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  • DE-60325 Frankfurt am Main
  • 05/2016
  • Ergebnis
  • (ID 2-222097)

Consultingleistungen für das Produktmanagement im Bereich energieeffizientes Bauen und Sanieren


 
  • Projektdaten

    maximieren

    Entscheidung 23.05.2016 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 8 - max. 8
    Gebäudetyp Gewerbe-, Industriebauten / Wohnungsbau
    Art der Leistung allgemeine Beratungsleistungen / Studien, Gutachten / Energieplanung/ -beratung
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr KfW Bankengruppe, Frankfurt am Main (DE), Bonn (DE)
    Aufgabe
    Die KfW fördert mit ihren Programmen im Bereich „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ die energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und die Umsetzung von energieeffizienten Einzelmaßnahmen in Wohn- sowie gewerblichen, kommunalen und sozialen Nichtwohngebäuden. Energieeffiziente Neubauten werden ebenfalls mit günstigen Konditionen und Tilgungszuschüssen gefördert.
    Für die fachliche Beratung und Unterstützung der Mitarbeiter des Produktmanagements der KfW Bankengruppe bei der Umsetzung der oben genannten Aufgaben, benötigt die KfW externe Sachverständige mit detaillierten Fachkenntnissen im Bereich Energieeffiziente Wohn- bzw. Nichtwohngebäude.
    Die Schwerpunkte der Aufgaben sind dabei:
    — die fachliche Beratung der KfW-Mitarbeiter bei der Weiterentwicklung der Programmbedingungen und Förderstandards,
    — die fachliche Begleitung und/oder eigene Durchführung von Qualitätskontrollen beantragter bzw. umgesetzter, geförderter Vorhaben sowie die Beratung zur Weiterentwicklung des Qualitätssicherungssystems für Wohngebäude bzw. dem Aufbau für Nichtwohngebäude,
    — die Information und Beratung von Sachverständigen und KfW-Mitarbeitern in fachlichen Detailfragen bei der Vorbereitung bzw. Beantragung und Bewilligung geförderter Vorhaben,
    — die Unterstützung bei der Umsetzung von Kommunikations- und Informationsangeboten.
    Ausschreibung in 2 Losen: Fachliche Beratung für die Förderprogramme Energieeffizient Bauen und Sanieren; Los 1 – Wohngebäude / Los 2 – Nichtwohngebäude.l.
    Adresse des Bauherren DE-60325 Frankfurt am Main
    TED Dokumenten-Nr. 42134-2016
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  • Anzeigentext Ausschreibung

    maximieren

    • Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen

      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

      KfW
      Palmengartenstraße 5-9
      Zu Händen von: Sarah Nelson
      60325 Frankfurt am Main
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 697431-0
      E-Mail: MjE5Y1JfVE5PUmBhUllZUi1YU2QbUVI=
      Fax: +49 697431-2944

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: vergabe.kfw.de
      Elektronischer Zugang zu Informationen: vergabe.kfw.de

      Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: KfW
      Palmengartenstraße 5-9
      60325 Frankfurt am Main
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 697431-0
      E-Mail: MjE0aFdkWVNUV2VmV15eVzJdWGkgVlc=
      Fax: +49 697431-2944
      Internet-Adresse: vergabe.kfw.de

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen

      I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Einrichtung des öffentlichen Rechts
      I.3)Haupttätigkeit(en)
      Wirtschaft und Finanzen
      I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1)Beschreibung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      Consultingleistungen für das Produktmanagement im Bereich energieeffizientes Bauen und Sanieren.
      II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Standort der KfW in Frankfurt am Main oder Berlin.

      NUTS-Code DE11

      II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
      II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
      Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
      Anzahl der an der geplanten Rahmenvereinbarung Beteiligten: 6

