Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Denkmalgerechte Sanierung zweier Schulstandorte, Hamburg LOS 1 – Schule Forsmannstraße 32-34, Objektplanung gem. § 34 HOAI; Los 2 – Grundschule St. Nikolai, Robert-Koch-Straße 15, Objektplanung gem. § 34 HOAI.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Hamburg.
NUTS-Code DE600
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.01.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche beträgt 9 100 000 m2 und die Hauptnutzfläche etwa 3 100 000 m2.
In dieser Tätigkeit wurde SBH mit der denkmalgerechten Sanierung der Bestandsgebäude der Schule Forsmannstraße am Standort Forsmannstraße 32 in Hamburg-Winterhude (Los 1) und der Grundschule St. Nikolai am Standort Robert-Koch-Straße 15 in Hamburg-Eppendorf (LOS 2) beauftragt. Die Bestandsgebäude beider Grundschulen werden auf der Denkmalliste der Kulturbehörde der Stadt Hamburg als anerkannte Denkmäler ausgewiesen.
Los 1:
Die Schule Forsmannstraße besteht aus einem viergeschossigen Unterrichts- und Verwaltungsgebäude an der Forsmannstraße (ca. 3 715 m2 NGF) und einer eingeschossigen Sporthalle an der Semperstraße (ca. 508 m2 NGF). Beide Gebäude wurden zwischen 1908 und 1910 als „dreißigklassige Volksschulhaus mit Zeichensaal auf dem Mühlenkampterrain“ durch Albert Erbe, Friedrich Ruppel und Oberbaudirektor Carl Johann Christian Zimmermann als Doppelvolksschule, d.h. als Mädchen- und Knabenschule, geplant und entworfen. Im Jahr 1976 wurde ein eingeschossiger Sanitär- und Umkleideanbau an der Sporthalle errichtet.
Seit 1980 wird die Schule Forsmannstraße ausschließlich als Grundschule genutzt. Aktuell werden hier 340 Schülern unterrichtet. Aufgrund der Nachverdichtung des Stadtteils Winterhude im Laufe der vergangenen Jahre soll die Schule Forsmannstraße zukünftig fünfzügig organisiert werden. Um den zusätzlichen Raumbedarf zu decken, wurde der Standort Barmbeker Straße 30-32 angemietet, der ab Sommer 2016 für diesen Zweck umgebaut werden soll.
Der Standort Forsmannstraße wird für zweieinhalb Züge der Grundschule mit Angeboten für Mittagstisch und Nachmittagsbetreuung vorgesehen. Es sollen Vorschulklassen sowie die Jahrgänge 1 und 2 mit insgesamt 12 Lerngruppen bzw. Klassen untergebracht werden. Während der Sanierungsarbeiten wird am Standort Forsmannstraße kein Schulbetrieb stattfinden. Die Fertigstellung und Übergabe an den Nutzer ist für August 2018 vorgesehen.
Das vorläufige Gesamtinvestitionsvolumen für die Maßnahme beträgt ca. 6,0 Mio. Euro brutto für die Kostengruppen 200 – 700 gem. DIN 276.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
— Leistungsphasen 2 (teilweise) und 3 Objektplanung gem. § 34 HOAI;
— Leistungsphasen 4 bis 8 Objektplanung gemäß § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen;
— Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gemäß § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen.
Für die Sanierung der Schule Forsmannstraße wurden von den Büros PLAN-R-Architektenbüro Joachim Reinig und Rüdiger Franke Architekt BDA Gutachten erstellt. Die Gutachten werden allen Bietern im Rahmen der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt. Die Verfasser sind nicht von der Teilnahme an dem Verfahren ausgeschlossen.
Los 2:
Die Grundschule St. Nikolai wurde in den Jahren 1955/56 und 1959/61 als Sonderschule gegründet. Sie gehörte zu einem umfassenden Schulbauprogramm Hamburgs, das in den 1950er und 1960er Jahren nach Ideen des neuen Ersten Baudirektors Paul Seitz verwirklicht wurde. Als Architekt war Gerhart Laage tätig.
