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  • DE-46284 Dorsten
  • 10/2016
  • Ergebnis
  • (ID 2-234855)

Verhandlungsverfahren zur »Einrichtung und personelle Besetzung eines Stadtteilbüros im Projekt -Wir machen MITte- in Dorsten (Stadtteilmanagement)


 
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    Entscheidung 11.10.2016 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 8
    Gebäudetyp Städtebauliche Projekte
    Art der Leistung allgemeine Beratungsleistungen
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Stadt Dorsten, Dorsten (DE)
    Betreuer post welters + partner mbB Architekten & Stadtplaner BDA/SRL, Dortmund (DE), Dortmund (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Projekt „Wir machen MITte“.
    Auf Basis des vom Rat beschlossenen Integrierten Handlungskonzepts sollen Fördermittel zur Umsetzung der 49 Maßnahmen im Zeitraum zwischen 2016 und 2020 beantragt werden. Das Programmgebiet beinhaltet den Stadtteil Altstadt und Teile der Stadtteile Hardt und Feldmark. Es umfasst ca. 8.000 Einwohner und hat eine Größe von 254 ha. Das Programmgebiet wurde als Stadterneuerungsgebiet „Soziale Stadt“ gemäß § 171e BauGB festgesetzt und damit der Zugang zur Städtebauförderung und weiteren Mitteln zur präventiven und nachhaltigen Entwicklung von Quartieren und Ortsteilen sowie zur Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung („Starke Quartiere – starke Menschen“) eröffnet.
    Aufgabenbeschreibung:
    Die Stadt Dorsten beabsichtigt zur personellen und inhaltlichen Unterstützung des Stadterneuerungsprozesses in der Innenstadt u. a. mit dem Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ die Leistungen für ein Stadtteilmanagement (Fachlos 1) und für ein Citymanagement (Fachlos 2) an externe Dienstleister zu vergeben. Stadtteilmanagement und Citymanagement bilden zusammen das Stadtteilbüro.
    Tätigkeitsfeld Stadtteilmanagement (Fachlos 1A und 1B):
    Für die Umsetzung des Programms „Soziale Stadt“ in der Innenstadt soll für die Arbeit vor Ort ein interdisziplinär besetztes Stadtteilmanagement eingerichtet werden, das sowohl den technisch-planerischen, als auch den sozial-integrativen Bereich abdeckt. Vorrangige Aufgabe des Stadtteilmanagements ist die Begleitung der Maßnahmen aus dem Integrierten Innenstadtkonzept von der Planung bis zur Umsetzung unter Beteiligung von Akteuren und Bürgern inkl. der aktivierenden Ansprache der Bewohner sowie der Initiierung und Umsetzung von Projekten zur Bewohnerbeteiligung und sozialen Integration entsprechend der Ziele des Integrierten Innenstadtkonzeptes. Das Stadtteilmanagement soll dabei eine möglichst niedrigschwellige Kommunikation auf Ebene des Stadtteils und einen möglichst „direkten Draht“ zu den Bürgern herstellen.
    Das Stadtteilmanagement wirkt bei der Vernetzung der Akteure auf Stadtteilebene mit. Die Unterstützung der Akteure vor Ort erfolgt mit dem Ziel, Angebote und Umsetzungsstrukturen langfristig im Gebiet zu verankern. Das Stadtteilmanagement soll außerdem den Bürgerfonds als zusätzliches Förderangebot für Akteure in der Innenstadt betreuen und das Gremium bei der Auswahl der zu fördernden Projekte beraten.
    Erwartet werden Erfahrungen sowohl mit städtebaulichen und freiraumbezogenen Planungsvorhaben, mit der Gebäudeberatung (Hof- und Fassadenprogramm, Modernisierung und Instandsetzung), als auch mit sozial-integrativen Projekten sowie dem dazugehörigen Beteiligungsmanagement und den weiteren Aufgaben eines Stadtteilmanagements.
    Leistungsumfang
    Die Laufzeit des Auftrags ist 3 Jahre ab Projektbeginn mit Option auf Verlängerung unter Vorbehalt der Fortführung der Förderung. Geplanter Projektbeginn ist Herbst 2016.
    Adresse des Bauherren DE-46284 Dorsten
    TED Dokumenten-Nr. 209143-2016
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • uftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen

      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

      Stadt Dorsten, der Bürgermeister, Tiefbauamt, Zentrale Vergabestelle
      Bismarckstraße 13
      Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
      Zu Händen von: Barbara Altkemper
      46284 Dorsten
      Deutschland
      Telefon: +49 2362/66-4771
      E-Mail: MTJ0Y3BlX2BjcXJjampjPmJtcHFyY2wsYmM=
      Fax: +49 2362/66-5760

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.dorsten.de

      Weitere Auskünfte erteilen: Norbert Post – Hartmut Welters, Architekten & Stadtplaner GmbH
      Arndtstraße 37
      Zu Händen von: Maike Wildeboer, Hartmut Welters
      44135 Dortmund
      Deutschland
      Telefon: +49 231/477348-60
      E-Mail: MTNma2NsPW1scHEqdGJpcWJvcCthYg==
      Fax: +49 231/554444
      Internet-Adresse: www.post-welters.de

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: Norbert Post – Hartmut Welters, Architekten & Stadtplaner GmbH
      Arndtstraße 37
      Zu Händen von: Maike Wildeboer, Hartmut Welters
      44135 Dortmund
      Deutschland
      Telefon: +49 231/477348-60
      E-Mail: MjE5VltTXC1dXGBhGmRSWWFSX2AbUVI=
      Fax: +49 231/554444
      Internet-Adresse: www.post-welters.de

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Norbert Post – Hartmut Welters, Architekten & Stadtplaner GmbH
      Arndtstraße 37
      Zu Händen von: Maike Wildeboer, Hartmut Welters
      44135 Dortmund
      Deutschland
      Telefon: +49 231/477348-60
      E-Mail: MjEwX2RcZTZmZWlqI21bYmpbaGkkWls=
      Fax: +49 231/554444
      Internet-Adresse: www.post-welters.de

      I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde
      I.3)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
      I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1)Beschreibung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      Verhandlungsverfahren zur »Einrichtung und personelle Besetzung eines Stadtteilbüros im Projekt -Wir machen MITte- in Dorsten (Stadtteilmanagement).
      II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Stadt Dorsten.

      NUTS-Code DEA36

      II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
      II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
      II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Projekt „Wir machen MITte“.
      Auf Basis des vom Rat beschlossenen Integrierten Handlungskonzepts sollen Fördermittel zur Umsetzung der 49 Maßnahmen im Zeitraum zwischen 2016 und 2020 beantragt werden. Das Programmgebiet beinhaltet den Stadtteil Altstadt und Teile der Stadtteile Hardt und Feldmark. Es umfasst ca. 8.000 Einwohner und hat eine Größe von 254 ha. Das Programmgebiet wurde als Stadterneuerungsgebiet „Soziale Stadt“ gemäß § 171e BauGB festgesetzt und damit der Zugang zur Städtebauförderung und weiteren Mitteln zur präventiven und nachhaltigen Entwicklung von Quartieren und Ortsteilen sowie zur Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung („Starke Quartiere – starke Menschen“) eröffnet.
      Aufgabenbeschreibung:
      Die Stadt Dorsten beabsichtigt zur personellen und inhaltlichen Unterstützung des Stadterneuerungsprozesses in der Innenstadt u. a. mit dem Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ die Leistungen für ein Stadtteilmanagement (Fachlos 1) und für ein Citymanagement (Fachlos 2) an externe Dienstleister zu vergeben. Stadtteilmanagement und Citymanagement bilden zusammen das Stadtteilbüro.
      Tätigkeitsfeld Stadtteilmanagement (Fachlos 1A und 1B):
      Für die Umsetzung des Programms „Soziale Stadt“ in der Innenstadt soll für die Arbeit vor Ort ein interdisziplinär besetztes Stadtteilmanagement eingerichtet werden, das sowohl den technisch-planerischen, als auch den sozial-integrativen Bereich abdeckt. Vorrangige Aufgabe des Stadtteilmanagements ist die Begleitung der Maßnahmen aus dem Integrierten Innenstadtkonzept von der Planung bis zur Umsetzung unter Beteiligung von Akteuren und Bürgern inkl. der aktivierenden Ansprache der Bewohner sowie der Initiierung und Umsetzung von Projekten zur Bewohnerbeteiligung und sozialen Integration entsprechend der Ziele des Integrierten Innenstadtkonzeptes. Das Stadtteilmanagement soll dabei eine möglichst niedrigschwellige Kommunikation auf Ebene des Stadtteils und einen möglichst „direkten Draht“ zu den Bürgern herstellen.
      Das Stadtteilmanagement wirkt bei der Vernetzung der Akteure auf Stadtteilebene mit. Die Unterstützung der Akteure vor Ort erfolgt mit dem Ziel, Angebote und Umsetzungsstrukturen langfristig im Gebiet zu verankern. Das Stadtteilmanagement soll außerdem den Bürgerfonds als zusätzliches Förderangebot für Akteure in der Innenstadt betreuen und das Gremium bei der Auswahl der zu fördernden Projekte beraten.
      Erwartet werden Erfahrungen sowohl mit städtebaulichen und freiraumbezogenen Planungsvorhaben, mit der Gebäudeberatung (Hof- und Fassadenprogramm, Modernisierung und Instandsetzung), als auch mit sozial-integrativen Projekten sowie dem dazugehörigen Beteiligungsmanagement und den weiteren Aufgaben eines Stadtteilmanagements.
      II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

