Wettbewerbsbekanntmachung
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Stadt Waghäusel vertreten durch das Stadtbauamt
Gymnasiumstraße 1
Kontaktstelle(n): Stadtbauamt
Zu Händen von: Frau Catrin Ehrlich
68753 Waghäusel
Deutschland
Telefon: +49 72542072309
E-Mail: MTZdW25sY2goX2JsZmNdYjpxW2FiW19vbV9mKF5f
Fax: +49 72542072336
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: www.waghäusel.de
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.kaupp-franck-wettbewerb.de
Weitere Auskünfte erteilen: Kaupp + Franck Architekten GmbH
Friedrichsplatz 16
Zu Händen von: Herrn Greule
68165 Mannheim
Deutschland
Telefon: +49 621430319-70
E-Mail: MTdiZ19oOWRabmlpJl9rWmdcZCddXg==
Fax: +49 621430319-99
Internet-Adresse: www.kaupp-franck-wettbewerb.de
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: Kaupp + Franck Architekten GmbH
Friedrichsplatz 16
Zu Händen von: Herrn Greule
68165 Mannheim
Deutschland
Telefon: +49 621430319-70
E-Mail: MjE0W2BYYTJdU2diYh9YZFNgVV0gVlc=
Fax: +49 621430319-99
Internet-Adresse: www.kaupp-franck-wettbewerb.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Kaupp + Franck Architekten GmbH
Friedrichsplatz 16
Zu Händen von: Herrn Greule
68165 Mannheim
Deutschland
Telefon: +49 621430319-70
E-Mail: MTJnbGRtPmlfc25uK2RwX2xhaSxiYw==
Fax: +49 621430319-99
Internet-Adresse: www.kaupp-franck-wettbewerb.de
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
1.3)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber:
Bildungszentrum Waghäusel, Gemeinschaftsschule / Johann–Peter–Hebel–Realschule, Nicht offener architektonischer und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 mit 20 Teilnehmern.
II.1.2)Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Wettbewerbes sind die architektonische Planung einer Realschulerweiterung, einer Gemeinschaftsschule und eines gemeinsam genutzten Schulaula- und Mensabereich mit insgesamt 3 030 m2 Nutzfläche. Zusätzlich ist die landschaftsarchitektonische Planung der Außenflächen mit den Zugangs- und Hofbereichen zwischen den neuen und den bestehenden Schulbauten Gegenstand des Wettbewerbs. Dabei zu beachten ist, dass beim Entwurf des Gesamtensembles die Baufläche für eine 2 400 m2 BGF große 3-fach Sporthalle freigehalten wird. Die jetzige Eingangssituation des Schulzentrums soll dabei geklärt und verbessert sowie eine Adressbildung für das Schulareal geschaffen werden. Die funktionale und städtebauliche Integration in das vorhandene Schulzentrum aber auch der Identität stiftende Ausdruck der Neubauten mit den neu konzipierten Außenräumen sind wesentliche Aspekte des Entwurfes.
II.1.3)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Dies ist ein einstufiger architektonischer und landschaftsarchitektonischer Realisierungswettbewerb in Form eines nicht offenen Planungswettbewerbs gemäß RPW 2013 mit maximal 20 Teilnehmern. Die Teilnehmerteams des Wettbewerbs werden in einem vorgeschalteten Auswahlverfahren ausgewählt, vier Teilnehmerteams aus Architekten und Landschaftsarchitekten von 20 Teams werden nach denselben Kriterien vorab ausgewählt.
Das Wettbewerbsverfahren ist anonym (RPW 1.4).
Das Auswahlverfahren, formale Auswahlkriterien, Form und Umfang der Referenzen sind in den Bewerbungsunterlagen bzw. Teil A der Auslobung detailliert beschrieben. Diese Unterlagen sind in digitaler Form bei der Vorprüfung, Kaupp+Franck Architekten GmbH, homepage: www.kaupp-franck-wettbewerb.de erhältlich.
1) Grundsätze:
Zur Überprüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit der Bewerber, insbesondere ihrer Eignung und Kompetenz für die Wettbewerbsaufgaben werden eindeutige und nicht diskriminierende Kriterien festgelegt.