Die Grundschule St. Nikolai ist heute eine vollgebundene Ganztagsgrundschule. Sie zeichnet sich durch die drei Schwerpunkte „Gebundener Ganztag“, „Inklusion“ und „Zusammenarbeit mit der Hauptkirche St. Nikolai“ aus. Die Grundschule St. Nikolai soll zukünftig vierzügig organisiert werden. Insgesamt sollen hier etwa 440 Schülerinnen und Schüler unterrichtet und betreut werden.
Es ist zunächst geplant, die vorhandenen Gebäude um einen Neubau zu erweitern. Die bestehende Gymnastikhalle soll im Vorfeld der Erweiterungsmaßnahme abgebrochen werden. Mit der Planung des Neubaus wurde – im Anschluss an einen hochbaulichen Realisierungswettbewerb – das Büro Reimar.Herbst Architekten BDA (Berlin) beauftragt. Die Planungsleistungen für den Neubau sind nicht Teil der in diesem Verfahren zu vergebenden Leistungen.
Nach Fertigstellung des Neubaus sollen die drei bleibenden Bestandsgebäude – das Verwaltungsgebäude, bestehend aus Verwaltungsflügel, Aula und Fachklassenflügel (1 178 m2 NGF), der 8-Klassentrakt (780 m2 NGF) und der 4-Klassentrakt (355 m2 NGF) – sowie die dazugehörigen Laubengänge des Ensembles saniert werden.
Die Durchführung des Bauvorhabens ist in Bauabschnitten und unter Aufrechterhaltung des bestehenden Schulbetriebs vorgesehen. Dabei ist die Planung auf den Erhalt der qualitätsvollen Freiflächen mit schützenswerten Baumbestand abzustimmen. Die Zugänglichkeit zu den vorhandenen Schulbauten muss während der Bauzeit gewährleistet bleiben. Die Fertigstellung und Übergabe an den Nutzer ist für August 2020 vorgesehen. Der erste Bauabschnitt soll die Sanierung der Gebäudehüllen und der Laubengänge umfassen und nach Möglichkeit bereits während der Planungs- und Bauzeit des Neubaus durchgeführt werden.
Das vorläufige Gesamtinvestitionsvolumen für die Maßnahme beträgt ca. 3,7 Mio. Euro brutto für die Kostengruppen 200 – 700 gem. DIN 276.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
— Leistungsphasen 2 (teilweise) und 3 Objektplanung gem. § 34 HOAI;
— Leistungsphasen 4 bis 8 Objektplanung gemäß § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen;
— Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gemäß § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen.
Für die Sanierung und Erweiterung der Grundschule St. Nikolai wurde von dem Büro BIWERMAU Architekten BDA (Hamburg) eine Machbarkeitsstudie erstellt. Ein Energieausweis sowie ein Baubedarfsausweis – ein sogenannter „Gebäudepass“ über den Erneuerungsbedarf der Gebäudesubstanz – werden zurzeit durch das Büro BIHH Bauinstitut Hamburg Harburg erstellt. Machbarkeitsstudie und Gutachten werden allen Bietern im Rahmen der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt. Die Verfasser der Machbarkeitsstudie sind nicht von der Teilnahme an dem Verfahren ausgeschlossen.
Für beide Maßnahmen werden Planungen erwartet, die ein möglichst optimales Verhältnis aus denkmalgerechter Sanierung, langlebigen Baukonstruktionen, bauphysikalischer und energetischer Optimierung, niedrigen Betriebskosten und wirtschaftlicher Erstellung aufweisen.
