Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Fachplanungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung für Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, mit Variantenuntersuchung, für die Erweiterung und Bestandssanierung der Geschwister-Scholl-Schule.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Erich-Ollenhauer-Straße 1, 63073 Offenbach.
NUTS-Code DE713
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Im Wesentlichen zu erbringen ist nach HOAI 2013, Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung für die Erweiterung und Sanierung einer Gesamtschule in 63067 Offenbach: Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für die LP 1-9 nach § 51 HOAI 2013 sowie Variantenuntersuchung; für die Anlagengruppen Gruppe 1 Abwasser-, Wasser und Gasanlagen, Gruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen, Gruppe 3 Lufttechnische Anlagen und Gruppe 8 Lufttechnische Anlagen
Der Planungsauftrag bezieht sich auf die Sanierung und Erweiterung der Geschwister-Scholl-Schule in Offenbach (Integrierte Gesamtschule mit Ganztagsangebot; zurzeit ca. 550 Schülerinnen/Schülern in 22 Klassen). Das Anwesen besteht aus mehreren ein-bis dreigeschossigen, teilweise unterkellerten und miteinander verbundenen Gebäuden. Ein Teil der Gebäude ist als Stahlbeton-Rahmenkonstruktion mit Ausfachungen aus Stahl-Glas-Feldern und massivem (Klinker-)Ziegelmauerwerk im Jahr 1966 errichtet worden. Zudem gibt es einen Fachklassenbau aus dem Jahr 1985 in Stahlbeton-Skelettkonstruktion mit vorgehängten Sichtbetonplatten und zum Teil Innenwänden aus Ziegelmauerwerk. Die Cafeteria sowie weitere Räume für den Ganztagesschulbetrieb sind in einem Gebäude von 2005 untergebracht. Das Ensemble umfasst ca. 10.500 qm BGF einschließlich Hausmeisterhaus, Cafeteria und neuer Zwei-Feld-Sporthalle von 2012.
Es handelt sich um eine Gesamtsanierung der Gebäude aus den 1960er und 1980er Jahren: Gesamte haustechnische Anlagen, Gebäudehülle, Innenräume. Hierbei ist ein möglichst hoher energetischer Standard zu erreichen.
Aufgrund gestiegener Schülerzahlen und zur Sicherstellung der Ganztagesfähigkeit muss die Schule um etwa 300 m2 BGF durch Neu- und/oder Anbauten und/oder durch Umbauten im Bestand erweitert werden. Hierfür ist ein Konzept zu entwickeln.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71000000, 71240000, 71322000
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Siehe II.1.5.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich vor, die Planungsleistungen in 3 Stufen zu vergeben (vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse). Die Auftragsstufe 1 umfasst die Leistungsphasen 1 und 2 der Honorarordnung einschließlich Untersuchung dreier Varianten (nach ggf. unterschiedlicher Aufgabenstellung) mit Folgekostenberechnung zur Erreichung eines Erweiterten Grundsatzbeschlusses. Die Auftragsstufe 2 umfasst die Leistungsphasen 3 ganz, sowie 5 und 6 je zur Hälfte mit vertiefender Kostenberechnung für den Projektbeschluss (Umsetzungsbeschluss). In der Auftragsstufe 3 ist dann die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4), je zur Hälfte die Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) und die Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6), die Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphase 7), die Objektüberwachung (Leistungsphase 8) und die Dokumentation und Objektbetreuung (Leistungsphase 9) enthalten. Dieser dritte Auftrag wird nicht mehr direkt von der Stadt Offenbach erteilt. Der Auftrag 3 erfolgt von der mittelbar im städtischen Eigentum befindlichen OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH.
Die OPG mbH ist eine 100%-ige Unternehmenstochter der SOH GmbH, die direkt selbst zu 100 % im Eigentum der Stadt Offenbach ist. Die OPG unterhält mit dem Hochbaumanagement der Stadt Offenbach einen Rahmenvertrag. Danach werden sämtliche nach Projektbeschluss noch erforderlichen Planungs- und Beratungsleistungen an die OPG vergeben, welche diese Leistungen an die bereits befassten Büros mit den noch zu erbringenden Leistungsphasen nach HOAI beauftragt.