Dabei wird differenziert zwischen formalen Kriterien für die Zulassung zum Auswahlverfahren und inhaltlichen (qualitativen) Kriterien zur Beurteilung der Eignung im Auswahlverfahren. Die formalen Kriterien müssen sowohl die Architekten/innen als auch die Landschaftsarchitekt/innen erfüllen. Für die Auswahl nach inhaltlichen (qualitativen) Kriterien wird die Hochbaukomponente der Gesamtaufgabe als maßgeblicher angesehen, daher wird die Auswahl nach inhaltlichen (qualitativen) Kriterien auf die Architekt/innen beschränkt.
Zur Gewährleistung von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit wird das Auswahlverfahren dokumentiert.
Zum Teilnahmewettbewerb wird nur zugelassen, wer das Formular der Bewerbererklärung bei der Ausloberin abgefragt und fristgerecht eingereicht hat. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
2) Zulassung zum Auswahlverfahren – Formale Kriterien.
Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen den formalen Kriterien – Ausschlusskriterien – ausnahmslos genügen. Sie belegen dies auf der von der Ausloberin vorgegebenen Bewerbererklärung und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind.
Zwingende Ausschlusskriterien:
— Keine fristgerechte Bewerbung,
— Fehlender Nachweis der geforderten berufl. Qualifikation (z. B. Kopie der Eintragungsurkunde),
— Fehlende Eigenerklärung zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen,
— Fehlende Bewerbererklärung mit eigenhändiger Unterschrift aller Teilnahmeberechtigten.
Weitere Ausschlusskriterien:
— Fehlende Eigenerklärung, dass die Ausschlusskriterien des § 124 GWB nicht zutreffen (fehlende Eigenerklärung zur Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen),
— § 123 GWB (Terrorismusfinanzierung, Bildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche, Korruption, ...),
Bewerber qualifizieren sich durch die Erfüllung der formalen Kriterien für die qualitative Auswahl in den Teilnehmerpool.
Die Auslober/in beabsichtigt 4 Teilnehmerteams, die nach denselben Kriterien qualifiziert sind, vorab auszuwählen.
3) Qualitative Auswahl.
Den Nachweis der fachlichen (qualitativen) Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber anhand von Nachweisen, Erklärungen und Referenzen in Form von Nachweisen über ausgezeichnete Projekte (Auszeichnungsverfahren z. B. u. a. Architektenkammer oder BDA) oder Wettbewerbserfolgen (Preise oder Anerkennungen) und realisierte Projekte, in denen sie darlegen, inwieweit sie den Auswahlkriterien genügen. Die Vorprüfung überprüft anhand der Nachweise.
Qualifizieren sich mehr als 16 Bewerberteams, entscheidet das Los. Die Auslosung erfolgt unter Aufsicht einer Person eines am Verfahren nicht beteiligten Fachbereichs.
Zwingendes Auswahlkriterium für alle Bewerber:
Nachweis/Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung.
Erforderliche Auswahlkriterien (A1-A3).
Es müssen alle Referenznachweise erbracht werden – ein Projekt kann auch bei mehreren Referenznachweisen eingereicht werden.
A1: Referenznachweis A1 des federführenden Architekturbüros
Entweder: Nachweis eines ausgezeichneten realisierten Projektes (Auszeichnungsverfahren z. B. u. a. Architektenkammer oder BDA). Das Projekt muss im eigenen Büro oder in einem anderen Büro mit Nachweis der Projektleitung (durch Bestätigung des Büroinhabers) mindestens in den Leistungsphasen 2 – 5 erarbeitet und in den letzten 10 Jahren fertig gestellt worden sein.
— DIN A4 mit Daten der Referenz (Bezeichnung, Auftraggeber, Jahr der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen nach § 15 HOAI 1996 oder § 3 HOAI 2009 oder § 3 HOAI 2013, Erstellungskosten, Art der Auszeichnung, z. B. Auszeichnung beispielhaftes Bauen, Hugo-Häring-Preis).
