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  • DE-09456 Annaberg-Buchholz, DE-09456 Annaberg-Buchholz
  • 04/2016
  • Ergebnis
  • (ID 2-217055)

Neu- und Umgestaltung des Technischen Museums Frohnauer Hammer


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 15.04.2016 Entscheidung
    Verfahren Offener Wettbewerb nach RPW
    Berufsgruppen Arbeits- und Bietergemeinschaften von Architekten / Architektinnen und Landschaftsarchitekten / -architektinnen
    Teilnehmer Tatsächliche Teilnehmer: 82
    Gebäudetyp Museen, Ausstellungsbauten
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude / Objektplanung Freianlagen / Denkmalschutz
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 24.000 EUR zzgl. USt.
    Gebühren 100,00 EUR
    Baukosten 2.700.000 EUR
    Auslober/Bauherr Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz, Annaberg-Buchholz (DE)
    Betreuer Schubert + Horst Architekten Partnerschaftsgesellschaft mbB, Dresden (DE) Büroprofil
    Preisrichter Dagmar König, Dr. Matthias Lerm, Michaela Noack, Prof. Dr. J. Alexander Schmidt, Prof. Dr. Ralf Weber [Vorsitz]
    Aufgabe
    Das Technische Museum „Frohnauer Hammer“ ist neben dem Erzgebirgsmuseum und der „Manufaktur der Träume“ eines der drei Museen, die sich in kommunaler Trägerschaft der Stadt Annaberg-Buchholz befinden. 1908 wurde die Hammerschmiede samt Hammerherrenhaus der Öffentlichkeit als Museum zugänglich gemacht. Es ist das älteste technische Denkmal Sachsens und eine der bekanntesten Sehenswürdigkeiten des Erzgebirges mit durchschnittlich jährlich 37.000 Besuchern. Die Stadt Annaberg-Buchholz hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Profile der drei Museen des städtischen Museenverbundes zu schärfen. Aktuell ist das Technische Museum „Frohnauer Hammer“ Bestandteil der Nominierungsliste „Kulturlandschaft Erzgebirge“ zum UNESCO Weltkulturerbe, eine Entscheidung dazu wird es seitens der UNESCO Mitte 2016 geben.
    Der Wettbewerb wird auf der Grundlage der vorliegenden Zielstellung für die Entwicklung von Realisierungsideen für den Neubau eines Besucherzentrums – Empfangs- und Ausstellungsgebäudes, der Gestaltung der Außenanlagen sowie für denkmalgerechte Anpassungsmaßnahmen am und im Bestand zu Gunsten einer zukunftsweisenden und barrierearmen Nutzbarkeit durchgeführt. Für diese Planungs- und Bauaufgabe lobt die Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz einen offenen, interdisziplinären, einstufigen, anonymen Planungswettbewerb gem. RPW 2013 § 3 Abs.2 aus. Für das Gesamtbauvorhaben stehen dem Auslober ca. 2.700.000,- € brutto für die Kostengruppen KG 300 bis KG 500 zur Verfügung.
    Downloads ENOTICES_Anabuch-2015-159641-F12-DE.pdf
    Adresse des Bauherren DE-09456 Annaberg-Buchholz
    Projektadresse Sehmatalstraße 3
    DE-09456 Annaberg-Buchholz
    TED Dokumenten-Nr. 429243-2015
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Wettbewerbsbekanntmachung

      Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

      I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

      Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz
      Markt 1
      Kontaktstelle(n): Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz
      Zu Händen von: Büro des Oberbürgermeisters: Büroleiter Herr Marcel Rockstroh bzw. SG Vergaben/Fördermittel Frau Jana Kreher
      09456 Annaberg-Buchholz
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 3733425206
      E-Mail: MTFsYHFiZGstcW5ianJzcW5nP2BtbWBhZHFmLGF0Ymdnbmt5LWNk bzw. MjE4WE9cTxxZYFNWU2AuT1xcT1BTYFUbUGNRVlZdWmgcUlM=
      Fax: +49 3733425202

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: www.annaberg-buchholz.de

      Weitere Auskünfte erteilen: Schubert Horst Architekten Partnerschaft BdA
      Antonstraße 16
      Zu Händen von: Frau Wiedemann
      01097 Dresden
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: MjEzWWViW2FUaFhlW1RgYFhlM2ZWW2hVWGVnIFtiZWZnIVdY