      Laufzeit der Rahmenvereinbarung

      Laufzeit in Jahren: 2
      II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Die KfW fördert mit ihren Programmen im Bereich „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ die energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und die Umsetzung von energieeffizienten Einzelmaßnahmen in Wohn- sowie gewerblichen, kommunalen und sozialen Nichtwohngebäuden. Energieeffiziente Neubauten werden ebenfalls mit günstigen Konditionen und Tilgungszuschüssen gefördert.
      Für die fachliche Beratung und Unterstützung der Mitarbeiter des Produktmanagements der KfW Bankengruppe bei der Umsetzung der oben genannten Aufgaben, benötigt die KfW externe Sachverständige mit detaillierten Fachkenntnissen im Bereich Energieeffiziente Wohn- bzw. Nichtwohngebäude.
      Die Schwerpunkte der Aufgaben sind dabei:
      — die fachliche Beratung der KfW-Mitarbeiter bei der Weiterentwicklung der Programmbedingungen und Förderstandards,
      — die fachliche Begleitung und/oder eigene Durchführung von Qualitätskontrollen beantragter bzw. umgesetzter, geförderter Vorhaben sowie die Beratung zur Weiterentwicklung des Qualitätssicherungssystems für Wohngebäude bzw. dem Aufbau für Nichtwohngebäude,
      — die Information und Beratung von Sachverständigen und KfW-Mitarbeitern in fachlichen Detailfragen bei der Vorbereitung bzw. Beantragung und Bewilligung geförderter Vorhaben,
      — die Unterstützung bei der Umsetzung von Kommunikations- und Informationsangeboten.
      Ausschreibung in 2 Losen: Fachliche Beratung für die Förderprogramme Energieeffizient Bauen und Sanieren; Los 1 – Wohngebäude / Los 2 – Nichtwohngebäude.l.
      II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

      71000000

      II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
      II.1.8)Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
      Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose
      II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
      II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
      II.2.2)Angaben zu Optionen
      Optionen: nein
      II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
      Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
      Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen: 
      in Monaten: 12 (ab Auftragsvergabe)
      II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
      Laufzeit in Monaten: 24 (ab Auftragsvergabe)

      Angaben zu den Losen

      Los-Nr: 1 Bezeichnung: Fachliche Beratung für die Förderprogramme Energieeffizient Bauen und Sanieren – Wohngebäude
      1)Kurze Beschreibung
      Siehe Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung.
      Je Los soll ein Rahmenvertrag mit 6 Auftragnehmern geschlossen werden.
      2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

      71000000

      3)Menge oder Umfang
      4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags
      5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
      Los-Nr: 2 Bezeichnung: Fachliche Beratung für die Förderprogramme Energieeffizient Bauen und Sanieren – Nichtwohngebäude
      1)Kurze Beschreibung
      Siehe Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung.
      Je Los soll ein Rahmenvertrag mit 6 Auftragnehmern geschlossen werden.
      2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

      71000000

      3)Menge oder Umfang
      4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags
      5)Zusätzliche Angaben zu den Losen

