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  • DE-46284 Dorsten
  • 13.07.2016
  • Ausschreibung
  • (ID 2-234565)

Umgestaltung Fußgängerzone


 
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    Bewerbungsschluss 13.07.2016, 12:00 Bewerbungsschluss
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Gebäudetyp Landschaft und Freiraum / Verkehr
    Art der Leistung Objektplanung Freianlagen / Objektplanung Verkehrsanlagen / Bauleitung, Objektüberwachung / Technische Ausrüstung
    Sprache Deutsch
    Baukosten 3.200.000 EUR
    Auslober/Bauherr Stadt Dorsten, Dorsten (DE)
    Betreuer Diederichs Projektmanagement AG & Co. KG, Berlin (DE), Wuppertal (DE), München (DE), Hamburg (DE), Bonn (DE), Frankfurt (DE), Leipzig (DE), Düssedorf (DE), Stuttgart (DE), Dortmund (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Erbringung von Planungsleistungen zur Umgestaltung der Fußgängerzone der Stadt Dorsten. Die vorhandene Bebauung (Altstadt sowie Neubauten) sind in den Entwürfen zu berücksichtigen.
    Die Leistungen umfassen folgende Bereiche:
    — Leistungen der „Objektplanung Freianlagen“ gem. § 39 HOAI in Verbindung mit Anlage 11 in den
    Leistungsphasen 1 – 8 inkl. Besonderer Leistungen;
    — Leistungen der „Fachplanung Technische Ausrüstung – Starkstrom“ gem. § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 in den Leistungsphasen 1 – 8;
    — Leistungen der „Objektplanung Verkehrsanlagen“ gem. § 47 HOAI in Verbindung mit Anlage 13 in den Leistungsphasen 1 – 8.
    Die im Rahmen der Erbringung der Lph. 2 zu erstellende Kostenschätzung ist spätestens zum 18.11.2016 vollständig und abgestimmt vorzulegen. Die weiteren Unterlagen der Lph. 2 sind im Entwurf zur Abstimmung bis zum 18.11.2016 vorzulegen. Die weitere Abstimmung und Fertigstellung dieser Unterlagen hat spätestens bis Mitte Dezember 2016 zu erfolgen.
    Die Bauausführung ist in 2 aufeinanderfolgenden Bauabschnitten mit einer geschätzten Ausführungszeit von jeweils 2 Jahren ab dem II. Quartal 2018 vorgesehen.
    Leistungsumfang
    (1) Örtlichkeit:
    Die Stadt Dorsten beabsichtigt die Fußgängerzone – insbesondere die Bereiche der Lippestraße, der Essener Str., der Recklinghäuser Str. und des Marktes gestalterisch aufzuwerten. Der zu beplanende Bereich kann einem Lageplan, welcher dieser Bekanntmachung beiliegt, entnommen werden und erstreckt sich über eine Fläche von rd. 10 200 m2.
    (2) Physischer Umfang der Maßnahme:
    Die vorgesehene Maßnahme zur Aufwertung der Fußgängerzone ist als Teilprojekt der Stadterneuerungsmaßnahme „Wir machen MITte“ (www.wirmachenmitte.de) zu sehen. Mit der Umgestaltung soll die Innenstadt als Ort der Begegnung und des sozialen Austauschs gestärkt werden. Der Umbau soll die regionale Baukultur widerspiegeln und der Fußgängerzone ein unverwechselbares, nicht austauschbares Profil vermitteln. Er soll dabei die Identität der Stadt Dorsten als mittelzentrale, kleinteilig strukturierte Stadt abbilden (denkmalgeschützter Stadtgrundriss).
    Neben den Leistungen der „Objektplanung Freianlagen“ sind weitere Leistungen aus den Bereichen „Objektplanung Verkehrsanlagen“ und „Fachplanung Technische Ausrüstung – Anlagengruppe 4 – Starkstrom“ zu erbringen. Die angrenzenden Bereiche und Gebäude sind bei der Erstellung des Gesamtkonzeptes gestalterisch zu berücksichtigen. Der Erhalt und die Sicherung von vorhandenen Materialen (insb. der Natursteinpflasterbereiche) soll unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit bei der Planung geprüft werden.
    Die Barrierefreiheit ist im gesamten zu beplanenden Bereich zu gewährleisten bzw. herzustellen.
    Im Rahmen des Gesamtprojektes „Wir machen MITte“ wird Wert darauf gelegt, Bürgerinnen und Bürger, Akteure und Interessierte intensiv an der Planung zu beteiligen und regelmäßig über den Planungs- und Projektfortschritt zu informieren. Diesem Anspruch soll auch bei der Umgestaltung der Fußgängerzone entsprochen werden. Eine erste Bürgerbeteiligung hat bereits stattgefunden. Die Ergebnisse von Bürgerbeteiligungen sind im Rahmen der Planung zu berücksichtigen.
    Das Projekt wird u. a. durch Fördermittel der EU, des Bundes und des Landes finanziert. Mit den Planungsleistungen ist umgehend nach Beauftragung zu beginnen. Die Antragstellung für den 1. Bauabschnitt im Stadterneuerungsprogramm 2017 (STEP 2017) soll bis zum 30.11.2016 erfolgen. Die Erbringung der Baumaßnahmen ist in zwei Bauabschnitten mit einer voraussichtlichen Bauzeit von je 2 Jahren vorgesehen (1. BA: ca. ab II. Quartal 2018 / 2. BA: ca. ab II: Quartal 2020).
    (3) Kosten:
    Die voraussichtlichen Baukosten für den Bereich der „Objektplanung Freianlagen“ belaufen sich gem. Kostenrahmen auf rd. 2 450 000 EUR brutto.
    Die voraussichtlichen Baukosten für den Bereich der „Objektplanung Verkehrsanlagen“ belaufen sich gem. Kostenrahmen auf rd. 600 000 EUR brutto.
    Die voraussichtlichen Baukosten für den Bereich der „Fachplanung Technischen Ausrüstung – Anlagengruppe 4 – Starkstrom“ belaufen sich gem. Kostenrahmen auf rd. 150 000 EUR brutto.
    Adresse des Bauherren DE-46284 Dorsten
    TED Dokumenten-Nr. 202570-2016