— Bescheinigung des Auftraggebers über die erbrachte Leistung: Das Projekt wurde vom Bewerber mind. in wesentlichen Teilen der Leistungsphasen 2 – 5, § 15 HOAI 1996 bzw. § 3 HOAI 2009 bzw. § 3 HOAI 2013 bearbeitet.
oder: Nachweis eines realisierten Projektes nach einem Wettbewerberfolg in einem regelgerechten Wettbewerb (keine Mehrfachbeauftragung oder VOF-Verfahren!). Das Projekt muss im eigenen Büro oder in einem anderen Büro mit Nachweis der Projektleitung (durch Bestätigung des Büroinhabers) mindestens in den Leistungsphasen 2 – 5 erarbeitet und in den letzten 10 Jahren fertig gestellt worden sein.
— DIN A4 mit Daten der Referenz (Bezeichnung, Auftraggeber, Jahr der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen nach § 15 HOAI 1996 oder § 3 HOAI 2009 oder § 3 HOAI 2013, Erstellungskosten, Daten des Wettbewerbs (Wettbewerbsbezeichnung, Auslober/in, Wettbewerbsart, Rang). Nachweis z. B. durch Dokumentation in wettbewerbe-aktuell, competition online, Urkunde, Protokoll.
— Bescheinigung des Auftraggebers über die erbrachte Leistung: Das Projekt wurde vom Bewerber mind. in wesentlichen Teilen der Leistungsphasen 2 – 5, § 15 HOAI 1996 bzw. § 3 HOAI 2009 bzw. § 3 HOAI 2013 bearbeitet.
A2: Referenznachweis A2 des federführenden Architekturbüros
Nachweis eines Wettbewerberfolgs in einem regelgerechten Wettbewerb (keine Mehrfachbeauftragung oder VOF- bzw. VgV-Verfahren!) Der Wettbewerbserfolg (Preis, Ankauf, Anerkennung) muss im eigenen Büro oder in einem anderen Büro mit Nachweis der Projektleitung (durch Bestätigung des Büroinhabers) erzielt worden sein und innerhalb der letzten 6 Jahre erworben worden sein. Formblatt DIN A4 mit Daten des Wettbewerbs (Wettbewerbsbezeichnung, Auslober/in, Wettbewerbsart, Rang) Nachweis z. B. durch Dokumentation in wettbewerbe-aktuell, competition online, Urkunde, Protokoll
A3: Referenznachweis A3 des federführenden Architekturbüros
Nachweis eines realisierten Projektes für einen öffentlichen Auftraggeber (Projektgröße mindestens 3 500 000 EUR brutto Baukosten KG 300-500). Das Projekt muss im eigenen Büro oder in einem anderen Büro mit Nachweis der Projektleitung (durch Bestätigung des Büroinhabers) mindestens in den Leistungsphasen 2 – 8 erarbeitet und in den letzten 10 Jahren fertig gestellt worden sein.
— DIN A4 mit Daten der Referenz (Bezeichnung, Auftraggeber, Jahr der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen nach § 15 HOAI 1996 oder § 3 HOAI 2009 oder § 3 HOAI 2013, Erstellungskosten)
— Bescheinigung des Auftraggebers über die erbrachte Leistung: Das Projekt wurde vom Bewerber mind. in wesentlichen Teilen der Leistungsphasen 2 – 8, § 15 HOAI 1996 bzw. § 3 HOAI 2009 bzw. § 3 HOAI 2013 bearbeitet.
III.2)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Teilnahmeberechtigt sind Architekten/innen in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten/innen unter Federführung der Architekten/innen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt/in oder Landschaftsarchitekt/in zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, sind teilnahmeberechtigt, sofern mindestens eine/r der Gesellschafter/innen oder eine/r der bevollmächtigten Vertreter/innen der Verfasser/innen der Wettbewerbsarbeit, die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Juristische Personen haben eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in zu benennen, der/die für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein.
Teilnahmehindernisse sind in § 4 Abs. 2 RPW beschrieben. Jede/r Teilnehmer/in hat seine/ihre Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. In den EWR-Mitgliedsstaaten sowie in der Schweiz ansässige natürliche Personen sind teilnahmeberechtigt, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in bzw. Landschaftsarchitekt/in (eingetragen in einer Architektenkammer) berechtigt sind. Sofern in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die o.g. Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinien 85/384/EWG bzw. Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Geplante Teilnehmerzahl: 20
IV.2)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
1. Eichinger+Schöchlin, 68753 Waghäusel
2. Sand und Partner, 68753 Waghäusel
3. SWS Architekten, 76227 Karlsruhe
4. Arge Raus/Hennel/Strauß Architekten, 76133 Karlsruhe
IV.3)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
· städtebauliche und freiräumliche Qualität;
· architektonische und gestalterische Qualität;
· Erfüllung des Raumprogramms und der funktionalen sowie sportfunktionalen Anforderungen;
· Bauabschnittsbildung und schnelle Realisierbarkeit;
· Wirtschaftlichkeit (anhand von Kenn- und Planungsdaten, BGF/HNF; BRI/BGF, A/BRI);
· Nachhaltigkeit (insbesondere energetische Qualität der Gebäude).