      71210000714000007941620085300000

      II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
      II.1.8)Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
      Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose
      II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
      II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
      Die Laufzeit des Auftrags ist 3 Jahre ab Projektbeginn mit Option auf Verlängerung unter Vorbehalt der Fortführung der Förderung. Geplanter Projektbeginn ist Herbst 2016.
      II.2.2)Angaben zu Optionen
      Optionen: ja
      Beschreibung der Optionen: Das Stadtteilmanagement wird insgesamt für max. 6,5 Jahre eingerichtet (3 Jahre Grundlaufzeit, 1. Verlängerungsoption: 1,5 Jahre, 2. Verlängerungsoption: weitere 2 Jahre)
      Sollte eine Verlängerung wirksam werden, kann das verhandelte Honorar angepasst werden. Vertragsverlängerung für den Zeitraum 2017 und folgende in Abhängigkeit von der Bewilligung von Fördermitteln für die Fortsetzung der Maßnahmen aus dem Stadterneuerungsprogramm „Soziale Stadt“.
      II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
      Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
      II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
      Beginn 15.9.2016. Abschluss 14.9.2019

      Angaben zu den Losen

      Los-Nr: 1 Bezeichnung: Fachlos 1A sozial-integratives Stadtteilmanagement im Stadtteilbüro „Dorsten Mitte“
      1)Kurze Beschreibung
      Allgemeines sozial-integratives Stadtteilmanagement (Fachlos 1A):
      Im Rahmen des Berufsfeldes der Sozialpädagogik/Sozialarbeit o.ä. soll dem Stadtteilbüro ca. eine Vollzeitstelle zur Gemeinwesensarbeit zur Verfügung stehen, um sozial-integrative Projekte begleiten zu können. Eine Netzwerkarbeit im Programmgebiet ist ebenso wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit wie die Aktivierung von Akteuren. Die Unterstützung der Akteure vor Ort erfolgt nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe mit dem Ziel, die Angebote und Umsetzungsstrukturen langfristig im Gebiet zu verankern.
      Es umfasst die Begleitung des Projekts „Wir machen MITte“, ggf. die Akquirierung weiterer Fördermittel anderer Programme sowie die Entwicklung, Initiierung und Koordination von Projekten und Maßnahmen zur Unterstützung des Stadterneuerungsprozesses und setzt eine enge Verknüpfung mit den städtischen Strategien und Aktivitäten voraus. Als intermediäre Instanz soll das Stadtteilmanagement künftig die Verbindung zwischen Stadt / Politik, Akteuren und den Bewohnern unterstützen.
      Zu den Aufgaben gehören u.a. (Liste nicht abschließend):
      — Begleitung der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes „Wir machen MITte“;
      — Anlaufstelle und Vor-Ort-Präsenz im Stadtteilbüro und im Programmgebiet;
      — Prozesssteuerung durch Aufbau, Vernetzung und Etablierung effizienter interner und externer Organisationsstrukturen;
      — Schnittstelle zwischen der Stadtverwaltung/Projektleitung und der in den Stadterneuerungsprozess eingebundenen Akteure und Bewohner;
      — Koordinierung der Aufgaben des Stadtteilmanagements mit denen des Citymanagements;
      — Initiierung, Durchführung und Koordination der Stadtteilkonferenz (3 bis 4 mal jährlich);
      — die unmittelbare Ansprache von Bewohnern, Eigentümern und Stadtteilakteuren, Kontaktaufbau und -pflege, Aktivierung;
      — Einbindung von Bewohnern, Eigentümern und Akteuren in Stadtteilaktivitäten, Unterstützung bei Initiativprojekten und nachbarschaftlichen Aktivitäten von Bewohnern, Gruppen, Vereinen und Trägern, Hilfe zur Selbstorganisation, Unterstützungsmanagement und Ermöglichungshaltung sowie Intermediäre Instanz;
      — Initiierung und Begleitung soziokultureller und sozial-integrativer Projekte;
      — Öffentlichkeitsarbeit: Vermittlung der Grundlagen und Fortschritte des Stadterneuerungsprozesses, Pflege einer Internetseite für das Programmgebiet sowie Presseberichte, Infoflyer, Newsletter etc. zum Teil auf Basis von vorhandenen Formatvorlagen und in Abstimmung mit der Pressestelle der Stadt Dorsten;
      — Bewirtschaftung der Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit;
      — Initiierung und Organisation von Stadtteilveranstaltungen, wie z. B. Stadtteil- und Nachbarschaftsfeste;
      — Unterstützung ehrenamtlicher Aktivitäten;
      — Verwaltung und Abwicklung des Bürgerfonds (Ziffer 17 FRL Stadterneuerung 2008) als Instrument zur Initiierung und Unterstützung kleinteiliger nachbarschaftlicher Aktivitäten und bürgergetragener Projekte;
      — Unterstützung der Stadtverwaltung bei der Projektantragstellung und Projektentwicklung;
      — eigenständige Erarbeitung von projektbezogenen Erfolgskontrollen bezogen auf die eigenen Arbeitsbereiche sowie Mitwirkung bei der Verfahrensevaluationen für das Gesamtprojekt;
      — Berichterstattung vor Gremien der Stadt, Abstimmung aller Aktivitäten mit den zuständigen städtischen Dienststellen.
      2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