  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen

      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Stadt Dorsten
      Halterner Straße 5
      Dorsten
      46284
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
      Telefon: +49 2362664771
      E-Mail: MjE3ZVRhVlBRVGJjVFtbVC9TXmFiY1RdHVNU
      Fax: +49 2362665760
      NUTS-Code: DEA36

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: www.dorsten.de

      I.2)Gemeinsame Beschaffung
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXPSYYHY46Z%22
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
      DU Diederichs Projektmanagement
      Laurentiusstraße 21
      Wuppertal
      42103
      Deutschland
      Telefon: +49 20224571410
      E-Mail: MTVub2BhXGkpY2pra2A7X3AoX2RgX2BtZF5jbilfYA==
      Fax: +49 20224571-45
      NUTS-Code: DEA1A

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: www.du-diederichs.de

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
      DU Diederichs Projektmanagement
      Laurentiusstraße 21
      Wuppertal
      42103
      Deutschland
      Telefon: +49 20224571410
      E-Mail: MjE4YWJTVE9cHFZdXl5TLlJjG1JXU1JTYFdRVmEcUlM=
      Fax: +49 20224571-45
      NUTS-Code: DEA1A

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: www.du-diederichs.de

      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

       

      Umgestaltung Fußgängerzone.

       

      Referenznummer der Bekanntmachung: 66/60 30 34
      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71240000
      II.1.3)Art des Auftrags
      Dienstleistungen
      II.1.4)Kurze Beschreibung:

       

      Erbringung von Planungsleistungen zur Umgestaltung der Fußgängerzone der Stadt Dorsten. Die vorhandene Bebauung (Altstadt sowie Neubauten) sind in den Entwürfen zu berücksichtigen.

