Bewerbungsschluss |
07.10.2016, 12:00
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Verfahren | Verhandlungsverfahren |
Teilnehmer | Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 |
Gebäudetyp | Kindergärten, Vorschulen / Schulen |
Art der Leistung | Bauleitung, Objektüberwachung / Technische Ausrüstung |
Sprache | Deutsch |
Baukosten | 7.520.000 EUR |
Auslober/Bauherr | Samtgemeinde Werlte, Werlte (DE) |
Betreuer | BOS Projektmanagement GmbH, Duisburg (DE) |
Aufgabe |
Planungsleistung der Technischen Ausstattung gemäß Teil 4 §55 HOAI (Lph. 1 bis 9) für die Samtgemeinde Werlte. Planung und Realisierung einer neuen Grundschule mit Schulkindergarten.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise und in Abhängigkeit der Finanzierung bzw. Förderung des Vorhabens und der weiteren positiven Entscheidungen von bauherrenseitigen Entscheidungsgremien bezüglich der Weiterführung des Vorhabens. Mit dem Zuschlag erfolgt die Beauftragung der ersten Stufe. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer/optionaler Stufen besteht nicht. Die erste Stufe der Beauftragung umfasst die Lph. 1, 2 und 3 nach HOAI. Nach Vorlage, Prüfung und Entscheidung über die Ergebnisse der Lph. 3 werden optional die weiteren erforderlichen Leistungsphasen beauftragt: — die Lph 4; — die Lph 5, 6, 7 und Lph. 8; — sowie nachfolgend die Lph 9 (Objektbetreuung). Die Leistungen sind direkt bzw. innerhalb einer angemessenen Frist (10 Werktage) nach Auftragsvergabewahrzunehmen. |
Leistungsumfang | Die Samtgemeinde Werlte beabsichtigt den Neubau einer Grundschule mit Schulkindergarten in Werlte auf dem Grundstück Flur 001, Flurstück 35/2. Das Grundstück weist eine Fläche von ca. 19 500 m2 auf und liegt östlich der Loruper Straße (ca. 89 m breit) und längsseitig am Hilligenweg gegenüber einer Sportanlage (ca. 220 m). Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde Werlte. Das Raumprogramm umfasst eine Nettogrundfläche von rund 3 550 m2. Die Verkehrs- und Außenflächen sind im Rahmen der Bearbeitung ebenfalls zu strukturieren und in das Planungskonzept zu integrieren. Hierbei sind zu berücksichtigen: — ca. 35 PKW-Einstellplätze und 10 Fahrradparkplätze für das Personal; — ca. 20 weitere PKW-Einstellplätze; — ca. 450 Fahrradparkplätze für die Schüler; — eine Bushaltestelle; — Räume zum Bewegen, Klettern, Ruhen und Spielfelder. Für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme sind in der vorläufigen Kostenannahme ein Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 7,52 Mio. EUR (KG 200-700, ohne die KG 600) brutto vorgesehen. Die Auftragsvergabe ist für Ende 2016/ Anfang 2017 vorgesehen. Die Grundschule soll am 31.3.2020 bezugsfertig sein. Hierfür ist das Los 2 zu vergeben, Elektrotechnik (Anlagengruppe 4, 5, 6): Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen, Anlagengruppe 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Anlagengruppe 6 Förderanlagen. |
Adresse des Bauherren | DE-49757 Werlte |
TED Dokumenten-Nr. | 314257-2016 |
Deutschland-Werlte: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2016/S 175-314257
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.werlte.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bos-pm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung der Technischen Ausstattung gemäß Teil 4 §55 HOAI (Lph. 1 bis 9) für die SamtgemeindeWerlte; Neubau einer Grundschule mit Schulkindergarten Werlte.
Planungsleistung der Technischen Ausstattung gemäß Teil 4 §55 HOAI (Lph. 1 bis 9) für die Samtgemeinde Werlte. Planung und Realisierung einer neuen Grundschule mit Schulkindergarten.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise und in Abhängigkeit der Finanzierung bzw. Förderung des Vorhabens und der weiteren positiven Entscheidungen von bauherrenseitigen Entscheidungsgremien bezüglich der Weiterführung des Vorhabens. Mit dem Zuschlag erfolgt die Beauftragung der ersten Stufe. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer/optionaler Stufen besteht nicht.