Vertreter der Behörde für Schule und Berufsbildung und Vertreter der Kulturbehörde (Denkmalschutzamt) nehmen voraussichtlich in beratender Funktion an den Angebotsverhandlungen des jeweiligen Loses teil.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VOF-Verfahrens durch D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
Vertragslaufzeit:
Los 1: ca. 27 Monate,
Los 2: ca. 51 Monate.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Gemäß Schwellenwertberechnung wird das Honorarvolumen auf ca. 450 000 EUR für Los 1 (Leistungsphasen 1-9) und ca. 290 000 EUR für Los 2 (Leistungsphasen 1-9) inklusive Nebenkosten, Umbauzuschlag und ohne Umsatzsteuer geschätzt.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 740 000 EUR
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Los 1:
— Leistungsphasen 4 bis 8 Objektplanung gemäß § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen,
— Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gemäß § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen.
Los 2:
— Leistungsphasen 4 bis 8 Objektplanung gemäß § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen,
— Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gemäß § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen.
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 27 (ab Auftragsvergabe)
Angaben zu den Losen
Los-Nr: 1 Bezeichnung: Los 1 – Schule Forsmannstraße 32-34, Objektplanung gem. § 34 HOAI
1)Kurze Beschreibung
Die Schule Forsmannstraße besteht aus einem viergeschossigen Unterrichts- und Verwaltungsgebäude an der Forsmannstraße (ca. 3 715 m2 NGF) und einer eingeschossigen Sporthalle an der Semperstraße (ca. 508 m2 NGF). Beide Gebäude wurden zwischen 1908 und 1910 als „dreißigklassige Volksschulhaus mit Zeichensaal auf dem Mühlenkampterrain“ durch Albert Erbe, Friedrich Ruppel und Oberbaudirektor Carl Johann Christian Zimmermann als Doppelvolksschule, d. h. als Mädchen- und Knabenschule, geplant und entworfen. Im Jahr 1976 wurde ein eingeschossiger Sanitär- und Umkleideanbau an der Sporthalle errichtet.
Seit 1980 wird die Schule Forsmannstraße ausschließlich als Grundschule genutzt. Aktuell werden hier 340 Schülern unterrichtet. Aufgrund der Nachverdichtung des Stadtteils Winterhude im Laufe der vergangenen Jahre soll die Schule Forsmannstraße zukünftig fünfzügig organisiert werden. Um den zusätzlichen Raumbedarf zu decken, wurde der Standort Barmbeker Straße 30-32 angemietet, der ab Sommer 2016 für diesen Zweck umgebaut werden soll.
Der Standort Forsmannstraße wird für zweieinhalb Züge der Grundschule mit Angeboten für Mittagstisch und Nachmittagsbetreuung vorgesehen. Es sollen Vorschulklassen sowie die Jahrgänge 1 und 2 mit insgesamt 12 Lerngruppen bzw. Klassen untergebracht werden. Während der Sanierungsarbeiten wird am Standort Forsmannstraße kein Schulbetrieb stattfinden. Die Fertigstellung und Übergabe an den Nutzer ist für August 2018 vorgesehen.
Das vorläufige Gesamtinvestitionsvolumen für die Maßnahme beträgt ca. 6 000 000 EUR brutto für die Kostengruppen 200 – 700 gem. DIN 276.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
— Leistungsphasen 2 (teilweise) und 3 Objektplanung gem. § 34 HOAI;
— Leistungsphasen 4 bis 8 Objektplanung gemäß § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen;
— Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gemäß § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen.
Für die Sanierung der Schule Forsmannstraße wurden von den Büros PLAN-R-Architektenbüro Joachim Reinig und Rüdiger Franke Architekt BDA Gutachten erstellt. Die Gutachten werden allen Bietern im Rahmen der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt. Die Verfasser sind nicht von der Teilnahme an dem Verfahren ausgeschlossen.
Für beide Maßnahmen werden Planungen erwartet, die ein möglichst optimales Verhältnis aus denkmalgerechter Sanierung, langlebigen Baukonstruktionen, bauphysikalischer und energetischer Optimierung, niedrigen Betriebskosten und wirtschaftlicher Erstellung aufweisen.