      Die Leistungen umfassen folgende Bereiche:

      — Leistungen der „Objektplanung Freianlagen“ gem. § 39 HOAI in Verbindung mit Anlage 11 in den

      Leistungsphasen 1 – 8 inkl. Besonderer Leistungen;

      — Leistungen der „Fachplanung Technische Ausrüstung – Starkstrom“ gem. § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 in den Leistungsphasen 1 – 8;

      — Leistungen der „Objektplanung Verkehrsanlagen“ gem. § 47 HOAI in Verbindung mit Anlage 13 in den Leistungsphasen 1 – 8.

      Die im Rahmen der Erbringung der Lph. 2 zu erstellende Kostenschätzung ist spätestens zum 18.11.2016 vollständig und abgestimmt vorzulegen. Die weiteren Unterlagen der Lph. 2 sind im Entwurf zur Abstimmung bis zum 18.11.2016 vorzulegen. Die weitere Abstimmung und Fertigstellung dieser Unterlagen hat spätestens bis Mitte Dezember 2016 zu erfolgen.

      Die Bauausführung ist in 2 aufeinanderfolgenden Bauabschnitten mit einer geschätzten Ausführungszeit von jeweils 2 Jahren ab dem II. Quartal 2018 vorgesehen.

       

      II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
      Wert ohne MwSt.: 3 000 000.00 EUR
      II.1.6)Angaben zu den Losen
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.2)Beschreibung
      II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      71400000
      II.2.3)Erfüllungsort
      NUTS-Code: DEA36
      Hauptort der Ausführung:

       

      Stadt Dorsten, 48262 Dorsten.

       

      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

       

      (1) Örtlichkeit:

      Die Stadt Dorsten beabsichtigt die Fußgängerzone – insbesondere die Bereiche der Lippestraße, der Essener Str., der Recklinghäuser Str. und des Marktes gestalterisch aufzuwerten. Der zu beplanende Bereich kann einem Lageplan, welcher dieser Bekanntmachung beiliegt, entnommen werden und erstreckt sich über eine Fläche von rd. 10 200 m2.

      (2) Physischer Umfang der Maßnahme:

      Die vorgesehene Maßnahme zur Aufwertung der Fußgängerzone ist als Teilprojekt der Stadterneuerungsmaßnahme „Wir machen MITte“ (www.wirmachenmitte.de) zu sehen. Mit der Umgestaltung soll die Innenstadt als Ort der Begegnung und des sozialen Austauschs gestärkt werden. Der Umbau soll die regionale Baukultur widerspiegeln und der Fußgängerzone ein unverwechselbares, nicht austauschbares Profil vermitteln. Er soll dabei die Identität der Stadt Dorsten als mittelzentrale, kleinteilig strukturierte Stadt abbilden (denkmalgeschützter Stadtgrundriss).

      Neben den Leistungen der „Objektplanung Freianlagen“ sind weitere Leistungen aus den Bereichen „Objektplanung Verkehrsanlagen“ und „Fachplanung Technische Ausrüstung – Anlagengruppe 4 – Starkstrom“ zu erbringen. Die angrenzenden Bereiche und Gebäude sind bei der Erstellung des Gesamtkonzeptes gestalterisch zu berücksichtigen. Der Erhalt und die Sicherung von vorhandenen Materialen (insb. der Natursteinpflasterbereiche) soll unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit bei der Planung geprüft werden.

      Die Barrierefreiheit ist im gesamten zu beplanenden Bereich zu gewährleisten bzw. herzustellen.

      Im Rahmen des Gesamtprojektes „Wir machen MITte“ wird Wert darauf gelegt, Bürgerinnen und Bürger, Akteure und Interessierte intensiv an der Planung zu beteiligen und regelmäßig über den Planungs- und Projektfortschritt zu informieren. Diesem Anspruch soll auch bei der Umgestaltung der Fußgängerzone entsprochen werden. Eine erste Bürgerbeteiligung hat bereits stattgefunden. Die Ergebnisse von Bürgerbeteiligungen sind im Rahmen der Planung zu berücksichtigen.