Die erste Stufe der Beauftragung umfasst die Lph. 1, 2 und 3 nach HOAI.
Nach Vorlage, Prüfung und Entscheidung über die Ergebnisse der Lph. 3 werden optional die weiteren erforderlichen Leistungsphasen beauftragt:
— die Lph 4;
— die Lph 5, 6, 7 und Lph. 8;
— sowie nachfolgend die Lph 9 (Objektbetreuung).
Die Leistungen sind direkt bzw. innerhalb einer angemessenen Frist (10 Werktage) nach Auftragsvergabewahrzunehmen.
Die Vergabestelle behält das Recht vor, die Lose 1 und 2 zusammen oder getrennt zu beauftragen. Die Beauftragung
beider Lose an einen Bewerber ist somit möglich.
Versorgungstechnik (ALG 1, 2, 3, 7, 8)
Werlte.
Die Samtgemeinde Werlte beabsichtigt den Neubau einer Grundschule mit Schulkindergarten in Werlte auf dem Grundstück Flur 001, Flurstück 35/2.
Das Grundstück weist eine Fläche von ca. 19 500 m2 auf und liegt östlich der Loruper Straße (ca. 89 m breit) und längsseitig am Hilligenweg gegenüber einer Sportanlage (ca. 220 m). Das Grundstück befindet sich im Eigentumder Gemeinde Werlte.
Das Raumprogramm umfasst eine Nettogrundfläche von rund 3 550 m2.
Die Verkehrs- und Außenflächen sind im Rahmen der Bearbeitung ebenfalls zu strukturieren und in das Planungskonzept zu integrieren. Hierbei sind zu berücksichtigen:
— ca. 35 PKW-Einstellplätze und 10 Fahrradparkplätze für das Personal;
— ca. 20 weitere PKW-Einstellplätze;
— ca. 450 Fahrradparkplätze für die Schüler;
— eine Bushaltestelle;
— Räume zum Bewegen, Klettern, Ruhen und Spielfelder.
Für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme sind in der vorläufigen Kostenannahme ein Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 7,52 Mio. EUR (KG 200-700, ohne die KG 600) brutto vorgesehen.
Die Auftragsvergabe ist für Ende 2016/ Anfang 2017 vorgesehen. Die Grundschule soll am 31.3.2020 bezugsfertig sein.
Hierfür ist das Los 1 zu vergeben, Versorgungstechnik (Anlagengruppe 1, 2, 3, 7, 8):
Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen,
Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen,
Anlagengruppe 7 Nutzungsspezifische Anlagen und Versorgungsspezifische Anlagen
Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl der Bewerber ergeben sich aus den geforderten Angaben in Abschnitt III. (Ziffer 1.1-1.3). Die Wertung erfolgt in 3 Schritten:
1. Summarische Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen und ggfls. Nachforderungen (vgl. §56 VgV).
2. Vorliegen der Mindestanforderungen an die Eignung: als geeignet gelten Bewerber, die:
— die geforderten Nachweise und Erklärungen vorgelegt haben;
— bei denen keine Ausschlussgründe nach §§123-124 GWB vorliegen;
— die ihre finanzielle Leistungsfähigkeit plausibel dargelegt haben;
— den Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen nachgewiesen haben;
— mindestens 3 wertungsfähige Referenzen, von denen eine in eigenständiger Leistung des Projektleiters erbracht worden sein muss, dokumentiert haben,
— und die über die notwendige personelle Ausstattung für den Auftrag verfügen.
Gewertet werden nur die Angaben aus den Teilnahmeanträgen.
3. Sollten mehr als drei Ingenieurbüros oder Bewerbergemeinschaften die Mindestanforderungen erfüllen und damit grundsätzlich als geeignet gelten, wird die Vergabestelle die am besten geeignetsten Bewerber anhand der nachfolgenden Kriterien und der prozentual angegebenen Gewichtung hinsichtlich des Grades ihrer Eignung bewerten. Für diese vergleichende Wertung sind die von den Bewerbern genannten Nachweise wie folgt maßgeblich:
— Erklärung über den Umsatz des Ingenieurbüros: 12 %;
— Aufstellung des Ingenieurbüros in den letzten 3 Jahren durchschnittlich beschäftigten Ingenieure (ohne freie Mitarbeiter): 12 %;
— Fachliche Qualifikation der Projekt- bzw. der stellvertretenden Projektleitung: 20 %;
— 3 Referenzen: 56 %.