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Bedingungen für den Auftrag
      III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
      Die Anforderungen an den Versicherungsschutz sind im abzuschließenden Vertrag wie folgt geregelt:
      (1) Wird einem Rahmenvereinbarungspartner auf Grund der zwischen ihm und der KfW geschlossenen Rahmenvereinbarung ein Einzelauftrag erteilt, so ist er verpflichtet – wenn noch nicht geschehen – binnen zwei Wochen nach Abschluss des Vertrags eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen nachzuweisen und diese Versicherung während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung und aller auf ihrer Grundlage abgeschlossenen Einzelaufträge vorzuhalten:
      a) für Personenschäden pauschal mindestens 1 500 000 EUR je Versicherungsfall,
      b) für Sachschäden mindestens 250 000 EUR je Versicherungsfall,
      c) für reine Vermögensschäden mindestens 50 000 EUR je Versicherungsfall
      (Versicherungssummen jeweils zweifach maximiert/Versicherungsjahr).
      Eine Beschränkung der Haftung des Rahmenvereinbarungspartners ist mit den vorstehenden Deckungssummen nicht verbunden.
      (2) Auf jederzeit mögliches Verlangen der KfW haben die Rahmenvereinbarungspartner während der Laufzeit eines Einzelauftrags das Bestehen einer Versicherung im in Abs. 1 bestimmten Umfang aktuell nachzuweisen.
      (3) Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Gemeinschaft eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den in Absatz 1 genannten Deckungssummen nachzuweisen und diese Versicherung für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung und aller auf ihrer Grundlage abgeschlossenen Einzelaufträge vorzuhalten.
      III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
      Gesamtschuldnerisch haftend.
      III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
      Darlegung der besonderen Bedingungen: Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft erklärt – vorbehaltlich des Ergebnisses der Vertragsverhandlungen – mit Abgabe des Teilnahmeantrages, dass
      — er bei der Ausführung des Auftrages nur zuverlässige Personen einsetzen wird, die er nach folgenden Vorgaben überprüft hat:
      + Überprüfung der Identität (z. B. durch Abgleich des Reisepasses oder des Personalausweises des jeweiligen Mitarbeiters);
      + Überprüfung der akademischen Zeugnisse des Mitarbeiters (durch Vorlagen von Originalen oder beglaubigten Kopien);
      + Überprüfung der vom Mitarbeiter mitgeteilten Referenzen;
      + Überprüfung des polizeilichen Führungszeugnisses des Mitarbeiters (nicht älter als 3 Monate gerechnet ab Einstellungsdatum des Mitarbeiters) soweit die Berater während der Ausführung der Einzelaufträge eine besondere Vertrauensstellung inne haben werden bzw. die zu übertragenden Tätigkeiten ein gesteigertes Maß an Zuverlässigkeit erfordern und
      + Überprüfung ob eine gültige Arbeitserlaubnis vorliegt, soweit erforderlich.
      — Er bei der Ausführung des Auftrages nur Personen einsetzen wird, die der deutschen Sprache in Schrift und Wort mächtig sind;
      — er bei der Ausführung des Auftrages die für ihn geltenden gesetzlichen Mindestlohnregelungen einhält und sicherstellt, dass von ihm eingesetzte Nachunternehmen ebenfalls die für sie geltenden gesetzlichen Mindestlohnregelungen einhalten;
      — er seine Mitarbeiter/innen in Bezug auf die Ausführung des Auftrages gesetzeskonform zum Datenschutz unterweist. Darüber hinaus gewährleistet er, dass die von ihm zur Ausführung des Auftrages eingesetzten Personen die für sie geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes einhalten;
      — er in seinem Einflussbereich bei der Ausführung des Auftrages und soweit die nachfolgenden internationalen Verträge in dem jeweiligen Staat in nationales Recht umgesetzt wurden:
      a) die international anerkannten Menschenrechte gemäß der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Konvention Nr. 005 des Europarats),
      b) die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (ILO-Übereinkommen Nr. 138 und Nr. 182),
      c) die Übereinkommen der ILO zum Verbot der Zwangsarbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105),
      d) die Übereinkommen der ILO zum Schutz der Vereinigungsfreiheit (ILO-Übereinkommen Nr. 87 und Nr. 98) und
      e) die Übereinkommen der ILO zur Gleichheit des Entgelts und zum Verbot der Diskriminierung (ILO-Übereinkommen Nr. 100 und 111)
      einhält.
      III.2)Teilnahmebedingungen
      III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 5 Absatz 6 VOF verweist, müssen folgende Eigenerklärung abgeben:
      Eigenerklärung, dass:
      — er alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, gelten, soweit dies für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich ist,
      — er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befindet,
      — er oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
      — er oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat,
      — er seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben erfüllt hat,
      — er sich bei der Erteilung von Auskünften, die nach den §§ 4, 5 und 10 VOF eingeholt werden können, nicht in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig gemacht oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt hat,
      — ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 4 Abs. 6 VOF vorliegt,
      — er oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
      — er bei Abgabe dieses Teilnahmeantrages keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z. B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bewerbergemeinschaft als günstigster Bewerber,
      — er den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat:
      § 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
      (1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
      Und, dass die dort genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen,
      — er auf gesonderte Anforderung der KfW einen aktuellen Auszug (ggf. in Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register seines Heimatlandes vorlegen wird, sofern er eintragungspflichtig ist.
      Die Eigenerklärungen sind Teil der Vorlage, die zur Einreichung eines Teilnahmeantrages zwingend zu verwenden ist.
      III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: ./.
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards: ./.
      III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
      Folgende Aspekte sind im Teilnahmeantrag zu erläutern.
      1. Kurzdarstellung des Unternehmens:
      a) Leistungsspektrum und Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit (insbesondere Beschreibung der Aktivitäten im Bereich „energieeffizientes Bauen und Sanieren“) des Bewerbers bzw. des bevollmächtigen Vertreters einer Bewerbergemeinschaft,
