loading
  • DE-38440 Wolfsburg
  • 06/2016
  • Ergebnis
  • (ID 2-222059)

16-0040 Campus Hellwinkel, Kita mit Außenanlagen, Mensa und Aktivspielplatz – Objektplanungsleistungen gem. § 34 + § 39 HOAI Lp. 2 -3, optional Lp. 4 – 9


 
  • Projektdaten

    maximieren

    Entscheidung 07.06.2016 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Gebäudetyp Kindergärten, Vorschulen / Landschaft und Freiraum
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude / Objektplanung Freianlagen
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Stadt Wolfsburg
    Aufgabe
    Durch die Erweiterung des Stadtteils Hellwinkel wird ein neuer Bedarf an Kitaplätzen entstehen. Um diese sicherzustellen, so dafür auf einem nicht genutzten Sportplatz einer bestehenden Schule ein Kita-Gebäude erreichtet werden. Um Kindern in der Umgebung eine weitere Möglichkeit der Freizeitgestaltung zu bieten, soll auf der übrigen freien Fläche ein Aktivspielplatz gestaltet werden. Die Mensa soll den Schülern der bestehenden Schule zur Verfügung stehen. Um eine in sich schlüssige Gestaltung von Quartier, Kita, bestehender Schule, Mensa und Aktivspielplatz zu gewährleisten, wurde ein Konzept erarbeitet, dass den „Stadtteilcampus“ als Leitidee formuliert. Diese ist eingebettet in eine übergeordnete Rahmenplanung für das Wohnquartier. Die Auseinandersetzung mit der Rahmenplanung und die Beachtung der hieraus resultierenden funktionalen und gestalterischen Anforderung ist essentieller Bestandteil der Planungsaufgabe und wird von der Stadt Wolfsburg erwartet. Die städtebauliche Bedeutung des Ortes zwischen dem neuen Hellwinkel und dem Übergang zum Bestand als Scharnier ist herauszuarbeiten.
    Bestandteil des Verhandlungsverfahrens wird ein Konzeptentwurf sein, der einen Lageplan mit Systemgrundriss und allen Ansichten beinhalten wird. Als Grundlage dienen die o.g. Rahmenplanung und ein überschlägliches Raumprogramm. Der Konzeptentwurf wird mit 5 000 EUR (brutto) (Gesamthonorar für die Bietergemeinschaft) vergütet.
    Leistungsumfang
    Es ist beabsichtigt, den Auftragnehmer mit der Bearbeitung der Leistungsphasen 2-9 gem. § 34 und § 39 HOAI 2013 zu beauftragen, sofern und soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht.
    Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Die Beauftragung ab LPH. 3 ist vom Ratsbeschluss abhängig. Ein Anspruch auf die Beauftragung sämtlicher Leistungsphasen besteht nicht. Die Baumaßnahmen umfassen etwa folgende Flächen: Kita 1 260 m2 BGF + 1 800 m2 Außenflächen (davon 1 400 m2 Außenspielflächen und 400 m2 Erschließung), Mensa + Funktionsgebäude Außenspielplatz 925 m2 BGF, Aktivspielplatz 3 400 m2.
    Adresse des Bauherren DE-38440 Wolfsburg
    TED Dokumenten-Nr. 42369-2016
      Ergebnis anzeigen

  • Anzeigentext Ausschreibung

    maximieren

    • Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen

      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

      Stadt Wolfsburg
      Porschestr. 49
      Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
      38440 Wolfsburg
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 05361282475
      E-Mail: MTJ4Y2xycF9qYyt0Y3BlX2BjcXJjampjPnFyX2JyLHVtamRxYHNwZSxiYw==
      Fax: +49 05361282057

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: www.wolfsburg.de/Ausschreibungen

      Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.dtvp.de/Center/

      Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.dtvp.de/Center/

      I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde
      I.3)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
      I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1)Beschreibung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      16-0040 Campus Hellwinkel, Kita mit Außenanlagen, Mensa und Aktivspielplatz – Objektplanungsleistungen gem. § 34 + § 39 HOAI Lp. 2 -3, optional Lp. 4 – 9.
      II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: 38440 Wolfsburg.