Vertreter der Behörde für Schule und Berufsbildung und Vertreter der Kulturbehörde (Denkmalschutzamt) nehmen voraussichtlich in beratender Funktion an den Angebotsverhandlungen des Loses 1 Forsmannstraße teil.
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
3)Menge oder Umfang
Gemäß Schwellenwertberechnung wird das Honorarvolumen auf ca. 450 000 EUR für Los 1 (Leistungsphasen 1-9) inklusive Nebenkosten, Umbauzuschlag und ohne Umsatzsteuer geschätzt.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 450 000 EUR
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags
Laufzeit in Monaten: 27 (ab Auftragsvergabe)
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Los-Nr: 2 Bezeichnung: Los 2 – Grundschule St. Nikolai, Robert-Koch-Straße 15, Objektplanung gem. § 34 HOAI
1)Kurze Beschreibung
Los 2:
Die Grundschule St. Nikolai wurde in den Jahren 1955/56 und 1959/61 als Sonderschule gegründet. Sie gehörte zu einem umfassenden Schulbauprogramm Hamburgs, das in den 1950er und 1960er Jahren nach Ideen des neuen Ersten Baudirektors Paul Seitz verwirklicht wurde. Als Architekt war Gerhart Laage tätig.
Die Grundschule St. Nikolai ist heute eine vollgebundene Ganztagsgrundschule. Sie zeichnet sich durch die drei Schwerpunkte „Gebundener Ganztag“, „Inklusion“ und „Zusammenarbeit mit der Hauptkirche St. Nikolai“ aus. Die Grundschule St. Nikolai soll zukünftig vierzügig organisiert werden. Insgesamt sollen hier etwa 440 Schülerinnen und Schüler unterrichtet und betreut werden.
Es ist zunächst geplant, die vorhandenen Gebäude um einen Neubau zu erweitern. Die bestehende Gymnastikhalle soll im Vorfeld der Erweiterungsmaßnahme abgebrochen werden. Mit der Planung des Neubaus wurde – im Anschluss an einen hochbaulichen Realisierungswettbewerb – das Büro Reimar.Herbst Architekten BDA (Berlin) beauftragt. Die Planungsleistungen für den Neubau sind nicht Teil der in diesem Verfahren zu vergebenden Leistungen.
Nach Fertigstellung des Neubaus sollen die drei bleibenden Bestandsgebäude – das Verwaltungsgebäude, bestehend aus Verwaltungsflügel, Aula und Fachklassenflügel (1 178 m2 NGF), der 8-Klassentrakt (780 m2 NGF) und der 4-Klassentrakt (355 m2 NGF) – sowie die dazugehörigen Laubengänge des Ensembles saniert werden.
Die Durchführung des Bauvorhabens ist in Bauabschnitten und unter Aufrechterhaltung des bestehenden Schulbetriebs vorgesehen. Dabei ist die Planung auf den Erhalt der qualitätsvollen Freiflächen mit schützenswerten Baumbestand abzustimmen. Die Zugänglichkeit zu den vorhandenen Schulbauten muss während der Bauzeit gewährleistet bleiben. Die Fertigstellung und Übergabe an den Nutzer ist für August 2020 vorgesehen. Der erste Bauabschnitt soll die Sanierung der Gebäudehüllen und der Laubengänge umfassen und nach Möglichkeit bereits während der Planungs- und Bauzeit des Neubaus durchgeführt werden.
Das vorläufige Gesamtinvestitionsvolumen für die Maßnahme beträgt ca. 3 700 000 EUR brutto für die Kostengruppen 200 – 700 gem. DIN 276.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
— Leistungsphasen 2 (teilweise) und 3 Objektplanung gem. § 34 HOAI;
— Leistungsphasen 4 bis 8 Objektplanung gemäß § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen;
— Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gemäß § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen.