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: Schubert Horst Architekten Partnerschaft BdA
      Antonstraße 16
      Zu Händen von: Frau Wiedemann
      01097 Dresden
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: MjE5U19cVVtOYlJfVU5aWlJfLWBQVWJPUl9hGlVcX2BhG1FS

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Schubert Horst Architekten Partnerschaft BdA
      Antonstraße 16
      Kontaktstelle(n): Kennwort: Wettbewerb „Technisches Museum Frohnauer Hammer“
      Zu Händen von: Frau Wiedemann
      01097 Dresden
      DEUTSCHLAND

      I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde
      1.3)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
      1.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts

      II.1)Beschreibung
      II.1.1)Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber:
      Wettbewerb zur Neu- und Umgestaltung des Technischen Museums Frohnauer Hammer.
      II.1.2)Kurze Beschreibung:
      Das Technische Museum „Frohnauer Hammer“ ist neben dem Erzgebirgsmuseum und der „Manufaktur der Träume“ eines der drei Museen, die sich in kommunaler Trägerschaft der Stadt Annaberg-Buchholz befinden. 1908 wurde die Hammerschmiede samt Hammerherrenhaus der Öffentlichkeit als Museum zugänglich gemacht. Es ist das älteste technische Denkmal Sachsens und eine der bekanntesten Sehenswürdigkeiten des Erzgebirges mit durchschnittlich jährlich 37 000 Besuchern.
      Die Stadt Annaberg-Buchholz hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Profile der 3 Museen des städtischen Museenverbundes zu schärfen.
      Aktuell ist das Technische Museum „Frohnauer Hammer“ Bestandteil der Nominierungsliste „Kulturlandschaft Erzgebirge“ zum UNESCO-Weltkulturerbe, eine Entscheidung dazu wird es seitens der UNESCO Mitte 2016 geben.
      Der Wettbewerb wird auf der Grundlage der vorliegenden Zielstellung für die Entwicklung von Realisierungsideen für den Neubau eines Besucherzentrums – Empfangs- und Ausstellungsgebäudes, der Gestaltung der Außenanlagen sowie für denkmalgerechte Anpassungsmaßnahmen am und im Bestand zu Gunsten einer zukunftsweisenden und barrierearmen Nutzbarkeit durchgeführt.
      Für diese Planungs- und Bauaufgabe lobt die Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz einen offenen, interdisziplinären, einstufigen, anonymen Planungswettbewerb gem. RPW 2013 § 3 Abs.2 aus.
      Für das Gesamtbauvorhaben stehen dem Auslober ca. 2 700 000 EUR brutto für die Kostengruppen KG 300 bis KG 500 zur Verfügung.
      II.1.3)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

      7120000071400000

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
      III.2)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Berechtigt zur Teilnahme am Wettbewerb sind Arbeits- und Bietergemeinschaften von Architekten/Architektinnen und Landschaftsarchitekten/-architektinnen. Generalplaner sind bei gleicher Eignung ebenfalls zugelassen.
      Natürliche Personen müssen am Tage der Auslobung gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Landschaftsarchitekt berechtigt sein. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung als Architekt/Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach § 35 und 36 des Sächsischen Architektengesetzes (SächsArchG) des Freistaates Sachsen gewährleistet ist.
      Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Wettbewerbsaufgabe entspricht und einer der Gesellschafter oder einer der bevollmächtigten Vertreter und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt.
      Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Teilnahmehindernisse sind nach RPW 2013 § 4 Abs. 2 geregelt. Eine Beteiligung auch einzelner Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften an mehr als einer Arbeitsgemeinschaft ist unzulässig und führt zum Ausschluss aller davon betroffenen Arbeitsgemeinschaften.

