers gem. § 98 GWB abgewickelt? Wenn ja, werden 1,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 34 HOAI) durch den Projektleiter bzw. den stellvertretenden Projektleiter erbracht? Wenn die Leistungsphasen 2-8 erbracht wurden, werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, erbrachtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-8) werden die tatsächlich erbrachten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 96 v. H. nach HOAI 2013) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das Maß geforderteLeisuntgsphasen (Leistungsphasen 1 und 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Beispiel: Durch den Projektleiter wurden die Leistungsphasen 1-5 erbracht. Hier werden 1,04 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 50 v. H./96 v. H. x 2,0 Punkte. Der zur Wertung herangezogene Beurteilungskatalog (hierin dargestellt: Bepunktung innerhalb der o. g. Kriterien sowie mögliche Abzüge) wird zum Download unter www.hitzler-ingenieure.de/ausschreibungen zur Verfügung gestellt.

      IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
      IV.2)Zuschlagskriterien
      IV.2.1)Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
      IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
      IV.3)Verwaltungsangaben
      IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
      IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      nein
      IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 30.11.2015 - 14:00
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein
      IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      30.11.2015 - 14:00
      IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.
      IV.3.7)Bindefrist des Angebots
      IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
      VI.3)Zusätzliche Angaben
      Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren.
      Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
      Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe.
      Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex und Telefaxe sind nicht zugelassen.
      Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der herunterzuladenden Formblätter („Bewerbungsbogen“) zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen.

      Der Bewerbungsbogen sowie alle weiteren Unterlagen stehen unter www.hitzler-ingenieure.de/ausschreibungen zum Download zur Verfügung.

      Die Bewerbungsunterlagen sind im Format DIN A4, in einem sog. „Schnellhefter“ oder Vergleichbarem ohne feste Bindung einzureichen. Sog. „Leitz-Ordner“, fest gebundene Unterlagen, etc. sind nicht gewünscht.
      Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen.
      Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
      Der Teilnahmeantrag ist zwingend mittels des beigefügten Rücksendeaufklebers auf dem Umschlag/der Verpackung zu kennzeichnen. Sind für den Versand zusätzliche Versandtaschen o.ä. seitens des Kurierdienstes zu verwenden, so ist der Teilnahmeantrag in einem veschlossenen Umschlag mit dem Rücksendeaufkleber in der Versandtasche zu kennzeichnen.
      Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 5 Abs. 3 VOF nachzufordern.
      Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 10 Abs. 3 VOF durch Los zu treffen.
      Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

      Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
      80538
      Maximilianstaße 39 München
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 8921762411
      Fax: +49 8921762847

      VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
      VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

      Stadt Landshut
      Altstadt 315
      84028 Landshut
      DEUTSCHLAND

      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      28.10.2015
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 02.11.2015
Zuletzt aktualisiert 11.11.2020
Wettbewerbs-ID 2-214625 Status Kostenpflichtig
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