Für die Sanierung und Erweiterung der Grundschule St. Nikolai wurde von dem Büro BIWERMAU ArchitekteN BDA (Hamburg) eine Machbarkeitsstudie erstellt. Ein Energieausweis sowie ein Baubedarfsausweis – ein sogenannter „Gebäudepass“ über den Erneuerungsbedarf der Gebäudesubstanz – werden zurzeit durch das Büro BIHH Bauinstitut Hamburg Harburg erstellt. Machbarkeitsstudie und Gutachten werden allen Bietern im Rahmen der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt. Die Verfasser der Machbarkeitsstudie sind nicht von der Teilnahme an dem Verfahren ausgeschlossen.
Für beide Maßnahmen werden Planungen erwartet, die ein möglichst optimales Verhältnis aus denkmalgerechter Sanierung, langlebigen Baukonstruktionen, bauphysikalischer und energetischer Optimierung, niedrigen Betriebskosten und wirtschaftlicher Erstellung aufweisen.
Vertreter der Behörde für Schule und Berufsbildung und Vertreter der Kulturbehörde (Denkmalschutzamt) nehmen voraussichtlich in beratender Funktion an den Angebotsverhandlungen des jeweiligen Loses teil.
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
3)Menge oder Umfang
Gemäß Schwellenwertberechnung wird das Honorarvolumen auf ca. 290 000 EUR für Los 2 (Leistungsphasen 1-9) inklusive Nebenkosten, Umbauzuschlag und ohne Umsatzsteuer geschätzt.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 290 000 EUR
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags
Laufzeit in Monaten: 51 (ab Auftragsvergabe)
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Deckungssummen der Berufshaftpflicht pro LOS: Deckungssummen für Personenschäden von mindestens 1 500 000 EUR (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden von mindestens 500 000 EUR (pro Schadensfall) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden. Es ist pro LOS der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Höhe der oben geforderten Mindestdeckungssummen im weiteren Verfahren pro Los zum Gegenstand der Verhandlungen zu erklären. In diesem Zusammenhang erklärt der Bewerber insofern seine Bereitschaft sowohl zur Anpassung auf die oben geforderten Mindestdeckungssummen als auch im Bedarfsfall zur Erhöhung der oben geforderten Mindestdeckungssummen. (Die schriftliche Bestätigung der Versicherung der Bewerber, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend).
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied als Projektleiter und Ansprechpartner dem Auftraggeber gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: Der jeweilige Auftragnehmer pro LOS sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet.
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Angaben der Bewerber gemäß VOF § 4 (2),(3); § 4 (6) a) bis g), (9) a) bis e); § 5 (1). Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 2 (3) unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen er-folgen. Mit dem Teilnahmeantrag sind pro LOS folgende Unterlagen und Erklärungen abzugeben:
— ausgefüllter Bewerbungsbogen, anzufordern bei der genannten Kontaktstelle;
— Anlage 1A: Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (in Kopie);
— Anlage 1B: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Vordruck);
— Anlage 1C: Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Antrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet (Vordruck);
— Anlage 1D: Bereitschaft zur Verpflichtung gem. Verpflichtungsgesetz (Vordruck);
— Anlage 1E: Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 5 Abs. 1 HmbMinLohnG (Vordruck);
— Anlage 1F: Bevollmächtigung des Vertreters bei Bietergemeinschaften (Vordruck);
— Anlage 1G: Angaben zu Auftragsteilen in einer Bietergemeinschaft (Vordruck);
— Anlage 1H: Erklärung über die Leistungsbereitstellung bei Unterauftragnehmern (Vordruck);
— Anlage 2A: Bescheinigung über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung mit den unter III.1.1) genannten Deckungssummen (in Kopie) oder den Nachweis über die Anhebung gemäß Ziffer III.1.1) Bei Bietergemeinschaften siehe Ziffer III.1.1);
— Anlage 3A: Nachweis über die Berufszulassung oder Bescheinigung über die berufliche Befähigung des Bewerbers (in Kopie);
— Anlage 3B: Darstellung von zwei vergleichbaren Referenzprojekten mit Referenzschreiben für LOS 1 und Darstellung von zwei vergleichbaren Referenzprojekten mit Referenzschreiben für Los 2 (siehe III.2.3) sowie IV.1.2)).
