Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Bewerben können sich Bewerbergemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten unter Federführung des Architekten.
Die Gesamtzahl der Teilnehmer ist auf 15 beschränkt. 4 Teilnehmer, die die Anforderungen erfüllen, die auch an die sonstigen Teilnehmer gestellt werden, werden von der Ausloberin vorab benannt. Die übrigen Teilnehmer werden in einem vorgeschalteten Bewerbungs- und Auswahlverfahrens ausgewählt.
In der Bewerbererklärung und den dargestellten Projekten dokumentieren die Bewerber ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit, vor allem ihre Eignung und Kompetenz im Hinblick auf die anstehende Bauaufgabe.
Für die Bewerbererklärung ist ein Formblatt zu verwenden. Dieses kann ausschließlich auf der homepage des wettbewerbsbetreuenden Büros unter www.baeumlearchitekten.de eingesehen und heruntergeladen werden.
Zulassungskriterien:
— Fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbung;
— Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung gemäß VgV;
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß VgV vorliegen;
— Nachweis zum Vorliegen einer Berufshaftplichtversicherung oder Bestätigung eines Versicherungsunternehmens, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen werden kann. Mindestversicherungssumme für jeden Versicherungsfall: 1 500 000 EUR für Personenschäden, 250 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden;
— Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation durch aktuellen Nachweis der Berufszulassung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft;
— Erklärung zur Teilnahme am Wettbewerb mit eigenhändiger Unterschrift des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft.
Zusätzlich müssen Bewerber, die Referenzen, die sie als Projektleiter für ein anderes Büro erbracht haben, folgende Unterlagen einreichen: Bestätigung über die Projektleitung durch das andere Büro
Alle Bewerber, die die Zulassungskriterien erfüllen, werden zum Auswahlverfahren zugelassen. Auswahlkriterien:
Zum Nachweis der Fachkunde in Bezug auf die gestalterische und konzeptionelle Kompetenz sollen zwei verschiedene Referenzprojekte auf max. je einem A3-Blatt, einseitig bedruckt, eingereicht werden. Die Bewerbungen wurden dem Auswahlgremium in Form einer Ausstellung präsentiert.
Die Beurteilung der gestalterischen und konzeptionellen Qualität der Referenzprojekte erfolgt im Hinblick auf die anstehende Wettbewerbsaufgabe durch ein Auswahlgremium, dem zwei externe Architekten angehörten. Die Bewertung wird wie folgt dokumentiert:
0 Pkt keine bzw. ungeeignete Referenz
1 Pkt sehr geringe Qualität
2 Pkt geringe Qualität
3 Pkt durchschnittliche Qualität
4 Pkt gute Qualität
5 Pkt sehr gute Qualität
Projektblatt P/1*
(Architekt):
Ein realisiertes Hochbauprojekt vergleichbarer Komplexität aus dem Bereich technische Funktionsbauten wie z. B. Bauhöfe, Feuerwehren, Polizeistationen und Gewerbebauten
— Neubau, KG 300+ 400 min. 3 000 000 EUR brutto;
— Lph 8 abgeschlossen im Zeitraum 2008 bis September 2016;
— min. Lph 2-5 im eigenen Büro erbracht*.
Anlage Projektblatt DIN A3: Aussagekräftige graphische und kurze stichwortartige Erläuterungen zur Gebäudeplanung und projektspezifischer Besonderheiten, Kontaktdaten Bauherr
Darstellung mit Lageplan, Grundriss, Foto(s) des fertiggestellten Projekts (keine Renderings) zum Nachweis der Fertigstellung, weitere vorzugsweise graphische Erläuterungen nach Wahl des Bewerbers
— Bewertung: max. 5 Pkt;
— Gewichtung 75 %.
Projektblatt P/2*
(Landschaftsarchitekt):
Ein realisiertes freiraumplanerisches Projekt vergleichbarer Komplexität wie z. B. Begleitgrün zu Gebäuden, das aufzeigt wie mit angemessenen Mitteln eine hohe gestalterische Qualität erreicht wird.
— Lph 8 abgeschlossen im Zeitraum 2008 bis September 2016;
— min. Lph 2,3+5 im eigenen Büro erbracht*.
Anlage Projektblatt DIN A3: Aussagekräftige graphische und kurze stichwortartige Erläuterungen projektspezifischer Besonderheiten
Darstellung mit Lageplan, Foto(s) der fertiggestellten Freianlagen (keine Renderings) zum Nachweis der Fertigstellung, weitere vorzugsweise graphische Erläuterungen nach Wahl des Bewerbers
— Bewertung: max. 5 Pkt.;
— Gewichtung 25 %.
* Die Referenzen können auch Projekte sein, die die Bewerber als Projektleiter in einem anderen Büro eigenständig abgewickelt haben. In diesem Fall ist eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros über die Projektleitung mit einzureichen.
Die Teilnehmer und 5 Nachrücker werden entsprechend der Rangfolge der Bewertung ausgewählt. Bei gleicher Qualifikation entscheidet das Los.
Das Auswahlverfahren wird dokumentiert. Die nicht ausgewählten Bewerber werden per E-Mail über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informiert. Den ausgewählten Teilnehmern werden die Unterlagen zur Bearbeitung des Wettbewerbs zugesandt.
Auswahlgremium:
1. Ulrich Neubrander, Vertreter Bauverwaltung.
2. Hartmut Holder, Vertreter Feuerwehr.
3. Eberhard Müller, Vertreter Bauhof.
Fachkundige Berater:
1. Martin Wypior, Architekt, Stuttgart.
2. Jutta Herrmann-Burkart, Landschaftsarchitektin, Herbolzheim.
Rechtsaufsicht Losziehung:
1. Albrecht Salzer, Notar, Metzingen.
Sollte einer der vorgenannten Personen ausfallen, so wird ein gleichwertiger Ersatz benannt.