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 1.9.2016. Abschluss 31.5.2021
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Der AN hat im Auftragsfall eine projektbezogene Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen von 2 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden, die jeweils zweifach pro Jahr zur Verfügung stehen müssen, nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
HOAI in der jeweils aktuellen Fassung.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Sie haben mit ihrem Teilnahmeantrag, unter zwingender Verwendung des beim Auftraggeber für die Abgabe eines Teilnahmeantrages abzurufenden Formblattes (vgl. Ziff. VI. 3. der Bekanntmachung), eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe und eine Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und berechtigt ist, im Rahmen des Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu handeln, insbesondere im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe ein für alle Mitglieder verbindliches Angebot abzugeben,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: — der Auftragnehmer hat für den gesamten Leistungszeitraum einen qualifizierten Projektleiter(in) (und für die Leistungsphase 8 einen Bauleiter(in)) zu benennen welcher gegenüber Auftraggeber und den sonstigen Planungsbeteiligten eigenverantwortlich als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Es ist sicherzustellen, dass diese Person nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) bzw. nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (Bundesgesetzblatt 2011, Teil I Nr. 63) berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden.
— die örtliche Bauüberwachung ist ebenfalls durch den Einsatz einer qualifizierten Person, nach vorgenannten Bedingungen, sicherzustellen.
— Eine Erklärung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes ist abzugeben.
— Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig.
— Eine Erklärung zur Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen
Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014, GVBl. S. 354 ist abzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 6 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 4, § 5 Abs. 1, 3 und 9 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die in III.2.1 und III.2.2 geforderten Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Dabei sind die geforderten
Erklärungen vom bevollmächtigten Vertreter stellvertretend für alle Mitglieder abzugeben.
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen sind zwingend gefordert:
— Eigenerklärung gem. VOF § 4 Abs. 2
— Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund nach VOF § 4 Abs. 6 vorliegt
— Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund nach VOF § 4 Abs. 9 vorliegt
— Erklärung, dass bei Abgabe des Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen wurden, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen und insbesondere keine Absprachen über Preise oder die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als niedrigster Bieter getroffen wurden, oder ein Verfahren anhängig ist.
— Eigenerklärung zu schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen,
— Eigenerklärung, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich bewusst ist, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge hat,
— Auf gesonderte Anforderung ist vom Bewerber/von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, sofern der Bewerber/das Mitglied nach den Vorschriften des Herkunftslandes eintragungspflichtig ist, vorzulegen.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 5 Abs.1, 4 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen sind zwingend gefordert; bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft:
— Nettojahresumsatz für die ausgeschriebene Dienstleistung bezogen auf die letzten 3 Jahre 2012, 2013, 2014,
— Eigenerklärung, dass der Bewerber im Auftragsfall die Versicherung gemäß III.1.1 mit den dort genannten Deckungssummen für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft muss darüber hinaus erklärt werden, dass die Versicherung im Auftragsfall für jedes Mitglied nachgewiesen und für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 5 Abs. 1, 5, 8 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
a) Angabe des jährlichen Mittels der vom Bewerber/von den einzelnen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Jahren (2012, 2013 und 2014) Beschäftigten und der Anzahl seiner Führungskräfte sowie der festangestellten mit vergleichbaren Leistungen betrauten Ingenieure.
b) Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen wertungsfähige Referenzen angeben. Es werden alle eingereichten Referenzen bewertet. Der erzielte Durchschnittswert der wertbaren Referenzen fließt in die Bewertung ein. Aus Sicht des Auftraggebers sind 3 Referenzen ausreichend. Hierfür ist der Nachweis von Projekten (als Fertigstellung gilt die erfolgte Inbetriebnahme) in der Größenordnung wie im folgenden Absatz angegeben und vergleichbarer Aufgabenstellung (Neubauten, Erweiterungsneubauten, Bestandssanierungen) nach § 5 Absatz 5b) VOF zu erbringen.
