Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Generalplanung für den Neubau eines Besucher- und Dokumentationszentrums für die Gedenkstätte Feldscheune Isenschnibbe Gardelegen.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Gedenkstätte Feldscheune Isenschnibbe, An der Gedenkstätte 1 in 39638 Gardelegen.
NUTS-Code
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Leistungen der Generalplanung mit Objektplanung Gebäude und Freianlagen (Teil 3, Abschnitt 1 und 2 HOAI 2013), Tragwerksplanung (Teil 4, Abschnitt 1 HOAI 2013), Technische Ausrüstung mit den Anlagengruppen 1 bis 5 (Teil 4, Abschnitt 2 HOAI), Beratungsleistung Bauphysik (Anlage 1.2 HOAI 2013), Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (Anhang 4 HOAI 2013), Brandschutzkonzept für den Neubau eines Besucher- und Dokumentationszentrums.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Beauftragung Stufe 1: Generalplanung wie unter II.1.5) beschrieben mit den Leistungsphasen HOAI 2 + 3 (Vor- und Entwurfsplanung); weitere Leistungen werden stufenweise beauftragt – Stufe 2: Generalplanung wie unter II.1.5) beschrieben mit den Leistungsphasen HOAI 4 + 5, Stufe 3: Generalplanung wie unter II.1.5) beschrieben mit den Leistungsphasen HOAI 6-9; ein Anspruch auf Übertragung der Stufen 2 und 3 besteht nicht.
Die Leistungen der Leistungsphase 1 HOAI aller Fachdisziplinen sind bereits erbracht. Der aktuelle Terminplan sieht eine Beauftragung und den Beginn der Leistungsphase 2 im Mai 2016 vor. Das Budget der KGR 200 bis 500 beträgt 2 500 000 EUR brutto.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Siehe II.2.1).
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
HOAI in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sie haben zudem einen Vertreter zu benennen, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Dieser muss mindestens die Leistungen Objektplanung Gebäude erbringen.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind nicht zulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Angaben gemäß VOF § 4 (2) + (3); schriftliche Eigenerklärung, dass die Gründe nach VOF § 4 (6) + (9) nicht vorliegen; Nachweis über die Rechtslage; Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (nicht älter als 3 Monate ab Datum nach VI.5); Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung Architekt durch Bescheinigung der jeweiligen Architektenkammer oder Kopie der letzten Beitragsrechnung (jeweils nicht älter als 1 Jahr ab Datum nach VI.5); Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme Personenschäden 1 500 000 EUR, Deckungssumme sonstige Schäden 1 000 000 EUR). Bei Bietergemeinschaften sind die v. g. Nachweise (bis auf die Berufsbezeichnung Architekt) von jedem Beteiligten zu erbringen.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Angaben zum Umsatz der Jahre 2013, 2014, 2015 (letztes Jahr geschätzt); Angaben zu den Mitarbeitern (Anzahl, Qualifikation, Berufserfahrung). Bei Bietergemeinschaften sind die v. g. Angaben von jedem Beteiligten zu erbringen.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Referenzen je Objektplanung Gebäude, Tragwerksplanung und Planung Techn. Ausrüstung: Gedenkstätten (Neu-/Umbau), Sakralbauten (Neu-/Umbau), Museen (Neu-/Umbau), Besucher- und Dokumentationszentrum (Neubau) in den Jahren 2010 bis 2015 (abgeschlossene Projekte mit Abschluss LP 8 und in Bearbeitung befindliche Projekte ab LP 3), davon Projekte öffentlicher Auftraggeber; zusätzlich für Objektplanung Gebäude: Teilnahme an Wettbewerben in den v. g. Referenzkategorien; zusätzlich für Tragwerk: Projekte mit einer Tragkonstruktion, die einen wesentlichen gestalterischen Aspekt der Architektur bildet; zusätzlich für Techn. Ausrüstung: Projekte mit autarker Ver- und Entsorgung, Projekte mit mind. 30 %-iger Unterschreitung der gültigen EnEV-Forderungen.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Zugelassen ist jeder Planer (Generalplaner oder bevollmächtigter Vertreter einer Bietergemeinschaft), der nach den Architektengesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der RL für die gegenseitige Anerkennung der Diplome auf dem Gebiet der Architektur, berechtigt ist, in der BRD als Architekt tätig zu werden. Juristische Personen sind zugelassen, wenn zu deren satzungsgemäßem Gesellschaftszweck Planungsleistungen gehören, die der Aufgabenstellung entsprechen, sofern sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nach vorstehenden Ausführungen benennen (VOF § 19). Der Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister ist nach Maßgabe des Mitgliedstaates zu erbringen, in dem der Bewerber tätig ist.
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: ° Angaben und Nachweise zu III.2.1), III.2.2), III.3.1) und III.3.2) sind Ausschlusskriterien. Fehlende und unvollständige Nachweise und Angaben sowie abgelaufene Nachweise führen zum Ausschluss.° Angaben zu III.2.3) werden bewertet (Hinweis zum Abruf der Bewertungsliste unter VI.3)° bei gleicher Bewertung entscheidet das Losverfahren.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
8.12.2015 - 10:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
VI.3)Zusätzliche Angaben
Die Bewerbungsunterlagen sind zwingend anhand der Checkliste und unter Verwendung der Formulare zusammenzustellen. Die Unterlagen, einschließlich der Bewertungsliste, sind unter www.jostconsult.de (Rubrik Ausschreibungen) herunterladbar oder können unter der E-Mail-Adresse gemäß Anhang A abgefordert werden. Für nicht ausgefüllte Formulare oder bei Nichtverwendung der Formulare gelten die geforderten Angaben als nicht erbracht. Die einzureichenden Unterlagen sind in DIN A4 vorzulegen und dürfen maximal 30 Seiten beidseitig (oder 60 Seiten einseitig) bedruckt nicht überschreiten; bei Bietergemeinschaften maximal 50 Seiten beidseitig (oder 100 Seiten einseitig) bedruckt. Die eingereichten Unterlagen (inkl. Formblätter, Nachweise und eigene Angaben) sind zusätzlich als 1 Dokument im Dateiformat PDF einzureichen.
Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe voraussichtlich am 22.1.2016 erhalten die ausgewählten Teilnehmer zusätzliche Unterlagen. Von den Teilnehmern wird die Erstellung eines Lösungsvorschlags als Generalplaner mit Kostenschätzung und Honorarkalkulation erwartet. Die Stiftung Gedenkstätten richtet voraussichtlich am 4.2.2016 einen gemeinsamen Termin in Gardelegen mit den Teilnehmern zur Klärung der Aufgabenstellung und Randbedingungen aus. Ein Gremium aus Fach- und Sachpreisrichtern (in Anlehnung an RPW 2013) und der Stiftung Gedenkstätten wird voraussichtlich am 7.4.2016 einen Vorschlag für das wirtschaftlich günstigste Angebot unterbreiten. Die Aufwendungen der ausgewählten Teilnehmer werden mit einer Bearbeitungspauschale von je 3 500 EUR brutto pro Teilnehmer vergütet. Es ist angedacht, die eingereichten Lösungsvorschläge nach Abschluss des Verfahrens öffentlich auszustellen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 345514-1529/1536
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) – GWB – unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
6.11.2015