      NUTS-Code DE913

      II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
      II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
      II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Durch die Erweiterung des Stadtteils Hellwinkel wird ein neuer Bedarf an Kitaplätzen entstehen. Um diese sicherzustellen, so dafür auf einem nicht genutzten Sportplatz einer bestehenden Schule ein Kita-Gebäude erreichtet werden. Um Kindern in der Umgebung eine weitere Möglichkeit der Freizeitgestaltung zu bieten, soll auf der übrigen freien Fläche ein Aktivspielplatz gestaltet werden. Die Mensa soll den Schülern der bestehenden Schule zur Verfügung stehen. Um eine in sich schlüssige Gestaltung von Quartier, Kita, bestehender Schule, Mensa und Aktivspielplatz zu gewährleisten, wurde ein Konzept erarbeitet, dass den „Stadtteilcampus“ als Leitidee formuliert. Diese ist eingebettet in eine übergeordnete Rahmenplanung für das Wohnquartier. Die Auseinandersetzung mit der Rahmenplanung und die Beachtung der hieraus resultierenden funktionalen und gestalterischen Anforderung ist essentieller Bestandteil der Planungsaufgabe und wird von der Stadt Wolfsburg erwartet. Die städtebauliche Bedeutung des Ortes zwischen dem neuen Hellwinkel und dem Übergang zum Bestand als Scharnier ist herauszuarbeiten.
      Bestandteil des Verhandlungsverfahrens wird ein Konzeptentwurf sein, der einen Lageplan mit Systemgrundriss und allen Ansichten beinhalten wird. Als Grundlage dienen die o.g. Rahmenplanung und ein überschlägliches Raumprogramm. Der Konzeptentwurf wird mit 5 000 EUR (brutto) (Gesamthonorar für die Bietergemeinschaft) vergütet.
      II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

      7122000071420000

      II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
      II.1.8)Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
      II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
      Es ist beabsichtigt, den Auftragnehmer mit der Bearbeitung der Leistungsphasen 2-9 gem. § 34 und § 39 HOAI 2013 zu beauftragen, sofern und soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht.

      Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Die Beauftragung ab LPH. 3 ist vom Ratsbeschluss abhängig. Ein Anspruch auf die Beauftragung sämtlicher Leistungsphasen besteht nicht. Die Baumaßnahmen umfassen etwa folgende Flächen: Kita 1 260 m2 BGF + 1 800 m2 Außenflächen (davon 1 400 m2 Außenspielflächen und 400 m2 Erschließung), Mensa + Funktionsgebäude Außenspielplatz 925 m2 BGF, Aktivspielplatz 3 400 m2.

      II.2.2)Angaben zu Optionen
      Optionen: nein
      II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
      Beginn 1.6.2016. Abschluss 31.12.2019