Die Auswahl wird voraussichtlich am 25.10.2016 durchgeführt.
III.2)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Teilnahmeberechtigt sind Bewerbergemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten unter der Federführung des Architekten.
Diese sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn Sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Berufsbezeichnung Architekt oder Landschaftsarchitekt zu führen. Ist in dem jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß Artikel 46 bis 49 – bei Architekten – bzw. Artikel 12 und 13 – bei Landschaftsarchitekten- der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist, und der die entsprechende Tätigkeit gemäß Richtlinie und Auslobung nachweisen kann.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen oder wenn der bevollmächtige Vertreter der juristischen Person oder der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Die beratende Mitwirkung eines TGA-Planers wird empfohlen.
Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
Teilnahmehindernisse sind in den RPW 2013 §4 Abs (2) beschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Geplante Teilnehmerzahl: 15
IV.2)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
1. Architekturbüro Klarmann, Metzingen mit Specht Landschaftsarchitektur, Tübingen
2. Architekten DHS, Metzingen mit Heiko Brucker, Freier Landschaftsarchitekt, Metzingen
3. Seidenspinner Daller Architekten, Metzingen/Stuttgart mit Koeber Landschaftsarchitektur, Stuttgart
4. ARGE FWB Metzingen, Metzingen mit Frei Raum Concept, Rottenburg
IV.3)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die im Folgenden aufgeführten Kriterien für die Preisrichterbeurteilung werden sein (Aufzählung ohne Rangfolge):
— Städtebauliches und freiraumplanerisches Konzept;
— Architektur;
— Funktionalität;
— Angemessenheit der Materialien;
— Energetische Aspekte;
— Wirtschaftlichkeit.
IV.4)Verwaltungsangaben
IV.4.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
IV.4.2)Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 11.10.2016
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.4.3)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 14.10.2016 - 13:00
IV.4.4)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.4.5)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.5)Preise und Preisgericht
IV.5.1)Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Als Wettbewerbssumme stellt die Ausloberin einen Gesamtbetrag in Höhe von 96 000 EUR (zzgl. 19 % MwSt.) zur Verfügung.
Die Hälfte der Wettbewerbssumme wird als Bearbeitungshonorare ausgeschüttet (gesamt 48 000 EUR). Jeder Teilnehmer, der eine prüffähige Wettbewerbsarbeit einreicht, erhält ein anteiliges Bearbeitungshonorar in gleicher Höhe.
Es werden folgende Preise ausgelobt (gesamt 48 000 EUR):
1. Preis 19 000 EUR.
2. Preis 12 000 EUR.
3. Preis 7 000 EUR.
Anerkennungen 10 000 EUR.
Preise werden Arbeiten zuerkannt, auf deren Grundlage die Aufgabe realisiert werden kann. Anerkennungen werden für bemerkenswerte Teilleistungen vergeben.
Eine andere Aufteilung der Preissumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts festgelegt werden.
IV.5.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
Die gesetzliche Umsatzsteuer von z.Zt. 19 % ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger wird die Mehrwertsteuer von der Ausloberin in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wird diese zusätzlich ausgezahlt.
IV.5.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.5.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: ja
IV.5.5)Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Prof. Werner Bäuerle, Architekt, Konstanz
2. Prof. Cornelia Bott, Landschaftsarchitektin, Korntal
3. Julia Klumpp, Architektin, Stuttgart
4. Simone Mattedi, Architektin, Siegen
5. Dr. Eckhart Rosenberger, Architekt, Fellbach
6. Arne Rüdenauer Architekt, Stuttgart
7. Kay von Scholley, Architekt, Stuttgart
8. Michael Glück Landschaftsarchitekt, Stuttgart (Vertreter)
9. Wallie Heinisch Architektin, Stuttgart (Vertreterin)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
Termine:
14.10.2016, 13:00 Uhr Bewerbungsschluss
25.10.2016 Auswahlsitzung
ab 28.10.2016 Versand der Wettbewerbsunterlagen an die ausgewählten Teilnehmer
25.11.2016 Kolloquium in Metzingen
20.1.2017 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten „Poststempeltermin“
27.1.2017 Abgang der Modelle „Poststempeltermin“
22.2.2017 Preisgerichtssitzung
Änderungen sind aus organisatorischen Gründen möglich.
Zuschlagserteilung:
Die Ausloberin wird den Auftrag gemäß §17 Abs. 11 VgV ohne Teilnahmewettbewerb an den Wettbewerbsgewinner vergeben ohne in Verhandlungen mit den anderen Preisträgern einzutreten.
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Karl-Friedrich-Straße 17
76133 Karlsruhe
Deutschland
E-Mail: MjIwYlFeU01OUVdNWVlRXixeXBpOTVBRWhljYVFeYGBRWU5RXlMaUFE=
Telefon: +49 721/926-4049
Fax: +49 721/926-3985
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
siehe VI.3.1
VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Damit ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer zulässig ist muss der Antragsteller gem. § 160 Abs. 3 GWB:
— den Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen.
Sollte keine bzw. eine unbefriedigende Antwort erfolgen oder wird das Verfahren nur unzureichend nachgebessert, sodass der Rüge zu Grunde liegende Sachverhalt im Kern noch besteht, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden. Teilt der Auftraggeber ausdrücklich mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen wolle, beginnt die 15-tägige Ausschlussfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB mit Eingang der Mitteilung des Auftraggebers beim Teilnehmer. Anträge, die nach Ablauf dieser Frist gestellt werden, sind unzulässig.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15.9.2016