Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber:
Landesgartenschau Kamp-Lintfort 2020.
II.1.2)Kurze Beschreibung:
Die Stadt Kamp-Lintfort beabsichtigt, im Rahmen der Landesgartenschau 2020 auf einer Fläche von 40 Hektar Parkanlagen zu gestalten, die dauerhaft ein zentrales Element des Öffentlichen Grüns in der Stadt darstellen werden. Gegenstand des Auftrags sind Landschaftsarchitektenleistungen nach HOAI Abschnitt 2: Freianlagen (Leistungsbild: § 38; Honorare § 39), ferner ggf. Leistungsteile, die nach HOAI Abschnitt 3: Ingenieurbauwerke (Leistungsbild: § 43, Honorare § 44) zu vergüten sind und mit der Freianlage unmittelbar in Verbindung stehen.
Die Stadt Kamp-Lintfort plant hierzu die Durchführung eines Begrenzten Wettbewerbes nach RPW 2013. Zweck des Wettbewerbs ist es, alternative Lösungsvorschläge zu erhalten und eine geeignete Landschaftsarchitektin oder einen geeigneten Landschaftsarchitekten als Auftragnehmer für die Planungsleistungen zu ermitteln.
Voraussichtliche Terminkette:
Abgabe Bewerbungsunterlagen bis 22.7.2016;
Benachrichtigung Auswahl 10.8.2016;
Versand der Unterlagen 15.9.2016;
Kolloquium 4.10.2016;
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 19.12.2016;
Preisgericht 25./26.1.2017.
II.1.3)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
a) Nachweis der Berechtigung des Bewerbers zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“.
b) Wohn- bzw. Geschäftssitz im Zulassungsbereich (EWR-Mitgliedsstaaten, Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA).
c) Wettbewerbserfolg (Preisträger, Auszeichnung, Anerkennung in einem nach einschlägigen veröffentlichten Richtlinien durchgeführten Wettbewerb im Zulassungsbereich EWR/WTO/ und GPA) für eine Gartenschau oder eine öffentliche Grünfläche – Parkanlage aus den Jahren 2008 – 2016,
und
Nachweis eines Planungsauftrages (umfasst mindestens Vorentwurf bis Ausführungsplanung) für ein realisiertes Projekt (Objektplanung öffentliche Grünfläche/Parkanlage, nicht identisch mit dem Wettbewerbserfolg) mit Anrechenbaren Kosten über 1 500 000 EUR netto aus den Jahren 2008 – 2016 im Zulassungsbereich (EWR/WTO/ und GPA).
d) Eigenerklärungen zu:
Berufshaftpflichtversicherung,
Tariftreue TVgG NRW,
ILO-Kernarbeitsnormen TVgG NRW,
Erklärung Nachunternehmer,
Frauenförderung TVgG NRW,
Zuverlässigkeit – Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 des VergRModG liegen nicht vor,
Nichtvorliegen von Interessenkonflikten nach § 6 VgV.
Bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften darf sich kein weiteres Mitglied bewerben.
Die Angaben sind auf einem Formblatt einzutragen, das im Internetauftritt der Landesgartenschau Kamp-Lintfort unter https://www.kamp-lintfort.de/landesgartenschau/ erhältlich ist. Die Bewerbungsunterlagen sind per Mail oder auf dem Postweg einzureichen.
Nach Bewerbungsschluss können fehlende Nachweise binnen 10 Werktagen nachgefordert werden.
Bei mehr als 28 Bewerbern, die die o.g. Voraussetzungen erfüllen, entscheidet das Los.
III.2)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich (EWR-Mitgliedsstaaten, Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA) ansässige:
— natürliche Personen, die nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ berechtigt sind;
— ferner Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Bei juristischen Personen muss mindestens einer der Gesellschafter und der verantwortliche Verfasser der Wettbewerbsarbeit die Anforderungen erfüllen, die an die oben genannten natürlichen Personen gestellt sind;
— Bieter- oder Arbeitsgemeinschaften mit Architekten und/oder Stadtplanern sind zulässig; wobei der Landschaftsarchitekt Bewerber/bevollmächtigter Vertreter der Gemeinschaft sein muss.
Ist die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach den Richtlinien 85/384/EWG oder 89/48 EWG gewährleistet ist.
Bei Bieter- oder Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein, dies gilt auch für freie Mitarbeiter. Alle Mitglieder einer Bieter- oder Arbeitsgemeinschaft müssen zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung berechtigt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Geplante Teilnehmerzahl: 35
IV.2)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
1. Hutterreimann Landschaftsarchitekten, Berlin
2. LOIDL Landschaftsarchitektur, Berlin
3. plancontext Landschaftsarchitekten, Berlin
4. planorama Landschaftsarchitekten, Berlin
5. RMP Landschaftsarchitekten, Bonn
6. scape Landschaftsarchitekten, Düsseldorf
7. St raum A Landschaftsarchitekten, Berlin
IV.3)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die Beurteilungskriterien werden mit der Wettbewerbsauslobung abschließend bekannt gegeben und umfassen voraussichtlich:
— Leitidee, Grundstruktur,
— Einbindung und Übergang in den Landschafts- und Siedlungsraum,
— Umgang mit dem Ort, Raumbildung, Gestaltqualität,
— Ausstellungskonzept, Besucherführung, Attraktivität,
— Dauernutzungskonzept; Entwicklungsfähigkeit des Parks,
— Einhaltung des Kostenrahmens,
— Wirtschaftlichkeit in Bezug auf Pflege und Unterhaltung.
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Rangfolge dar.
