Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Consultingleistungen für das Produktmanagement im Bereich energieeffizientes Bauen und Sanieren.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Standort der KfW in Frankfurt am Main oder Berlin.
NUTS-Code DE11
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Anzahl der an der geplanten Rahmenvereinbarung Beteiligten: 6
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 2
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Die KfW fördert mit ihren Programmen im Bereich „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ die energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und die Umsetzung von energieeffizienten Einzelmaßnahmen in Wohn- sowie gewerblichen, kommunalen und sozialen Nichtwohngebäuden. Energieeffiziente Neubauten werden ebenfalls mit günstigen Konditionen und Tilgungszuschüssen gefördert.
Für die fachliche Beratung und Unterstützung der Mitarbeiter des Produktmanagements der KfW Bankengruppe bei der Umsetzung der oben genannten Aufgaben, benötigt die KfW externe Sachverständige mit detaillierten Fachkenntnissen im Bereich Energieeffiziente Wohn- bzw. Nichtwohngebäude.
Die Schwerpunkte der Aufgaben sind dabei:
— die fachliche Beratung der KfW-Mitarbeiter bei der Weiterentwicklung der Programmbedingungen und Förderstandards,
— die fachliche Begleitung und/oder eigene Durchführung von Qualitätskontrollen beantragter bzw. umgesetzter, geförderter Vorhaben sowie die Beratung zur Weiterentwicklung des Qualitätssicherungssystems für Wohngebäude bzw. dem Aufbau für Nichtwohngebäude,
— die Information und Beratung von Sachverständigen und KfW-Mitarbeitern in fachlichen Detailfragen bei der Vorbereitung bzw. Beantragung und Bewilligung geförderter Vorhaben,
— die Unterstützung bei der Umsetzung von Kommunikations- und Informationsangeboten.
Ausschreibung in 2 Losen: Fachliche Beratung für die Förderprogramme Energieeffizient Bauen und Sanieren; Los 1 – Wohngebäude / Los 2 – Nichtwohngebäude.l.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen:
in Monaten: 12 (ab Auftragsvergabe)
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 24 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Die Anforderungen an den Versicherungsschutz sind im abzuschließenden Vertrag wie folgt geregelt:
(1) Wird einem Rahmenvereinbarungspartner auf Grund der zwischen ihm und der KfW geschlossenen Rahmenvereinbarung ein Einzelauftrag erteilt, so ist er verpflichtet – wenn noch nicht geschehen – binnen zwei Wochen nach Abschluss des Vertrags eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen nachzuweisen und diese Versicherung während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung und aller auf ihrer Grundlage abgeschlossenen Einzelaufträge vorzuhalten:
a) für Personenschäden pauschal mindestens 1 500 000 EUR je Versicherungsfall,
b) für Sachschäden mindestens 250 000 EUR je Versicherungsfall,
c) für reine Vermögensschäden mindestens 50 000 EUR je Versicherungsfall
(Versicherungssummen jeweils zweifach maximiert/Versicherungsjahr).
Eine Beschränkung der Haftung des Rahmenvereinbarungspartners ist mit den vorstehenden Deckungssummen nicht verbunden.
(2) Auf jederzeit mögliches Verlangen der KfW haben die Rahmenvereinbarungspartner während der Laufzeit eines Einzelauftrags das Bestehen einer Versicherung im in Abs. 1 bestimmten Umfang aktuell nachzuweisen.
(3) Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Gemeinschaft eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den in Absatz 1 genannten Deckungssummen nachzuweisen und diese Versicherung für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung und aller auf ihrer Grundlage abgeschlossenen Einzelaufträge vorzuhalten.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft erklärt – vorbehaltlich des Ergebnisses der Vertragsverhandlungen – mit Abgabe des Teilnahmeantrages, dass
— er bei der Ausführung des Auftrages nur zuverlässige Personen einsetzen wird, die er nach folgenden Vorgaben überprüft hat:
+ Überprüfung der Identität (z. B. durch Abgleich des Reisepasses oder des Personalausweises des jeweiligen Mitarbeiters);
+ Überprüfung der akademischen Zeugnisse des Mitarbeiters (durch Vorlagen von Originalen oder beglaubigten Kopien);
+ Überprüfung der vom Mitarbeiter mitgeteilten Referenzen;
+ Überprüfung des polizeilichen Führungszeugnisses des Mitarbeiters (nicht älter als 3 Monate gerechnet ab Einstellungsdatum des Mitarbeiters) soweit die Berater während der Ausführung der Einzelaufträge eine besondere Vertrauensstellung inne haben werden bzw. die zu übertragenden Tätigkeiten ein gesteigertes Maß an Zuverlässigkeit erfordern und
+ Überprüfung ob eine gültige Arbeitserlaubnis vorliegt, soweit erforderlich.
