Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Stadt Bochum, Zentrale Dienste, Einkauf
Willy-Brandt-Platz 2 – 6
Kontaktstelle(n): Zentrale Dienste, Einkauf
Zu Händen von: Frau Birgit Gartz
44777 Bochum
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 2349104446
E-Mail: MjEwWF1XaGpwNlhlWV5rYyRaWw==
Fax: +49 234910794446
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: www.bochum.de
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Stadt Bochum – Zentrale Dienste – ZD 21-
44777 Bochum
DEUTSCHLAND
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Projektsteuerung Baumaßnahme Brücke Buselohstr.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Stadt Bochum, Buselohstraße, 44803 Bochum.
NUTS-Code DEA51
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Vorbemerkungen zu Art und Umfang der Baumaßnahme:
Die Stadt Bochum erneuert das in den Jahren 1941 bis 1943 errichtete und im Jahr 1972 ausgebaute Brückenbauwerk der Buselohstraße im Übergang der Stadtteile Kornharpen-Altenbochum.
Die Brücke überführt die gleichnamige Stadtstraße über zahlreiche im Einschnitt liegende Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG.
Die überführten Gleise der DB AG der Strecke Bochum-Dortmund sind hierbei von wesentlicher Bedeutung, da hier sowohl Stammstrecken des Fern- und Personennahverkehrs als auch Güterstrecken betroffen sind.
Die bestehende Buselohbrücke ist abgängig und wurde bereits für den Kfz-Verkehr über 2,8 Tonnen gesperrt und die Fahrgeschwindigkeiten auf 20 km/h reduziert. In Folge dessen müssen sowohl der LKW-Verkehr zum Industriegebiet Harpener Straße als auch die Buslinien 360 und 368 umgeleitet werden. Der Buselohbrücke kommt als Verbindung der Stadtteile Kornharpen und Altenbochum mit derzeit 6 000 Kfz pro Tag (der LKW-Anteil beträgt 5 Prozent) und zukünftig 8 000 Kfz pro Tag eine wichtige Bedeutung für das regionale Straßennetz (L 705 und B 226) zu.
Daher ist ein Ersatzneubau der Buselohbrücke erforderlich. Die neue Brücke soll den sicherheitstechnischen Anforderungen und dem gegenwärtigen Stand der Technik entsprechen. Zur Aufrechterhaltung des Verkehrs und des Betriebs der zahlreichen überführten Ver- und Entsorgungsleitungen während der Bauzeit ist der Ersatzneubau westlich des Bestandsbauwerkes geplant. Die neue
Verkehrsführung sieht eine komplette Umgestaltung des Knotenpunktes Harpener Straße / Buselohstraße / Auf der Prinz vor.
Nach Herstellung des Brückenneubaus und erfolgten Anbindungen an die Strecke wird der Verkehr auf dem Ersatzneubau geführt.
Der Neubau der Brücke Buselohstr. über die DB Gleisanlage ist einschl. Straßenbauarbeiten an die Firma Heinrich Walter Bau vergeben worden. Gleichzeitig erbringen die Stadtwerke Bochum auch noch Umlegungsarbeiten an den Versorgungsleitungen. Die Abstimmung der Termine mit der DB AG erfolgte bereits. Der geplante Ablauf der Maßnahme kann aus dem beiliegenden Terminplan ersehen werden. Die Bohrpfahlarbeiten werden Mitte Januar abgeschlossen, mit den Stahlbauarbeiten wird ab Anfang Januar begonnen.
Nach Abschluss dieser Maßnahme muss die alte Brücke Buselohstr. noch zurück gebaut werden. Hierzu ist auch noch eine Planung zu erstellen.
Die Planung und Ausschreibung der gesamten Maßnahme wurde von dem Ingenieurbüro Schüssler Plan erstellt. Die Bauüberwachung wird auch von Schüssler Plan durchgeführt.
Ausschreibungsgegenstand:
Die bereits im Bau befindliche Brückenbaumaßnahme soll jetzt zusätzlich durch einen Projektsteuerer in Bezug auf Termin- und Kostenüberwachung betreut und Risiken benannt und bewertet werden. Hierzu ist eine Teilnahme an den wöchentlichen Baubesprechungen erforderlich. Es muss ein monatlicher Bericht über die Termin- und Kostenentwicklung erstellt werden. Vierteljährlich ist der Ausschuss für Beteiligung und Kostenkontrolle zu informieren. Für eventuelle Terminverzögerungen und Kostenüberschreitungen müssen vom Projektsteuerer Gegenmaßnahmen und Alternativen erarbeitet und vorgestellt werden. Die angefragten Leistungen sollen ab Anfang Mai 2016 durchgeführt werden. Die Gesamtmaßnahme soll bis zum 31.12.2018 (32 Monate) abgeschlossen sein.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71240000, 71300000, 71244000, 71700000, 71248000
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Honorarkalkulation:
Pos. 1 pausch.