IV.4)Verwaltungsangaben
IV.4.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
IV.4.2)Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 20.7.2016 - 12:00
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.4.3)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 22.7.2016 - 12:00
IV.4.4)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 10.8.2016
IV.4.5)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.5)Preise und Preisgericht
IV.5.1)Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Preisgeldsumme 130 000 EUR, voraussichtliche Aufteilung.
1. Preis 55 000 EUR.
2. Preis 37 000 EUR.
3. Preis 25 000 EUR.
4. Preis 13 000 EUR.
Dem Preisgericht bleibt eine andere Aufteilung vorbehalten.
Teilnehmern aus Deutschland wird die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % zusätzlich vergütet.
IV.5.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
Keine.
IV.5.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.5.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: nein
IV.5.5)Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Ina Bimberg, Landschaftsarchitektin bdla, Iserlohn
2. Prof. Christa Reicher, Architektin und Stadtplanerin, Aachen
3. Gerd Aufmkolk, Landschaftsarchitekt, Nürnberg
4. Frank Flor, Landschaftsarchitekt, Köln
5. Markus Gnüchtel, Landschaftsarchitekt bdla, Düsseldorf
6. Matthias Lill, Landschaftsarchitekt bdla, Köln
7. Karl-Heinz Danielzik, Landschaftsarchitekt, Duisburg (Stellvertreter)
8. Johannes Reinders, Landschaftsarchitekt bdla, Duisburg (Stellvertreter)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
Nach dem Wettbewerb werden die weiteren Planungsleistungen, mindestens die Leistungsphasen 2–5 (Vorplanung bis Ausführungsplanung) gemäß der geltenden Honorarordnung vergeben,
— sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, insbesondere,
— soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll.
Das Preisgeld wird dabei auf die Auftragssumme angerechnet, sofern das Konzept weitgehend übernommen wird.
Eine weiterführende Beauftragung nach Abschluss des Wettbewerbs ist abhängig von der Zusage von Fördermitteln durch das Land Nordrhein-Westfalen.
Die Ausloberin wird nach dem Wettbewerb unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts zunächst nur mit dem ersten Preisträger Verhandlungen nach VgV führen mit dem Ziel, die o. g. Leistungsphasen gem. HOAI zu beauftragen.
Sollte die Ausloberin aus wichtigen Gründen hiervon abweichen wollen, etwa, weil der erste Preisträger die einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen nicht gewährleisten kann, wird mit allen Preisträgern ein Verhandlungsverfahren nach VgV durchgeführt.
Dann werden folgende Zuschlagskriterien herangezogen:
1. Würdigung des Ergebnisses der Preisgerichtssitzung aus dem Wettbewerbsverfahren, Gewichtung 50 %. Es können maximal 4 Punkte erreicht werden. Die maximale Punktzahl wird für den ersten Preis erreicht, für den 2. Preis werden 3 Punkte, für den 3. Preis 2 Punkte und für den 4. Preis 1 Punkt vergeben.
2. Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung des Wettbewerbsentwurfes; Darstellung der büroorganisatorischen Abläufe in der weiteren Projektbearbeitung , Gewichtung 15 %. Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl sind vollständige Angaben zur Bearbeitung der einzelnen Leistungsphasen und Maßnahmen zur Optimierung der Planungs- und Bauabläufe anhand eines vergleichbaren Projektes darzustellen sowie, bezogen auf die zu beauftragenden Leistungen, Angaben zum vorgesehenen Projektteam, Angaben zu Nachunternehmern und Angaben zur Sicherstellung der örtlichen Präsenz während der weiteren Projektbearbeitung. Bei fehlenden oder unvollständigen Angaben und bei fehlendem oder unvollständigem Projektbezug bzw. Vergleichbarkeit wird die maximale Punktzahl in 0,5 Punkte-Schritten abgestuft.
3. Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung des Wettbewerbsentwurfes anhand der Darstellung der Termin- und Kostenkontrolle/Gewichtung 20 %. Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl sind Steuerungsinstrumente und Maßnahmen zur Termin- und Kostenkontrolle anhand eines vergleichbaren Projektes darzustellen sowie Angaben zum konkreten Leistungszeitraum für die zu beauftragenden Leistungen. Bei fehlenden oder unvollständigen Angaben und bei fehlendem oder unvollständigem Projektbezug bzw. Vergleichbarkeit wird die maximale Punktzahl in 0,5 Punkte-Schritten abgestuft.
4. Qualifikation und berufliche Eignung des Projektleiters, Gewichtung 10 %. Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung in der Planung und Umsetzung eines vergleichbaren Projektes nachzuweisen. Bei geringerer Berufserfahrung und bei fehlender Erfahrung in der Umsetzung eines vergleichbaren Projektes wird die maximale Punktezahl in 0,5 Punkte-Schritten abgestuft.
5. Honorar/Gewichtung 5 %. Die Vergütung der zu beauftragenden Planungsleistung erfolgt gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Erwartet werden die Honorarkomponenten für ein Honorar gemäß § 6 (1), 38, 39, 43 44 und 14 HOAI (Nebenkosten) sowie Angaben zu Stundensätzen für Besondere Leistungen. Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der vollen Punktzahl ist ein wirtschaftliches Angebot ausgehend vom Mindestsatz sowie ausgehend von den Stundensätzen nach der Richtlinie für die Beteiligung freiberuflich Tätiger (RifT), Stand: Juli 2013, notwendig. Bei fehlender Wirtschaftlichkeit wird die maximale Punktzahl in 0,5 Punkte-Schritten abgestuft.
Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter – im Falle der Beauftragung einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Arbeits- oder Bietergemeinschaft – eine Haftpflichtversicherung mit den Deckungssummen für Sach- und Vermögensschäden von 1 500 000 EUR und für Personenschäden von mindestens 3 000 000 EUR nachzuweisen.
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14.6.2016