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  • DE-74906 Bad Rappenau
  • 18.04.2016
  • Ausschreibung
  • (ID 2-226394)

Neubau Feuerwehrhaus in Bad Rappenau Süd – Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 4-9


 
  • Projektdaten

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    Bewerbungsschluss 18.04.2016, 14:00 Bewerbungsschluss
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Gebäudetyp Feuerwehr, Polizei, Vollzug
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude / Objektplanung Innenräume / Bauleitung, Objektüberwachung
    Sprache Deutsch
    Baukosten 4.700.000 EUR inkl. USt.
    Auslober/Bauherr Stadt Bad Rappenau, Bad Rappenau (DE)
    Betreuer HITZLER INGENIEURE, München (DE), Berlin (DE), Bremen (DE), Düsseldorf (DE), Frankfurt a. Main (DE), Hamburg (DE), Homburg/Saar (DE), Ingolstadt (DE), Koblenz (DE), Wien (AT), Graz (AT), Kempten (DE), Köln (DE), Landshut (DE), Nürnberg (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Neubau Feuerwehrhaus in Bad Rappenau Süd.
    Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 4-9.
    Leistungsumfang
    Die Stadt Bad Rappenau beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrhauses im Gewerbegebiet Buchäcker Bad Rappenau.
    Die bestehenden Stadtteilfeuerwehren der Stadtteile Fürfeld, Bonfeld und Treschklingen sollen dabei zu einer gemeinsamen Stadtteilfeuerwehr zusammengeführt werden.
    Als Standort wurde ein Grundstück mit nordseitiger Erschließung in der neu geschaffenen Erweiterung des Gewerbegebietes festgelegt. Über die Zufahrtsstraße des Gewerbegebietes ist eine schnelle Anbindung sowohl zu den umliegenden Ortschaften, als auch zur nahegelegenen BAB 6 möglich.
    Das Feuerwehrhaus soll die drei bestehenden Fahrzeuge, sowie zwei in Beschaffung befindliche Fahrzeuge beherbergen. Die Feuerwehr umfasst derzeitig ca. 90 Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen in der Einsatzabteilung, die jährlich ca. 25 Einsätze abarbeiten. Zudem gibt es ca. 35 Jugendliche in der Jugendfeuerwehr und ca. 20 Personen in der Altersabteilung.
    Städtebaulich wird das geplante Gebäude aus den Möglichkeiten der Erschließung, aus dem Zuschnitt des Grundstücks und auch stark aus den Bedürfnissen und Notwendigkeiten des optimalen Betriebes einer Feuerwehr mit ihren verschiedenen Funktionen, heraus entwickelt.
    Hauptaugenmerk liegt somit neben einer wirtschaftlichen Gebäudestruktur bei den feuerwehrtechnischen Abläufen. Als Planungsgrundlage dient die DIN 14092-1.
    Geschätzter Kostenrahmen: 4 700 000 EUR brutto (Kgr. 200-700, DIN 276).
    Leistungsbeginn: Sofort nach Auftragserteilung (voraussichtlich Juli 2016). Fertigstellung: Mitte Mai 2018.
    Die für diese Gesamtbaumaßnahme erforderlichen Leistungen im Rahmen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 4-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI werden mit vorliegender Ausschreibung vergeben.
    Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Dabei sollen zunächst die Leistungsphasen 4-5 (Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung) gemäß § 34 HOAI beauftragt werden.
    Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.
    Adresse des Bauherren DE-74906 Bad Rappenau
    TED Dokumenten-Nr. 96272-2016

  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen

      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

      Stadt Bad Rappenau
      Kirchplatz 4
      74906 Bad Rappenau
      DEUTSCHLAND

      Weitere Auskünfte erteilen: Hitzler Ingenieure
      Ehrenbreitsteiner Straße 28
      Zu Händen von: Frau Müller
      80993 München
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: MTNzYm9kXl9icHFiaWliPWVmcXdpYm8qZmtkYmtmYnJvYithYg==

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: Hitzler Ingenieure
      Ehrenbreitsteiner Straße 28
      Zu Händen von: Frau Müller
      80993 München
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: MjEyallmW1VWWWdoWWBgWTRcXWhuYFlmIV1iW1liXVlpZlkiWFk=
      Internet-Adresse: http://www.hitzler-ingenieure.de/ausschreibungen

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Hitzler Ingenieure
      Ehrenbreitsteiner Straße 28
      Zu Händen von: Frau Müller
      80993 München
      DEUTSCHLAND

      I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde
      I.3)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
      I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1)Beschreibung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      Neubau Feuerwehrhaus in Bad Rappenau Süd – Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 4-9.
      II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Bad Rappenau, Ortsteil Bonfeld.