Projektsteuerungsleistungen für den Bereich Termin und Kostenkontrolle in Anlehnung an die AHO Blatt 9 für den Neubau der Brücke Buselohstr. einschl. Straßenbau und Umlegungsarbeiten der Versorgungsleitungen
D Termin, Kapazitäten und Logistik
— Fortschreibung des Terminrahmens,
— Überprüfung des Terminplans der bauausführenden Unternehmen,
— Fortschreiben des Steuerungsterminplanes,
— Terminsteuerung der Ausführung unter Berücksichtigung der Objektüberwachungsleistung einschl. Risikobewertung.
C Kosten und Finanzierung
— Kostensteuerung zur Einhaltung der Kostenziele einschl. Risikobewertung,
— Überprüfung und Freigabevorschläge bzgl. der Rechnungsprüfung der Objektüberwachung zur Zahlung an ausführende Firmen,
— Vorgeben von Deckungsbestätigungen für Nachträge.
Baukosten ca.:
Straßen- und Brückenbau 7 600 000 EUR
Ver- und Entsorgungsleitungen 2 500 000 EUR
DB AG Kosten 1 000 000 EUR
Sicherungsleistungen DB AG 300 000 EUR.
Pos. 2 pauschal
Projektsteuerungsleistungen für den Bereich Termin und Kostenkontrolle in Anlehnung an die AHO Blatt 9 für den Rückbau der alten Brücke Buselohstr.
D Termin, Kapazitäten und Logistik
— Fortschreibung des Terminrahmens,
— Überprüfung des Terminplans der Planungsbeteiligten,
— Erstellen und Fortschreiben des Steuerungsterminplanes,
— Terminsteuerung der Ausführung unter Berücksichtigung
der Objektüberwachungsleistung.
C Kosten und Finanzierung
— Kostensteuerung zur Einhaltung der Kostenziele,
— Überprüfung und Freigabevorschläge der Objektüberwachung zur Zahlung der ausführenden Firmen,
— Vorgeben von Deckungsbestätigungen für Nachträge.
Rückbaukosten ca. 700 000 EUR.
Pos. 3 32 Stück
monatliche Berichte der Baumaßnahme in Tabellenform erstellen, vorstellen und erläutern
Pos. 4 10 Stück
Berichte für den Ausschuss für Ausschuss für Beteiligung und Kostenkontrolle in Tabellenform erstellen, vorstellen und erläutern.
Pos. 5 15 Tage
Tagessätze des Projektsteuerers auf ausdrückliche Anweisung der städtischen Oberbauleitung für besondere zusätzliche Leistungen.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 2.5.2016.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Nachweis über das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung; abgedeckt sein müssen Sachschäden in einer Höhe von 2 000 000 EUR. Der Nachweis kann zunächst durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers erfolgen. Spätestens vor Auftragserteilung muss die Versicherung durch Policen (Kopien) nachgewiesen werden.).
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Die Bezahlung Ihrer Rechnungen erfolgt innerhalb von 21 Tagen nach Eingang der prüffähigen Rechnungen bei der Stadt Bochum. Sofern sie Skonto anbieten, beachten Sie bitte, dass die Stadt Bochum das Skonto bei Errechnung der Angebotsendpreise nur dann berücksichtigen kann, wenn Sie einen Skontosatz von mindestens 2 % und ein Zahlungsziel von mindestens 3 Wochen anerkennen. Ansonsten würde der Angebotsendpreis ohne Abzug von Skonto in die Angebotswertung einfließen.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen abzugeben:
* Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung gem. § 4 Abs. 3 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-
Westfalen (TVgG-NRW);
* Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Jeder Bewerber hat zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Angebot folgende Angaben /Unterlagen einzureichen:
1. Eigenerklärung zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit u. a. folgenden Inhalts:
Hiermit gebe ich folgende Erklärung über meine Eignung ab:
* Über mein Vermögen wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung
beantragt; ich befinde mich auch nicht in Liquidation.