Der Bewerber muss die Referenzleistungen jeweils als verantwortliches Büro erbracht haben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn eines der Mitglieder die Referenzleistung hauptverantwortlich erbracht hat; hat ein Drittunternehmen die Referenzleistung hauptverantwortlich erbracht, so sind die Vorgaben zur Eignungsleihe zu beachten (siehe VI.3). Folgende Angaben sind jeweils zu machen:
— Angabe der Referenzbezeichnung/Kurzbeschreibung;
— Unternehmen, das die Leistung hauptverantwortlich erbracht hat;
— Auftraggeber, Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer;
— Angabe der Objektart(en), d.h. ob Schule, Lehreinrichtung oder Büro-/ Verwaltungsgebäude, sonstige: (Fehlende Angaben werden mit 0 Punkten bewertet);
— Angabe der Projektart(en), d.h. mit kurzer Erläuterung der Aufgabenstellung (Neu- und/oder Erweiterungsbauten, Vollsanierung und/oder Bestandssanierung der Technischen Gebäudeausrüstung): (Mindestbedingung, ansonsten wird die Referenz nicht gewertet);
— Projektumfang in Netto-Baukosten min. 750 000 EUR für KG 400 in EUR (netto), (Mindestbedingung, ansonsten wird die Referenz nicht gewertet);
— Projektgröße in qm BGF; mindestens 1 500 m2 BGF (Mindestbedingung, ansonsten wird die Referenz nicht gewertet);
— Zeitpunkt des Beginns der Leistungserbringung bei der Referenzleistung, der nicht vor dem Jahr 2006 liegen darf (Fehlende Angaben werden mit 0 Punkten bewertet);
— Zeitpunkt der Fertigstellung: als Fertigstellung gilt die erfolgte Inbetriebnahme (die Auftragsleistungen des Bewerbers müssen abgeschlossen sein);
(Fehlende Angaben werden mit 0 Punkten bewertet);
— Beauftragte Leistungsphasen gemäß § 73 HOAI 2002 oder § 53 HOAI 2009 i.V.m. Anlage 14 oder § 55 HOAI 2013, je Anlagengruppen gem. § 68 HOAI 2002 oder § 51 HOAI 2009 oder § 53 HOAI 2013; (als Mindestbedingung müssen pro Referenz 2 Anlagengruppen mit den Leistungsphasen 2 – 8 beauftragt worden sein, ansonsten wird die Referenz nicht gewertet);
— ob der Energetische Standard Primärenergiebedarf max. 150 kWh/(m2a) beträgt (Fehlende Angaben werden mit 0 Punkten bewertet);
— ob es sich um einen öffentlichen Auftraggeber i.S.d. § 98 GWB oder bezüglich der Anwendung des Vergaberechts vergleichbarer Art handelt (VOB/A im Anwendungsbereich des EU-Vergaberechts), (Fehlende Angaben werden mit 0 Punkten bewertet);
— Anteil der an Nachunternehmer weiterbeauftragten Leistungsphasen gemäß vorgenannter HOAI Leistungsteile.
Jeweils ist eine Referenzbestätigung des Bauherrn und/ oder des Auftraggebers beizufügen. Ist eine derartige Bescheinigung nicht erhältlich, so ist eine Eigenerklärung gemäß VOF § 5 Absatz 5b) Satz 2 zulässig.
Der Bewerber muss die einzelnen Projekte auf jeweils maximal drei DIN A 4 Seiten in Form von Text sowie Fotos oder Skizzen darstellen.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: 1. Zur Bewerbung sind zugelassen alle natürlichen Personen, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) bzw. nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (Bundesgesetzblatt 2011, Teil I Nr. 63) berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind zugelassen, wenn der Projektverantwortliche die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. (Abgabe sämtlicher Nachweise, in deutscher Sprache, mit dem Teilnahmeantrag)
2. Juristische Personen werden zugelassen, wenn die Durchführung der Aufgabe durch einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz erfolgt.
3. Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Auswahl der Bewerber erfolgt ausschließlich anhand folgender Kriterien unter Maßgabe der zum Nachweis der Eignung diesbezüglich geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punktzahl für die Auswahl maßgebend. Die Bewertung erfolgt nach folgender Aufstellung (maximale Punktzahl /Wertung/gewichtete Punktzahl).