Die Bewertungsmatrix liegt als Anlage 5 den Unterlagen bei. Innerhalb der gewichteten Kriterien werden entsprechend den mit den eingereichten Unterlagen gemachten Angaben für das Kriterium des Auftragsgegenstand bis zu 9 Punkte, für die übrigen jeweils bis zu 6 Punkte vergeben. Die Punktzahl wird mit der jeweiligen Gewichtung des Kriteriums multipliziert. Die Gesamtzahl der Punkte wird durch Addition aller gewichteten Punktzahlen der Kriterien ermittelt. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 624 Punkte.
Die Beschränkung der Zahl der Bewerber, welche zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden, erfolgt mehrstufig.
Nach Auswertung der Teilnahmeanträge werden die am besten geeigneten Bewerber dazu aufgefordert, ein Angebot abzugeben, woraufhin abschließende Verhandlungsgespräche mit den Teilnehmern durchgeführt werden.
Elektrotechnik (ALG 4, 5, 6)
Werlte.
Die Samtgemeinde Werlte beabsichtigt den Neubau einer Grundschule mit Schulkindergarten in Werlte auf dem Grundstück Flur 001, Flurstück 35/2.
Das Grundstück weist eine Fläche von ca. 19 500 m2 auf und liegt östlich der Loruper Straße (ca. 89 m breit) und längsseitig am Hilligenweg gegenüber einer Sportanlage (ca. 220 m). Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde Werlte.
Das Raumprogramm umfasst eine Nettogrundfläche von rund 3 550 m2.
Die Verkehrs- und Außenflächen sind im Rahmen der Bearbeitung ebenfalls zu strukturieren und in das Planungskonzept zu integrieren. Hierbei sind zu berücksichtigen:
— ca. 35 PKW-Einstellplätze und 10 Fahrradparkplätze für das Personal;
— ca. 20 weitere PKW-Einstellplätze;
— ca. 450 Fahrradparkplätze für die Schüler;
— eine Bushaltestelle;
— Räume zum Bewegen, Klettern, Ruhen und Spielfelder.
Für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme sind in der vorläufigen Kostenannahme ein Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 7,52 Mio. EUR (KG 200-700, ohne die KG 600) brutto vorgesehen.
Die Auftragsvergabe ist für Ende 2016/ Anfang 2017 vorgesehen. Die Grundschule soll am 31.3.2020 bezugsfertig sein.
Hierfür ist das Los 2 zu vergeben, Elektrotechnik (Anlagengruppe 4, 5, 6):
Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen,
Anlagengruppe 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
Anlagengruppe 6 Förderanlagen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl der Bewerber ergeben sich aus den geforderten Angaben in Abschnitt III. (Ziffer 1.1-1.3). Die Wertung erfolgt in 3 Schritten:
1. Summarische Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen und ggfls. Nachforderungen (vgl. §56 VgV).
2. Vorliegen der Mindestanforderungen an die Eignung: als geeignet gelten Bewerber, die:
— die geforderten Nachweise und Erklärungen vorgelegt haben;
— bei denen keine Ausschlussgründe nach §§123-124 GWB vorliegen;
— die ihre finanzielle Leistungsfähigkeit plausibel dargelegt haben;
— den Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen nachgewiesen haben;
— mindestens 3 wertungsfähige Referenzen, von denen eine in eigenständiger Leistung des Projektleiters erbracht worden sein muss, dokumentiert haben;
— und die über die notwendige personelle Ausstattung für den Auftrag verfügen.
Gewertet werden nur die Angaben aus den Teilnahmeanträgen.