IV.4)Verwaltungsangaben
IV.4.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
IV.4.2)Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 7.10.2016 - 12:00
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.4.3)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 7.10.2016 - 17:00
IV.4.4)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 13.10.2016
IV.4.5)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.5)Preise und Preisgericht
IV.5.1)Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Für Preise und Anerkennungen stellt der/die Auslober/in als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von netto 60 000 EUR zur Verfügung. Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Es werden folgende Preise (netto 60 000 EUR) ausgelobt (zzgl. 19 % MwSt.):
1. Preis (ca. 33 %) 20 000 EUR;
2. Preis (ca. 22 %) 13 000 EUR;
3. Preis (ca. 15 %) 9 000 EUR;
4. Preis (ca. 10 %) 6 000 EUR;
Zusätzlich stehen 12 000 EUR (ca. 20 %) für Anerkennungen zur Verfügung.
Eine andere Verteilung der Preise/Anerkennungen ist dem Preisgericht vorbehalten.
IV.5.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger/innen wird die Mehrwertsteuer von 19 % von der Auslober/in einbehalten und in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland lebenden Preisträger/innen wird die Mehrwertsteuer ausgezahlt.
IV.5.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.5.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: nein
IV.5.5)Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Prof. Peter Cheret, Architekt BDA, Stuttgart
2. Dipl. Ing. Dea Ecker, Architektin BDA, Heidelberg
3. Prof. Gerd Gassmann, Architekt BDA, Karlsruhe
4. Dipl. Ing. Elke Ukas, Landschaftsarchitektin Karlsruhe
5. Walter Heiler, Oberbürgermeister der Stadt Waghäusel
6. Rektorin S. Langhans, Johann-Peter-Hebel-Realschule Waghäusel
7. Rektorin C. Naas, Gemeinschaftsschule, Waghäusel
8. sowie weitere Fach- u. Sachpreisrichter u. Berater
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
Am Donnerstag 17.11.2016 nachmittags findet ein Rückfragenkolloquium statt, zu dem Preisrichter/innen, Wettbewerbsteilnehmer/innen und Sachverständige eingeladen sind. Die Teilnahme am Kolloquium ist für die Teilnehmer/innen sehr zu empfehlen, um die Besonderheiten des Ortes zu erfassen.
Die Auslober/in wird – in Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes – unter den in den § 8 Abs. 2 RPW genannten Voraussetzungen einem oder mehreren Preisträgern die weitere Bearbeitung mit den Leistungen gemäß HOAI (Architektur bzw. Landschaftsarchitektur) mindestens einschließlich Werkplanung (Leistungsphase 5) vergeben.
Im Anwendungsbereich der VgV, die als Grundlage der Vergabe gilt, wird die Auslober/in nach § 80 VgV.
Aufforderung zur Verhandlung; Nutzung der Ergebnisse des Planungswettbewerbs mit allen Preisträgern über den Auftrag verhandeln. Die dabei anzuwendenden Auftragskriterien und ihre Gewichtung werden wie folgt festgelegt:
· Wettbewerbsergebnis 50 %;
· Entwicklungspotenzial des Wettbewerbsergebnisses 20 %;
· Nachhaltigkeit / Umwelteigenschaften / Wirtschaftlichkeit 10 %;
· Vorgehensweise beim anstehenden Projekt 10 %;
· Honorarangebot/Nebenkosten 5 %;
· Leistungsfähigkeit des Projektteams 5 %.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb erbrachte Leistungen bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Die Wettbewerbsteilnehmer/innen verpflichten sich im Falle einer Beauftragung durch die Auslober/in, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen.
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
2.9.2016