      Das Projekt wird u. a. durch Fördermittel der EU, des Bundes und des Landes finanziert. Mit den Planungsleistungen ist umgehend nach Beauftragung zu beginnen. Die Antragstellung für den 1. Bauabschnitt im Stadterneuerungsprogramm 2017 (STEP 2017) soll bis zum 30.11.2016 erfolgen. Die Erbringung der Baumaßnahmen ist in zwei Bauabschnitten mit einer voraussichtlichen Bauzeit von je 2 Jahren vorgesehen (1. BA: ca. ab II. Quartal 2018 / 2. BA: ca. ab II: Quartal 2020).

      (3) Kosten:

      Die voraussichtlichen Baukosten für den Bereich der „Objektplanung Freianlagen“ belaufen sich gem. Kostenrahmen auf rd. 2 450 000 EUR brutto.

      Die voraussichtlichen Baukosten für den Bereich der „Objektplanung Verkehrsanlagen“ belaufen sich gem. Kostenrahmen auf rd. 600 000 EUR brutto.

      Die voraussichtlichen Baukosten für den Bereich der „Fachplanung Technischen Ausrüstung – Anlagengruppe 4 – Starkstrom“ belaufen sich gem. Kostenrahmen auf rd. 150 000 EUR brutto.

       

      II.2.5)Zuschlagskriterien
      Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      II.2.6)Geschätzter Wert
      Wert ohne MwSt.: 540 000.00 EUR
      II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
      Laufzeit in Monaten: 72
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl: 3
      Höchstzahl: 5
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

       

      Auf die erforderlichen Mindestkriterien gem. III.1.1) – III.1.3) wird hingewiesen. Die Bewerber werden nach den nachfolgend aufgeführten Auswahlkriterien bewertet. Wird die Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, wird unter diesen das Losverfahren angewendet.

      Wertung 1-fach je Bewerber / Bewerbergemeinschaft:

      — Umsatz im Tätigkeitsbereich „Objektplanung Freianlagen“ im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (Wichtung 3; max. Bewertung 9 Punkte):

      3 Punkte = 2 × Umsatz des Projektes im Jahresmittel (rd. 150 000 netto);

      2 Punkte = 1,5 × Umsatz des Projektes im Jahresmittel (rd. 112 500 netto);

      1 Punkte = 1 × Umsatz des Projektes im Jahresmittel (rd. 75 000 netto).

      — Umsatz für vergleichbare Dienstleistungen im Bereich „Fachplanung Technische Ausrüstung – Starkstrom“ im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (Wichtung 1; max. Bewertung 3 Punkte):

      3 Punkte = 2 × Umsatz des Projektes im Jahresmittel (rd. 10 000 netto);

      2 Punkte = 1,5 × Umsatz des Projektes im Jahresmittel (rd. 7 500 netto);

      1 Punkte = 1 × Umsatz des Projektes im Jahresmittel (rd. 5 000 netto).

      — Umsatz für vergleichbare Dienstleistungen im Bereich „Objektplanung Verkehrsanlagen“ im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (Wichtung 1; max. Bewertung 3 Punkte):

      3 Punkte = 2 × Umsatz des Projektes im Jahresmittel (rd. 20 000 netto);

      2 Punkte = 1,5 × Umsatz des Projektes im Jahresmittel (rd. 15 000 netto);

      1 Punkte = 1 × Umsatz des Projektes im Jahresmittel (rd. 10 000 netto).

      Wertung der nachfolgenden Kriterien je eingereichter Referenz „Objektplanung Freianlagen“:

      — Vergleichbarkeit der Bauaufgabe (Wichtung 5; max. Bewertung 15 Punkte):

      3 Punkte = Bauaufgabe und Referenz stimmen nahezu identisch überein (z. B. Fußgängerzone, Innenstadtbereich, etc. gem. Anlage 11 HOAI);