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Art des Wettbewerbs
      Offen
      IV.2)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
      IV.3)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
      Zur Beurteilung werden alle Wettbewerbsarbeiten zugelassen,
      — die den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen;
      — in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen;
      — die nicht gegen bindende Vorgaben verstoßen;
      — termingerecht eingegangen sind und
      — keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.
      Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht.
      Die zugelassenen Arbeiten werden an Hand der nachfolgenden Kriterien beurteilt:
      — Einordnung des Neubaus/der Neubauten einschließlich der Bezugnahme auf den städtebaulichen und landschaftlichen Kontext und den denkmalgeschützten Bestand;
      — Einhaltung der Grenzen des Wettbewerbsgebietes;
      — Logik und Plausibilität der schematisch dargestellten Erschließungs- und Funktionskonzeption der Gesamtanlage in Bezug auf den gewählten Standort;
      — Architektur;
      — Entwurfsidee, Grad und Qualität der Durcharbeitung, Materialität und Oberflächen;
      — Kombination und Verteilung der Nutzungen;
      — innenarchitektonische wie funktionale Qualitäten der Ausstellungsräume;
      — Landschaftsarchitektur – Entwurfsidee zum Freiraumkonzept, Grad und Qualität der Durcharbeitung;
      — Barrierefreie bzw. an den denkmalgeschützten Gebäudebestand angepasste barrierearme Erschließung;
      — Einhaltung der bauplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen;
      — Einhaltung der denkmalrechtlichen Rahmenbedingungen;
      — Wirtschaftlichkeit des Entwurfskonzeptes in Bezug auf die angegebenen Investitionskosten.
      Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar.
      IV.4)Verwaltungsangaben
      IV.4.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
      IV.4.2)Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 15.1.2016
      Kostenpflichtige Unterlagen: ja
      Preis: 100 EUR

      Zahlungsbedingungen und -weise: Der Erhalt der Wettbewerbsunterlagen ist ohne Registrierung über folgende WEB-Site möglich: http://www.schubert-horst.com/wb-frohnauerhammer

      Als Voraussetzung der Teilnahme am Wettbewerb haben sich alle an der Teilnahme Interessierte bis spätestens 15.1.2016 unter folgender E-Mail-Adresse registrieren zu lassen: E-Mail: MTheamdgZlltXWpgWWVlXWo4a1tgbVpdamwlYGdqa2wmXF0=

      Nur registrierte Teilnehmer erhalten die für das Einsatzmodell erforderlichen Modelleinsatzplatten. Für den Erhalt der Modelleinsatzplatten ist eine Schutzgebühr von 100 EUR auf folgendes Konto zu zahlen:
      Kontoinhaber: Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz, Erzgebirgssparkasse, IBAN: DE30 8705 4000 3329 0011 18, BIC: WELADED1STB, Verwendungszweck: WB Frohnauer Hammer, KTR 2520013, SK 840300.
      Der Zahlungsnachweis für die Schutzgebühr ist bei der Registrierung per E-Mail anzuhängen.
      Wird die Wettbewerbsarbeit vollständig und rechtzeitig eingereicht und vom Preisgericht zur Bewertung zugelassen, wird die Schutzgebühr nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens auf das in der Verfassererklärung angegebene Konto zurückgezahlt.
      IV.4.3)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 18.2.2016
      IV.4.4)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.4.5)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.
      IV.5)Preise und Preisgericht
      IV.5.1)Angaben zu Preisen:
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Für Preise wird eine Gesamtsumme von 24 000 EUR netto bereitgestellt. Die Verteilung erfolgt gemäß RPW 2013, Anlage II, 3:
      1. Preis (40 %): 9 600 EUR,
      2. Preis (30 %): 7 200 EUR,
      3. Preis (20 %): 4 800 EUR,
      4. Preis (10 %): 2 400 EUR.
      Wettbewerbssumme: 24 000 EUR (zzgl. MwSt. 19 %).
      Das Preisgericht ist bei einstimmiger Beschlussfassung befugt, die Preisgelder anders als dargestellt zu verteilen.
      IV.5.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
      Siehe IV.5.1).
      IV.5.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
      IV.5.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: ja
      IV.5.5)Namen der ausgewählten Preisrichter
      1. Stimmberechtigter Fachpreisrichter: Prof. Dr. Ralf Weber, Architekt, TU Dresden, Lehrstuhl Raumgestaltung, Fakultät Architektur
      2. Stimmberechtigte Fachpreisrichterin: Dagmar König, Architektin, Stadt Annaberg-Buchholz, Sachgebietsleiterin Planung
      3. Stimmberechtigter Fachpreisrichter: Prof. Dr. J. Alexander Schmidt, Architekt, Institut für Stadtplanung + Städtebau, Universität Duisburg-Essen
      4. Stimmberechtigter Fachpreisrichter: Dr.-Ing. Matthias Lerm, Architekt, Stadtverwaltung Jena, Fachbereich Stadtentwicklung
      5. Stimmberechtigte Fachpreisrichterin: Michaela Noack, Freie Garten- und Landschaftsarchitektin, Dresden 
      6. ständig anwesende, stellvertretende Fachpreisrichterin: Silvia Schellenberg-Thaut, Architektin BDA, Atelier ST, Gesellschaft von Architekten mbH, Leipzig
      7. Stimmberechtigter Sachpreisrichter: Rolf Schmidt, Oberbürgermeister, Stadt Annaberg-Buchholz
      8. Stimmberechtigter Sachpreisrichter: Joachim Riebel, Museologe, Leipzig
      9. Stimmberechtigter Sachpreisrichter: Dr. phil. Jörg Feldkamp, Direktor des Sächsischen Industriemuseums Chemnitz a. D., Chemnitz und Prof. Dr. Rainer Hertting-Thomasius, Diplom-Designer, Professor für Industriedesign, HTWK Leipzig
      10. weitere ständig anwesende, stellvertretende Sachpreisrichter: Prof. Dr. Marcus Köhler, Gartendenkmalpfleger, TU Dresden, Institut für Landschaftsarchitektur; Dipl. Ing. Klaus Hirsch, Künstler, Szenograf; Dr. Igor Jenzen, Direktor des Museums für Sächsische Volkskunst, Staatl. Kunstsammlungen Dresden