1. (Ober-)Kriterium wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
Bewertet wird der Durchschnitt der Umsatzzahlen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2012-2014). Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsatzzahlen aller Mitglieder addiert.
Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre >= 1 500 000 EUR/Jahr = 20 Punkte;
Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre >= 1 200 000 EUR/Jahr = 15 Punkte;
Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre >= 900 000 EUR/Jahr = 10 Punkte;
Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre >= 750 000 EUR/Jahr = 5 Punkte;
Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre < 750 000 EUR/Jahr = 0 Punkte.
2. (Ober-)Kriterium Fachliche Eignung:
a) Jährliches Mittel der festangestellten und mit vergleichbaren Leistungen betrauten Ingenieure der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
>= 5 Personen = 5 Punkte; < 5 Personen = 0 Punkte.
b1), (Punktevergabe Stufe 1 – 9.4.1) Objektart: Nachweis der vergleichbaren Referenzprojekte mit der Anzahl von Schulbauten (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt).
Schule/ sonstige Lehreinrichtung: liegt vor = 10 Punkte; Büro-/Verwaltungsgebäude = 5 Punkte; Sonstige = 0 Punkte.
b2), (Punktevergabe Stufe 1 – 9.4.2) – Projektgröße der vergleichbaren Referenzprojekte (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt = 3 000 qm BGF). Bei Projekten, die kleiner sind als 3 000 qm BGF, verringert sich die Punktzahl wie folgt: >= 3 000 qm = 10 Punkte; >= 2 000 qm = 5 Punkte; >= 1 500 qm = 2 Punkte; < 1 500 qm = 0 Punkte.
b3), (Punktevergabe Stufe 1 – 9.4.3) Projektumfang der vergleichbaren Referenzprojekte des Bewerberbüros (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt) >= 3 000 000 EUR (netto) für die Kosten der Kostengruppe 400 nach DIN 276-1 oder gleichwertige landesspezifische Kostengruppen),
Bei Projekten die kleiner sind als 3 000 000 EUR (netto), verringert sich die Punktzahl wie folgt: >=3 000 000 EUR = 10 Punkte; >= 2 500 000 EUR = 8 Punkte; >= 2 000 000 EUR = 6 Punkte; >=1 500 000 EUR = 4 Punkte; >= 1 000 000 EUR = 2 Punkte; < 1 000 000 EUR = 0 Punkte.
b4), (Punktevergabe Stufe 1 – 9.4.4) Öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 98 GWB oder. bezüglich der Anwendung des Vergaberechts vergleichbarer Art (VOB/A im Anwendungsbereich des EU-Vergaberechts); maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt.
Liegt vor = 10 Punkte, Liegt nicht vor = 0 Punkte.
b5), (Punktevergabe Stufe 1 – 9.4.5) Projektart: Nachweis Bestandssanierung: Nachweis vergleichbarer Bestandssanierungsprojekte im Erziehungs- und Bildungswesen (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt).
Bestandssanierung liegt vor >= 1 000 qm = 10 Punkte, >= 500 qm = 5 Punkte, >= 200 qm = 3 Punkte, < 200 qm = 0 Punkte.
b7), (Punktevergabe Stufe 1 – 9.4.6) Energetik: Nachweis dass bei Referenz der Energetische Standard Primärenergiebedarf max. 150 kWh/(m2a) beträgt (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt).
max. 150 kWh/(m2a) liegt vor = 10 Punkte, Liegt nicht vor = 0 Punkte.
Maximal sind 85 Punkte erreichbar.
Bei Gleichstand entscheidet das Los.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote ja
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien
1. Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualitätssicherung, der Kostensicherheit und der Einhaltung von Terminen und Fristen
2. Honorarangebot: Angabe Honorar, Nebenkosten, Stundensätze und gegebenenfalls erforderliche Besondere Leistungen
3. Projektorganisation mit Darstellung der projektspezifischen Kapazitäten
4. Zusammenarbeit/Abstimmung mit dem Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten, Fachplanern
5. Darstellung der Bauleitertätigkeiten, Bauüberwachung/ Anwesenheit vor Ort während der Projektausführung
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
VOF 05-2016
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 17.5.2016 - 09:30
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
18.5.2016 - 10:30
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
6.6.2016
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
— Die in III.2.1 bis III.2.3 geforderten Erklärungen und Angaben sind zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Formblätter einzureichen.