3. Sollten mehr als drei Ingenieurbüros oder Bewerbergemeinschaften die Mindestanforderungen erfüllen und damit grundsätzlich als geeignet gelten, wird die Vergabestelle die am besten geeignetsten Bewerber anhand der nachfolgenden Kriterien und der prozentual angegebenen Gewichtung hinsichtlich des Grades ihrer Eignung bewerten. Für diese vergleichende Wertung sind die von den Bewerbern genannten Nachweise wie folgt maßgeblich:
— Erklärung über den Umsatz des Ingenieurbüros: 12 %;
— Aufstellung des Ingenieurbüros in den letzten 3 Jahren durchschnittlich beschäftigten Ingenieure (ohne freie Mitarbeiter): 12 %;
— Fachliche Qualifikation der Projekt- bzw. der stellvertretenden Projektleitung: 20 %;
— 3 Referenzen: 56 %.
Die Bewertungsmatrix liegt als Anlage 5 den Unterlagen bei. Innerhalb der gewichteten Kriterien werden entsprechend den mit den eingereichten Unterlagen gemachten Angaben für das Kriterium des Auftragsgegenstand bis zu 9 Punkte, für die übrigen jeweils bis zu 6 Punkte vergeben. Die Punktzahl wird mit der jeweiligen Gewichtung des Kriteriums multipliziert. Die Gesamtzahl der Punkte wird durch Addition aller gewichteten Punktzahlen der Kriterien ermittelt. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 624 Punkte.
Die Beschränkung der Zahl der Bewerber, welche zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden, erfolgt mehrstufig.
Nach Auswertung der Teilnahmeanträge werden die am besten geeigneten Bewerber dazu aufgefordert, ein Angebot abzugeben, woraufhin abschließende Verhandlungsgespräche mit den Teilnehmern durchgeführt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Für die Bewerbung ist ein Teilnahmeantrag gemäß „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ (EEE) zu verwenden, der bei der unter I.3) genannten Kontaktstelle heruntergeladen werden kann. Bewerbungen sind nur mit diesem Teilnahmeantrag möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Der Teilnahmeantrag ist insoweit vollständig auszufüllen, als dass alle für die Art der im Rahmen dieser Ausschreibung abgefragten Leistung relevanten Felder und teilnehmer- und antwortspezifischen Fragen zu berücksichtigen und von dem Büroinhaber, einem Geschäftsführer oder entsprechend bevollmächtigten Vertreter unterschrieben einzureichen sind.
Bei juristischen Personen (im Falle einer GmbH durch Vorlage Handelsregisterauszuges) ist der Nachweis der Unterschriftsberechtigten einzureichen. Beabsichtigt der Bewerber, die Dienstleistung in Zusammenarbeit mit Dritten zu erbringen, müssen die Angaben / Nachweise – wie im Bewerbungsformular angegeben – auch für Dritte erbracht werden.
Bei Bietergemeinschaften ist eine Bietergemeinschaftserklärung zur gesamtschuldnerischen Haftungeinzureichen einschließlich der Benennung eines bevollmächtigen Vertreters. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen fristgerecht eingereicht werden.
Geforderte Nachweise/ Erklärungen sind:
1. Befähigung zur Berufsausübung (siehe hierzu auch III.2.1)
2. Ggfls. Nachweis der Unterschriftsberechtigung
3. Ggfls. Bietergemeinschaftserklärung
4. Unterschriebene Verpflichtungserklärung, dass das Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) eingehalten wird (Sofern der Bewerber mit dem Einsatz von Nachunternehmern plant, ist in der Verpflichtungserklärung anzugeben, dass auch die Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden (vgl. §13 NTVergG), siehe Anlage 2.
(Abgabe sämtlicher Nachweise/ Erklärungen, in deutscher Sprache, erfolgt mit dem Teilnahmeantrag).
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto, Teil IV, B, 1a, 2a): Erklärung über den Umsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2013, 2014, 2015) gemäß §45 (4) Nr. 4 VgV, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Liegt der Jahresabschluss für das letzte Geschäftsjahr noch nicht vor, so reicht eine Prognose (Die Form der Darstellung ist dem Bewerber selbst überlassen), Kriterium zur Auswahl der Bewerber (12 %).
(Abgabe sämtlicher Nachweise/ Erklärungen, in deutscher Sprache, erfolgt mit dem Teilnahmeantrag).