      2 Punkte = Bauaufgabe und Referenz stimmen größtenteils überein (z. B. Objekte „In Stadt- und Ortslagen“ gem. Anlage 11 HOAI);

      1 Punkte = Bauaufgabe und Referenz stimmen nur teilweise überein (z. B. Sonstige Objekte gem. Objektliste Freianlagen gem. Anlage 11 HOAI);

      0 Punkte = Bauaufgabe und Referenz stimmen nicht überein.

      — Vergleichbarkeit des Bauvolumens (Wichtung 3; max. Bewertung 9 Punkte):

      3 Punkte = Baukosten brutto > 2 000 000 EUR;

      2 Punkte = Baukosten brutto <= 2 000 000 EUR;

      1 Punkte = Baukosten brutto <= 1 000 000 EUR.

      — Art der Leistung (Wichtung 3; max. Bewertung 6 Punkte):

      2 Punkte = Referenz ist Umbau / Neustrukturierung / Modernisierung;

      1 Punkte = Neubau.

      — Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen (Wichtung 1; max. Bewertung 3 Punkte):

      3 Punkte bei >= 6 Lph.;

      2 Punkte bei >= 4 Lph.;

      1 Punkte bei < 6 Lph.

      Wertung der nachfolgenden Kriterien je eingereichter Referenz „Fachplanung Technische Ausrüstung – Starkstrom“:

      — Vergleichbarkeit der Bauaufgabe (Wichtung 3; max. Bewertung 6 Punkte):

      2 Punkte = Bauaufgabe und Referenz stimmen größtenteils überein (z. B. Außenbeleuchtungsanlagen, oder dgl. gem. Anlage 15 HOAI);

      1 Punkte = Bauaufgabe und Referenz stimmen nur teilweise überein (z. B. Sonstige Objekte gem. Objektliste Freianlagen gem. Anlage 15 HOAI);

      0 Punkte = Bauaufgabe und Referenz stimmen nicht überein.

      — Vergleichbarkeit des Bauvolumens (Wichtung 2; max. Bewertung 4 Punkte):

      2 Punkte = Baukosten brutto > 100 000 EUR;

      1 Punkte = Baukosten brutto <= 100 000 EUR.

      — Art der Leistung (Wichtung 2; max. Bewertung 4 Punkte):

      2 Punkte = Referenz ist Umbau / Neustrukturierung / Modernisierung;

      1 Punkte = Neubau.

      — Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen (Wichtung 1; max. Bewertung 2 Punkte):

      2 Punkte bei >= 5 Lph.;

      1 Punkte bei < 5 Lph.

      Wertung der nachfolgenden Kriterien je eingereichter Referenz „Objektplanung Verkehrsanlagen“:

      — Vergleichbarkeit der Bauaufgabe (Wichtung 3; max. Bewertung 6 Punkte):

      2 Punkte = Bauaufgabe und Referenz stimmen größtenteils überein (z. B. Bereich „Plätze, Verkehrsflächen“ gem. Anlage 13 HOAI);

      1 Punkte = Bauaufgabe und Referenz stimmen nur teilweise überein (z. B. Sonstige Objekte gem. Objektliste Verkehrsanlagen, Anlage 13 HOAI);

      0 Punkte = Bauaufgabe und Referenz stimmen nicht überein.

      — Vergleichbarkeit des Bauvolumens (Wichtung 2; max. Bewertung 4 Punkte):

      2 Punkte = Baukosten brutto > 500 000 EUR;

      1 Punkte = Baukosten brutto <= 500 000 EUR.

      — Art der Leistung (Wichtung 2; max. Bewertung 4 Punkte):

      2 Punkte = Referenz ist Umbau / Neustrukturierung / Modernisierung;

      1 Punkte = Neubau,

      — Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen (Wichtung 1; max. Bewertung 2 Punkte):

      2 Punkte bei >= 5 Lph.;

      1 Punkte bei < 5 Lph.

      Für die Auswahl der Bewerber werden alle vorgelegten und wertbaren Referenzen – durch die Bildung eines arithmetischen Mittelwertes je Art der Leistung (Freianlagen / TA / Verkehr) – berücksichtigt.