      7941620085300000

      3)Menge oder Umfang
      Der Arbeitsumfang ist gemäß der Anforderungen nach Abstimmung mit der Stadt zu gestalten. Es wird eine bürger- und bedarfsgerechte Vor-Ort-Präsenz von mimd. 4 Tagen pro Woche mit täglich 8 Stunden, zuzüglich bei Bedarf an Wochenenden oder in den Abendstunden, erwartet.
      4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags
      5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
      Los-Nr: 2 Bezeichnung: Fachlos 1B Technisch-planerisches Stadtteilmanagement im Stadtteilbüro „Dorsten Mitte“
      1)Kurze Beschreibung
      Allgemeines technisch-planerisches Stadtteilmanagement (Fachlos 1B):
      Im Programmgebiet sollen gemäß Integriertem Innenstadtkonzept Maßnahmen zur Aufwertung der öffentlichen Räume durchgeführt werden, die durch das Stadtteilmanagement vorbereitet, strukturiert und begleitet werden sollen. Die Anforderungen an die Besetzung des Stadtteilbüros mit Personen aus der Berufsgruppe der Architektur, Stadtplanung, Raumplanung, Geographie, Landschaftsarchitektur o. Ä. erhebt nicht den zwingenden Anspruch je einer Vollzeitstelle.
      Es ist vorgesehen, einen Mitarbeiter, (Bachelor of Science Raumplanung, Jahrgang 1991), aktuell beschäftigt bei der Stadt Dorsten, in das Team des technisch-planerischen Stadtteilmanagements zu integrieren, nachdem sein Beschäftigungsverhältnis bei der Stadt Dorsten ausläuft. Bewerber sollten im Vorfeld berücksichtigen, dass ein Mitarbeiter (aktuell beschäftigt bei der Stadt Dorsten) im Falle einer Beauftragung in ein projektbezogenes Beschäftigungsverhältnis des Bieters zu noch zu konkretisierenden Konditionen zu übernehmen ist. In der zweiten Verfahrensstufe, wird dieser Punkt im Rahmen des Vertrages verhandelt.
      Die Leistungen sind ergänzend zu den anderen Leistungen zu sehen.
      Zu den Aufgaben gehören u.a. (Liste nicht abschließend):
      — Anlaufstelle und Vor-Ort-Präsenz im Stadtteilbüro und im Programmgebiet;
      — Prozesssteuerung durch Aufbau, Vernetzung und Etablierung effizienter interner und externer Organisationsstrukturen;
      — Schnittstelle zwischen der Stadtverwaltung/Projektleitung und der in den Stadterneuerungsprozess eingebundenen Akteure und Bewohner;
      — Bürgerbeteiligung und -aktivierung;
      — Begleitung der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes, Begleitung von infrastrukturellen und Investitionsprojekten;
      — Projektsteuerung, -koordinierung von Stadterneuerungsmaßnahmen zur Unterstützung der Stadtverwaltung sowie von ihr beauftragter Dienstleister;
      — Koordinierung der Aufgaben des Stadtteilmanagements mit denen des Citymanagements;
      — Abstimmungen der Stadterneuerungsmaßnahmen mit den Fachämtern der Stadtverwaltung, gegebenenfalls Behörden etc.;
      — Planungsleistungen (Städtebau, Architektur):
      — Bei Bedarf strategische Entwicklungskonzepte, z. B. Fortschreibung Innenstadtrahmenplan und Integriertes Handlungskonzept;
      — Visualisierung von Planungen, Fragestellungen und Herausforderungen (Handskizzen, Ansichten, städtebauliche Konzeptskizze, Schauplänen etc.);
      — Informations- und Beratungsleistungen für Maßnahmen der barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Raums;
      — Aufsuchende Beratung und Durchführung von Vor-Ort-Terminen;
      — Bündelung von Anfragen der Bürgerschaft und Vermittlung an die betreffende Institutionen;
      — Dokumentation der Beratungsleistungen, Öffentlichkeitsarbeit und Mediengestaltung;
      — Konzeption, Vorbereitung und Durchführung (Moderation und ggf. Präsentation) von Öffentlichkeitsbeteiligungen;
      — Mitwirkung bei der Vorbereitung der Vergabe für die Beauftragung von Fachbüros und Gutachtern;
      — Begleitung von externen Planungsbüros;
      — Mitwirkung beim Finanz- und Fördermittelmanagement und den Förderantragstellungen;