Die aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden und Referenzschreiben) nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein.
Mehrfachbeteiligungen für ein Los in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten.
Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Bei Bewerbungen mit Unterauftragnehmern sind die geforderten Unterlagen für den Bewerber sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
Das Format der Unterlagen darf DIN A3 nicht überschreiten. Die einzureichenden Unterlagen sind deutlich sichtbar mit Ziffern und Buchstaben in der im Bewerbungsbogen vorgegebenen Reihenfolge zu kennzeichnen. Die Seiten sind durchgehend zu nummerieren.
Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Die Bewerbung ist für jedes Los separat in einem als Teilnahmeantrag (mit Angabe der Vergabenummer und der jeweiligen Losnummer) gekennzeichneten, verschlossenen Umschlag einzureichen.
Für die geforderten Angaben sind die Vordrucke sowie ein separater Bewerbungsbogen für jedes Los gesondert auszufüllen. Diese sind schriftlich oder unter der E-Mail-Adresse MjExa1pnXFZXWmhpWmEiYVpoV101aFddI1tXI11WYldqZ1wjWVo= anzufordern. Bei der Anforderung der Unterlagen ist anzugeben, für welches Los die Bewerbung erfolgen soll. Die Bewerbung ist für ein oder 2 Lose möglich. Die Nachweise, Erklärungen und Referenzprojekte sind für jedes Los separat einzureichen.
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und unterschriebenem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen. Der Bewerbungsbogen und die Vordrucke sind in den Originalen an den gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben. Gescannte oder kopierte Unterschriften werden nicht zugelassen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Angaben zu fordern.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Pro Los ein aktueller Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) oder eine entsprechende, umfassende Bankerklärung (mind. 1 500 000 EUR für Personenschäden, mind. 500 000 EUR für sonstige Schäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Um auch Berufsanfängern die Möglichkeit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu eröffnen, sieht § 5 Abs. 4 VOF aus berechtigten Gründen (z. B. erst vor Kurzem erfolgte Unternehmensgründung) vor, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignet erachtete Belege nachgewiesen werden kann (z. B. über die Höhe des Haftungskapitals, Bürgschaftserklärungen Dritter o. ä.).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Erklärung über den Teilumsatz des Bewerbers für den Leistungsbereich Objektplanung gem. § 34 HOAI in den letzten drei Geschäftsjahren (je Jahr; 2012, 2013; 2014). Der durchschnittliche Jahresteilumsatz für Los 1 muss mindestens 500 000 EUR (netto) erreichen. Der durchschnittliche Jahresteilumsatz für LOS 2 muss mindestens 300 000 EUR (netto) erreichen.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
(A) Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers bzw. der für die Leistung vorgesehenen Personen für Los 1 und für Los 2:
— Architekt/-in für die Leistung Objektplanung gem. § 19 (1) VOF.
(B) Pro LOS Nachweis der erbrachten Leistungen für zwei Projekte für den Leistungsbereich Objektplanung gem. § 34 HOAI.
Alle Projekte müssen innerhalb der vergangenen 8 Jahre (Stichtag 1.1.2008) mit dem Abschluss der Leistungsphase 8 und einer Übergabe an die Nutzer realisiert worden sein.
Entsprechende Referenzen sind unter der Angabe der Projektbeschreibung, Angabe der erbrachten Leistungen gem. HOAI (Leistungsbild und Leistungsphasen), Angabe des Leistungszeitraums von Beginn bis Abschluss Leistungsphase 8 und Übergabe an den Nutzer, Angabe der Baukosten (KG 300 + 400 gem. DIN 276), der Nennung des Projektleiters und ggf. beteiligter Unterauftragnehmer/ARGE-Partner, der Nennung des Bauherren mit Ansprechpartner und Telefonnummer und Referenzschreiben oder Referenzbestätigung des Bauherren einzureichen.