2. Nachweis (in Form einer Bestätigung der Versicherung) über das Bestehen und die Höhe einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß §45 (4) Nr. 2 VgV in Höhe von 1 500 000 EUR für Personenschäden und 1 500 000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden), und einer Abdeckung von mindestens 2 Schadensfällen pro Kalenderjahr. Sollte der hier geforderte Deckungsbeitrag nicht bestehen, ist eine Erklärung der Versicherung zur Bereitschaft der Erhöhung der Deckungssumme im Auftragsfall erforderlich.
3. Zusätzlich ist im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung in Höhe von 1 500 000 EUR für Personenschäden und 1 500 000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) abzuschließen. Hierfür ist neben einer unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers auch eine Erklärung zur Bereitschaft seitens der Versicherung beizulegen (siehe Anlage 3).
(Abgabe sämtlicher Nachweise, in deutscher Sprache, erfolgt mit dem Teilnahmeantrag).
1. Personelle Ausstattung:
Von jedem Büro-bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert-sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise/ Erklärungen abzugeben, die zur Wertung herangezogen werden:
a) Leistungsfähigkeit des Büros gemäß §46 (3) Nr. 8 VgV (siehe Anlage 4): Aufstellung der vom Bewerberdurchschnittlich in den letzten drei Jahren beschäftigten Mitarbeiter (ohne freie Mitarbeiter) und zwar im Rahmen einer tabellarischen Darstellung gegliedert in Führungskräfte/ Büroinhaber, Architekten/ Ingenieure (einschl. Bachelor und Master); Kriterium zur Wertung: Wichtung 12 %;
b) Fachliche Qualifikation der Projektleitung und der stellv. Projektleitung gemäß §§43 (1) und 75 VgV: Zu den benannten Personen die die Dienstleistung tatsächlich erbringen sollen, ist der Nachweis Ihrer fachlichen Qualifikation (durch Vorlage der Berufszulassung), durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren (Kriterium zur Wertung: Wichtung 5 %) sowie durch die Anzahl von Referenzen (Kriterium zur Wertung: Wichtung5 %) jeweils für die Projektleitung und die stellv. Projektleitung zu führen. Für Bietergemeinschaften ist eine eindeutige personelle Besetzung der Projektleitung und stellv. Projektleitung für die gesamte Bietergemeinschaft anzugeben.
Geforderte Nachweise/ Erklärungen sind:
— Angaben Leistungsfähigkeit des Büros;
— Angaben zur fachlichen Qualifikation der Projektleitung und stellv. Projektleitung (Berufszulassung, Berufserfahrung in Jahren, Anzahl Referenzen).
2. Referenzen:
Die Angaben in den Referenzen werden sowohl für die Eignungsprüfung, als auch für die Auswahl der Bewerber verwendet. Hierbei werden für die Auswahl der Bewerber alle vorgelegten Referenzen – durch Bildung eines Mittelwertes – berücksichtigt. Es gilt in Summe den Nachweis der Mindestkriterien zu erbringen. Somit sind zur Erfüllung der Mindeststandards ggf. mehr als drei Referenzprojekte nachzuweisen.
Folgende Kriterien müssen zur Wertung der Referenz erfüllt werden:
— Abwicklung in den letzten 5 Jahren (Leistungszeitraum 1.6.2011-31.5.2016) und
— Vergleichbarkeit mit der Aufgabenstellung hinsichtlich Schwierigkeit und Leistungsumfang gemäß §46 (3) Nr. 1 VgV und HOAI.
Darüber hinaus sind folgende Mindestkriterien zu erfüllen:
— Nennung von 3 Referenzprojekten (wobei eine selbstständig vom benannten Projektleiter erbracht worden sein muss);
— mindestens eine Referenz für eine Bildung und Kultur;
— mindestens eine Referenz aus dem Bereich Ausbildung/ Wissenschaft/ Forschung oder Gesundheit/Betreuung;
— mindestens eine Referenz für einen Neubau (Gegenstand des Auftrags);
— und mindestens eine Referenz mit Baukosten KG 300 und 400 über 5 000 000 EUR.