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Bedingungen für den Auftrag
      III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
      III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
      Gemeinschaftlich haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
      III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
      III.2)Teilnahmebedingungen
      III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Siehe III.3.1).
      III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Bewerber sind verantwortlich für die Planung und Realisierung von zwei Referenzprojekten bei denen die u. g. Anforderungen erfüllt sein müssen.
      Architekt:
      — Referenzprojekt A1 wurde für einen öffentlichen Auftraggeber erreichtet;
      — Referenzprojekt A2 wurde wahlweise für einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber errichtet;
      — Beide Referenzprojekte entsprechen mindestens der Honorarzone III (§ 34 HOAI);
      — Bei beiden Referenzprojekten ist der Bewerber verantwortlich mind. für die LPH. 2 bis 4 und Teilen von 5 sowie Teilen von 8 § 15 (alt) bzw. § 35 (2009) HOAI;
      — Die Referenzprojekte müssen fertig gestellt sein, eine zeitliche Begrenzung besteht nicht; sie sind außerdem im fertig gestellten Zustand auf den beizufügenden Referenzblättern darzustellen (Fotografien);
      — Weitere Referenzprojekte führen nicht zu Vorteilen. Lediglich für „Junge Büros“ (s.u.) ist ggf. ein weiteres Referenzprojekt C1 erforderlich.
      Landschaftsarchitekt:
      — Referenzprojekt B1 wurde für einen öffentlichen Auftraggeber erreichtet;
      — Referenzprojekt B2 wurde wahlweise für einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber errichtet;
      — Beide Referenzprojekte entsprechen mindestens der Honorarzone III (§ 39 HOAI);
      — Bei beiden Referenzprojekten ist der Bewerber verantwortlich mind. für die LPH. 2 bis 4 und Teilen von 5 sowie Teilen von 8 § 13 (alt) bzw. § 40 (2009) HOAI;
      — Die Referenzprojekte müssen fertig gestellt sein, eine zeitliche Begrenzung besteht nicht; sie sind außerdem im fertig gestellten Zustand auf den beizufügenden Referenzblättern darzustellen (Fotografien);
      — Weitere Referenzprojekte führen nicht zu Vorteilen. Lediglich für „Junge Büros“ (s.u.) ist ggf. ein weiteres Referenzprojekt C2 erforderlich.
      Ausnahmeregelung für beide Fachdisziplinen: „Junge Büros“ (Diplom im Jahre 2004 und später) können sich mit bis zu zwei entsprechenden Referenzprojekten („Fremdprojekt/e“) bewerben, die sie in verantwortlicher Position im Angestelltenverhältnis bearbeitet haben. Voraussetzung ist, dass der vormalige Arbeitgeber die verantwortliche Position bestätigt und sein Einverständnis zur Bewerbung mit seinem/seinen Projekte/n gibt. Das/die „Fremdprojekte“ müssen die o. g. Anforderungen an das bzw. die Referenzprojekte erfüllen. Werden die o. g. Anforderungen lediglich durch das/die Fremdprojekte erfüllt, so muss zusätzlich ein eigenes Projekt (Referenzprojekt C1 und/oder C2 für den Fall, dass beide Mitglieder der Bietergemeinschaft die Ausnahmeregel in Anspruch nehmen wollen) eingereicht werden, das zur Beurteilung der eigenen „Handschrift“ des Bewerbers in Bezug auf die gestalterische Qualität dient. Für dieses Projekt gibt es keine Mindestkriterien.
      III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
      III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
      III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
      III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Zum Verhandlungsverfahren zugelassen sind Architekten und Landschaftsarchitekten in Arbeitsgemeinschaft. Kann ein Bewerber beide Disziplinen im eigenen Büro nachweisen, so braucht keine Arbeitsgemeinschaft gebildet zu werden. Werden Arbeitsgemeinschaft gebildet, so dürfen die jeweiligen Architekten und Landschaftsarchitekten als Mitglieder dieser Arbeitsgemeinschaft nur mit einer Bewerbung in diesem Verfahren vertreten sein.
      Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt/in oder Landschaftsarchitekt/in (oder vergleichbar) zu führen oder ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis besitzen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bietergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Bewerbungen als Einzelbewerber und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bewerbergemeinschaft, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bewerber nicht nachweisen, dass die Bewerbungen völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
