Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Deponie Backnang-Steinbach (alt), Oberflächenabdichtung – Ingenieurleistungen gemäß HOAI.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71322000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die AWG beabsichtigt, die Deponie (DK II) Backnang-Steinbach (alt) mit einer Oberflächenabdichtung (Kombination aus Kunststoffdichtungsbahn/Bentonitmatte) einschl. Rekultivierung und Entgasung/Oberflächenentwässerung/Sickerwasserfassung nach dem Stand der Technik in zwei Bauabschnitten zu versehen. Die Deponie wurde bis zum Jahr 1994 betrieben und anschließend in der Stilllegungsphase temporär mit Bodenmaterial abgedeckt und so dann bepflanzt. Die Leistungsphasen 1-6 im Sinne von § 43 Abs. 1 HOAI für den 1. Bauabschnitt (BA 1: ca. 6,4 ha) sowie die Leistungsphasen 1-4 im Sinne von § 43 Abs. 1 HOAI für den 2. Bauabschnitt (BA 2: ca. 5 ha) wurden bereits beauftragt. Die Genehmigungsplanung für beide Bauabschnitte liegt vor. Der Genehmigungsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart wird im September 2016 erwartet.
Es kommen auch Deponieersatzstoffe zum Einsatz (Belastung je nach Vorhandensein der geologischen Barriere), die ein entsprechendes Stoffstrommanagement erfordern.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 500 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71322000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE116
Hauptort der Ausführung:
Deponie Backnang-Steinbach (alt), Heiligenwald 1-2, 71522 Backnang, Deutschland.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieser Vorinformation mit Aufruf zum Wettbewerb ist die beabsichtigte Vergabe der Bauoberleitung und Objektbetreuung (Leistungsphasen 8 und 9 im Sinne von § 43 Abs. 1 HOAI) sowie der örtlichen Bauüberwachung und des Stoffstrommanagements einschließlich der Nebenkosten für den BA 1 und die Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Bauoberleitung und Objektbetreuung (Leistungsphasen 5-9 im Sinne von § 43 Abs. 1 HOAI) sowie der örtlichen Bauüberwachung und des Stoffstrommanagements einschließlich Nebenkosten für den BA 2. Eine stufenweise Beauftragung bleibt vorbehalten.
Da der Baubeginn für den BA 1 im Februar 2017 vorgesehen ist, ist beabsichtigt, das Vergabeverfahren zügig durchzuführen und die zu vergebenden Leistungen Ende Dezember 2016 zu beauftragen. Der zukünftige Auftragnehmer muss unverzüglich nach Auftragserteilung, spätestens in der KW 1/2017 mit der Erbringung der Leistungen für den BA 1 beginnen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/01/2017
Ende: 31/12/2027
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Gegebenenfalls erforderlich werdende weitere besondere Leistungen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Ausführungsplanung für den 1. Bauabschnitt wird derzeit erstellt und die Vergabe der Bauleistungen des 1. Bauabschnitts vorbereitet. Der Bau des BA 1 soll im Februar 2017 beginnen. Es ist vorgesehen, den BA 1 bis Ende 2018 fertigzustellen und nach Ablauf von 2 Jahren in 2021 mit dem Bau des BA 2 zu beginnen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Werden in der Aufforderung zur Interessensbestätigung mitgeteilt.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Werden in der Aufforderung zur Interessensbestätigung mitgeteilt.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Werden in der Aufforderung zur Interessensbestätigung mitgeteilt.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Als Berufsqualifikation wird der Beruf „Ingenieur“ gefordert. Zugelassen wird, wer nach dem für die öffentl. Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entspr. Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entspr. tätig zu werden (§ 75 Abs. 2 VgV). Juristische Personen müssen einen verantwortl. Berufsangehörigen mit der Berufsqualifikation „Ingenieur“ benennen.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Verpflichtungserklärungen nach dem Baden-Württembergischen Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG-BW) müssen von jedem Bieter und jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft spätestens mit dem Angebot vorgelegt werden. Für Nachunternehmer müssen die Verpflichtungserklärungen nicht bereits mit dem Angebot, sondern erst auf Verlangen des Auftraggebers vorgelegt werden.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 29/09/2016
Ortszeit: 10:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:
29/09/2016
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Diese Vorinformation ersetzt die Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt, d. h. es wird keine Antragsbekanntmachung mehr veröffentlicht. Unternehmen, die Interesse an der zu vergebenden Leistung haben, müssen innerhalb der angegebenen Frist bei der Kontaktstelle eine Interessensbekundung (= Mitteilung, dass Interesse an der zu vergebenden Leistung besteht, Name, Anschrift und E-Mail-Adresse des Unternehmens) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Interessenbekundung Ingenieurleistungen“ einreichen. Die Unternehmen, die fristgerecht eine ordnungsgemäße Interessenbekundung abgegeben haben, erhalten per E-Mail eine Aufforderung zur Interessensbestätigung (§ 38 Abs. 5 VgV), mit der der Teilnahmewettbewerb eingeleitet und mitgeteilt wird, welche Angaben in der Interessensbestätigung zu machen sind.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Karl-Friedrich-Straße 17
Karlsruhe
Deutschland
Telefon: +49 7219264049
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse:http://www.rp-karlsruhe.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Bewerber, die über die Ablehnung ihrer Bewerbung informiert wurden, bevor die Mitteilung über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben ergangen ist, müssen keine Information über die beabsichtigte Zuschlagserteilung erhalten (§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/08/2016