— Er bei der Ausführung des Auftrages nur Personen einsetzen wird, die der deutschen Sprache in Schrift und Wort mächtig sind;
— er bei der Ausführung des Auftrages die für ihn geltenden gesetzlichen Mindestlohnregelungen einhält und sicherstellt, dass von ihm eingesetzte Nachunternehmen ebenfalls die für sie geltenden gesetzlichen Mindestlohnregelungen einhalten;
— er seine Mitarbeiter/innen in Bezug auf die Ausführung des Auftrages gesetzeskonform zum Datenschutz unterweist. Darüber hinaus gewährleistet er, dass die von ihm zur Ausführung des Auftrages eingesetzten Personen die für sie geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes einhalten;
— er in seinem Einflussbereich bei der Ausführung des Auftrages und soweit die nachfolgenden internationalen Verträge in dem jeweiligen Staat in nationales Recht umgesetzt wurden:
a) die international anerkannten Menschenrechte gemäß der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Konvention Nr. 005 des Europarats),
b) die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (ILO-Übereinkommen Nr. 138 und Nr. 182),
c) die Übereinkommen der ILO zum Verbot der Zwangsarbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105),
d) die Übereinkommen der ILO zum Schutz der Vereinigungsfreiheit (ILO-Übereinkommen Nr. 87 und Nr. 98) und
e) die Übereinkommen der ILO zur Gleichheit des Entgelts und zum Verbot der Diskriminierung (ILO-Übereinkommen Nr. 100 und 111)
einhält.
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 5 Absatz 6 VOF verweist, müssen folgende Eigenerklärung abgeben:
Eigenerklärung, dass:
— er alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, gelten, soweit dies für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich ist,
— er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befindet,
— er oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
— er oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat,
— er seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben erfüllt hat,
— er sich bei der Erteilung von Auskünften, die nach den §§ 4, 5 und 10 VOF eingeholt werden können, nicht in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig gemacht oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt hat,
— ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 4 Abs. 6 VOF vorliegt,
— er oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
— er bei Abgabe dieses Teilnahmeantrages keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z. B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bewerbergemeinschaft als günstigster Bewerber,
— er den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat:
§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
Und, dass die dort genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen,
— er auf gesonderte Anforderung der KfW einen aktuellen Auszug (ggf. in Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register seines Heimatlandes vorlegen wird, sofern er eintragungspflichtig ist.
Die Eigenerklärungen sind Teil der Vorlage, die zur Einreichung eines Teilnahmeantrages zwingend zu verwenden ist.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: ./.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: ./.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Folgende Aspekte sind im Teilnahmeantrag zu erläutern.
1. Kurzdarstellung des Unternehmens:
a) Leistungsspektrum und Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit (insbesondere Beschreibung der Aktivitäten im Bereich „energieeffizientes Bauen und Sanieren“) des Bewerbers bzw. des bevollmächtigen Vertreters einer Bewerbergemeinschaft,
b) Beschreibung der Unternehmensorganisation (z. B. Standorte, (Konzern-)Struktur, hierarchischer Aufbau) des Bewerbers bzw. des bevollmächtigen Vertreters einer Bewerbergemeinschaft.
2. Anzahl der Arbeitnehmer:
Die Anzahl der jahresdurchschnittlich im Bereich „energieeffizientes Bauen und Sanieren“ zur Verfügung stehenden personellen Kapazitäten des Bewerbers/des Vertreters der Bewerbergemeinschaft betrug in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2013 bis 2015).
3. Benennung des für die Ausführung des Auftrags vorgesehenen Sachverständigen, der für die gesamte Vertragslaufzeit der KfW zur Verfügung steht; Name, Geburtstag, -ort.
4. Kurzlebenslauf des Sachverständigen.
5. Angaben über vergleichbare Leistungen/Referenzen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestanforderungen an die Qualifikation und Erfahrungen des angebotenen Sachverständigen:
Los 1:
A – Eingetragener Experte in Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes (Kategorie Energieeffizient Bauen und Sanieren – Wohngebäude),
B – Mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Fachplanung für die energetische Sanierung und/oder Neubau von Wohngebäuden,
C – Erfahrung bei der Planung und/oder Umsetzung von mindestens 2 geförderten KfW-Effizienzhäusern in den EBS-Programmen für Wohngebäude,
D – Erfahrung in der Prüfung von mind. 50 Nachweisen zu KfW-Effizienzhäusern oder öffentlich-rechtlichen Nachweisen nach EnEV (Wohngebäude),
E – Erfahrung in mindestens drei der im Folgenden genannten (5)Tätigkeitsbereiche:
(1) Erfahrung bei der Information von Fachexperten im Bereich Energieeffiziente Gebäude, (z. B. Beratungshotline, Beantwortung von Fachfragen über Informationsportale),
(2) Kenntnisse der Arbeitsweise und Prozesse von Förderbanken,
(3) Erfahrung in der Beratung zur Entwicklung förderpolitischer Instrumente,
(4) Erfahrung in der Zusammenarbeit mit technisch orientierten Fachgremien zur Energieeffizienz im Gebäudebereich oder Arbeitsgruppen zur Weiterentwicklung bzw. Auslegung der Energieeinspar-Verordnung,
(5) Erfahrung als Referent zum Thema Energieeffizienz in Wohngebäuden auf Veranstaltungen mit mindestens 50, oder Schulungen mit mindestens 15 Teilnehmern.