      Den Teilnehmern ist freigestellt, Fachberater bei der Entwurfserstellung hinzuzuziehen. Für diese gelten die Teilnahmebedingungen nicht.
      III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Verfahrensart
      IV.1.1)Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
      IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Zur Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert sind Architekten und Landschaftsarchitekten in Bietergemeinschaft. Mit Erfüllung der formalen und fachlichen Mindestkriterien belegt der Bewerber seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Erfüllung der Mindestkriterien, sofern die Zahl der Bewerber die Zahl der zum Verhandlungsverfahren aufzufordernden Teilnehmer überschreitet, ausschließlich auf Basis qualitativer Kriterien (Auswahlkriterien). Der Auslober behält sich das Recht vor, für den Fall gleichwertiger Bewerbungen per Los zu entscheiden. Für das Bewerbungsverfahren bezieht sich der Auslober auf Eigenerklärungen. Sollte sich im Verlauf des Verfahrens herausstellen, dass die Erklärungen nicht der Wahrheit entsprechen, wird der Bewerber aus dem Verfahren – unabhängig vom Verfahrensstand – ausgeschlossen. Der Auslober behält sich das Recht vor, in Zweifelsfällen Nachweise zu verlangen oder nähere Informationen einzuholen.
      1. Formale Mindestkriterien:
      a) Die Bewerbungsfrist ist beachtet;
      b) Die Bewerbungsunterlagen sind vollständig;
      c) Die Richtigkeit der geforderten Eigenerklärungen ist durch eigenhändige Unterschrift bestätigt;
      d) Die Bewerbung erfolgt in deutscher Sprache;
      e) Teilnahmehindernisse gemäß § 4 Abs. 6 und 9 VOF liegen nicht vor;
      f) Teilnahmehindernisse gemäß § 4 (2) RPW 2013 liegen nicht vor;
      g) Eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß VOF § 5 Abs. 4 a liegt vor.
      2. Fachliche Mindestkriterien:
      a) Die Bewerber erfüllen die Anforderungen an die fachliche Qualifikation (s.III.3.1));
      b) Die Bewerber sind verantwortlich für die Planung und Realisierung von zwei Referenzprojekten bei denen die in III.2.2. genannten Anforderungen erfüllt sein müssen.
      3 Auswahlkriterien:
      Erfüllen mehr Bewerber die Mindestkriterien, als zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden sollen, entscheidet die Vergabestelle anhand der gestalterischen Qualität der Referenzprojekte allein auf Grundlage der beigefügten Unterlagen (Referenzblätter) und mithilfe eines Punktesystems (bis zu 100 Punkte) über die Zulassung zur Teilnahme. Die Referenzblätter müssen aussagekräftige Fotos von fertig gestellten Objekten aufweisen und einen Eindruck ihrer Gestaltung vermitteln. Projekte, die bereits in Arbeitsgemeinschaft der Mitglieder der Bietergemeinschaft miteinander erreichtet wurden, sind von Vorteil.
      Die Beurteilung erfolgt in einer Gesamtschau der eingereichten Referenzprojekte ausschließlich auf Grundlage der eingereichten Unterlagen dahingehend, ob die anhand der Referenzen/auf den Referenzblättern erkennbare gestalterische Qualität einen Beitrag zur gestellten Planungsaufgabe erwarten lässt.
      Die Bewertung erfolgt durch Zuordnung zu einer der nachfolgenden 5 Kategorien ohne Unterkategorien(max. 100 Punkte):
      — zu erwarten ist kein Beitrag = 0 Punkte,
      — ein ausreichender Beitrag = 25 Punkte,
      — ein befriedigender Beitrag = 50 Punkte,
      — ein guter Beitrag = 75 Punkte
      — ein sehr guter Beitrag = 100 Punkte,
      Die Bewertung/Zuordnung zu einer der Kategorien erfolgt durch ein Auswahlgremium, bestehend aus Vertretern der Stadt Wolfsburg. Hierin werden auch Vertreter der Stadt Wolfsburg eingebunden, die die Qualifikation der Bieter haben. Jedes Mitglied des Auswahlgremiums erhält eine Stimme und vergibt Punkte in einer der 5 Kategorien je Bewerbung. Jede Stimme zählt gleichwertig. Ergebnis der Bewertung ist der Mittelwert der Bewertungen (Punkte gemäß einer der 5 Kategorien), der sich aus den zugewiesenen Punkten je Stimme der Mitglieder des Auswahlgremiums je Bewerbung ergibt. Eine darüber hinausgehende individuelle textliche Bewertung entfällt.
      IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
      IV.2)Zuschlagskriterien
      IV.2.1)Zuschlagskriterien

