VI.2)Zusätzliche Angaben:
1. Preisrichtervorbesprechung 16.11.2015,
2. Absendung der Bekanntmachung an EU-Amtsblatt 30.11.2015,
3. Bereitstellung der Auslobungsunterlagen zum Download 30.11.2015,
4. Rückfragen an Ausloberin bis 8.12.2015,
5. Kolloquium 14.12.2015,
6. Beantwortung der Rückfragen bis 18.12.2015,
7. Ablauf Registrierungsfrist 15.1.2016,
8. Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 18.2.2016,
9. Abgabe des Modells 3.3.2016,
10. Preisgerichtssitzung 14.-15.4.2016.
Optional wird der Auftraggeber im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren mit den Preisträgern Verhandlungsgespräche durchführen.
Die Termine werden den Teilnehmern rechtzeitig bekanntgegeben.
Der Termin für die Ausstellung aller Wettbewerbsarbeiten wird rechtzeitig bekanntgegeben.
Sachverständige Berater ohne Stimmrecht:
Dr. Michael Streetz, Landesamt für Denkmalpflege,
Marcel Rockstroh, Büroleiter des Oberbürgermeisters der Stadt Annaberg-Buchholz,
Christina Linke, Stadt Annaberg-Buchholz Fachbereichsleiterin für Bildung, Kultur, Tourismus und Sport,
Christian Uhlig, Stadt Annaberg-Buchholz, Fachbereich Bau, Sachgebietsleiter Hoch- und Tiefbau,
Frank Seidel, Stadt Annaberg-Buchholz, Fachbereich Bau, Sachgebiet Hochbau,
Wolfgang Blaschke, Stadt Annaberg-Buchholz, Leiter Städtische Museen,
Jörg Bräuer, Stadt Annaberg-Buchholz, Kurator Städtische Museen,
Dr. Gabriele Lorenz, Stadt Annaberg-Buchholz, Kulturmanagerin,
Bernd Schreiter, Stadt Annaberg-Buchholz, Museumsführer.
Vertreter der Vorprüfung:
Frau Anja Wiedemann, Schubert Horst Architekten, Dresden,
Frau Friederike Schubert, Schubert Horst Architekten, Dresden,
Herr Matthias Horst, Schubert Horst Architekten, Dresden.
Weitere Bearbeitung:
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die weitere Bearbeitung des Wettbewerbsergebnisses ab. Die Ausloberin beabsichtigt unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, gem. § 3 (4) VOF i.V.m. § 8 (2), Satz 1 RPW 2013 den ersten Preisträger des Wettbewerbs mit Planungsleistungen gem. HOAI §§ 3(2), § 34(Leistungsbild Gebäude und Innenräume) und § 39 (Leistungsbild Freianlagen) zu beauftragen, sofern und sobald die Wettbewerbsaufgabe umgesetzt wird und kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.
Der zu vergebende Planungsauftrag für Objektplanungsleistungen umfasst zunächst die LPH. 2-3 gemäß HOAI § 34 und 39. Die weitere Beauftragung für die LPH. 4-8(9) gemäß HOAI §34 und 39 erfolgt stufenweise. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller LPH. besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster LPH.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde liegt.
Bevor die Ausloberin den Auftrag im beschriebenen Umfang erteilt, beabsichtigt sie zu prüfen ob der erste Preisträger die Gewähr für eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen erwarten lässt und ob keine sonstigen wichtigen Gründe der Beauftragung entgegenstehen.
Die Ausloberin wird im Rahmen eines Auftragsgespräches prüfen, ob der erste Preisträger weitere, auftragsbezogene Anforderungen erfüllt.
Die Wettbewerbsaufgabe wird nach HOAI 2013, Anlage 10.2. Gebäude und Anlage 11.2 – Objektliste Oberflächengestaltungen und Pflanzungen für Fußgängerbereiche – in die Honorarzone IV eingestuft.
Anforderungen zum Auftragsgespräch:
Im Auftragsfall muss der Auftragnehmer eine ausreichende Personalstärke für die Planung und Durchführung des Projektes nachweisen. Gefordert werden für die erste Auftragsstufe (LPH. 2-3 gem. HOAI § 39) mindestens 1 Dipl. Ingenieur Architektur (Architektur oder gleichwertiger europäischer Berufsabschluss) und 1 Dipl. Ingenieur Landschaftsarchitektur (Landschaftsarchitektur oder gleichwertiger europäischer Berufsabschluss), sowie eine angemessene Anzahl von technischen Mitarbeitern. Ferner ist ein Projektleiter zu benennen der mind. 5 Jahre Berufserfahrung vorweist, sowie der Nachweis der Planung eines Gebäudes mit Baukosten (KG 300-400) von 800 000 EUR vorzulegen.
Diese Anforderungen können durch den Büroinhaber selbst, Angestellte oder Nachunternehmer erfüllt werden. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation ist durch geeignete nachweise wie Lebenslauf, Zeugnisse oder eigene Arbeiten zu erbringen.
Voraussetzung für eine Beauftragung ist der Nachweis durch geeignete Unterlagen, dass das o.g. Personal uneingeschränkt für die Erfüllung des Auftrags zur Verfügung steht. Dafür ist im Auftragsgespräch ein Konzept zur Projektorganisation über alle Leistungsphasen der HOAI vorzulegen (Organigramm des Projektteams, Verfügbarkeit während der Projektlaufzeit).
Eine Zustimmung zum übersandten Vertragsentwurf wird abgefordert.
Können vorgenannte Nachweise und Erklärungen durch den ersten Preisträger nicht beigebracht werden, steht ein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegen und der Auftrag kann nicht erteilt werden. Für diesen Fall oder für den Fall, dass es keinen ersten Preisträger gibt finden Vergabeverhandlungen gem. VOF § 11 im ersten Fall mit den verbliebenen Preisträgern und im zweiten Fall mit allen Preisträgern statt.
Zu den Verhandlungsgesprächen sind von den Teilnehmern die o.g. Nachweise und Erklärungen bzgl. der auftragsbezogenen Einzelanforderungen zu erbringen.
Folgende Zuschlagskriterien mit der angegebenen Wichtung werden für die Bewertung herangezogen:
Kriterium/Wichtung:
A Wettbewerbsergebnis 50 %,
B Projektteam (Organigramm und Berufserfahrung) 15 %,
C Projektleiter (Berufserfahrung) 15 %,
D Honorar (Nebenkosten, Stundensätze) 10 %,
E Gesamteindruck des Auftragsgesprächs 10 %.
Eine detaillierte Verhandlungsmatrix wird mit der Einladung zu den Verhandlungsgesprächen den Teilnehmern ausgereicht.
VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig ist, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.