      NUTS-Code DE118

      II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
      II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
      II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Neubau Feuerwehrhaus in Bad Rappenau Süd.
      Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 4-9.
      II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

      71200000

      II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
      II.1.8)Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
      II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
      Die Stadt Bad Rappenau beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrhauses im Gewerbegebiet Buchäcker Bad Rappenau.
      Die bestehenden Stadtteilfeuerwehren der Stadtteile Fürfeld, Bonfeld und Treschklingen sollen dabei zu einer gemeinsamen Stadtteilfeuerwehr zusammengeführt werden.
      Als Standort wurde ein Grundstück mit nordseitiger Erschließung in der neu geschaffenen Erweiterung des Gewerbegebietes festgelegt. Über die Zufahrtsstraße des Gewerbegebietes ist eine schnelle Anbindung sowohl zu den umliegenden Ortschaften, als auch zur nahegelegenen BAB 6 möglich.
      Das Feuerwehrhaus soll die drei bestehenden Fahrzeuge, sowie zwei in Beschaffung befindliche Fahrzeuge beherbergen. Die Feuerwehr umfasst derzeitig ca. 90 Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen in der Einsatzabteilung, die jährlich ca. 25 Einsätze abarbeiten. Zudem gibt es ca. 35 Jugendliche in der Jugendfeuerwehr und ca. 20 Personen in der Altersabteilung.
      Städtebaulich wird das geplante Gebäude aus den Möglichkeiten der Erschließung, aus dem Zuschnitt des Grundstücks und auch stark aus den Bedürfnissen und Notwendigkeiten des optimalen Betriebes einer Feuerwehr mit ihren verschiedenen Funktionen, heraus entwickelt.
      Hauptaugenmerk liegt somit neben einer wirtschaftlichen Gebäudestruktur bei den feuerwehrtechnischen Abläufen. Als Planungsgrundlage dient die DIN 14092-1.
      Geschätzter Kostenrahmen: 4 700 000 EUR brutto (Kgr. 200-700, DIN 276).
      Leistungsbeginn: Sofort nach Auftragserteilung (voraussichtlich Juli 2016). Fertigstellung: Mitte Mai 2018.
      Die für diese Gesamtbaumaßnahme erforderlichen Leistungen im Rahmen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 4-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI werden mit vorliegender Ausschreibung vergeben.
      Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Dabei sollen zunächst die Leistungsphasen 4-5 (Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung) gemäß § 34 HOAI beauftragt werden.
      Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.
      II.2.2)Angaben zu Optionen
      Optionen: nein
      II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Bedingungen für den Auftrag
      III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
      Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung:
      für Personenschäden: 1 000 000 EUR,
      für sonstige Schäden: 1 000 000 EUR
      bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut.
      Ein Nachweis der Versicherung über die geforderte Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
      III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      HOAI (zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung).
      III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
      Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft auftreten und einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
      III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
      III.2)Teilnahmebedingungen
      III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist (gemäß § 4 Abs. 2 VOF);
      b) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet (gemäß § 4 Abs. 2 VOF);
      c) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF nicht vorliegen.
      Sämtlich oben geforderten Erklärungen und Angaben sind durch eine rechtsverbindliche Unterschrift mittels des vorgegebenen Bewerbungsbogens zu bestätigen.
      III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Ein Nachweis der entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (gemäß § 5 Abs. 4a VOF).
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Geforderte Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung:
      für Personenschäden: 1 000 000 EUR,
      für sonstige Schäden: 1 000 000 EUR.
      III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
      III.2.3.1 – Eignungsprüfung gemäß § 5 Abs. 5 VOF:
      In einem ersten Wertungsschritt wird anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen.
      Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der selbst zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
      III.2.3.2 – Für die Auswahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (vgl. § 10 Abs. 2 VOF), wird wie folgt vorgegangen:
      A – Fachliche Qualifikation:
      Darstellung von maximal 5 Referenzprojekten für die ausgeschriebenen Leistungen (Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff. HOAI) aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2011 bis zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung). Referenzprojekte die vor 2011 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt:
      Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
      — Das Referenzprojekt ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der Nutzung vergleichbar (Neubau Feuerwehrhaus, Feuerwache, o. ä.),
      — das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Gesamtkosten (Kgr. 200-700) ≥ 4 000 000 EUR brutto),
      — dem Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 4-8 (gem. § 34 HOAI) beauftragt,
      — derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
      Die erfolgreiche Abwicklung/Bearbeitung der Referenzprojekte ist jeweils mittels Referenzbescheinigung des öffentlichen bzw. privaten Auftraggebers zu belegen.
      Bei Bietergemeinschaften dürfen in Summe maximal 5 Referenzprojekte benannt werden. Darüber hinausgehende Referenzen werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
      B – Personelle Besetzung:
      Angabe der technischen Leitung.
      Benennung des vorgesehenen Projektleiters sowie dessen Stellvertreter unter Angabe dessen/deren Referenzen. Es kann für den Projektleiter sowie für den stellvertretenden Projektleiter bis zu 2 Referenzen angegeben werden. Eine zeitliche Beschränkung der Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters besteht nicht.
      Es sollte dargestellt werden, dass seitens des Projektleiters sowie dessen Stellvertreter Erfahrung bei der Planung und Abwicklung von vergleichbaren Projekten vorherrscht.
      Für die maximale Bewertung sollte bzgl. der Referenzprojekte des Projektleiters bzw. dessen Stellvertreter folgende Anforderungen erfüllt sein:
      — Das Referenzprojekt ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der Nutzung vergleichbar (Neubau Feuerwehrhaus, Feuerwache, o. ä.),
      — das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Gesamtkosten (Kgr. 200-700) ≥ 4 000 000 EUR brutto),
      — durch den Projektleiter bzw. den stellvertretenden Projektleiter wurden mindestens die Leistungsphasen 4-8 (gem. § 34 HOAI) erbracht.
      Bei Bietergemeinschaften sind seitens der Gemeinschaft ein Projektleiter sowie ein stellvertretender Projektleiter zu benennen. Die Benennung von jeweils 2 Personen je Bietergemeinschaftspartner ist unerwünscht.
      Die Berufszulassung des Projektleiters und dessen Stellvertreters ist durch Vorlage von Studiennachweisen / Ausbildungsnachweisen o. ä. nachzuweisen.
      Zusätzliche Abgabeleistungen/Benennungen:
      Benennung der vorgesehenen Mitarbeiter für das Projekt sowie Vorlage von entsprechenden Studiennachweisen / Ausbildungsnachweisen o. ä.
      Abgabe eines Organigramms des Projektteams (bei Planungsgemeinschaften unter Einbeziehung des ARGE-Partners).
      III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
      III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
      III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
      Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ und/ oder „Architekt“ berechtigt sind.
      Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
      Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 19 Abs. 2 VOF.
      III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Verfahrensart
      IV.1.1)Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
      IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5