Folgende Angaben werden zur Wertung der Referenzprojekte herangezogen:
— Auftragsart (Wichtung 8 %);
— Gegenstand des Auftrags (Wichtung 8 %);
— Komplexität des Auftrags (Wichtung 8 %);
— erbrachte Leistung (Wichtung 8 %);
— Leistungszeitraum (Wichtung: 8 %);
— Projektgröße (Wichtung: 8 %);
— sowie Baukosten nach DIN 276 (KG 300+400, Wichtung: 8 %).
Für die Darstellung ist das Formular Anlage 1 zu verwenden, außerdem sind die Referenzen durch Ausführungen und Bilder zu ergänzen, ferner ist für jede Referenz ein Ansprechpartner beim Auftraggeber dieser Referenz unter Angabe der Telefonnummer und E-Mail Adresse zu benennen.
Gemäß § 44 VgV „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und § 75 VgV „Eignung“
Geforderte Nachweise/ Erklärungen sind:
— Befähigung zur Berufsausübung (s. III.1.1).
Bei Bietergemeinschaften werden Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligungen als Einzelbewerber und gleichzeitig Gesellschafter einer Bietergemeinschaft, ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bewerber nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Die Vergabestelle wertet es nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern eingebunden werden. In diesem Fall ist durch rechtsverbindliche Erklärung des Nachunternehmers, die Unkenntnis der Angebotspreise der relevanten Bietergemeinschaften zu versichern. Ebenso darf es dem Bieter (Bietergemeinschaft) nicht möglich sein, durch Doppelbeteiligung von Nachunternehmern, Rückschlüsse auf Angebotspreise eines anderen Bieters (Bietergemeinschaft) ziehen zu können. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter ausgeschlossenen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum unter IV.2.2) genannten
Zeitpunkt, schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten
Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Teilnahmeantrag Planungsleistung der Technischen Ausstattung Los 1 – Neubau einer Grundschule mit Schulkindergarten-, Nicht öffnen“ oder „Teilnahmeantrag Planungsleistung der Technischen Ausstattung Los 2 – Neubau einer Grundschule mit Schulkindergarten-, Nicht öffnen“ in einfacher Ausfertigung (ein Original, eine Kopie) sowie zusätzlich in einfacher elektronischer Fassung auf CD oder DVD (der Teilnahmeantrag nebst
allen geforderten Erklärungen und Unterlagen ebenfalls im PDF-Format) an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden.
Zusammen mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber dem Auftraggeber eine Person und deren Stellvertreter
nebst Kontaktdaten (vor allem E-Mail-Adresse und Telefonnummer) zu benennen (bei Bewerbergemeinschaften
möglichst u.a. vom bevollmächtigten Vertreter), welche während des Vergabeverfahrens als Kontaktperson des Auftraggebers – auch für die Entgegennahme von Erklärungen – zur Verfügung steht.
(2) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit
prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann der Auftraggeber die betreffenden Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen. Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses
Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Die weitere Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer II.2.9) geschilderten Schritten 2 und 3. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern zusätzlich Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
(3) Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten nicht erstattet. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die von ihm in diesem Vergabeverfahren verlangten Unterlagen (Erläuterungen, Erklärungen, Nachweise etc.) keiner gesetzlichen Gebühren- oder Honorarordnung unterliegen und damit nicht vergütungspflichtig sind.
(4) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren
Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung.
(5) Enthält die Bekanntmachung Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich und in Textform (per E-Mail) darauf hinzuweisen bzw. etwaige Fragen zu stellen. Fragen können bis zum 21.9.2016 an die unter Ziffer I.3) genannte Stelle in Textform (per Post oder per E-Mail) gestellt werden.
Danach eingehende Fragen werden aus Gründen der Bietergleichbehandlung und Chancengleichheit nicht mehr beantwortet. Die Beantwortung erfolgt voraussichtlich in Textform (per E-Mail). Telefonische Anfragen sind unzulässig und werden nicht beantwortet.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHVYH6W.
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltendenFristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. § 160 GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.4). Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach §134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Ausschreibung veröffentlicht | 12.09.2016 | ||
Zuletzt aktualisiert | 28.05.2020 | ||
Wettbewerbs-ID | 2-242521 | Status | Kostenpflichtig |
Seitenaufrufe | 124 |
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