      — Durchführung der Selbstevaluation des Programms von der Zielentwicklung, Datenerhebung bis zur Datenauswertung und Dokumentation, regelmäßige Evaluation des Projektfortschritts (Zwischenbericht); Erstellung der abschließenden Dokumentation (Endbericht);
      — Öffentlichkeitsarbeit: Vermittlung der Grundlagen und Fortschritte des Stadterneuerungsprozesses; Pflege einer Internetseite für das Programmgebiet sowie Presseberichte, Infoflyer, Newsletter etc. zum Teil auf Basis von vorhandenen Formatvorlagen und in Abstimmung mit der Pressestelle der Stadt Dorsten;
      — Berichterstattung vor Gremien der Stadt, Abstimmung aller Aktivitäten mit den zuständigen städtischen Dienststellen.
      Fokus: Stadtteilarchitekt:
      Ein Baustein des Konzeptes ist das Ziel, Bürger, Einzelhändler und Eigentümer zu beraten und insbesondere private Investitionsmaßnahmen zu aktivieren. Schwerpunkte bilden hierbei die aufsuchende Beratung und die Vor-Ort-Präsenz als Anlaufstelle im Stadtteilbüro. Der Stadtteilarchitekt soll bei der Erreichung der Entwicklungsziele zur umfassenden Verbesserung der Wohn- und Lebenssituation im Programmgebiet, der Stärkung des öffentlichen und privaten Wohnumfelds, der Aufwertung der Bausubstanz unterstützend tätig werden. Das Hof- und Fassadenprogramm und die Maßnahme Modernisierung und Instandsetzung soll als Förderangebot für private Immobilieneigentümer konzipiert und fachlich sowie verwaltungstechnisch teilweise gemeinsam mit dem Citymanagement begleitet werden. Die Beratungstätigkeit im Sinne eines Stadtteilarchitekten setzt zwingend ausreichende Kenntnisse in der Gebäudebewertung sowie der potenziellen Fördermöglichkeiten voraus.
      Zu den Aufgaben gehören u.a. (Liste nicht abschließend):
      — Mitwirkung bei der Erarbeitung der Richtlinien zum Hof- sowie Modernisierungs- und Instandsetzungsprogramm (gemäß Ziff. 11.1 FRL Stadterneuerung 2008);
      — Aktivierung, Unterstützung und Fachberatung für Maßnahmen der Fassaden- und Hofflächenverbesserungen sowie der Modernisierung und Instandsetzung einschließlich der Unterstützung und Beratung der Eigentümer bei den Förderantragsstellungen (Hof- und Fassadenprogramm, Modernisierungs- und Instandsetzungsprogramm), Beachtung der Einhaltung der Förderrichtlinien, fachlich-technische Prüfung der Anträge und Vorbereiten von Fördervereinbarungen;
      — Erstellung von Entwürfen und Visualisierungen (z. B. für Maßnahmen von Fassadenverbesserungen und Werbeanlagen);
      — Zielgruppengerechte Aufbereitung von Informationen;
      — Beratung von Eigentümern / Bürgern / Geschäftsleuten insbesondere zu den Themen;
      — Altbausanierung;
      — Energetische Optimierung, Modernisierung und Instandsetzung;
      — Nutzungsmöglichkeiten und -potentiale im Bestand;
      — Beratungsangebote Dritter; Vermittlung von Ansprechpartnern;
      — Finanzierungsmöglichkeiten, Förderprogramme, steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten;
      — Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln;
      — Unterstützung des Citymanagements im Hinblick auf Leerstandsmanagement, Umbau von Ladenlokalen, Gestaltung von Werbeanlagen;
      — Konzeption, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen/Vorträgen;
      — Abstimmung mit den weiteren Fachämtern und Einrichtungen der Stadt (Wohnraumförderung, Denkmalschutz, Stadtplanung, Wirtschaftsförderung);
      — Unterstützung bei der Umsetzung privater Maßnahmen;
      — Entwicklung und Qualifizierung von Projekten für die Verfügungsfonds (sowohl Bürgerfonds gem. Ziffer 17, als auch Altstadtfonds gem. Ziffer 14 FRL Stadterneuerung 2008);
      — Mitwirkung bei der Umsetzung von Projektbausteinen des Innenstadtkonzeptes;
      — Dokumentation, Evaluation der Arbeitsschritte und Ergebnisse.
      2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