      b) Beschreibung der Unternehmensorganisation (z. B. Standorte, (Konzern-)Struktur, hierarchischer Aufbau) des Bewerbers bzw. des bevollmächtigen Vertreters einer Bewerbergemeinschaft.
      2. Anzahl der Arbeitnehmer:
      Die Anzahl der jahresdurchschnittlich im Bereich „energieeffizientes Bauen und Sanieren“ zur Verfügung stehenden personellen Kapazitäten des Bewerbers/des Vertreters der Bewerbergemeinschaft betrug in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2013 bis 2015).
      3. Benennung des für die Ausführung des Auftrags vorgesehenen Sachverständigen, der für die gesamte Vertragslaufzeit der KfW zur Verfügung steht; Name, Geburtstag, -ort.
      4. Kurzlebenslauf des Sachverständigen.
      5. Angaben über vergleichbare Leistungen/Referenzen.
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
      Mindestanforderungen an die Qualifikation und Erfahrungen des angebotenen Sachverständigen:
      Los 1:
      A – Eingetragener Experte in Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes (Kategorie Energieeffizient Bauen und Sanieren – Wohngebäude),
      B – Mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Fachplanung für die energetische Sanierung und/oder Neubau von Wohngebäuden,
      C – Erfahrung bei der Planung und/oder Umsetzung von mindestens 2 geförderten KfW-Effizienzhäusern in den EBS-Programmen für Wohngebäude,
      D – Erfahrung in der Prüfung von mind. 50 Nachweisen zu KfW-Effizienzhäusern oder öffentlich-rechtlichen Nachweisen nach EnEV (Wohngebäude),
      E – Erfahrung in mindestens drei der im Folgenden genannten (5)Tätigkeitsbereiche:
      (1) Erfahrung bei der Information von Fachexperten im Bereich Energieeffiziente Gebäude, (z. B. Beratungshotline, Beantwortung von Fachfragen über Informationsportale),
      (2) Kenntnisse der Arbeitsweise und Prozesse von Förderbanken,
      (3) Erfahrung in der Beratung zur Entwicklung förderpolitischer Instrumente,
      (4) Erfahrung in der Zusammenarbeit mit technisch orientierten Fachgremien zur Energieeffizienz im Gebäudebereich oder Arbeitsgruppen zur Weiterentwicklung bzw. Auslegung der Energieeinspar-Verordnung,
      (5) Erfahrung als Referent zum Thema Energieeffizienz in Wohngebäuden auf Veranstaltungen mit mindestens 50, oder Schulungen mit mindestens 15 Teilnehmern.
      Für die Übererfüllung der vorbezeichneten Kriterien B – E können insgesamt max. 100 Punkte erreicht werden; es müssen mindestens 50 Punkte erreicht werden.
      Los 2:
      A – Ausstellungsberechtigung nach § 21 Energieeinspar-Verordnung für Nichtwohngebäude,
      B – Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Fachplanung für die energetische Sanierung und/oder Neubau von Nichtwohngebäuden,
      C – Erfahrung bei der energetischen Konzeption und Erstellung des öffentlich rechtlichen Nachweises / Energiebedarfsausweises nach EnEV für Nichtwohngebäude in mindestens drei realisierten Sanierungs- oder Neubauvorhaben, von denen mindestens eines die Anforderungen an Referenzen für die Eintragung von Nichtwohngebäuden in die Energie-Effizienz-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes in der Kategorie Nichtwohngebäude erfüllt,
      D – Erfahrung in der Prüfung von mindestens 10 öffentlich-rechtlichen Nachweisen nach EnEVbzw. Nachweisen für KfW-Effizienzhäuser für Nichtwohngebäude,
      E – Erfahrung in mindestens drei der im Folgenden genannten Tätigkeitsbereiche:
      (1) Erfahrung bei der Information von Fachexperten im Bereich Energieeffiziente Nichtwohngebäude, (z. B. Beratungshotline, Beantwortung von Fachfragen über Informationsportale),
      (2) Erfahrung als Referent ganztägiger Schulungsangebote zur Bilanzierung nach DIN V 18599,
      (3) Kenntnisse der Arbeitsweise und Prozesse von Förderbanken,
      (4) Erfahrung in der Beratung zur Entwicklung förderpolitischer Instrumente,
      (5) Erfahrung als Referent zum Thema Energieeffizienz in Nichtwohngebäuden auf Veranstaltungen mit mindestens 50 Teilnehmern.
      Für die Übererfüllung der vorbezeichneten Kriterien B – E können insgesamt max. 100 Punkte erreicht werden; es müssen mindestens 50 Punkte erreicht werden.
      III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
      III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
      III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Die Eignung zur Erbringung der Dienstleistung ist auf die unter §21 der Energieeinspar-Verordnung genannten Berufsgruppen beschränkt.
      III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Verfahrensart
      IV.1.1)Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
      IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer: 8
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die eingegangenen Angebote werden auf der ersten Stufe (Eignungsprüfung) anhand der in den Teilnahmeunterlagen dargestellten „Wertungsmatrix Eignungskriterien und Auswahlentscheidung / Los 1“ bzw. „Wertungsmatrix Eignungskriterien und Auswahlentscheidung / Los 2“ dahingehend überprüft, ob:
      — die geforderten Mindestkriterien (sog. A-Kriterien) erfüllt sind und
      — die Mindestpunktzahl in Höhe von 50 Eignungspunkten erreicht wird (sog. B-Kriterien).
      Insgesamt können maximal 100 Eignungspunkte erreicht werden.
      Auf der zweiten Stufe (Auswahlentscheidung) wird anhand des Punktergebnisses gem. den B-Kriterien ein Ranking der Bewerber gebildet.
      Zur Angebotsabgabe werden die Bewerber auf den ersten acht Plätzen aufgefordert. (D. h. bei Punktgleichheit können auch mehr als acht Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden).
      Je Los soll ein Rahmenvertrag mit sechs Auftragnehmern geschlossen werden.
      Das Nicht-Erfüllen der A-Kriterien oder eine Bewertung unter 50 Eignungspunkten führt zum automatischen Ausschluss aus dem weiteren Verfahren mangels Eignung.
      IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
      IV.2)Zuschlagskriterien
      IV.2.1)Zuschlagskriterien
      Niedrigster Preis
      IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
      IV.3)Verwaltungsangaben
      IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
      KfW_PK-2016-0054_SN; VSt.-Nr.: 54/15
      IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      nein
      IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 4.3.2016
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein
      IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      4.3.2016 - 10:00
      IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      11.3.2016
      IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.
      IV.3.7)Bindefrist des Angebots
      bis: 30.6.2016
      IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
      Tag: 1.4.2016 - 10:00