Die zwei vergleichbaren Referenzprojekte pro Los sind auf maximal je einem Blatt DIN A3 detailliert vorzustellen.
Aus den Referenzen soll die Qualifikation des Bewerbers hinsichtlich Erfahrung mit vergleichbaren Projekten ersichtlich werden.
(C) Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter und Führungskräfte der letzten drei Jahre (je Jahr 2013, 2014, 2015).
Für Los 1 sind für den Leistungsbereich Objektplanung gem. § 34 HOAI mind. 5 festangestellte Architekten bzw. Absolventen der Fachrichtung Architektur im Durchschnitt der letzten 3 Jahre nachzuweisen. Für Los 2 sind für den Leistungsbereich Objektplanung gem. § 34 HOAI mind. 3 festangestellte Architekten bzw. Absolventen der Fachrichtung Architektur im Durchschnitt der letzten 3 Jahre nachzuweisen. Bietergemeinschaften und Bewerber mit Unterauftragnehmern können diese Anforderung gemeinsam erfüllen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mit den Referenzen ist für Los 1 und für Los 2 zwingend eine Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern nachzuweisen.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Geforderte Berufsqualifikation gem. § 19 (1) VOF.
Als Berufsqualifikation wird für Los 1 und für Los 2 der Beruf Architekt/in für die Leistungen gem. § 34 HOAI gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die geplanten Mindest- und Höchstzahlen gelten jeweils separat für Los 1 und Los 2. Die Bewerbung ist für ein oder 2 Lose möglich. Für beide Lose gilt separat folgendes: Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formalen Kriterien und Mindestanforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert.Die Auswahl für Los 1 erfolgt anhand der für den Leistungsbereich Objektplanung gem. § 34 HOAI eingereichten zwei Referenzprojekte jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-2 Punkte), vergleichbare Bauaufgabe (0-2 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-2 Punkte), vergleichbare angestrebte Qualität (0-2 Punkte) und die Vorlage eines Referenzschreibens oder einer Referenzbestätigung des Bauherren (0-1 Punkt). Insgesamt können mit den Referenzen zusammenmaximal 18 Punkte erreicht werden. Die Auswahl für Los 2 erfolgt anhand der für den Leistungsbereich Objektplanung gem. § 34 HOAI eingereichten 2 Referenzprojekte jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-2 Punkte), vergleichbare Bauaufgabe (0-3 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-2 Punkte), vergleichbare angestrebte Qualität (0-2 Punkte) und die Vorlage eines Referenzschreibens oder einer Referenzbestätigung des Bauherren (0-1 Punkt). Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 20 Punkte erreicht werden. Näheres hierzu siehe Abschnitt 3 des Auswahlbogens.Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen je Los mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird mit dem Bewerbungsbogen für das jeweilige LOS versandt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien in einem Los oder in beiden Losen zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. § 10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien
1. Fachlicher Wert. Gewichtung 25
2. Qualität. Gewichtung 30
3. Kundendienst. Gewichtung 5
4. Ausführungszeitraum. Gewichtung 10
5. Preis/Honorar. Gewichtung 30
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
SBH VOF 003-2016 PP
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 4.3.2016 - 14:00
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
7.3.2016 - 14:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Anfragen von Bewerbern werden in anonymisierter Form nebst Beantwortung auf der folgenden Homepage veröffentlicht: http://www.hamburg.de/fb/sbh-ausschreibungen/
Die zu schließenden Verträge unterliegen dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen werden sie nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung können die Verträge Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens: Versendung der Angebotsaufforderung 13. KW (Los 1) / 14. KW (Los 2); Einreichung der Honorarangebote 16. KW (Los 1) / 17. KW (LOS 2); Verhandlungsgespräche 18. KW (Los 1) / 19. KW (Los 2).
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
DEUTSCHLAND
Fax: +49 40428402039
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Des Weiteren ist gemäß §107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
4.2.2016