      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Bieter mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens: – Fachliche Qualifikation 60 % (siehe III.2.3.2 – A), hieraus: Referenzprojekte 60 Punkte. Je angegebenes Referenzprojekt können maximal 12 Punkte erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 5 Projekten können insgesamt 60 Punkte erzielt werden (5 Referenzprojekte x max. 12 Punkte = max. 60 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes wird wie folgt vorgegangen: – Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der Nutzung vergleichbar (Neubau Feuerwehrhaus, Feuerwache o. ä.)? Wenn ja, werden 3,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Ist das angegebene Referenzprojekt nur bedingt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (z. B. Sanierung Feuerwehrhaus, Feuerwache) werden 1,5 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Gesamtkosten ≥ 4 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (4 000 000 EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 4 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Gesamtkosten in Höhe von 2 000 000 EUR werden 1,5 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 2 000 000 EUR / 4 000 000 EUR x 3,0 Punkte). – Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 4-8 (gem. § 34 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 4-8 beauftragt wurden, werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 4-8) werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 4-8 = 74 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, beauftragte Leistungsphasen (z. B. Leistungsphasen 1-3 bzw. 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. (Bsp.: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 4-5 beauftragt. Hier werden 1,14 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 28 v. H. / 74 v. H. x 3,0 Punkte). – Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 3,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Personelle Besetzung 40 % (siehe III.2.3.2 – B), hieraus: Technische Leitung (Projektleiter+ Stellv. Projektleiter) 40 Punkte. Je angegebenes Referenzprojekt des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters können maximal 10 Punkte erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 2 Projekten für den Projektleiter und 2 Projekten für den stellvertretenden Projektleiter können insgesamt 40 Punkte erzielt werden (2 x 2 Referenzprojekte x max. 10 Punkte = max. 40 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt vorgegangen: – Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der Nutzung vergleichbar (Neubau Feuerwehrhaus, Feuerwache o. ä.)? Wenn ja, werden 4,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Ist das angegebene Referenzprojekt nur bedingt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (z. B. Sanierung Feuerwehrhaus, Feuerwache) werden 2,0 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Gesamtkosten ≥ 4 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (4 000 000 EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 4 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Gesamtkosten in Höhe von 2 000 000 EUR werden 1,5 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 2 000 000 EUR / 4 000 000 EUR x 3,0 Punkte). – Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 4-8 (gem. § 34 HOAI) durch den Projektleiter bzw. den stellvertretenden Projektleiter erbracht? Wenn die Leistungsphasen 2-8 erbracht wurden, werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, erbrachtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 4-8) werden die tatsächlich erbrachten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 4-8 = 74 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, erbrachte Leistungsphasen (z. B. Leistungsphasen 1-3 bzw. 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. (Bsp.: Durch den Projektleiter wurden die Leistungsphasen 4-5 erbracht. Hier werden 1,14 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 28 v. H. / 74 v. H. x 3,0 Punkte). Der zur Wertung herangezogene Beurteilungskatalog (hierin dargestellt: Bepunktung innerhalb der o. g. Kriterien sowie mögliche Abzüge) wird zum Download unter www.hitzler-ingenieure.de/ausschreibungen zur Verfügung gestellt.

      IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote ja
      IV.2)Zuschlagskriterien
      IV.2.1)Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
      IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
      IV.3)Verwaltungsangaben
      IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
      IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      nein
      IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 18.4.2016 - 14:00
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein
      IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      18.4.2016 - 14:00
      IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.
      IV.3.7)Bindefrist des Angebots
      IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
      VI.3)Zusätzliche Angaben
      Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren.
      Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
      Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe.
      Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex und Telefaxe sind nicht zugelassen.
      Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der herunterzuladenden Formblätter („Bewerbungsbogen“) zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen.

      Der Bewerbungsbogen sowie alle weiteren Unterlagen stehen unter www.hitzler-ingenieure.de/ausschreibungen zum Download zur Verfügung.

      Die Bewerbungsunterlagen sind im Format DIN A4, in einem sog. „Schnellhefter“ oder Vergleichbarem ohne feste Bindung einzureichen. Sog. „Leitz-Ordner“, fest gebundene Unterlagen, etc. sind nicht gewünscht.
      Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen.
      Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
      Der Teilnahmeantrag ist zwingend mittels des beigefügten Rücksendeaufklebers auf dem Umschlag/der Verpackung zu kennzeichnen. Sind für den Versand zusätzliche Versandtaschen o.ä. seitens des Kurierdienstes zu verwenden, so ist der Teilnahmeantrag in einem veschlossenen Umschlag mit dem Rücksendeaufkleber in der Versandtasche zu kennzeichnen.
      Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 5 Abs. 3 VOF nachzufordern.
      Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 10 Abs. 3 VOF durch Los zu treffen.
      Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

      Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
      Karl-Friedrich-Str. 17
      76133 Karlsruhe
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 7219264049
      Fax: +49 7219263985

      VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
      VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

      Stadt Bad Rappenau
      Kirchplatz 4
      74906 Bad Rappenau
      DEUTSCHLAND

      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      17.3.2016
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 22.03.2016
Zuletzt aktualisiert 11.11.2020
Wettbewerbs-ID 2-226394 Status Kostenpflichtig
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