      Ort:

      Entfällt.

       

      Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
      VI.3)Zusätzliche Angaben
      Die Beschaffung erfolgt in einem europaweiten Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme nach den Vorschriften der VOF in der Fassung vom 18.11.2009.
      Das Vergabeverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt.
      Die KfW behält sich ausdrücklich vor, den Zuschlag auch ohne Verhandlung zu erteilen.

      Für die Abgabe der Teilnahmeanträge und der Angebote müssen Bewerber bzw. Bieter zwingend die von der KfW vorbereiteten Vorlagen verwenden. Die Vorlagen sind Bestandteil der Teilnahme- bzw. der Vergabeunterlagen. Die KfW stellt die Teilnahme- bzw. die Vergabeunterlagen ausschließlich elektronisch zur Verfügung. Unter http://vergabe.kfw.de befindet sich die Vergabeplattform der KfW. Dort sind weitergehende Informationen zum Verfahren enthalten und können die Teilnahme- bzw. Vergabeunterlagen herunter geladen werden. Im ersten Schritt müssen sich interessierte Unternehmen als Bewerber bzw. Bieter registrieren. Hierzu muss im Login-Feld der Link – Neuregistrieren bedient und die Anmeldung durchgeführt werden. Mit einer persönlichen Benutzerkennung und einem Passwort können sich Bewerber bzw. Bieter auf der Plattformanmelden, nach Verfahren recherchieren und die Teilnahme- bzw. Vergabeunterlagen als Dateien oder als ZIP-Archiv downloaden.

      Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfiehlt die KfW darüber hinaus das AI Bietercockpit (Download über Vergabeplattform) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der die Bewerber und Bieter ihre Ausschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichtenempfangen können. Fragen zur Handhabung des AI Bietercockpits sind an den Plattformbetreiber, die Administration Intelligence AG (Hotline +49 9318806144) zu richten.
      Der Teilnahmeantrag muss in vierfacher Ausfertigung eingereicht werden (ein Original in Papierform und drei elektronsiche Kopien auf separaten Datenträgern). Die Vorlagen für den Teilnahmeantrag müssen vollständig ausgefüllt und entsprechend unterzeichnet sein sowie alle geforderten Nachweise, Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Vergabebekanntmachung und den Vergabeunterlagen enthalten. Eingescannte oder gefaxte Unterschriften genügen dem Formerfordernis für den Teilnahmeantrag nicht.
      Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen (siehe § 5 Abs. 4 S. 2 VOF). Der Bewerber sollte der KfW in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Teilnahmeantrages schriftlich per E-Mail anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und der KfW in diesem Zusammenhang den stichhaltigen Grund angeben sowie einen alternativen Belegvorschlagen. Die KfW wird dem Bewerber dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet. Der Bewerber hat sodann den alternativen Beleg seinem Teilnahmeantrag beizufügen.
      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

      Vergabekammer Bund
      Villemomblerstraße 76
      53113 Bonn
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 2289499-0
      Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
      Fax: +49 2289499-400

      VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die folgenden Fristen müssen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs beachtet werden:
      Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
      § 107 Abs. 3 GWB:
      „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
      1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
      2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
      3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
      4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
      VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      2.2.2016
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 08.02.2016
Ergebnis veröffentlicht 30.05.2016
Zuletzt aktualisiert 02.06.2016
Wettbewerbs-ID 2-222097 Status Kostenpflichtig
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