Diese werden mit dieser Bekanntmachung per Download zur Verfügung gestellt oder können bei der in Anhang A.II angegebenen Stelle abgerufen werden.
— Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung fehlender oder formal fehlerhafter Nachweise vor; ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
— Zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter in deutscher Sprache auszufüllen und im Original zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift
Nicht öffnen ausschreibungsunterlagen
Teilnahmeantrag VOF- Verfahren 05-2016,Fachplanung zur Technischen Ausrüstung Geschwister-Scholl-Schule, Eröffnungstermin 18.5.2016, 10:30 Uhr
bei der in Anhang A.III) - "Adressen und Kontaktstellen, an die Angebote/Teilnahmeanträge zu richten sind" genannten Zentralen Submissionsstelle, Magistrat der Stadt
Offenbach am Main, Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, Berliner Straße 60,
63065 Offenbach, 15. Obergeschoss, Zimmer 1507 einzureichen. Die Formblätter werden mit dieser Bekanntmachung per Download (Teilnahmeantrag) zur Verfügung gestellt.
— Die Bildung einer Bietergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe ist unzulässig und führt zum zwingenden Ausschluss. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Bietergemeinschaft aus mehreren, jeweils zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern oder bislang nicht am Vergabeverfahren beteiligte Büros bildet bzw. solche einbezogen werden.
— Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht eingereicht, wird der Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen.
— Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Für die Eignungsleihe sind folgende Vorgaben zu beachten: Die Fähigkeiten, die ein solches Unternehmen zur Verfügung stellt, müssen nicht in der Übernahme von Unteraufträgen bestehen. Das Bereitstellen von Fähigkeiten im Sinne eines Know-How-Transfers ist ausreichend.
— Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweist, muss er/sie diese anderen Unternehmen bereits im Teilnahmeantrag mit Name und Anschrift benennen.
— Außerdem ist auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen.
— Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss in diesem Fall außerdem nachweisen, dass er/sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen kann. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bewerber/die betreffende Bewerbergemeinschaft gegenüber diesem/dieser unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
— Ist beabsichtigt, dass das eignungsleihende Unternehmen Teile der Leistung ausführt, so muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in seinem Teilnahmeantrag, spätestens im Angebot, die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Ferner sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers weitere Eignungsnachweise für den Nachunternehmer ein-zureichen. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bewerber für jenen Leistungsteil (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2011 – Verg 60/11). Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch wenn er/es schon in der engeren Wahl war.
Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft, müssen die Bewerber in ihrem Teilnahmeantrag, spätestens im Angebot, die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Weiterhin sind in diesem Fall (kein Fall der Eignungsleihe) folgende Vorgaben zu beachten:
— Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers sind Name und Anschrift sowie die im Schreiben gegebenenfalls genannten Eignungsnachweise für den Nachunternehmer einzureichen. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 16.11.2011 – Verg 60/11). Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann der Teilnahmeantrag/ das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch wenn er/es schon in der engeren Wahl war.
— Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft muss außerdem nachweisen, dass er/sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zu-schlags an den betreffenden Bieter gegenüber diesem unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen(siehe Musterformular „Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer“ als Anlage zum Formular Teilnahmeantrag).
Der Austausch eines im Teilnahmeantrag für die eigene Eignung benannten Nachunternehmers ist nach Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge nicht zulässig und führt zum zwingenden Ausschluss.
Kostenfreier Download der Unterlagen auf: https://www.had.de/onlinesuche_langfassung.html?showpub=NDFMMKMV6TTD668L
nachr. HAD-Ref. : 1473/392
nachr. V-Nr/AKZ: VOF 05-2016.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
DEUTSCHLAND
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
DEUTSCHLAND
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
DEUTSCHLAND
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15.4.2016