      712100007941620071400000

      3)Menge oder Umfang
      Der Arbeitsumfang ist gemäß der Anforderungen nach Abstimmung mit der Stadt zu gestalten. Es wird eine bürger- und bedarfsgerechte Vor-Ort-Präsenz von mind. 4 Tagen pro Woche mit täglich 8 Stunden, zuzüglich bei Bedarf an Wochenenden oder in den Abendstunden, erwartet.
      4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags
      5)Zusätzliche Angaben zu den Losen

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Bedingungen für den Auftrag
      III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
      Fachlos 1A und Fachlos 1B: Mindestdeckungssumme 1 500 000 EUR für Personenschäden, 500 000 EUR für Sachschäden. Bei Arbeitsgemeinschaften muss sich der Versicherungsschutz in voller Höhe auf alle Mitglieder erstrecken.
      III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      Bei der Rechnungslegung sind die Vorgaben aus den allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G) des Landes Nordrhein Westfalen zwingend einzuhalten.
      III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
      Zugelassen sind Einzelbieter und Bietergemeinschaften. Bietergemeinschaften sind jedoch nur als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft zugelassen. Sie müssen einen bevollmächtigten Vertreter benennen und alle Beteiligten der Bietergemeinschaft aufführen.
      III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
      III.2)Teilnahmebedingungen
      III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