* Ich habe keine Verfehlungen begangen, die zur Eintragung ins Vergaberegister bei der Informationsstelle für
Vergabeausschlüsse des Landes Nordrhein-Westfalen nach Korruptionsbekämpfungsgesetz geführt haben.
* Die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge nach § 19 (1) des Gesetzes zur Regelung
eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) für Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 21 (1 und 2) MiLoG liegen nicht vor. Ich bin
nicht mit einer Geldbuße von mindestens 2 500 EUR belegt worden.
(Hinweis: Bei Aufträgen ab 30 000 EUR netto holt die Stadt Bochum vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung ein.)
* Ich komme meiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Sozialversicherungsbeiträgen nach.
* Ich beschäftige keine Arbeitskräfte illegal.
* Ich beachte die Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes.
* Ich bin in einem Berufsregister eingetragen
(z. B. Handelsregister, Handwerksrolle, Handwerkskarte).
.
Zusätzliche Eigenerklärung gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG):
* Hiermit erkläre ich im Sinne des § 16 (5), Satz 1 TVgG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss vom Wettbewerb
gemäß § 13 (1) TVgG nicht vorliegen.
* Hiermit erkläre ich im Sinne des § 19 (1), Satz 3 TVgG, dass im Falle der Auftragserteilung bei Ausführung des Auftrags das
allgemeine Gleichbehandlungsrecht beachtet wird.
— Diese Erklärung ist nur von Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten abzugeben; sofern Sie nicht mehr als 20 Beschäftigte
haben, ist diese Erklärung nicht erforderlich-.
.
Die Eigenerklärung steht Ihnen auf dem Vergabemarktplatz NRW zum Download zur Verfügung, ist zwingend zu verwenden
und dem Teilnahmeantrag unterschrieben beizufügen. Sie dient gleichzeitig als Checkliste zur Überprüfung der Vollständigkeit
der Unterlagen.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Erklärung über einen Gesamtumsatz pro Jahr in Höhe von mindestens 500 000 EUR in den letzten 3 Geschäftsjahren für die Jahre 2012-2014 getrennt nach Jahren.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
* Auflistung von erbrachten Projektsteuerungsleistungen in den Jahren 2010-2014 bei öffentlich geförderten Neubau- und Sanierungsmaßnahmen.
* Schriftlicher Nachweis der Berufsqualifikation des für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiters als Diplom-Ingenieur durch Kammerzulassung oder durch ein entsprechendes Diplom
* Schriftliche Angaben (Name, berufliche Qualifikation und Projekterfahrung des betreuenden Mitarbeiters.
* Dieser muss in den letzten 5 Jahren mindestens eine Brückenbaumaßnahme mit einem Baukostenvolumen von rund 3 000 000 EUR als Projektsteuerer mit mind. den ausgeschriebenen Tätigkeiten betreut haben. Es ist mind. eine Referenz unter Angabe einer Ansprechperson mit Kontaktdaten beizufügen.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Offen
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
StBo ZD21 OV 07_2016
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 17.3.2016 - 12:00
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
17.3.2016 - 23:59
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
bis: 9.5.2016
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
1. Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie
die Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb bzw. für das spätere Angebotsverfahren kostenlos anfordern und
herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen.
—
2. Falls zum Verfahren Fragen auftreten, sind diese ausschließlich über die Kommunikationsebene der Vergabeplattform
einzureichen. Ihre Fragen und die Antworten der Stadt Bochum werden ausschließlich über die Kommunikationsebene allen
interessierten Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt. Die Fragensteller/Wettbewerbsteilnehmer bleiben dabei anonym.
—
3. Digitale Angebote sind nicht zugelassen. Angebote sind der Stadt Bochum auf dem Postweg im verschlossenen Umschlag mit der vorgeschriebenen Adressierung und Bezeichnung zuzusenden:
—
Stadt Bochum, 44777 Bochum,
Angebot -bitte nicht öffnen-, Vergabeverfahren: StBo ZD21
OV 07_2016, Angebotsfrist: 17.3.2016.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYSYMRC.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist, gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 107 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen). Die Stadt Bochum
betrachtet eine Rüge als „unverzüglich“ i. S. d. § 107 (3) Nr. 1 GWB, wenn der Bewerber / Bieter den vermeintlichen Verstoß innerhalb von 5 Kalendertagen ab Kenntniserlangung gerügt hat.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
4.2.2016