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: ja
      Angabe der Vorhaben und/oder Programme: Der Wettbewerb ist Teil des Projektes „Museen im Erzgebirge – Tradition und Zukunft / Muzea v Krušných horách – tradice a budoucnost“ für welches Fördermittel aus dem EU-Förderprogramm INTERREG V A-Kooperationsprogramm Freistaat Sachsen Tschechische Republik, Förderperiode 2014-2020 akquiriert werden sollen.
      VI.2)Zusätzliche Angaben:
      1. Preisrichtervorbesprechung 16.11.2015,
      2. Absendung der Bekanntmachung an EU-Amtsblatt 30.11.2015,
      3. Bereitstellung der Auslobungsunterlagen zum Download 30.11.2015,
      4. Rückfragen an Ausloberin bis 8.12.2015,
      5. Kolloquium 14.12.2015,
      6. Beantwortung der Rückfragen bis 18.12.2015,
      7. Ablauf Registrierungsfrist 15.1.2016,
      8. Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 18.2.2016,
      9. Abgabe des Modells 3.3.2016,
      10. Preisgerichtssitzung 14.-15.4.2016.
      Optional wird der Auftraggeber im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren mit den Preisträgern Verhandlungsgespräche durchführen.
      Die Termine werden den Teilnehmern rechtzeitig bekanntgegeben.
      Der Termin für die Ausstellung aller Wettbewerbsarbeiten wird rechtzeitig bekanntgegeben.
      Sachverständige Berater ohne Stimmrecht:
      Dr. Michael Streetz, Landesamt für Denkmalpflege,
      Marcel Rockstroh, Büroleiter des Oberbürgermeisters der Stadt Annaberg-Buchholz,
      Christina Linke, Stadt Annaberg-Buchholz Fachbereichsleiterin für Bildung, Kultur, Tourismus und Sport,
      Christian Uhlig, Stadt Annaberg-Buchholz, Fachbereich Bau, Sachgebietsleiter Hoch- und Tiefbau,
      Frank Seidel, Stadt Annaberg-Buchholz, Fachbereich Bau, Sachgebiet Hochbau,
      Wolfgang Blaschke, Stadt Annaberg-Buchholz, Leiter Städtische Museen,
      Jörg Bräuer, Stadt Annaberg-Buchholz, Kurator Städtische Museen,
      Dr. Gabriele Lorenz, Stadt Annaberg-Buchholz, Kulturmanagerin,
      Bernd Schreiter, Stadt Annaberg-Buchholz, Museumsführer.
      Vertreter der Vorprüfung:
      Frau Anja Wiedemann, Schubert Horst Architekten, Dresden,
      Frau Friederike Schubert, Schubert Horst Architekten, Dresden,
      Herr Matthias Horst, Schubert Horst Architekten, Dresden.
      Weitere Bearbeitung:
      Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die weitere Bearbeitung des Wettbewerbsergebnisses ab. Die Ausloberin beabsichtigt unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, gem. § 3 (4) VOF i.V.m. § 8 (2), Satz 1 RPW 2013 den ersten Preisträger des Wettbewerbs mit Planungsleistungen gem. HOAI §§ 3(2), § 34(Leistungsbild Gebäude und Innenräume) und § 39 (Leistungsbild Freianlagen) zu beauftragen, sofern und sobald die Wettbewerbsaufgabe umgesetzt wird und kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.
      Der zu vergebende Planungsauftrag für Objektplanungsleistungen umfasst zunächst die LPH. 2-3 gemäß HOAI § 34 und 39. Die weitere Beauftragung für die LPH. 4-8(9) gemäß HOAI §34 und 39 erfolgt stufenweise. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller LPH. besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster LPH.
      Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde liegt.
      Bevor die Ausloberin den Auftrag im beschriebenen Umfang erteilt, beabsichtigt sie zu prüfen ob der erste Preisträger die Gewähr für eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen erwarten lässt und ob keine sonstigen wichtigen Gründe der Beauftragung entgegenstehen.
      Die Ausloberin wird im Rahmen eines Auftragsgespräches prüfen, ob der erste Preisträger weitere, auftragsbezogene Anforderungen erfüllt.