      1. Unterschriebene Bewerbung (Verwendung der Bewerbungsformulare für Fachlos 1A und Fachlos 1B – herunter zu laden bei der im Anhang angegebenen Stelle: Büro Post – Welters, http://www.post-welters.de/wettbewerbsmanagement/aktuell-laufende-verfahren.html) mit jeweils folgenden Eigenerklärungen:

      a) dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 123 und § 124 GWB vorliegen,
      b) dass sich kein weiteres Mitglied der Bürogemeinschaft (Partner, freie Mitarbeiter, Angestellte) bewirbt,
      c) dass die Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gegeben ist,
      d) ob und welche wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen besteht;
      2. Erklärung oder Nachweis über die Befähigung des/der vorgesehenen Stadtteilmanager/in, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig zu werden.
      Hinweise:
      Alle Angaben sind jeweils auf DIN A4-Seiten einzureichen. Es sind die ausgegebenen Bewerbungsformulare zu verwenden (s. o.). Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen. Anderssprachigen Dokumenten muss eine Übersetzung beigefügt werden. Eine Eigenübersetzung ist ausreichend. Bei einer Bewerbung als Bietergemeinschaft sind die Nachweise zu 1. und 2. für jedes Mitglied beizulegen.
      Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Bewerber, die als Einzelner und/oder Mitglied einer Bietergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen oder am Tag der Bekanntmachung angestellter oder freier Mitarbeiter eines Bieters/eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft sind. Das gilt auch für Nachunternehmer.
      Von der Teilnahme ausgeschlossen werden können Bewerber, bei denen ein Ausschlusskriterium gemäß § 123 und § 124 GWB gegeben ist und Bewerber, deren Bewerbungsunterlagen unvollständig vorliegen. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Für den fristgerechten Eingang (vgl. Punkt IV.3.4)) ist der Bewerber verantwortlich. Es gilt der Posteingang bei der im Anhang genannten Stelle (Büro Post – Welters). Elektronisch (per Fax oder E-Mail) übermittelte Bewerbungen sind unzulässig.
      Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern.
      III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung Mindestdeckungssumme in Höhe von 500 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden und für Personenschäden 1 500 000 EUR.
      Hinweis: Bei Arbeitsgemeinschaften muss sich der Haftpflichtschutz in voller Höhe auf alle Mitglieder erstrecken.
      2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren (2013, 2014, 2015) in Euro brutto.
      3. Eigenerklärung über die Bürogröße (Anzahl der Mitarbeiter mit Hochschulabschluss) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Jahren.
      Hinweise:
      Alle Angaben sind jeweils auf DIN A4-Seiten einzureichen. Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen. Anderssprachigen Dokumenten muss eine Übersetzung beigefügt werden. Eine Eigenübersetzung ist ausreichend. Bei Bietergemeinschaften sind vorgenannte Nachweise für jedes Mitglied beizulegen. Für die Versicherung gilt dies, wenn die Gemeinschaft nicht selbst Versicherungsnehmer ist.
      Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern.
      III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
      Fachlos 1A, Sozial-integratives Stadtteilmanagement:
      Referenz (Eigenerklärung) des Bewerbers mit Angaben zu Art (Kurzbeschreibung), Projektdauer, zeitlichen Anteil der Vor-Ort-Präsenz (Öffnungszeiten), Art der Zusammenarbeit, Finanzierung sowie der Benennung und der Anschrift des Auftraggebers als auch einer Kontaktperson des Auftraggebers.
      Fachlos 1B, technisch-planerisches Stadtteilmanagement:
      Referenz (Eigenerklärung) des Bewerbers mit Angaben zu Art (Kurzbeschreibung), Projektdauer, zeitlichen Anteil der Vor-Ort-Präsenz (Öffnungszeiten), Art der Zusammenarbeit, Finanzierung sowie der Benennung und der Anschrift des Auftraggebers als auch einer Kontaktperson des Auftraggebers.
      III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
      III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
      III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Verfahrensart
      IV.1.1)Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 8
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Sofern eine entsprechend hohe Anzahl an geeigneten Bewerbern für jedes Fachlos vorliegt, werden für jedes Fachlos jeweils 3 bis 8 Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert. Die Auswahl erfolgt anhand folgender Auswahlkriterien: Fachlos 1A sozial-integratives Stadtteilmanagement: 1. Technische Leistungsfähigkeit (Referenz(en)) (70 %) 1.1 Projektdauer_30 % 1.2 Zeitlicher Anteil der Vor-Rot-Präsenz (Öffnungszeiten des Stadtteilbüros)_30 % 1.3 Art der Zusammenarbeit im Stadtteilbüro_20 % 1.4 Finanzierung durch Förderprogramme_20 % 2. Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (30 %) 2.1 Durchschnittlicher Gesamtumsatz der vorgesehenen Niederlassung in den Jahren 2013 bis 2015_15 % 2.2 Bürogröße der vorgesehenen Niederlassung in den Jahren 2013 bis 2015_15 % Fachlos 1B technisch-planerisches Stadtteilmanagement: 1. Technische Leistungsfähigkeit (Referenz(en)) (70 %) 1.1 Projektdauer_30 % 1.2 Zeitlicher Anteil der Vor-Rot-Präsenz (Öffnungszeiten des Stadtteilbüros)_30 % 1.3 Art der Zusammenarbeit im Stadtteilbüro_20 % 1.4 Finanzierung durch Förderprogramme_20 % 2. Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (30 %) 2.1 Durchschnittlicher Gesamtumsatz der vorgesehenen Niederlassung in den Jahren 2013 bis 2015_15 % 2.2 Bürogröße der vorgesehenen Niederlassung in den Jahren 2013 bis 2015_15 %.
      IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
      IV.2)Zuschlagskriterien
      IV.2.1)Zuschlagskriterien