Für die Übererfüllung der vorbezeichneten Kriterien B – E können insgesamt max. 100 Punkte erreicht werden; es müssen mindestens 50 Punkte erreicht werden.
Los 2:
A – Ausstellungsberechtigung nach § 21 Energieeinspar-Verordnung für Nichtwohngebäude,
B – Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Fachplanung für die energetische Sanierung und/oder Neubau von Nichtwohngebäuden,
C – Erfahrung bei der energetischen Konzeption und Erstellung des öffentlich rechtlichen Nachweises / Energiebedarfsausweises nach EnEV für Nichtwohngebäude in mindestens drei realisierten Sanierungs- oder Neubauvorhaben, von denen mindestens eines die Anforderungen an Referenzen für die Eintragung von Nichtwohngebäuden in die Energie-Effizienz-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes in der Kategorie Nichtwohngebäude erfüllt,
D – Erfahrung in der Prüfung von mindestens 10 öffentlich-rechtlichen Nachweisen nach EnEVbzw. Nachweisen für KfW-Effizienzhäuser für Nichtwohngebäude,
E – Erfahrung in mindestens drei der im Folgenden genannten Tätigkeitsbereiche:
(1) Erfahrung bei der Information von Fachexperten im Bereich Energieeffiziente Nichtwohngebäude, (z. B. Beratungshotline, Beantwortung von Fachfragen über Informationsportale),
(2) Erfahrung als Referent ganztägiger Schulungsangebote zur Bilanzierung nach DIN V 18599,
(3) Kenntnisse der Arbeitsweise und Prozesse von Förderbanken,
(4) Erfahrung in der Beratung zur Entwicklung förderpolitischer Instrumente,
(5) Erfahrung als Referent zum Thema Energieeffizienz in Nichtwohngebäuden auf Veranstaltungen mit mindestens 50 Teilnehmern.
Für die Übererfüllung der vorbezeichneten Kriterien B – E können insgesamt max. 100 Punkte erreicht werden; es müssen mindestens 50 Punkte erreicht werden.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Die Eignung zur Erbringung der Dienstleistung ist auf die unter §21 der Energieeinspar-Verordnung genannten Berufsgruppen beschränkt.
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Die Beschaffung erfolgt in einem europaweiten Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme nach den Vorschriften der VOF in der Fassung vom 18.11.2009.
Das Vergabeverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Die KfW behält sich ausdrücklich vor, den Zuschlag auch ohne Verhandlung zu erteilen.
Für die Abgabe der Teilnahmeanträge und der Angebote müssen Bewerber bzw. Bieter zwingend die von der KfW vorbereiteten Vorlagen verwenden. Die Vorlagen sind Bestandteil der Teilnahme- bzw. der Vergabeunterlagen. Die KfW stellt die Teilnahme- bzw. die Vergabeunterlagen ausschließlich elektronisch zur Verfügung. Unter http://vergabe.kfw.de befindet sich die Vergabeplattform der KfW. Dort sind weitergehende Informationen zum Verfahren enthalten und können die Teilnahme- bzw. Vergabeunterlagen herunter geladen werden. Im ersten Schritt müssen sich interessierte Unternehmen als Bewerber bzw. Bieter registrieren. Hierzu muss im Login-Feld der Link – Neuregistrieren bedient und die Anmeldung durchgeführt werden. Mit einer persönlichen Benutzerkennung und einem Passwort können sich Bewerber bzw. Bieter auf der Plattformanmelden, nach Verfahren recherchieren und die Teilnahme- bzw. Vergabeunterlagen als Dateien oder als ZIP-Archiv downloaden.
Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfiehlt die KfW darüber hinaus das AI Bietercockpit (Download über Vergabeplattform) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der die Bewerber und Bieter ihre Ausschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichtenempfangen können. Fragen zur Handhabung des AI Bietercockpits sind an den Plattformbetreiber, die Administration Intelligence AG (Hotline +49 9318806144) zu richten.
Der Teilnahmeantrag muss in vierfacher Ausfertigung eingereicht werden (ein Original in Papierform und drei elektronsiche Kopien auf separaten Datenträgern). Die Vorlagen für den Teilnahmeantrag müssen vollständig ausgefüllt und entsprechend unterzeichnet sein sowie alle geforderten Nachweise, Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Vergabebekanntmachung und den Vergabeunterlagen enthalten. Eingescannte oder gefaxte Unterschriften genügen dem Formerfordernis für den Teilnahmeantrag nicht.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen (siehe § 5 Abs. 4 S. 2 VOF). Der Bewerber sollte der KfW in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Teilnahmeantrages schriftlich per E-Mail anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und der KfW in diesem Zusammenhang den stichhaltigen Grund angeben sowie einen alternativen Belegvorschlagen. Die KfW wird dem Bewerber dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet. Der Bewerber hat sodann den alternativen Beleg seinem Teilnahmeantrag beizufügen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Bund
Villemomblerstraße 76
53113 Bonn
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 2289499-0
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Fax: +49 2289499-400
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die folgenden Fristen müssen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs beachtet werden:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 107 Abs. 3 GWB:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
2.2.2016