      Die Wettbewerbsaufgabe wird nach HOAI 2013, Anlage 10.2. Gebäude und Anlage 11.2 – Objektliste Oberflächengestaltungen und Pflanzungen für Fußgängerbereiche – in die Honorarzone IV eingestuft.
      Anforderungen zum Auftragsgespräch:
      Im Auftragsfall muss der Auftragnehmer eine ausreichende Personalstärke für die Planung und Durchführung des Projektes nachweisen. Gefordert werden für die erste Auftragsstufe (LPH. 2-3 gem. HOAI § 39) mindestens 1 Dipl. Ingenieur Architektur (Architektur oder gleichwertiger europäischer Berufsabschluss) und 1 Dipl. Ingenieur Landschaftsarchitektur (Landschaftsarchitektur oder gleichwertiger europäischer Berufsabschluss), sowie eine angemessene Anzahl von technischen Mitarbeitern. Ferner ist ein Projektleiter zu benennen der mind. 5 Jahre Berufserfahrung vorweist, sowie der Nachweis der Planung eines Gebäudes mit Baukosten (KG 300-400) von 800 000 EUR vorzulegen.
      Diese Anforderungen können durch den Büroinhaber selbst, Angestellte oder Nachunternehmer erfüllt werden. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation ist durch geeignete nachweise wie Lebenslauf, Zeugnisse oder eigene Arbeiten zu erbringen.
      Voraussetzung für eine Beauftragung ist der Nachweis durch geeignete Unterlagen, dass das o.g. Personal uneingeschränkt für die Erfüllung des Auftrags zur Verfügung steht. Dafür ist im Auftragsgespräch ein Konzept zur Projektorganisation über alle Leistungsphasen der HOAI vorzulegen (Organigramm des Projektteams, Verfügbarkeit während der Projektlaufzeit).
      Eine Zustimmung zum übersandten Vertragsentwurf wird abgefordert.
      Können vorgenannte Nachweise und Erklärungen durch den ersten Preisträger nicht beigebracht werden, steht ein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegen und der Auftrag kann nicht erteilt werden. Für diesen Fall oder für den Fall, dass es keinen ersten Preisträger gibt finden Vergabeverhandlungen gem. VOF § 11 im ersten Fall mit den verbliebenen Preisträgern und im zweiten Fall mit allen Preisträgern statt.
      Zu den Verhandlungsgesprächen sind von den Teilnehmern die o.g. Nachweise und Erklärungen bzgl. der auftragsbezogenen Einzelanforderungen zu erbringen.
      Folgende Zuschlagskriterien mit der angegebenen Wichtung werden für die Bewertung herangezogen:
      Kriterium/Wichtung:
      A Wettbewerbsergebnis 50 %,
      B Projektteam (Organigramm und Berufserfahrung) 15 %,
      C Projektleiter (Berufserfahrung) 15 %,
      D Honorar (Nebenkosten, Stundensätze) 10 %,
      E Gesamteindruck des Auftragsgesprächs 10 %.
      Eine detaillierte Verhandlungsmatrix wird mit der Einladung zu den Verhandlungsgesprächen den Teilnehmern ausgereicht.
      VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

      1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
      PF 10 13 64
      04013 Leipzig
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 3419771040
      Internet-Adresse: www.ldl.sachsen.de
      Fax: +49 34197710449

      VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig ist, soweit: 
      1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 
      2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 
      3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 
      4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
      VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

      Siehe I.1)

      VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      30.11.2015
    © European Union, http://ted.europa.eu
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 02.12.2015
Ergebnis veröffentlicht 26.04.2016
Zuletzt aktualisiert 21.12.2021
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