      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien

      1. Qualität des Konzeptentwurfs und Auseinandersetzung mit der Rahmenplanung. Gewichtung 60

      2. Honorar/Nebenkosten/Stundensätze/Umfang. Gewichtung 20

      3. Gesamteindruck. Gewichtung 20

       

      IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
      IV.3)Verwaltungsangaben
      IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
      16-0040 Campus Hellwinkel, Kita mit Außenanlagen, Mensa und Aktivspielplatz - Objektplanungsleistungen gem. § 34 + § 39 HOAI Lp 2 -3, optional Lp 4 - 9
      IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      nein
      IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 8.3.2016 - 10:30
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein
      IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      8.3.2016 - 10:30
      IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.
      IV.3.7)Bindefrist des Angebots
      IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
      VI.3)Zusätzliche Angaben
      Stufe 1 – Teilnahmeverfahren:
      Die Bewerbungsunterlagen umfassen:

      a) Den ausgefüllten Bewerbungsbogen mit den Eigenerklärungen; hier sind alle Angaben einzutragen. Der Bewerbungsbogen ist nach kostenfreier Registrierung unter https://www.dtvp.de/Center herunterladbar.

      b) Je Referenzprojekt max. ein DIN A4-Blatt (Querformat) zur Darstellung. Die Referenzblätter dienen zur Beurteilung der gestalterischen Qualität. Die Abbildungen auf den Referenzblättern umfassen Fotos und ggf. zusätzliche Plandarstellung zur ergänzenden Erläuterung.
      c) Bei Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung für junge Büros: Bestätigung / Einverständniserklärung des vormaligen Auftraggebers.
      d) Andere als die verlangten Erklärungen und Informationen werden nicht zur Kenntnis genommen. Für den Fall, dass über das geforderte Maximum hinausgehende Referenzprojekte und/oder Referenzblätter eingereicht werden, wird die Auswahl der zu wertenden Unterlagen vom Auftraggeber getroffen. Hierbei hat der Bewerber keinen Anspruch auf die Wertung einer bestimmten Unterlage.
      Stufe 2 – Verhandlungsverfahren:
      Bestandteil des Verhandlungsverfahrens wird ein Konzeptentwurf, der einen Lageplan mit Systemgrundriss und Ansichten beinhalten wird. Die Details zu den Abgabeleistungen und Darstellungsmodalitäten werden in der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt werden. Der Konzeptentwurf wird mit 5 000 EUR (brutto) vergütet. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden die durch den Konzeptentwurf bereits erbrachten Leistungen nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Konzeptentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die Bewertung der Konzeptentwürfe erfolgt analog zum Auswahlgremium des Teilnahmewettbewerbes durch ein Bewertungsgremium, dem Vertreter der Stadt Wolfsburg angehören, die u. a. die Qualifikation der Bieter haben. Falls externe Berater eingebunden werden, wird sich der Auftraggeber die Empfehlung zu Eigen machen. Jede Stimme zählt gleichwertig, in die Bewertung fließt der Mittelwert der Bewertungen der an der Auswahl Beteiligten ein.
      Bekanntmachungs-ID: CXP4YD2YD2B.
      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

      Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
      Auf der Hude 2
      21339 Lüneburg
      DEUTSCHLAND
      Fax: +49 4131152943

      VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) siehe § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB:
      — unverzüglich gegenüber der Stadt Wolfsburg nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren, als unverzüglich wird dabei eine Rügefrist von 10 bzw. 15 Tagen ab Erkennbarkeit entsprechend der Mindestüberlegungsfristen des Art. 2c Richtlinie 89/665/EWG des Rates angenommen,
      — spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
      — spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen,
      — innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen.
      Siehe § 101b Abs. 2 GWB:
      — 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss,
      — im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
      VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

      Stadt Wolfsburg – Zentrale Vergabestelle
      Porschestraße 49
      38440 Wolfsburg
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: MTR2YWpwbl1oYSlyYW5jXV5hb3BhaGhhPG9wXWBwKnNraGJvXnFuYypgYQ==
      Telefon: +49 5361282475
      Internet-Adresse: http://www.wolfsburg.de/ausschreibungen
      Fax: +49 5361282057

      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      3.2.2016
    © European Union, http://ted.europa.eu
  • Protected by Copyscape
  • Gewährleistung

    competitionline übernimmt keine Verantwortung für Fehler, Auslassungen, Unterbrechungen, Löschungen, Mängel oder Verzögerungen im Betrieb oder bei Übertragung von Inhalten. competitionline übernimmt keine Verantwortung für Einbußen oder Schäden, die aus der Verwendung der Internetseiten, aus der Verwendung von Nutzerinhalten oder von Inhalten Dritter, die aus den Internetseiten oder über den Service gepostet oder an Nutzer übertragen werden, oder aus Interaktionen zwischen Nutzer und Internetseiten (online oder offline) resultieren. Bitte lesen Sie hierzu unsere Nutzungsbedingungen.


INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 08.02.2016
Ergebnis veröffentlicht 26.07.2016
Zuletzt aktualisiert 23.06.2017
Wettbewerbs-ID 2-222059 Status Kostenpflichtig
Seitenaufrufe 982