      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien

      1. Honorarforderungen / Arbeitskapazitäten. Gewichtung 35

      2. Arbeitsweise und Projektabwicklung / Herangehensweise an das ausgeschriebene Projekt. Gewichtung 20

      3. Inhaltliche Vorbereitung auf das Projekt. Gewichtung 15

      4. Fachliche Qualifikation der vorgesehenen Stadtteilmanager. Gewichtung 20

      5. Präsentation und Gestaltung im Rahmen der Verhandlungsgespräche. Gewichtung 10

       

      IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
      IV.3)Verwaltungsangaben
      IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
      66/60 30 34
      IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags

      Bekanntmachung eines Beschafferprofils

      Bekanntmachungsnummer im ABl: 2016/S 032-051801 vom 16.2.2016

      IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein
      IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      19.7.2016 - 12:00
      IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.
      IV.3.7)Bindefrist des Angebots
      IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
      VI.3)Zusätzliche Angaben
      Für den fristgerechten Eingang der Bewerbungsunterlagen (vgl. Punkt IV.3.4)) ist der Bewerber verantwortlich. Es gilt der Posteingang bei der im Anhang genannten Stelle (Büro Post – Welters).

      Es sind zwingend die Bewerbungsformblätter zu verwenden, welche bei der im Anhang genannten Stelle (Büro Post – Welters, http://www.post-welters.de/wettbewerbsmanagement/aktuell-laufende-verfahren.html) zum Download bereit stehen. Der Umschlag ist zu versehen mit der Aufschrift: „Stadtteilbüro Dorsten Mitte“ Elektronisch übermittelte Bewerbungen (per Fax oder E-Mail) sind unzulässig.

      Voraussichtliche Termine:
      — Versand der Aufforderung zur Angebotsabgabe und der Verdingungsunterlagen: Anfang August;
      — Frist zur Abgabe des Angebotes: Mitte / Ende August 2016;
      — Verhandlungsgespräche: September 2016.
      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

      Vergabekammer Westfalen
      Albrecht-Thaer-Straße 9
      48147 Münster
      Deutschland
      Telefon: +49 2514111691
      Fax: +49 2514112165

      VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag kann bei der o. a. Vergabekammer bis zur Zuschlagserteilung gestellt werden. Die Zuschlagserteilung darf erst erfolgen, wenn die unterlegenen Bewerber über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 101a GWB informiert wurden und danach 15 Tage (bzw. 10 Tage bei elektronischem Versand) vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, wenn der Vergabeverstoß bereits im Vergabeverfahren erkannt und nicht unverzüglich (innerhalb von 14 Tagen) gerügt wurde oder aufgrund der Bekanntmachung erkennbar war und nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt worden ist. Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen sind ebenfalls bei der o. a. Vergabekammer erhältlich.
      VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      15.6.2016
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 20.06.2016
Ergebnis veröffentlicht 28.10.2016
Zuletzt aktualisiert 11.11.2021
Wettbewerbs-ID 2-234855 Status Kostenpflichtig
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