      Eine eingereichte Referenz kann Leistungen aller 3 vg. Leistungsbereiche enthalten. Eine solche Referenz wird entsprechend der beiliegenden Bewertungsmatrix aufgeteilt und separat im Sinne einzeln eingereichter Referenzen bewertet. Die Mindestanforderungen an die einzureichenden Referenzen können somit dem Grunde nach mit einer Referenz erfüllt werden.

      Auf die Bildung von Bewerbergemeinschaften wird explizit hingewiesen. Die Anforderung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie die Anzahl der Mitarbeiter werden dabei in Summe gewertet. Der Nachweis der Haftpflichtversicherung ist jedoch für jedoch Teilnehmer der Bewerbergemeinschaft separat zu führen.

      Alle Bewertungen werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.

       

      II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2.11)Angaben zu Optionen
      Optionen: ja
      Beschreibung der Optionen:

       

      Die stufenweise Beauftragung der Leistungen ist vorgesehen. Die Leistungsphasen 1 – 4 (Grundlagenermittlung, Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung) werden direkt nach Abschluss des Vergabeverfahrens als Stufe 1 beauftragt.

      Die Beauftragung der Leistungsphasen 5 – 7 (Ausführungsplanung,

      Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe) erfolgt als Stufe 2 schriftlich entsprechend dem Projektfortschritt. Selbiges gilt für die Beauftragung der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung – Bauüberwachung) als Stufe 3.

      Die Beauftragung der weiteren Stufen (nach Stufe 1) ist u. a. abhängig von einem positiven Fördermittelbescheid. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf einzelne Leistungsstufen zu beschränken oder die Leistungsstufen 2 und 3 gemeinsam zu beauftragen.

      Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.

      Die angefragten Besonderen Leistungen im Bereich der „Objektplanung Freianlagen“ werden optional durch den AG entsprechend der Erfordernis und dem Projektverlauf schriftlich abgerufen. Ein Anspruch auf Beauftragung und Honorierung einzelner oder sämtlicher Besonderer Leistungen in diesem Bereich besteht nicht. Der Umfang der Besonderen Leistungen wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe im Rahmen der 2. Stufe (Verhandlungsverfahren) präzisiert.

       

      II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
      Projektnummer oder -referenz: Bei der EU-Finanzierung handelt es sich um Mittel aus dem EFRE. Der Zugang erfolgt über den Aufruf „Starke Quartiere – starke Menschen“ gemäß dem operationellen Programm der Landesregierung.
      II.2.14)Zusätzliche Angaben

       

      Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens (2. Stufe) im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb ist die Erbringung von Teilleistungen der Lph. 2 (u. a. Kostenschätzung und Entwürfe) für ausgewählte Bereiche der Fußgängerzone und Vorstellung der Ergebnisse vorgesehen.

      Die Erstellung dieser Unterlagen wird unter Berücksichtigung der erforderlichen Teilleistungssätze der Lph. 2 anteilig für die entsprechenden Leistungsbilder der HOAI und unter Berücksichtigung der voraussichtlichen anrechenbaren Kosten für diese Bereiche allen Bietern der 2. Stufe in gleicher Höhe vergütet.

       

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

       

      — Die zwingenden Ausschlusskriterien gem. § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 GWB

      sind zu beachten. Das Nichtvorliegen dieser Ausschlussgründe ist mit dem beiliegenden Bewerberbogen zu bestätigen.

      — Nachweis gem. § 75 VgV 2016, vgl. III.2.1).

       

      III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

       

      — Gesamtumsatz innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre gem. § 45 Abs. 1 und 3 VgV;

      — Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre gem. § 45 Abs. 1 und 3 VgV (Bereich „Objektplanung Freianlagen“ und „Fachplanung Technische Ausrüstung – Starkstrom“);

      — Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV.

       

      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

       

      — Gesamtumsatz innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre:

      > 100 000 EUR netto

      (Bewerbergemeinschaften werden in Summe gewertet).

      — Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre:

      Bereich „Objektplanung Freianlagen“ > 75 000 EUR netto Bereich „Fachplanung Technische Ausrüstung – Starkstrom“ > 5 000 EUR netto.

      Bereich „Objektplanung Verkehrsanlagen“ > 10 000 EUR netto

      (Bewerbergemeinschaften werden in Summe gewertet).

      — Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung:

      Haftpflichtversicherung bei Personenschäden in Höhe von 1 500 000 EUR und für sonstige Schäden in Höhe von 1 000 000 EUR. Die Zusage einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer solchen Haftpflichtversicherung im Auftragsfall ist zulässig. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis der Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied getrennt zu führen.

       

      III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

       

      — Nachweis zu vergleichbaren Leistungen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV;

      — Nachweis der technischen Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 i. V. m. § 75 Abs. 1 und 2 VgV;

      — Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 3 i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV;

      — Nachweis der persönlichen Leistungsfähigkeit der technischen Leitung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV;

      — Nachweis zum Personalbestand gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV;

      — Nachweise zur Vergabe von Unteraufträgen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV.

       

      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

       

      — Nachweis zu vergleichbaren Leistungen:

      Eine vergleichbare Leistung in den Bereichen „Objektplanung Freianlagen“, „Fachplanung Technische Ausrüstung – Starkstrom“ und „Objektplanung Verkehrsanlagen“. Es werden auch vergleichbare Leistungen gewertet, die länger als 3 Jahre zurückliegen.

      — Nachweis der technischen Fachkräfte:

      Führung der Berufsbezeichnung Architekt / Ingenieur (oder vergleichbar).

      — Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung:

      Office-Software ab 2003, CAD-Software, QM-Zertifizierung bzw. Eigen- oder Fremdüberwachung.

      — Nachweis der persönlichen Leistungsfähigkeit der technischen Leitung:

      Führung der Berufsbezeichnung Architekt / Ingenieur (oder vergleichbar).

      — Nachweis zum Personalbestand:

      Min. 2 festangestellte Mitarbeiter (Architekt / Ingenieur oder vergleichbar) im Mittel der letzten 3 Jahre.

      — Nachweise zur Vergabe von Unteraufträgen:

      Andere Unternehmer erfüllen die Mindeststandards

      für die übernommene Leistung.

       

      III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

       

      Gem. § 75 VgV 2016 Abs. 1 und 2; Architekten / Ingenieure.

       

      III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

       

      Abschlagszahlungen des Honorars erfolgen gem. Projektfortschritt.

      Bewerber-/Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigtem Vertreter.

      Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.

       

      III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
      Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.1)Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
      IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
      Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
      IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
      IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      Tag: 13/07/2016
      Ortszeit: 12:00
      IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      Tag: 04/08/2016
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      Deutsch
      IV.2.6)Bindefrist des Angebots
      Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
      IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      VI.3)Zusätzliche Angaben:

       

      Rückfragen zu den Unterlagen der 1. Stufe können bis zum 30.6.2016 gestellt werden. Die Beantwortung erfolgt gleichzeitig an alle Bewerber im Verfahren.

      Bekanntmachungs-ID: CXPSYYHY46Z.

       

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer Westfalen
      Albrecht-Thaer-Straße 9
      Münster
      48147
      Deutschland
      Telefon: +49 251411-2165
      Fax: +49 251475-3989
      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Düsseldorf
      Am Bonneshof 35
      Düsseldorf
      40474
      Deutschland
      Telefon: +49 211475-3131
      Fax: +49 211475-3989
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

       

      Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.

       

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Vergabekammer Westfalen
      Albrecht-Thaer-Straße 9
      Münster
      48147
      Deutschland
      Telefon: +49 251411-2165
      Fax: +49 251475-3989
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      10/06/2016
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 15.06.2016
Zuletzt aktualisiert 19.08.2021
Wettbewerbs-ID 2-234565 Status Kostenpflichtig
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